1864 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Weeiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, kön⸗ nen nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Ein⸗

sendern besorgt werden muß.

2) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ men werden; dagegen sorgt dieselbe für Versicherung gegen Feuersgefahr während der Dauer der Ausstellung.

13) Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Berlin, im Januar 1864.

Königliche Akademie der Künste.

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daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öͤffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

Berlin, den 24. Februar 1864.

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8 Im Austrage: 8 Daege. O. F. ehan

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Besuch⸗Oronung für die Königlichen Museen

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g um den Michael⸗Beer'’schen Preis erster Stiftung.

Ddie diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗Beer⸗ schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist für Geschichtsmalerei bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten über⸗ lassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht unter 2 ½ bis 2 ½ Fuß betragen.

Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt und haben nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzu⸗

eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend Odysseus und Nausikaa, nach Homer's Odyssee VI., V. 141 220; mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositionsstizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges der Konkurrenten dienen können. Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver⸗ sehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist; daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor⸗ den sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung 8 nöthig befunden werden kann. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedin⸗ gung, daß der Prämürte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka⸗ demie der Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung

der Akademie am 3. August d. J. Berlin, den 24. Februar 1864.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Grup

den Michael⸗Beer'’'schen Preis zweiter Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Michael⸗Beer'schen Preis

Bewerber aller Konfessionen zuzulassen

weiter Stiftung, zu welcher Die unterzeichnete Akademie stellt

ind, ist für Musiker bestimmt. folgende Aufgabe: Die Composition eines Te Deum laudamus nach dem latei⸗ nischen Text, für Solo⸗, Chorgesang (vierstimmig) und Orchester. Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten ist uf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten nüssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervor⸗ eht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch as 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe Schüler einer deutschen Akademie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm aus⸗ geführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 halern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung,

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1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich:

die Gemälde⸗Galerie, 8 die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium v1“

im vorderen Musecengebäude,

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von

Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

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die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der

die Sammlung für Völkerkunde, ““ ““ die Sammlung der nordischen Alterthümer, 1 die Sammlung der ägyptischen Alterthümer 8 im neuen Museengebäude, sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 UIUr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗ Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per⸗ sonen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be⸗ such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi⸗ schen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange aus⸗ gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebäuͤde ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor⸗ behalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel⸗ fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. Oktober 1863.

Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. 8

bei dem Landgericht in Coblenz ern v1111“

Berlin, 5. April. Se. Maäjestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General⸗ Lieutenant von Brauchitsch, Gouverneur der Bundesfestung Luxemburg, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Großherzog⸗

lich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone zu ertheilen.

burg liegt.

Nilichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. April. Des ungünstigen Wetters wegen wurde die zu heut befohlene Frühjahrs⸗Parade der Garde⸗Artillerie und der Garde⸗Pioniere auf morgen verlegt.

Es fand das militairische Dejeuner bei Ihren Majestäten

um 12 Uhr statt.

Seine Majestät der Koͤnig empfingen Se. Hoheit den Prinzen Nicolaus von Nassau, den Fürsten von Pleß, den General⸗ Lieutenant z. D. von Prittwitz⸗Gaffron, den Kaiserlich König⸗ lich österreichischen Obersten und Commandeur des Regiments Preußen Infanterie, Benedek, den Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Schim⸗ melmann, den Oberst und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, Hurrelbrink, den Oberstlieutenant und Flügel⸗Adjutanten Prinzen zu Hohenlohe, den Polizei „Präsidenten von Bernuth und nahmen den Vortrag des General⸗Lieutenants, General⸗Adjutanten Fretherrn von Manteuffel entgegen.

Nachmittags waren der Minister⸗Präsident, der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister, der Finanz⸗Minister und der General⸗Lieutenant Freiherr von Manteuffel zu einer Konferenz bei Sr. Majestät ver⸗ sammelt.

(Vom Kriegsschauplatze.) Zur Vervollständigung der gestrigen Nachrichten von der Beschießung der Düppeler Schanzen ist nachzutragen, daß die Seconde⸗Lieutenants Braune und von Druffel der Artillerie schwer verwundet sind.

1 Mann des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisa⸗ beth) ist todt; 2 Mann desselben Regiments und 5 Kanoniere sind verwundet.

Die diesseitigen Geschütze, die im Feuer gewesen, sind noch sämmtlich schußfähig.

Ueber die in dem Kampfe am 28. v. M. in feindliche Hand gefallenen Offiziere wird gemeldet, daß Lieutenant von Seckendorff sehr schwer im Kopfe verwundet ist und im Lazareth zu Augusten⸗ Premier⸗Lieutenant von Jasmund ist leicht im Schenkel, Seconde⸗Lieutenant von Doemming weniger leicht im. Beine ver⸗ wundet, und Lieutenant Rasper unverwundet. Diese letztgenann⸗ ten drei Offiziere sind nach Kopenhagen transportirt. Ihre Aus⸗ wechselung ist beantragt.

Stralsund, 3. April. Gestern Nachmittag machte der Prinz⸗ Admiral, der am Freitag an Bord der »⸗Grille« hier eingetroffen war, auf dem Dampfkanonenboote „Fuchs« mit der zweiten Divi⸗ sion der Kanonenbootflotille eine Rekognoszirungsfahrt durch das nördliche Fahrwasser in See. In der Entfernung von ungefähr einer halben Meile von Dornbusch (der nördlichen Spitze von Hid⸗ densee) erblickte man eine dänische Fregatte von 44 Kanonen, die beim Erscheinen des preußischen Geschwaders sogleich Dampf machte und weiter vom Lande ablegte. Da zu viel Seegang war, kehrte die Division ins Binnenwasser zurück. (N. St. Z.)

Holstein Kiel, 4. April. Man hört hier Kanonendonner von der Seeseite; die Truppen sind allarmirt, Infanterie und Artil⸗ lerie ausgerückt. Bestimmtere Nachrichten fehlen. Bei Friedrichsort ist nichts vorgefallen. (H. B. H.)

Hesterreich. Wien, 4. April. Die Frau Erzherzogin Charlotte wird heute von Miramare hier erwartet, um dem Leichenbegängnisse der Erzherzogin Hildegarde beizuwohnen.

Triest, 2. April. Heute früh ist Graf Franz Zichy von Wien nach Miramar zurückgekehrt. Die Angelegenheit der Agnatenrechte Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Ferdinand Max ist als geordnet zu betrachten. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph wird, wie man hört, morgen, wenn der Tod der Frau Erzherzogin Hildegarde keine Aenderung nöthig macht, sonst übermorgen, auf wenige Stun⸗ den nach Miramar kommen, um den Erzherzog noch einmal zu be⸗ grüßen und, wie es gleichfalls heißt, dem jene Verhältnisse regelnden Aktenstücke, welches die Natur eines Staatsvertrages hat, seine Sanc⸗ tion zu geben. Der Empfang der mexikanischen Deputation wird aller Wahrscheinlichkeit nach am Montag stattfinden. Am Dienstag und Mittwoch wird Kaiser Maximilian J. die Deputation der Küsten⸗ städte empfangen. (Triest. Ztg.)

Großbritannien und Irland. Harwich, 31. März. Die dänische Korvette »Dagmar⸗ ist heute Nachmittag 3 Uhr in See gegangen.

Frankreich. Paris, 3. April. Der »Moniteur⸗ berichtet über die feierliche Preisvertheilung, die gestern an die verschiedenen gelehrten Gesellschaften in Folge der Bewerbung für 1864 stattge⸗ funden hat. Der Unterrichts⸗Minister hielt bei dieser in dem großen Sorbonne⸗Saal abgehaltenen Festlichkeit eine Rede über die Stel⸗ lung, welche die kaiserliche Regierung den Wissenschaften wie den Künsten gegenüber einnimmt. Den Preis für geschichtliche Forschung erhielt Herr Tuetey, Mitglied der Nacheiferungs⸗Gesellschaft von Montbeliard Mömpelgard), für seine Arbeiten über Gemeindeord⸗ nungen dieser Stadt. Auch Boucher de Perthes erhielt u. A. eine silberne Medaille für seine Nachforschungen über die Naturgeschichte des vorgeschichtlichen Menschen.

Portngal. Aus Lissabon, 2. April, wird telegraphirt: »Der Herzog von Palmella ist heute nach langer Krankheit ge⸗

storben.«

»Norrköping⸗

Griechenland. Athen, 26. März. Das neue Ministerium hat folgende Proclamation an das griechische Volk erlassen:

»„Mitbürger! Jedermann begreift, wie schwierig und mißlich die Pflich⸗ ten der Männer sind, welche die Verwaltung der öffentlichen Angelegenhei⸗ ten in dem Augenblick übernehmen, in welchem die Periode der Erschütte⸗ rung endigt, die nothwendigerweise durch die Revolution herbeigeführt wor⸗ den, und die Zeit der Befestigung der gesetzlichen Ordnung beginnt. Das Vaterland hat ein volles Recht, von den Leitern der öffentlichen Angelegen⸗ heiten die Verwirklichung seiner legitimen Hoffnungen zu verlangen, um derenwillen es kein Opfer gescheut hat; das Vaterland hat stets die treue Vollstreckung der Gesetze, die constitutionelle Entwickelung einer geregelten Freiheit und die Befestigung des constitutionellen Thrones gewünscht, unter dessen Schutz es stets sein Schicksal, seine Gegenwart und seine Zukunft zu stellen verstanden. Zu diesem Zweck bedarf es vieler Mittel; vor Allemm ist es dringend nöthig, daß die öffentliche Ordnung befestigt werde, und zu diesem Behufe ist es die Pflicht der Leiter der Angelegenheiten des Landes, schleu⸗ nige und besondere Maßregeln zur Ordnung der Armee zu ergreifen und zugleich die Nationalgarde zu organisiren, diese nationale Stütze, welche zu kritischen Zeiten wichtige Dienste geleistet, und ohne Aufschub die strengste Sparsamkeit in den öffentlichen Ausgaben einzufuüͤhren. Als wir durch das Vertrauen des Königs zur Verwaltung der öͤffentlichen Angelegenheiten be-⸗ rufen wurden, haben wir nicht gezaudert, zu gehorchen, obgleich wir weder die Wünsche der Zeit, noch unsere große Verantwortlichkeit verkennen. Wir übernehmen unsere schweren Pflichten, indem wir uns nicht auf unsere Kräfte, sondern auf den Beistand der Nation stützen; mit diesem ist Alles möglich. Wir werden auf unserem Wege stets die genaue und redliche Vollstreckung der Gesetze zum Leitstern haben; wir werden die Freiheiten ü Landes achten und volle Unparteilichkeit in der Wahl der Personen bezeigen.

Herr A. Mavromati, früher Präfekt von Attika, ist zum Chef der Polizei der Hauptstadt ernannt worden; über sechzig nominelle Polizeidiener, welche, Diener von Herrn Bulgaris befreundeten Volksvertretern, den Gehalt bezogen, ohne etwas zu thun, sind ent⸗ lassen worden. Die Nationalgarde der Hauptstadt beschloß, die von der Umsturzpartei ausgestreuten Gerüchte mit einer Demonstra⸗ tion zu beantworten. Dieselbe machte einen militairischen Spazier⸗ gang und defilirte auf dem Rückweg mit enthusiastischen Lebehochs für den König vor dem Schlosse; der König zeigte sich auf dem Balkon und ließ der Nationalgarde danken. Aus Corfu berichtet man, daß auf die Kunde vom Falle des Herrn Bulgaxis die Stad illuminirt worden sei. Man trifft in der jonischen Haüptstadt groß Vorbereitungen zum Empfange des Königs. Die Offiziercorps der verschiedenen Garnisonen des Landes haben eine Schrift unter zeichnet, durch welche sie das Benehmen des meuterischen Bataillon in Missolunghi mißbilligen. Die Vorlesungen haben an der Uni versität wieder begonnen, ohne daß die Ordnung von Neuem gestör wurde. Allerdings hat der Rektor seine Vorträge noch nicht auf genommen. (Triest. Ztg.)

Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze 3. April. Die in den letzten Tagen der Charwoche aus den Kreisen Thorn, Strasburg und Löbau in Polen eingedrungenen Zuzügler truppen sammelten sich am ersten Ostertage im Kreise Lipno in einem Walde unweit Rypin und wurden unter dem Kommando eines Italieners zu einer Insurgenten⸗Abtheilung formirt, deren Stärke etwa 150 Mann betrug. Die Abtheilung war größtentheils beritten. In der Nacht zum Ostermontage brach dieselbe ihr Lage ab und zog in der Richtung des Kreises Mlawa weiter, um von da aus in das Innere des Gouvernements Plock einzudringen und die dort noch vorhandenen Ueberreste früherer Insurgenten Abtheilungen an sich zu ziehen. Nach einem Marsche von einigen Stunden stieß die Abtheilung in dem Dorfe Lapinozka un weit der preußischen Grenze auf eine russische Kolonne vo fast gleicher Stärke unter dem Kommando des Ober⸗Lieutenant Tolakuff. Es entspann sich ein hitziges Gefecht, das nach zweistün⸗ digem Kampfe mit der Zersprengung der Insurgenten endete. Etwa 50 der letzteren wurden getödtet oder verwundet, 4 gefangen genom men, die übrigen retteten sich durch schleunige Flucht theils in der nahe gelegenen Wald, theils auf preußisches Gebiet. Die meiste der zersprengten Insurgenten kehrten in ihre Heimath zurück. Unter wegs wurden mehrere von preußischen Patrouillen ergriffen. Glaubwürdigem Vernehmen nach hat der unter dem Pseudonamen Bosak bekannte Insurgenten⸗Chef v. Haucke den Schauplatz seiner insurrectionellen Operationen im Sandomirschen verlassen und seinen Aufenthalt vorläufig in Dresden genommen. Herr v. Haucke war unstreitig der kühnste und fähigste polnische Guerillaführer und sei Rücktritt dürfte der beste Beweis sein, daß der Aufstand im Erlö schen ist. (Osts. Z.)

Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. März. Von Karlskrona verlautet, daß das Marine⸗Regiment sich marsch⸗ bereit hält und wahrscheinlich nach Schoonen dirigirt werden wird. Sämmtliche permittirte Mannschaft des Regiments ist zum 20. April einberufen. Das Schraubenlinienschiff »Stockholm⸗ verproviantirt sich für 2 Monate und wird am 10. April gemustert werden. Es hat an Mannschaft 735 Mann in Allem. Chef des Schiffes ist Commandeur⸗Capitain Indebetou und Nächstkommandirender Capi⸗ tain⸗Lieutenant Thorsell. Im genannten Hafen werden zur Zeit das Schraubenlinienschiff »Karl XIV. Johann⸗ und die Fregatten und »Josephine« ausgerüstet.