1864 / 86 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗

personals, auf den 7. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 18, vor dem Kommissar, 11“¹ Dagner, zu erscheinen. er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Mouillard und Hohn⸗ horst, so wie die Justizräthe Witzenhusen und Langer zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. 8

Oppeln, den 8. April 1864.

““ Köͤnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8 118111141“X“ 8 Königliches Kreisgericht zu Halle a. d. S. I. Abtheilung, Halle a. S., den 8. April 1864, Vormittags 10 Uhr. 8

Ueber das Vermögen des Glasermeisters Wilhelm Fritsche hier ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Friedrich Hermann Keil hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 21. April d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath v. Landwüst, im Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 8

bis zum 9. Mai d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht bis zum 2. Mai d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven üe tenngöpersonald auf den 12. Mai d. J., Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath v. Landwüst, im Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 11, zu erscheinen.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 31. Mai d. J. einschließlich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termim

1(6(62811 Uhr,,V“

vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Ter⸗ min werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ halb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 1

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Goedecke, Wilke, Riemer, Fritsch, Schede, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, von Radecke zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1 Halle, den 8. April 1864. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. önigliches Kreisgericht zu Culm, ““ 8 1 dden 6. November 1863. Das den Hirsch und Brunette, gebornen Auerbach, Crohnschen Eheleuten und dem Buchhalter Tobias Wolffsohn gehörige, unter Nr. 91 des Hypo⸗ thekenbuchs belegene Vorwerk Rosenthal, Kreis Culm, Regierungsbezirk Marienwerder, abgeschätzt auf 13,950 Thlr., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden⸗Taxe, soll am 13. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsrichtsstelle zu Culm subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden. 8

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Der am 24. September 1825 geborene Gustav Adolph Stell⸗ macher aus Dobersaul, Kreis Crossen a. O., der sich seit dem Sommer 1850 nach Amerika entfernt haben soll, und seit dieser Zeit nichts von sich hat höͤren lassen, sowie die etwa von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, werden hiermit zu dem, auf

den 14. Dezember 1864, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 2, anberaumten Termine mit der Auflage vorgeladen, sich vor oder in diesem Termine bei dem unter⸗ zeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der

Gustav Adolph Stellmacher für todt erklärt und sein Vermögen seinen nächsten sich als solche legitimirenden Erben zugesprochen werden wird Crossen a. O., am 13. Februar 1864. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[906560 1 Proclama. 1u 8

Im Monat August d. J. sind W Sierpniu roku biezacego przez von den Militairpatrouillen den Zu- patrole wojskowe odebrano daza- züglern nach Polen bei dem Dorfe cym do powstancöw w Poksee Ostrowo bei Strzelno przy wsi w Ostrowie pod Strzelnem

a) eine Fuchsstute, 4 Jahre alt, a) klacz kasztanowata; 4 lata ohne Abzeichen, 1 majaca, bez oznakow,

b) ein Rappwallach, 6 Jahre alt, b) watacha karego, 6 lat maja- mit schwacher, weißer Krone am cego, z bialawa obraczka nad rechten Hinterfuß und blassem prawa tylna noga i bladem Sterne, englen..

c) ein brauner Wallach, 8 Jahre c) walacha gniadego, 8 lat maja- alt, mit weißem Fesselgelenk am cego, z petlina biata na lewij linken Hinterfuß und mit Stern, nodze tylnéj i 2 gwiazdka,

d) ein Leiterwagen mit Korb, d) wöz z drabkami 1 koszykim

e) ein Leiterwagen ohne Korb e) wöz z drabkami bez koszyka

abgenommen und als herrenlos hier i tu oddano jako przedmioty-, eingeliefert. Ferner hat sich in der⸗ ktörych wlasciciele niewiadomi- selben Zeit in Ciencisko ein hell- Takze w tym samym ezasie znalazl brauner Wallach mit kleinem Stern 1 1 herrenlos eingefunden.

Die unbekannten Eigenthümer die⸗ ser Pferde und Wagen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens bis zu dem

am 16. Juni d. J., Vormit⸗

tags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Heimbs anstehenden Termine zu mel⸗ den und ihr Eigenthum nachzuwei⸗ sen, widrigenfalls sie ihrer Rechte an denselben verlustig gehen.

Inowraclaw, 22. September 1863. Königliches Kreisgericht.

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z gwiazdka mala.

sciciele nieznajomi rzeczonych koni i wözow, aby najpözniéj na termi- nie przed radzea sadu Heimbs na dniu 16. Czerwca r. b. przed- boludniem o godzinie 11tej wyznaczonym sie zglosili i wla- snosé swoja wykazali, gdyz w razie przeciwnym prawa swe do nich utraca.

Inowraclaw, 22. Wrzesnia 1863. Krölewski Sad Powiatowy.

1ö111A1““ v CI61“ Lieferung des Bedarfs an Brennholz für das General⸗Post⸗Amt, für die Ober⸗Post⸗Direction, die Telegraphen⸗Direction, das Hof⸗Postamt⸗ die Eisenbahn⸗Postämter, die Bahnhofs⸗Postexpeditionen und die Stadtpost⸗ Expeditionen hierselbst, welcher Bedarf für den Winter 1864 /65 auf etwa 100 Haufen Kiefern Klobenholz und 12 bis 18 Haufen Büchen Klobenholz zu veranschlagen ist, soll im Wege der Submission vergeben werden.

Die Bedingungen können bei dem Kastellan Schmidt, im Königlichen Postgebäude, Spandauer Straße Nr. 21, zwei Treppen hoch, täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr eingesehen werden. 1

Anerbietungen sind versiegelt mit der Aufschrift: »Submission wegen S. Kis gc⸗ 9 c6 Geheime Kanzlei des General⸗Post⸗Amts is zum 1. Juni c., mit welchem Tage das Submissions⸗V schlossen wird, abzugeben. 8 1““

Berlin, den 8. April 1864.

8 General⸗Post⸗Amt. Philipsborn.

8

9 [8911 1A““ 86 8 88 zur vb Telegraphen⸗Linie von Coblenz über Wetzlar bis Frankfurt a. M. (Nebenleitung mit ½ Meile H. itung erforderlichen Arbelten, als: 1b 1 teHee estlv a) Zurichten der Telegraphenstangen, 8 b) Transportiren, Aufstellen und Richten der Stangen, e) Transportiren und Befestigen der Isolations⸗Vorrichtungen, d) Transportiren und Befestigen des Leitungsdrahtees, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Königlichen Tele⸗ graphen⸗Direction zu Berlin, sowie bei der Königlichen Telegraphen⸗Station zu Coblenz zur Einsicht ausgelegt und werden auch von der Registratur .n ghctfelchen Telegraphen⸗Direction auf portofreien Antrag abschriftlich mitgetheilt. b

Qualifizirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten ad a., b.-

und ec. pro Stück, ad d. pro Meile unter der Aufschrift: »Submission auf Uebernahme von Ausführungs⸗Arbeiten für die Telegraphen⸗Linie von Coblenz über Wetzlar bis Frankfurt a. M.« bis zum 18. d. Mts., Mittags 12 Uhr, versiegelt und portofrei an das technische Büreau der Köͤniglichen Telegraphen⸗ Direction einzusenden, woselbst an gedachtem Tage, zur oben genannten Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ fügthenten stattfinden soll. Später eingehende Offerten werden nicht berück⸗ igt. Die Submittenten bleiben bis zum 30. April cr. an ihre Offerten ie Wahl unter den drei Mindestfordernden wird vorb n. Berlin, den 8 April 1864. 6 1 Der Baumeister Reich.

sig( w Ciencisku walach jasno gniady

Wzywaja sie niniejszém wla-

1

[893] “” Die zur Ausführung einer Staats⸗Telegraphen⸗Linie von Siegen nach pe erforderlichen Arbeiten, als: ““

Zurichten der Telegraphen⸗Stangen, Transportiren, Aufstellen und Richten der Stangen, Transportiren und Befestigen der Isolations⸗Vorrichtungen, Transportiren und Befestigen des Leitungsdrahtes, 3 sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 8 Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Königlichen Tele⸗ graphen⸗Direction zu Berlin zur Einsicht ausgelegt und werden auch von derselben auf portofreien Antrag abschriftlich mitgetheilt. Qualifizirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten ad a., b. und c. pro Stück, ad d pro Meile unter der Aufschrift: 1“ »Submission auf Uebernahme von Ausführungs⸗Arbeiten für die Telegraphenlinie von Siegen bis Olpe« 8 bis zum 18. d. Mts. .“ versiegelt und portofrei an das technische Büreau der Königlichen Telegraphen⸗ Direction einzusenden, woselbst an gedachtem Tage Mittags 12 Uhr die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden soll. Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt. Die Submittenten bleiben bis zum 1. Mai an ihre Offerten gebunden. Die Wahl unter den drei Mindestfordernden wird vorbehalten. Berlin, den 9. April 1864. Der Baumeister v Hn h e er tr 88 894 C 1 3 Hio zur Ausführung einer Staats⸗Telegraphen⸗Linie don Muskau über Niesky bis Görlitz mit einer Schleife nach Rothenburg erforderlichen Arbei⸗ ten, als: v“ Zurichten der Telegraphenstangen, 11“ Transportiren, Ausstellen und Richten der Stangen, 8* Transportiren und Befestigen der Isolations⸗Vorrichtungen, d) Transportiren und Befestigen des Leitungsdrahtes, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergehen werden. .“ Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Königlichen Telegraphen⸗Direction zu Berlin zur Einsicht ausgelegt und werden auch von derselben auf portofreien Antrag abschriftlich mitgetheilt. Qualifizirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten ad a., b. und c. pro Stück, ad d. pro Meile unter der Aufschrift: L » Submission auf Uebernahme von Ausführungs⸗Arbeiten für die Tele⸗ graphen⸗Linie von Muskau bis Göͤrlitz mit Schleife nach Rothenburg« bis zum 19. April, Mittags 12 Uhr, versiegelt und portofrei an das technische Büreau der Königlichen Telegraphen⸗Direction einzusenden, woselbst am gedachten Tage, Mittags 12 Uhr, die Eröffnung der Offerten in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden soll. Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt. Die bleiben Kis zum 3. Mai cr. an ihre Offerten

gebunden. 1 1 Die Wahl unter den drei Mindestfordernden wird vorbehalten. Berlin, den 9. April 1864.

DODer Baumeister von Ludwiger.

SFubmission auf Lieferung von imprägnirten Telegr Len. Die zur Anlage einer Telegraphenlinie von Königsberg nach ranz er⸗

forderlichen imprägnirten Telegraphenstangen von 26 resp. 21 Fuß Länge

und 5 ¼ Zoll Zopfstärke sollen im Wege der Submission beschafft werden. Dieselben können entweder mit Kreosot oder mit Zinkchloryd oder à la

Boucherie mit Kupfervitriol präparirt sein. 8 Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Telegraphen⸗

Direction zu Berlin zur Einsicht ausgelegt und werden auch von derselben

auf portofreien Antrag abschriftlich mitgethelt. 8 Qualificirte Lieferanten werden aufgefordert, ihre Offerten unter der

Aufschrift:

»Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen für die Linie

von Königsberg bis Cranz«

bis zum 19. April cr., Mittags 11 Uhr, an uns portofrei einzusen⸗

den, woselbst am gedachten Tage die Eröffnung der eingegangenen Offerten

in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten ersolgen soll. Nachgebote

werden nicht angenommen. Die Submittenten bleiben bis zum 1. Mai d. J. an ihre Offerten

gebunden. 1 1 . Die Auswahl unter den drei Mindestfordernden wird vorbehalten. Berlin, den 7. April 1864. ““

Königliche Telepraphen⸗Direction. III1“

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1910] auf Lieferung von imprägnirten Telegraphen Stangen. Die zur Anlage einer Telegraphen⸗Linie von Neusalz nach Freystadt i. Schl. erforderlichen 184 Stück imprägnirten Telegraphenstangen sollen im Wege der Submission beschafft werden. 3SDiefelben können entweder mit Kreosot, mit Zinkchloryd oder à la Boucherie mit Kupfervitriol präparirt sein. 1 Die näͤheren Bedingungen sind in der Registratur der Telegraphen⸗Di⸗ rection zu Berlin zur Einsicht ausgelegt und werden auch von derselben auf portofreien Antrag abschriftlich mitgetheilt.

Qualifizirte Lieferanten werden aufgefordert, ihre Offerten unter der

»Submission auf Lieferung von Telegraphen⸗Stangen für die Linie von Neusalz bis Freystadt i. Schl.« 18 bis zum 19. April c., Mittags 11 Uhr, an uns portofrei einzusenden. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten wird in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten zur bezeichneten Zeit erfolgen. Nachgebote werden nicht angenommen. Die Submittenten bleiben bis zum 10. März an ihre Offerten gebunden. t Die Auswahl unter den drei Mindestfordernden wird veeeHaten 8 Berlin, den 9. April 1864. SKFKo§nigliche Telegraphen⸗Direction. Borggreve.

8 2 I““ [917] Bekanntmachung. Die zu dem Neubau der Kaserne Nr. 1 des Kaiser Franz⸗Regiments in der Pionierstraße erforderlichen Schmiede⸗Arbeiten sollen im Wege der Submission verdungen werden. 8 1 Die Bedingungen und Kosten⸗Anschlag sind in unserem Geschäftslokale, Klosterstraße Nr. 76, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum Sonnabend, den 16. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, daselbst abzugeben. Die Bedingungen sind vor der Abgabe der Offerten zu unterschreiben. 1 Berlin, den 9. April 1864. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

919 er Brennbolz⸗ und Torfbedarf des Kommandos des Cadetten⸗Corps und des hiesigen Cadettenhauses pro 1864, bestehend in circa 450 Klaftern Kiehnen Klobenholz und 330 Klaftern Torf, soll auf dem Wege der Sub⸗ mission in Entreprise gegeben werden. Der Submissions⸗Termin wird auf Donnerstag, den 21. April d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Dienstlokale der Cadettenhaus⸗Kasse, Neue Friedrichsstraße Nr. 87, an⸗ beraumt. Die Bedingungen liegen daselbst von heute an zur Einsicht aus und wollen lieferungslustige Holzhändler, in Betreff des Torfs aber nur Torfgräbereibesitzer, ihre Gebote mit der Aufschrift:

»„Holz⸗oder Torf⸗Submission für das hiesige Cadettenhaus pro 1864⸗ in den Vormittagsstunden von 10 bis 1 Uhr im obengenannten Bureau abgeben; auch steht es den Submittenten frei, der Eröffnung der eingegan⸗ genen Offerten beizuwohnen. 8 Berlin, den C. Abit 16635056 SDSDOas Kommando des Cadetten⸗Corp

von Ollech.

[790] Bekanntmach n . Die Lieferung von 1000 Klaftern Torf pro 1864—65 für die hiesigen Garnison⸗ und Gewehrfabrik⸗Anstalten soll unter den im Geschäftslokale der unterzeichneten Garnison⸗Verwaltung, Marktplatz Nr. 5, ausgelegten Be⸗ dingungen an den Mindestfordernden verdungen werden. Versiegelte mit der Aufschrift »Submission auf Torflieferung« versehene Offerten, unter vorheriger Einreichung von Proben erster Sorte, sind spätestes den 21. April c., Vormittags 11 Uhr, im vorgedachten Dienstlokale abzugeben. Nur diejenigen Submittenten werden im Termin erücksichtigt, welche die Bedingungen eingesehen und unterschrieben haben Spandau, den 1. April 1864. 1 e. Känigliche Garnison⸗Verw

[902] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Torf für die hiesige Königliche Straf⸗ Anstalt für das Jahr 1864—1865 von

circa 350 Klaftern

soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Lieferungslustige wollen unter Einsendung der Proben ihre Offerten schrift⸗ lich und portofrei mit dem Rubrum »Submission auf Torflieferung« bis zum 4. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit dieselben er⸗ öffnet werden sollen, einreichen, und wird noch bemerkt, daß mit der Einsendung der Offerte und der Torfgabe eine Caution von 200 Thlrn. an die Anstalts⸗Kasse eingezahlt werden muß und die übrigen Bedingungen von heute ab in der Straf⸗Anstalt einzusehen sind Nachgebote werden nicht angenommen. bW

Brandenburg, den 9. April 1864.

Königliche Direction der Straf⸗An

[9138353 Befestigung von Köͤni⸗ Die Lieferung von: 800 bis 1000 Tonnen Portland⸗Cement imgleichen ddie Asphaltirungsarbeiten in einem Umfange von circa 60,000 Qua⸗ ddratfuß Fläͤche, 1 TS sollen im Wege öffentlicher Submission verdungen werden und ist hierzu ein Termin auf den 21. April c., Vormittags 10 Uhr, im Büreau der Festungs⸗Bau⸗Direction eegge Nr. 59) anberaumt. Die abzugebenden Offerten mit der Aufschrift: „»Submission auf«

as vorbezeich B bis zum 20