1864 / 94 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lich und portofrei mit dem Rubrum »Submission auf Torflieferung« bis zum 4. Mai d. J, Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit dieselben er⸗ öffnet werden sollen, einreichen, und wird noch bemerkt, daß mit der Einsendung der Offerte und der Torfgabe eine Caution von 200 Thlrn. an die Anstalts⸗Kasse eingezahlt werden muß und die übrigen Bedingungen von heute ab in der Straf⸗Anstalt einzusehen sind. Nachgebote werden nicht angenommen. Brandenburg, den 9. April 1864. Königliche Direction der Straf⸗Anstalt. ““

n g.

Bekanntmachu

Es soll die Lieferung von ungefähr

„200 Klaftern Torf«, welche bei der Königlichen Strafanstalt hierselbst pro 1864 /65 zum Ver⸗ brauch kommen, im Submissionswege ausgethan werden. Die Lieferungs⸗ Bedingungen liegen während der Dienststunden in der Kanzlei der gedachten Strafanstalt zur Einsicht bereit.

Lieferungslustige wollen ihre versiegelten und mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Torf für die Königliche Straf⸗ anstalt zu Spandau«

versehenen Offerten, unter Beifügung von Proben des zu liefernden Torfes,

bis zu dem auf den 18. Mai ecr., Vormittags 10 Uhr, anberaumten

Eröffnungs⸗Termin portofrei an die unterzeichnete Direction einsenden. Spoandau, im April 1864. 8

„⸗ Die Direction der Königlichen Strafanstalt.

Am 9. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung von 1300 Last à 4000 Pfd. Maschinenkohlen

im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, porto⸗

frei und mit der Aufschrift:

„»Submission auf Steinkohlen«

bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau⸗Kommission einzusenden. Die im diesseitigen Büreau zur Einsicht ausgelegten Lieferungs⸗Bedin⸗

gungen werden auf Verlangen auch durch die Post uͤbersendet.. Heppens, den 11. April 1864. .“ Die Königlich Preußische Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

[1022] Schlesische Gebirgsbahn.

Die Lieferung von circa 6600 Schachtruthen Kies für den Oberbau auf der zweiten Bau⸗Abtheilung (Kohlfurt —Lauban) soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission verdungen werden.

Submissions⸗Bedingungen und Specification der Massen sind in unserem Central⸗Büreau in Görlitz, Demiani⸗Platz Nr. 55, und bei dem Abthei⸗ lungs⸗Baumeister Behrendt in Lauban an den Wochentagen von Morgens 9 bis 1 Uhr einzusehen. Von den Bedingungen können auf Erfordern auch Abdrücke gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

»Submission auf Kieslieferung für die zweite Bau⸗Abtheilung« versehen, bis spätestens zu dem auf

8 den 7. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Büreau hierselbst anberaumten Termine portofrei einzu⸗ senden. In diesem Termine wird die Eröffnung der bis zur anberaumten Stunde eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschiene⸗ nen Submittenten erfolgen. Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten haben keinen Anspruch auf Beruͤcksichtigung.

Görlitz, den 18. April 1864. b

Königliche Kommission für den Bau der Schlesischen Gebirgsbahn.

11

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1) B 6. April d. J. vorgenommenen 14. Verloosung der aus der Einlösung der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn entstandenen Staats⸗ schuldverschreibungen, dann bei der hierauf vorgenommenen 15. Verloosung der Prioritäts⸗Actien dieser Bahn, sind die in den nachstehenden zwei Ver⸗ nach der arithmetischen Reihenfolge aufgeführten Effekten verloost worden.

2) Die baare Auszahlung der verloosten Obligationen erfolgt am 1. Juli d. J. bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau gegen Bei⸗ bringung der Original⸗Obligationen, der dazu gehörigen Talons und der noch nicht fälligen Zinsen⸗Coupons nach dem Nominalbetrage in Thalern Preußisch Courant.

3) Die verloosten Prioritäts⸗Actien der Krakau⸗Oberschlesischen Eisen⸗ bahn werden am 1. Juli d. J. bei der Landes⸗Hauptkasse in Kra⸗ kau, und zwar gleichfalls nach dem Nennwerthe in Thalern Preußisch Cou⸗ rant, gegen Beibringung der Original⸗Actien und der noch nicht fälligen Zinsen⸗Coupons zuruͤckgezahlt. -

4) Rücksichtlich des Verfahrens in jenen Fällen, wo verlooste Obliga⸗ tionen oder Prioritäts⸗Actien, oder die noch nicht verfallenen Zinsen⸗Coupons oder die Talons nicht beigebracht werden können, wird sich auf die diesfälli⸗ gen Bestimmungen der Kundmachung über die am 15. April 1851 statt⸗ gehabte Verloosung bezogen.

5) Die Interessen der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligationen werden am Verfallstage bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau die Zinsen von den Prioritäts⸗Actien dieser Bahn aber bei der Landes⸗ Haupt⸗Kasse in Krakau gegen Beibringung, und nach vorläuger Li⸗ quidirung der bezüglichen Coupons nach dem Nominal⸗Betrage in Thalern Preußisch Courant gezahlt. 6

Wien, den 18. April 1864.

Von der K. K. Direction der S

Hypotheken⸗Antheil⸗ Certifikate Nr. à Zweihundert Thaler, ausgefertigt und ausgegeben sind, uns zurückgezahlt

von 6 pCt. oder

8

1““

dürfen, ist ein numerisch geordnetes, Verzeichniß beizufügen.

11085

fordern wir unsere Actionaire hiermit auf . 20 Prozent des gezeichneten Betrages oder Thlr. 40 FZ14“

unter Einreichung der

zu leisten, wobei wir auf Artikel 8

Vverzeichnts 8 der arithmetisch geordneten 145 Nummern, welche in der am 16. April 1864 vorgenommenen vierzehnten Verloosung der Krakau⸗Oberschesischen Eisenbahn. Obligationen gezogen worden sind. Obligations⸗Nummern:

200. 259. 341. 427. 464. 621. 711. 767. 796. 906. 989. 1241. 1244. 1292. 1380. 1567. 1660. 1741. 1753. 1770. 1948. 1999. 2207. 2224. 2364. 2472. 2518. 2605. 2915. 3200. 3226. 3517. 3594. 3879. 3894. 3897. 3935. 4219. 4243. 4435. 4588. 4712. 4737. 4838. 5363. 5374. 5467. 5521. 5632. 5690. 5782. 5846 5854. 5934. 6039. 6103. 6134. 6447. 6510. 6523. 6628. 6704. 6747. 6839. 6881. 6897. 6975. 7024. 7240. 7515. 7609. 7655. 7844. 7855. 7881. 8208. 8288. 8304. 8620. 8845. 9458. 9962. 9973. 10,114. 10,195. 10,248. 10,342. 10,484. 10,511. 10,727. 10,977. 10,981. 10,995. 11,161. 11,315. 11,321. 11,530. 11,917. 11,940. 11,983. 12,231. 12,323. 12,500. 12,539. 12,611. 12,812. 13,054. 13,339. 13,371. 13,583. 13,890. 14,114. 14,240. 14,487. 14,488. 14,770. 14,807. 15,089. 15,891. 16,005. 16,014. 16,139. 16,165. 16,170. 16,183. 16,257. 16,512. 16,558. 16,802. 16,866. 17,096. 17,151. 17,198. 17,641. 17,687. 17,690. 17,735. 17,764. 17,797.

17877. 17,903. Verzeichniß g

der arithmetisch geordneten 26 Nummern, welche in der am 16. April 1864 vorgenommenen fünfzehnten Verloosung der Prioritäts⸗Actien der Krakau⸗ Oberschlesischen Eisenbahn gezogen worden sind: Prioritäts⸗Actien⸗Nummern: 482. 539. 572. 690. 1172. 1202. 1265. 1279 1377. 1496. 1574. 1585. 1692. 1832. 1877. 2147. 2504. 2552. 2623. 2899. 3172. 3176.3225. 3270.

1229. 1981. 3402. 4629.

1540. 3094.

Ausweis über Rückzahlung nicht D produzirt worden s5ind. * 3 Obligatloneni:

a) Verloost am 16. April 1861 Nr. 2475. 15,919. b) Verloost am 16. April 1862 Nr. 380. 4066. 4189. 15,492. 16,818. c) Verloost am 16. April 1863 Nr. 1256. 7212. 9585. 16,296. 16,365.

[1031] 8

Deutsche Feuer⸗Versicherungs⸗Actien Gesellschaft.

Die für das Jahr 1863 festgestellte, am 1. Juli c. fällige Dividende IZwöolf, Thaler pro Actie

kann gegen Aushändigung des betreffenden Dividendenscheins Nr. 3 schon vom 23sten d. M. ab bei unserer Hauptkasse, Friedrichsstr. Nr. 191, in Empfang genommen werden. Der Verwaltungsrath.

Lehmann. Kühnemann.

Die Direction. A. Schmidt. Plintzner. 1b

251 1X““ [1037] Danziger Privat⸗Actien⸗Bank 8 Die von dem Verwaltungsrathe für das Jahr 1863 auf Thlr. 30 per Actie festgesetzte Dividende kann vom 1. Mai er. ab in Danzig bei unserer Kasse, in Berlin bei den Herren Meyer u. Goldstein, in Breslau bei dem Schlesischen Bank⸗Verein, in Cöln, Königsberg, Posen und Stettin bei den dorti⸗ erhoben werden. v“ Den Dividendenscheinen, welche weder durchstrichen noch beschnitten sein mit dem Namen des Erhebers versehenes

Berlin, den 22. April

8 5

2 88

Danzig, 21. April 1864. Direction der Danziger Privat⸗Actien⸗Bank. 6 Schottler. Raschke.

Bielefelder Actien⸗Gesellschaft für meechsmisch! Weberei.

In Gemäßheit der Artikel 7 und 15 unseres Gesellschafts⸗Statuts die vierte Einzahlung von

am 1. Juni dieses Jahres G - in Händen habenden bei der Gesellschafts⸗Kasse oder den Herren Fritz von Hartmann u. Co. in Bielefeld, dem Herrn J. H. Stein in Cöln, der General⸗Agentur Delbrück, Leo u. Co. in Berlin hinzuweisen nicht verfehlen

Quittungsbogen 8.

ielefeld, 21. April 1864. Der Verwaltungsrath.

8. 4

Kündigung von Hypotheken⸗Antheil⸗ Certifikaten.

Da diejenige Hypothekenforderung, auf deren Grund die 4 ½prozentigen 368 bis 407, Vierzig Stück

wird, so kündigen wir hiermit diese Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate.

direkt oder durch unsere stimmen,

Die Besitzer dieser Papiere sind hiedurch aufgefordert, dieselben sofort G Agenturen unfrankirt uns einzusenden und zu be⸗ ob ihnen dagegen ein gleicher Betrag anderer % Hypotheken⸗

8

jene am 16. April 1861, 1862 und 1863 verloosten Krakau⸗Ober⸗ schlesischen Eisenbahn⸗Obligationen, welche bisher

Antheil⸗Certifikate oder das Kapital nebst Zinsen bis zum Zahltage zuge⸗ sandt werden soll. Eines oder das Andere geschieht sogleich.

Die Verzinsung der genannten Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate hört am 1. Oktober dieses Jahres auf.

Berlin, 2. April 1864.

Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

Hübner. Straß. Wolff.

Verschiedene Bekanntmachungen.

ar mit einer jährlichen Besoldung von 100 Thlr. ausgestattete Kreis⸗ Vundarzt⸗Stelle zu Gefell, im Kreise Ziegenrück, für welche der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten auf die nächsten drei bis fünf Jahre, nach Bedürfniß auch länger, neben dem ge⸗ dachten Gehalte noch eine fixirte Remuneration von 100 Thlr. jährlich be⸗ willigt hat, ist erledigt.

Geeignete Bewerber zu dieser Stelle aus der Zahl der Aerzte und Wundärzte werden hierdurch veranlaßt, ihre Gesuche, belegt mit den nöthi⸗ gen Befähigungs⸗ und Führungs⸗Zeugnissen nebst ihrem selbstgeschriebenen Lebenslaufe, binnen vier Wochen an uns einzusenden. Erfurt, den 18. April 1864. 9, Königliche Regierung, Abtheilung des J

I“

Handels⸗Gesellscha

Die Mitglieder der Berliner Handels⸗Gesellschaft werden hie

der am g 1— - 8 Mittwoch, den 27. April c., Nachmittags 2 Uhr, in der Neuen Börse, im Sitzungslokale des Kollegiums der Herren Aeltesten der Kauf⸗ 5vöb (Eingang von der Neuen Friedrichs⸗

stra 3e)

83

stattfindenden . General⸗Versammlung

eingeladen, in welcher nach Erledigung der im §. 23 des Statuts vorge⸗ chriebenen Angelegenheiten, als: 6 Vorlegung der Bilanz pro 1863 und Ersatzwahl für die gemäß §. 30 des Statuts ausscheidenden drei Mitglieder des Verwaltungsraths, noch über den Antrag Beschluß gefaßt werden soll: b 1 Die Auszahlung der nach §. 52 des Statuts erst im Monat Juli fällig werdenden Dividende für diesmal schon vom 2. Mai ece. ab zu genehmigen. Zur Theilnahme an der General⸗Versammlung sind nach §. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft berechtigt, welche min⸗ destens 20 Antheilsscheine derselben besitzen. 3 Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilscheine unter Beifügung einer Specification gemäß der allegirten Bestimmung des Statuts in den Tagen vom 18. bis 23. April e. inkl. bei der Kasse der Gesellschaft, Französischestraße 42, zu deponiren und dagegen Bescheinigungen in Empfang zu nehmen, welche als Einlaßkarten zu der Versammlung dienen. Abwesende köͤnnen sich nach §§. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der General⸗Ver⸗ sammlung anwesenden stillen Gesellschafter vertreten laften E. Berlin, den 22. März 1864. . Berliner Handels⸗Gesellschaft. Gelpcke sen. Wm. Conrad. Friedr. G

elpcke . G CELWWTDWIII

EEEE“ F

[1032] Bekanntmachung. Der Pensions⸗Verein für Aerzte zu Halle a. S., welcher unter Ober· aufsicht der Königlichen Staats⸗Regierung gestellt ist, hat am heutigen Tage seine Thätigkeit begonnen. Die Geschäftsführung ist in Gemäßheit des §. 20 litt. K. des Statuts von dem unterzeichneten Verwaltungsrathe den Direk⸗ toren der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft »Iduna«:

den Herren Dr. Herrmann und Dr. Wiegand hierselbst

übertragen worden. 1 Irhem wir dieses hiermit zur allgemeinen Kenntniß des ärztlichen Publikums bringen, ersuchen wir dasselbe, sich in Angelegenheiten des Ver⸗ eins an die Direction zu Beea-g6; Halle a. S., den 2. April 1864. ““ 8 8 Der Verwaltungsrath des Pensions⸗Vereins für Aerzte. Dr. Hartmann. L. Krahmer. E. Dellbrück. Dr. Graefe.

Im Anschluß an vorstehende Bekanntmachung bemerken wir ergebenst,

1“

daß wir Statuten und Antrags⸗Formulare unentgeltlich verabreichen und

zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft gern bereit sindd. Halle a. S., den 2. April 1864. 1 Die Direction des Pensions⸗Vereins für AerzteF. Dr. Herrmann. Dr. Wiegand.

Warschau⸗Wiener Eisenbahn. Vorläufige Ermittelung Definitive Feststellung 89 8* 1869:

101 S b

Einnahme pro Monat März: 1864: Aus dem Personen⸗Verkehr 28,541 RS. 71 ½ Kop. 43,427

Güter⸗Verkehr . 81,137 » 99 » 42,693 » N.

Verschiedene Einnahmen 1,206 » 63 2„ 992 »„ 36½ Summa. f10/886 NS. 33 7 Kop. 87,113 RS. 62 ½ Kop. Mithin im Monat März 1864 mehr 23,772 NS. 71 Kop. Einnahme vom 1. Januar bis ult. März 1864: 303,184 NS. 97, Kop.

do. . 1 do. 1863: 286,231 » 22 »* Mühin pro 1861 mehr: 16,953 RS. 74 ½ Kop.

RS. 29 Kop.

Warschau⸗Bromberger Eisenbahhn. Einnahme pro März: : Aus dem Personen⸗Verkehr 5,628 RS. 11 Kop. Güter⸗Verkehr 17,386 1 ½ » Verschiedene Einnahmen... P95 Summa 23,021 RS. 62 ½ Kop. Mithin im Monat März 1864 weniger: Einnahme vom 1. Januar bis ult. März 1864: do. 1“ „EEEbIö1.

11,049 RS. 45 Kop.

55 * [ö6 30,164 RS. 22 ½ Kop.

Sfenae Ermittelung Definitive Feststellung 1864: 1863:

e-s

7,142 SR. 60 Kop. 78,246 RS. 18 Kop.

19,0599 75 ½

Mühin pro 1864 mchr: 1,307 S. 30 Kop.

““

¶[857

(Eisenbahnstation Schönebeck bei Magdeburg.)

Königliches Soolbad zu Elmen bei Groß⸗Salze.

8

„Das hiesige Soolbad, welches sich seit länger als 50 Jahren durch sehr günstige Heilresultate bei Haut⸗ und Drüsenkrankheiten, Gicht, Nerven⸗

leiden ꝛc. auszeichnet, wird am 15. Mai c. eröffnet und am 15. Septem⸗ 8

ber c. geschlossen.

Außer den, aus der hiesigen starken Soole bereiteten Soolbädern wer⸗ den Sooldunst Russische und kalte Sool⸗Schwimmbäder lletztere in einem 3400 Kubikfuß Soole enthaltenden, mit 6 Fuß hohem Soolsturz versehenen

Schwimmbassin) gegeben, sowie alle gebräuchlichen natürlichen und küͤnstlichen

Mineralwasser in der Trinkhalle verabreicht. Die Promenade an dem

½ Stunde langen Gradirwerk ist von ganz besonders günstigem Einfluß auf

die Rekonvaleszenten. Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt

die Königliche Bade⸗Inspection.

[1000ö) Die Soolbäaͤder der Königlichen Saline Münster a. Stein

werden in diesem Jahre am 15. Mai eröffnet und im Monat September geschlossen. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Annehmlichkeiten des Badelebens daselbst durch eine Anzahl gut eingerichteter Wohnungen und denselben entsprechender Restaurationen bedeutend gewonnen haben, und der Verkehr durch die Züge der Rhein⸗Nahe Eisenbahn, welche auf der Station bei der Saline anhalten, sehr erleichtert worden ist.

Der Königliche Salinen⸗Direktor Schnoedt zu Münster a. St., so

wie der Königliche Brunnen⸗ und Bade⸗Arzt, Sanitätsrath Dr. Traut⸗

wein zu Kreuznach, sind bereit, auf Anfragen über die Benutzung der Bäder

mündliche und schriftliche Auskunft zu ertheilen.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Der §. 3 alinea 1, 2, 3, und §. 25 des Betriebs⸗Reglements für die preußischen Staats⸗ und unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Februar 1862 sind aufgehoben; an ihre Stelle treten folgende

Bestimmungen: 5. 3.

Dokumente, Gold⸗ und Silberwaaren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio⸗ sen, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, be⸗ ziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins⸗ Verkehr durchweg ausgeschlossen.

Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, so weit sie

.“ nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen.

Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von

Beförderung ausg

der eschlossen sind, wird öffentlich bekannt gemacht. eebh S. 25

Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei⸗ senden Schadens, soll, im Fall die Versäumniß nicht mehr als 24 Stunden beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Versäumniß als 24 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen.

Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch

Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an

der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er⸗ lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)

Die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der recht-

zeitigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte Dieselbe muss Behufs ihrer Gültigkeit in der

Rubrik des Frathlriete

edachten Rubrik mit Buchstaben eingetragen und mit dem schriftliehen en der Versandt-Güter-Expedition versehen sein.

Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Interesse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif fest- zustellenden Zuschlag zu den Frachtgeldern erheben darf, auch über den Betrag der hinaus bis höchstens zu dem Betrage der dekla- rirten Summe den nachgewiesenen Schaden zu vergüten verpflichtet.

Berlin, den 9. April 1864. 1

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. 1030 Sch Iasmigliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Zur Vermeidung von Besti 3 §§. 13 und 27 des Güter⸗Tarifs der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn vom 1. März 1862 hierdurch dahin ergänzt, daß die Ladegebühren von 2 Pf. pro Ctr. bei Gütern der ermäßigten Tarifklassen auch dann, jedoch

nur zum einfachen Betrage, zur Erhebung kommen, wenn im⸗

Transit⸗Verkehr eine Umladung dadurch veranlaßt wird, daß die Wagen fremder Bahnen conventionsmäßig nicht bis zum Bestimmungsorte des Gutes durchlaufen dürfen. 8 Berrlin, den 18. April 1864. 1 8

8 Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Irrthümern werden die Bestimmungen der

8