Außerdem sollen auf der Stammhahn Magdeburg⸗Oschersleben⸗Halber⸗ stadt und auf der Strecke Halberstadt⸗Thale Erhöhungen des gegenwärtigen Tarifs ohne Genehmigung des Staats nicht stattfinden, auch solche Diffe⸗ rential⸗Tarifsätze, in denen das Königliche Handels⸗Ministerium eine unstatt⸗ hafte Beeinträchtigung berechtigter preußischer Interessen erkannt, weder neu
ingeführt, noch beibehalten werden.
Die Gesellschaft darf sich nicht entziehen, soweit das Königliche Han⸗
dels⸗Ministerium es im Verkehrs⸗Interesse für nöthig erachtet, auf dessen
Verlangen mit andern in⸗ und ausländischen Bahnverwaltungen für die
Beförderung von Personen und Gütern direkte Expeditionen und direkte
Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in gegenseitiges Durchgehen er Transportmittel zu willigen.
In Betreff der Höhe der gegenseitigen Vergütungssätze für die durch⸗ gehenden Transportmittel, sowie der Art und Weise der Abrechnungen bei mangelnder gütlicher Verständigung mit den andern Bahnverwaltungen, hat die Gesellschaft sich den Feststellungen des Königlichen Handels⸗Ministeriums zu unterwerfen. 8
Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von Postsachen
nd Postwagen gemäß §. 36 des Gesetzes vom 3. November 1838 ist
die Gesellschaft verpflichtet, die begleitenden Postconducteure und das expedi⸗ kende Personal unentgeltlich zu befördern.
Ddie Gesellschaft gestattet längs ihrer Bahnen unentgeltlich die Anle⸗ gung von Staatstelegraphen unter den vom Königlichen Handelsministerium festzusetzenden Bedingungen und ist auch verpflichtet, nach Maßgabe der Anordnungen des Staats auf ihren Eisenbahntelegraphen Staats⸗ und
Privatdepeschen zu befördern. “
Die Gesellschaft hat künftig bei allen ihren Bauausführungen den An⸗ ordnungen, welche wegen polizeilichenr Beaufsichtigung der beim Eisenbahn⸗ bau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, pünktlich nachzukommen, auch die aus diesen Anordnungen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichts⸗Personals entstehenden Kosten zu tragen.
Ferner ist sie verpflichtet, die nöthigen Zuschüsse zu den in Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkassen zu leisten.
§. 411.
Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der jetzt oder künftig bestehenden
Grundsätze für die Staats⸗Eisenbahnen für ihre Beamten und Arbeiter
Pensions⸗ und Unterstützungskassen einrichten und zu denselben die erforder⸗ lichen Beiträge leisten. 8 §. 42.
Die Gesellschaft wird die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civilanstellungs⸗Berechtigung ent⸗ lassenen preußischen Militair⸗Personen wählen, soweit dieselben das 35ste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben. “
Zur Ausführung der Bestimmungen über die Benutzung der Eisen⸗ bahnen zu militairischen Zwecken (Gesetz⸗Sammlung pro 1843 S. 373) ist die Gesellschaft verpflichtet, sowohl den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 1861, betreffend die Organisation des Transports größerer Truppen⸗ massen auf den Eisenbahnen, desgleichen des Reglements von demselben Tage wegen Beförderung von Truppen, Militair⸗Effekten und anderen Militair⸗Bedürfnissen auf den Staatsbahnen, so wie der Instruction vom 1. Mai 1861 für den Transport der Truppen und des Armee⸗Materials auf den Eisenbahnen und allen künftigen Abänderungen und Ergänzungen dieser Reglements und Instruction sich zu unterwerfen, als auch Militair⸗ Personen und Effekten zu ermäßigten Preisen zu befördern, für deren Nor⸗ mirung die von der Militair⸗Verwaltung mit den anschließenden preußischen Eisenbahnen vereinbarten niedrigsten Sätze maßgebend sein sollen.
LI11“
Zur Bestreitung der Kosten der Erweiterung, besseren Ausrüstung und Vervollständigung des Unternehmens der Gesellschaft, wird das Grundkapital um die Summe von 7,700,000 Thaler erhöht.
Hiervon sollen 1,700,000 Thaler in neuen Stamm⸗Actien und
00,000. Thaler in verzinslichen Prioritäts⸗Obligationen ausgegeben werden
. 815 Die neuen Stammactien sollen in der Art ausgegeben werden, daß jeder/ Inhaber der vorhandenen 17,000 Stück alter Stammactien à 100 Thlr. berechtigt sein soll, eine neue Actie von demselben Betrage gegen Einzahlung des vollen Nominalbetrages bis zum Schluß des Jahres 1864 zu erhalten. Der eingezahlte Betrag wird vom Tage der Einzahlung bis zum 31. De⸗ zember 1864 mit 4 ½ Prozent verzinst.
Diejenigen Actionaire, welche von diesem ihnen zustehenden Rechte nach 6 Monaten nach erfolgter Aufforderung in den durch das Statut vom 13. September 1841 vorgeschriebenen öffentlichen Blättern keinen Gebrauch gemacht haben, verlieren ihr Anrecht an den neuen Stammactien und wer⸗ den diese Actien für Rechnung und zum Vortheil der Gesellschaft verkauft.
Die neuen Stamm⸗Actien werden nach dem anliegenden Schema A. unter der faesimilirten Unterschrift des Vorsitzenden im Direktorium der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft und der wirklichen Unterschrift seines Stellvertreters ausgefertigt, erhalten fortlaufende Nummern von 17,003 bis 34,003 und Dividendenscheine nach dem unter B. beigefügten Muster, sowie Talons nach dem Muster C. Sie nehmen vom Jahre 1865 ab Theil an den Dividenden in 1 Weise wie die alten Stammactien.
16.
Die Bedingungen, unter denen die Kreirung der sechs Millionen Thaler neuer Prioritäts⸗Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Aller⸗ höchstes Privilegium festgesetzt werden.
17. jeder der vier nach §. 1 zu bauenden Bahnen fällt bis zu dem
7 8
auf die Betrjebs⸗Eröffnung folgenden 1. Januar die Verzinsung es darauf
verwendeten Anlage⸗Kapitals dem Baufond zur Last, wogegen aber diesem auch die inmittelst etwa erzielten Betriebs⸗Ueberschüsse gebühren.
Was jedoch auf die neuen Stammactien an Dividende über 4 ½ Pro. zent gewährt wird, muß vom Betriebsfonds des Stammunternehmens ge tragen werden. ö1111AXA“ 9
Sämmtliche Ausschuß⸗Mitglieder und deren Stellvertreter werden fortan von der General⸗Versammlung aus der Zahl derjenigen Actionaire gewählt, welche nicht über 10 Meilen von den zum Unternehmen der Ge⸗ sellschaft gehörenden Eisenbahnen entfernt wohnen.
Die Bestimmungen der §§. 33 und 34 des Statuts vom 13. Septem· ber 1841, wonach jede der Stadtgemeinden Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig 1 Ausschußmitglied ernennen kann, und die von der General⸗
8
Versammlung zu wählenden Ausschußmitglieder und Stellvertreter zu je *
der Umgegend dieser
in Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig oder in Städte wohnen sollen, treten außer Anwendung. Imgleichen werden auch die Bestimmungen des §. 54. des Statuts, wonach von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern des Direktoriums zwei in Halberstadt und zwei in Braunschweig oder Wolfenbüttel wohnen müssen, hiermit auf⸗ gehoben.
In Betreff der gegenwärtigen Mitglieder des Direktoriums und des Ausschusses, sowie der Stellvertreter, behält es bei den stattgefundenen Ernennungen und Wahlen bis zum Ablauf ihrer Wahlperioden sein Be⸗
März 1864. “ 6
in Preussisch C Actie der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft Hundert Thaler Preussisch Courant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages und in Gemäßheit des am 14. Januar 1842 von Sr. Majestät dem Könige von Preußen bestätigten Ge⸗ sellschafts⸗Statuts vom 13. September 1841, so wie des Allerhöchst unter⸗ “ mag 85 he csähisten fünften Nachtrags zu diesem S hältnißmäßigen Theil an dem gesammten Ei bewi 1““ Bestlighnes ges ten Eigenthum, Gewinn
Magdeburg den . 8.)
Actie Nr. Dirvidendenschein Nr.......⸗ 1 1 1— 488 8 Ihnhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbaht⸗efeliesen Dibidenüe gezahlt, die von dem Reinertrage des Verwaltungs⸗Jahres 18..... auf die Actie Nr.... fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit v 3 torium statutenmäßig bekannt gemacht werden wid.
Magdeburg, den. ““
Magdeburg-Halbers Direktoren.
Bemerkung. Gegenwärtiger
tuts ungültig, wenn die darauf zu erhebende Dividende in⸗
nerhalb 4 Jahren nach der öffentlich bekannt Jer⸗ fallzeit nicht erhoben wird. 8 “ Lfr EE11“ 8 1X“
b F. zu der Actie der Magdeb “ 4 b5 senbahn⸗Gesellschaft.
Inhaber empfängt gegen die Halberstaedter s hanh s „Peseuschen. Eaeht lau der eeb 8 Lagdehang. dendenscheine auf die Jahre 18. bis 18. sofern dagegen Seitens 8es.chh gih Inhabers der Actie bei dem Gesellschafts⸗Di⸗ er kein schri gi Magdeburg, den 8 Feits speh .98 ohfgfg h 6 Das Direktorium b der Magdeburg-Halberstaedter Eisenbahn⸗G
—
erium für Handel,
“
Gewerbe und
öffentli Arbeiten. ffentliche
„Der Königliche Bau⸗Inspektor Cremer zu A lichen Ober⸗Bau⸗Inspektor daselbst ernannt d
M 1
Cirkular⸗Verfügung vom 18. April 1864 — betref⸗ fend das für die Aufnahme in die Provinzial⸗ Gewerbeschulen erforderliche Maaß der Kenntni iijnn der deutschen Sprache.
irek⸗
Dividendenschein wird nach §. 20 des Sta⸗
111“
§. 2 des Organisations⸗Planes für die Provinzial⸗Gewerbeschulen vom 5. Juni 1850 enthaltenen Vorschriften über das für die Auf⸗ nahme in diese Schulen erforderliche Maaß der Kenntniß in der deutschen Sprache nicht überall gleichmäßig zur Anwendung gebracht werden, und nicht durchweg den im Interesse der gewerblichen Bil⸗ dung zu stellenden Anforderungen entsprechen, bestimme ich hierdurch, daß vom Schlusse des Sommer⸗Semesters d. J. ab, an die Stelle der Festsetzungen unter 2 und 3 a. a. O. die folgenden treten sollen: 2) daß er eine leserliche Handschrift schreibe; 1 3) daß er ein ihm vorgetragenes einfaches Thema mündlich und schriftlich ohne wesentliche Verstöße gegen die Grammatik wieder⸗ zugeben im Stande sei. 1128 Die Königliche Regierung beauftrage ich, hiervon die Direktoren der Provinzial⸗Gewerbeschulen Ihres Bezirks in Kenntniß zu setzen, und diese Verfügung durch Ihr Amtsblatt zu veröffentlichen. Berlin, den 18. April G“ 8
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz. 4
*
sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirk siich Provinzial⸗Gewerbeschulen befinden.
8
Einhundert und Dreißigsten Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie, “ bestehend aus 95000 Loosen zu 52 Thaler Courant Einsatz, mit 43000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.
zu 12 Nthlr. Einsatz
1 Gew. zu 10000 Rthlr. ⸗ 4000 —
2000
600
Betrag. Rthlr. 10000 8000 6000 2400 1000 1000 2000 3000
Erste Klasse Betrag.
zu 12 Nthlr. Einsatz. KRthlr.
1 Gew. zu 5000 Rthlr. 5000 2 — » 3000 6000 500 2 8 100 500 5 ⸗- 200 70 700 10 ⸗- 100 60 1500 25 “ 50 2500 50 2 60 40 4000 100 9 5000 300 30 9000 300 40 12000 3900 20 70000 4500 — 30 135000 4000 Freiloose zu 12 48000 5000 Freil. zu 12 60000
4000 Gew. u. 4000 Freiloose 152800 5
Sö
2₰
3
4
5 10 25 50 100
5000 Gew. u. 5000 Freil. 245400
Betrag. Rthlr.
15000] 100000 50000 40000 30000 25000 20000 15000 80000 120000 90000 577000 355000 199600 200000 1654100
3705700
Vierte Klasse zu 16 Rthlr. Einsatz.
1 Gew. zu 150000 Rtl. 100000 — 50000 — 40000 — 30000 — 25000 — 20000 — 15000 — 10000 — 5000 — 2000 — 1000 — 500 —
Betrag. Rthlr. 15000 10000 g— 6000 4000 3000 2700 3000 3680 6000 15000 247500 96000
28220
Dritte Klasse zu 12 Rthlr. Einsatz.
1 Gew. zu 15000 Rthlr. —55090 —
⸗ 2000
⸗ 1000
- 600
⸗ 300
. 19
5500 — ⸗ 45 6000 Freiloose zu 16 13 ½ pCt. vom Betrage sämmtlicher Freiloose.
24
45 577 710 998 2000 23630
28000 Gewinne
6000 Gew. u. 6000 Freil. 440100
Einnahme. Ausgabe.
1 Anzahl Anzahl der
Klasse. Einsatz. der Loose.
95000 91000
Betrag. Rthlr.
152800 245400 440100
Betrag.
Rthlr. 1140000
1092000 86000 1032000
Klasse. 8 Gewinne Freiloose.
JUo ” 5000 5000 zte 6000 6000 80000 1280000% u4te 28000 — 3705700
Ueberh. 4544000 Zus. 43000 15000 4544000 —Vorstehender Plan der 130sten Königlichen Klassen⸗Lotterie, von welchem vollständige, mit den näheren Erläuterungen versehene Druck⸗Exemplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmern zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. Juli d. J. der Anfang gemacht werden.
1ste
1ste 12 Rthlr. 18 2te
2te 12 ⸗ Ite 12 * 4te 16 ⸗
Zus. 52 Rthlr.
Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seiten
der Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem 1sten Tage nach beendigter
† 1
8
Koönigliche General⸗Lotterie⸗Direction. 1““
48,576. 62,686. 74,149.
65,285.
94,418 und 94,681. “ 5
Angekommen: für
Berlin, 23. April
4 8 2n26 4“
V Ziehung der 4. Klasse 129. Klassen⸗Lotterie erfolgen. 8
Berlin, den 21. April 1864.
8 5 18 g.
1
8
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 129. bumg.
licher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 50,000 Thlr. auf Nr. 11,842. 2 Gewinne zu 5000 Thlr. fielen auf Nr. 67,361 und 72,466. 4 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 7842. 36,071. 71,086 und 74,034. 1
14,665. 47,640. 61,227. 72,695. 88,416.
38 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 4656. 7497. 19,537. 20,297. 23,143. 26,375. 26,701. 39,907. 40,785. 50,727. 51,653. 53,356. 55,092. 59,150. 59,180. 64,339. 64,346. 66,630. 67,455. 68,024. 69,651. 74,514. 77,711. 77,926. 79,538. 83,942. 87,412. 88,558. 89,549 und 89,974. 1 49 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 482. 4686. 5339. 5934. 7175. 7311. 8838. 8868. 11,330. 22,701. 24,556. 26,846. 26,977. 27,166. 39,177. 40,611. 41,830. 44,809. 46,273. 46,281. 51,503. 51,627, 55,713. 56,543. 59,283. 62,396. 62,428. 62,832. 66,780. 68,0228. 69,932. 71,844. 73,703. 74,110. 77,955. 77,972. 84,623. 86,220. 87,074. 87,633 und 89,733.
Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 3544. 7301. 7396. 7746.
11,173. 11,443. 12,202. 13,674. 14,734. 17,837. 19,877.
21,723. 22,896. 23,700. 23,857. 23,921. 24,403. 28,050. 29,858. 31,599. 32,671. 32,742. 33,323. 34,872. 34,895. 38,392. 39,207. 40,635. 40,723. 44,378. 46,051. 47,460.
51,597. 52,787. 54,617. 56,348. 58,007. 61,738. 65,200.
65,942. 67,138. 68,025. 69,497. 70,755. 74,191. 75,947.
80,416. 81,539. 82,491. 82,922. 822.
28,863. 35,181. 19,644.
76,483.
Berlin, den 23. April 1864. 1 “ Direction.
Königliche General⸗L
Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Sel chow von
Danzig.
“ WE1ö“ che Geheime Rath vo
8
— Seine Majestät der König haben Aller.
gnädigst geruht: Dem Musik⸗Direktor Karl Hering zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen goldenen Verdienst⸗Me⸗ daille für Kunst ꝛc. zu ertheilen.
“
₰
Personal-Veränderungen.
I. In der Armee. ““ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 31. März. à la suite des Regts. gestellt.
Den 12. April.
Hedinger, Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zur Dienstleistung
als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, vorläufig auf ein Jahr vom
Reimer, Pr. Lt. vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schmidt, Sec. Lt. von demsel⸗ ben Bat., zum Pr. Lt., v. Wildenbruch, Frhr. v. Patow, Unteroff. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zu Port. Fähnrs., v. Mar- quardt, v. Harenberg, Port. Fähnrs. vom 3. Garde⸗Grenadier⸗Regt., Königin Elisabeth zu Sec. Lts., v. Helldorff, Sec. Lt, vom 1. Garde⸗ Drag.⸗Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Wnuck, Hauptmann und Comp. Chef vom 7. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 44, unter Versetzung in das 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, Besch, Hauptmann und Comp. Chef vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, zu Majors befördert. Wernecke, Pr. Lt. vom 8. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 45, unter Entbindung von dem Kommondo als Adjutant der 3. Inf. Brigade und Versetzung zumm 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, zum Hauptm. und Comp. Chef beföͤrdert. v. Nostitz⸗Jänkendorff⸗Drzewiecki, Sec. Lt. vom 2. Schles. Jäger⸗ Bat. Nr. 6, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das 8. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 45 versetzt. Krug v. Nidda, Rittm. u. Escadr. Chef vom Ostpr. Ulanen⸗Regt. Nr. 8, zum Major u. etatsm. Stabsoff. befördert. Hei- nichen, Rittm. von dems. Regt. zum Escadr. Chef ernannt. v.
Sec. Lt. von demselben Regiment zum Prem. Lieut. befördert.
bes, Prem. Lieut. vom 1. Ostpreuß. Grenad. Regiment
1. Mai c. ab kommandirt.