am 24. und 25. Mai cr. in dem Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst wäh⸗ rend der vorgedachten Stunden.
Es werden dabei die Actien, auf welche Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl »1864 enthaltenden Stempel versehen, und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwaigen abermaligen Production für diese General⸗Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden. Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Er⸗ theilung der Eintrittskarten ausnahmsweise noch an dem Versammlungs⸗ tage in der Zeit von 8 bis 9 Uhr Morgens — soweit dieselbe dazu aus⸗ reicht — in dem Verwaltungsgebäude nserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst erfolgen. Später und am Versammlungsorte ist dies unthunlich. Die Uebersicht der zu verhandelnden Gegenstände, so wie die für diese General⸗Versammlung erstatteten Verwaltungs⸗Berichte, können in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Versammlung in dem Secretariats⸗Lokale
des Verwaltungsgebäudes unserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst ent⸗
gegengenommen werden. Stettin, den 18. April 1864. 1 “ Der Verwaltungsrathh der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Schillow. Pitzschky. Abel.
1“
[1087] “ Gesellschaft für gegenseitige Lebens⸗Versorgungs⸗ und Aussteuer⸗Versicherungen. A““ Straße 988. Laut Moniteur (Amtsblatt) vom 4. April sind neue Geschäfte für eine
Versicherungssumme von 4,770,101 Frs. en Quarta schlossen vfren n0101 Fts. im ersten Quartal 1864 abge Im Auftrage der Direction: Der General⸗Sub⸗Direktor Der General⸗Bevollmächtigte für Preußen. für Preußen. S. Behrendt. Ed. Wilm.
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Bekanntmachun
gs
891 8 8 21 . 8 4 Wir bringen hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums, wir das Schmieröl, welches bei der veene etbeechaschrtiar als Rücfian
Quantitäten nur an den, nach unseren Bekanntmachungen vom 25. Mä 1861 und 30. Oktober 1863 für die Beförderung Fen Aeem t lh Fnhe
Eben so kann der Transport von Sicherheitszündern ebenfall nur an den gedachten Tagen und unter den für die Beförderung von Streichzündhölzern im §. 3 zu II. 5 unseres Betriebs⸗Reglements bestimm.
stattfinden. Stettin, den 24. April 1864. Direkoeium — der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellsch Fretzdorff. Zenke. Stein.
[1085] Minerva, Schlesische Hütten⸗ In Erledigung des §. 14 der Allerhöͤchst unterm 22. Oktober 1855 pro 1863 zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 6
General⸗Ab
1 An liegenden Grunden und Hüttenwerken:
1) Herrschaft Keltsch, enthaltend die Rittergüter Keltsch, Gr.⸗Stanisch, Zandowitz, Wirchlesche Ortschaften und Rustikalstellen, 73,468 Morgen Forsten,
und Lazisk, nebst dazu gehörenden 12,132 Morgen Aeckern, Wiesen und Teichen, Hüttenwerken, Dampfbäckerei, Ziegeleien und Torfstich fültt
— 37, . . 3 2) Herrschaft Ruschinowitz, Kl.⸗Droniowitz und Kokottek, nebst dazu gehörenden Rustikal⸗ M Teichen, Wiesen und Hüttenwerken ꝛc. Herrschaft Glinitz⸗Zborowski und Bogdalla und dazu gehörenden Rustikalstellen, 9294 Morgen Forsten und 2625 Morgen Aeckern, Wiesen, Teichen,
) stellen, 15,367 Morg. Forsten, 3290 Morgen Aeckern,
und Hüttenwerke ꝛc. he“ 6 4) Herrschaft Solarnia nebst dazu gehöͤrenden Rustikalstellen,
6) Erkaufte Mühlen, Häuser und ossessionen in Lublinitz und Beuthen O.⸗S. für
An Steinkohlen⸗Gruben⸗Antheilen:
HGeerrrürrüüi
berg, Stollarzowitz, Alt⸗Chechlau, Beuthen O/S., Kostow und Stanit, so wie auf den Rustikalstellen zu Ober⸗ Ludwigsdorf für..
An Kalkbrennerei⸗Antheilen:
An Pfandbriefs „Amortisations⸗Fonds;: Bei der Oberschlesischen Fürstenthums⸗Landschaft zu „An außenstehenden Forderungen: Bei diversen Geschäftsfreunden ꝛc... An Vorschuͤssen: An vorgeschossenen Baukostenꝛec. . An Wechsel⸗Beständen: Im Portefeuille der Hauptkasse . An Kassen⸗Beständen: Bei den Haupt⸗ und Special⸗Kassen An Effekten: Für 4000 Thlr. Staatsschuldscheine, angenommen fůr An Material⸗, Natural⸗ und Eisenbeständen: 1) Auf den Lagern zu Breslau, Oppeln, und Gr.⸗Strehlitz 2) Auf den Hüttenwerken Fv. 1 3) „ „ Erz⸗Lagern und Gruben 4) „ „ Steinkohlen⸗Gruben und Lagern. 5) In den Forsten und bei der Köhlerei 6) Vei den Ziegeleien, Torfstich und in den Teichen 7) Bei der Mühle und Bäckereieite 8) In Mobilien und Utensilien...
Der Verlust aus den Vorjahren betrug u Hiervon kommen in Abrechnung:
a. Gewinn des Geschäftsjahres 1863
b. Gewinn durch Ankauf von 26,000 Thlr. Gesellschafts⸗Actien im Jahre 180u6P .
„Forst⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft.
2451 Morgen Aeckern, Wiesen, Mühlen und Hüttenwerken ꝛc. fuͤr.. . 5) Das Hütten⸗Etablissement Friedenshütte im Kreise Beutben O.⸗S., bestehend 6 Hohöfen, Coaks⸗Anstalt, Ziegelei, Beamten⸗ und Arbeitergebäuden für. den Kreisen
Für 515 Kuxe an den Steinkohlengruben Belowsseegen, Eintracht, Saara, consolidirte Friedrich⸗Wilhelm und Vorsicht und consolidirte Oscar und Hypolith An Eisenerz⸗ und Eisenstein⸗Foͤrderungs⸗Rechten: 1 Auf dem Dominial⸗Terrain zu Alt⸗Tarnowitz auf 91 Nustikalstellen zu Naclo, Trocken⸗ Georgenberg, Dombrowa, Wessola, und Nieder⸗Kunzendorf und
Für Einzahlung zu den Bau⸗ und Betriebs⸗Ausgaben auf 4 Antheile
.“
bestätigten Statuten wird hierdurch die
4 9
schluß. Debet. v111111111““
Vermoͤgens⸗ Bilanz
1““
amerikanischer Mahlmühle,
„ 2 2522,22922⸗--,e-bneneee
2,447,019 317,648 Thonförderungen, Ziegelei
b as 2a0 508,886
614,721
2229 222eenneene
24,552 Morgen Forsten,
Gr.⸗EStrehlitz,
Lythandra, Souvenir,
152,635 6 1,956
276,071 350,380 106/743 12,217 14/763
782,215 5,764/,853
—
4,647. 28. 10. 19,076. 6. 4.
4
23,724
mithin verbleibt ult. Dezember 1863 ein Die Passiva betragen Die Activa wie oben. mithin kommt zur Herstellung des Gener
2
208,051 ...5,972,905 MN5/764/853 1u“ 8 208,051
gewonnen und als Mineral⸗Schmieröl deklarirt wird, in kleineren
setzten Transporttagen, und zwar nur in offenen Wagen, befördern lassen.
ten Beschränkungen, insbesondere auch bezüglich der Verpackung,
der Ges ellschaft
Fer Actien⸗Kapirals⸗Contiod: In ausgegebenen 20,000 Stück Actien à 200 Thlr. Hiervon kommen in Abrechnung: Die in den besindlichen mithin nur ausgegeben 19,178 Stück à 200 Thlr... per Prioritäts⸗Actien⸗Vorschüsse: Für durch den laufenden Kredit à Conto der auszugebenden Prioritäts⸗Actien bereits vorschußweise beschafften... per rückständigen Kaufgeldern: a. an eingetragenen Pfandbriefen.. e. 9 Hypotbeken c. „ nicht eingetragenen Restkaufgeldern... per diverse Creditores: “ An Guthaben derselben 5 Per Accepten⸗Conto: In laufenden Accepten füͤr verkaufte Materialienü.. Per Lombard⸗Conto: An Lombard⸗Darlehn Per Cautionen: An baar eingezahlten Cautionen... Per Kassen⸗Vorschüsse: Bei den Verwaltungen.. Per Dividenden⸗Conto: Für nicht erbobene Dividende pro 1856 und 1857... Für noch rückständige Jahres⸗Dividende pro 1858 8 “ I ““
1 81
5. April 1861.
1““ 8.
8 u““ 8
“
““ Schlesischen Hütten⸗, Forst⸗ G. H. Ruffer. 3 R. Weiß. Schröter.
Geschäftsjahren 1860 bis ult. Dezember 1863 angekauften, im Depositum 822 Stuͤck Gesellschafts⸗Actien à 200 Thlrlrlr
EEEEEöe “ und Bergbau⸗Gesellschaft Paul Mendelssohn⸗Bartholdy. J. Martini.
448,860 V 120,000 84 . 1 157,522 726,382
8
311,290
1 80,725 Summa. — — 25005
1
„mMigerva-. F. E. von Löbbecke. M. Meyer. Graf von Schweinitz.
Th. Schaffhausen.
Gleichzeitig theilen wir mit, daß an Stelle der durch das Loos von Schweinitz, gewählt wurden: Herr wurden die Herren: Appellationsgerichts⸗Rath von Reiche,
Amtsrath von Rother und Herr Graf von Schweinitz. Bank⸗Direktor Fromberg und Banquier Martini gewählt.
General⸗Direction der Schlesischen Hütten⸗, Forst⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft »Minerva«. “ 8 8 A. Conrad. “
ausgeschiedenen Verwaltungsraths⸗Mitglieder Herren: Banquier Martini, Graf
Zu Rechnungs⸗Revisoren für das Jahr 1864
1I11“
“ H“ “ 939] 8
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Dder §. 3 alinea 1, 2, 3, und §. 25 des Betriebs⸗Reglements für die preußischen Staats⸗ und unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Februar 1862 sind aufgehoben; an ihre Stelle treten folgende
12 Bestimmungen: §. 3 Jaaren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio⸗
Dokumente, Gold⸗ und Silberwaaren, sen, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, be⸗ ziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins⸗ Verkehr durchweg ausgeschlossen.
“ Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, so weit sie vne. nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen.
Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von Beförderung ausgeschlossen sind, wird Ftentlich bekannt gemacht.
leistende Ersatz des durch Versäumung der dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei⸗ Versaͤumniß nicht mehr als 24 Stunden beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Versäumniß als 24 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen.
Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er⸗ lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)
Die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der recht- zeitigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die, dazu bestimmte Rubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss ehufs ihrer Gültigkeit in der en Rubrik mit Buchstaben eingetragen und mit dem schriftlichen
isum der Versandt-Güter-Expedition versehen sein.
Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Interesse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif fest- zustellenden. Zuschlag zu den Frachtgeldern erheben darf, auch über den Betrag der Fracht hinaus bis höchstens zu dem rirten Summe den nachgewiesenen Schaden zu- vergüten verpllichtet.
Berlin, den 9. April 1864. “ 8 “ Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Oberschlesische, Breslau⸗Posen⸗Glogauer, Stargard- Posener Eisenbahn. e Auf Anordnung des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffent⸗ Arbeiten tritt für die §§. 3 und 25 des Betriebs⸗ Reglements für die und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen Aufhebung ihres bisherigen Wortlautes, fol⸗
Der von der Eisenbahn zu Lieferungszeit entstandenen, von senden Schadens, soll, im Fall die
liche preußischen Staats⸗ vom 17. Februar 1862, unter gende Fassung in Kraft:
Dokumente, Gold⸗ und Silberwaaren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio
—
Betrage der dekla-
sen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, beziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins⸗ Verkehr durchweg ausgeschlossen. Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, so weit sie nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen. Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der Beförderung ausgeschlossen sind, wird bekannt gemacht.
Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuweisen⸗ den Schadens soll, im Fall die Versaumniß nicht mehr als 24 Stunden beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Fall längerer Versäumniß als 24 Stunden, den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen.
Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadenersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er⸗ lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)
Die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der recht- zeitigen Absleferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte Rubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss Behöf⸗ ihrer Gültigkeit in der gedachten Rubrik mit Buchstaben eingetragen und mit dem schriftlichen risum der Versandt-Güter-Expedition versehen sein.
Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Interesse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, so ist die Eisenbahn, weleche in diesem Falle einen besonderen. im Tarif fest- zustellenden Zuschlag zu den Frachtgeldern eerheben darf, auch über den Betrag der Fracht hinaus bis Fähalecs zu dem Betrage der dekla- rirten Summe den nachgewiesenen Schaden zu vergüten verpflichtet.
Die mit der vorschriftsmäßigen Rubrik zur Eintragung der Declaration des Interesses rechtzeitiger Ablieferung versehenen neuen Frachtbrief⸗Formulare sind auf allen Stationen zu den bisher üblichen Preisen käuflich zu haben, und müssen fortan bei Sendungen mit Interesse⸗Declarationen ausschließlich zur Anwendung gebracht werden. Bei Sendungen ohne Interesse⸗Declara⸗ tion werden bis auf Weiteres auch noch die bisher gebräuchlichen Fracht⸗ brief⸗Formulare angenommen. .““ “ u“
Breslau, den 22. April 1864. E11XX“X“ Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
[10888 * 8 81. Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger⸗ Eisenbahn. 8
vEEIII1I1I1I1131“ Der Tarifsatz für sperrige Güter in Tarifs für den Lokal⸗Guͤter⸗Veckehr) um 25 Prozent ermäßigt. Potsdam, den 26. April 18646. Das Direktorium.
offenen Wagen (Colonne 9 unferes für landwirthschaftliche Maschinen