Nr. 5859. den Allerhöchsten Erlaß vom 21.
Berlin,
„Eine diesseits ausgefertigte Bekanntmachung, welche die unter laufender Nummer 184 bis einschließlich 197 hier eingegangenen patriotischen Gaben für die Verwundeten und Invaliden der Preußi⸗
schen
Gefallenen umfaßte, ist durch ein Versehen
treffenden öffentlichen Blätter nicht zugegangen. In Folge dessen wird hiermit nachträglich
Kenntniß gebracht, daß unter laufender Numme
184
85) 186) 187)
188)
189)
Vereins zu Cöslin “
190) 191) 192)
193) 199)
196)
197)
8
1206
Das 14. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben
‚enthält unter März 1864, betref⸗ fend die Ausdehnung der von dem Usedom⸗Wolliner Krreise durch den Erlaß vom 16. Februar 1857 für den Chausseebau vom Golmberge nach Usedom und bis zur Peene bei Carnin bewilligten Rechte auf die an Stelle der letzteren Chaussee genehmigte Chausseestrecke von Usedom bis zur Peene bei Zecherin; unter das Statut für den Verband zur Regulirung des Obrzycko⸗ oder faulen Ibra-Flusses in den Kreisen Grünberg, Bomst und Züllichau⸗ Schwiebus. Vom 4. April 1864; unter die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 3. Dezember 1862, betreffend die mit der Großherzog⸗ lich sachsen⸗weimar⸗ eisenachischen und der Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Abgabe von der Thüringischen Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1864, und unter die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 22. Januar 1864, betreffend die mit der Fürstlich reuß⸗ plauischen Regierung vereinbarte Modification der we⸗ gen Verwendung der Abgabe von der Weißenfels⸗ Geraäer Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 2. April 1857 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1864. den 12. Mai 1864. Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung..
Armee in Schleswig, sowie für die Hinterbliebenen der dort
den Redactionen der be⸗ zur öffentlichen
von einem ehemaligen freiwilligen Jäger.. von Herrn Landrath von Lattorf
zu Salzwedel durch Sammlung. 113 von Herrn Maler Edmund Rabe von Herrn Gerichts⸗Actuar Lau⸗ bengeyer zu Hoyerswerda, gesam⸗ melt 8 15 von Herrn Regierungs⸗Präsidenten
von Münchhausen zu Frankfurt a. O. desgleichen...
vom Vorstand des patriotischen
500 Thlr.
*02 72
(Außerdem 5 Thlr. zur Pflege der Verwundeten dem König⸗ lichen Militair⸗Oekonomie⸗De⸗ partement überwiesen.) vom patriotischen Verein in Ta⸗ via ... vom Ma durch Sammlung . durch Herrn Geheimen Regierungs⸗ Rath und Landrath Danneil zu Naumburg a. S., vom Professor Herrn Koberstein zu Pforta, von dortigen Lehrern und Beamten gesammelt .... von Herrn Apotheker Boettcher zu Deutsch⸗Eylau, durch Sammlung von der Königlichen Inspection der 86 Besatzung der Bundes⸗Festuug Mainz, Erlös für verkaufte voen Johnstonsche Brochüren 11 » von Herrn Jacobi⸗Scherbening hier 10 „ von den Herren Schulzen Klaassen und Siemund in Thörichthof und .“ Blackendorf bei Altfelde gesammelt 33 » von der jüdischen Wohlthätigkeits⸗ Anstalt Magine⸗Reêim hier durch 6 Sammlunng hXX“
5 Tolr. 2 Sar. 8 PFf.
als patriotische Gaben hierher gesandt und dem Fonds, welcher bej der unterzeichneten Abtheilung für den oben angegebenen Zweck sammelt wird, einverleibt worden sind. 98 Indem die Abtheilung den patriotischen Gebern ihren wärmsten Dank hiermit ausspricht, bemerkt dieselbe, daß obige Summe von 975 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. in der Gesammt⸗Summa von 20,294 Thlr 3 Sgr. 3 Pf., welche die mit laufender Nr. 198 beginnende Ve⸗ kanntmachung vom 11. April 1864 nachweist, enthalten ist. Berlin, den 5. Mai 1864. Kriegs⸗Ministerium, Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen. .“ Koehlau. von Kirchbach.
—
Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnaä⸗ digst geruht: Dem Dr. juris Adolph Jonas zu Berlin die Er— laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Persischen Löwen⸗ und Sonnen⸗Ordens fünfter Klasse zu ertheilen. “
Bekanntmachung. —
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem 1. Juli d. J. ein neues evangkelisches Schullehrer⸗Seminar zu Dros⸗ sen für den Regierungsbezirk Frankfurt eröffnet werden wird.
Der Termin der Aufnahmeprüfung ist von uns auf den 16. und 17. Juni d. JZ. festgesetzt worden, zu welchem die Aspiranten, welche von uns fuͤr zulassungsfähig erklärt worden sind, in Drossen sich bei dem Direktor der Anstalt am 15. Juni Nachmittags einzu⸗ finden haben. Die übrigen Bedingungen der Aufnahme sind aus der hier folgenden Nachricht von dem Königlichen evange⸗ lischen Schullehrer⸗Seminar zu Drossen zu ersehen.
1) Das Schullehrer⸗Seminar zu Drossen hat die Aufgabe, Lehrer für Volksschulen zunächst im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O., tbheoretisch und praktisch auszubilden. 2) Die Dauer der Bildungszeit ist auf drei Jahre, die Zahl der Zöglinge auf neunzig festgesetzt. 3) Die Aufnahme neuer Zöglinge erfolgt einmal im
— 86 Jahre, zu
“ in dem laufenden Jahre jedoch ausnahmsweise erst am
Fuli
4) Diejenigen, welche die Aufnahme nachsuchen, haben bis zum
1. Juni d. J. mit dem betreffenden Gesuche bei uns einzu⸗ reichen:
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens⸗ lauf, welcher — außer den nöthigen Personal⸗Nachrichten — den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das
Schulamt darstellt,
b) ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein,
c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und reli⸗
giöse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung,
Dch ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt 711“ he.) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren er⸗ neuerte Pocken⸗Impfung, 1) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Flleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,
yo) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder,
wie viel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungs⸗
zeit zu zahlen im Stande sind.
) Es können nur solche junge Leute zugelassen werden, welche ie Jahre der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten, aber ereits ein Alter von 18 Jahren erreicht haben, oder doch einem olchen Alter sehr nahe stehen. Schulamts⸗Präparanden, velche bei der Ersatz⸗Aushebung für das stehende Heer bereits
geloost haben, müssen sich vor ibrer Aufnahme in das Se⸗
minar über ihre Militairverhältnisse ausweisen.
Ueber ihre Aufnahme in das Seminar entscheidet der Ausfall
der Aufnahme⸗Prüfung, welcher den Geprüften sobald als
möglich bekannt gemacht werden soll.
Abgesehen davon, daß auf die allgemeine Bildung des Präpa⸗ randen Gewicht gelegt wird, müssen an denselben hinsichtlich sseiner Kenntnisse und Fertigkeiten die Forderungen geste werden, welche das Regulativ vom 2. Oktober 1854 näher
bezeichnet. b
Bei sämmtlichen Zöglingen wird das erste Halbjahr als Probe⸗ (zeit betrachtet, und die Anstalt behält sich vor, Zöglinge, welche ssiich bei näherer Kenntniß als ungeeignet für den Lehrstand
erweisen, blos aus diesem Grunde zu entlassen.
Sämmtliche Seminaristen wohnen in der Anstalt und haben
für Wohnung, Heizung, Licht und Beköstigung jährlich funf⸗ zig Thaler in Quartalraten zu 12 Thlr. 15 Sgr. voraus⸗
zuzahlen. Für Brot jedoch, für Kleidung, Wäsche, Bücher
Felde die 4
“ 111“ 9 3 Arznei und alle übrigen Bedürfnisse hat jeder Zögling aus eignen Mitteln zu sorgen.
Jeder Seminarist hat ein Bett oder eine Matratze mit wei wollenen Decken, nebst den erforderlichen Bezügen mit⸗ zubringen. Bettstellen liefert die Anstalt.
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10) 5 Anstalt mit Bestimmtheit rechnen muß,
leisten und können nachträgliche Gesuche um
ggeldes nicht berücksichtigt werden. 8
11) Seminaristen, welche durch Fleiß, Fortschritte, untadelhaftes Verhalten gute Hoffnungen erwecken, werden bei Verleihung der von der Anstalt abhangenden Unterstützungen nach Maß⸗ gabe ihrer Bedürftigkeit und der vorhandenen Mittel berück⸗ sichtigt. Ganze oder halbe Freistellen können in der Regel erst
vom 3ten Halbjahr ab gewährt werden. Jeder Seminarist hat bei seiner Aufnahme eine schriftliche Erklärung auszustellen, durch welche er sich verpflichtet, jede ihm von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. über⸗ tragene Lehrerstelle anzunehmen und wenigstens drei Jahre lang zu verwalten, im Weigerungsfalle aber für jedes Halb⸗ jahr seiner Bildungszeit zehn Thaler und den Betrag der etwa genossenen Unterstützungen an den Seminar⸗Fonds zurück⸗ zuzahlen. 16
3) eege Zöglinge, welche in der Abgangsprüfung das Er⸗ forderliche leisten, haben die Aussicht einer baldigen Anstellung im Bezirk der Königlichen Regierung zu Frankfurt, und werden nach Maßgabe ihres im Seminar bewiesenen Wohlverhaltens und ihrer erlangten Tüchtigkeit von der Königlichen Regierung bei Besetzung der von ihr abhängigen Schulstellen gern be⸗ sonders berücksichtigt werden. ““ t
Berlin, den 6. Mai 1864.
sind pünktlich zu Erlaß des Kost⸗
8
Nichtamtliches. Se. Majestät der König
Cöln hier ein; der Zug (es gerieth eine Axe in
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Preußen. Berlin, 11. Mai. Se trafen heute früh mit dem Courierzuge aus. hatte sich eines unbedeutenden Unfalls wegen Brand) um eine Stunde verspätet. “ EE1 Um 10 Uhr besichtigten Seine Majestät auf dem Tempelhofer Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter,
die militairischen Meldungen entgegen.
nahmen nach der Rückkehr
Köln, 11. Mai. Die hiesige Zeitung, veröffentlicht heute einen Bericht über die am 9. d. stattgehabte Feierlichkeit bei der 8 weihung der Stadtbahn in Coblenz, der neuen Rheinbrücke und der Bahn nach Lahnstein. Demselben entnehmen wir nachstehende Ur⸗ kunde und die auf die Verlesung derselben erfolgte Aeußerung Sr. Majestät des Königs: Sr I s 1864 am 9. Mai, Im vierten Jahre der Flar chen he. gierung Sr. Majestät des Königs Wilhelm I. geruhten Majestä 8 König und Ihre Majestät die Königin Augusta von Preußen, in Tosr Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden. Sr. Hoheit 86 Herjogs von Nassau, höchster und boher Herren, höchster und hoher Staats⸗ d- P 88 zialbehörden, des Ober „Bürgermeisters, der Bürgermeister und Amhet de Verordneten der Städte Coblenz und Ehrenbreitstein, so wie des Admini⸗ strationsrathes und der Direction der mit dem Baue⸗ betraut gewesenen 888 nischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, die vollendete feste Brücke zwischtn Ehrenbreitstein, so wie die Rhein und Lahn verbindende Eisenbahn 88 Oberlahnstein unter den Segenswünschen des zahlreich versammelten 18 ft feierlich zu eröffnen. — Zur dauernden Erinnerung an die glücgliche 85 8 endung dieses Bauwerkes, das unter dem glorreichen Scepter 88 He 1 zollern, wenige Jahre nach Vollendung der festen Rheinbrücken 1 öͤln und Mainz, bei dem uralten Coblenz, die beide in deutsch⸗patriotischer esinnung treu verbundenen Ufer des schönen deutschen Stromes auch mit festen, eiser nen Banden zusammengeschmiedet hat, wurde diese Urkunde Fhägenmmaen und von Seiner Majestät dem Könige, Ihrer Majestät der “ ; 8 höchsten und hohen Anwesenden, so wie von den Vertretern der r ng Eisenbahn⸗Gesellschaft unterzeichnet, mit der Bestimmung, daß 8 84 8 der in einer besonderen Pergament⸗ Rolle beigefügten Geschich B 8 88 in demselben Brückenpfeiler aufbewahrt werde, in welchem am 1 88 u“ 1862 die Urkunde über die durch Ihre Majestät die Königin dangsee eer⸗ gnädigst vollzogene Grundsteinlegung eingesenkt wurde. Moöge 89 e kar Werk — im Kriege eine starke Wehr, im Frieden Traͤger des b 888 gelten Verkehrs —, Jahrtausende überdauernd, der fernen Fschae 1 Seughe davon ablegen, daß unter der Hohenzollern Führung an den Rheines die Tage der großen Vergangenheit neu erstanden, vsace eis 8½ im Kampfe, im Frieden kunstgeübt, unvergängliche Werke der Gegenm überlieferten!«
Seine Majestät
»Sie haben die ruhmvollen Thaten sie an den Ufern der Ostsee, im deutschen unseren Fahnen verschafft haben; Sie haben gesagt,
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der König erwiderte in etwa folgenden Worten: der Armee erwähnt, wie Reichslande, den Sieg daß das neu
errichtete
bei der Aufnahme versprochenen Zablungen, auf welche
veranlaßt wurde,
die in Berlin stehen, und
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Werk eben so den Zwecken des Friedens, als auch denen des Krieges diene. Ich freue Mich, von Ibnen das aussprechen zu hören, was Mir in diesen Tagen an allen Orten, wohin Ich ge⸗ kommen bin, gesagt worden ist; daß nämlich die Wehrhaftigkeit des Volkes den Grund zu aller materiellen und staatlichen Größe bildet. Die Beachtung dieser Regel hat Mir Mein hochseliger Vater einge⸗ prägt, Mein hochseliger Bruder hat danach gehandelt und Ich werde stets darauf Acht haben. Ich danke Allen, welche ihre Thätigkeit diesem schönen Werke gewidmet haben.⸗ 8
Swinemünde, 9. Mai. Die hier stationirten 5 Kanonen⸗ boote nebst dem Raddampfer „Verein« gingen heute Vormittag 9 Uhr in See, steuerten westlich, manövrirten in der Höhe von Heringsdorf und retournirten gegen 6 Uhr Nachmittags. Dänen waren nicht in Sicht. (Osts.⸗Ztg.)
Pillau, 8. Mai. Ein dänisches Kriegsschiff war heute von Morgens 6 Uhr bis Mittags auf der hiesigen Außenrhede und ging dann nordwärts⸗
Neufahrwasser, schiff in östlicher Richtung.
10. Mai. In Sicht 1 dänisches Linien⸗ Kauffahrer keine in Sicht. Mehrere schutzsuchende Schiffe innerhalb Hela zu Anker. (Danz. D.) 2
Schleswig. Flensburg, 9. Mai. Der österreichische Ge⸗ neral Graf Gondrecourt ist heute Mittag, von Kolding kom⸗ mend, hier durchpassirt und sogleich nach Gravenstein weiter gereist. — Von dem preußischen Feldpost⸗Conducteur, welcher gestern Nacht Hadersleben auf hier passirte, ist die Meldung eingelaufen, daß da⸗ selbst um 11 Uhr Nachts die österreichische Garnison allarmirt wurde und ausmarschirt ist. Näheres darüber ist bisher nicht zu erfahren gewesen. (S. H. Ztg.) 8
Düppel, 8. Mai. Um Thatsächliches zu berichten, melde ich daß auf Alsen der Lazarethtyphus ausgebrochen ist, und daß diese Seuche täglich 30 bis 40 Mann der Besatzung zum Opfer fallen. Ueber Fridericia erfahren wir immer mehr Details, welche die stattgefundene Meuterei der Besatzung, wodurch der Abzug derselben außer allem Zweifel stellen. (S. H. Ztg.)
Hier ist ein Comité zur Verpflegung er in dem gestrigen Seegefecht Verwundeten in Bildung begriffen.
Die zu Cuxhaven erscheinende Zeitung hat folgendes Extra⸗ blatt veröffentlicht: Gestern Nachmittag hat südlich von Helgoland zwischen dem österreichisch⸗preußischen und dem dänischen Geschwader ein zweistündiges Seegefecht stattgefunden. Die Dänen, zum Rück⸗ zuge gezwungen, steuerten nordwärts, konnten aber, weil der Vor⸗ dermast der Fregatte „Schwarzenberg⸗ in Brand geschossen war, von den alliirten Schiffen nicht nachdrücklich verfolgt werden. Der Verlust der Dänen ist unbekannt. Der »Schwarzenberg« hat etwa 170 Todte und Verwundete, unter den letzten viele schwer auf dem „Radetzky⸗ waren 5 Kampfunfähige, auf den preußischen Kanonen⸗ booten keine. Die Mannschaften kämpften mit außerordentlicher Bravour und Todesverachtung. Die Schnelligkeit der preußischen Kanonenboote und die Vortrefflichkeit ihrer Geschütze bewährte sich auf das Glänzendste. Ein hier zusammengetretenes Comité zur Pflege der Verwundeten findet bei den Mitbürgern durch Anerbie⸗ tungen aller Art die thätigste Unterstützung.
— Nach einem hier eingegangenen Telegramm aus Cux⸗ haven ist heute Nachmittag 4 Uhr der preußische Avisodampfer »Adler⸗ mit den schwer verwundeten Oesterreichern nach hier abge⸗ 1“] Aus Cuxhaven vom 5. d. M. wird von dem Königlichen Geschwader (»Adler«, »„Basiliske« und »Blitz⸗) dem »Danz. Dampfb.⸗ Folgendes mitgetheilt: Am 3. d. M. trafen die Kaiserlich österreichi⸗ schen Fregatten »Schwarzenberg« mit 48 Geschützen und „Radetzki⸗ mit 22 Geschützen in Nieu wediep ein. Die beiden dänischen Korvetten, welche 22 resp. I. 6 Geschütze führten und uns von der Rhede aus überwachten, hatten bei Zeiten das Weite gesucht. Der österreichische Oberbefehlshaber verabredete mit unserem Kommandan⸗ ten Korvetten⸗Capitain Klatt die sofortige Vereinigung und Ab⸗ fahrt, worauf wir sogleich Dampf machten und den öͤsterreichischen Schiffen zuvörderst nach Cuxhaven folgten. I1
Hannover, 10. Mai. In der heutigen Sitzung der Erste Kammer kam der Beschluß der Deputirtenkammer, die Politik des Ministers des Aeußern, Grafen Platen betreffend, zur Berathung Der Minister des Innern von H ammerstein sagte, daß die 8 gierung jede Erörterung über die bezüglichen Unterredungen Platen's ablehne; sie beharre in ihren Bemühungen für die Selbstständigkei der Herzogthümer. Ein einseitiges Vorgehen Hannovers in der Suc⸗ cessionsfrage wird abgelehnt. Der Minister verlief Platen's: Die Berichte des englischen Gesandten gäben, 82 und vollständiges Bild. Dieselben enthielten nichts über Platen Wahrung des deutschen Rechts und dessen Ueberzeugung von Nothwendigkeit der Lostrennung der Herzogthümer von 8 Auf Rössing's Frage, ob die Regierung die Selbstständigkeit 8 Herzogthümer als Trennung von Dänemark auffasse, beantwortete von Hammerstein ausweichend. G
8½ 18½
Hamburg, 10. Mai.
vertagt worden