1214
In das Handels⸗Register bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: 1) Nr. 588 des Firmen⸗Registers. Das Erlöschen der Firma Julius Westkott in Barmen, deren Inhaber der Kaufmann Carl Julius Westkott daselbst war. M2) Nr. 745 des Gesellschafts⸗Registers. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Smend u. Westkott in Barmen, welche am 1. Mai 1864 be⸗ gonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Gottfried Smend und Carl Julius Westkott in Barmen, von denen Jeder die Befug⸗ niß hat, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. Nr. 746 des Gesellschafts⸗Registers. Die Handelsgesellschaft unter der Firma F. Teipel u. Lütke in Remscheid, welche am 1. Januar 1864 begonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Franziskus Teipel in Fredeburg, Friedrich Luͤtke in Remscheid und Wilhelm Teipel, in Fredeburg wohnend, von denen Jeder die Befugniß hat, die Gesell⸗ sscchaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. Nr. 600 des Firmen⸗Registers. Das Erlöschen der Firma W. H. Müller⸗Adrion in Barmen, deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Hermann Müller daselbst war. Nr. 747 des Gesellschafts⸗Registers. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Müller u. Adrion in Barmen, welche am 25. Januar 1864 begonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Wilhelm Hermann Müller und Carl Adrion in Barmen, von denen Jeder die Befugniß hat, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. berfeld, den 7. Mai 1864. 1X14“ Der Handelsgerichts⸗Secretair 1 1“ u
Bekanntmach 1— Auf Anmeldung des Simon Abraham und der Wittwe Sara Frank zu Bendorf ist im Gesellschafts⸗Register sub Nr. 24 eingetragen, daß die Liquidation der durch den Tod des Leopold Frank aufgehobenen Handels⸗ gesellschaft Abraham u. Frank in Bend Simon Abraham daselbst uͤbertragen ist. 16 A14“ Neuwied, den 6. Mai 1864. 5 Königliches Kreisger 813
u8“ 8 heilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebs Vorladungen u. dergl. 6
1248] 1 b In dem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Robert Stein⸗ dorff unter dem 10. März 1864 eröffneten kaufmännischen Konkurse, ist der Herr Rechtsanwalt Grieben hierselbst zum definitiven Verwalter ernannt. Angermünde, den 6. Mai 1864. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Cammin. Erste Abtheilung. Cammin, den 9. Mai 1864, Nachmittags 4 Uhr. 9 leber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Fließ zu Cammin in Pommern ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 9. Mai 1864 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Herr Kreisgerichts⸗ Secrekair Loose zu Cammin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 6. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. IV., vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wenzel, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 6. Juni 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht bis zum 6. Juni 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 4. Juli 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. IV., vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerrichts⸗Rath Wenzel, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. ““ Zuͤgleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung ““ bis zum 11. Juli 1864 einschließlich P“ festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 20. Juli 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. IV., vor dem genannten Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wenzel, anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte
11249]
1“
kassen⸗Rendanten
wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be⸗ 1 tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen ahnic. an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte v. Gontard und Schweige
zu Cammin zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[1192] vleegee Rothwendiger Verdaugf — 1 Kreisgericht zu Oppeln. “ —
Ddie dem Gutsbesitzer Carl Gottlieb Lehmann aus Waldau gehöri
61 Kuxe der im Berggegen⸗ und Hypothekenbuche Abtheilung Oberschlesen
Band 40, S. 241 folgend, eingetragenen Braunkohlengrube Heinrich Amali
bei Polnisch Neudorff, Oppelner Kreises, zufolge der nebst Hypothekenschei
und taxvertretenden Beschreibung in der Registratur einzusehenden Taxe pl
am 31. Oktober 1864, Vormittags 11 Uhr,
an drt n en. subhastirt werden.
iejenigen äubiger, welche wegen einer aus dem Hypothe
nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Verieaeacs daec
haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.
[1228] Oeffentliche Vorladung. ““ Der Kaufmann D. Landsberger hierfelbst hat wider den Königlichen Kammerherrn von Schack aus dem von diesem unter dem 11. Februar 1861 acceptirten Prima · Wechsel wegen des darin verschriebenen Betrages von 300 Stück Friedrichsd'or nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Mai 1861, 15 Sgr. Protestkosten und ½ pCt. Provision die Wechselklage er⸗ oben. 8 Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗Beantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf den 1. September 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen erden. Berlin, den 6. Mai 1864. 1 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II. 13
““ 1 16
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Mindener
8
— 4
Die Ausgabe der am 1. Juli ec. fälligen neuen Coupons⸗Serie zu den 5 % Prioritäts⸗ Obligationen II. Emission unserer Gesellschaft wird mit dem 1. Juni c. beginnen.
Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Nummern geord⸗ neten, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angebenden Ver⸗ zeichnisse in duplo, wozu Formulare bei unserer Hauptkasse hier⸗ selbst und dem Herrn S. Bleichröder in Berlin unentgeltlich zu haben, an unsere Hauptkasse einzureichen oder franco einzusenden. Dieselbe wird den Empfang der Anweisungen auf einem Exemplare des Verzeich⸗ nisses bescheinigen und demnächst an einem dem Präsentanten bezeichneten Tage gegen Rückgabe desselben die neuen Couponsbogen mit dem anderen Exemplare des Verzeichnisses verabfolgen, was nach auswärts portopflichtig und, sofern eine andere Werthdeclaration nicht verlangt ist, unter Angabe des vollen Werthes der Zins⸗Coupons geschieht.
8* Die Direerion.
8 uu.“ 5 1“ Lübeck⸗Büchener Eisenbahn.
n neuen Interims⸗Acti sellschaft, welche
zum Zwecke der Erbauung der Lübeck⸗Hamburger Eisenbahn gezeichnet wor⸗
den sind, werden nach Maßgabe der in Betracht kommenden statutarischen
Bestimmungen hierdurch aufgefordert, an den nachfolgenden Tagen, — den 14 11. und 18. Mai b. J.
auf die von ihnen gezeichneten Aectien die dritte Theilzahlung mit zwanzig Prozent des Actien⸗Kapitales, oder 40 Preuß. Cour. pro Actie,
zu leisten.
Bei dieser Einzahlung find die Interims⸗Actien vorzuzeigen, damit auf
diesen für die neue Einzahlung durch den speziell dazu beauftragten Haupt⸗
Anton Heinrich Christian Meyer auit⸗
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Thlr.
tirt werde.
Zur Erleichterung für die auswärtigen Actionaire kann die Einzahlung auch bei den Spezialkassen⸗Rendanten der Gesellschaft, nämlich:
in Hamhh g bei Herrn J. Plaut (in Firma J. Plaut & Co.)
un
in Oldesloe bei Herrn Stadtkassirer Lorenzen geschehen. Es hat, wer hiervon Gebrauch machen will, die Interims⸗Actien bei den genannten Spezialkassen⸗Rendanten acht Tage vor dem Einzahlungs⸗
8
1240]
aͤtestens bis zum 7. Mai d. J., gegen Empfangsbescheini⸗ Fmmine ah der Quittirung durch unseren Hauptkassen⸗Rendanten,
eichen und in dem Einzahlungstermine gegen Zahlung der aus⸗ wanzig Prozent und gegen Rückgabe der Empfangsbescheini⸗
zunehmen. letzten Zahltage, dem 18. Mai d. J. an, beginnt die Ver⸗
b Einschusses mit 4 ½ pCt. für das Jahr. insang, Zinsen für die bisher eingezahlten vierzig Prozent sind in dem⸗ lben Termine mit drei Thaler für jede Actie an unserer Hauptkasse oder h den oben genannten Spezialkassen⸗Rendanten gegen Quittung entgegen⸗ 8 tchmen,/ woselbst die Quittungs⸗Formulare abgefordert werden können. 8 Lübeck, 12. April 1864. “ “ 8 Die Direction 1
der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
im Stipendien der v. Seydlitz'schen Stiftung Der Ritterschafts⸗Rath Herr Ernst Friedrich von Seydlitz hat in inem Testamente vom 15. September 1828 den Verein für Gewerbefleiß n Preußen zu seinem Universalerben eingesetzt, so daß der größte Theil der Rente aus seinem Vermögen zu Stipendien für Zöglinge des Königlichen Fewerbe⸗Instituts verwendet werden soll, deren ein jedes für jetzt 200 Thlr. äͤhrlich beträgt. 8 u 1
Da nun mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und inige Stipendien erledigt werden, so koͤnnen sich von jetzt an junge Leute zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbunden mit dem freien Unter⸗ ichte im Königlichen Gewerbe⸗Institute, melden, wenn sie den nachfolgenden Bedingungen genügen:
1) Nach der Bestimmung des Stifters sollen vorzugsweise Söhne aus
den höheren Ständen, um solche dem Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe zuzuwenden, berücksichtigt werden, insbesondere dürfen die Eltern der jungen Leute nicht Handwerker sein.
2) Der Bewerber muß wenigstens 17 Jahre alt sein und darf das 27ste
Lebensjahr nicht überschritten haben.
3) Derselbe muß durch ein Gesundheits . Attest des Kreis · Physikus dar⸗ thun, daß er die Gesundheit und körperliche Tüchtigkeit besitze, welche die praktische Ausübung seines Gewerbes und die Anstrengungen des Unterrichts im Königl. Gewerbe⸗Institute erfordern, und daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe. 8
4) Er hat nachzuweisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungsprüfun⸗ gen berechtigten Provinzial⸗Gewerbschule, oder Realschule, oder bei
]
sicherten eingeladen werden. Hamburg, den 9. Mai 1864.
einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt hat. Die Provin⸗ zial⸗ Gewerbeschulen sind ermächtigt, solche Examinanden, welche die erforderliche Reise erlangt zu haben glauben, zu den Entlassungs⸗ Prüfungen zuzulassen, auch wenn dieselben nicht Zoöͤglinge den An⸗
alt sind. . 3 5) hn der Bewerber sich nicht einem technischen Gewerbe widmet, welches in dem Königl. Gewerbe⸗Institute praktisch gelehrt wird, muß derselbe nachweisen, daß er bereits ein Handwerk erlernt und sich hin⸗ reichende praktische Geschicklichkeit zu dessen Betriebe erworben habe. Den Vorzug unter den Bewerbern haben, bei gleicher Qualification, e rechten Geschwisterkinder der Mutter des Erblassers (einer von La oche⸗Starkenfels) und deren Descendenten des Herrn von Baße⸗ it auf Schönhof bei Wismar, aus der letzten Ehe mit einer von a Roche. die Eltern oder Vormünder des erwählten Stipendiaten müssen, wenn
sselbe nicht dispositionsfähig ist, der Bestimmung des Stifters gemäß sich
ppflichten: 1 . üüle⸗ den Fall, daß der Stipendiat in den Staatsdienst tritt, Alles, aus der Stiftung erhielt, von
was er an Stipendien und Prämien khiel seinem Gehalte in solchen Abzügen zu erstatten, welche gesetzlich als Maximum zulässig sind. . 8 I
Das Dokument hierüber muß gerichtlich oder notariell ausgestellt
herden. . 2 Die Bewerbungen sind frankirt an das Kuratorium der von Seyd⸗
z'sceen Stiftung in Berlin, Klosterstr. 36, bis zum 15. Jul] d⸗ . rftlich einzureichen; sie müssen eine kurze Angabe des Lebenslaufes ent⸗ sten und von folgenden Attesten begleitet sein:
a) dem Geburtsschein des Bewerbers; 1““ hb) dem oben zu 3. erwähnten Gesundheits⸗Atteste; “ *) dem Zeugniß der Reife von einer der zu 4. genannten An alten;
ch den üͤber seine etwaige praktische Ausbildung sprechenden Zeugnissen;
e) einem Führungs⸗Atteste, und
) den über die gmnilitatrischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militairpflicht keine Unterbrechung des Unterrichts für ihn herbeiführen
werde.
Das oben erwähnte Verpflichtungs⸗Dokument braucht erst dann bei⸗ pracht zu werden, wenn der Bewerber als Stipendiat gewählt wor⸗
an ist.
Die Wahl geschieht im August d. J. G — Vereins wwaßtin drei Kandidaten fuͤr jedes erledigte Stipendium, schen der Unterzeichnete Einen einzuberufen das⸗ Recht hat.
Berlin, den 6. Mai 1864.
Die Vorsteher der Abtheilungen
Delbrück.
aus
Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in
Hamburg. EE16“] General⸗Versammlung— n
am 28. Mai a. c., Nachmittags 2 ¾¼ Uhr,
im Bureau der Gesellschaft, Pferdemarkt 51, wozu die Actionaire und die zum Zutritt berechtigten Ver⸗
Die Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „ Janusæ. Für den Verwaltungsratcmh Für die Direction: C. P. F. Möring, Mieth, “ Präsident. Direktor.
[1240 Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Am Flakensee in der Nähe der Station Erkner sind 5 Kohlenplätze mi einer Vorrichtung zum Ueberladen aus den Eisenbahnwagen in die Schiffs gefäße angelegt worden. Zur Verpachtung dieser Plätze, welche mit Num mern bezeichnet sind und zu deren Nachweisung an Ort und Stelle d Stationsvorsteher zu Erkner Auftrag erhalten hat, steht ein Termin
zum 21sten Mai cr., Vormittags 10 Uhr, “ an, bis zu welchem etwaige Offerten frankirt und versiegelt mit der Auf⸗ schrift: »Submission zur Pachtung der Kohlenplätze auf der Station Erkner«⸗ bei uns einzureichen sind. Die Submissions⸗Bedingungen liegen in unserem Haupt⸗Büreau, sowie im Büreau des Stations⸗Vorstandes zu Erkner zur
Einsicht aus. den 6. Mai 1864.
Berlin, Koönigliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Am Sonntag, den 15. d. M. (ersten Pfingstfeiertage) / Montag, den 16. d. M. (zweiten do. ), Dienstag, den 17. d. M. .
r an jedem Sonntage wird Nachmittags 2 Uhr 10 Minuten von
Berlin nach der Station Erkner ein Extrazug abgelassen werden, welcher
Personen in der zweiten und dritten Wagenklasse befördert und in Cöpenick,
wie auf der Haltestelle Friedrichshagen anhält.
Diese Züͤge treffen 3 Uhr Nachmittags in Erkner ein und fahren von dort Abends 9 ⅞½ Uhr nach Berlin zurück, wo sie gegen 10 ½ Uhr anlangen. Die Preise für die Hin⸗ und Rückfahrt betragen: II. Kl. „III. Kl. zwischen Berlin und Cöpenick 7 Sgr. 8
„ „ „ Friedrichshagen 9 »
„ „ »„ Erkher 14 ½ * Berlin, den 2. Mai 1864.
Königliche Direction der Niederschlesi
Bekanntma n g. u
Vom 15. d. Mts. ab tritt unter den Bedingungen des Betriebs⸗ Reglements und der resp. Tarif⸗Vorschriften auf der Ostbahn im Verkehr mit der Warschau⸗Wiener und Warschau⸗Bromberger Eisenbahn ein gemein⸗ schaftlicher Spezial⸗Tarif für
die zu einem Frachtbriefe gehörigen Kalk „Sendungen in Wagen⸗ ladungen von mindestens 100 Centnern, welche von der Station Sosnowice der zuerst genannten Bahn via Alexan⸗ drowo nach Ostbahn⸗Stationen befördert werden sollen, ins Leben.
Der Spezial⸗Tarif ist bezüglich der Ostbahn nach den Grundsätzen des für den Transport oberschlesischen Kalks via Kreuz nach der Ostbahn be⸗ stehenden Kalk⸗Spezial⸗Tarifs regulirt, so daß für Transporte:
a) auf Entfernungen von weniger als 15 Meilen die Sätze der ermäßig⸗
ten Klasse B.,
b) auf weiteren Entfernungen
für die ersten 15 Meilen 1 „ „ folgenden 15 Meilen.. 7 Pf.
„ „ Strecke über 30 Meilen 6 Pf.
für die Ostbahn zur Erhebung kommen. Für die polnische Bahnstrecke Sos⸗ nowice bis Otloczyn beträgt die Fracht 27 Sgr. 8 Pf. pro Tonne.
Der betreffende Spezial⸗Tarif kann bei sämmtlichen Güter⸗Expeditionen der Ostbahn eingesehen werden. 1 Ness Bromberg, den 9. Mai 1864.
Königliche Direction der Ostbahn. 8
Der Vorsitzende des Vereins für Gewerbefleiß in Preußen.
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ie Molken⸗Heilan . 86 ch l a n'g en b a d
stalt
in der Mitte Mai's eröffnet. Die Badeverwaltung.