Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshäͤngig sein oder nicht! mit dem dafür verlangten
bis zum 30. Mai 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Pruüͤ⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen am 10. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtsiokal, Terminszimmer Nr. 1) vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, zu erscheinen. .Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben uund ihrer Anlagen beizufügen. . eder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justizräthe Licht, Stoepel und Kelsch und der Rechtsanwalt Naudé hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Potsdam, den 7. Mai 1864. 8 Koönigliches Kreisgericht. Abtheilung J.
18* “
8
Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. dem Konkurse über das Vermögen des Zimmermeisters und Thon⸗ wiaaren⸗Fabrikanten Eduard Seyring zu Lehnin ist zur Anmeldung der For⸗ derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist “ bis zum 20. Mai 1864 einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. April bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 28. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Kreisrichter Spener, anbe⸗ raumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 1
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem, Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden de Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Bendel und Kluge zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß der Verwalter der Konkursmasse J. R. Kuhlmeyer als solcher definitiv bestellt ist.
—. Brandenburg, den 29. April 1864. b
8 Königliches Kreisgericht.
Abtheilung I.
In dem über das Vermögen de
ff unter dem 10. März 1864 eröffneten kaufmännischen Konkurse
Herr Rechtsanwalt Grieben hierselbst zum definitiven Angermünde, den 6. Mai 1864.
Königliches Kreisgericht.
hiesigen Kaufmanns Robert Stein⸗ ist der Verwalter ernannt.
I. Abtheilung.
1“ 1“ 8 [1273] Konkurs⸗Eröf fn u “ Ueber das Vermögen des Handelsmanns E. F. Radelow zu Gramzow ist am 9. Mai 1864, Nachmittags 12 ྦྷ Uhr, der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 7. Mai 1864 festgesetzt. Zum einstweiligen hier wohnhaft bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners
Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Seiler,
werden aufgefordert, in dem
auf den 23. Mai 1864, Mittags 12 Uhr, 8 in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Scheele, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge uͤber die Wahl des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zah⸗ len, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände .
G bis zum 13. Juni 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkuͤrsgläubiger machen wollen, dierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗
selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten 1864 einschließlich
Vorrecht anzumelden und demnächst zur Prü⸗
bei uns schriftlich oder zu Protokoll
fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen
am 20. Juni 1864, Vormittags 9 Uhr,
18
festgesetzt worden.
1224
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kom⸗
missar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschri und ihrer Anlagen beizufügen. ehs schrift dersaben
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte Se haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevolinahe. tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier — Egten schaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Grieben hierselbst zum Sächk walter vorgeschlagen. 1u1u““ 9 Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. 8 8 8I [1245] Alufforderung der Konkursgläubiger
nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Carl Julius Herrmann Jonas zu Forst ist zur Anmeldung der Forderungen der Fonkursglaͤubiger noch eine zweite Frist E1“
bis zum 31. Mai d. J. einschließlich
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafuüͤr verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei und schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 27. März d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 22. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Schwinck, im Terminz. zimmer Nr. 1 anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 8
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnstt hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Wolff und Künitz in Forst Bohn in Pförten, Mattern und Unverricht, so wie Justiz⸗Rath Wernzel in Sorau zu Sachwaltern vorgischhetens Iiee“
Forst i./L., den 6. Mal 18646 —— 9 uee
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
hat eine Abschrift derselben
Bekanntmachung. 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Caspak Rosenthal in Liebemühl ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurz. gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 1. Juni er. einschließlich
festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an⸗ gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller vom 22. März bis zum Ablau der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 14. Juni cr., Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Großjohann im Terminszimma Nr. 1 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, und ihrer Anlagen beizufügen.
Denjenigen Gläubigern, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern voͤr⸗ geschlagen.
Osterode, den 3. Mai 1864.
[1257]
hat eine Abschrift derselben
Abtheilung.
“ 8 [1252²2 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Maerle zu Anclam ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noc
eine zweite is zum 28. Mai d. J. ein chließli h
festgesetzt worden. 8 slisHe e
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. 18
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 23. März d. 4 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist G Nauf den 17. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Ludewig, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.⸗
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnstt hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten
hat eine Abschrift derselbem
festgesetzt worden.
werden aufgefordert,
Beellage zum Königlich
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zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an
fehlt, werden die Rechtsanwalte Schönfeld und Justiz⸗Rath
ck und Justiz⸗Rath Brasche hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Der Rechts⸗Anwalt Robiling hierselbst ist zum definitiven Verwalter
worden. Thclam den 23. April 1864. Konigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
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* 1
Bekanntmachun b
das Vermögen des Kaufmanns Eduard Albrecht Verhandlung und Beschlußfassung über einen
heg dem Konkurse über
Wenosky zu ⸗ ist zur Termin au
1ng den 25. Mai cr., Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 7 anberaumt
worden. Die Betheiligten werden biervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs⸗ glaͤubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypotheken⸗ recht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen
mwird, zur Theilnahme an der Beschlußfaßfung über den Akkord berechtigen.
Cöslin, den 29. April 1864. vürs8. Königliche Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. ; 1139 E“ 1“ Bekanntmachun G“ “
Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Sommer
st der Kaufmann Dohrn hierselbst zum definitiven Verwalter bestellt.
Stolp, den 29. April 1864. 1“ 6“ IJ. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht.
Fr sf I8vnben86839 Aufforderung der Konkursgläubig nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsfrau Ernstine Prill zu Vromberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger och eine zweite Frist bis zum 31. Mai 1864 einschließlich
welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein .“ bei un
Die Gläubiger,
mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. 1
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 17. April d. J. bis um Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist 88
auf den 11. Juni 1864, Vormittags EI“
n unserm Gerichtslokal,⸗ Ferminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar, Kreis⸗ ichter Kienitz, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb iner der Fristen angemeldet haben. b 3
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben nd ihrer Anlagen beizufügen. E 1
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte vohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ igten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier in Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Schöepke, Schultz II., Eckert, Schultz⸗Voelcker, Geßler, Rosenkranz und die Rechtsanwälte Peterson, von Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Bromberg, den 3. Mai 1864. 18
1 Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
8 ais 1 b 255] Bekanntmachung 88 1 In der Handelsfrau Ernstine Prillschen Konkurssache ist der bisherige instweilige Verwalter Kaufmann Albert Beckert hierselbst zum definitiven Verwalter ernannt. 9 Bromberg, den 3. Mai 1864. Koöönigliches Kreisgericht.
8
I. Abtheilung. 8 Eöö“
1“
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Bekanntmachu . 8 “ Gerichts das esammte
Es ist heute durch Beschluß des unterzeichneten m ermögen des Propstes Joseph Hubert aus Grabowo, Wreschener Kreises, it Beschlag belegt und dessen gerichtliche Verwaltung angeordnet. Der „Hubert kann somit über sein ermögen weder selbst noch durch Bevoll⸗ nächtigte verfügen, vielmehr haben die etwa ertheilten Vollmachten ihre ’e und sind auf Grund derselben künftig geschlossene Geschäfte am.
„Allen, welche von dem ꝛc. Hubert Geld, Papiere und andere Sachen
Besitz und Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird ntersagt, bei Vermeidung doppelter Zahlung irgend etwas an denselben zu ahlen oder zu verabfolgen, es ist vielmehr von dem Besitze der Gegenstände
Prreschen, den 9. Mai 1864.
lichen Pfandstücken uns
ais —
dem unterzeichneten Gerichte Anzeige zu machen und die Zahlung nur an dasselbe zu leisten. 111“ —
TTöö1“ “ Königliches Kreisgericht.
1“
[12561 Bekanntmachung. 1“ 88
Das erbschaftliche Liquidations⸗ Verfahren über den Nachlaß des am
28. April 1863 zu Neudorf⸗Commende verstorbenen Partikuliers August Frost Breslau, den 7. Mai 1864. u“
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8—
1““ 6— 8
[1241] Aonturs-Gr G G Königliches Kreisgericht zu Marienwerder, Erste Abtheilung, den 7. Mai 1864, Nachmittags 1 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns L. Lewin, in Firma L. Lewin u. Co., in Marienwerder, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 11. Februar 1864 festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Herrmann Philippsthal hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf 1 “
den 2 t. Mai a. c., Mittags 12 Uhe;ae “ in dem Verhandlungszimmer Nr. 7 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Wendisch, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 1. Juni 1864 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befind
a zu machen. “ ait. “ Verkauf. Abtheilung I.
Nothwendiger Königliches Kreisgericht,
8 v14“ zu im Angermünde, den 26. Das dem Kossäthen Gottfried Koehler zugehörige, in dem Dorfe Paar⸗ stein belegene, im dortigen Hypothenbuche Vol I. Nr. 21 Fol. 81 et contin. Fol. 200 verzeichnete, Kossäthengut nebst Zubehoͤr, abgeschätzt auf 2800 Thlr.
zufolge
Aurt 186C. 8.
der nebst neuestem Hypothekenschein und Bedingungen in der Registraͤ⸗ tur einzusehenden Tagxe, soll am 10. Oktober d. J.“ Vormittags 11 Uhr, 8 vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Scheele an ordentlicher Gerichtsstelle sub- hastirt werden. 1 8 Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, und zwar: a) der Büdner Gottfried Raase, früher zu Alt⸗Kunkendorf, p) die Erben des Rentiers Carl Quasdorff zu Angermünde, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 8 “
Subhastations⸗Patent.
Das dem Carl Neumann gehörige Grundstück Bialla Nr. 32 — gericht⸗ lich abgeschätzt auf 5353 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. November c., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung ihre Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen, haben sich mit ihrem Anspruche beim Gericht zu melden. Alle unbekannten Real⸗ prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion späte⸗ stens im Termine zu melden.
Bialla, den 1. März 1864.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
11254]
Verkauf.
Nothwendiger Alt⸗Damm,
Kreisgerichts⸗Kommission 8 am 1. Februar 1864. Das dem Kaufmann Max Morit zugehörige hierselbst unter Nr. 140 belegene Grundstück von einem ganzen Erben, abgeschaͤtzt auf 6269 Thlr. 4 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserm Büreau Amis enesh Tage, soll am 2. September 1864, Vormittags 11 Uhr, 8 an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. ö“ Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗
lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden.
Koͤnigliche
EIau6“