1864 / 113 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verschiedene Bekanntmachungen.

Erledigte Kreis⸗Thierarztstelle des Bezirks Malmedyv.. Montjoie. Durch Versetzung des bisherigen Kreis⸗Thierarztes Schaeven des Kreises Malmedy und eines Theils des Kreises Montjoie ist diese Stelle erledigt. Es ist mit derselben ein sixes Gehalt von jährlich 100 Thalern verbunden. Wir fordern qualisizirte Thierärzte zur Bewerbung um dieselbe auf und haben sich solche binnen 8 Wochen, unter Vorlegung ihrer Qualifications⸗ papiere, bei uns zu melden. I SI 3 Aachen, den 9. Mai 1864. 8 IKsnigliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[13344) Bekanntmachung.

Die Perfin⸗ allgemeine Wittwen⸗Pensions⸗ und Unter⸗ stützungs⸗Kasse, welche im Jahre 1836 mit Allerhöchster Genehmigung gegründet ist und von den Beamten der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗ Verpflegungs⸗Anstalt als ein selbstständiges, der Ober⸗Aufsicht des Staates unterworfenes Institut mit verwaltet wird, versichert den Frauen ihrer Mit⸗ glieder resp. den Verwandten weiblichen Geschlechts eine lebenslängliche Pen⸗ sion von 20 Thlr. bis 600 Thlr. jährlich und ein Begräbnißgeld zum 4ten Theil des jährlichen Pensionsbetrages. Der Zutritt zu dieser gemeinnützigen Anstalt steht jedem, im Deutschen Bundesstaat wohnenden Manne frei. Die Aufnahme erfolgt in den Monaten Juni, Juli, so wie im Dezember und Januar jedes Jahres. Lege⸗Gelder, so wie Verzugs⸗Zinsen für späteren Beitritt, als nach der Copulation, werden nicht entrichtet. Die Pension wird, nach Ablauf des Probejahrs, bei einem eintretenden Sterbefalle des Versicherers, gleich vom nächsten Termine ab und auch im Falle der Wiederverheirathung mit dem vollen Betrage unverkürzt gewährt. Die aufgesammelten Beiträge werden pupillarisch sicher untergebracht und bleiben Eigenthum der Gesell⸗ schaft, deren reglementsmäßigen Rechte zu sichern der einzige Zweck der Kapitals⸗Ansammlungen ist. Das Vermögen der Anstalt beläuft sich zur Zeit auf 700,000 Thlr. und wird im Uebrigen auf die unterm 1. Dezember 1863 veröffentlichte Verwaltungs⸗Uebersicht pro 1. Dezember 1862 /63 Be⸗ zug genommen, welche ebenso, wie die näheren Bedingungen der Reception, im Bureau der Anstalt, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, bei dem General⸗Agenten Sponholz, Elisabeth⸗Ufer Nr. 38 hier, und bei den be⸗ treffenden Agenten in den Provinzen einzusehen sind; auch werden daselbst die gedruckten Statuten ausgegeben. F11.“

Berlin, den 11. Mai 186 8

81 Berliner allgemeine Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse. . Kuratorium. 18 (gez) Braumüller, Vück,ü Schmidt, Theodor Uthemann, von Arnim.

Direction. (gez.) Frhr. v. Monteton.

“] 1.“

E116“

. 8

Ddie General⸗Versammlung der Actionaire unserer Ge⸗ sellschaft wird hiermit auf .

nerstag, den 23. Juni d. J.,

Vormittags 10 Uhr,

in den Saal

des hiesigen Casino⸗Gebäudes berufen.

Gegenstände der festgesetzten Tagesordnung sind: 8

1) der statutenmäßige Bericht über den Zustand der Geschäfte der Ge⸗

sellschaft; 1 2) die Wahlen für die statutenmäßige Erneuerung des Verwaltungs⸗ Ausschusses.

Die Herren Actionaire werden zu dieser Versammlung unter Hinwei⸗ sung auf die Bestimmungen in den §§. 25, 26, 30 und 31 des Statutes mit dem Bemerken eingeladen, daß nur diejenigen Besitzer von Actien an der General⸗Versammlung Theil nehmen können, welche ihren Besitz in den Büchern der Gesellschaft spätestens acht Tage vor dem Tage der General⸗Versammlung haben eintragen laßen und sich über das Fort⸗

estehen desselben spätestens einen Tag vor der General⸗Ver⸗ ammlung selbst oder durch legitimirte Bevollmächtigte ausweisen. Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besitz der Actien werden für aus⸗ wärtige Äctionaire, welche den Ausweis nicht direkt bei dem Verwaltungs⸗ Ausschusse zu führen im Stande sind, in Frankfurt a. M. die Bankhäuser der Herren Gebrüder Beth⸗ mann, Joh. Goll u. Söhne und Grunelius u. Comp., in Berlin das Bankhaus der Herren Gebrüder Schickler ermächtigt werden.

Die für die Theilnahme an der General⸗Versammlung auszugebenden

Eintrittskarten, welche zugleich für die stimmberechtigten Actionaire als reibillets für die Her⸗ und Zurückfahrt auf der Bahn gelten, können in rankfurt a. M. bei den obengenannten Bankhäusern 8883131“ und in dem Büreau des Verwaltungs⸗Ausschusses 113 vom 20. Juni d. J. an B11 gegen Vorzeigung des Ausweises über den Besitz der Actien in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden in Empfang genommen werden. Kreuznach, den 8. Mai 1864. Der Vor e des Verwaltungs⸗Ausschusses der Rhe

General⸗Versammlung 8 der Actionaire der Mecklenburgischen 8 Eisenbahn⸗Gesellschaft. . Die diesjährige General⸗Versammlung der Actionaire der Mecklenbur⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft ist auf onnabend, den 28. Mai d. J

zu Schwerin, Mittags 1 Uhr, im Empfangsgebäude au angesetzt worden und ladet der Ausschuß dis Feen dhden. Vahnhofe Legitimations⸗Büreaux werden in Schwerin, Wismar, Güstrow F 8„ Hamburg und Berlin eingerichtet werden, worüber das Nähere a vstch treffenden Lokalblättern angezeigt werden wird. In Schwerin ien be⸗ Legitimation bis eine Stunde vor dem Beginn der General⸗Versamml 8 an den übrigen Orten aber nur bis zum Tage vor derselben sta tfinde nng welchem Zwecke die vorzuzeigenden Actien abgestempelt und dagegen 8 zu mationskarten, welche auf Namen lauten, ertheilt werden. eöitt Die Vorlagen in der General⸗Versammlung werden sein: 1) die Jahresberichte des Ausschusses und der Direction 2) die Revision der Rechnung pro Jahrgang 1863, 3) die Ergänzung des Ausschusses. AX“ Schwerin, den 25. April 1864. Der Ausschuß dseer Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Ge⸗

-

In Berlin ist das Legitimations⸗Büreau bei dem Königlichen Rechts Anwalt und Notar Herrn Lewald, Kurstraße Nr. 51, eröffnet, wo in 98 Zeit vom 3. bis inkl. 26. Mai cr., werktäglich Vormittags von 9 büs 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, die Actien abgestempelt und di Eintrittskarten in Empfang genommen werden können. 8 Schwerin, den 25. April 1864. s;˖/;/dder Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Steinkohlen Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Zoll i⸗. Dortmund. Unter Bezugnahme auf §. 17 unseres Statuts laden wir die Herren Actionaire unserer Gesellschaft zu der auf den i 18. Juni d. J., Vormittags 10 Uhv,,, in dem Gasthofe zum römischen Kaiser hier anberaumten diesjährigen ordent⸗ lichen General⸗Versammlung ergebenst ein. G Tages⸗Ordnung: 1) Geschäfts⸗Bericht der Verwaltung. 2) Bericht der Revisions⸗Kommission. 3) Wahl von Verwaltungsraths⸗Mitgliedern, an Stelle der Ausscheidenden. 4) Wahl der Revisions⸗Kommission pro 1864. 5) Anleihe, namentlich zur Beseitigung der Ansprüche des Gruben⸗Direktors Herrn Poock. Unter Hinweis auf §§. 19 und 29 unserer Statuten, sind zu dieser ordentlichen General⸗Versammlung die Quittungsbogen »bei der Direction unserer Gesellschaft« gegen Empfangnahme der Eintrittskarten zu hinterlegen.

ern⸗

2

Dortmund, 17. Mai 1864. Der Verwaltungsrath.

Vekannimachung.

Die Seebade⸗Anstalt in Cranz, verbunden mit einem bequem einge·

richteten Warmbade nebst Douchen, wird am 15. Juni d. J. eröffnet und

bis zum 20. September c. dem Publikum zur Benutzung gestellt werden. „Eine besondere Bade⸗Abgabe wird nicht erhoben; es ist nur das tarif·

mäßige Badegeld zu entrichten, falls von den Bade⸗Anstalten Gebrauch ge⸗

macht wird.

Die Verwaltung der Polizei und der Bade⸗Anstalten ist dem Regie⸗ rungs⸗Büreau⸗Diätar Schulz übertragen und als Badearzt wird der prak⸗ tische Arzt Dr. Thomas wieder fungirrh)n.

Königsberg, den 12. Mai 1864. 8

Königliche Regierung.

[1312] Bekanntmachu

Die Eröffnung 11212 ddes Königl. bayer. Heilbades Steben, dn Königl. Bezirksamts Naila, im Regierungs⸗Bezirke Oberfranken, findet am 1.,888 Sonntag, den 29. Mai d. Irs., J1 statt und da dessen Mineralquellen, welche zu den stärksten der erdig⸗ alkalischen Stahlquellen zählen, an sich sowohl als in Verbindung mit den Moorbädern durch ihre Heilkraft rühmlichst bekannt sind, so ladet man für die diesjährige Badsaison wieder zu zahlreichem Besuche ein und macht dabei auf die im Jahre 1859 in der Buchhandlung bei Friedrich Enke in Erlangen erschienene Schrift des früheren K. Badarztes, Medizinalrathes und Bezirksarztes I. Klasse Dr. Reichel dahier „die Mineralquellen zu Steben« aufmerksam. Durch die dortigen ärarialischen Gebäude, dem Gasthofe sowohl als dem Logirhause, ist für Miethwohnungen mit fixirten Preisen der Miethe und der Bedienung ausreichende Vorsorge getroffen und durch die vorhan⸗ denen Kirchen für protestantischen und katholischen Kultus ist auch den reli⸗

giösen Bedürfnissen der Badgäste Rechnung getragen.

Bezüglich der Reisegelegenheit nach Steben wird beigefügt, daß tägliche Postomnibusfahrten von der Stadt⸗ und Eisenbahnstation Hof ab nach Steben und des anderen Morgens von dort wieder zurück mit den Bahn⸗ zügen in Hof in direkter Verbindung stehen, während von der Eisenbahn⸗ station Muͤnchberg eine Kariolpost nach Naila geht und daselbst an den be⸗ merkten Omnibus anschließt und wenn die Benutzung der Eisenbahn von der Station Hochstadt nach Kronach und der bei weitem angenehmeren Reise⸗ route durch das Langenauer Thal nach Steben beliebt wird, der Gasthofs⸗ besitzer Reubel zu Kronach bereit ist, die Badgäste jeder Zeit nach Steben mit Lohngeschirr zu befördern.

Schließlich wird noch bekannt gemacht, daß der Versandt des Mineral⸗ Stahlwassers, wie bisher auf Regie betrieben, die Verkorkung mittelst einer neuen Maschine vollzogen wird und die Bestellung auf Mineralwasser, so wie auf Miethwohnungen in den ärarialischen Gebäuden bei dem unterfer⸗ tigten Badkommissariate dahier oder bei dem ärarialischen Hausmeister Roeß⸗ ler zu Steben gemacht werden können und allenfallsige sonstige Anfragen gleichfalls vom unterfertigten Badkommissariate bereitwilligst erledigt werden.

Die Zulassung armer Badgäste zu Freibädern, so wie deren Unter⸗

1

saung durch Freitische ist durch gesonderte Gesuche unter Vorlage legaler i9 angteits⸗ und ärztlicher Krankheitszeugnisse bei dem unterfertigten Bad⸗ dütfitariate bedingt, wobei jedoch darauf aufmerksam gemacht wird, daß 6ee ertheilten diesseitigen Genehmigung weder Freibäder noch Freitische atgegeben werden dürfen, daher desfallsige Gesuche rechtszeitig eingereicht

ögen. . necden nilich Aufschlüsse werden von dem Königl. Badearzte Dr. Klinger ertheilt.

in Steben gerne 8 8 ee 8 am 7. Mai 1864. sKöhnigt. bayerisches Badkommissariat Steben.

Linse.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Um dem Publikum den Besuch der in Frankfurt a. O. stattfindenden Thierschau und Ausstellung landwirthschaftlicher Gegenstände zu erleichtern, am Montag, den 23. Mai und am Dienstag, den 24. Mai c.

einen Extrazug von hier nach Frankfurt abgehen. 66 Derselbe verläßt Berlin um 7 Uhr 15 Minuten Morgens, haͤlt in Fürstenwalde und geht von dort ab 8 Uhr 23 Minuten. Ankunft in Frank⸗ sat 9 Uhr 12 Minuten Vormittags. Zu dem Zuge, welcher Wagen I., II. und III. Klasse führt, werden in Berlin und Fuͤrstenwalde Billets nach Frankfurt zu dem einfachen Fahr⸗ preis ausgegeben, welche bis zum 28. Mai c. zur unentgeltlichen Rückreise

mit allen Lokal⸗ und Personen⸗Zügen berechtigen. 1 Freigewicht für Gepäck wird auf diese Billets nicht gewährt b Verlin, den 11. Mai 1864. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

212 len Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Für den Verband⸗ Güterverkehr zwischen Hamburg und Berlin einer⸗ sits und Wien, Gänserndorf und Ollmütz andererseits via Oderberg kommt vom 10. d. M. ab ein neuer Tarif nebst Reglement in Anwendung, woͤ⸗ von Exemplare zum Preise von 1 Sgr. bei unseren Güter⸗Expeditionen in Berlin und Breslau käuflich zu haben sind. b Berlin, den 7. Mai 1864. 8 88 Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. G

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. b Im Verfolg der Schlußbemerkung in der gemeinschaftlich mit der König⸗ lihen Direction der Ostbahn erlassenen Bekanntmachung vom 7ten d. Mts., betrefend Frachtermäßigung für Getreide und Hülsenfrüchte in Wagenla⸗ dungen, welche auf direkte Frachtbriefe ohne Zwischen⸗Adressen von

daß die Ver

einer festen Expeditionsgebühr von 1 Thlr. pro 100 Centner.

nach Minden oder nach Stationen westlich von Minden, resp. nach Ham⸗ burg befördert werden sollen, bringen wir ferner zur öffentlichen enn . treide ꝛc. auf den Eisenbahnrouten von Berlin bis zu den Nordseehafen- Stationen: Rotterdam, Amsterdam, Emden, Bremerhafen und Harburg,

gleichfalls eine Frachtermäßigung für die nach diesen Orten bestimmten Sendungen eintreten lassen werden, sofern die Beförderung in durchgehenden Extrazügen von mindestens 5000 Centnern nach der betreffenden Bestim⸗ mungs⸗Station stattfindet. 8

Da eine Ansammlung der zur Formirung solcher Extrazüge erforder⸗ lichen einzelnen beladenen Wagen in Berlin nicht ausführbar ist, so machen wir darauf aufmerksam, daß die Aufgabe dieser umfangreichen Quantitäͤten, wenn die Versender sich die erwähnte Begünstigung auf der Norddeutschen Verbandsroute sichern wollen, schon auf den oben bezeichneten Abgangs⸗ Statipnen dergestalt wird geschehen müssen, daß die Beförderung auch auf der Strecke bis Berlin ohne Aufenthalt ungetheilt erfolgen kann. Daß mebrere Versender von Wagenladungen sich zu diesem Zwecke vereinigen, ist unbedenklich, sofern nur die Hafen-Bestimmungsstation die nämliche

Auf solche Getreide⸗ ꝛc. Sendungen von mindestens 5000 Ctr. finden bis Berlin die Frachtsaͤtze des für direkte Transporte nach Minden und darüber hinaus eingeführten Ausnahme⸗Tariss für Wagenladungen unter den mitgetheilten Bedingungen wegen des Ausschlusses jeder Vermittelungs- Adresse, wie bezüglich der Gestellung der Transportmittel ebenfalls Anwen⸗ dung, wogegen auf der Eisenbahnstrecke a) von Berlin bis Rotterdam.

Amsterdam Emden. Bremen und Harbuuurg.

Leer, Bremen, Geestemünde,

8 f) Geestemünde und Bremerhafen

8

pro Centner zur Erhebung kommen werden. 3 In Bezug auf die von den Ostseehäfen nach Hamburg bestimmten direkten Getreide⸗ ꝛc. Transporte verweisen wir zugleich auf die von der Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft in dieser Beziehung unterm 4ten d. Mts. veröffentlichten näheren Transport⸗Bedingungen, mit dem Bemerken, daß auch für Transporte nach Hamburg bei Angabe von Vermittelungs⸗Adressen jede Tarifermäßigung wegfällt. Berlin, den 11. Mai 1864. 8 Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

1 Bekanntmachung.

Mit dem 20. d. M. tritt für Steinkohlen⸗Transporte in ganzen Wa⸗ gen⸗Ladungen aus dem Waldenburger Kohlen⸗Revier via Frankfurt a. O. nach den sämmtlichen Stationen der Ostbahn ein ermäßigter Frachttarif in Kraft.

Die Fracht beträgt bis Frankfurt a. O. = 14 Sgr. 1 Pf. pro Tonn 2 4 Ctr.; von Frankfurt a. O. ab 1 Pf. pro Centner und Meile neben

Bromberg, den 12. Mai 1864.

den Ostseehafen⸗Stationen Danzig, Elbing, Königsberg und Insterburg ꝛc. (18O

vOom 12 Januar

93. Kechnungs-Ahschluss 5 bis 31. Dezember 1863

Königliche Direction der Ostbahn.

88 der

Assurantie-Compagnie te Amsterdam

Ge

ründet im Jahre 47224ö,—

Eeeös c. 80,603 19

64,838 57,5 24,877 39,5 23,087] 53, 5 31,202 68 6,289 68 10,911 25 73,801 4

Brandschäden in diesem Jahre 1

Provison an die Agenten, Gehälter, Reisespesen, Bu- reaukosten, Steuern, Porti eecckc.

Unkosten der Agenturden

Rückversicherungs-Prämie auf Fl.

Noch nicht regufirte Schäden

Annullationen und Reductionen

Abschreibung auf Effekten..

Gewinn in diesem Jahre....

Prämien-Einnahme auf Fl. 157,877,457

Zinsen von Staats-Obligationen, Darlehen in Lombards Unsere Provision von Réassurancen... Schaden-Antheil der Rückversicherungs-Gesellschaften

1

315,611 934,5

der Assurantie Compagni

II. van den rocke.

eile cbdeo-“ e te Amsterdam de a.

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B. J. Momma-.

8

status der Assurantie Compagnie te Amsterdam de a. 17721. 6

FIH A 750,000 5,202 74,561 462,375 336,700

An niecht eingeforderte X des Grund-Kapitals...

(assen-Bestand vwverse Debitoren Laatspapiere zum Course vom 31. Dezember Lombard-Darlehen auf Staatspapiere

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1863.

1,628,839] 14

1,000, 31,202 590,636 6,999

Per Grund-Kapital

Noch nicht regulirte Schäden Kapital und Prämien-Reserve...... Diverse Creditoren.

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Amsterdam, 31. Dezember 1863

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Direction Assurantie Compagnie te Ams

G. van den Broeke-. . Dividende an die Actionaire pro Coursstand der Actien 333 pro Cent, nac

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1“.“ terdam de a.

J. Momma. 1863; 20 pr9 Get. h Auszahlung der Dividende.

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Im Königreich Preussen Prämien-Einnahme in 1863.. do. laufend gewesen in 1863. do. am Schlusse des Jahres 1863

82”

Thlr. 21,358. 14.

noch in Kraft gewesene 1