1864 / 124 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mit dieser Schuldverschreibung sind .. halbjaͤhrige Zinscoupons bis zur Anwendung kommen ärti ·

zum Schlusse des Jahres . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Besch Sammäugg zur nn 6 ist

Zins.Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Beerlin, den 23. April 1864 5 ringen. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis. fe tttss b Beeehe;

Kommunal⸗Kasse zu Johannisburg gegen Ablieferung des der älteren Zinks

Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die 1“

Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗.

verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

8 Sex der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der An

reis mit seinem Vermögen. den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-⸗ 1 iche L

schrift elheill ese gung unt 18 8I Gew rbe und öffentliche Arbeiten.

Zohannisburg, den . ten.... I1I h

Die ständische Kommission r den Chausseebau des Johannisburger Kreises.

die

lbsindung in Rentenbriefen

ien,

on den n mit fachen

r die

KvF

lt sind fu

Berechtigten

Ab

e

Betrage der Rente baar an die 8

2

betragen 890,421[15

2

eingeza

Die Kapital welche v

dem 1

und wo gewählt haben,

Pflicht

die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den . 98 Bau und die Unterhaltung einer Kreischaussee von Provinz E1“ Gumbinnen. Pleschen, im Kreise Pleschen, Regierungsbezirk in o upon 7 5 ¹ 88 . 8 zu der Kreis⸗Obligation des Johannisburger Kreises. eün- enkase 5 e tis Iuee B über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über v polnischen Grenze hinter Boguslaw. Thaler Silbergroschen.

1864

fälligen 52,950

124,440 49,750

368,980

ausgeloo⸗ seten am 1. April Renten⸗ briefe betragen

hlt

149 116] 216169,630

79,536,910 / 6 8 1, 764,341† 2] 76,583,610 7,901,2711—

bis zum

1. April 1864 9,944 186 24,234 6 9

gekündigt resp.

eingeza

8,750 18 11 10,128 [17 2 64,191 16] 5

2728,561 28

b v Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den v1ö“ Bau einer Kreischaussee von Pleschen, im Kreise Pleschen, Regie⸗

Der 2 jeses Zi 3 rungsbezirk Posen, über Brzezie und Tursko bis zu 3

5 89 8 ee 1S Ke eneegant agh gegen deen nsdate nischen Grenze hinter Bogüglaw genehmigt 1 Fench 1

staben) I v mit lin Buch⸗ zur Entnahme der Chausseebau⸗ und bbihe,

Kasse zu Johannisburg. Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in

Zohannisburg, den ..ten . 8 Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genann⸗

8 Die ständische Kreis⸗Kommission ten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi

8 den Chausseebau des Johannisburger Kreises. Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chahsen

Geeslens mü. CC ahehn h geldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen

Ablauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit ab 8 jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in dem⸗

rechnet, erhoben wird. 86 8 selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie

8 der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften

v““ wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen in

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee⸗

8 „TWalon geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen

zur Kreis⸗Obligation des Johannisburger Kreises. wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße

zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die

8 28 1 Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Berlin, den 2. Mai 1864. . 8

Obligation des Johannisburger Kreises ö“

Littr. M. über..Thaler à fünf Prozent Zinsen . Wilhelm.

die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18., bis 18.. bei der

Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Johannisburg, insofern dagegen nicht von dem von Bodelschwingh. Graf von

saschen legitimirter Inhaber der Obligation rechtzeitig Widerspruch er⸗ An oben ist.

Johannisburg, den den Finanz⸗Minister und den Minister Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ablösungs⸗ Kapitalien sind

14,116 8 10 ——

eMimn

18,203 6 8

6 +

15,841 18 107 7,072 28 108 1

2,030,661 15 10

8 79,408,167] 6 8 1.000,

87,[28 [10 ½1

6

79,446,295 90,645 61 8

21 S10- I

5

3 2

5 2,911 15 ʃ10

(Kapitalspitzen) 505

21,475 6,985 14,095 128,220 2,027,750 1,145,915

Die Berechtigten haben dafür Abfindung erhalten: Renten⸗

31 79,318,075]% 90,092

6

20

968 19 —- 707, 24 9 6351 7 5857 3

sämmtlicher

3,603,009 20 903 80,954 5 7 42,973] 2 ʃ10

2„ .

Zusammenstellung

Die ständische Kreis⸗Kommission 5 885 Chausseebau des Johannisburger

v“ 1II111“ 1“ I “] 1BI16“

89

568 4 136 1 577

voller Rente

Allerhöchste Genehmigungs⸗Urkunde vom 23. Mai 82 . XX“ 2 betreffend Statut⸗Aenderung der Cöln⸗ Allerhöchs 188. Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den s tertis Fen 11ch. 1 Svhe, Bau und die Unterhaltung der Chausseen: 1) von 1 Gottes Wir Wilhelm, Johannisburg nach der Stadt Bialla, 2) von Bialla wgi 8 8 8; 1g von Preußen ac. n über Drygallen nach Arys, 3) von Drygallen bis 3 on der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Ci⸗ 4 s neral-Versammlung ihrer Actionaire am 7. Mai dieses Jahres be⸗ Ivr Lycker Kreisgrenze in der Richtung auf Lyck. sschlossene, in der Anlage (a.) enthaltene Abänderung s1. Sratum swwollen Wir hierdurch genehmigen

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von Die Genehmigung dieser Statutänderung ist durch die Gestz⸗ dem Kreise Johannisburg, im Regierungsbezirk Gumbinnen, beab⸗ Sammlung bekannt zu machen. sichtigten Bau der Chausseen: ¹) von Johannisburg nach der Stadt Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Bialla, 2) von Bialla über Drygallen nach Arys, 3) von Drygallen beigedrucktem Königlichen Insiegel.

111“1““

an

Renten zu 2 307 [24 9 571 [23 9

318 8 6

f ImHI.

7901233

v82S 8277

des Betrages der vollen Rente

6

303 13 284 4,359]9

Am 1. April 1864 sind an Renten übernommen

3]2,912,067] 3013,306,588 1 51 3 296,421 15

des Betrages der vollen Rente

bis zur Lycker Kreisgrenze in der Richtung auf Lyck genehmigt habe, Gegeben Berlin, den 23 9 verleihe Ich hierdurch dem Kreise Johannisburg das Expropriations⸗ 21 . 8 8 pprises erforderlichen Grundstücke, imgleichen vC 111u16“ das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungsmateria .b b lien nach Maßgabe der für die Ltlats. Cpausse batehetzden I“ Gsgef. w Ißenpst1. Gtwf zut Leyht 1 bs 6 ] v1.. 8 will Ich dem ge⸗ 8, 111“ 6. J“ 8 nd reise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Un⸗ Dem zweiten Satze im Paragraphen sechszi uten der .““ 816. imsstüald.egnw terhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes Coln⸗Mindener Cisenaehn Gestaschen SEeeeee geben: ³1 1111A1X“X“; ach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedes SSechs derselben werden von der General⸗Versammlung 1““ mal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in dem-:· „gewählt, und zwar aus den in Cöln oder Düseldorf selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie 8 „wohnhaften Actionairen. Mindestens Vier der Gewähl⸗ der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif. l„ten müssen in Cöln wohnhaft sein,⸗ ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von und im drittletzten Satze desselben Paragraphen sind die Worte: ⸗. Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem „und zwar zwei von den in Cöln, und eines von den 1g A Lenzin Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ „Düsseldorf wohnhaften⸗ Hedeensh ns. amnungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zu streichen. 8

9

zu 394,521 5,95003 10 5s 2915720 123,

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