1864 / 133 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1228] 8 effentliche Vorladu ng. 1

Der Kaufmann D. Landsberger hierselbst hat wider den Königlichen

Kammerherrn von Schack aus dem von diesem unter dem 11. Februar 1861

acceptirten Prima⸗Wechsel wegen des darin verschriebenen Betrages von 300 Stück Friedrichsd'or nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Mai 1861,

4 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und pCt. Provision die Wechselklage er⸗

oben.

1 Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Verklagten

unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur

Klage⸗Beantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 1. September 1864, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗

straße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die

Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und

Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche

auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. 2

Berlin, den 6. Mai 1864. 6

Ksönigliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

.“ 11““ 8

[921] Oeffentliche Vorladung. hbu“

Der Kaufmann S. J. Moral hierselbst hat wider den Kaufmann Adolph Seusser, Mitinhaber der früheren Firma Seelig Salomon und Seusser zu Berlin und Cöln, auf Grund eingereichten Kontokurrents, Klage wegen 34 Thlr. 29 Sgr. 9 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit der Klagebehändi⸗ gung angestellt, und gleichzeitig in Höhe dieses Betrages und wegen der entstehenden Kosten die Anlegung eines Arrestes auf die dem Verklagten an den Kaufmann Jul. Berliner hier angeblich zustehende Forderung von 1600 Thlrn. erwirkt.

Die Klage ist eingeleitet, der Arrest angelegt, und da der jetzige Auf⸗

enthalt des Kaufmanns Adolph Seusser unbekannt ist, so wird dieser hier⸗

durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandung der Sache auf den 15. September 1864, Vormittags 10 Uhr,

im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Portal II., Zimmer Nr. 74, vor dem Königlichen Stadtrichter Dobert anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden.

Berrlin, den 8. April 1864. b

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

1. Kommission 6 für Bagatellsachen.

JIt [56211 Oeffentliche Vorladung. ““

Es ist bei uns von dem Sanitäts⸗Rath Dr. Hertel hier auf Todeser⸗ klärung seines und seiner verstorbenen Ehefrau Auguste Wilhelmine, geb. Wolter, am 2. Juni 1821 geborenen Sohnes Eduard August Hugo Hertel angetragen.

Derselbe soll mit väterlicher Bewilligung Ende April 1849 nach den englischen Kolonien in Süd⸗Australien gegangen sein und zuletzt im Jahre 1851 von Adelaide aus briefliche Nachricht von sich gegeben haben.

Der Antrag ist für zulässig erachtet und es werden daher der Eduard August Hugo Hertel oder dessen etwaige Erben und Erbnehmer hiermit vor⸗ geladen, sich binnen neun Monaten und spätestens in dem

auf den 21. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Herrn Scheele im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 13, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisungen abzuwarten, widrigenfalls der Eduard August Hugo Hertel für todt erklärt und dessen Vermögen denjenigen, welche sich als Erben ausweisen werden, ausgeantwortet werden wird.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwälte Grieben oder Seiler als Sachwalter vorgeschlagen.

Angermünde, den 3. März 1864.

Koönigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

In unserem Depositorium befinden sich folgende seit läng 8 5

Jahren niedergelegte und noch nicht eröffnete Testamente: 1) des Mühlenmeisters Daniel Kersten und seiner Ehefrau Sophie Char⸗ lotte geb. Kreemer, zu Warthe vom 28. Februar 1807, 2) der Immel Rebecca separirten Jacob zu Gerswalde vom 10. Sep⸗ tember 1807 3) des Büdners Johann Gottfried Matz und seiner Ehefrau Marie Do⸗ rothee geb. Deilitz, verwittwet gewesenen Müncheberg, zu Gollin vom 4. Januar 1808.

Alle Diejenigen, welche bei dem Nachlasse der genannten Testatoren interessiren, werden hierdurch aufgefordert, binnen sechs Monaten unter Nachweisung ihrer Berechtigung die Eröffnung der Testamente nachzusuchen, widrigenfalls dieselbe von Amtswegen erfolgen muß.

Lemplin, den 25. Mai 1864. 11“ Königliches Kreisgericht. Fes

Zweite Abtheilungyg. 8

8852% Bekanntmachung. ie im Querfurter Kreise, 4 Meilen von Halle an der von Halle nach Erfurt führenden Chaussee belegene Königliche Domaine Querfurt mit dem

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

derlichen

eine halbe Meile davon entsernten Vorwerke Weidenbach soll alternativ im Ganzen und jedes der beiden Vorwerke fiir sich von Johannis 1865 9 auf 18 Jahre bis Johannis 1883 im Wege des öffentlichen Ausgebotes anderweit verpachtet werden. Es gehören F⸗ 11“

2) zum Vorwerke Querfurt: 66G

2 Morgen 177 IRuthen Hof⸗ und 2 130 Gärten, ) Acker, Wiesen, 691 Morgen 68 ◻Ruthen Sa., sowie das Recht zur Erhebung von Stättegeld von den Budenstellen auf dem Wiesenmarkte bei Querfurt und von den auf den Wiesenmarkt zum Verkauf gebrachten Pferden nach dem von der Königlichen Regierung, Ab⸗ theilungen des Innern und der Finanzen unterm 30. März 1852 geneh⸗ migten Tarife, ü8 m Vorwerke Weidenbach:

3 Morgen 174 ORuthen Hof⸗ und Baustellen,

1422 20 Aceker, 1zeer .

141 62 Hütung,

3 . Holzungen, 467 UMUnland und Wege,

1592 Morgen 35 Ruthen Sa. 16“ Das Pachtgelder⸗Minimum beträgt für die Gesammt⸗Pachtung 10,000 Thlr., für Querfurt allein 3200 Thlr., und für Weidenbach allein 6800 Thlr., ferner die Pacht⸗Caution für die Gesammt⸗Pachtung 3500 Thlr, für Querfurt allein 1100 Thlr., und fuͤr Weidenbach allein 2400 Thlr., und endlich der Werth des Vieh⸗ und Wirthschafts⸗Inventarii, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, für die Gesammtpachtung 25,000 Thlr., für Querfurt allein 8000 Thlr, und für Weidenbach allein 17,000 Thlr.

Den Licitationstermin haben wir auf

den 24. August d. J., Vormittags 11 Uhr, 9

vor dem Herrn Regierungs⸗ und Domainen⸗Departements⸗Rath Lentz in dem Sessionszimmer der unterzeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt, zu welchem wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor der Licitation den Nachweis ihrer Qualification als Landwirth und des zur Uebernahme der gewünschten Pachtung erforderlichen disponiblen Vermögens von 44,000 Thlr. für die Gesammtpachtung, oder 13,000 Thlr. für Quer⸗ furt und 37,000 Thlr. für Weidenbach allein zu führen haben.

Die Verpachtungsbedingungen, Regeln der Licitation, Karten und Ver⸗ messungs⸗Register können, mit Ausnahme der Sonntage, täglich sowohl in unserer Domainen⸗Registratur, als auch auf den zu verpachtenden Vorwerken eingesehen werden, und sind wir bereit, Abschrift der speziellen Pachtbedin⸗ gungungen, sowie Exemplare der gedruckten allgemeinen Bedingungen auf desfallsigen besonderen Antrag gegen Erstattung der Kopialien und Druck⸗ kosten zu ertheilen.

Pachtlustige, welche die Domainen⸗Vorwerke und die dazu gehörigen Ländereien in Augenschein nehmen wollen, haben sich an den Herrn Ober⸗ amtmann Kunckell in Querfurt zu wenden. v1““

Merseburg, den 28. Mai 1864.

2 Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

[1579] Heikanne 116 v Für die Ausladestraßen des rechten und linken Spreeufers unterhalb der Unterbaumsbrücke soll ein eiserner Krahn zu 80 Centner Tragfähigkeit, im Wege der Submission angefertigt, geliefert und aufgestellt werden. Die Bedingungen und die Zeichnung liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus. der Submission gegengesehen. v“ 8 8 Berlin, den 4. Juni 18641. Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommi Pehlemann. Nietz. 8

Bekanntmachung.

811“

[1535] Die zu dem Neubau der Kaserne ni Erd⸗ und Maurer⸗Arbeite, Schmiede⸗Arbeiten (Balken von Schmiedeeisen), Asphalt⸗ do. v.““ und Steinmetz⸗Arbeiten sollen im Wege der Submission verdungen werden. Ddie Bedingungen und Kostenanschlag sind in unserem Geschäftslokale, Klosterstraße 76, einzusehen und versiegelte mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehene Offerten 8 bis zum Donnerstag, den 16. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, daselbst abzugeben. 111AA4“*“ Berlin, den 3. Juni 1864. Bklcet nge ““ Königliche Garnison⸗Verwaltung. 1”] 8

(15780 Bekanntmachung. 8

Die Lieferung von 16,600 Tonnen oberschlesischen Steinkohlen für die hiesigen Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗Lokale, Klosterstraße 76, einzusehen und versiegelte Offerten mit Steinkohlen⸗Proben

bis zum Sonnabend den 18. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,

daselbst einzureichen.

Berlin, den 7. Juni 1864.

Koönigliche Garnison⸗Verwaltung.

1

Beilage

Freitag 10. Juni

1864.

889 8

Verloosung, ee u. s. w. von öffentlichen Papieren. Die Inhaber der ausgeloosten Wreschener Kreis⸗Obligationen 1) Lit. B. Nr. 25 über 100 Thlr., geloost am 16. Septbr. 1863, aE— 111114A“ ZIIII 4 » C. » 186 50 „⸗ 2 16. * 18833. werden an deren Einlösung biermit erinnert. Wreschen, den 4. Juni 1864. 8 8. Königlicher Landrath.

[1575].. Oberschlesische Eisenbahn. ö Die Zahlung der am 1. Juli dieses Jahres fälligen Zinsen von den Stamm⸗Actien A. B. C. sowie den Prioritäts⸗Obligationen A. B. g. D. der Oberschlesischen Eisenbahn wird vom 1. gedachten Monats ab in Breslau bei unserer Haupt⸗Kasse täglich mit Ausnahme der Sonn⸗- und Feiertage, in Berlin bei der Kasse der Disconto⸗Gesellschaft, in Leipzig bei dem Bankhause Hirzel et Comp., F in Posen bei dem Bankhause Moritz et Hartwig Mamroth, t ausschließlich der Sonntage, bis 15. Juli, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, stattfinden. Die betreffenden Coupons sind mit einem, vom Präsentanten resp. Besitzer unterschriebenen, nach Kathegorieen der Actien und laufenden NRum⸗ mern geordneten, den Geldbetrag angebenden, Verzeichnisse behu lisrung an den genannten Zahlstellen zu Fteestee..6 Schriftwechsel und Geldsendungen finden nicht statt. Breslau, den 3. Juni 1864. 85 Koͤnigliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Bekanntmachung. Die am 1. Juli eur. fällig werdenden Zinsen der Stamm⸗Actien und Prioritäts⸗Obligationen der früheren Münster⸗Hammer Eisenbahn sind von dem gedachten Tage ab gegen Einreichung der Coupons bei folgenden Zah⸗ lungsstellen zu erheben: a) bei unserer Haupt⸗Kasse b) bei unserer Stations⸗Kasse in Hamm, e) bei dem Banquier A. Paderstein in ee1X“ 11 Mehrere zur Einreichung präsentirte Coupons sind mit einem Verzeich⸗ nisse, nach der Nummernfolge geordnet, einzureichen. Easse gs. 8 Münster, den 3. Juni 1864. 8 Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

Disconto⸗Gesellschaft in Berlin. Wir machen hierdurch bekannt, daß die Dividendenscheine Nr. 16 mit Fünf Thalern pro Stück vom 1. Juli c. an bei unserer Kasse und bei C. Wintgens⸗Oeder und Theodor Zurhelle & Co. Aachen, 1 J. D. Herstatt und J. H. Stein in Cöln, 1 M. Schreiber und dem Schlesischen Bankverein in Breslau, Baum Boeddingbaus & Co. in Düsseldorf, 2 2

88

in Münster in den Vormittagsstunden von

88

D. & J. de Neufville in Frankfurt a. M., der Königlich Württembergischen Hofbank in Stuttgart, der Ritterschaftlichen Privatbank in Stettin, 1 gegen Einlieferung der mit einem Nummerverzeichnisse zu begleitenden Scheine in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bezahlt werden. Nach dem 31. Juli c. werden die Dividendenscheine Nr. 16 nur bei uns bezahlt. ““ Berlin, den 9. Juni 1864. 1““ Direction der Disconto⸗Gesegschaft.

11148] Die General⸗Direction 18“ des Landschaftlichen Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen. In Folge der Aufforderung verschiedener Privatpersonen, in Betreff der Ausstellung von Duplikaten statt vernichteter, verloren gegangener, oder ge⸗ stohlener Pfandbriefe und Coupons, deren Nummern in bei efügtem Ver. zeichnisse von gleichem Dato mit gegenwärtiger amtlich bescheinigten Be⸗ kanntmachung namhaft gemacht sind; und nachdem gesetzlich erwiesen wurde, daß jeder Auffordernde wirklich der letzte Besitzer obenerwähnter im obengenannten Auszuge enthaltenen in Frage gestellten Pfandbriefe und Coupons ist, und daß die von ihm quästionirten Pfandbriefe mit eben den von ihm namhaft gemachten Nummern bezeichnet waren: fordert die General⸗Direction in Vollziehung des Art. 124 in Folge des Gesetzes vom 1. (13.) Juni 1825 §. 213 und folg,, auch des Gesetes vom 2. (14.) März 1826 und Artikel 48 des Gesetzes vom 28. Juni (10. Juli) 1860 Jeder⸗ mann auf, der irgend einen im obenerwähnten Auszuge bezeichneten Pfand⸗ brief oder Coupon besitzt, sich mit demselben binnen einem Jahre, vom Tage der Veröffentlichung gegenwärtiger Bekanntmachung gerechnet, bei der Gene⸗ ral⸗Direction des Landschaftlichen Kredit⸗Vereins zu melden; diejenigen Pfandbriefe und Coupons, welche in erwähnter Zeit nicht angemeldet wer⸗ den, werden fuür Null und Nichtig erklärt, und an deren Stelle Duplikate ausgefertigt. Wenn hingegen der Eigenthümer eines in Frage gestellten Pfandbriefs oder Coupons sich mit demselben bei der General⸗Direction meldet, und dem Nachsuchenden das Eigenthumsrecht streitig macht, so behält die General⸗ Direction erwähnten Pfandbrief oder Coupon als Deposit, ertheilt dem Ueber⸗

bringer eine Bescheinigung darüber und benachrichtigt hiervon den Beschä⸗ digten durch den Gerichtsboten. Innerhalb sechs Monaten vom Tage einer solchen Benachrichtigung ist der ein Duplikat Nachsuchende verpflichtet: den Beweis einer gerichtlichen Vorladung des Civilgerichts und Entrichtung der Einschreibegebühren, oder einer Anklage bei dem Kriminalgericht, das entschei⸗ dende rechtskräftige Endurtheil aber, wenn der Prozeß im Civilgerichte statt⸗ fand, ist in drei Jahren; wenn aber das Kriminalgericht entscheidet, in fünf Jahren der General⸗Direction vorzulegen. Die Civilprozesse dieser Art wer⸗ den nach dem abgekürzten Termin⸗Register gehalten, und die vom Klãger entrichteten Einschreibegebühren können von den Verklagten zur Beschleu⸗ nigung des Prozesses benutzt werden.

Wenn nach Verlauf obenbemerkter Termine erwähnte Beweise nicht niedergelegt werden, wird die Streikigkeit als nicht gewesen betrachtet, und die General⸗Direction wird die in Frage gestellten Pfandb wieder in Cours setzen.

Warschau, den 10. (22.) Oktober 18bea 5. Kollegial⸗Rath Trzetrzewinskik(. Kanzlei⸗Chef, Kollegial⸗Assessor: Brzozowski.

Nummern ⸗Liste der Pfandbriefe und Coupons des Landschaftlichen Kredit⸗ Vereins im Koͤnigreiche Polen, an deren Statt, Kraft Art. 124 v. J. 1825, Duplikate gefordert worden sind. (Nur die mit dem Siegel der General⸗Direction des Landschaftlichen Kredit⸗

Vereins versehenen Exemplare sind gültig.) 8 1 G Pfandbriefe und Coupons, b— 1““ welche von Privatpersonen quästionirt worden sind.

I. Pfandbriefe 2ter Emmission.

Lit. A. 20,000 Fl. 3,000 Rs. Nr. 225,506 ohne Coupons. Lit. B. 5,000 Fl. 750 Rs. Nr. 220,472. 278,831 und 281,265 ohne Coupons. Nr. 281,834 und 282,875 mit 12 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1855, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 287,716 und 287,717 ohne Coupons. Nr. 311,714 und 316,834 mit 11 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1856, bis incl. 1 Sem. 1861.

Lit. C. 1,000 Fl. 150 Rs. Nr. 241,541 und 268,641 ohne Coupons. Nr. 274,670 und 312,320 mit 9 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1857, bis incl. 1 Sem. 1861.

Lit. D. 500 Fl. 75 Rs. Nr. 231,550 und 233,648 mit 12 Zins⸗ Coupons von incl. 2 Sem. 1855, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 271,585 ohne Coupons. Nr. 302,430 mit 9 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1857, bis incl. 1 Sem. 1861.

Lit. E. 200 Fl. 30 Ns. incl. 1 Sem. 1857, bis incl. 1 Sem. 1861.

II. Pfandbriefe Zter Emmission.

ELit. A. 3,000 Rs. Nr. 76 ohne Coupons. Nr. 2,469 und 2,662 mit 10 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 3,025 ohne Coupons. Nr. 3,111 mit 10 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 4,748 ohne Coupons. Nr. 5,720. 138,828. 138,829. 138,830. 138,832 und 138,838 mit 10 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868.

Lit. B. 750 Rs. Nr. 6,537 mit 12 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1855, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 6,933. 6,941 und 7,970 ohne Coupons. Nr. 8,871 mit 11 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1856, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 9,624 ohne Coupons. Nr. 10,089 mit 6 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1858, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 11,344 mit 11 Zinscou⸗ pons von incl. 1 Sem. 1856, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 12,364 mit 5 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1859, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 14,034 mit 13 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1862, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 14,106. 15,586 und 16,342 ohne Coupons. Nr. 20,359 und 20,519 mit 13 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1862, bis inck. 1 Stm. 1868. Nr. 25,233 ohne Coupons. Nr. 25,532 mit 13 Zinscoupons von inck. 1 Sem. 1862, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 25,784 mit 6 Zmscoupons von incl. 2 Sem. 1858, bis incl. 1 Sem. 1861.

Lit. C. 150 Rs. Nr. 30,670 mit 9 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1857, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 32,200 ohne Coupons. Nr. 34,032 mit 7 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1858, dis inck 1 Sem. 1861. Nr. 34,226 und 34,655 mit 10 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 35,197 mit 11 Zinserupons von incl. 1 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 35,902 mut 9 Zimnsroupons von incl. 1 Sem. 1857, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 35,1723 znt 13 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 1862, bis incl. 1 Sem. 1858. Nr. it 5 Zins- Coupons von incl. 1 Sem. 1859, bis incl. 1 Sum. 1861. 1 Zinscoupons von 1 Sem. 1861. Nr. 38078 mit 11 Zinscoupons von inck. 1 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. 53 ohne C Nr. 40,235 mit 14 Zinscoupons von intl. 2 S 1868. Nr. 40,440 mit 13 Zinscoupons vom üncl.

1 Fe 1868. g mit 11 Dinsrrupems

bis inel. 1 Sem. 1868. Nr. 42,485 mit 7 Zinscvupon 1

1858, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 43,875 und 44,192 mit 10 Zinscou pons von incl. 2 Sem. 1863, dis imcl. 1 Sem. 1868. Nr. 47,884 mit 11 Zinscoupons von incl. 1 Sem. 18653, bis imcl 1 Sem. 1868. Nr. 48,592 mit 12 Zinscoupons von incl. 2 Sem. 1855, bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 48,696 mit 10 Zinscoupons vom imdl. 2 Sem. 1863, bis incl. 1 Sem. 1868. Nr. 49,430 und 50,531 mit 9 Ziscvupons vom incl. 1 Sem. 185¼ bis incl. 1 Sem. 1861. Nr. 51,584. 51,587. 51,588 51,604. 51,605. 51,606 51,608. 51,609. 51,610. 51,623. 51,624. 51,625. 51,5925. 51/627. 511628. 51,629. 51,630. 51,631. 51,632 51,633. 51,634. 51,635. 51,648. 51,049

„Hn.

Nr. 235,835 mit 9 Zinscoupons von Nr. 313,829 ohne Coupons.

51,650. 51,651. 51,652. 51,653. 51,654. 51,555. 51,656. 51,657, 5 98.