1870
Ie 1 Bekanntmachung er vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗ Compagnie.
Wir benachrichtigen hiermit die Besitzer von Prioritäts⸗Actien unserer
Gesellschaft, daß bei der heute stattgefundenen Verloosung von 60 Stück ioritaͤts⸗Actien folgende Nummern gezogen sind:
252. 273. 310. 319. 890. 1018. 1048. 1120. 1139. 1222. 1223. 1296. 1415. 1487. 1501. 1618. 1651. 1654. 1696. 1736. 1764. 1939. 1959. 2007. 2066. 2067. 2170. 2177. 2193. 2205. 2294. 2379. 2453. 2459. 2632. 2686. 2729. 2828. 2881. 2902. 2926. 3154. 3232. 3243. 3311. 3427. 3539. 3774. 3817. 4223. 4263. 4268. 4284. 4338. 4433. 4505. 4626. 4704. 4785.
Die Auszahlung dieser ausgeloosten Actien geschieht am 2. Januar 1865 und ist das uͤber die Ziehung aufgenommene notarielle Protokoll in unserem Comptoir einzusehen.
Nachrichtlich bemerken wir noch, daß die Verzinsung dieser ausgeloosten Actien mit dem 2. Januar 1865 aufhört.
An ausgeloosten und zinslos gewordenen Actien sind noch nicht ab⸗ ehoben: g 337. 414. 516. 787. 1516. 2201 B. 2822. 3485. 3905. 4479. 4765.
Magdeburg, den 2. Juli 1864. G Hir Direction 6 der vereinigten Hambuts⸗Mage eh Dampfschifffahrt “ Graff. 3 8
ö ö
Bei Abdruck unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts., betreffend die
Ausloosung der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien Litt. B. in der
Beilage zu Nr. 155, S. 1797, des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers
hat sich ein Druckfehler eingeschlichen;
. statt Nr. 20,059 muß es heißen 20,095ü Breslau, 8. Juli 1864. .““ Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
113“
[1933] Bekanntmachung. Die Pensions⸗ und Unterstützungskasse der Warschau⸗Wiener und Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗Gesellschaft bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß, in Gemäßheit des rechtskräf⸗ tigen Erkenntnisses des Warschauer Handels⸗Tribunals vom 14./26. Januar 1864 die verloren gegangene Actie der Warschau⸗Wiener Eisenbahn Nr. 3200, im Nominalwerth von 100 Rubel Silber, nebst den dazu gehörigen 10 Stück Dividenden⸗Coupons, vom Tage der Ausstellung derselben ge⸗
rechnet, für amortisirt erklärt — auch im Erkenntnisse gleichzeitig festgesetzt
worden ist, daß auf Grund des §. 17 der Statuten der Warschau⸗Wiener Eisenbahn für die gedachte Pensions⸗ und Unterstützungskasse als Ersatz ein Duplikat dieser Actie nebst den erforderlichen Coupons ausgefertigt wer⸗ den soll. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber dieser Actie nebst Cou⸗ pons hiermit aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche daran innerhalb dreier Jahre, von dem Tage gerechnet, wo diese Bekanntmachung in der Zeitung erscheint, bei dem Verwaltungsrath der Warschau⸗Wiener Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft hierselbst mit gesetzlich zulässigen Beweismitteln geltend zu machen, widrigenfalls die in dieser Angelegenheit von der Pensionskasse bei der Bank von Polen deponirte Caution reklamirt resp. ausgeantwortet werden wird. Warschau, den 28. Juni 1864. Der Vorstand der Pensions⸗ und Unterstützungskasse der Warschat und Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Dittmann.
u⸗Wiener . 8 8
.
[1856] Lvöbau⸗Zittauer Eisenbahn. “
Nachdem von den Gesellschafts⸗Organen beschlossen worden ist, auf die Actien Lit. B. für das Jahr 1863 eine Dividende von 4 Prozent zu ge⸗ währen, machen wir solches mit dem Hinzufügen öffentlich bekannt, daß somit die am 2. Januar und 1. Juli a. c. zahlbaren Dividendenscheine Nr. 10 und 11 der Actien Lit. B. mit 15 Ngr. pro Stück von heute ab bei unserer Hauptkasse allhier, so wie im Laufe des Monats Juli c. bei den Herren Vetter und Comp. in Leipzig, Herrn Michael Kaskel in Dresden und Herrn H. C. Plaut in Berlin ohne Abzug zur Einlösung gelangen.
Dagegen wird auf die Dividendenscheine Nr. 11 und 12 der Actien Lit. A. für das Jahr 1863 keine Dividende vertheit.
Zittau, am 4. Juli 1864. ““
Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer und Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Exner. Helfft. Opitz.
18
1“
[1788] Bekanntmachung.
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
☛—
3 In Ausführung des General⸗Versammlungsbeschlusses vom 28. Mai 1863 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zunächst zum Zwecke der Hershellung des zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Angermünde —Berlin,
einschließlich der Erweiterung des Bahnhofes Berlin, sowie zur Vermehrung der Transportmittel und Erweiterung resp. Verlegung des Bahnhofes zu Stettin die Ausgabe von 1,950,000 Thlr. der neu creirten Stamm⸗Aetien erfordert wird.
Es werden diese Actien in:
Stücken zu 200 Thlr. unter Littr. A. von Nr. 30,236 anfangend, desgl. zu 100 Thlr. unter Littr. B. von Nr. 42,736 a. anfangend, unter dem 14. Februar 1864 ausgefertigt, mit Zins⸗ und Dividenscheinen Serie III. Nr. 9 (am 2. Januar 1865 fällig) bis Nr. 24 und Talon aus.
gegeben werden.
Die zeitigen Actionaire unserer Gesellschaft, also die Inhaber von jetzt im Umlaufe befindlichen Stamm⸗Actien, sollen bei dieser neuen Ausgabe den Vorzug der Betheiligung in der Weise genießen, daß ihnen auf je vierhundert Thaler des Nominalbetrages ihres Stamm⸗Actienbesitzes hundert Thaler Nominalbetrag in neuen Stamm⸗Actien zum Pari⸗Course überlassen werden, falls sie die Abhebung der letzteren bis zum 15. August dieses Jahres, welchen Tag wir als Präklu. sivtermin für die Realisirung dieses Geschäfts hiermit fest⸗ setzen, bewirken.
Die Präsentation der jetzt im Umlaufe befindlichen Stamm⸗Actien un⸗ serer Gesellschaft und die Entgegennahme der darauf zustehenden neuen Actien, gegen Zahlung des Nominalbetrages und der Zinsvergütigung von 4 Prozent für den Zeitraum vom 1. Juli bis 15. August er. mit 15 Sgr. für je 100 Thlr., kann bereits vom 1. August d. J. ab, jedoch
in Stettin nur während des Zeitraums vom 1. bis 6. August er. ein⸗ schließlich, und vom 12. bis 15. August cr. einschließlich in unserem Verwaltungsgebäude; in Berlin nur während des Zeitraums vom 8. bis 11. August er. ein⸗ schließlich in unserem dortigen Empfangsgebäude, in den Stunden von Morgens 9 bis Nachmittags 1 Uhr erfolgen. Die in diesen Terminen präsentirten Actien, welche mit einer, von dem Präsentan⸗ ten unterschriebenen, die Anzahl und die Nummern der präsentirten Actien enthaltenden Declaration, letztere auf einem ganzen Bogen, ohne Zins⸗ und Dividendenscheine, vorzulegen sind, werden abgestempelt und dem Präsen⸗ tanten mit einer Bescheinigung behufs Erhebung der neuen Actien sofort zurückgegeben werden.
Auf einen Schriftwechsel mit auswärtigen Actionairen können übrigens wir so wenig wie unsere Hauptkasse bei diesem Geschäfte eingehen.
Stettin, den 25. Juni 1864.
3 Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.
8
Verschiedene Bekanntmachungen.
[1857] Bekannnmnimachun Thüringische Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch auf Grund der §§. 29 und 30 des Gesellschafts⸗Statuts eingeladen, zu der am Freitag, den 29. Juli d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, in Merseburg im Saale des Thuüringer Hofes stattfindenden ordentlichen G.Fre e⸗Mect mha sich einzufinden.
8 Gegenstände der Tagesordnung für die General⸗Versammlung werden
ilden:
1) Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes für die ausschei⸗
denden Herren:
IKommerzien⸗Rath Kallmeyer, 1“
Vorstands⸗Vorsitzenden Morgenroth aus Erfurt und
Landtags⸗Syndikus Gabler aus Weimar.
2) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1863, welcher nach §. 55. Ziffer 7 des Statutes vom 14. Juli ab bei den Billetverkauf⸗Stellen auf den Bahnhöfen der Hauptbahnen und der beiden Zweigbahnen zu haben ist.
Beschlußfassung über das von den beiden sächsischen Staatsregierungen
gestellte Verlangen, dem §. 36 Nr. 4 des Statutes statt der in der
General⸗Versammlung vom 15. Dezember 1862 beschlossenen Fassung
olgende präcisere Fassung zu geben:
»XNr. 4. Personen, welche über zwei Meilen von der Bahn ein⸗ schließlich der beiden Zweigbahnen von Corbetha nach Leipzig und von Weißenfels nach Gera entfernt wohnen. Von den Actionairen, welche im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweig⸗ bahnen wohnen, darf nur je Einer derselben Mitglied des Ver⸗
mwaltungsrathes sein.«
4) Antrag der Direction, beide Gesellschafts⸗Behörden zu ermächtigen,
mmit den drei betheiligten Staats⸗Regierungen eine Abänderung des ddes §. 26 des Statutes dahin zu vereinbaren, daß fernerhin nicht mehr
. der Besitz von 5 bis 10 Actien eine Stimme in der General⸗Ver⸗
seammlung gewäͤhrt, daß vielmehr festgesetzt wird, principaliter, daß
6 . erst der Besitz von 10 Actien eine Stimme gewährt, event. daß zwar
sschon 5 Actien, dann aber auch jede weitere 5 Actien wiederum eine Stimme gewähren.
5) Antrag des Herrn Stadtraths Otto Baucke hier:
»Versammlung möge eine Aenderung der §§. 45 und 47 des Sta⸗ utes dahin beschließen, daß der Verwaltungsrath ermächtigt wird, diejenigen Directions⸗Mitglieder, welche ihre ganze Thtigkeit der Gesellschaft widmen müssen, unter Zustimmung der drei Staats⸗ egierungen, bis zu 12 Jahren und mit einer gleichen Pensions⸗ berechtigung, wie sie den Magistratsmitgliedern in den preußischen
Städten durch die Städte⸗Ordnung de 1853 eingeräumt ist, an⸗ ustellen, auch die Fassung der betreffenden Paragraphen den Ge⸗ essellschafts⸗Behörden resp. mit Zustimmung der drei Regierungen zzu überlassen.«
6) Interpellationen des Herrn Moritz Franke:
2222) bezüglich des Kontraktes zwischen der Thüringischen Eisenbahn
3)
1871
und dem Herrn Geheimen Kommerzien⸗Rath Cohn in Dessau wegen Einlösung der Zins⸗ und Dividendenscheine, 8 b) bezüglich der Gehälter der Einnehmer der Bahnverwaltung, 1 . c) bezüglich der freien Fahrt zu den General⸗Versammlungen. Der General⸗Versammlung beizuwohnen und in derselben die Rechte der Actionaire auszuüben berechtigt sind diejenigen Besitzer von fünf oder mehr Actien, welche die von ihnen besessenen Actien (ohne Dividendenscheine) 1) entweder vier Tage vor der General⸗Versammlung, also bis einschließ⸗ lich zum 25. Juli, bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen kaeinen von derselben auszustellenden Schein hinterlegt, oder 2) bis zu demselben Tage (den 25.) bei einer unserer Billet⸗Expeditionen vorgezeigt haben, um sie von diesen couvertiren, versiegeln und mit dem Tagesstempel versehen zu lassen, oder endlich ¹ 3) falls sie dieselben unverschlossen im Besitz behalten wollen, sie einer unserer Billet⸗Expeditionen acht Tage vor der General⸗Versammlung, aalso bis spätestens den 21. Juli, vorgezeigt und dagegen eine mit dem Iggagesstempel versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben. Zur Erlangung der Stimmzettel beim Eintritt in die General-Versamm⸗ lung werden hiernach im Legitimationsbüreau als geeignet nur angesehen: im ersten der angeführten drei Fälle: die Depositenscheine der Hauptkasse, im zweiten: die verschlossenen und abgestempelten Couverts, so⸗ fern deren Verschluß unverletzt ist, und im dritten: die offenen Actien nebst der ertheilten und abgestem⸗ 8 pelten Anmeldebescheinigung. = Geleiche Geltung wie die Actien selbst haben alle von öffentlichen Instituten oder Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗Stammactien
ausgestellten Depositenscheine, welche, wie die Actien selbst, bis zu den oben
angegebenen Tagen und bei den vorbezeichneten Stellen zu deponiren resp. anzumelden und vorzuzeigen sind.
Die bei der Hauptkasse niedergelegten Actien sind am Tage nach der Generalversammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines abzuholen. Die zum Erscheinen in der Generalversammlung berechtigten Actionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Be⸗ vollmächtigten vertreten lassen. Jedoch muß Letzterer im Legitimationsbüreau durch eine schriftliche Vollmacht sich legitimiren (§. 28 des Statuts).
Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlichen Auftrages vor und während der General⸗ versammlung ist nicht gestattet. 3
Den Theilnehmern an der Generalversammlung wird am Tage der Generalversammlung freie Fahrt auf der Thüringischen Bahn nach dem Versammlungsort und zurück mit allen fahrplanmäßigen Zügen, excl. der Schnellzüge, gewährt, von Eisenach aus aber zu diesem Zweck ein besonderer Extrazug eingelegt werden; und zwar: 8 8
1) gegen Vorzeigung der von unserer Hauptkasse ausgefertigten Depositen⸗ scheine, welche von der Billet⸗Expedition der Abgangsstation am Tage der Fahrt zur General⸗Versammlung abgestempelt sein müssen, oder
2) gegen Vorzeigung der von den Billet⸗Expeditionen in abgestempelten Couverts verschlossenen Actien, oder .
3) gegen Vorzeigung der offenen Actien nebst den von den Billet⸗Expedi ⸗
rtionen ertheilten und abgestempelten Anmeldebescheinigungen.
Frauen und Minderjährige haben keinen Anspruch auf freie Fahrt
Die Direction 1 8 dder Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Warschau⸗Bromberger Eisenbahn. Da die auf den 16. (28.) Juni einberufene diesjährige ordent⸗ liche General⸗Versammlung wegen Mangels an Betheiligung ver⸗ tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf §. 33 der Gesellschafts⸗Sta⸗ tuten hierdurch die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli (12. August) d. J., früh 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Directions⸗ Gebäudes auf dem Bahnhofe zu Warschau. 1 8 Mit dieser ordentlichen soll eine außerordentliche General⸗ Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Actionaire zu derselben Zeit und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hin⸗ weis auf die Bestimmung der §§. 32 und 35 in den Gesellschafts⸗Statuten hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abän⸗ derungen der Statuten, so wie Zusätze zu denselben zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen. Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des §. 36 der Gesellschafts⸗Statuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General⸗Versammlung beiwohnen wollen, wenigstens 14 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder bei der Gesell⸗ schaftskasse in Warschau, oder bei dem Schlesischen Bankver⸗ ein zu Breslau, oder bei den Herren Feig u. Pinkus in Berlin, oder bei den Herren Lippmann Nosenthal u. Co. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltzel in Krakau niederzulegen haben. Warschau, den 25. Juni (7. Juli) 1864. v “ Der Verwaltungsrath. 8
Warschau⸗Wiener Eisenbahn. Da die auf den 16. (28.) Juni einberufene diesjährige ordent⸗ liche General⸗Versammlüng wegen Mangels an Betheiligung ver⸗ tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf § 33 der Gesellschaftsstatuten hierdurch die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli (12. August) d. J., früh 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Direc⸗ tions⸗Gebaͤudes auf dem Bahnhofe zu Warschau. 8 3
Mit dieser ordentlichen soll eine außerordentliche General⸗ Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Actionaire zu derselben Zeit und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hinweis auf die Bestimmung der §§. 32 und 35 in den Gesellschaftsstatuten hier⸗
[1939]
durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abände⸗
rungen der Statuten, so wie Zusätze zu denselben zur Be⸗ rathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen.
Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des §. 36 der Gesellschaftsstatuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General⸗Versammlung beiwohnen wollen, wenigstens 14 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder bei der Gesellschafts⸗ kasse zu Warschau, oder bei dem Schlesischen Bankverein zu Breslau, oder bei den Herren Feig u. Pinkus in Berlin, oder bei den Herren Lippmann Rosenthal u. Comp. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltzel in Krakau niederzulegen haben.
Warschau, den 25. Juni (7. vuii 1864.
Der Verwaltungsrath.
68 826” „Le Conservateur“, unter Aufsicht der Regierung stehende Gesellschaft für gegenseitige Aus⸗ 8* steuerk Versorgungs⸗ und Lebensversicherungen. Paris; Uhe Riebelleu 109. Beerlin: Leipzigerstraße 98. 1111“ Im 1. Semester des Geschäftsjahres 1864 sind neue Anträge abge⸗ schlossen worden mit einer Prämien⸗Summe von 10,125,501 Frs. 05 Cs. Im Auftrage der Direction: S. Behrendt, Ed. Wilm, Gen.⸗Sub⸗Direktor für Preußen. Gen.⸗Bevollmächtigter für Preußen
[1932]
11
v’ag I1“
8.
Betriebs⸗Einnahme. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
1864 im Juni 272,010 Thlr., bis Ende Juni 1,500,493 Thlr. 41863 „ 8 „ „ „ 1,377,620 » iehr im laufenden Jahre. — 122,873 Thlr. Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn. Juni 84,500 Thlr., bis Ende Juni 461,338 Thlr. „ 64,469 » „ 379,211 » also mehr im laufenden Jahre 82,127 Thlr. Elberfeld, den 9. Juli 1864. 1u6“ 1— 8 Königliche Eisenbahn⸗Direction
e 8 S51
“
ro Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. für für Extra⸗
Personen Güter ordinair Summa
1863 im Juni 19,086 34,417 4,123 57,626 284,701
1864 » „ 20,050 44,112 3,793 67,955 326,674
mithin 1864 mehr 961 mehr 9,695 wenig. 330 mehr 10,329 mehr 41,973 Königliche Eisenbahn⸗Direction.
bis ult. Juni
“
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [1928]8 Berliner Immobilien⸗Actien⸗Gesellschaft.
Nach Beschluß des Aufsichtsrathes und in Gemäßheit des §. 9 des Statuts werden die Actienzeichner hiermit aufgefordert, die zweite Rate von dreißig Prozent ““
vom 15. b1 18. Wnst bei uns, Behrenstraße Nr. 44 bierselbst, einzuzahlen.
Es ist den Actienzeichnern gestattet, auch vor dem genannten Termine die zweite Ratenzahlung zu leisten.
Der Aufsichtsrath hat ferner beschlossen, daß nach Einzahlung von vier⸗ zig Prozent die Zeichner der Actien von der Haftung für weitere Einzah⸗ lungen befreit sein sollen, so wie auch in diesem Falle, daß über die ge⸗ leisteten Einzahlungen auf Inhaber lautende Promessen oder Interimsscheine ausgestellt werden.
Demgemäß wird nach §. 9 letztes alinea des Statuts bekannt gemacht, daß wir der Quittung über die hiermit eingeforderte zweite Rate den Ver⸗ merk beifügen, wodurch die Quittungsbogen als auf den Inhaber lautende Interimsscheine erklärt werden. “
Berlin, den 11. Juli 1864. 1“
. Der Vorstand. G“
I
2b
[1906] 11““ In Vollstreckung der Art. 1 und 3 des Allerhöchsten Ukaz (Ukas) vom
SAv l. J. gemäß welchen »alle Pfandbriefe und Coupons, welche »im vergangenen Jahre aus der Generalkasse des Königreichs entwendet „worden sind, zu denen der Staat sein Anrecht erwiesen, mit dem dato des „erwähnten Ukas als Null und nichtig angesehen werden sollen; daß in „dieser Hinsicht alle Nachforschungen nicht mehr fortgesetzt, noch in der Folge „anhängig gemacht werden können und, daß an der Stelle der annullirten »Pfandbriefe andere Pfandbriefe ausgestellt werden müssen«, benachrichtigt die General⸗Direction das in dieser Angelegenheit betheiligte Publikum, daß die im beigefügten Verzeichniß namhaft gemachten Pfandbriefe und Coupons annullirt worden sind, und in wessen Besitz sie auch sein mögen keinen Werth haben. 1m
Warschau, den 18./30. Juni 1864. Wirklicher Staats⸗Rath und Präsident
der General⸗Credit⸗Direction:
Trzetrzewinski.
““