1894
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Feldmarschall Herrn Grafen von Wrangel Excellenz vor, wonach das Hauptquartier am 12. in Attrup⸗Gard war, am 13. wahrschein⸗ lich in Friedrichshaven (ehemals Fladstrand) sein würde. 8
Ueber die topographische Beschaffenheit dieses Theiles von Jüt⸗ land bemerkt die »N. Pr. Ztg.⸗ b 1
„Die Entfernung von Kolding an der Südgrenze Jütlands bis nach Aalborg beträgt auf der großen Straße ungefähr 27 Meilen. Gegenüber von Aalborg am nördlichen Ufer des Lymsjord liegt der kleine Marktflecken Sundby und von dort geht die große jütische Längenstraße genau nordwärts bis zu dem Flecken Hjörring (etwa 6 ⅞ Meilen von Aalborg), biegt dort scharf im rechten Win⸗ kel nach Osten um und führt noch 5 Meilen weiter nach dem durch eine kleine Citadelle (Fladstrand) oder durch neuerdings aufgeworfene Schanzen befestigten kleinen Hafenplatze Frederikshavn am Kattegat. Dort, so wie südlich davon in Säby (gegenüber der Insel Lessoe) sind auch die Hauptplätze für Ein⸗ und Ausschiffung der Truppen u. s. w. gewesen. Daß die Straße in so schnurgeraden Linien läuft und bei Hjörring sich nicht weiter nach Norden fort⸗ etzt, hat seinen Grund in der Beschaffenheit des Landes. Sand und Sumpf haben sich in dasselbe getbeilt, aber so, daß weder dem einen, noch dem andern durch Kultur viel abzugewinnen ist. Schon südlich von Aalborg beginnt das Land diesen Charakter anzunehmen. Dort findet sich z. B. in der Nähe der Seeküste ein ausgedehntes Sumpf⸗ gebiet, Lille⸗Vild⸗Mose genannt, das den Namen des »kleinen⸗ nur trägt im Gegensatz zu dem Store⸗Vild⸗Mose, welches sich westlich von der Straße nach Hjörring zwischen der Ry⸗Aa und der Lindholms⸗Aa ausbreitet. Noͤrdlich von Hjörring weicht die West⸗ küste, an welcher hier der Flugsand so überwiegt, daß er nicht blos Aeckern, sondern auch ganzen Ortschaften gefährlich wird, immer mehr urück, bis das Land endlich in die mit dem Skagenshorn (Leuchtthurm) endende Spitze ausläuft. Der Ort Skagen (mit etwa 1100 Einwohnern) liegt in einer meilenweiten Sandfläche an der Ostküste; Gammel⸗Skagen (Alt⸗Skagen) an der Westküste hat größtentheils verlassen werden müssen, weil der Flugsand die hölzer⸗ nen, mit Stroh gedeckten Häuser verschüttete, und die Bewohner sind nach der Ostküste übergesiedelt.⸗ b
Uebrigens dauern die Beunruhigungen des Strandes an ein⸗ zelnen Stellen fort, und wird der »Kölnischen Zeitung⸗ aus Ha⸗ dersleben vom 12. Juli telegraphirt: »Fortwährend rekognos⸗ ziren dänische Kriegsschiffe im kleinen Belt; dänische Dampsschiffe kommen dem Strande bis auf 4— 500 Schritte nahe. Seit einigen Tagen sieht man nur wenig Militair an den dänischen Strand⸗ batterieen und sonstigen Befestigungswerken arbeiten. Man hört von dort auch oft Gewehrfeuer, was allerlei Gerüchte hervorruft.«
Vom Kriegsschauplatze zur See liegen folgende Mitthei⸗ lungen vor:
Königsberg, 13. Juli. Seit Sonnabend Nachmittag ist kein dänisches Blokadeschiff vor Pillau gesehen worden. Diese Mit⸗ theilung der »Ostpreuß. Ztg.“ wird auch von der »Osts. Ztg.“ ge⸗ bracht, mit dem Zusatz — „obgleich stets klares Wetter und der Sehkreis unbehindert war⸗. Ebenso wird aus Danzig vom 12 der »Osts. Ztg.⸗ gemeldet, daß an dänischen Kriegsschiffen im Laufe des Tages nichts in Sicht war. Dagegen wird vom »Dampfboot⸗ berichtet:
Neufahrwasser, 13. Juli. Gestern Abend kamen von Westen um Hela herum drei feindliche Dampfer und gingen bei starkem Nord⸗Ostwinde in die Bucht hinein und ca. 3 Meilen vom Hafen entfernt vor Anker. Heute Morgen 7 Uhr ging ein Dampfer ost⸗ nordostwärts ab. Die Luft war noch zu trübe und der Wind zu
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stürmisch, um Näheres feststellen zu können.
Endlich wird von Swinemünde, 13. Juni Mittags, der „Osts.⸗Ztg.“« telegraphirt: Dampf von fünf Dänen in Sicht. Der heute früh zurückgekommene Aviso »Grille⸗ hinausgegangen..
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Posen, 13. Juli. Gestern wurde eine größere Anzahl von Polen, welche als des Zuzugs zu den Aufständischen verdächtig, er⸗ griffen und seit Monaten auf dem Fort Winiary detinirt worden waren, nach Gnesen abgeschickt, um von dem dortigen Kreisgericht abgeurtheilt zu werden. (Pos. Ztg.)
Breslau, 13. Juli. Gestern Abend verschied das Erbl. Mit⸗ glied des Herrenhauses, der freie Standesherr und Erb⸗Ober⸗ Land⸗Mundschenk von Schlesien, Karl Lazarus Graf Henckel von Donnersmarck.
Düsseldorf, 13. Juli. König Ludwig J. von Bayern, der Großvater des regierenden Königs, ist gestern Abend von Cöln hier eingetroffen. Er besuchte heute Morgen die hiesigen Kunstausstellun⸗ gen und fuhr um Mittag nach Aachen weiter. — Der von dem Herrn Regierungsrath Dr. von Mülmann angeregte Plan, in der städtischen Tonhalle zu Düsseldorf eine Provinzial⸗Gewerbeausstellung für Rheinland und Westfalen zu veranstalten, welche mit dem 1sten Mai 1865 eröffnet werden soll, findet bei den Industriellen Rhein⸗ lands vielen Anklang. Das Vorhaben ist ein durchaus zweckmäßiges, um einmal ein Bild der Gewerbethätigkeit unserer westlichen Pro⸗ vinzen dasicttazit. welche mit der Industrie Frankreichs und Eng⸗
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lands wetteifern und, trotz der prekären politischen Lage, eine große Rührigkeit entwickeln. (Elb. Ztg.)
Cöln, 13. Juli. Unsere Stadt hatte die Ehre, schreibt die „Köln. Ztg.“, den Besuch eines um die Dombausache hochverdienten Königlichen Herrn zu empfangen. König Ludwig J. von Bayern traf vorgestern Nachmittag mit einem zu Thal kommenden Cöln⸗ Düsseldorfer Dampfboote in größtem Inkognito hierselbst ein und machte alsbald nach seiner Ankunft dem Herrn Kardinal und Erz⸗ bischof von Geissel einen Besuch. Der erlauchte Herr besuchte am nämlichen Tage und gestern Vormittag wiederholt den Dom, be⸗ sichtigte denselben mit großer Theilnahme und sprach seine Freude über den seit seiner ersten Anwesenheit so gedeihlich fortgeschrittenen Bau und über den mächtigen Eindruck der nunmehr im Innern vollendeten Kirche in den lebhaftesten Worten aus, und äußerte zu⸗ gleich seinen Beifall über das Projekt, die Vollendung der beiden
Hauptthürme durch eine Prämien⸗Kollekte zu beschleunigen. König
Ludwig begab sich gestern Nachmittag von hier weiter rheinabwärts, zunächst, wie wir hören, nach Düsseldorf und Neuß.
Bonn, 12. Juli. Professor Hälschner hat einen Ruf an die Universität zu Tübingen erhalten. Julius zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, Brüder des regierenden Königs von Dänemark, trafen gestern hier ein.
(Elberf. Ztg.)
Hannover, 12. Juli. Die Erste Kammer setzte heute die Berathung des Hypotheken⸗Gesetzes fort und erledigte etiva
40 Paragraphen, die sie meist nach den Ausschuß⸗Anträgen und den Beschlüssen des anderen Hauses annahm. In der Zweiten Kam⸗ mer machte beute bei der dritten Berathung der Vorlage über das
Train⸗Corps General⸗Major Schomer von Neuem den Versuch, die Versammlung zur Bewilligung von 65,000 Thlr. für eine Kaserne
für das Train⸗Corps zu bewegen, aber sein Bemühen blieb ohne Erfolg, das Haus beharrte bei der einstweiligen Verweigerung dieser
Ausgabe. Es fand dann eine vertrauliche Sitzung statt, in welcher dem Vernehmen nach über den Regierungsantrag auf weitere Be willigungen für den Hafen von Geestemünde verhandelt wurde. (H. Börs. H.) Schleswig. Flensburg, 12. Juli. Gemeinden, deren Gottesdienst in dänischer Sprache administrirt wird, Sicherheit gegeben werde, daß ihre Prediger der dänischen Sprache vollkommen mächtig sind, verordnen die Civilkommissare durch Erlaß vom 2. Juli: »In Zukunft soll Niemand zu einem Pfarramt an einer schleswigschen Gemeinde, deren Gottesdienst in dänischer Sprache administrirt wird, beför⸗ dert werden, welcher nicht entweder bereits als Prediger an einer Gemeinde angestellt war, oder sich im Besitz eines von einer dazu autorisirten Be⸗ börde ausgestellten Zeugnisses über seine genügende Fertigkeit in der dänischen Sprache befindet, oder endlich ein solches Zeug⸗ niß von der hier verordneten Prüfungsbehörde
empfangen hat. Diese Prüfungs⸗Behörde besteht aus dem Probsten und zweien von demselben zuzuziehenden Predigern der Probstei, zu welcher das vakante
farramt gehört, und tritt auf den Antrag eines Bewerbers um dieses Umt zusammen. Der gedachte Bewerber hat vor dieser Prüfungsbehörde eine Predigt und eine Catechisation in dänischer Sprache zu halten und empfängt von derselben ein Zeugniß über seine Fertigkeit in der dänischen Sprache, welches von sämmtlichen Mitgliedern zu unterzeichnen ist. Den Predigern, welche nicht an demselben Orte, an welchem die Prüfung statt⸗ findet, wohnen, werden von dem zu Prüfenden die aufgewandten Kosten für ie Reise u. s. w. vergütet.«
Diese Bestimmung tritt Michaelis d. J. in Kraft.
Auf Antrag vom Magistrat und Deputirten⸗Kollegium der Stadt Apenrade wird ferner durch die Civil⸗Kommissare unter dem 2. Juli die Kirchensprache dahin geordnet, daß wie vor 1850 vom Hauptprediger der Hauptgottesdienst in deutscher, vom Diakonus die Nachmittags⸗ resp. Frühpredigt in dänischer Sprache gehalten werde.
Durch Verfügung der Civil⸗Kommissare vom 2. Juli ist endlich unter Aufhebung der früheren entgegenstehenden Bestimmungen von 1852 für die Kandidaten der Theologie aus den Herzogthümern Schleswig und Holstein ein gemeinschaftliches Amtsexamen an⸗ geordnet. Das Examinations⸗Kollegium besteht aus den Mitgliedern des holsteinschen Examinations⸗Kollegii und dem General⸗Super⸗ intendenten für Schleswig.
— Dem preußischen Polizei⸗Hauptmann Langer sind die Functionen eines Commandeurs und dem früheren österreichischen Oberst⸗Lieutenant Cumme und dem bisherigen Registrator im Bureau der obersten Civilbehörde und Lieutenant a. D. Zweigert die Functionen von Distriktsoffizieren in dem in der Organisation be⸗ griffenen Polizeicorps übertragen worden.
Hadersleben, 12. Juli. Die »Nordslesvigsk Tidende« mel⸗ det: Einem Befehle der hiesigen Kommandantur zufolge müssen bis Donnerstag Mittag alle Schilder mit dänischer Schrift von den Häusern der Stadt entfernt sein. Zugleich sind alle in dänischer Sprache redigirten Blätter, ausgenommen die »Nordslesvigsk Ti⸗ dende“, verboten, und bezieht sich dies Verbot wahrscheinlich auf das ganze Herzogthum Schleswig. (Wolff's T. B.)
Die Prinzen Wilhelm und
9 2 2 8 Damit denjenigen
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Sachsen. Dresden, 13. Juli. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer ergriff vor Uebergang zur Tagesordnung der Staatsminister Freiherr von Friesen das Wort und theilte der Kammer, dem »Dr. Journ.⸗ zufolge, mit:
Am 10. d. M. seien die Regierungen von Hannover und Oldenburg dem am 28. v. M. zwischen Preußen, Sachsen, Kurhessen, Thüringen, Baden, Braunschweig und Frankfurt a. M. abgeschlossenen Zollvereine ebenfalls beigetreten, so daß nunmehr alle dem Zollvereine jetzt angehörenden Staaten im Norden Deutschlands wieder vereinigt wären. Die Wichtigkeit dieses Er⸗ folges werde die Kammer ermessen. Abgesehen davon sei aber der Zutritt dieser beiden Staaten in einer höchst günstigen Weise für die übrigen Staaten geschehen. Dieselben hätten auf das ihnen bisher zugestandene Präcipuum theilweise ganz verzich⸗ tet, und so weit für die Zukunft eine Begünstigung dieser Staaten bei der Vertheilung der Einkünfte noch fortbestehen solle, so sei für dieselbe eine andere Form gewählt worden, wodurch sie für die andern Staaten weniger drückend als zeither erscheine. Die hierdurch entstehenden Ersparnisse würden auch für die sächsi⸗ che Staatskasse erheblich sein. Von besonderer Wichtigkeit für Sachsen sei aber auch noch der Umstand, daß diese beiden Staa⸗ ten die Verpflichtung eingegangen wären, ihre Branntweinsteuer vom 1. Januar 1866 an auf den preußisch⸗sächsischen Satz zu er⸗ höhen, wodurch gerechten Klagen des wichtigen Industriezweiges der Branntweinbrennerei und namentlich der Preßhefenfabrication in Sachsen Abhülfe geschafft werde.
Hierauf wurde in der Etatsberathung fortgefahren.
Coburg, 12. Juli. Durch das heutige Regierungsblatt wird das Gesetz über die Gewähr der Viebmängel verkündet. Unter dem Vieh werden in diesem Gesetze nur Pferde, Rindvieh, Schafe und Schweine begriffen.
Hessen. Darmstadt, 12. Juli. In einer Sitzung, die mit einer einstündigen Pause von heute früh 9 Uhr bis beute Abend halb 8 Uhr dauerte, beschloß die Zweite Kammer auf die von dem Gemeinderathe der Stadt Mainz wegen Niederlassung der Je⸗ suiten in der Pfarrkirche St. Christoph daselbst eingereichte Be⸗ schwerde, nach dem Antrag des Ausschusses bei namentlicher Ab⸗ stimmung mit 38 gegen 6 Stimmen, »Großherzogliche Regierung zu ersuchen, die in Mainz bestehende Aggregation oder Association von Jesuiten aufzulösen, die Räumung der Pfarrgebäude von St. Christoph durch die genannte Association anzuordnen und den⸗ selben die Ausübung kirchlicher Functionen, soweit solche der Aggre⸗ gation selbst übertragen sind, zu untersagen.“ Die Minorität bestand außer dem Abg. Seitz, der in einer anderthalbstündigen Rede am Vormittag und einer fast gleich langen am Nachmittag den Ausschuß⸗ antrag bekämpfte, aus den Abgg. von Günderode, von Löw, von Riedesel, von Schenk (zu Nieder⸗Ofleiden) und von Wambolt (F. P. Z.)
Baden. Karlsruhe, 9. Juli. Die Erste Kammer ge⸗ nehmigte in ibrer heutigen 24. Sitzung die mit Oesterreich und Preußen abgeschlossene Etappen⸗Convention, ferner die noch rückstän⸗ digen Budgets der Verkehrsanstalten, des umlaufenden Betriebsfonds, das Eisenbahnbaubudget, die Forderung für die Erhöhung der Er⸗ satzmannschaft, das Gesetz über die an die früheren Reichsunmittel⸗ baren zu zahlenden Entschädigungen, endlich das Finanzgesetz, sämmt⸗ lich ohne Diskussion und nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer,
rner wurden einige Petitionsberichte erledigt. Württemberg. Stuttgart, 12. Juli. In der Um⸗ gebung des Ständehauses war es heute, berichtet der »St.⸗Anz. f. Württ.⸗«, von frühem Morgen an sehr lebhaft. Um 9 Uhr bezog vor demselben die hiesige berittene Stadtgarde (Stadtreiter) mit ihrer alten ehrwürdigen Fahne die Wache. Um 10 Uhr rückte ein Theil der hiesigen Garnison aus, um vom Königl. Residenzschlosse bis zum ständischen Gebäude Spalier zu bilden. Um halb 12 Uhr verließ der König das Residenzschloß mit großem Gefolge zu Pferde und wurde von der hinter den Spalieren aufgestellten Menschen⸗ nenge mit lebhaftem, lange fortdauernden Hochrufen empfangen, das sich Schritt vor Schritt, wie der Königliche Zug sich bewegte, ortsetzte. Am Ständehaus angekommen, wurde der König von den Ministern, dem Gebeimenrathe und der aus 25 Mitgliedern der Ständeversammlung bestehenden Deputation empfangen und begab sich hierauf in den Sitzungssaal der Kammer der Abgeordneten, wo die Mitglieder beider Kammern versammelt waren. Der König hielt, vor dem Königlichen Throne stehend, mit sehr vernehmlicher Stimme, welche bei der Erinnerung an den verewigten vielgeliebten Königlichen Vater einen bewegten Ausdruck annahm, folgende An⸗ sprache: 8 1 Edle und geehrte Herren! Liebe Getreuel
Nachdem die göttliche Vorsehung Mich zu der Regierung dieses Lan⸗
des berufen, war es Mein Erstes, unter der feierlichen Zusage unverbrüch⸗
licher Festhaltung der Verfassung Mich an Mein Volk zu wenden, und ihm die Zuversicht auszusprechen, dasselbe werde Mir mit Vertrauen und Liebe entgegen kommen, damit das feste, auf Recht und Treue gegründete Band, das Fuüͤrst und Volk Württembergs stets einigte, auch zwischen
Mir und ihm fest und aufrichtig fortlebe. — In glei 8
Mir nun Bedürfniß, Mich an die Stände des Landes zu wenden und ihnen in dieser feierlichen Stunde dieselbe Zuversicht auszusprechen. — Freundlich entbiete Ich Ihnen Meinen ersten Gruß, begleitet von dem aufrichtigen Wunsche einigen Zusammengehens von Regierung und Stän⸗ den, da nur durch Eintracht zwischen ihnen des Landes wahres Wohl ge⸗ deiht. — Ich habe Sie, geehrte Herren, in einer ernsten, vielbewegten Zeit um Mich versammelt. Viele Fragen von hoher Bedeutung fordern uns zu ebenso umsichtiger, als entschiedener Thätigkeit auf.
Große Beruhigung gewährt hierbei, daß zwischen den beiden deutschen Großmächten, deren tapfere Truppen für den gleichen Zweck, für Deutschlands Ehre und Recht, ihr Blut vergossen, eine Einigung erzielt worden ist, welche zu der Hoffnung berechtigt, es werde die ganz Deutschland bewegende Frage der schleswig⸗holsteinschen Herzogthümer in einer dem nationalen Sinn und dem nationalen Recht entsprechenden Weise ihre Lösung finden. — Müchte es gestattet sein, hieran die weitere Hoffnung zu knüpfen, daß aus dieser Einigung auch für alle anderen Ver⸗ hältnisse Deutschlands Ergebnisse hervorgehen, welche zu Befriedigung ge⸗ rechter und besonnener Erwartungen der deutschen Nation in politischer, wie in handelspolitischer Beziehung führen! — Meine Regierung würde, seien Sie dessen gewiß, hierzu mit aller derjenigen Bereitwilligkeit mitwirken, welche die Liebe zum deutschen Gesammtvaterlande vorzeichnet.
Im Innern nimmt Sie, geehrte Herren, zunächst eine umfangreiche Arbeit in Anspruch. Der Staatshaushalt soll für weitere 3 Jahre geregelt und festgestellt werden. Staatsbedürfnisse der verschiedensten Art sollen Be⸗ rücksichtigung finden, insbesondere erwarten die Eisenbahnen und die Anforde⸗ rungen des öffentlichen Dienstes Ihre einsichtsvolle Mitwirkung. — Zu nicht geringer Befriedigung würde es Mir gereichen, durch gluͤckliche Er⸗ ledigung dieser bedeutungsvollen Aufgaben sogleich beim Beginn Meiner Regierung bewiesen zu sehen, daß die wahren Bedürfnisse des Landes erkannt werden, und jedes berechtigte geistige und materielle Interesse den ihm ge⸗ bührenden Schutz findet. Weitere Gesetzentwürfe sind in der Vorbereitung begriffen, um Ihnen vorgelegt zu werden, sobald die Erledigung der von Ihnen bereits begonnenen Arbeiten und der mit dem Budget verbundenen Gegenstände dies mit Zweckmäßigkeit zu thun gestattet. Ich beschränke Mich für jetzt darauf, hier die Bau⸗Ordnung, die Wege⸗Ordnung, das Gesetz über Regelung der Waiderechte und eine neue auf Durchführung des öffentlich⸗ mündlichen Verfahrens gegründete Strafprozeßordnung hervorzuheben und beizufügen, daß der Entwurf einer allgemeinen deutschen Civilprozeßordnung in Hannover in erster Lesung vollendet ist.
Lassen Sie uns, geehrte Herren, einträchtig Alles, was zum Wohl des Landes gereichen kann, berathen. — Möge der Geist des Gründers der Verfassung, Meines nun in Gott ruhenden vielgeliebten Herrn Vaters Majestät, unter dessen Walten dem Lande in einer Zeit von nahezu 48 Jahren so vielfache Segnungen zugingen, der Geist der Mäßigung und Drdnung über Ihrer Thäͤtigkeit weilen, und möge es Mir vergönnt sein, während Meiner Regierung zu dem Wohle unseres theuren Vaterlandes so beizutragen, wie Meine Wünsche und Bestrebungen hierauf gerichtet sind. — Unterstützen Sie Mich mit Rath und That, Ich werde Ihnen immer mit Offenheit entgegen kommen, beseelt von der vollsten Liebe für Mein Volk und in stetem Aufblick zu Dem, ohne dessen Segen nichts gelingt.«
Hierauf hielt der Präsident der Kammer der Standesherren, der Graf von Rechberg⸗Rothenlöwen eine kurze Erwiderungsrede, die mit einem Hoch auf den König schloß, der dann den Saal verließ.
— In der darauf stattfindenden Stände⸗ Versammlung übergab der Abgeordnete Nickel den dringlichen Antrag, die Kam⸗ mer wolle auf die von dem Könige gehaltene Thronrede eine Ant⸗ worts⸗Adresse erlassen und zum Zwecke der Vorbereitung dieser Adresse eine Kommission von 9 Mitgliedern wählen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Bei dem ständischen Ausschusse sind 2 Gesetz Entwürfe einge⸗ kommen, wovon der eine die Festsetzung der Civilliste für die Regierung des Königs betrifft. Hiernach soll die Civilliste betragen 777,800 Fl. an Geld, an Naturalien jährlich 4500 Centner Dinkel, 1250 Centner Roggen, 768 Centner Gerste, 11,200 Centner Haber, 1400 Klafter Buchenholz und 800 Klafter Tannenholz. Dieses Gesetz soll mit dem 26. Juni d. J. in Wirksamkeit treten. Nach dem anderen Gesetzentwurfe soll die provisorische Forterhebung der Steuern bis zum 31. Dezember d. J. genehmigt werden.
Hesterreich. Wien, 13. Juli. Die heutige »Wiener Ztg.⸗ meldet: Se. Majestät der Kaiser haben mit Allerhöchstem Kabinets⸗ schreiben vom 9. Juli d. J. den Kaiserlich Königlichen General⸗ major Leopold Grafen von Gondrecourt — unter gleichzeitiger taxfreier Verleihung der Kaiserlich Königlichen Geheimen Rathswürde — zum Obersthosmeister bei Sr. Kaiserlichen Hoheit dem durch⸗ lauchtigsten Erzherzoge Kronprinzen Rudolf Allergnädigst zu ernennen geruht. Ebenso ist dem Leiter des Ministeriums für Handel und Volkswirthschaft Joseph Freiherrn von Kalchberg die Würde eines Geheimen Ratbes ⸗mit Nachsicht der Taxen⸗ verliehen.
Die »Wiener Abendpost“ sagt über den mit der Leitung der weiteren Erziehung des Kronprinzen Erzherzog Rudolf beauftragten und zu dessen Oberst⸗Hofmeister ernannten Grafen Gondrecourt. Derselbe stammt aus einem lothringischen altadeligen Geschlechte, zu dessen Traditionen es seit Jahrhunderten gehört, seine Dienste dem erlauchten Hause Lothringen zu widmen. Graf Gondrecourt trat im Jahre 1838 als Kadet in die K. K. Armee und schwang sich, bei der Infanterie, den Jägern und in verschiedenen Anstellungen der Adjutantur im Frie⸗ den und im Kriege mit Auszeichnung dienend, stufenweise bis zum General empor. Er focht in den Feldzügen 1848 in Italien, 1849 in Siebenbürgen, 1859 in Italien und 1864 in Schleswig und that