1864 / 174 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ad b. sofern und soweit der y11“*“ 2 Zur Aus b .““ 8 1 neritt öL11141“ 2, Ausführung der Bestimmung über die Benutzun j 11“” E“ 1 Bedarf eintritt: vq.“*¹ Zwecken (Websemmlung für 1une vorgeschrieben, genügt ein zweimaliger Abdruck der Bekanntmachung in jedem fallenen Einzahlungen der säumigen ersten Actionaire anzurechnen und mit 3)j ten Blätter zu deren rechtverbindlicher Publication. denen die Bedingungen für die Uebernahme der Zeichnungen durch den Ver⸗

1) durch 5000 Stück 11“”¹ v die Gesellschaft verpfli 8 Fügeg . 8. 1b pflichtet, sowohl sich den B vorgenann 8 Stamm⸗Actien zu j mments vom 1 Mai 1861, Peeeecs g S-esen erine Regle. e 88 dem Eingehen des einen oder andern der vorgenannten Blätter waltungsrath, unbeschadet der Verpflichtung zur Volleinzahlung der Actie, ““ Transportes eaenügt die Bekanntmachung in den übrigen, bis die nächste General⸗Ver⸗ zu vereinbaren sind. 1 des Verwaltungsrathes

100 Thlr. oder 15 Pd.

1 8 größerer Truppenmassen auf den Eisenbah g

Uebt 8 r500,000 Thlr. rderung von Truppen, 6.8 ö“ gen. fonumlung üͤber die Wahl eines andern Blattes, an Stelle des eingegan Ist durch diese, lediglich nach dem Ermessen

9 nissen auf den Staatsbahnen, endlich der Instruction vom 1-Mü genen, Beschluß gefaßt hat. 11“ festzustellende Vereinbarung die vollständige Deckung des Restes des Nominal⸗

Stamm ⸗Prioritats⸗ 8 1861 für den Transport der Truppe 2 u“ betrages der betreffenden Actien nicht zu erlangen, so bleibt doch der erste 1 hHaa. g. G“ 8 8 Eisenbühnen, und 8e ““ auf Abänderung des Statuts. Zeichner 1 n der esha 1S2. 2e seiner Rechte aus 88 8 oder Pfd. Sterl., . ddieser Reglements und Instruction zu unterwerfen, als auchs Müünge Abänderungen des gegenwärtigen Statuts sind nur in Folge eines Zeichnung für den Ausfall persönlich verhaftet. 1 75,000 » Personen und Effekten jeglicher Art zu ermäßigten Preisen 8 nach Maßgabe der §§. 28— 31 gefaßten Beschlusses der General⸗Versamm⸗ Die aus einer Vereinbarung mit einem für einen säumigen Actionair

en zu trans. landesherrlicher zulässig. 8 8 eintretenden neuen Zeichner etwa erwachsenden Vortheile fließen dem Er⸗

in Summa 11,000,000 Thlr. 1,650,000 Pfd. Sterl. portiren. Bei Normirung der Fahrpreis nier ng unter g Fahrpreise sollen die niedrigsten Preise lu g neuerungsfonds (§. 7) zu. 8

Das Reserve⸗Bau⸗Kapital darf nur in Anspruch genommen, emittit maßgebend sein, welche die Militair⸗Verw 8 g s.

und verwendet werden, sofern und soweit zum E“ Tit. I. 8 vereinbart hat oder mit andern Eisen. Verkauf der Bahn und Auflösung der Gesellschaft.

zur Herstellung der Bahnhöfe ꝛc. Tit. XII. und zur Verzinsung des Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von Posts Auch der Verkauf der Bahn und die Auflösung der Gesellschaft, in⸗ 1 Quittungsbogen.

Bau⸗Kapitals Tit. XVII. des Kostenanschlags zusammen mehr als und Postwagen, gemäß §. 36 des Gesetzes vom 3 desenab gleichen die Vereinigung des Unternehmens mit einem andern Eisenbahn⸗ erichtigung des vollen Nominalbetrages und wirklichen Aus⸗

2,915,000 Thlr. nachweislich erforderlich sein sollten. b 8S. 9 des Gesetzes vom 5. Juni 1852 §. 5 des Gesetzes Fenas 21 838 Unternehmen, können nur in Folge eines in gleicher Weise gefaßten, landes⸗ fertigung der Actien werden über die geschehene Einzahlung der einzelnen

In allen Fällen dieser Art gilt in Betreff des Verhältnisses zwischen 1860, ist die Gesellschaft auch verpflichtet die begleitenden Post Mam herrlich bestätigten Beschlusses der General⸗Versammlung geschehen (§. 31). Raten Quittungsbogen unter fortlaufender Nummer nach dem beiliegenden

den auszugebenden Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien die im §. 16 ducteure und das expedirende Postpersonal unentgeltlich zu deiln. 8 B. Schema H. ausgefertigt, die auf den Namen des Actienzeichners lauten .“ h4“”“ Die Gesellschaft gestattet unentgeltlich die Anlage enes Segatötelran Besondere Bestimmungen. u““ und nach geschehener Vollzahlung des Nominalbetrages der gezeichneten

8 8686 8 phen längs der Bahn unter den, von dem Handelsminister 1 1 8 ivi a be.

8 Reserv e⸗Fonds. . 8 stellenden Bedingungen, ist auch verpflichtet, nach Maßgabe d rszu ö Von den Actien, Zinsen und Dividenden. Die Quittungsbogen werden mit drei Facsimile⸗Unterschriften des Ver⸗ Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres wird zunächst ein Reserve⸗Fonds oordnungen des Staates den Eisenbahntelegraphen zur I 8 88 1 T“ 8 e gebildet. Derselbe ist besimmt zur Deckung der in außerordentlichen Fällen Staats⸗ und Privatdepeschen einzuräumen. v ““ Actien und deren Ausfertigung. 8 19 noͤthigen Ausgaben und der Kosten für die Vermehrung der Betriebsmittel, 5) Die Gesellschaft hat auch den Anordnungen, welche wegen polizeil— Sämmtliche im §. 5 gedachten Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien Aushändigung der Actien. welche nach Ablauf des ersten Betriebsjahres nothwendig befunden wird. Beaufsichtigung der beim Eisenbahnbau beschäfti 8 88 88 zeiliche der Gesellschaft werden auf den Inhaber lautend, unter fortlaufender Num⸗ Nach erfolgter Einzahlung des ganzen Nominalbetrages eines Quit⸗ Ddiesem Reserve⸗Fonds werden überwiesen: 1 werden, pünktlich nachzukommen und die aus dissen 8s getroffen mer, und zwar die Stamm⸗Actien nach dem beiliegenden Schema A. und tungsbogens wird dem darin benannten Actionair oder dessen Cessionar,

a) der Betrag derjenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzeitig wachsenden Ausgaben, insbesondere auch die düerch die enwange er g die Stamm⸗Prioritäts⸗Actien näch dem beiliegenden Schema B.) stempelfrei oder demjenigen, welcher sich als rechtmäßiger Besitzer ausweiset, gegen vehcie sn deshalb gemäß §. 24 zu Gunsten der Gesellschaft— stellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichtspersonals gehenden Fase ausgefertigt, jedoch erst kafse’t ausgegec⸗ wenn der volle Nominalbetrag Nücscün des Quittungsbogens die gemäß §. 5 ausgefertigte Actie aus⸗

erfallen sind; 8 u tragen. Sie ist verpflichtet, di vamn Duschit derselben zur Gesellschaftskasse berichtigt ist. gehändigt.

b) ein Zuschuß aus den Betriebs⸗Einnahmen, der vom Verwaltungs⸗ mäͤßhen des Gesetzes G die natgeg chege chns zu 88 in Ge. Jede Actie wird mit mindestens 8 Faesimile⸗Unterschriften des Ver⸗ Die Richtigkeit der Cession eines Quittungsbogens zu prüfen ist die rathe nach Bedürfniß festgesetzt wird, aber pro anno nicht mehr 1847, Seite 21) für die Bauarbeiter bhe eenhene dectsee. für waltungsrathes versehen, dagegen vom Rendanten der Gesellschaft unter-: Gesellschaft zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. 8 9 als ein Zehntheil Prozent des Anlage⸗Kapitales der Gesellschaft leisten. Nicht minder wird die Gesellschast den inforderun af 8 schrieben. 1 G 88 1

betragen soll, insofern der Verwaltungsrath nicht mit Zustimmung zuständigen Behörde wegen Genügung des kirchlichen Bedürfn, es 5 b .“ s Vertaftn s tes gSepese 8. ur

der vorgesetzten Staatsbehörde eine Erhöhung für nöthig erachtet beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter b ith icl isses dg- Einzahlung des Actien⸗Kapitales. Kein Actionair ist uͤber den Betrag der gezeichneten Actien hinaus zu⸗

lc) der nach vollständigem Ausbaue und vollständiger Ausrüstung der 86 leisten und erforderlichen Falles auch die 48 der ig Folge Vem Actien⸗Kapital müssen innerhalb 6 Wochen nach erfolgter Aller⸗ Einzahlungen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verpflichtet.

fn Hat Hahg Fhecle Bern Rest des Bau⸗ und Betriebs⸗Kapitales. bedingten Kosten übernehmen Tragung der dadurch etwa höchster Bestätigung dieses Statuts und Eintragung in das Handels⸗Register 51 FSat der Reserve⸗Fonds die Summe von 200,000 Thlrn. preuß. Cou⸗ ») Die Geselsschaft ist verpflichte gab ze nen in Görli insen der Einzahlungen. rant, in Worten zwei Hundert Tausend Thaler preußisch 11“— Feigegcsät, e. e 8 jest e künftig 520 Prozent (zwanzig Prozent) auf die Stamm⸗Actien. und 10 Die Stamm Ackien der Gesellschaft, beziehungsweise die darauf ge⸗ so braucht er blos auf dieser Höhe erhalten zu werden, und es erfolgen uund Arbeiter Pensions⸗, Wittwen⸗Verpfle ver9. her. Beamten Prozent (zehn Prozent) auf die Stamm⸗Prioritäts⸗Actien, nach leisteten Einzahlungen werden während der Bauzeit mit 4 Prozent, die Zuschüsse nur dann, wenn eine Verminderung eingetreten ist. 8 Kassen einzurichten und zu denselben 4 erß Fv⸗ 4 .AbF anderen drei Monaten 20 Prozent Gwanzig Prozent) auf die Stamm⸗Prioritäts⸗Actien ,beziehungsweise die auf dieselben geleisteten Ein⸗ 9 Soelange der Reserve⸗Fonds in voller Höhe vorhanden it, süießen die itten , orderlichen Beiträge zu ht Stamm⸗Actien, u““ “X Rähtungen, mit sünf enh⸗ pro vhees Aclaus 82 e. 8 nicht erhobenen Zinsen und Dividenden’, so wie, die Zins 3Reserve⸗ Di ; 1 iim Laufe des ersten ahres wenigstens noch PFrozent ehn Für die hiernach baar zu zahlenden Zinsen der volleingezahlten Actien Fonds selbst, in de Pen ibeskaffe Pßß Rise⸗ W“ . I ET anaagash den Pabnms⸗ auf die Biandn⸗Prioritäts⸗Actien fertigt der Verwaltungsrath nach dem beiliegenden Schema C. Coupons hecce wirt zach etsnt d eh. Keseüscen nazenasuasrnafenen Maütnis des Konizlig vea.. Le Beenngehotz bbecgen Hetrare geüont mne n Hedünsa, wonütet deran elcseunchat chnd inod Zeer g aw Fer nach Ablauf des ersten Betriebsj ch ein 6. 1 soweit diese 5 ..“ 8 r Verwaltungsrath zu bestimmen 2 / 1— en dort besti. en T 8

f st etriebsjahres noch ein Erneue schen Heeres, soweit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zuruüc. Eerablangen 8v debelhen Raten auf bie Stamm⸗Prioritäts-Actien die auf Die Bahn kann streckenweise in Betrieb gesetzt werden.

rungs⸗Fonds gebildet, welcher bestimmt ist, zur Bestreitung d K b elent hab 158 w 1 E11 die Stamm⸗Actien geleisteten Einzahlungen nicht übersteigen. Die Auffor⸗ . . 22. 1 erfolgt Dividenden und deren Feststellung.

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Erneuerung von Schienen, Schwellen und der kleinen Eisenthei . 2 9 heile des Ober⸗ §. 9 14 geh. · baues der Eisenbahn mit Einschluß der Wei Er E8 Fass derungen zu Einzahlungen, so wie die Bestimmung der Zahlungsorte, 6 schluß der Weichen, so wie der Erneuerung Verwaltung und Verfassung. in 888 §.112 wSahahen. a⸗ Form dergestalt, daß jede Aufforderung Mit Ablauf des Semesters (30. Juni, 31. Dezember), in welchem die r ird und vom Tage der letze Bahn vollständig fertig und in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt

der Lokomotiven nebst Tendern und der Wagen aller Art Die J sellschaf otiven 817 . Art. Interessen der Gesellschaft werd . 1b b vg SZu diesen Erneuerungen sind insbesondere zu rechnen: 1) durch die heAesnbhest 88 dGeee es. mindestens zweimal öffentlich bekannt gemacht wird: b vollste erri b 1) bei Lokomotiven und Tendern die Auswechselung der Feuerkasten, (§. 27 und folg.); 9 Versammlung ten Bekanntmachung bis zum festgesetzten Einzahlungstermine eine mindestens wird, hört die Verzinsung der Actien aus dem Bau⸗Kapitale auf und wird Kesssel, Cylinder, Siederöhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, 2) durch den Verwaltungsrath, bestehend aus funfzehn Mitglied 4wöchentliche Frist offen bleibt. Vollzahlungen auf Stamm⸗ und Stamm⸗ statt derselben der, vom 1. Juli, resp. vom 1. Januar des auf die Betriebs⸗ gastet Wasserbchalter und Bremsen; 3) durch 3 Revlsoren zehn Mitgliedern, und Prioritäts⸗Actien, resp. die Ausgabe von solchen volleingezahlten Actien, eröffnung folgenden Semesters, aus dem Unternehmen aufkommende Rein-· 2) bei den Wagen die Auswechselung von ganzen Kasten, Federn, . D; 8 sind jederzeit gestattet, jedoch bezüglich der Stamm⸗Prioritäts⸗Actien nur mit ertrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vertheiltt deg den edehit Rabreisen, Bremsen und dm Umbau 8. 116“ E1I1IX 8 h‚her Maßgabe/ daß: 1 . 1) Aus dem Ertrage des Unternehmens werden zunächst die Verwal- ganzer Coupé'˙8. 9 Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft Füde bönon stte ¹) der Betrag, um welchen die Summe der volleingezahlten und aus⸗ tungs., Unterhaltungs⸗, Betriebs⸗ und sonstigen Ausgaben, sowie alle 1 zwisch Hesellschaft und den Actionairen wegen cegebenen Stamm⸗Prioritäts-⸗Actien die Summe der volleingezahlten, auf dem Unternehmen haftenden Lasten bestritten;

Alle diese Erneuerungen sind jed 1 F . ückständi bliebener Einzah e 8 gen sind jedoch nur dann aus dem Erneuerungs⸗ rückständig gebliebener Einzahlungen auf die Actien (§. 16) sind im Ge⸗ resp. ausgegebenen Stamm⸗Actien übersteigt, von dem Verwaltungs⸗ 2) sodann werden die in den §§. 6 und 7 gedachten jährlichen Beiträge zum Reserve⸗ und Erneuerungs⸗Fonds vorweggenommen und

Fonds zu bestreiten, wenn sie durch Abnutzung nöthig werden, nicht aber richtsstande der Gesellschaft anhängi sich j önigli wenn sie den Bau⸗Unternehmern, 1 s. 8 Last’fallen. vithase und dessen dcgls ache en E“ sich h rath nach dessen Ermessen bei einem von dem Königlichen Handels⸗ V a9 1Sge Dem Erneuerungs⸗Fonds werden überwiesen: Erwerb der Rechte aus der Zeichnung kraft des 88 da 8 Ministerium zu genehmigenden Institute baar oder in zinstragenden 3) der demnächst verbleibende Reinertrag alljährlich in folgender Weis a) die Einnahme aus dem Verkaufe alter Materialien, des Ober⸗ unterwirft. Sonstige Streitigkeiten in Zesellschaftlichen vun ehr 8 7 ö. Effekten deponirt. 4 8 8 1 unter die Actionaire vertheilt: 1 baues und der Betriebsmittel schen der Gesellschaft und Wwcen, des Uöis en 5 verche en zwi⸗ der jedesmalige Differenzbetrag an den Verwaltungsrath zurückgegeben, a) vorerst erhalten die Inhaber di. Stamm Prioritäts - Aectien fünf

b) ein Zuschuß aus den Betriebs⸗Einnahmen, der nach Prozentsätzen und Beamten der Gesellschaft, sollen jederzeit 8 Schieds 6 resp. zurückgezahlt wird, sobald die Summe der ausgegebenen Stamm⸗ 1 Prozent des Nominal⸗Betrages ihrer Actien; 1 von dem Werthe der Schienen und Schwellen und von dem im Bezirke des Königlichen Kreisgerichts zu⸗ Görlitz b1 88 Actien der Summe der h Stamm⸗Prioritäts⸗Aetien gleich⸗ 88 nh b Pörseit zöbrig heeih

1 Werthe der Lokomotiven, Tender und Wagen zu berechnen ist. schieden werden, von denen jeder Theil einen oder zwei seen Fsser deha 1 kommt, 1 2 z;Gos 9 Höhe ge 68 P 9 zent, Fande shene . Inhaber dn HStamm

Diese Prozentsätze normirt der Verwaltungsrath nach Bedürfniß boön ber Meinungsverschiedenheiten einen Seedhühn waͤhle ennt und welche der Nachweis des angegebenen Verhältnisses ad 1 und 2 lediglich auf Actien nach Verhältniß des Nominalbetrages ihrer Actien ver fünf bis zu fünf Jahren, mit Genehmigung der vorgesetzten Staatsbehörde Gegen den schiedsrichterlichen Ausspruch ih ekei dentli Grund einer Bescheinigung des Revisions. Comité’ (K. 58) geführt theilt. Der Ueberschuß über diese sechs zwei Drittel Prozent Wenn der Erneuerungs⸗Fonds derartig angewachsen ist, daß der Han. mittel zulässig 9 Ausspruch ist kein ordentliches Rechts⸗ vird, und auf Grund desselben die Rückgabe des Differenzbetrages (2) 8 die Stamm- und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien pro rata

delsminister eine weitere Verstärkung desselben einstwei iihev»r. Fuͤr das V Schjedeahans⸗ 1 erfolgt. 1 ertheilt, 18 derlich erachtet, so dürfen die 8 28 ' bböö 11144“ öfied die zur Zeit desselben Wenn die Gesellschaft das Unternehmen aus irgend einem Grunde nicht sollte in einem oder dem andern Jahre der Reinertrag nich sen des Erneuerungsfonds selbst mit Zustimmung des Handels⸗Ministers zur Verzögert einer der streitenden cheils auf die ihm d t nach Maßgabe des der Geehrigaang des Handels⸗Ministeriums ausreichen, um den Fhahacenn der Stannn. Prsssiftts eäsn 83 Betriebskasse vereinnahmt werden. oder gerichtlich insinuirte und im Falle der Abwesenh 9 einen Notar liegenden Bauausführungsplans fortsetzt und zu Ende führt, so ist die unnter a. gedachte Dividende von fünf Prozent zu gewähren, so

8. eines Bevollmächtigten durch die 885 §. 12 Zeit⸗ Zuruͤcklassung Staats⸗Regierung berechtigt, das Depot zur Fortsetzung des Bahnbaues zu wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder der folgende Die e. sel 6 1 ellsch 8 ft 8 m Staate. Peanceh ase zweimalige Aufforderung des Hezarps⸗ die eines pennasden. Fehe 8 Jnhaber afe I nisse der Gesellschaft zum Staate werden, außer durch die iedsrichters länger als vierzehn T. 1 V s. ; 8 istet i 8

bestehenden und noch zu erlassenden Gesetze, im die Kreisgerichts zu Görlit den d E“ der Vorsitzende des Folge der Nichtzahlung der ausgeschriebenen Raten. Peisse ist. 9e W sallche kaka ht a et Fu erizeilende landeshearlice Fonzesson und das gegeniwäͤrtige Statut be⸗ Ein Actionair, der eine ausgeschriebene Nate zur festgesezten Zeit nicht vier Be Zabinag rotaten der Vilan Nencgaftcafs gale des Auf. stimmt 8 . Konnen die Schiedsrichter sich über die Wahl des Obmannes nicht ver⸗ einzahlt, ist verpflichtet, außer der Nachzahlung der rückständigen Rate nebst löͤsung der Gesellschaft resp. der Liquidation des Gesellschafts- Vermögens b.“ aber bleibt: einigen, so wird auch dieser von dem Vorsitzenden des Kreisgerichts zu den gesetzlichen Verzugszinsen pro anno, eine Conventionalstrafe von 10 Pro⸗ haben die Inhaber der Stamm ⸗Prioritäts⸗Actien ein Prioritätsrecht an 95 8 8 *— nars 8 8 Görliß ernannt. zent der ruͤckständigen Rate zur Gesellschaftskasse zu entrichten, und wird dem vertheilungsfähigen Erlöse für das Unternehmen, so daß sie aus dem⸗ e Genehmigung des Bahngeldtarifs und des Frachttarifs, sowohl Das also gebildete Schiedsgericht entscheidet nach Stimmenmehrheitj hierzu vom Verwaltungsrathe durch dreimalige öffentliche Bekanntmachung, selben zunäͤchst und vor den Inhabern der Stamm⸗Acttien befriedigt

stens vier Wochen vor dem für die Einzahlung festgesetzten werden müssen. 88

für die Güter, als für den Personenverkehr, sowie jeder Abänderung bildet sich aber keine Majorität, so gilt die Ansicht des Obmannes allein. deren letzte wenig 8 v Schlußtermin zu veröffentlichen und in welcher nicht der Name, sondern die §. 23

der Tarife;

1 12. zsthigen Falls auch die Abänderung des Fahr⸗ Oeffentliche kehatma 1 Nummer des Quittungsbogens anzugeben ist, aufgefordert. S oe) bie Bestäti Die nach diesem aaa vöseencher Pekanntmachun en Wird auch dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, so ist der Ver., 68 Dividendenscheine und Talons. c) die Bestätigung der Wahl des obersten Administrationsbeamten Zahlungsaufforderungen, Einladungen oder sonstigen Mittheil 9 in waltungsrath nach seiner Wahl berechtigt, entweder den säumigen Actionair—8 Mit den Stamm⸗Actien werden: * (Spezial . Direktor) und des obersten technischen Beamten folgenden öffentlichen Blättern: 3 öee sind in im Rechtswege zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten anzuhalten, oder die a) Dividendenscheine auf fünf Jahre nach dem beilieg d (Ober⸗Ingenieur, resp. Betriebs⸗Direktor), welcher die formelle 1) dem Preußischen Staatsanzeiger, 8 . 8 bis dahin auf die betreffende Actie eingezahlten Raten als verfallen, die und 12 8

1 Ansprüche auf den Empfang der gezeichneten Actie durch öffentliche Bekannt⸗ b) Talons nach dem beiliegenden Schema E.

Qualification zum Bau⸗Inspektor besitzen muß, sowie die Geneh⸗ 2 5

migung der diesen beiden Beamten zu . Geschäfts 88s 3 8 Berliner andels eitung machung, unter Angabe der Nummer des Quittungsbogens, für erloschen und mit den Stamm⸗Prioritäts⸗Actien

e E111““” E“ ee 1 5 zeitung, 1 eengebogen selbst für null und nichtig zu erklären. a) Dividendenscheine nach dem beiliegenden Schema F. und

fhete b ö vex 8 ““ 8 An Stelle der auf diese Weise unter Berücksichtigung der Bestimmung h u“ eage eeede⸗ G. fünf Jah

u“ ““ ir ein eine Vicht e b des n Stele,der auf, ddss Handelsgesetbbuches ausscheidenden Actionaire- ausgeividendene in gleicher Weise von fünf zu fünf Iahdes Vers b Sofern für einzelne Bekanntmachungen nicht ein anderes ausdrück kännen CE11.“ 8 Keer betreffenden ver⸗ Dividendenscheine und Talons werden unter der Firma des Ver;

1I1““ 16“ 8