1864 / 174 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Handels⸗Register.

111.“ Bekanntmachung. 1

Zur Bearbeitung der auf die Führung des Handelsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte ist für das Jahr 1864 an Stelle des versetzten Kreis⸗ richters Lüty der Kreisrichter Rudolph ernannt woreen. Koönigsberg i. d. Nm., den 20. Juli 1864. v114“ 8 Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Ddie unter Nr. 1257 des Gesellschafts⸗Registers delsgesellschaͤft, Firma Mett Babst u. Wegener,

ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Mechaniker und Optiker Friedrich Berthold Babst und Kaufmann Georg Gustav Her⸗ mann Wegener, aufgelöst und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht. 9

Der Kaufmann Carl August Rudolf Herrmann zu Berlin hat für seine hierselbst unter der Firma

Rud. Herrmann bestehende, unter Nr. 1447 des Firmen⸗Registers eingetragene Handlung dem Christian Wilhelm Johannes Späte zu Berlin

Prokura ertheilt. Dies ist zufolge Verfügung vom 23. Juli 1864 am selben Tage

unter Nr. 740 in das Prokuren⸗Register eingetragen.

Der Kaufmann Ferdinand Leberecht Gotthelf Knittel z seine hierselbst unter der Firma

F. Knittel u. Co. p bestehende, unter Nr. 4037 des Firmen⸗Registers eingetragen dem Georg Samuel Carl Wothge zu Berlin

Prokura ertheilt. Dies ist zufolge Verfügung vom 23. Juli 1864 am selben Tage

unter Nr. 741 in das Prokuren⸗Register eingetragen. Die für die vorgedachte Handlung dem Georg Samuel Carl Wothge

und Carl Heinrich Theodor Tietze ertheilte Kollektiv⸗ Prokura ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 700 im Prokuren⸗Register gelöscht. .“ Berlin, den 23. Juli 1864. b Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

er. 8 Der Inhaber der hierselbst unter der Firma Rudolf Haagen bestehenden Handelsniederlassung ist der Destillateur Rudolf Haagen hierselbst. Dies ist sub Nr. 902 des Firmen⸗Registers gemäß Verfügung vom 20. Juli d. J. an demselben Tage eingetragen. Königsberg, den 21. Juli 1864. Königliches Kommerz⸗ und Admiralität Kollegium.

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Bekanntmachung. b 1 3 Züufolge Verfügung vom 22. Juli 1864 ist am 23. ej. m. in unser Handels⸗ (Firmen⸗) Register (Nr. 256 Kol. 6) eingetragen, daß die von dem Kaufmann Johann Carl Ludwig zu Danzig geführte Firma schen ist. 3

Danzig, 23. Juli 1864. 1“ Koönigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegi

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Bekanntmachung 1 Die Frau Maria Louise Fredeking, geborne Schacht, zu Danzig hat bei der nach erreichter Großjährigkeit erfolgten Aufhebung der über sie ge⸗ führten Vormundschaft für die Fortdauer ihrer Ehe mit dem Kaufmann Franz Otto Julius Fredeking zu Danzig laut gerichtlicher Verhandlung vom 2. Jull 1864 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausge⸗ schlossen und haben die Eheleute zugleich bestimmt, daß das Vermögen der Ehefrau die Rechte des vertragsmäßig vorbehaltenen Vermögens haben soll. Dies ist zufolge Verfügung vom 22. Juli 1864 am 23. Juli 1864 ige (Handels⸗) Register zur Eintragung der Ausschließung der atergemeinschaft eingetragen. Danzig, den 23. Juli 1864. 1 1A“ Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

88 8

Handels⸗Register.

Der Kaufmann Max Lewin zu Posen hat seine Firma: »M. Lewin⸗«

angemeldet und ist dieselbe in unser Firmen⸗Register unter Nr. 723 heute eingetragen worden.

Posen, den 21. Juli 1864.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

114A4“; In unser Firmen⸗Register ist zu Nr. 577 der Eintritt des Kauf⸗ manns Herrmann Worthmann hier in das hierselbst von dem Kaufmann Eduard Worthmann hier unter der Firma Eduard Worthmann bisher allein betriebene Handelsgeschäft als Gesellschafter, und in unser Gesellschafts⸗ Register Nr. 377 die von den Kaufleuten Eduard Worthmann und Herr⸗ mann Worthmann, beide hier, am 1. Juli 1864 hier unter der Firma Eduard Worthmann rrichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden. Breslau, den 16. Juli 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung I.

1 v11““ e. 18 ekanntmachungg. In unser Firmen⸗Register ist Nr. 1517 die Fimäa Adolf Bartlog hier und als deren Inhaber der Kaufmann Adolf Bartlog hier heute ein.⸗ n

getragen worden. Breslau, den 19. Juli 1864.

Koönigliches Stadtgericht, Abtheilun

W1

Handelsgerichtliche Bekanntmachuang. Durch Beschluß der Actionaire in der General⸗Versammlung vom 27. November 1863, welcher durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. Februar 1864 die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, ist die Actien⸗Gesellschaft Hennebergia für Bergbau und Hüttenbetrieb in Suhl aufgelöst, und werden deren Gläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Zu Liquidatoren sind gewählt: 1) der Magistrats⸗Assessor Just, 2) der Fabrikbesitzer Karl Schlegelmilch, 3) der Fabrikbesitzer Paul Sauer und 4) der Kaufmann Wilhelm Huͤpfeld, allerseits in Suhl. Unter Nr. 28 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen zufolge Verfügung vom heutigen Tage. 88 Suhl, den 17. Juli 1864. ¹ ““ Ksnigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergi. N.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Adolph Taeppe, Firma Adolph Taeppe u. Comp. hier, werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 25. August d. J. ein⸗ schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ ersonals pes auf den 5. September d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Haeckel, im Terminszimmer Nr. 7 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Burchardt, Glogau, Pescatore und Justiz⸗Rath Ruhneke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8

Landsberg a. d. W., den 23. Juli 1864.

Königliche Kreisgericht. Erste Abtheilung.

6“”“ ““

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Joachim Aron hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 15. August d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals

auf den 6. September d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Protz, im Zimmer Nr. 1, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an

Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Barz und Deetz, so wie der

Rechtsanwalt Schörke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Belgard, den 18. Juli 1864. 2 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [2068] .“

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. J in Polzin ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 1. September d. J, einschließlich

festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an⸗ gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 12. dieses Monats bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 14. September d. J., Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Protz, in unserem Geschäftzimmer 1 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen

Zweite Beilage

2

2081]

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8

Königlich Preußischen Staa Mittwoch 27. Juli

663.

Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Barz und Deetz, so wie der Rechtsanwalt Schörke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Belgard, den 20. Juli 1864.

88 SFFnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

*

[1993] Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Koebel zu Löwenberg ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf den 13. August 1864, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Sitzungssaale Nr. 3 anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläubiger, so weit für die⸗ selben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Löwenberg, den 12. Juli 1864.

I“ Köͤnigliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

Beschluß. Der über das Vermögen des Handelsmanns Gustav Lange zu Löbe⸗ jün eröffnete Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendigt und der Ge⸗ meinschuldner für nicht entschuldbar erachtet. E““ Halle a. S., am 8. Juli 1864. 88 8 Konigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastations⸗Patent. ö Rothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Brandenburg a. H., 8 den 22. Juni 1864.

Das in biesiger Neustadt vor dem Steinthor Fluthstraße sub Nr. 99 belegene, Vol. XXI. pag. 1 Nr. 99 des Hypothekenbuches der Neustadt Brandenburg eingetragene und dem Zimmermann Friedrich Samuel Scheffler gehörige Wohnhaus mit Zubehör, gerichtlich abgeschätzt auf 11,051 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedin⸗ gungen in unserem VIII. Buͤreau einzusehenden Taxe, soll am

4. März 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath Zeye subhastirt werden.

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche beim Gericht zu melden. v

““ Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kempen. Das dem Gutsbesitzer Julius Franz Grodzky gehörige freie Allodial⸗ Rittergut Przytocznica nebst den Vorwerken Porray und Prusczas, abge⸗

8

2072] 1. Abtheilung,

schätzt auf 59,621 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein

und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 1

13. März 1865, Vormittags 11 Uhr, 8 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche spätestens im obigen Termine zu melden.

Kempen, den 2. Juli 1864.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[2078] Oeffentliche Vorladung.

Die Handlung August Feldheim Söhne zu Mainz hat wider den Kaufmann B. Jolles, als alleinigen Inhaber der Firma Jolles u. Co. hierselbst, aus dem von diesem unter dem 15. Februar 1864 acceptirten Prima⸗Wechsel wegen der darin verschriebenen Summe von 500 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit 30. April 1864, 3 Thlr. Protestkosten, ½ pCt. Provision mit 1 Thlr. 20 Sgr. und 1 Thlr. 20 Sgr. Auslagen die Wechsel⸗ klage angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Kaufmanns B. Jolles unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in asen ““ und weiteren mündlichen Verhandlung der

ache au den 1. November 1864, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ I welche auf Thatsachen beruhen, keine Ruͤcksicht genommen werden ann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Lhatsachen und Urkunden auf den Antrag der Klä⸗ gerin in contumaciam für zugestanden t erachtet, und was den

nd anerkann v“

Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus⸗ gesprochen werden. Berlin, den 19. Juli 1864. Königliches Stadtgericht, he wewig, für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

[2077] Oeffentliche Vorladung. Der Kaufmann Moritz Seldis hierselbst hat wider den Kaufmann Denis Eisenstaͤdter wegen einer Forderung von 1089 Thlr. 15 Sgr. die Anlegung eines Arrestes auf die in dem Gewahrsam des Kaufmanns G. M. Austrich hierselbst befindlichen 272 Thlr. 15 Sgr., welche demselben von dem Bruder des Denis Eisenstädter, jedoch für Rechnung des Letzteren, zu⸗ geschickt sind, beantragt. Dem Antrage ist stattgegeben.

Die Arrest⸗Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Kaufmanns Denis Eisenstädter unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhand⸗ lung der Sache

auf den 21. November 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Arrest⸗Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Arrest⸗Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden. 8

Berlin, den 22. Juli 1864.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation

Verkäufe, Verpachtungen, Gubmissionen ꝛc. Oeffentlich Pntmachung. Steinsalz⸗Bergwerk zu Staßfurt.

1) Der Verkauf des Steinsalzes erfolgt nach Gewicht und zwar a) für das Inland durch die Galz⸗Faktorei zu Staßfurt zu dem Preise von 12 Thalern für die Tonne zu 378 Pfund 24 Loth; bb) für das Ausland durch die Berg⸗Inspection daselbst zu nach⸗ stehenden Preisen loco Staßfurt:

Bezeichnung der Salzsorten. Centner

Steinsalz in Stücken (Fördersteinsalz) Gemahlenes Steinsalz (Fabriksalz). Krystallsalz in Stücken..

Gemahlenes Krystallsalz und Heringssalz..

Viehsalzlecksteine

Gemahlenes kieserithaltiges Steinsalz (Abfallsalz) Fabriken und industrielle Anlagen des Inlandes, welche das Stein⸗ salz zu den vorstehenden ermäßigten Preisen beziehen wollen, bedürfen hierzu der Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums, und ist solche durch diejenige Provinzial⸗Steuerbehörde auszuwirken, in deren Verwaltungsbereich die Anlagen belegen sind. Etwaige Denaturirung, Emballage (Säcke, Tonnen), Verpackung und Plombirung wird zu den Selbstkosten berechnet.

Wird Sackverpackung gewählt, so betragen die Verpackungs⸗ und Verbleiungskosten bei Säcken von mindestens ¾ Tonne Inhalt und mit sogenannter einfacher Verschnürung ... 3 Pfennige pro Centner, bei kleineren Säcken oder festerer Verpackung 5 2 * Die Abnehmer haben für den Transport des angekauften Steinsalzes selbst zu sorgen. Soll derselbe mittelst der Eisenbahn erfolgen, so wird das Salz in Staßfurt in die Eisenbahn⸗Waggons verladen und der Eisen⸗ bahn⸗Frachtbrief von der Behörde an den von dem Käufer bezeichne⸗ ten Empfänger (am Bestimmungs⸗ oder Speditionsorte) adressirt.

Der Käufer hat bei der Bestellung die Eisenbahn⸗Endstation und die Steuerstelle zu bezeichnen, welche den instructionsmäßigen Trans⸗ portschein zu erledigen hat.

Der Preis für das loco Steinsalz⸗Magazin zu Schönebeck abzugebende Salz ist um den Betrag der Eisenbahn⸗Transportkosten von Staßfurt nach Schönebeck und die Verladungskosten höher als der Preis loco Staßfurt und beträgt für den Centner 1 elbabwärts abzuschiffenden Salzes Sgr. 8 Pf., Fökeelbaufwärts

Als Spediteure für das Verladen des Steinsalzes in die Elbfähne zu Schönebeck werden den Abnehmern der Kaufmann Albert Schlldner und der Schiffseigner August Voigt daselbst, so wie der Schiffseigner Andreä zu Magdeburg empfohlen.

6) Die Zahlung des Kaufpreises einschließlich der vorstehend bezeichneten Nebenkosten hat, so lange mit dem einzelnen Abnehmer nicht ein anderweites spezielles Abkommen getroffen ist, praenumerando baar zu erfolgen, und zwar für den inländischen Verkauf bei der Faktorei⸗ kasse, für den Absatz in das Ausland bei der Berg⸗Inspectionskasse zu Staßfurt. Bezüglich der beim Transport des Salzes wegen der durch das Salz⸗ monopol bedingten steuerlichen Controle vorgeschriebenen Sicherheits⸗