1864 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kreis⸗Physikus die Lehrlinge in den Apotheken seines Kreises we⸗ b 8 9 1 S. jeden eassn .“ 98 unter Hetstand 8g 8 b5 8 3 228 8 8 ekeee hrherrn über ihre Kenntnisse und Fortschritte in der Botanik ““ 111“ Berlin, 19. Auguft. 2— 1 1 über die Lehr⸗ und Servirzeit, sdavon zu überzeugen, ob dieselben mit dem Verständniß der lateini⸗ nanden zur 72. der Krels⸗Physctus und der als Examinator zu- Alanen⸗Regiment Nr. 10 und dem Fuß⸗Gendarmen Peter von zn see sschen Sprache genügend vertraut geblieben sind, ihr Herbarium in gezogen⸗ 8B vrer eban außer den etwanigen reglementsmäßigen 1. Gendarmerie⸗Brigade die Erlaubniß zur Anlegung der von des jie Prüfung der Apotheker⸗Lehrlinge DOrdnung gehalten und ihr Laborations⸗Journal (§. 6) vorschrifts. Snn e. . Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen Hecorationen, resp. und Apothekergehülfen. mäßig geführt haben. 1 8 X““ 16 des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse mit Schwertern und der silber⸗ Ueber den Ausfall der Prüfung wird von dem Kreis⸗Physikus 2. 8 8b“ nen Medaille am St. Annen⸗Bande zu ertheilen. ein bei den Physikats⸗Akten verbleibendes kurzes, von dem Lehrherrn Der Gehülfe steh zu dem Apothekenbesitzer, seinem Prinzipal, mit zu unterschreibendes Protokoll aufgenommen. Der Kreis⸗Phy. in dem persönlichen Vertragsverhältniß eines ihm für den Geschäfts⸗ sikus hat hierbei sowohl den Lehrherrn, als auch den Lehrling auf betrieb Dienenden und ist dessen Anordnungen pünktlichen Gehorsam die der Förderung und Nachhülfe besonders bedürftigen Unterrichts⸗ schuldig.

stã machen und wie dies geschehen, im Pro⸗ Der Apothekenbesitzer darf dem Gehülfen das Dispensiren von uaammaeetsam in mäch geschehen, im Peo Arzneimitteln in der Offizin (das Rezeptiren) und die ö“

gebrli 1 88 nnbeeöhg palter derartiger Prüfung eine auffallende— von pharmaceutischen Präparaten im Laboratorium (das Defektiren) . in 8 8 2 . 8 . ö 1 F. 5 2 Jeder Apothekenbesitzer ist befugt, Lehrlinge anzunehmen 1 Untüchtigkeit des Lebrlings oder eine Vernachlässigung desselben Sei⸗ selbstsändig überlassen, ist aber für die Arbeit des Gehülfen verant⸗ Preußen. Danzig, 18. August. Gestern Abend ist der General

Gehülfen zu halten. 1 ee jers orrtlich. der Infanterie und ko tens des Lehrherrn herausstellen, so hat der Kreis⸗Physikus hierüber w . 1 8 . ie und kommandirende General des 1. Armee⸗Corps, Herr In der Regel darf ein big. e nur so viel Lehrlinge anneh⸗ an die vorgesetzte Königliche Regierung zur weiteren Veranlassung zu kurzer Abwesenheit des Apothekenbesitzers ist von Bonin, hier eingetroffen, um dem Brigade⸗ Erae 8* 8 er G dal hat. Neben einem Gehülfen zwei Lehrlinge, berichten. v der Gehülfe dessen Stellvertreter. Bei längerer Entfernung vom dem sich daran schließenden 3. bis 5tägigen Feldmanöver der Gar⸗ men, als er Gehülfen hat. 1 8 Geschäft (Reisen) aber ist der Apotheker, falls sein Gehülfe nicht be⸗- nison beizuwohnen. (Danz. D.)

. „„ . 8 5 8 “““ 9 oder neben zwei Gehülfen drei Lehrlinge u. s. f. anzunehmen, ist in nits die Approbation als Apotheker erlangt haben sollte, verpflichtet, Swinemüͤnde, 17 Auzust Heute 8 4 en kehrten der däni⸗

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Wenn der Lehrling die festgesetzte Lehrzeit zur Zutfriedenheit re 1 22 keinem Fall gestattet. 8 .“ h1“ ückgelegt hat, so ist er von Letzterem bei d einen approbirten Apotheker als seinen Stellvertreter anzunehmen Ausnahmsweise kann einem Apotheker, dessen Geschäftsumfang seines Prinzipals zurückgelegt hat, so ist er von Letzterem bei dem . z sche Avisodampfer »Schleswig⸗ und so gering 1n daß 1 einen Gehülfen nicht zu salariren Pe und Kreis⸗Physikus zur Prüfung . anzumelden. Nund dies dem Kreis⸗Physikus EPap an. 99 1 28 vv 1 sceaisg. . 8 5 . 4 ½ 9— nn J. . 8 „, I.g 8 8 . . hj 8 2„ der als ein geschickter, wissenschaftlich gebildeter 1“ Die Gehülfen⸗Prüfung wird vor einer Kommission ab⸗ Der Gehülfe, welcher die Approbation als Apotheker noch nicht vnn veß ann und 7 Offi⸗

bekannt ist, von der betreffenden Koͤniglichen Regierung gestattet wer⸗ 8 ereis 8öe 3 8 1 ; lche aus dem Kreis⸗Physikus, als Vorsitzendem, dem Lehr⸗ erlang - I“ 1 den, einen Lehrling auch ohne g Gehülfen zu halten. zweiten büs Rüa esbfanze oder Gr. Ausbildung durch Uebung und Privatstudium zu vervollständigen. 8 welche heute Mittag per Dampfer »Stolp⸗ und „Blitz⸗ ein⸗ Hierzu ist er von dem Prinzipal anzuhalten und mit Anweisung zu Haethfe Wickere m ,J genen wird noch von Stettin erwartet. Der Dampfer »Schles⸗

die Apothekerkunst erlernen will, muß die wissenschaftliche hülfen ausgebildet hat, besteht. 1 . 3 8 d lnweisung ee bentag der Sekunda eines Gymnasiums oder Den hinzuzuziehenden Apotheker wählt der Kreis⸗Physikus vor⸗ b. ECC1I1 ““ 113““ wig⸗ hat 50 Mann, welche zur Besatzung der aufgebracht 3 iner Realschule I. Ordnung oder der Prima einer Realschule behaltlich der Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung. pals ülantsche Exkurfionen 1 FFatger 8 au . es Prin⸗ schen Schiffe gehören, hier gelandet. 8 Ansere S II. Ordnung oder das Abgangszeugniß der Reife von einer höheren der Prü §. 10. t der Kreis⸗Physikus ein Bveitern. 3 sein Herbarium zu er⸗ Abend in See gegangen, um an der schleswig:halsteinschen 2ee n Dücgerschuls besien und den Fachndeis esns chahe ber⸗ ns⸗ cht Protatoll auf eside ss deehe, Ser die dnseca Der Gehülfe muß den Lehrlingen in allen Beziehungen mit kreuzen. Die ⸗Niobe⸗ ankert noch im Hafen. Die „Grille⸗ teaf Zeugniß darüber, daß er mindestens ein halbes Jahr den Unterri 1G de zu entscheiden und auch, so weit es Uihm gutem Beispiel vorangehen und in der Unterweisung derselben den hals n Pen Stettin hier ein und wird morgen früh gleich⸗

I ; ü sgegenstän 8 in einer der genannten Schulklassen mit Erfolg genossen hat, zu nen Prüfung 4 b ü Prinzipal gewissenhaft unterstützen. von seinem Standpunkt geeignet scheint, mitzuprüfen. 8 18. Nachschrift. Der Dampfer »Victor⸗ kommt so eben (5 Uhr

führen im Stande sein. 8 1 Pnd § är d . irant bisher eine öffentliche Schule Der Lehrherr des Examinanden hat nur in den Begenständen b 111“u“ Nhachitz 111 8 zu prüfen, welche ihm durch den Kreis⸗Physikus, im Einvernehme 8 9 Herthes chea Kng. Cse wird äuf drei Jahre festge⸗ 88 8 ags) geg Stettin hier an. (Osts. Z.) oder durch eine Gymnasial⸗Prüfungs⸗Kommission in Bezug auf die mit dem hinzugezogenen Apotheker, bezeichnet werden. Das Militair⸗ Dienstjahr EC11““ 8 Lübeck, 18. August. Der Königlich dänische Legations⸗Secre⸗ bezeichnete wissenschaftliche Qualification prüfen und das betreffende Sie Gehüͤthen Pelfan ergäut 78 bC1114““ m Uin einer Militair⸗Dispensir⸗Anstalt 19 Gehülfen 6 11141“ Bille Brahe, ist mit dem Dampfschiffe 2 ¶q 8 1 ' 8 ebu 2 6 B“ Ssg 3 8 - 2 e 3 C 8 8 Zeugniß ausstellen lassen. Das Attest 8 P vatlehrers genügt zu eünd li chen Abf hitt. bes Jahr auf die Servirzeit in einer Civil⸗Apotheke in Anrechnung gereist. g heute hier angekommen und nach Wien weiter

diesem Zweck nicht. 8 8 8 * gebracht. 11“ 8 Der Hauptzweck des praktischen Prüfungs⸗Abschnittes senteg b 8 §. 4 5 Hauptz p schen ung §. 19. 8 Holstein. Altona, 17. August. Mit dem gestrigen Abend⸗

18. vi Puali⸗ ist, zu ermitteln, ob dem Examinanden die Function einch „Alt Vor Eintritt in eine Apotheke als Lehrling hat sich der quali ist, 5 v F Behufs Zulassung zur Ablegung der pharmaceutischen Staats⸗ zuge trafen bereits die angesagten 2 Compagnieen vom 8. preußi⸗

b 1 Freis⸗Physikus blage: Receptarius anvertraut werden darf. Zu dem Ende hat der . 1 zu 1 zirte Aspirant bei dem betreffenden Kreis⸗Physikus 8 WG Receptari f. Z rüfung haben die Gehülfen nach Absolvirung der dreijährigen schen (Leib⸗) Regimente ein und wurden hier einquartirt.

1 1b Lehrling drei Recepte zu verschiedenen Arzeneiformen zu lesen, LE 111“ 1f t a) seines Schulzeugnisses (§. 3), regelrecht anzufertigen (resp. zu dispensiren) und zu taxiren. ervirzeit (§. 18) noch drei Semester hindurch dem Studium Der heutige Vormittagszug brachte 280 Mann preußischer

6 I 8 E11.“ Wo es die Umstände gestatten, bleibt es der Kommisson h cutlichen Wissenschaften an einer der preußischen Univer⸗ Nachmittagszug 46 invalide und persönlich zu melden. Nach Prüfung dieser Atteste ist der Kreis⸗ übberlassen, den Examinanden außerdem noch ein leicht darzu⸗ Bei 8. b 1 hae⸗ G 5 1 und kranke Preußen und

Physikus u melden. dem Appiranten das Befähigungs⸗Zeug⸗ sellendes pharmaceutisches Präparat (in mäßigem Umfang) be esas een 1en887 h 618 ervirzeit ist gegen 80 permittirte Mannschaften. (Alt. M.) niß zum Lehrling der Apothekerkunst auszufertigen. reiten zu lassen. 1 8 2— Aclattet. Es Find eollich vr.et d fchen. .r . Schleswig. Flensburg, 16. August. Von Permitti Oone dies amtliche Zeugniß darf kein 11“ 1111““ h des aan o wei Semester, nach fünf Servirjahren mit B in greczeem Wragftase höhe anat hirs 19 6 ...

3 . 8 8 8 ) Ue. 8 B G S B 9 ¹ 444 hem Bestimmung und einer Anzahl frischer oder eingelegter Pflan⸗ cischen 1“ erforderlich, wogegen Gehülfen, welche Aräälene gesesn donnie . .. . ... . Die Dauer der Lehrzeit wird auf drei Jahre festgesetzt. ü dehhe ans Peemaag F. n ngfaghcna . ber on fleißiges Priv 11“ . Heute kommen ganze Kolonnen Wagen mit Armaturgegenstän⸗ ; jenigen Lehrlingen, welche vor ihrem Eintritt in die geleitet. em 1 1 2n aänaiges ., b u1“ 1 2988 en vom Norden; das 7. Regiment ist a

öu““ 1 88 gannes Jahr den —aus der lateinischen Landes⸗Pharmacopöe zu übersehen. Füen fncges Universitätsstudium zur Staatsprüfung werden zugelassen Schleswig. Nach und nach AIagt rwean. . Unterricht der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule EWIW1 angemessener Weise die Prüfung in den Grundlehren 1 Berlin, den 11. August 1864 1 Straßen, auch sind deren Munitionswagen angekommen. I. Ordnung genossen, oder welche bereits die Reife zum Abgang auf Botanik, Physik und pharmaceutischen 6 Knzuenüh *Fug Die Ersatzmannschaften der 3. Artillerie⸗Brigade wurden diesen die Universität erlangt haben, wird auf den Antrag ihres Lehrherrn Schließlich hat sich der Examinand über seine eenh Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Mittag auf dem Südermarkte entlassen. Der Hauptmann hielt eine ausnahmsweise ein Nachlaß von einem halben Jahre der Lehrzeit den Bestimmungen, welche für das 8e und die v b Angelegenheiten. längere Rede an die Soldaten und dankte ihnen für ihre dem König seitens der Königlichen Regierung bewilligt werden. keit des Gehülfen in einer Apotheke maßgebend sind, auszuweisen, 8 8 und Vaterlande geleisteten Dienste. Die Mannschaft antwortete mit 6 §. 12 b v. Mühler. einem dreimaligen Hoch auf den König. (Alt. M.)

r Lehrherr ist verpflichtet, für die Ausbildung der Lehlinge. Der ganze Prüfungs⸗Akt ist während eines Tages zu absolviren. 8

88 lebung in der pharmaceutischen Die mündliche Prüsung darf in der Regel die Zeit von 3 Stunden Ha 15. August. Gestern Vormittag rückten 2 Com⸗ Technik, so wie durch gründlichen theoretischen Unterricht in der nicht überschreiten. 8 egn Jöö““ Infanterie⸗Regiments Prinz Wilhelm Pharmacie und deren Hülfswissenschaften Sorge zu tragen. Zu 4* 8 Geprüsten fir he 8 lb hleswig⸗Holstein⸗Gluͤcksburg hier ein, um für einige Zeit diesem Zweck muß derselbe mit den dem Stande der Wissenschaft Im Fall die Kommission die Leistungen des Geprüften 8 Königliche Bibliothek - 8 zu nehmen. Die Stadt prangte bei dem entsprechenden Lehrmitteln versehen sein. genügend erklärt hat, ist der Kreis⸗ Physikus ermächtigt, dem bsel 1 8 Einzuge in ihrem schönsten Fahnenschmuck und fanden die Truppen Zu Dienstleistungen und Arbeiten, welche mit dem Apotheker⸗ ling das Zeugniß als Apothek ergehülf e auszustellen, meche . eine äußerst herzliche Aufnahme. Der Stab des Regiments und geschaͤft nicht in Beziehung stehen, dürfen Lehrlinge vha e 8— demselben das übliche Dimissions⸗Attest zu er ten T1“ G g. gesf. Rae ehaegg ne E““ hseh nach unserer nen geeignete len hat. e Unterrichts⸗ ⸗Angelegenheiten zufolge ist die gadt Tonning ebenfalls ompagnieen verlegt wor B

werden. Es muß denselben außer den e den ge68 Die von den Mitgliedern der Kommission unterschriebene Prü⸗ ünigliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen deticenune gen, 88 8 (ära pfün

eit zum Privatstudium und im Sommer zu botanischen Exkursionen ver⸗ . 8 blie ¹ 2 2 vlüiben Lehrherr hat 1ecas zu halten, daß jeder Lehr⸗ fungs⸗Verhandlung wird zu den Physikats⸗Akten genommen. wiee der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom 20sten

8 trei⸗ 8 zug⸗ugust bis 12. September c. geschlosse

ling sich ein systemati eordnetes Herbarium der von ihm gesam⸗ Können sich der Kreis⸗Physikus und der als Examinator zug, G ptember c. geschlossseenn.

E f zogene Apotheker über den Ausfall der Prüfung nicht einigen, Berlin, den 17. Au ust 1864 naal- erklärt, daß in Betreff des von Sachsen beim Bundestage an⸗ Ueber die im Laboratorium unter Aufsicht des Lehrherrn oder ist mittelst gemeinschaftlichen Berichts unter Vorlegung der Prüfungs Aug 864. gemeldeten Antrages keine Note bei der sächsischen bö“

Gehülfen ausgeführten pharmaceutischen Arbeiten, zu welchen dem Verhandlung und der schriftlicen Arbeiten die Entscheidung de gegangen sei. Es theilt sodann den Wortlaut dieses Antrages, wo⸗ nach die deutschen Großmächte, seitens des Bundes ersucht werden

Lehrling, unter Umständen auch nur des Anterrichts wegen, beson⸗ vorgedachten Königlichen Regierung einzuholen. e dere Gelegenheit gegeben werden muß, hat derselbe ein Journal mit §. 14. 1 . 8 6 sollten, über die Besetzung Rendsburgs beruhigende Aufklärung zu Das Nichtbestehen der Prüfung hat die Verlängerung ver ülje 5 geben, mit und fügt hinzu, daß Sachsen nunmehr, dringenden Wün⸗

zur Folge, nach welcher Frist die Gehü⸗ 1“ sschen entsprechend, auf die Einbringung dieses Antrages verzichte.

Sachsen. Dresden, 18. August. Das Dresdener Jour⸗

kurzer Beschreibung der vorgenommenen Operationen und der Theorie des betreffenden chemischen Prpz sses anzulegen und aufzubewahren. zeit um ein halbes Jahr

6 Prüfung wiederholt werden muß. Wer auch nach der Jsrsc F““ ET Die Erste Kammer berieth heute über den Gesetz⸗Entwurf

Die Aufsicht auf den Gang der Bildung der Lehrlinge liegt Wiederholung nicht besteht, wird zur Prüfung nicht wieder wefht 1ngchsagnens de.Sessgc n 0z5 und nahm §. 1 . 1 8 8 1 . b 18 elben eichend von dem weiter

dem Kreis⸗Physikus ob. Um diese wirksam zu führen, hat de gelassen 1““ 1 „Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kammer, in der Fassung der ““ ber Eiee e

ektor der Kriegs⸗ h J gs⸗Akademie, Graf von Monts aus Schlesien. u“ der Zw eiten Kammer zeigte heute der Präsident an, daß