2310 1“ ““ 1 8
8 11“ v“ “] 8 8 EEII“ 9 82 S5 Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung Chausseebau⸗ und Unterhaltungsmaterialien nach Maßgabe der für Darlehns⸗Schuld 9 Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis Nr. 5919. den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Mai 1863, betreffend ersolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatt der die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf di baar gekahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. die Anlage einer Eisenbahn von Haan über Opladen Königlichen Regierung zu Posen, in dem Staats⸗Anzeiger und in der Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Rössel gegen Leac 8 ts hbangee ee“ vom nach Cöln, unter sener Zeitung. ünfti z6ia B Straf 8 ahre allme G 1 eitrau von Jahren aus 1 vege 8p heiha. Pesene tergestal das Kapital zu entzichten ich der künstigen chausseemäßigen der Straße das Recht zur 248 zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds mit wenigstens 1000 Tha⸗ den Allerhöͤchsten Erlaß vom 27. Juni 1864, betreffend wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die lern jährlich. 1 811““ die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen ee““ dem Kreise Strehlen beabsichtigten Bau und die Unter⸗ verzinset. der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865 ab e1“ haltung der Chausseen: a) von der Brieg⸗Strehlener Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck⸗ so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif⸗ Monate Januar 18 Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das bA1X1X“ Chaussee bei Woiselwitz bis zur Strehlen⸗Grottkauer gabe der fällig gewordenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver- ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt. Kreisgrenze bei Ober⸗Schreibendorf, b) von der Mün⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse in Kosten bezüglich der Zinsen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die d lche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten sterberg⸗Strehlener Kreisgrenze bei Mittel⸗Sch reibendorf in der Zeit vom 2. bis 15. Januar und vom 1. bis 15. Juli. Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten B „c. so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer a Aber Pol . bis 89 6 — 19 — — Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ 9 1“ der Ch Se. 5 88 b 9. 1 . Bestim. Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem b1“ n. Jaegel bis zur Grenge des Grottkauer Krei⸗- bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ Coupons der späteren Fälligkeits⸗ In 88 48 8. haussee⸗Po 9 ergehen auf 248 hte Straße Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ses, unter 1 Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins „Coupons wird der Be⸗ zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die ecfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine i den Nachtrag zum Statute des Neumarkter Deichverban⸗ trag vom Kapital abgezogen. 6 Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, so wie in einer des vom 30. April 1856. Vom 6. Juli 1864; unter Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach uqXqX¾XX*X*X*X*“ der zu Königsberg erscheinenden Zeitungen und in dem »Rösseler Kreis⸗ den Allerhöchsten Erlaß vom 13. Jult 1864, betreffend dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb . 3 blatte«. 88 1 . . die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bar vier Jahren nach Ablauf des Kalender⸗Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen 8888 1n dem Tage, wo Kolchergestalt das Kapital zu entrichten unnd die Unterhaltung der Chaussee von Altmark nach Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. “ 11 ist/ wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am X.X“ Marienburg, im Kreise Stuhm Regierungsbezirk Ma⸗ Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ “¹“ sden Fabren b mit fünf Prozent jährlich in gleicher. rienwerder; unter 8 verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnun E Münzsorte mit jenem verzinset. b 8 vessälr eihe 5rfee.eh sban. be dhn, Aöniglichen Per Ferschte zu. Aofen e Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße’ 3. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Gench⸗ Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch An .“ Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver- migung der unter der Firma.: *» Bonner gemeinnützige soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der den Finanz⸗Minister und den Minister für schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Bischofsburg, und zwar auch Actien⸗Baugesellschaft⸗ mit dem Sitze zu Bonn errich vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1 1Ie in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. X“ teten Actiengesellschaft. Vom 16. Juli 1864; unter stattgehabten Besit der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ v14X“*“ EE1“ Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Juli 1864, betreffend bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ . 1 bung sind auch die dazu gehoͤrigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ hddie Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ 1I1“ BEWW1““ Fuͤr die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag und die Unterhaltung der Kreis⸗Chausseen: a) von Lüb⸗ Coupons Quittung ausgezahlt werden. “ 8 1 8 vom Kapital abgezogen. 1 “ 88 . SH 6. b8 Mit Hüse⸗ “ sind 10 halbjährige Zinscoupons bis Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber Die gekündigten Kapital⸗Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 1 T1““ 2 Sre Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden lautender Kreis⸗Obligationen des Roe eler Krei dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier ar, . “ von Fer. zu zum Schlusse des Jahres geg 5 8 1 g s 6 Jahren vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht er⸗ a. bei Lamsfeld über Goyatz, Sykadel und Gr. Lein
Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. . ; 1 r b 1 G — yka 8 ““ 888 “ b Betvage von 3 0,000 Thalern. hobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. zum Anschluß an die Frankfurt⸗Leipziger Actien⸗Chaussee ““ Vom 5. Iuli 1860. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ bei Birkenhainchenf c) von Lieberose in nördlicher Rich⸗
G Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Chausseebau⸗Kasse zu Kosten gegen Ablieferung des der älteren Zins 1 “ 1. 8. 1— “ 8 Sn 8 Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt b1““ 11991 Bescsrflbng2s vvbSö Baesehh dan cekaen gerichte a9 Rohsl tung über Friedland bis zur Beeskower Kreisgrenze Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schulkdd./ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc 111““ em Königlichen Kreisgerichte zu Rössel. gegen Bahrendorf und in südlicher Richtung bis zur verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig Feschehen 1 1 eehes ven sden Kreisständen des Rösseler Rrcises 8 der soal eccasen szandtn Fertatge T11“ ” Kottbuser Kreisgrenze gegen Preilack, unter Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der ; 1 9186 8 “ “ “ . Allerhö vom: 18 ff Kreis mit Sühas Vermnagen 1.1“ “ Kreistagen vom 18. September 1862 und 29. Mai 1863 beschlossen jäbrigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt. 58 1“ 18 W 1 F“ Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung u worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternomme⸗ gehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung Ahung der fiskalischen “ e für den Bau schrift ertheilt. wee“ nen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer! oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist unnd die Unterhaltung der von dem Landkreise Königs ¹ Kosten, denten 18.. vI1 Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der I der Betrag dew angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins. berg im gleichnamigen Regierungsbezirke auszuführenden Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kostener Kreise. gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende.! Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. “ * Cheausseen: 1) von Schmeckenkrug, an der Königsberg . 8 “ I mit Zinscoupons versehene seitens der Gläubiger unkündbare Obl—— Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis Labiauer Staats⸗Chaussee, über Knöppelsdorf nach 8 Provinz Posen. Regierungs⸗Bezirk Posen. 1 4 9 1 5 9 üe zum Schlusse des Jahres. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Schaaken, 2) von dem Wangen⸗Görken'schen Kreuzwege n Zins⸗Coupon 1. Serie zu der Kreis⸗Obligation des Kostener Kreises. gationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern aus⸗ Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben Z1I1I11“*“ 8. 1. über Goͤr S 11“ N. über .... Thaler zu fünf Prozent Zinsen uͤber stellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläub‚— Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Cou vons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ 8b“ über Gesken nach Neuendorf, unter. 8 2 ... Thaler ..... Silbergroschen. ggger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefuͤnden hat, in Gemäs. † jeat Rase zu Bischofsburg gegen des Fer Friinen 81““ die “ über die unterm 6. Juli 1864 Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt, sofern nicht rechtzeitg heit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt 85 C Genehmigung der Statuten der dagegen Widerspruch erhoben worden ist, gegen dessen Rückgabe in der Zeit Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben; die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den Inhaber der I de Hageev gsche969 1 elschaf zu Berlin. Vom 25. Juli 1864; und unter
vom 2. bis 15. Januar 18.. resp. vom 1. bis 15. Juli 18.. die Zinsen Dreißig T F. I erschrei zeiti en ist “ Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom C+ẽ„ .. big - ch e 8 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh⸗
8 8 6. & mit (in “ Thalern Silbergroschen 1ne209cg Thlr. à 500 Thlr. 40 Stück, Kreis mit seinem Vermögen. “ migung der unter der Firma: ⸗ Breslauer Börsen⸗ 1 Hem Uen haussifhan⸗ asse zu Kosten. “ eing. 5,000 1 2 199 3 59 2 8 sh 1“ Urkunde haben wir diese Ausfertigung ““ Actienverein⸗« mit dem Sitze zu Breslau errichteten Koß. „ 2 1v.8; z 1““ 8' 2 2 „ .“ rift e eilt. “ 8 3 3 864 “ Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kostener Kreise. 8 30000 Thlr esn Bischofsburg, den . Berli 1“ 188” 9. August 1864. 8 Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn EEEPEE “ I1I1“ — 6 W1““ Die ständische Kommission für oesseler Kreise Verlin, den 3. lugust 3 Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren NMach katt.; nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe “ v“ ““ Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit u i. einer Kreissteuer mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der Provinz Preußen. Regierun gsbezirk Königsberg. 1““
hddoaurch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom Jahlꝛ¹²0.). Zins⸗Coupon Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
hoben wird. 1e9 .““ 8 1 1 8 .“ 1865 ab, mit wenigstens jährli Ki 82 ilgen zzu der Kreis⸗Obligation des Roesseler Kreises. “ Modzei 2 8 ; t wenigstens jährlich Eintausend Thalern zu tilg 1.1.““ haler zu .. Prozent Binsen Medizinal⸗Angelegenheiten.
Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. 8 - 1299% Se 8 1 Valon 1b sind, durch Ffc nnh eahg⸗ Peivilegeum Unsere landesherrliche Ge⸗ über Thaler b Silbergroschen. Der praktische Arzt Dr. Brauneck zu St. Wendel ist zum V zur Kreis⸗Obligation des Kostener Kreises. nehmigung mit der re htlichen Wirkung ertheilen, fo ein jeder In— Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in Kreis⸗Physikus des Kreises St. Wendel ernannt worden. 8 Der Inhaber dieses Talons empfängt ohne weitere Prüfung seiner haber dieser Obligationen die daraus bervorgehenden Rechte, ohme der Zeit vom ten ‚resp. vom .ten bis Legitimation, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben worden ist, die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu b. .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obli⸗ Angekommen: Der Erste Präsident des Kammergerichts, gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obligation des Kostener Kreises machen befugt ist. 1 gation für das Halbjahr vom bis. .. mit (in Buch- Wirkliche Geheime Ober⸗ Justiz⸗Rath von Strampff, aus der à funf Prozent “ Nr. 1. 11 väns Faür die 5 Jahee dt 9 vorstehehee Privilegium, welches Wir vorbehaltlich 9 Uüßfn b. Thalern s⸗Kommunal- Schweiz. ö 18 E* B echte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ asse zu Bischofsburg. 11“ 88 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu ae . 14, Bischofsburg, den..t 480. 8 Abgereist. Der General⸗Stabs⸗Arzt der Armee und Leib Kosten, den. ken ... . 18.. ce gbern8an 1 e ne Fner Gervehe eene8. Sürn ie de. Sh Die asctscht Nomwiision für den Chausseebar arzt Sr. Majestät des Königs, Dr. Grimm nach Ischl. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kostener Kreise. mnene ee 9 setz ng z Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen e 9. 1 11 b 8 3 1 8 .-—— Geldbetrag nicht innerl alb vier Jahren nach lin, .August. e. Majestät der König haben 2 er⸗ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und der Fälligkeit, 18 Schluß des betreffenden gnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor an der Universität zu
8 beigedrucktem Königlichen Insiegel. . Kalenderjahrs an gerechnet, erhoben wird. g. Königsberg, Dr. Ros enkranz, die Erlaubniß zur Anlegung des 11 1864 — betreffend Gegeben Carlsbad, den 4. Juli 1864. 1 Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. 1 b 68 Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern zu ertheilen.
die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den X“ v 1 8 8 Wilhelm. 1 zur Kreis⸗Obligation des Roesseler Kreises. “
Bau und die Unterhaltung der Chaussee im Kreise C68“ “ Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Nichtamtliches. bligation des Roesseler Kreises
Roessel, Regierungsb ezirk Königsberg, von der Bobvelschwi — 8 8 Königsberg⸗Warschauer Straße bei Lautern über von Bode sg mingh . von Itzenplitz. 1“ über ..... Thaler à fünf Prozent Zinsen, “ Potsdam, 20. August. 8 Königliche Kekiiten und Elsau nach Seebur Endewelten bi⸗ raf zu Eulenburg. die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Hoheit der Kronprinz nahm Vormittags im Neuen Palais die 1““ 8 8 Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Bischofsburg, sofern nicht rechtzeitig dagegen Meldung Sr. Excellenz des General⸗Lieutenants Grafen Monts, Allensteiner Kreisgrenze in der Richtung auf 1u“ Widerspruch erhoben ist. “ DSDSDirektor der Kriegs⸗Akademie, entgegen. 11XAXA4X“X“ Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Bischofsburg, den ten.. 11I“ 8 Um 2 Uhr war Tafel bei Ihren Königlichen Hoheiten, zu 8 v“ 8 .“ 11181811“ 8 .“ Die ständische Kommission für den Chausseebau im Roesseler Kreis. welcher der General⸗Lieutenant Graf Monts eine Einladung erhalten urch Meinen Erlaß vom heutigen Tage 8 1 Rbes bsele 8 Kreises “ eee; Nach 28 wohnten vhn⸗ ““ Nee gbe⸗ 8ee von der Königsberg⸗Warschauer Straße bei Lautern über Kekitten Auf Grund der t ess. vha. ten K 8 zbes luͤsse vm Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1816 des C“ des 862 Garde⸗Regiments z. F. und Elsau nach Seeburg und weiter bis zur Allensteiner Kreisgrenze 18 1862 und 29. Mai 1863 eg F. Schuh ²ho Arbeiten. 28 1Sga. ea 8 8 ei der Kronprin in der Richtung auf Wartenburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch von 30,0 JEAA1“ ür da x 8 1 XA1“ E— erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Inhaber gültige, Seitens des Glaͤubigers unkündbare Verschreibung zü VVEEeinter 6“ “ b“ 8 88 “ 1 3 v
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