5 8
27. August 1
visenbahnn-Aciien. 2Züf Br. Gld.
— 97 Berlin-Hamburger .. 35 ½ 34 ½ Berlin-Hamb. II. Em. 130 ¼ 129 1 Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. — — do. Litt. B. 141 140 do. Litt. C. — Berlin-Stettiner 135 do. II. Serie 134 ⅔ do. IIl. Serie — do. IV. Ser. v. St. gar. 194 Brsl. Schw. Frb. Lt. D. ½ 309 Cöln-Crefelder 249 5 Cöln-Mindener e do. II. Em. do. do. do. III. Em. do. do. do. IV. Em. do. V. Em. Magdeburg-Halberst. do. Wittenb.
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„ronüds- und ueld-Cours. Br. Glad. 2: Gld Pfandbriefe.
142 ½ ; Kur- und Neumärk. 3 ⅔ 142 do. do. 4 Berg.-Märk. Lit. A. 152 ⅔, Ostpreussische 3
Stamm-Actien. Aachen-Düsseldorfer: Aachen-Mastrichter.
Wechsel-Course.
.250 Fl. Kurz EEEEEEI ..300 M. Kurz 152 ⅔
S 8 1
143 ½ 142 3 Berfin-Anhalter .... 300 M. 2 Mt. 151 5 151 ½ do. ½ 95 Berlin-Hamburger... London... 1 L. S. .6 21 ⅞ 6 21 ½ Pommersche... 32 81 Berl.-Potsd.-Magdeb. “ . 300 Fr. 80 ½ 80 ¼1 do. 9 Berlin-Stettiner Wien, östr. Währ. 150 Fl. 88 Posensche.. Bresl.-Schw.-Freib.. 1 dito 8 4 87 ⅔ 2. Meisg Münen. 88 Augsburgsüdd. W. 56 22 0. Döln-Mindener. Frkf.a.M.südd. W. 100 Fl. — 66 22 Schlesische Magdeb--Halberst.. Leipzig in Courant 99 ½ 99 ⅞,Vom Staat garantirte Magdeb.-Leipziger.. im 14 Thl. Fuss 100 Thl. — 99 ⁄12 1 9Litt. B... FXKR. Münster-Hammer ... g 100 S.R. 89 ½ 88 Westpreussische... „[Niederschles.-Märk. 9 dito 100 S. R. 3 Mt. 88 ½ 88 do. Niederschles. Zweigb. Warschau 90 S8.R. 80 80 do. neue. Oberschl. Lit. A. u. C. Bremen 100 Th. G. 1105 8 de. Lit, B. 1 8 Hpbeh -Tarnowitzer Rheinische 8 do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe. Magdeburg-Wittenb. Rhrt.-Crf.-Kr.-Gladb. Niederschles.-Märk.ü. Stargard-Posen 32 98 ⅔ do. 3 ., Thüringer. 8 126 ¾ do. do. III. Serie Posensche „ [Wilh. (Covel- Odbg.) ½† p57 ½ do. IV. Serie Preussische. 2 do. (Stamm-) Prior. Nied.-Zweigb. Lit. C. Rhein- und Westph. do. do. do. Ober-Schles. Litt. A.
Sächsische.. do. Litt. 1 Schlesische. “” “ do. Litt.
4 do. UÜitt. Pr. Bk. Anth. Scheine
wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, do. Litt. Friedrichsd'or.. Gold-Kronen.
werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do Andere Geldmünzen
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947¼ 93 — N. — (1002 92 9. 917 918 — 101
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Fonds-Course.
Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dito von 18509. dito von 1856 dito von 18611.. dito von 1850, 1852 dito Son 1853 1“X“ 862. Staats-Schuld-Scheine... Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
72² 100 ½ 96 96. 95 ½
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Rentenbriefe.
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[Kur- und Neumärk, Pommersche.
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Üsheinische Prioritäts-Oblig.] sdo. vom Staat gar. Aachen-Düsseldorfer 4 do. III. Em. v. 1858 /60 do. II. Emission 4 do. do. von 1862 do. III. Emission]4 ¼⅔ do. v. Staat garantirte Aachen-Mastrichter. 4 ⅔ Rhein-Nahe v. St. gar. do. II. Emission do. do. II. Em. “ Berg.-Märkische conv. h rt. Crf.-Kr. Gladb. 1 8 do. II. Ser. conv. do. II. Serie sdo. III. S. v. St. 3 ¼ gar. do. III. Serie gl. Münze. c6do. doe. Lit. B. Stargard-Posen do. IV. Serie... do. II. Emission do. V. Bene. db. III. do. Hdo. Düsseld.-Elbf. Pr. Thüringer conv.... do hq Eö“ do. Dortm.-Soest do. III. Serie conv.
do. do. II. Ser. —
Berlin-Anhalter.. — 98 ⅞ Wilh. (Cosel-Odbg.)
8 Berlin-Anhalter 4 ½ 101 100 ¾ do. III. Emission 4 ¼ Nichtamtliche Notirungen.
[28 Br. Gld.
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29 Thlr. 23 Sgr.
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Gld.]
— Oester. Loose (1864). 107 ¼ do. Silb.-Anl. (1864). — [Italien. Anleihe. Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anb. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe
₰ — —
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank... Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit. do. Landesbank. Genfer Creditbank. Geraer Bank Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... “ Oesterreich. Credit.... Industrie-Actien. Rostocker Banbk. Thüring. Bank.. Hoerder Hüttenwerk.. 101 ½ Weimar. Bank. — Minerra 26 25 (Oesterr. Metalll. 252 ½ 251 ½ Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 107 ⅔ — do. Nation.-Anleihe 252½ 251 ¾ Dessauer Kont. Gas... — 148 do. Prm.-Anleihe.. 78 ½ 86 ½ 85 ¼ do. n. 100 Fl. Loose — 76 ¾ 1 do. Loose (1860). 5]1 84 ¾ Berlin-Anhalter 192 a 193 gem. Ferün-Potsdam-Magdeburger 219 a 220 gem. Mainz-Ludwh. neue 122 bez. Mecklenburger 80 ¾ em. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 67 ½ a 67 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 116 ½ a ½ a ½ gem. Oesterr. südl. Staatsb. Lomb. 143 ¼1 2 144 gem. essauer Credit 2 ½⅞ a ectw. gem. Genfer Creditbank 42 ½¼ a ½ gem. Oesterr. Credit 84 à 83 ¼ à 84 gem. Oesterr. National-Anleihe 70 ¾ à X 2en.
Berlin, 27. August. Die Börse war heut in fester Stimmung, Lombarden, Süber-Anleihe, ging viel um; Mecklenburger und N ordbahn das Geschäft ziemlich rege, namentlich in Potsdamern und Anhaltern; Anfangs belebt, wurden später still; Fonds behauptet, Wechsel mäissis auch in österreichischen Papieren, besonders Credit, Loosen, Franzosen,] belebt. “
“ 8 Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Ausl. Eisenbahn- Inländ. Fonds.
Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.). Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger ““ Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. Westbahn (Böhm.)
Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand.-Gesellsch.. 3Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Pommersch. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers.... CC. Gertik..
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Poln. Schatz-Obl.
do. Cert. L. A.
do. L. B. 200 Fl.
Poln. Pfandbr. in S.-R. öbo. b 600 Uh.. 69 % Dessauer Prämien-Anl. 99 Hamb. St.-Präm.-Anl. 62 ½ Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. 70 ⅜ Neue Bad. do. 35 Fl. 77 ⅔◻ Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. 75 ⅞ Lübeck. Pr.-A. 83 ½
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Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est4 — do. Samb. et Meuse. 4 79
Oester. franz. Staatsbahn
Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3
Moskau-Rjäsan (v. St. g.) 5
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pas Abonnement beiszet: “ für das Vierteljahr Zö“ 8 in allen Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung.
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1 für Gerlin die Cxpedition des König? 9 preüßischen Stauts-Anzeigers: 1“ . 18 Ptht . †
8 5 2. Aue gost-Anstalten des z8- und ischer 1 1 n Sr Wilhelms⸗Etraste No. 51. nahe der⸗Leipzigerstr.) “]
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2 Maiestät der König haben Allergnädigst geruhr:
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Den Kammerherrn, Freiherrn Clemens August von Harff auf Burg Dreiborn zum Landrathe des Kreises Schleiden, im Re⸗ gierungs⸗Bezirke Aachen; so wie di
An Stelle des verstorbenen General⸗Consuls Staegemann in Hamburg den dortigen Rentier W. Redlich zum General⸗Consul daselbst; und
An Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Consuls
Ch. Flensburg in Malmoe den dortigen Kaufmann E. J. Flens⸗
burg zum Consul daselbst zu ernennen.
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Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen ist, andeck kommend, hier wieder eingetroffen. “
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Berlin, 28. August.
e Königliche Hoheit der Prinz Adalb
nach Cuxhaven abgereist.
Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender Obligationen vierter Serie über eine
Anleihe Stadt Elberfeld von Einhundert zwan⸗ Vom 13. Juli 1864. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung von Elberfeld darauf angetragen haben, der Stadt Elberfeld zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger Bauten die Aufnahme eines Darlehns von 120,000 Thalern, geschrieben: Einhundert zwanzigtausend Thalern, gegen Ausstellung auf den In⸗ haber lautender und mit Zins⸗Coupons versehener Obligationen vierter Serie zu gestatten, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herlliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen
unter nachstehenden Bedingungen: 1) Es werden 600 Stück Obligationen, zu 200 Thalern eine jede,
ausgegeben.
Die Obligationen werden mit vier und ein, halb Prozent zährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen gezahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich Ein und ein halb Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obli⸗ gationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen ver⸗ wendet; der Stadt bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungs⸗ fonds mit Genehmigung unserer Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu be⸗ schleunigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungs⸗
recht gegen die Stadt zu. 88 Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordneten⸗Versammlung 8 Schuldentilgungs⸗
8
pons der Betrag desselben an den Auch werden die sälligen Zins⸗Coupons
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Kommission zewa t, welche für die Befolgung der Bestim⸗ mungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer Regie⸗ rung in Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. Die⸗ selbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus der Stadtverordneten⸗Versammlung und die beiden anderen aus der Bürgerschaft zu erwählen sind. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 600 und mit ausdrücklicher Bezeichnung als »vierte Emission⸗ nach dem beiliegenden Schema (a.) ausgefertigt, von dem Oberbürgermeister und den Mitgliedern der Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Controle beauftragten Stadtsecretair contrasignirt.
Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zins coupons, jeder zu 4 Thaler 15 Silbergroschen, in den darin bestimm ten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schem
beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjäͤhrigtne
1.6“ rherioe- 2ffrnesterr Srkunnzetach neue Per chs Büpd ncr vple Gemeinde⸗Kasse an die Vorzeiger der S)bligationen ausgereicht, und daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt. Die Coupons werden von dem NRerndanten der Gemeindekasse und dem mit der Controle be aauftragten Stadtsecretair unterschrieben. — 6) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zins⸗Cou Vorzeiger durch die Ge meindekasse bezahlt.
bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich be Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. 7) Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen
verwendet werden.
8) Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2. zu tilgen⸗
den Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht.
9) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗Bürger⸗ meisters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn Tage vorber zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober⸗ Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Pro⸗
tokoll aufgenommen. 1
10) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem
dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Aus⸗ lieserung derselben. Mit diesem Tage höͤrt die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zins⸗Cou⸗
pons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur
Einlösung dieser Coupons verwendet.
11) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zablungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Ober⸗Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung
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