1864 / 203 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

an den Rendanten der Gemeindekasse verabfo gt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obliga⸗ tionen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obliga⸗ tion bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinne⸗ rung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederhol⸗ ten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 15. gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen bin⸗ nen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angeseben werden und die dafür de⸗ ponirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Ver⸗ wendung für milde Stiftungen anheimfallen. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Elberfeld mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften, und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit bezahlt werden, auf Zahlung derselben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden. Die unter 5. 8. 9. und 12. vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen erfolgen durch die Elberfelder öffentlichen Blätter und durch die Amtsblätter der öffentlichen Anzeiger der Regierun⸗ gen zu Düsseldorf, Arnsberg und Cöln. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen der Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verord⸗ nungen vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der AFmortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §. 1 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Au⸗ wendung: a) die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Veordnung dem Schatzmini⸗ sterium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel⸗ ddorf statt; b) das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei Unserem Land⸗

12)

8 18

gerichte zu Elberfeld; C) ie in den §ᷣ§. D. D. .. 402 avgosechriebenen Bekannt⸗

machungen sollen durch die unter 14. angeführten Blatter geschehen; d) an die Stelle der im §. 7. erwähnten sechs Zinszahlungs⸗ termine sollen acht, an die Stelle des im §. 8. erwähnten achten Zinszahlungstermins soll der zehnte treten. Zur Arkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An⸗ sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. GSegeben Carlsbad, den 13. Juli 1864.

18 L. S.) Wilhelm. v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.

11X“ Elberfelder Stadtobligation IV. Emission (Trockener Stadtstempell) NM . (Stadtsiegel.)

über Zweihundert Thaler Courant. v111“

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium 78 üs .. hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation vierter Emission die Summe von zweihundert Thalern Courant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadt Elberfeld zu fordern hat.

Die auf vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen, am ..ten und . .ten jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjäaährigen Zins⸗ coupons gezahlt.

„Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist.

Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten vilegium enthalten. Elberfeld, am..ten.... C 8

er Ober⸗Bürgermeister. städtische 1““ Kommission.

weshalb eine

Pri⸗

1 ausgereicht. Der Gemeinde⸗Empfänger.

Dieser Coupon wird na dem Allerhöchsten Privile. gium vom 13. Juli 1864 un. gültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum ...

erhoben ist. . rster) Coupon 11

zur Herr aAbeEhng Emission No.. Zweihundert Thaler Courant. 8 Inhaber dieses empfängt am .. ten.. 18.. an halb. jährigen Zinsen der obenbenannten Elberfelder Stadtobligation aus der Elberfelder Gemeindekasse Vier Thaler Funfzehn Silbergroschen Courant. Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs. 8 X““ Kommission. N. N. N. 1 ö“ des Ober⸗Bürgermeisters unnd der Kommission werden gedruckt.) Eingetragen Fol. der Controle.

Der Stadtsecretair. Der Gemeinde⸗Empfänger.

Bau einer Kreis⸗Chaussee im

D°,.1

v11e“*“ 18

1“

Allerhöchster Erlaß vom 29. Juli 1864 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis⸗Chaussee im Regierungsbezirk Oppeln von der Oder⸗Schiff⸗ brücke bei Krappitz im Kreise Oppeln nach Ober⸗

8 Glogau, im Kreise Neustadt.

Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage da Regierungsbezirk Oppeln von der Ode⸗ Schiffbrücke bei Krappitz, im Kreise Oppeln, nach Ober⸗Glogme im Kreise Neustadt, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kresse Oppeln und Neustadt das Expropriationsrecht für die zu dieser Chause⸗ erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme ia Chausseebau⸗ und Unterhaltungsmaterialien nach Maßgabe der sit die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf di Straße. Zugleich will Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahm, der runstigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zu Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für d Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlt der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiunga so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschtt ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihna. angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dm Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Besiin mungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Sruß zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch dh Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Bad Gastein, den 29. Juli 1864.

4“X“ 8 vlitz. on Itzenpl 2

1

Nachdem

Finanz⸗Minister und den Minister für H Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministeriun

8 8 85 F. 11“

Dem Maschinen⸗Fabrikanten C. Schlickeysen in Berlin unter dem 27. August 1864 ein Patent 1 8 auf eine, in ihrer Zusammensetzung für neu und eige tbhümlich erachtete mechanische Vorrichtung zum Grabel Heben und Abführen von Torf oder Thon, ohne 8 schränkung Anderer in der Benutzung bekannter Theile auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umffen des preußischen Staats ertheilt worden. 8

2

Das 34. Stück der Gesetz⸗Sammlung, gegeben wird, enthält unter Hn 5929. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juli 1864, betrefstg

die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kn

fallenen Soldaten Allerhöchstihres Regiments

aan den Regiments⸗Commandeur

Extrapost fortgesetzt.

bverließ nach demselben Stolp und

Rössel, Regierungsbezirk Königsberg, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Königsberg⸗Warschauer Straße bei Lautern über Kekit⸗ ten und Elsau nach Seeburg und weiter bis zur Allen⸗ heer Kreisgrenze in der Richtung auf Wartenburg, unter

das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Rösseler Kreises im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 4. Juli 1864, unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1864, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den von den Kreisen Kosten und Fraustadt im Regierungsbezirk Posen beschlossenen Bau und die Unterhaltung der Kreis⸗Chausseen 1) von Grätz über Kosten und Jerka nach Kunowo zum Anschluß an die Gostyn⸗Dolziger Chaussee, und 2) von Lissa über Storchnest, Woyno⸗ wice und Kriewen nach Jerka, unter das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Kostener Kreises im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 11. Juli 1864, und unter

das Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lau⸗ lender Obligationen vierter Serie über eine Anleihe der Stadt Elberfeld von Einhundert zwanzig Tausend Tha⸗

lern. Vom 13. Juli 1864. Berlin, den 29. August 1864. 8 Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung.

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Der praktische Arzt Dr. Oskar Albers ist zum ernannt worden.

Die Lehrer Hoffmann und Weber an der Realschule zu Münster sind zu Oberlehrern befördert worden

Angekommen: Justiz⸗Ministerium, Müller, aus

Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Königlichen

Preußen. Berlin, 29. August. Ihre Majestät die Königin hat für die Verwundeten und Hinterbliebenen der ge⸗ eine Summe von Geschenk mit folgendem Schreiben

1000 Thlrn. bestimmt und das . Obersten von Budritzki begleitet: Ich übersende Ihnen am Schluß des Feldzuges, in

dem das Regiment, welchem Se. Majestät der König Meinen Namen zu verleihen geruhte, durch treffliche Führung und große Tapferkeit die Anerkennnng des Königs, der Armee und des Vaterlandes sch erworben hat, als Zeichen Meiner besonderen Theilnahme für dasselbe, beifolgendes Geschenk von eintausend Thalern zur geeigneten Verwendung entweder zu einem Stiftungsfonds oder zur theil⸗ weisen Vertheilung unter die Verwundeten und die Familien der auf dem Felde der Ehre Gefallenen. Indem Ich Ihrem Bericht über die Art dieser Verwendung entgegensehe, beauftrage Ich Sie mit Meinem Gruß für das Regiment Königin.

Baden, den 20. August 1864.

Stolp, 28. August. Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz verließ um 2†7 Uhr Stettin und begab Sich mit dem Morgenzuge nach Cöslin; von da wurde die Fahrt nach Stolp per

gez. Augusta.

Nachdem Höchstderselbe um Uhr in Stolp eingetroffen, be⸗

gsann sofort auf dem hiesigen Exerzierplatz das Exerzieren des Pom⸗ merschen Husaren⸗Regiments (Blücher)

Nr. 5, an welches Hoheit eine Felddienstuͤbung anschloß.

Befehl Sr. Königli Sr. Königlichen 8 Hoheit der Kronprinz im

8 Den Abend verbrachte Se. Königliche reise des Offizier⸗Corps. b 29. August. Am Sonntag wohnte Sc. Königliche Hobeit der Kronprinz dem Gottesdienst in der Hauptkirche zu Stolp bei, beehrte den Grafen und die

welches sich auf

1“ 8 S

Gräfin Blumenthal in Jannewitz, Krangen und den Präsidenten a. D. und Mitglied des Herren⸗ hauses von Senden auf Natzlaff mit einem Besuch.

Von dort begab Höchstderselbe Sich über Löslin zur Nacht

Coͤln, 27. August. Der Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant v. Roon, auf der Reise von Berlin nach dem Lager von Chalons begriffen, traf gestern Abend hier ein und benutze den heute Mittag rheinaufwärts gehenden Zug der Rheinischen Eisenbahn zur Weiter⸗ reise. (Koͤln. S) C1““

8 1A11114*“ 8 Braunschweig, 27. August. Beim fünften deutschen Juristentage sind anwesend gegen 500 Mitglieder. Zum Präsiden⸗ fen wurde gewählt Geh. Rath v. Wächter aus Leipzig.

1““

den Major a. D. von Loen auf

Mecklenburg. Grabow, 26. August. Ein heutiger Extra⸗ zug auf der Eisenbahn beförderte von Hamburg aus in 30 Wagen mehrere preußische Pionier⸗Abtheilungen in einer Gesammtstärke. von ca. 900 Mann nebst 48 Pferden und 8 beladenen Fuhrwerken nach Berlin. Gestern und Mittwoch waren die Berliner Personenzüge stark mit preußischen Rekruten angefüllt, welche sich über Hamburg zu ihren in Schleswig stehenden Regimentern begeben. Für die erste Hälfte der nächsten Woche sind 5 Extrazüge auf der Bahn an⸗ gemeldet, welche zusammen gegen 5000 Mann preußischer Truppen

nach Berlin befördern werden. (Meckl. Z.) Wiesbaden, 26. August.

Nassau. Die heute ausgegebene

Nummer 16 des »Verordnungsblatts des Herzogthums Nassaue« bringt

folgenden Ministerial⸗Erlaß: »Se. Hoheit der Herzog haben aus Anlaß der Feier des 25. Jahrestages Höchstihres Regierungsantritts gnädigst zu beschließen geruht, den wegen politischer Vergehen ver⸗ urtheilten oder noch in Untersuchung stehenden, außerhalb des Landes sich aufhaltenden Nassauern die straffreie Rückkehr in das Herzogthum zu gestatten, insofern dieselben das Versprechen leisten, Folge von politischen Agitationen fern zu halten.

Untersuchungen in Gnaden niedergeschlagen und die noch nicht voll- zogenen Strafen erlassen worden.«

Bayern. eben ist Se. Majestät der König von Preußen hier eingetroffen und nach einem kurzen, auf dem Bahnhofe eingenommenen Dejeuner nach Hohenschwangau weitergereist.

Der Minister⸗Präsident von Bismarck, der sich in dem Ge⸗ 8

folge des Königs befand, ist hier geblieben. Die heutige »Bayerische Zeitung⸗ begrüßt mit Freuden die Zu⸗ sammenkunft des Königs von Preußen mit

weise, gewähre sie zugleich die Hoffnung, daß die Herzen der beiden Monarchen sich in bundesfreundlicher deutscher Gesinnung begegnen werden. Manche trübe Wolke, die noch an unserem Horizonte hängt, kann vor der Begegnung der Fuͤrsten schwinden. Wo deutsche Fürsten sich einander nähern, muß wohl das Mißtrauen und die Verstim⸗ mung weichen, wie stark sie auch im Volke wurzeln mögen! Oesterreich. Wien, 27. August. Kaiser geruhten Se. Hoheit den Herzog von Nassau aus An⸗ laß Höchstdessen am 20. August d. J. eingetretenen 25jährigen Re⸗ gierungs⸗Jubiläums durch den Herrn General⸗Adjutanten General⸗ Major Grafen von Coudenhove beglückwünschen zu lassen. Se. Hoheit der Herzog erwiderte die Aufmerksamkeit durch Entsendung des General⸗Lieutenants und General⸗Adjutanten Frei⸗ herrn von Hadeln, der vorgestern von Sr. Majestät empfangen und gestern in Schönbrunn zur Kaiserlichen Tafel gezogen zu werden die Ehre hatte. (Wien. Ztg.) 1

Schweiz. Bern, 25. August. Bundesrath hat der gestern einberufen gewesene Genfer große Rath den Antrag, die Wahl⸗Affaire von Sonntag der Prüfung durch eidgenössische Commissaire zu unterstellen, angenommen, wobei er jedoch selbst als Interpret des Wahlgesetzes die Annullirung der Wahl Chenevière's als eine Kompetenz⸗Ueberschreitung des Wahl⸗ bureau's bezeichnet. Gegen diese Interpretation hat eine so eben in Bern eingetroffene Deputation dieses Bureau's bei dem Bundesrathe Protest erhoben. Genf selbst war gestern und heute vollständig ruhig. Die Nachricht, die Beerdigung der Gefallenen sei auf gestern angesetz gewesen, war irrig. Dieselbe findet erst heute statt und der große Rath wird ihr in corpore beiwohnen.

26. August. Die auf gestern

Laut Depesche an der

verschobene Beerdigung der

in Genf Gefallenen ist mit Ruhe und Ordnung vorübergegangen.

In einer zweiten Proclamation haben die eidgenössischen Kommissare der Genfer Bevölkerung die Eröffnung der Untersuchung der jüng⸗ sten Vorfälle angezeigt und dabei die Ueberzeugung ausgesprochen, daß alle gutgesinnten Bürger den eidgenössischen Beamten in Erfül⸗ lung ihrer Aufgabe nach besten Kräften beistehen werden. Beide Parteien zeigen sich unzufrieden mit den von ihnen angeordneten

Maßregeln.

sich fuür die Unter dieser Voraussetzung sind alle wegen solcher Vergehen noch anhängigen

München, 27. August, Mittags 12 Uhr. So

dem Könige von Bayern, denn, wie sie die freundlichsten verwandtschaftlichen Gesinnungen be⸗

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Se. Majestät der