dem Führer Glaser,
Feldwebel Tauber, 2 Turczinsky, Alexievicz, Gorsky, Führer Zikes, Kadett⸗Korporal Zielin 8ky; Gefreiten Tarras, Saeit,ö, .„ Meißner, Gemeinen Dolinsky, . Skoronovicz, „ Mazur, vom Infanterie⸗Regiment Baron Mar⸗ rtini Nr. 30, Kadett⸗Feldwebel von Stemp qua Feldwebel Sklenarz, Kadett⸗Feldwebel Fabian,
Führer Neumärker, vom Infanterie⸗Regiment König von
Preußen Nr. 34, Führer Mollnar, qua Führer Kochmann,
Korporal Kraushuber,
„ Körtvelyessy,
Krustmann, Kesco, Kiraly
Gefreiten Csutor
. Orto, Gemeinen Hege dus,
* Baka, Gefreiten Nemes, Feldwebel Bielobrzeski, Gemeinen Zajatzz Gefreiten Mollnàr, Korporal qua Führer Bal Gemeinen Farkas, Führer Hervoly, Gemeinen Karaffa, Korporal Kokay, Kadett⸗Korporal Bittner, Gemeinen Hruschka, vom Infanterie⸗Regiment König von Grenadier⸗Feldwebel Hart, Kadett⸗Feldwebel Kazak, h„
„ Fregolent, Kadett⸗Korporal Gall, Gefreiten Pozzer,
„ Dal Lago vom Infanterie⸗Regiment Prinz Hol⸗
stein Nr. 80, Jäger Hausegger,
»„ Dobrnay,
Markovits,
berjäger Koch,
Unterjäger Czer mahofsky,
Hornist Korb,
Oberjäger Müller,
Skorzinsky,
* Samry, Unterjäger Kuka, qua Patrouillensührer Mayer, Kadett⸗Oberjäger Labreß, “ Jäger Kopitsch, 8
„ Gottob, vom 9. Feldjäger⸗B. Oberjäger Turba,
. Babiczka,
Führer Tachedl, Zimmermann Radda, Jäger Duda,
»„ Roider,
„ Löffler,
Stumvoll, vom 11. F b Oberjäger Tomas, 8 “ Hanonska, 65 Zöchmeister, Führer Kalista, . Jäger Jenik, 8 Dberjäger Winter, vom 18. Feldjäger⸗Bataillon, Oberjäger Kannhäuser, 8
Koudelka, Kratochwil, 6 Führer Noheil vom 18. Feldjäger⸗
dem Gemeinen Kraus,
Schneider Horner, Zikler, Czermak,
Korporal Köck, vom Fürst Wind
Nr Gemeinen Kitz, Nemeth, Botos, Harantsik, Mathe, Ander, qua Wachtmeister Burkus, Führer Pinter, Korporal Herrmann, vom Fürst Regiment Nr. 9, Feuerwerker Wollmarker Ledwina, — Fischer,
Führer Herforth,
„ Schwarzbach, vom 1. Artillerie⸗Regiment, Vormeister Suchy,
Boczek, Kadett⸗Feuerwerker Ulrich vom 1. Artillerie⸗Regiment, Führer Mathes von der 1. Sanitäts⸗Compagnie, Feldwebel Wiese von der 11. Genie⸗Compagnie, Gendarm Gulovits,
Reindl, von der Botenjäger⸗Abtheilung 8 B. Von der Marine:
Das Militair⸗Ehrenzeichen erster Klasse
dem Linienschiffs⸗Fähnrich Turkovits,
See⸗Kadett Schönberger, 19 Bielsky, 1. Perin Ritter von Wogenburg, I“ J Peichel, Anton, Pick, Eberan von Eberhorst, Bootsmann 2. Klasse Zilko, „ 3. Millich Matrosen 1. Klasse Merk, „„ 2. „ Decarli, vom Matrosen⸗Corps, Stückgast Szaloky von Kis Szalok, » Riichter, vom Marine⸗Zeugs⸗Corps; das Militair⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse:
dem Bootsmann 1. Klasse Slangher,
Ober⸗Steuermann Penso, vom Matrosen⸗Corps, ““ 8 Marsgast Deandre,
„ Varognolo,
„ Rocco, Matrosen 1. Klasse Mayer,
»„ Chiole,
Gerin, Boemo, Zaninowich, Martinolich, Careich, Baretich, Banofsky, Gaspara, Valessich, Cattaro, Bagnoli, X““ Penso,
. . » Tadich, vom Matrosen⸗Corps Stückquartiermeister Greif,
. Lexa, Stückmatrosen 1. Klasse Kochmann, „ 1. » Zaharda,
Maschinenwärter 2. Klasse Eichfelder, vom Marine⸗Zeuge
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Corps
Feldwebel Friedel, von der Marine⸗Infanterie, Kadett⸗Korporal Lubimiresko von Siegberg,
Korporal Uhlehla, 8 Gemeinen Temetof,
inen Woricze em Gemeinen W z b „ Bealaban, Hasczuk, Niederhofer,
Musik⸗Gemeinen Musil, von der Marine⸗Infanterie,
Bootsmann 3. Klasse Gamba,
Unter⸗Stückmeister Wiesenecker, vom Kanonenboot »Wall“,
Gefreiten der Marine⸗Infanterie Renie,
Matrosen 1. Klasse Richter, vom Kanonenboot »Seehund⸗. “““ 8 1“ 8
Allerhöchster Erlaß vom 12. Augu betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Jacobs⸗-Grube im Kreise Beuthen des Regierungs⸗ bezirk Oppeln bis zur Plesser Kreisgrenze zum Anschluß an die über Emanuelssegen nach Kobier 1 EFShrende Chaussee. 8
8—
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Major a. D. von Tiele⸗Winkler zu Miechowitz beabsich⸗ tigten Bau einer Chaussee von Jacobs⸗Grube im Kreise Beuthen des Regierungsbezirks Oppeln, bis zur Plesser Kreisgrenze zum Anschluß an die über Emanuelssegen nach Kobier führende Chaussee geneh⸗ migt habe, verleihe Ich hierdurch dem Unternehmer das Expropria⸗ jionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im⸗ gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhal⸗ tungsmaterialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen be⸗ stehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Unternehmer gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi⸗ gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedes⸗ mal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben ent⸗ haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen,
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim⸗
mungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.
Bad Gastein, den 12. 2
r den Finanz⸗Minister: 98 Graf zu Eulenburg Graf von
8
8 8. “
den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Pepesttn
Handel, Gewer Arbeiten. Dem Lehrer am Königlichen Gewerbe⸗Institut R. Wern das Prädikat »Professor« beigelegt worden. ödb1“ 86
8 Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 12. August 1864 — betreffend die Bezeichnung der Artillerie⸗Bri⸗
gaden, Regimenter ꝛc. in Folge der veränderte Organisation der Artillerie.
üt Bez durch Meine Ordre vom 16. Juni d. J. 11“ 1 eiten Organisation der Artillerie bestimme Ich hinsichtlich der 6 ve „Brigaden, Feld- und Festungs⸗Artillerie⸗Regimenter Folgendes; 8
Die Fltungenlerie⸗Brigaden sind lediglich nach 8 eissfen. den Nummer (lste, 2te, 3te, Ate, 5te, 6te, 7te und 8te Artillerie⸗ Brigade zu benennen. Für die Garde⸗Artillerie⸗Brigade bleibt ibre bisherige Bezeichnung bestehen. Die Feld⸗ und Festungs⸗Artillerie⸗
88
genehmigten Plan zu einer anderw
Regimenter erhalten die bisherige Bezeichnung der früheren Artillerie⸗
Brigaden und zwar:
die der Garde⸗Artillerie⸗Brigade »Garde⸗Feld⸗ resp. Festungs⸗
die der 1. Artillerie⸗Brigade 1““ „Ostpreußisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1⸗ die der 2. Artillerie⸗Brigade „Pommersches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 2⸗ die der 3. Artillerie⸗Brigade —
„Brandenburgisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3⸗, die der 4. Artillerie⸗Brigade
„Magdeburgisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4-, die der 5. Artillerie⸗Brigade
„Niederschlesisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 5⸗ die der 6. Artillerie⸗Brigade „Schlesisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 6⸗ die der 7. Artillerie⸗Brigade 1 „Westfälisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 72 die der 8. Artillerie⸗Brigade 1
„Rheinisches Feld⸗ resp. Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 8-.
Die Abtheilungen, Batterieen und Compagnieen der Feld⸗ und Festungs⸗Artillerie⸗Regimenter sind nach ihrer Nummer resp. auch nach dem Kaliber unter Beilegung der Bezeichnung ihrer Regimenter wie folgt zu benennen:
1.,, 2., 3. Fuß⸗Abtheilung, Neitende Abtheilung, 8 6 1., 2., 3., 4. 12pfündige Fuß⸗Batterie, 3., 4. Gpfündige Batterie, ¹ 2., 3. Haubitz⸗Batterie, 1., 2., 3. reitende Batterie des Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 1., 2. Abtheilung, 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8. Compagnie des Ostpreußischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiments Nr. “
In gleicher Weise werden die Abtheilungen, Batterieen und Compagmieen der übrigen Feld⸗ und Festungs⸗Artillerie⸗Regimenter, nach Maßgabe der Bezeichnung der letzteren, benannt. Bis dahin, wo bei der Garde⸗Artillerie⸗Brigade, der 2., 5. und 6. Artillerie⸗ Brigade die noch fehlenden 2ten Festungs⸗Abtheilungen und mit diesen die Regimentsstäbe für die Festungs⸗Artillerie⸗Regimenter die⸗ ser Brigaden errichtet sein werden, behalten die bestehenden Festungs⸗ Abtheilungen und deren Compagnieen die bisherige Bezeichnung. Auch bestimme Ich, daß die zur Besetzung der Adjutantenstellen bei den Artillerie⸗Brigade⸗Commandeuren geeigneten Offiziere Mir zur Bestätigung in Vorschlag zu bringen sind. Hiernach hat das Kriegs⸗ Ministerium das Weitere zu veranlassen.
Wildbad Gastein, den 12. August 1864.
An das Kriegs⸗Ministerium.
Die vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre w Kenntniß der Armee gebracht. “ Berlin, den 1. September 1864.
Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement von Glisczinski. von Hoffmann.
“ ird hierdurch zur
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 25. August 1864 — betreffend die Patentirung der zur Beförderung zu Landwehr⸗Offizieren vorzuschlagenden Aspiran⸗ ten während ihrer Dienstleistung bei mobilen, aug⸗ mentirten oder Ersatz⸗Truppentheilen. Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich die Festsetzungen ad 14 der Kabinets⸗Ordre vom 22. Mai 1818 dahin abändern, daß die während ihrer Dienstleistung bei mobilen, augmentirten oder Ersatz⸗ Truppentheilen als Landwehr⸗Offizier⸗Aspiranten (Vice⸗Feldwebel oder Vice⸗Wachtmeister) zur Beförderung zu Landwehr⸗Offizieren vorzuschlagenden Individuen Mir gleichzeitig zur Patentirung in Vorschlag gebracht werden können, ohne daß sie eine Landwehr⸗ Uebung mitgemacht haben, sofern die beregte Dienstleistung wenigstens acht Wochen gedauert hat. Das Kriegs⸗M hat hiernach das Weitere zu veranlassen. b Lambach, den 25. August 1864.
das Kriegs⸗Ministerium. Die vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur
Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 1. September 1864. ö K riegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departemen
v. Glisczinski. v. Hoffmann.