1864 / 215 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 1354 eingetragen worden der Kölnischwasser⸗Fabrikant Johann Maria Farina in Cöln, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: Johann Maria Farina gegenüber

dem Waidmarkt.« Cöln, den 10. September 1864. v4“ Der Handelsgerichts⸗Secretair Kganzlei⸗Rath Lindlau].

peekanntmachung

.

In das Handels⸗Register bei dem Königlichen Handelsgerichte daher ist

heute auf Anmeldung eingetragen worden:

1) Nr. 1375 des Firmen⸗Registers: die Firma Otto Reusch in Elberfeld,

deren Inhaber der Kaufmann Otto Reusch daselbst ist,

2) Nr. 436 des Prokuren⸗Registers: die von dem vorgenannten Otto Reusch dem Kaufmann Friedrich Wachs in Elberfeld ertheilte Prokura, 3) Nr. 437 des Prokuren⸗Registers: die von dem Kaufmann August Wilhelm Holthaus in Ronsdorfz, Inhaber der Firma Heinr. Nier⸗ haus daselbst, den Kaufleuten Carl Nierhaus und Friedrich Wilhelm

Heeseler in Ronsdorf, jedem besonders, ertheilte Prokura. Elberfeld, den 3. September 1864. 1 Der Handelsgerichts⸗Secretair Mink.

. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote 8 Vorladungen u. dergl.

111““

In Stelle des nach Danzig versetzten Justiz⸗Raths Weiß ist der Rechts⸗ Anwalt Palleske hier zum definitiven Verwalter der Jacob Oppenheimschen

onkursmasse ernannt. Tiegenhof, den 3. September 1864. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation

1

Alufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Vollmer

hier ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine

zweite Frist

bis zum 3. Oktober 1864 einschließlich festgesetzt worden. 8 Die Gläubiger, welche werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder

nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 18. August d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 17. Oktober 1864, Vormittags 9 Uhr, n unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Lerche, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen nnerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 8 Weer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Herr Justizrath Goetsch, Herr Rechtsanwalt Plato und Herr Rechtsanwalt Haenisch hier zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. Der Tag der Zahlungseinstellung ist nachträglich durch Beschluß heute auf den 1. Juni 1864 festgesetzt worden. Colberg, den 6. September 1864. Köni liches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8

[2478] Konkurs⸗Eröffnung.

I. Ueber das Handlungsvermögen der Firma Gebrüder Peltz hier, Albrechts⸗ straße Nr. 35, so wie über das Privatvermögen der beiden alleinigen Inhaber dieser Firma, Kaufleute Herrmann Peltz, Albrechtsstraße 33, und Emil Peltz, Albrechtsstraße Nr. 35, ist heute Vormittags 11 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 7. Sep⸗ tember 1864 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse des Handlungsvermögens ist der Kaufmann Gustav Friederici, Schweidnitzer Straße Nr. 28, und zum einst⸗ weiligen Verwalter des Privatvermögens der Kaufleute Herrmann und Emil

Peltz ist der Kaufmann Leinsz, Teichstraße Nr. 1c., bestellt. II. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem Rhlauf den 22. September 1864, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius Stadtgerichtsrath Költsch im Berathungszimmer im 1. Stocke des Gerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

III. Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 2 9

bis zum 30. September 1864 einschließlich V

ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben,

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und All mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab 8 fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte laͤuie 8 der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfager stücken nur Anzeige zu machen. ““ ügs; Könhigliches Stadtgericht. Abtheilung I. 8 v“ KonkursEröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Sagan. Erste Abtheilung, dden 2. September 1 864, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermögen des Tuchfabrikanten und Fabrikbesitzers Carl Friedrich Wilhelm Wenzel zu Sagan ist der kaufmännische Konkurs eröffne und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 6. Juli 1864 festgesezt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Julius Deußen zu Sagan bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem Nauf den 12. September, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Kreisrichter van Baren, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellun eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. 8

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 30. September 1864 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stuͤcken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben möͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht .

bis zum 11. Oktober 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnäͤchst zur Prüͤ⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 18. Oktober 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen. 1

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnstt hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Elsholz und Stein⸗ metz und Rechtsanwalt Kette zu Sachwaltern vorgeschlagen.

v 11“ 1111111““j Königliches Kreisgericht zu Sagan. Erste Abtheilung, 1u“ den 2. September 1864, Mittags 12 Uhr. 6 Ueber das Vermögen des Handelsmanns und Fabrikbesitzers Cark Julius Wenzel zu Sagan ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zaebongseinstecgung auf den 2. September er., Mittags 12 Uhr, festgesett vorden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Julius

[2428]

Deussen bestellt. b

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 8 auf den 12. September c., Vormittags 10 Uhr, 8 in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissear, Kreisrichter van Baren anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 30. September 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubi⸗ ger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

bis zum 11. Oktober 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 18. Oktober 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗

missar zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben Amtsbezirke seinen Wohnstt

und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Glaubiger, welcher nicht in unse Beilage

im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8,

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1“

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hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten

bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗

kanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Justiz⸗Näthe Elsholz und

Steinmetz und der Rechts⸗Anwalt Kette zu Sachwaltern vorgeschlagen. 11“

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I ““ Königliches Kreisgericht zu Sagan. Erste Abtheilung. 8 Den 2. September 1864, Vormittags 12 Uhr. 1I1““ Ueber das Vermögen der Handelsgesellschaft J. Wenzel u. Comp. zu Sagan ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ instelung auf den 2. September 1864, Mittags 12 Uhr, festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Julius Deußen in Sagan bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden aufgefordert, in dem auf den 12. September c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreis⸗ richter van Baren, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters ahzugeben.

Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände . bis zum 30. September 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzulie⸗ fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrechte

bis zum 11. Oktober 1864 einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ Personals, auf . den 18. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 1G

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Elsholz und Steinmetz und Rechtsanwalt Kette zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[2491] AankuTea Königl. Kreisgericht zu Naumburg a. S., Erste Abtheilung, den 10. September 1864, Mittags 12vö

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Tankmar Kleemann zu Weißen⸗ fels ist der kaufmäͤnnische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein⸗ stelung auf den 21. Juli d. J. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz⸗Rath Hempel zu Weißenfels bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 1. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, . im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8, vor dem Kommissar, Kreisrichter von Schönberg, anberaumten Termin ihre Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 15. Oktober d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liffern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ süen dücgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

orrecht bis zum 24. Oktober d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 5. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem obengenannten Kom⸗

missar zu erscheinen

WMer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abstchrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Bevollmächtigten vorgeschlagen die Justiz⸗ Räthe Bielitz, Bromme, Franz, Goetz, Pietzker, Rechtsanwalt Polenz hier und die Justiz⸗Räthe Schultze und Wilde zu Weißenfels e

[2493]

In dem Konkurse über das Vermögen des Handelsmanns Franz Winnand zu Kemberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist 11X1“]

bis zum 12. Oktober cr. einschließlich festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 17. Juli d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 26. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissarius im Terminszimmer Nr. 2 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemel det haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Rostosky, Peters, Treff, Loeper und Vette zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Wittenberg, den 8. September 1864.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Der Kommissarius des Konkurses. Haberland.

ubhastations⸗Patent.

Jas dem Carl Neumann gehörige Grundstück Bialla Nr. 32 gericht⸗ lich abgeschätzt auf 5353 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. November c., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung ihre Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen, haben

sich mit ihrem Anspruche bei Gericht zu melden. Alle unbekannten Real⸗ prätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion späte⸗ stens im Termine zu melden. Bialla, den 1. März 1864. 8 Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. 88

[1576] v Nothwendiger Verkauß.

Die dem Thomas Schiwek gehörige Mühlenbesitzung, Hyp. Nr. 23, Groß Pluschnitz, abgeschätzt auf 5879 Thlr. 10 Sgr. zufoölge der nebst Hypothekenschein im Bureau II. einzusehenden Taxe, soll im Wege der Execution 1650 am 16. Januar 1865, Vormittags 11 Uhr‧, vor dem Herrn Kreisrichter Rohmer an ordentlicher Gerichtsstelle in dem Terminzimmer Nr. 2 subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren

Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Groß⸗Strehlitz, den 18. Mai 1864. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8.

8 8 1

[1922 SDeffentliche Vorladung. Gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Satt Albert

Klaebe aus Schmiedeberg, Regierungs⸗Bezirk Merseburg, hat seine Ehefrau

Auguste, geb. Martini, zu Schmiedeberg wegen böslicher Verlassung auf

Trennung der Ehe geklagt. 8

DOeer Albert Klaebe wird daher hiermit vorgeladen, auf

8 den 20. Januar 1865, Vormittags 9 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, vor dem Kollegio persönlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtigten, wozu ihm die hiesigen Rechts⸗ Anwälte, Justiz⸗Rath Rostosky und Peters, Treff und Loeper vorgeschlagen werden, zu erscheinen und die Klage zu beantworten, widrigenfalls die boͤs⸗ liche Verlassung für zugestanden erachtet und weitere Entscheidung er⸗ folgen wird. 1136“ Wittenberg, den 25. Juni 1864. 8 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.