6 8
68256]
—
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt⸗ schaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Sprengel und die Justizräͤthe Kuhl⸗ meyer, Kluge und Bendel zu Sachwaltern vorgeschlagen. Brandenburg, den 17. November 1864.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
8 8 Bekanntmachun g. “ In dem über das Vermögen des Tuchmachermeisters Ferdinand Fr rich Wilhelm zu Schirnitz zu Forst eröffneten Konkurse ist der Kaufmann Heinrich Senftleben zu Forst zum definitiven Verwalter bestellt und als
solcher verpflichtet.
Fporst, 1. Dezember 114“
nommen wird,
macher Johann Krüger, Hermine,
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[3255] 1 “ In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns W. Marcuse, W. Marcuse u. Co. in Gumbinnen, ist ein Termin er angemeldeten Forderungen Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Konkurs⸗Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Leonhardy, im Ter⸗ minszimmer Nr. 5 anberaumt, und werden die sämmtlichen Gläubiger, welche ihre Forderungen bisher angemeldet haben, zum Erscheinen in diesem Termine hiermit aufgefordert.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Ver⸗ handlung über den Akkord verfahren werden.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an⸗ zeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Stein, Paulini, Rechtsanwalt Hassenstein zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. —
Gumbinnen, den 29. November 1864.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilun 1 Der Kommissar des Konkurses. Leonhardy.
4n dem Konkurse über gen des Zimmermeisters Carl Mueller hierselbst ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin 1“ auf den 22. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 10, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, so weit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hy⸗ pothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch ge⸗ zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord 8
berechtigen.
Elbing, den 19. November 1864. Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Konkurses.
Aufforderung der Konkursgläubiger 1 nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse uber das Vermögen der verwittweten Handschuh⸗ gebornen Kühn, und deren minorenner
325¹]
Kinder zu Colberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubi⸗
8
schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
festgesetzt worden.
er noch eine zweite Frist bis zum 24. Dezember 1864 einschließlich
Die Glaͤubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, verden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns
2
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 1. November b. J.
bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
und ihrer Anlagen beizufügen.
auf den 4. Januar 1865, Vormittags 9 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Lerche, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mäͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Herr Justiz⸗Rath Goetsch, Herr Rechtsanwalt Plato und Herr Nechtsanwalt Haenisch hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Colberg, den 26. November 1864.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. e5
11A“ Die unterm November c. von uns erlassene Bekanntmachung, betreffend den über das Vermögen des Kleinhändlers Max Knocke zu Stolp
eingeleiteten Konkurs, wird hierdurch dahin berichtigt, daß der am 12ten
Dezember c., Vormittags 12 Uhr, hier anstehende Termin zur Erkläru uͤber die Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters ansteht Stolp, den 2. Dezember 1864.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
ͤ*“ Königliches Kreisgericht zu Görlitz, Erste Abtheilung.
“ Den 25. November 1864, Vormittags 10 Uhr. 8
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wolf⸗ Mendel zu Görlitz, Firma
M. Mendel, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗
lungs⸗Einstellung auf den 23. November 1864 festgesetzt worden.
best “ einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz⸗Rath Wildt
este
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert in dem 1 auf den 8. Dezember 1864, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Sitzungssaal, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Pfleßer anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge uͤber die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. 8
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 15. Januar 1865 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befit befindlichen Pfand· stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Anspruͤche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ 8g bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
orrechte
[3204]
bis zum 5. Januar 1865 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals am 30. Januar 1865, Vormittags 9 Uhr, in unserem Sitzungssaal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins handlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte J.⸗R. Uttech und Herrmann von Rabenau, Adam zu Görlitz und Dr. Dreyer zu Reichenbach O.⸗L. zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[2991] on lu rx 8.Erzoffnung. Königliches Kreisgericht zu Coesfeld. Erste Abtheilung. Ccoesfeld, den 2. November 1864.
Ueber das Vermögen der Eheleute Kaufmann Bernard Wessendorf zu Coesfeld ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung auf den
2. November ecr., Abends 6 ½ Uhr, festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kanzlei⸗Direktor und Sa larienkassen⸗Controleur Hutmacher hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 14. November d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar Kreisrichter Engelkamp anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zah⸗ len, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände “
bis zum 13. Dezemberd. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besit befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkuͤrsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht 81
bis zum 13. Dezember d. J. einschließlichh b bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ Personals,
“
am 4. Januar 1865, Vormittags 9 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
2132]
wird geeigneten Falls mit der Ver⸗
dem genannteng
88
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte von Hamm, Gröning und Giese hierselbst, von Zurmühlen und Schlüter in Duͤlmen und Her in Haltern zu Sa waltern vorgeschlagen. V 8
6
mthwendiger Verkauf, Das im Dorfe Pehsken unter der Nummer 10 des Hypothekenbuchs belegene, der Frau Marianna Nadolny, geborenen Kordowska, gehörige Grund⸗
stück, abgeschätzt auf 7000 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein
und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 8. Februar 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.
Mewe, den 26. Zuli 1864. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Nothw Königliches Kreisgericht zu X“ den 28. Juni 1864.
Das den Stellmachermeister Friedrich Wilhelm und Auguste Emilie Charlotte, geborenen Scholtz, Haeneke'schen Eheleuten gehörige, bierselbst⸗be⸗ legene Grundstück Altstadt Thorn Nr. 189, abgeschätzt auf 7507 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im III. Bureau einzusehenden Taxe, soll am 11. März 1865, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.
2 Rothwendiger 1“ Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation zu Pasewalk.
Das im Ueckermünder Kreise, ½ Meile vom Bahnhofe Jatznick und 1 ¾ Meilen von Pasewalk belegene Vorwerk Groß⸗Hammer nebst Zubehör, darunter die Besitzung Klein⸗Hammer mit Schneide⸗ und Mahlmuͤhle und 12 Morgen Wiesen im Krams, welche ganze Besitzung bei Vol. I., fol. 1 Nr. 1 des Hypothekenbuches von Groß⸗Hammer auf den Namen des Ren⸗ tiers Joseph August Bernhard Beil zu Berlin verzeichnet steht, aber Seitens des Vorbesitzers, Rittmeisters a. D. Unun von Ramin daselbst, zurückerwor⸗ ben ist, abgeschätzt Groß⸗Hammer auf 37,221 Thlr. 5 Sgr., Klein⸗Hammer auf 12,216 Thlr. 25 Sgr. und die 12 Morgen Wiesen auf 480 Thlr., die ganze Besitzung auf 49,918 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im II. Büreau des Gerichts einzusehenden Taxe, soll
am 23. März 1865, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Ver⸗ meidung der Präklusion spaͤtestens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗
lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem
Subhastationsrichter anzumelden. 8 3 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger Louise Emilie Bertha
und Carl Friedrich Theodor Geschwister Koebke die Erwerber der Forderungen der früheren Konkursmasse der J. M. Gogelschen Eheleute bei dem Gerichte zu Pasewalk und des verstorbenen Thierarztes Carl Friedrich Prahl, die Wittwe des Amtmanns Gaede, Justine, geb. Rengel, zu Berlin und der Oekonom
88
u
Erdmann von Ramin, früher zu Groß⸗Hammer, werden zum obigen Ter⸗
min hierdurch öffentlich vorgeladen.
2667] Nothwendiger Verkauf beim Königl. preuß. Kreisgerichte zu Halle a. d. S., 1. Abtheilung. 8 SDae Hypothekenbuche von Halle sub Nr. 2418 eingetragene, zur Konkursmasse des Glasermeisters Friedrich Wilhelm Fritsche hier gehörige Grundstück: 8 „Ain Wohnhaus nebst Zubehör«, nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe abgeschätzt auf 13,251 Thlr. 25 Sgr., soll 1 am 22. April 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Landwüst meistbietend verkauft werden. 1 Gläubiger, Hy; in Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. Die Erben oder Rechtsnachfolger des verstorbenen Justizraths Goedecke von hier werden zu obigem Termine jerdurch öffentlich vorgeladen.
welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ haben ihre
ab, in dem hiesigen Frölichschen Gasthofe zum »Schwarzen Adler«
3373
“ “
Bei dem unterzeichneten Gericht ist auf Amortisation eines angeblich verloren gegangenen, von C. Hidde auf Herrn C. Linke in Berlin, Man⸗ teuffelstraße 10, am 28. Januar 1864 gezogenen, von Letzterem acceptirten,
am 2. Mai 1864 zahlbaren Prima⸗Wechsels über 37 Thlr. 16 Sgr., welcher des Ausstellers versehen ist, ange⸗
auf der Rückseite mit dem Blanco⸗Giro tragen worden. 8 Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hiermit aufgefordert, solchen dem unterzeichneten Gericht binnen sechs Monaten, spätestens aber in dem 8 am 4. März 1865, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 58, Zimmer Nr. 12, anberaumten Termin vorzulegen und seine Rechte daran nachzuweisen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Auswärtigen werden die Rechtsanwalte Krebs, Laue und Stämmler als Sachwalter in Vorschlag gebracht. Berlin, den 23. Juli 1864. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
“ 1“ [2700] Oeffentliche Vorladung.
Der Dachdeckermeister Carl Schaefer hierselbst hat gegen den Bau⸗ Unternehmer Adolph Meinicke hierselbst aus den von diesem unter dem 1. November 1863 und 1. April 1864 acceptirten Prima⸗Wechseln wegen der darin verschriebenen Gesammt⸗Summe von 753 Thlrn. 25 Sgr. neb 6 pCt. Finsen von 350 Thalern seit dem 1. Februar 1864 und von 403 Thirn. 25 Sgr. seit dem 1. August 1864, 5 Thlr. 5 Sgr. an Protestkosten und Auslagen und * pECt. Provision von 350 Thlr. mit 1 Thlr. 5 Sgr. die Wechselklage erhoben und gleichzeitig die Eintragung eines Arrestes auf die dem ꝛc. Meinicke gehörigen, hierselbst belegenen Grundstücke, und zwar in Hoͤhe von 403 Thlrn. 25 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. August 1864 und den Kosten der Eintragung auf das im stadtgerichtlichen Hypo thekenbuche von den Umgebungen 701. 63 Nr. 3236 verzeichnete Grundstück, und in Höhe von 350 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Februa 1864, 5 Thlr. 5 Sgr. Auslagen und 1 Thlr. 5 Sgr. Provision auf das im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 63 Nr. 3237 verzeichnete Grundstück beantragt. 1
Die Klage ist eingeleitet, dem Arrestgesuche stattgegeben, und da der jetzige Aufenthalt des Bauunternehmers Adolph Meinicke unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗Beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 7. Februar 1865, Vormittags 10 vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeu⸗ gen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rück⸗ sicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage und in dem Arrestgesuche angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und aner⸗ kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkennt⸗ niß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi⸗ fizirt erachtet werden. “
Berlin, den 2. Oktober 1864.
Königliches Stadtgericht. e für Civilsachen.
1 Prozeß⸗Deputation 1
*
[3259] 8 Die Ehefrau des Privatlehrers Fiebig, Amalie Ottilie, geb. Just, zu Neuwied hat gegen ihren Ehemann, den Privatlehrer Friedrich August Louis Fiebig, früher in Schwedt, wegen böslicher Verlassung bei uns, als dem Gericht des letzten bekannten Wohnortes des Mannes, auf der Ehe geklagt. 1 Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf den 15. Mai 1865, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scheele an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt, zu welchem der Verklagte, da sein jetziger Wohnort unbekannt ist, hierdurch edictaliter und unter der Warnung vorgeladen wird, daß er im Falle des Ausbleibens der in der Klage vorgetragenen Thatsachen, insbesondere der böswilligen Verlassung für geständig erachtet, demzufolge seine Ehe mit dem klagenden Theile getrennt und er als allein schuldiger Theil in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe verurtheilt werden wird. Angermünde, den 21. November 1864. I. Abtheilung.
8
Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen
[3258] Bekanntmachung.
In dem auf den 22. Dezember d. J., von Vormittags 10 Uhr anbe⸗
raumten Bau⸗ und Brennholzverkaufstermin werden aus dem Jagen 18
des Belaufs Gora, ½ Meile von der Stadt Zirke und der Warthe entfernt,
circa 500 Stück Kiefern Bauholz zum Verkaufe gestellt werden. Außerdem
kommen aus den Beläufen Neuzattum, Wolfslug, Traenke und Bucharzwo
500 Klftr. Kiefern Klobenholz aus dem Wirthschaftsj 1864
Zirke, den 1. Dezember 1864. Der Revier⸗Verwalter.
1116“ u““