1864 / 291 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

promulgirt werden solle. Die Civilehe ist darin als allein obliga⸗ torisch anerkannt, die Ehescheidungssachen, welche bisher unter kirch⸗ licher Jurisdiction standen, sind vor die Gerichte verwiesen, im Erb⸗ rechte sind alle Kinder gleichgestellt ꝛc. Ueberhaupt hat der Code Napoleon als Norm gedient. Die Wahlen zur National⸗Versamm⸗

lung sind regierungsfreundlich ausgefallen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Dezember. Die heutige »Deutsche Petersb. Ztg.⸗ bringt nachfolgendes Kaiser⸗ liches Edikt an den Finanz⸗Minister:. Um der Staatsbank die erforderlichen Mittel für die Erweiterung ihrer Operationen zum Nutzen der vaterländischen Industrie und zur Unterstützung der schnelleren Ausführung der für das Land sehr wichtigen Eisenbahnlinie zwischen Moskau und dem Schwarzen Meere zu gewähren, haben Wir e Vorstellung, welche von dem von Uns ernannten Comité geprüft worden ist, für nöthig erachtet, der Staatsbank den größten Theil der von den früberen Kredit⸗Anstalten zu Staats⸗ und gemeinnützigen Zwecken auf lange Termine gemachten Vorschüsse zu ersetzen. Demgemäß gestatten Wir der Staatsbank durch Subscription eine innere 5proz. Anleihe über die Summe von 100 Millionen Rubel Silber mit Prämienverloosungen zu er⸗ öffnen. Zu diesem Behufe befehlen Wir Ihnen folgende Maßregeln zu er⸗ greifen: . 1) Auf Grundlage eines besonderen Reglements eine Subscription auf die benannte Anleihe durch die Staatsbank zu eröffnen. b 2) Diese Anleihe unter der Benennung: innere 5prozentige Anleihe mit rämienverloosungen in das Reichsschuldbuch einzutragen, und die derselben entsprechende Summe von der Schuld des Reichsschatzes an die Staatsbank

abzuschreiben.

3) Den Reichsschatz zu beauftragen, der Staatsbank die Summen zu verabfolgen, welche zu den halbjaͤhrigen Zahlungen an Zinsen, Kapital und Gewinnsten der Obligatjonen dieser Anleihe erforderlich sind. 8

4) Die Staatsbank zu verpflichten, eine besondere Rechnung zu führen über die Ausgaben, welche von dem Betrage dieser Anleihe zum Bau der Eisenbahnen gemacht werden. Hinsichtlich der Rückerstattung dieser Aus⸗

aben an die Staatsbank haben Sie Uns seiner Zeit eine besondere Vor⸗ stellung in üblicher Weise zu machen. Zarskoje Sselo, den 13. (25.) No⸗ vember 1864. Alexander.“«

Von der polnischen Grenze wird der »Osts. Ztg. unter dem 8. Dezember geschrieben: Die »Moskauer Nachrichten⸗ haben wenig Vertrauen in die Dauer dernach Unterdrückung des Aufstandes in Litthauen und Reußen geschaffenen Zustände und sprechen offen die Befürchtung einer neuen Schilderhebung der Polen aus.

Man sagt zwar schreibt das officiöse russische Blatt die ganze egenwärtig sich noch kundgebende Agitation sei das Werk einiger Intriguan⸗ ben im Auslande, welche die Geldunterstützung der Freunde der polnischen Sache benutzen, in Rußland selbst aber seien die Polen völlig verstummt, und hätten, wenn auch nicht mit Rußland sich aufrichtig versöhnt, so doch us der Erfahrung die Ueberzeugung von der Unmöglichkeit der Erneuerung des Kampfes um die Wiederherstellung des selbsiständigen Polens in seinen früheren Grenzen gewonnen. Das ist aber nicht wahr. Was im Auslande mehr oder weniger offen geschieht, das wird in Rußland auf dem Wege unterirdischer Intriguen und geheimer Agitationen vollbracht. Man lausche nur auf die Gespräche olnischer Kreise in Wilna, Kiew, Odessa, und man wird sich überzeugen, daß man da die früheren Hoffnungen noch nicht aufgegeben hat. Im Gegentheil gewinnen diese Hoffnungen hauptsächlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen neues Leben. In der That gehen uns aus dem Westlande (Litthauen) unerfreuliche Nachrichten zu. Im südwestlichen Reußen verbrei⸗ iet sich der Geist der Zwietracht, der gegenseitigen unzufriedenheit und des s zwischen den dortigen Behörden und der ländlichen Bevölkerung,

welche in manchen Gegenden, wie uns Augenzeugen versichern, den gesetz⸗ lichen Anordnungen offenen Widerstand entgegensetzt, die den Bauern wäh⸗ rend des vorjährigen Aufstandes übergebenen Waffen nicht ausliefern will, ch in Wäͤldern verbirgt und sogar daran denkt, aus Rußland ganz auszu⸗ wandern. Wenn wir daher nicht alle Kräfte aufbieten, um die westlichen Provinzen gegen die römisch⸗katholische Propaganda und die polnischen In⸗ triguen sicher zu stellen, so müssen wir darauf gefaßt sein, daß wir aus dem Kampfe, den die polnische Organisation gegenwärtig führt und den sie in größerem Umfange für die Zukunft vorbereitet, als moralisch besiegt hervor⸗ gehen werden, und daß die moralische Niederlage auch materielle Verluste

nach sich ziehen wird.“«

Dänemark. Kopenhagen, 7. Dezember. Im Folkething, schreibt man den „Hamb. Nachr.⸗, wird morgen die dritte Behand⸗ lung der Verfassungsmodificationen stattfinden und, wie jetzt die beste Aussicht ist, ohne Schwierigkeit durchgehen. Das Gesetz wird dann sofort vom Köͤnig bestätigt werden und nach dessen Emanation der Austritt der schleswigschen Mitglieder stattfinden. Die neue Ver⸗ fassung ist in diesen Tagen Gegenstand der Berathung in zahlreichen Minister⸗Konferenzen gewesen und wird unverzüglich nach Emani⸗ rung der Verfassungsmodification dem Reichsrath vorgelegt werden

und von demselben also noch vor Weihnacht erledigt werden können.

Im Januar künftigen Jahres wird der Reichstag darüber gehört werden. Im Landsthing findet heute die dritte Behandlung der Modificationen im Wahlgesetz statt, welche wohl, wie die zweite, ohne Discussion geschehen wird.

Ein Einsender in der »Berl. Tid.⸗ macht den Reichsrath dar⸗ auf aufmerksam, daß der 9. Januar 1865, der Tag seines Ausein⸗ andergehens, nicht weit entfernt sei. Die Zeit werde von demselben auf die unverantwortlichste Weise vergeudet, die Redseligkeit sei gren⸗ zenlos und der englische Spruch „time is money“ scheine den Ge⸗

8 1“ vAAXAA“ 8 merksam gemacht, welche das Gebahren des Reichsraths herbeiführen würde, wenn die Verfassungsangelegenheit in dieser Session nicht beendigt würde. Von den Marine⸗Offizieren sollen dem Vernehmen nach elf Orlogs⸗Capitaine pensionirt worden sein. 1 Das hiesige skandinavische „Fädrelandet⸗ feiert heut den 25sten Jahrestag seines Bestehens. Es ist in Folge dessen von Angehörigen der skandinavistisch⸗eiderdänischen Partei auf der in der Vorstadt Vesterbro gelegenen Königlichen Schießbahn ein Festessen arrangirt worden, an dem die jetzigen Redakteure des genannten 1 Cand. phil. Carl Ploug und Cand. jur. Gjödvad als Ehrengäste theilnehmen werden. „Fädrelandet⸗ nutzung der in Schweden neu eröffneten südlichen Skammbahn von hier über Malmö in etwa 30 Stunden Stockholm erreichen kann. Die Rückreise von Stockholm wird noch schneller zurückgelegt, näm⸗ lich in 18 Stunden bis Malmö.

Amerika. Die Marschordre, welche General Sherman von Kingston aus am 9. November, vor dem Aufbruch der Armee zu ihrem Feldzuge durch Georgien und nach Südkarolina, erlassen hat, lautet in gekürzter Fassung: 1) Behufs militairischer Operationen theilt sich die Armee in zwei Flügel, den rechten, das 15. und 17. Corps, unter General⸗Major O. D. Howard, den linken, das 14. und 20. Corps, unter General⸗Major H. W. Slocum. 2) Die marschirenden Truppen werden sich einstweilen, wo immer es thunlichst ist, auf vier möglichst parallelen Straßen vorwärts be⸗ wegen; die Punkte, wo sie später zusammentreffen sollen, werden durch spezielle Befehle bestimmt werden. Die Kavallerie unter Brigade⸗ General Kilpatrick, erhält besondere Befehle von dem Ober⸗ Com⸗ mandeur. 3) Jedes Corps wird seinen eigenen Proviant⸗ und Munitionstrains mit sich führen. Die einzelnen Kolonnen werden gemei⸗ niglich um 7 Uhr Morgens aufbrechen und etwa 15 Meilen per Tag zu⸗ rücklegen, wofern nicht anders befohlen. 4) Die Armee wird während des Marsches im Lande fouragiren. Jeder Brigade ⸗Commandeur wird einen Fouragetrupp organisiren, der in der Nähe der Marschroute Getreide oder Fourage aller Art, Fleisch, Vegetabilien, Mehl oder sonstige Bedürf⸗ nisse des Kommandos einzusammeln hat, und es ist Sorge zu tragen, daß das Kommando stets mit Lebensmitteln auf wenigstens zehn, mit Fourage auf drei Tage versehen sei. Es ist den Soldaten verboten, die Häuser der Landeseinwohner zu betreten oder sich gegen letztere irgendwie zu vergehen. Während der Ruhezeiten darf es ihnen erlaubt werden, Rüben, Kar⸗ toffeln und andere Vegetabilien zu sammeln oder Vieh in Fronte ihres Lagers einzutreiben. Die Herbeischaffung von Lebensmitteln oder Fourage aus einiger Entfernung von der Route iist lairen Fourage⸗Detachements zu uͤberlassen. 5) Den Corps⸗-Commandeurs ist die Macht verliehen, Muͤhlwerke, Häuser, Baumwollen⸗Etablissements u. dgl. zu zerstören, und der leitende Grundsatz soll im Allgemeinen fol⸗ gender sein: In Gegenden, wo die Armee unangefochten bleibt, Zerstörung solcher Gebäude nicht gestattet sein, sollten aber Guerillas oder sonstige Streifzügler den Marsch belästigen, oder die Einwohner Brücken verbrennen, die Straßen versperren oder anderswie örtliche Feindseligkeiten begehen, so haben die Corps⸗Commandeure die betreffenden Distrikte, je nach dem Maße solcher Feindseligkeiten, mit größerer oder geringerer Schonungslosigkeit zu verheeren. 6) Was Pferde, Maulthiere, Transport⸗ wagen, die den Einwohnern gehoͤren, betrifft, so ma die Kavallerie und die Artillerie sich dieselben nach Gutdünken zueignen, doch ist ein Unterschied zu machen zwischen dem Eigenthum der gewöhnlich neutral oder freund⸗ schaftlich gesinnten armen oder gewerbfleißigen und dem Eigenthum der meist feindlich gesinnten reichen Besitzer zu machen. Beim Fouragiren jeder Art haben sich die Truppen jedoch jeder Schmähung, Beleidigung oder Drohung zu enthalten, und wenn die Offiziere es angemessen erachten, Certifikate, doch keine föͤrmlichen Empfangscheine, abzugeben; sie werden sich überdies bestreben, jeder Familie hinreichenden Unterhalt zu lassen. 7) Neger, welche koͤrperlich wohl gebaut sind und den verschiedenen Kolonnen von Nutzen sein können, mögen mitgenommen werden, wenn die Proviant⸗ vorräthe es erlauben. 8) Jedes Corps hat sofort ein tüchtiges Pionier⸗ Bataillon, wo möglich aus Negern, zu organisiren. 9) Capitain Poe, Ingenieurchef, wird jedem Flüͤgel der Armee einen vollständig equipirten Pontontrain anweisen. ee‚Lus Aunftrag des Generalmajors W. J.

18 gez. L. M. Dayton, Adjutant.⸗« In dem Corpsbefehle des Generals Slocum heißt es: „SDie Fouragirung ist einzig und allein besonderen Streifpartieen über⸗ tragen. Plündern, Marodiren und jeglicher gegen Bürger verübte Akt der Grausamkeit oder Schmähung wird strenge Strafe finden. Jeder Brigade⸗ Commandeur wird auf jedem Marsch eine starke Arrieregarde haben, um alle Nachzügler arretiren zu lassen. Nicht nur der Ruf des Corps, sondern die persönliche Sicherheit des einzelnen Mannes hängt in großem Maße von der Durchführung strenger Mannszucht ab.⸗

Die Proclamation, welche General Beauregard am 18. November von Corinth aus an die Bewohner Georgiens er⸗ lassen hat, ist kurz und in allgemeinen Ausdrücken gehalten:

„An das Volk Georgiens! Steht auf zur Vertheidigung eures vater⸗ ländischen Bodens! Schaart euch um euren patriotischen Gouverneur und eure tapfern Soldaten! Sperrt und zerstört alle Straßen in Shermans Fronte, Flanke und Rücken, und seine Armee wird bald in eurer Mitte Huugers sterben. Seid voller Zuversicht, seid entschlossen, vertraut auf die

alllenkende Vorsehung, und eure Anstrengungen wird schneller Erfolg krönen. Ich eile, euch zur Vertheidigung eurer Heimaath und eurer Heerde Fülfe zu bringen!« 8

setgebern unbekannt zu sein. Zugleich wird auf die Gefahren auf⸗

4 2

macht darauf aufmerksam, daß man durch Be

einzig den regu-

soll die

von dem bei dieser Rechtssache betheiligten Präsidenten Grafen Finck von

Literatur auf diesem Gebiete zur Anschauung t tirung jedem für diese Studien sich Interessirenden so ungemein erleichtert.

der Geschichtsmaler Johannes Zumpe,

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’schen Telegraphen⸗Büreau

Kiel, Freitag, 9. Dezember, Abends. Die Civil- von Zedlitz und von Lederer, die heute Vormittags von Altona eingetroffen waren, sind heute Abend wieder abgereist, nachdem sie mit den Mitgliedern der Herzoglichen Landesregierung und des Appellationsgerichts verhandelt hatten. Die Civil⸗Kommissare haben von allen Beamten einen Revers über die Anerkennung der neuen Landesbehörde und eine Erklärung, den Anordnungen derselben Ge⸗ horsam leisten zu wollen, gefordert.

Hamburg, Sonnabend, 10. Dezember, Morgens. Während die gestrige »Kolding Avis⸗ in Betreff der am 7. d. M. zu Kolding vor dem Könige von Dänemark erschienenen Deputation dänisch⸗ gesinnter Nordschleswiger Stillschweigen beobachet, die Kopen⸗ hagener eiderdänischen Blätter dagegen das entsprechende Ereigniß auf die allarmirendste Weise schildern, enthält die Haderslebener „Nordslesvigske Tidende⸗ von gestern, welche soeben eintraf, einen verbürgten Bericht: Der König empfing aus den Händen der Devputirten, deren Wortführer der Bruder des verstor⸗ benen Laurids Skau war, eine Loyalitäts⸗Adresse, erwiederte jedoch weder ermuthigend noch tröstend: »Ich bedauere auf das Tiefste die Lostrennung Schleswigs von Dänemark, allein ich habe es nun einmal abgetreten und hoffe, daß die Nordschleswiger vernünftig sein und geduldig ihr Schicksal ertragen werden!⸗ Die dänischen Em⸗ bleme hatten die Deputirten zuvor auf den ausdrücklichen Wunsch des Königs ablegen müssen, da er sie nur als Schleswiger empfan⸗ gen wollte. 8

Auch die »Berlingske Tidende⸗ vom 8. d. des Königs in ähnlichem Sinne mit. 8

Antwort

Kunst und Wissenschaft.

8

Unter dem Titel: »le Roi te touche« hat der Prof. Paulus Cassel in Kommission der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) eine Schrift erscheinen lassen über den Gebrauch im alten Frank⸗ reich, daß die Könige zu Weihnachten, wie an andern hohen Festtagen, die Kranken heilten. (Der Ertrag dieser Schrift ist zur Weihnachts⸗ bescheerung armer Kinder der Dreifaltigkeitsgemeine bestimmt). Die Eigen⸗ schaft des Herrn Verfassers, seinen Gegenstand gelehrt und zugleich anschau⸗ lich darzustellen, bewährt sich auch in der vorliegenden kleinen Schrift.

Das dritte Heft der »Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde«, unter Mitwirkung von Droysen, L. von Ledebur, Preuß, L. Ranke und Riedel herausgegeben von Professor Dr. R. Foß, welches kürzlich erschienen ist, giebt über einen der interessantesten Vorgänge in der Rechts⸗ und Verwaltungsgeschichte Preußens unter König Friedrich dem Großen gründlichen und authentischen Aufschluß. Es ist dies die » Geschichte des von der Neumärkischen Regierung geführten Arnold⸗Gersdorfschen Prozesses und der Folgen desselben, verfaßt

inckenstein. Mitgetheilt von dem Professor Preuß.« Die innere und äußere Bedeutung dieses Rechtsstreites mit seinen charakteristischen Folgen möchte es wünschenswerth erscheinen lassen, dieser Abhandlung die möglichst größte Verbreitung zu verschaffen; sie umfaßt in dem vorliegenden Hefte 2129 - 155. Dasselbe Heft bringt den Schluß des auf reckenden Aufsatzes: Geschichte der preu⸗ ichtungen von 1763 bis 1815. Aus amtlichen Quellen

eimen Justizrath Odebrecht, von Seite 156 182. Glaubensbekenntniß von Hardenberg« Just. Droysen unter den Miscellen mitgetheilt, erinnert aber⸗ abermals an den noch immer unerfüllten Wunsch, eine mäße und zuverlässige Lebensbeschreibung dieses Staatsmannes zu —Eine solche würde auch zur Beurtheilung der praktischen Anwen⸗ g des hier mitgetheilten Bekenntnisses den besten Maßstab liefern. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß das vorliegende Hest unter der Ru⸗ brik »Bibliographie« eine Uebersicht der vom 1. Juli bis Mitte November 1864 erschienenen Schriften, betreffend preußische Geschichte und Landeskunde, enthält, eine sorgfältige, mühsame und dankenswerthe Arbeit, welche einmal den nicht unerheblichen Reichthum der bringt und dann die Orien⸗

von

In Dresden verschied am 5. d. M., dem »Dresd. Journ.« zufolge, ein Schüler Schnorrs, einer der befaäͤhigtsten unter den jüngeren Künstlern Dresdens. Er war berufen, den Corridor des Königlichen Museums mit Fresken zu schmücken, und die lange, schmerzliche Krankheit, welche sein Ende herbeiführte, riß ihn mitten aus der Ausarbeitung des Cartons zu jener schönen großartigen Aufgabe. Der polnische Historiker Theodor Narbutt, pensionirter russischer Ingenieur⸗Capitain, ist, wie der »Dzien. Warsz.“« berichtet, nach langwieri⸗

9 15¹

In dem Archiv eines Birminghamer Rechtsanwalts

verspricht. 1662 und werfen Licht auf die Geschichte einiger in Henley⸗Streat, Stratford, welche früher an das Eigenthum der

ters umgebenden Gartens bilden.

stücke sind vor der Hand

noch zur Entdeckung ähnlicher Dokumente führen werden, aus deren

Zuse

ammenhang bri 8

11““

Statistische Mittheilungen.

in der Ober⸗Bürgermeisterei Barmen. 93 Wohnhäuser, 74 An⸗ und Aufbauten, 36 83 Hintergebäude, in Summa 329; 1863:

Summa 288.

d. M. erfolgten Bevölkerungsaufnahme 15,097 Seelen. zählung im Jahre 1861 ergab 14,670 Seelen. London, 7. Dezember.

Die letzte

(gegen 11,440,248 G. und 9,961,848 G. in den entsprechenden von 1863 resp. 1862). Es waren darunter 5,093,059 G. rothen, 8,325,

8 zu verzeichnen. er ersten neun Monate d. J. auf 4045,350 Pfd. St. gegen 3,2 Pfd. St. resp. 2,712,482 Pfd. St. in d 1 von 1863 resp. 1862. PHvrEt. he de 9e858 6

Nachweise der Neubauten von 1862, 1863 bis November 18 1862: 12 Doppelwohnhäuser, B“ 19 Umbauten, 1 boppelwohnhäuser Wohnhäuser, 67 An⸗ und Aufbauten, 43 Fabriken, 36 89 Hinter⸗ gebäude, in Summa 354; 1864: 9 Doppelwohnhäuser, 76 Wohnhäuser, 58 An⸗ und Aufbauten, 23 Fabriken, 30 Umbauten, 83 Hintergebäude, in

hat sich

ein Bündel von etwa einem Dutzend Aktenstücken vorgefunden, von denen man sich einzelne beachtenswerthe Aufschlüsse über Shakespeare s Leben Die Dokumente erstrecken sich uͤber den Feehe . von 1573 bis

äuser und Grundstücke

Familie

Shakespeare anstießen und jetzt einen Theil des die Geburtsstätte des Dich⸗ 8 Garter Der Name John Shakespeares, des Zaters, kommt häufig im Kontexte so wie als Zeugenunterschrift vor, und auch William Shakespeare selbst wird wiederholentlich erwähnt. Die Akten⸗

3 zu genauerer Untersuchung in dem Museum zu Stratford niedergelegt worden, und man hofft, daß 8.8 nn shs sunas

Inhalt

sich die dürftigen Notizen, die uns von des grö iti s en N größten britischen Dichters äußerem Leben überkommen sind, einigermaßen ergänzen und in 1

.

129

Viersen nebst der Landbürgermeisterei zählt zufolge der am 3ten

Volks⸗

Lon Der Wein⸗Import des Monats Oktober 1,274,212 Gallonen, überstieg den Import 18 288 Monats im Jahre 1863 um nahezu 100,000, den des Oktober 1862 um 320,000 Gallonen. Der Import der ersten zehn Monate d. J. belief sich auf 13,418,342 G. eiträumen

283 G.

weißen Weines. Von Frankreich, Portugal, Holland und zumal von Spa⸗ nien ist eine Zunahme, nur von Südafrika eine bedeutende Abnahme der Dem Werthe nach belief sich der Wein⸗Import

41,696 rtalen

Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten. burger Gewerbe⸗ und Industrie⸗Ausstellung« hat in Sitzung vom 1. d. M. u. a. den Beschluß gefaßt, Aass

Thüringer⸗ und Sachsen⸗Land vertreten sein wird.

Der Programms lautet nunmehr:

Herzogthbmer Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Meiningen und Altenburg,

fassen. «

meinen gut nachgemacht. Besondere Kennzeichen find: 1) in der Mi

»Coupon« (oben rechts) das „p« nicht zu den übrigen Buchstaben un »Geldbetrag, durchkreuzt« größer und stärker wie die übrigen; anstatt

gänzlich. «

in einen schiffbaren Wasserweg umgewandelt werden soll. davon einen kommerziellen und industriellen Umschwung der Stadt,

dies beabsichtigt wird, kanalisirt sein wird.

sache aufgefaßt.

betheiligen. Aus Scheveningen wird berichtet,

8 Igen 1t daß dort fortwährend aus reiche Zufuhren von Häringen eintreffen.

Allein vom 13. bis

Preise halten sich noch hoch. Die in den Meeresstrichen an der eng Küste gefangenen Häringe werden noch mit 23 Fl. bis 16 Fl. pr. 10 bezahlt, die an der holländischen Küste gefangenen mit 10 bis 9 Fl. bis jetzt zugeführten Quantitäten belaufen sich bereits auf beinahe 21

ningen schreibt, aus 130 Schuiten.

gen Leiden im 81. Lebensjahre am 26. November in Wilna verschieden.

die Zahl

1““

Flotte 126 Schui G F 811 äßtte, betrug

ramms la inr »Die Gewerbe⸗ und Industrie- Aus ellun soll die Königlich preußische Provinz Sachsen, das Königreich g Ema Ausschluß der Kreis⸗Direction Bautzen), die Berghauptmannschaft Klaus⸗ thal, den Kreis Schmalkalden, das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, die

Die General⸗Versammlung des »Comités für die Merse⸗

seiner

g8 dem Ausstellungsgebiete eine Ausdehnung zu geben, nach welcher auf der Ausstellung das. 8 nze

des

so wie

ich Anhalt, den Distritt Blankenburg des Herzogthums Braunschweig, die beiden Fürstenthümer Schwarzburg und die reußischen eee

Aus Witten meldet die »Elbf. Ztg.“ unter dem 8. Dezember: »Seit einigen Tagen coursiren hier viele falsche preußische Zins⸗ Coupons von 5 Thlrn. aus dem Jahre 1863. Dieselben sind im Allge⸗

tte im

Stempel stehen statt »Coupons . Stempel« die Worte »Coupon Stempel«; es fehlt also an dem Worte »Coupon« das »«; 2) paßt in dem Worte

d steht

auch etwas schief; letzteres ist auch bei dem en« der Fall; 3) sind die Worte

vein⸗

schließlich« steht auf den falschen veinschließl.« 4) fehlen die Wasserzeichen

22 h der Stadt Jever, wird der »Wes. Z.“* geschrieben, setzt man große Hoffnungen auf ein schon länger in Anregung gebrachtes Projekt, durch welches das Binnentief (Abwässerungskanal) von Jever nach Hooksiel Man erwartet

zumal

wenn erst die Schienenwege bis an die Jade gehen und Ostfriesland, wie Nach den zur Zeit darüber statt⸗ findenden Verhandlungen wird die zu treffende Einrichtung als eine Sügat

G Sie wird indeß erst zur Verwirklichung kommen können, wenn die dabei zunächst interessirten Theile an der Tragung der Kosten sich

über⸗ 18. v.

langten daselbst 50 Häringsschuiten mit zusammen 5,273,000 Stück an. Die

lischen 0 St. Die Mil⸗

lionen Stück. Die Häringsflotte bestehe dieses Jahr, wie man aus Scheve⸗

Im verwichenen Jahre, in welchem die

der eingebrachten Häringe in 6 1““