1864 / 301 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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drichs⸗Werdersche und das Friedrich⸗Wilhelms ˖ Gymnasium ebenfalls je für sechs Lehrer die Beitrittsberechtigung erlangt haben. Alsdann bleibt der Turnus nur auf die neueren Gymnasien beschränkt, bis auch diese zu einer gleichen Berechtigung gelangt sind. Erst hiernach beginnt der Turnus wie⸗ der bei dem Berlinischen Gymnasium.

Wenn säͤmmtliche Pfarrkirchen Berlins die Theilnahmeberechtigung für je eine Stelle erlangt haben, alsdann sollen bei der weiteren Verleihung der Theilnahmeberechtigung nach der durch das Alter bestimmten Reihen⸗ folge die mit Parochialrechten ausgestatteten Anstaltskirchen und sodann die⸗ jenigen Kirchen berücksichtigt werden, welche mehr als eine fundirte Pfarr⸗ stelle besitzen. 1

Die nach vorstehenden Bestimmungen zunächst sich ergebende Reihen⸗ folge ist nachstehende:

Gymnasium. gröündet.

1748. 1856. 1935. 1861. 1835. 1835. 1835. Friedrich⸗Wilhelms⸗ 1846. 1854.

Invalidenhauss— (Cioilgemeinde)

St. Johannis⸗Baptista⸗

EEEbEE“ St. Elisabetnh. 8

n bFn Köllvisches. e7

Friedrichs⸗Werdersches⸗

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Friedrichs.

8

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Friedrichs⸗ St. Matthäi⸗

Wilhelms⸗ St. Marcus⸗

88 Köllnisches. St. Andreas 1854. Friedrichs⸗Werdersches⸗

1854. Friedrich⸗Wilhelms⸗

St. Philippus⸗-Apostelt. 8s 1856.

St. Bartholomäus

F Ssriedrichs⸗ St. Johannes⸗Evangelist⸗ - 24. Wilhelms Von der Theilnahme überhaupt ausgeschlossen bleiben die Domkirche,

ie Parochialkirche, die Militair⸗ und die Französischen Kirchen, und von den

Gymnasien das Joachimsthalsche und das Französische, da diese Kirchen und Anstalten nach dem ursprünglichen e ausgeschlossen waren.

Zur Ergänzung der Bestimmungen im §. 9 des Statuts wird hier⸗ Kdurch festgesetzt, daß der daselbst unter Nr. 1 erwähnte Beitrag für die Zeit der Anwartschaft von fünf Thalern, nur für jedes vollendete Jahr der Anwartschaft, gerechnet vom Tage der Aufnahme, nicht der Anmeldung des Anwärters, zu zahlen ist, die überschießende Zeit daher nicht berechnet wird / und daß ferner die Verzinsung der nach Nr. 2 zu stundenden Einhundert Thaler Antrittsgeld bis zum Todestage des betreffenden Mitgliedes erfol⸗ gen muß, sofern nicht das CC““ früher an die Kasse gezahlt wird.

Nach dem §. 3. des Status ist für jede Kirche und für jedes Gymna⸗ sium nur einer übestimmten Anzahl von Geistlichen und Lehrern der Beitritt gestattet, und im §. 13 festgesetzt, daß diejenigen wirklichen Mitglieder, welche in den Ruhestand treten oder in eine andere Stelle versetzt werden, die Mit⸗ gliedschaft ferner behalten. Es wird nun zur näheren Erläuterung hierdurch bestimmt, daß bei der Berechnung der einer Kirche oder einem Gymnasium zustehenden Stellen der Mitgliedschaft nicht diejenigen dabei einge⸗ rechnet werden, welche emeritirte 8 Mitglieder jedesmal inne haben. Miit Bezugnahme auf den §. 30 des Statuts wird hierdurch erwähnt und festgesetzt, daß nach dem Ministerial⸗Reskript vom 20. September 1851 zufolge Allerhöchster Genehmigung die Zahlung der Pensionen bereits seit dem 1. Januar 1852 in vierteljährlichen Raten praenumeran do geleistet wird, und es hierbei auch für die Zukunft bewendet.

Berlin, den 11. Februar 1863. Dr. Fr. G. Lisco, Prediger an St. Gertraud. Bonnell, Direktor des Friedrichs⸗Werderschen Gymnasii. E. Orth, Prediger der Friedrichs⸗Werderschen Kirche.

G. Lisco, Prediger an der Neuen Kirche.

A. W. Zumpt, Professor am Friedrich⸗Wilhelms ⸗Gymnasium.

Ful⸗ Richter, Professor am Friedrichs⸗Werderschen Gymnasium. r. Max Strack, Oberlehrer am Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗

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nasium. A. Runge, Profef or am Friedrichs⸗Gymnasium. 6“ Dr. Christian Ludwig Couard, Erster Prediger zu St. Georgen. Dr. Johann Friedrich Bellermann, Direktor des grauen Klosters. Dr. Friedrich Hofmann, Professor am grauen Kloster. J. Müllensiefen, Prediger an St. Marien. * Gustav Schweder, Archidiakonus an St. Nikolai. Christian Wilhelm Hetzel, Erster Prediger an der Louisenstadt⸗Kirche und Superintendent. Heinrich Franz Wilhelm Nosl, Zweiter Prediger an der Louisen⸗

stadt⸗Kirche. Heinrich Lud wig Polsberw, Professor am Köllnischen Real⸗ Gymnasium. Dr. Jebs He gheic Bachmann, Konsistorial⸗Rath und Pfarrer an . Jacobi. 1 Dr. Hermann Nudolf Alexander Foß, Professor am Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Gyinnasium

Johann Carl Friedrich Weitling, Archidiakonus an St. Petri Schultz, Erster Prediger an der Sophien⸗Kirche. 1 P 8 Dr. E. F. August, Direktor des Köllnischen Real⸗Gymsiums zu Berlin Carl Ferdinand Dahms, Zweiter Prediger zu St. Georgen.

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Real⸗Gymnasium

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Bekanntmachung 1“ die Vermittelung von Zahlungen unter und Thlr. mittelst Post⸗Anweisungen innerhalb

11191“ Preußischen Postgebiets. 9 E1 “¹“ 1868 Post⸗Anstalten übernehmen vom 1. Januar k. J. a den Verkehr im Preußischen Postgebiete die Vermittelung von Zah⸗ lungen unter und bis 50 Thlr. mittelst Post⸗Anweisung.

Die Gebühr beträgt für eine Zahlung: nter und bis 25 Thlr. überhaupt 1 Sgr, im: ohne Unterschied der Entfernung; se entrichtet werden, möglichst durch Verwendung von Frankomarken.

Formulare zu Post⸗Anweisungen werden durch die Postanstalten, die Briefträger und die Landbriefträger unentgeltlich verabfolgt, ein⸗ zeln und in größerer Zahl; die Austheilung der Formulare beginnt mit der letzten Woche des laufenden Monats.

Der Absender hat in die Post⸗Anweisung den in kassenmäßigem Gelde einzuzahlenden Betrag, so wie den Adressaten und den Be⸗ stimmungsort einzutragen; es steht ihm frei, seinen Namen hinzuzu⸗ fügen und noch auf einen Brief oder eine Rechnung Bezug zu nehmen. Andere Zusätze, insbesondere Mittheilungen, welche den Charakter einer Korrespondenz annehmen, sind nicht statthaft.

Dem Aufgeber wird ein Post⸗Einlieferungs⸗Schein ertheilt.

Die Post⸗ Anstalt expedirt die Post⸗Anweisung als Briefpost⸗ Gegenstand mit den schnellsten sich darbietenden Eisenbahn⸗ und Post⸗ Verbindungen.

Am Bestimmungsorte wird die Post⸗Anweisung na leichen Grundsätzen, wie ein Ablieferungsschein über vasgee Feran. 5 Adressaten oder dessen Bevollmächtigten zugestellt.

Gegen die vorschriftsmäßig vollzogene Post⸗Anweisung wird die Auszahlung des Betrages von der Post⸗Anstalt des Bestimmungs⸗ orts geleistet. Stehen der Post⸗Anstalt daselbst die erforderlichen Geldmittel zur sofortigen Auszahlung nicht zur Verfügung, so kann die Auszahlung zwar erst verlangt werden, nachdem die Beschaffung der Mittel erfolgt ist, hierauf wird indeß stets in möglichst kurzer Frist Bedacht genommen.

Andererseits hat der Adressat die Abhebung eines Betrages nicht über 14 Tage nach Empfang der Post⸗Anweisung hinaus⸗ zurücken.

Post⸗Anweisungen, welche als unbestellbar sich ergeben sollten, werden nach dem Aufgabeorte zurückgesandt, damit der Betrag dem Aufgeber ohne weitere Kosten zurückgezahlt werde.

Die Postverwaltung leistet für die auf Post⸗Anweisungen ein⸗ gezahlten Beträge in demselben Umfange wie für eigentliche Geld⸗ sendungen Garantie; die Haftpflicht erlischt nach sechs Monaten vom Tage der Einlieferung. 4

An Orten, wo besondere Stadtpost⸗Einrichtungen bestehen, z. B.

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in Berlin, übernimmt die Stadtpost⸗Anstalt auch die Vermittelung

solcher Zahlungen unter und bis 50 Thlr. mittelst Post⸗Anweisung

an Adressaten im Stadtbezirk für die obigen Gebühren und unter

den übrigen vorstehenden Bedingungen. Berlin, den 10. Dezember 1864. 8 Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Das 47. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 5978. das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Schiffs⸗ Fheraatscha auf den Seeschissen. Vom 26. März 1864;

5979. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Oktober 1864, be⸗

treffend die Genehmigung des Nachtrages zu dem Sta⸗

ute der großen Berlinischen Prediger⸗ und Schullehrer⸗ Weiittwenkasse; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 14. November 1864, be⸗

1 treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für

den Bau und die Unterhaltung der Chausseen von dem

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Sagertschen Gehöft unweit Richtenberg über Meierei

Heinrich Julius Leopold Selckmann, Professor am Köllnischen

diese Gebühr muß vom Absender

1864 unter Bekannten gesammelt 18 Thlr.

88 han Ravenhorst nach Löbnitz, und von Meierei Ravenhorst

Ksbber die Försterei Carlshof nach Damgarten, und unter 5981. den Allerhöchsten Erlaß vom 28. November 1864, be⸗ treffend die Genehmigung zum Eisenbahn⸗Anschlusse der Kohlengruben Weisweiler und Rothberge an die Rhei⸗

eeae nische Eisenbahn. 2 Berlin, den 23. Dezember 1864.

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Krieg

Bekanntmachung. 1.1““

An Gaben für die Kronprinz⸗Stiftung zu Gunsten der Ver⸗ wundeten und Invaliden der preußischen Armee in Schleswig ꝛc., so wie für die Hinterbliebenen der dort Gefallenen, sind dem Kriegs⸗Ministerium zur weiteren entsprechenden Verwendung ferner zugegangen: 8

1216) Kommandantur zu Stralsund 7 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. 1217) Landwehr⸗Bataillon Cosel, von Offizieren und Landwehr⸗ männern gesammelt 73 Thlr. 1218) Kreisstände des Kreises Grott⸗ kau 100 Thlr. 1219) Kreisstände des Kreises Loewenberg 100 Thlr.

1220) 11. Compagnie 4. Magd. Inf.⸗Regts Nr. 67 zu Quedlinburg, von Unteroffizieren und Mannschaften gesammelt 6 Thlr. 1221) Königlicher Hof⸗Kommissionsrath Arnold in Berlin, in feiner Woh⸗ nung am Tage des Einzugs der Truppen in Berlin 7. Dezember

1222) Herr Rechts⸗

Anwalt Haertel in Berlin, am Tage des Einzugs der Truppen in

Berlin 2 Frd'or (11 Thr. 10 Sgr.). 1223) Durch das Königliche

inisterium der auswärtigen Angelegenheiten, von dem Verweser des Königlichen Konsulats zu Melbourne, Herrn A. Kruse, unter den Deutschen der Kolonie Victoria für die Verwundeten und Hinter⸗ bliebenen Gefallener der preußisch⸗ österreichischen Armee gesammelt

75 Liv. Sterl. (504 Thlr. 11 Sgr.). 1224) Herr Banquier Adolf Hansemann in Berlin 500 Thlr. 1225) Verw. Frau Präsident Hansemann in Berlin 333 Thr. 10 Sgr. 1226) Durch die Hof⸗ Banquiers Hrn. Gebr. Arons in Berlin von der Königlichen Kreis⸗ kasse zu Prenzlau durch Sammlung 710 Thaler, von den Kreis⸗ ständen zu Prenzlau bewilligt 290 Thaler, zusammen 1000 Thaler. 1227) Ungenannt durch die Stadtpost 2 Thaler. 1228) Hr. Heidenreich in Berlin 1 Thlr. 10 Sgr. 1229) Kreisstände des Kreises Ostpriegnitz zu Kyritz 100 Thlr. 1230) Landrathsamt

21 Sgr. 10 Pf.

des Kreises Ostpriegnitz zu Kyritz, durch Sammlung 100 Thlr. 1231) Landrathsamt zu Rathenow, bei einer Festlichkeit in Rhinow gesammelt 7 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. 1232) Durch das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Breslau, von einem Ungenannten, zur Feier

des Einzugs der aus dem Feldzuge beimkehrenden Truppen 50 Thlr.

1233) Kreisstände des Kreises poln. Wartenberg 100 Thlr. 1234). Durch Se. Excellenz den Wirkl. Geheimen Rath und Regierungs⸗ räsidenten Hrn. v. Holzbrinck zu Arnsberg, Sammlung im Kreise Hagen 567 Thlr. 29 Sgr. 2 Pf. 1235) H. St. in Charlotten⸗ burg 1 Thlr. Zusammen 3583 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf. 9 Hierzu die laut letzter Bekanntmachung eingegangene Summe von 180,325 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf. Zusammen 183,909 Thlr. 22 Sgr. 10 Pf. 8 Fean 8 der zu obigem Zweck außerdem vorhandene Fonds

mit 37,757 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. Summa der Einnahmen 221,667 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. 8

6oggdag sind a) laut letzter Bekanntmachung 8817 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf.; b) ferner ausgegeben: 403) dem verwundeten Musketier Eugen Caspari in Berlin 10 Thlr.; 404) dem in Folge Gelenk⸗Rheumatismus als Invalide entlassenen Sergeanten Carl Dickow aus Klein⸗Zarnow, KFreis Greiffenberg, 10 Thlr.; 405) dem in Folge von Erkältung im Felde als Invalide entlassenen Unter⸗ offizier Herrmann Lohse aus Boberowe Kreis Westpriegnitz, 10 Thlr.; 406) dem in Folge Erkältung im Felde als Invalide entlassenen Ser⸗ geanten Carl Wardermann aus Perleberg, Kr. Westpriegnitz 10 Thlr.; 407) dem invaliden Gefreiten Ernst Eberhard v. d. Steinen zu Nauen⸗ haus bei Gräfrath 10 Thlr.; 408) dem verwundeten Füsilier Carl Aßmann aus Hegermühle, Kreis Ober⸗Barnim 10 Thlr.; 409) dem verwundeten Pionier Carl Rieke aus Havelberg, Kreis West⸗

jennit, 10 Thlr.; 410) dem verwundeten Grenadier Mathes Pikartz Kreis Aachen, 10 Thlr.- 411¹) dem ver⸗ wundeten Gefreiten August Schulz aus Cüstrin 10 Thlr. 412) der Wittwe Krüger (früher verwittweten Marquard) zu Aar⸗ borst, Kreis Friedeberg, Mutter des an seinen Wunden verstorbenen Füsiliers Wilhelm Marquard 4 Thlr. monatlich, auf 12 Monate 18 Thlr.; 413) dem invaliden Grenadier Gottfried George zu Bir⸗ kicht, Kreis Löwenberg, 10 Thlr.; 414) an das Königliche Ministe⸗ rium der auswärtigen Angelegenheiten, zur Uebermittelung an die betreffende Kaiserlich österreichische Behörde 252 Thlr. 5 Sgr. 86. als die Hälfte einer Summe von 75 Pfd. St. oder 504 Thlr. 11 Sgr., welche von dem Verweser des Königlichen Konsulats in Melbourne

11

V gnädigst geruht:

WW1““ Herrn A. Kruse unter den Deutschen der Kolonie Victoria für die

pvpeußisch⸗österreichis che Armee ꝛc. gesammelt worden 252 Thlr.

5 Sgr. 6 Pf. 415) Dem Tagelöhner Siegener zu Radlow; Kreis Beeskow, Vater des an seinen Wunden gestorbenen Füsilier Wil⸗ belm Siegener, monatlich 5 Thlr., auf 12 Monate 60 Thlr. 416) Der Wittwe des an seinen Wunden gestorbenen Gefreiten Friedrich Hoffmann zu Sandow, Kreis Sternberg, monatlich 4 Thlr., auf 12 Monate 48 Thlr. 417) Der Wittwe Warsch⸗ nack in Berlin, Mutter des auf der Insel Fehmarn durch Pferdehufschlag beschädigten und in Folge dessen im La⸗ zareth gestorbenen Kanoniers Warschnack, monatlich 5 Thlr. auf

12 Monate, 60 Thlr.; 418) der Ehefrau des bei der mobilen Ar⸗

mee befindlichen Reservisten Lüders in Berlin 20 Thlr.; in Summa 9405 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. Summa des Bestandes der einge⸗ gangenen Gaben (excl. Elberfelder Stiftung, deren Fonds nach der letzten Bekanntmachung 14,443 Thlr. 15 Sgr. beträgt) 212,261 Thlr.

Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berrlin, den 18. Dezember 1864. 5 riegs⸗ und Marine⸗Minister.

Faamrrs von Noonhne

Wohlthätigkeit.

Der Verlagsbuchhändler E. Keil in Leipzig hat dem Kriegs⸗ Ministerium eine Summe von 146 Thlr. 10 Sgr. übersandt, welche im Laufe des Jahres von einer Anzahl Patrioten in verschiedenen Theilen Deutschlands zum Besten der Veteranen aus den Freiheits-⸗ Kriegen ihm zugegangen ist.

Aus dieser Summe sind nachstehende Veteranen bedacht worden:

1) Veteran Köppe zu Tempelburg, Kreis Neu⸗ Stettin, mit. V 2) Veteran Brune zu Unna Kreis Hamm, mit 10 Thlr. 3) Veteran Roth zu Gerbershausen, Kreis Hei⸗ ligenstadt, mit 4) Veteran Scholle zu Berlin mit... 5) Veteran Daginnus zu Biedwethen, Kreis Niederung, mit. 1A““ 6) Veteran Stolze zu Naumburg a. S. mit 10. Thlr. 7) Veteran Wartenberg zu Stolzenhagen, Kreis Nieder⸗Barnim, mtt 10 Thlr. 8) Veteran Pauers zu Marienfelde, Kreis Ma⸗ rienwerder, mit 10 Thlr.

Veteran Mehlis zu Gr. Schulzendorf, Kreis

Teltow, mttitt 10 Thlr.

Veteran Michalcik zu Bystrz, Kreis Ortels⸗

burgmit....

Veteran Haase zu Mühlhausen mit... 10 Thlr.

Veteran Ruthenbeck zu Soest mit.... 10 Thlr.

Veteran Voigt zu Schwersenz, Kreis Po⸗

14) Veteran Flegel zu Berlin mtt 10 Thlr. 1 15) Veteran Gietz zu Darsin, Kreis Schlochau, mit 6 Thlr. 10 Sgr. 1 in Summa 146 Thlr. 10 Sgr.

Das Kriegs⸗Ministerium hat den Genannten diese Beträge auszahlen lassen und bringt solches, indem es zugleich im Namen der Beschenkten den Gebern hiermit Dank sagt, zur allgemeinen Kenntniß. 1

Berlin, den 17. Dezember 1864. Kriegs ⸗Ministertum, Abtheilung für das Invalid 1 Koehlau. von Kirchbach.

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Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Stuttgart, Freiherrn von Canitz und Dallwitz, zur Anlegung des von des Herzogs von Nassau Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes vom Militair⸗ und Civil⸗Verdienst-⸗ Orden Adolphs von Nassau, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wolf im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten, zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Ma⸗

jestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Ordens vom Nieder⸗

ländischen Löwen, so wie dem zum Hofstaat Seiner Königlichen

Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen gehörigen Lakaien Blank,

zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm ver⸗-

liehenen Soldatenkreuzes für den Krieg im Kaukasus, die Erlaubniß K w

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