Zollhaus beamter
wird das Schiff nach Paknam begleiten;
dort wird es
von den Zollhausbeamten dieser Station inspizirt werden und wird die bei
der Ankunft zur Verwahrung abgelieferten Kanonen und Munition zurück⸗ u11111164““
1X“
erhalten.
1““
Alle Zollhausbeamten sollen ein Abzeichen tragen, woran sie ihres Amtes begriffen sind,
erkannt werden können, wenn sie in Ausübung
als solche
und es sollen immer nur zwei Zollhausbeamte auf einmal an Bord eines
deutschen Schiffes kommen dürfen, forderlich wäre, um
Graf zu Eulenburg.
es sei denn, daß eine gröͤßere Zahl er⸗ Schmuggelgut in Beschlag zu nehmen.
Kromema Lu⸗ang Wongsa Ti⸗raat Sen⸗nit.
Tschaupraja Sisuriwong Tschaupraja Rawiwong Tschaupraja Jommerat.
Praja Mont 111161“
der Einfuhr, welche von Handelsartikeln
8 n 1 Abschnitt 1. Der Zoll auf Waaren, welche in Schiffen,
en deutschen Staaten angehören, in das Königreich Sia
soll drei Prozent vom Werthe nicht übersteigen un in Geld bezahlt werden können.
soll kein Zoll erhoben werden.
en; mporteurs entweder in natura oder
Von nicht verkauften Ladungen Abschnitt 2.
Ausfuhr und Binn zu erheben sind.
5. 9
en zöl
Samuha Prakralahoom. Maha Kosatibodi. 8
die einem der kontrahiren⸗ m eingeführt wer⸗ d nach Wahl des
Die nachverzeichneten Artikel sollen von Binnenzöllen oder anderen auf
die Production oder den Transit gelegten Abgaben gänzlich frei
nur den folgenden Ausfuhrzoll bezahlen:
sein, und
Elfenbein Gummigutt Rhinozeroshörner Kardamom, beste Sorte.. „ unechte
Getrocknete Muscheln Pelikansposen Getrocknete Betelnüsse Karakiholz
weiße
aifischfinnen 9 88 schwarze
Luck⸗krabau⸗Saamen.. 11616“
Pfauenschwänze
Büffel⸗ und Kuhknochen
Rhinozeroshäute
Abschnitzel von Häuten. “
Schildkrötenschalen 1d
Beche de Mer
Fischmägen 99
Ungereinigte Vogelnester..
Kingfishers (Eisvogel⸗) Federn
Cutch
Beychésaamen
Pungtaraisaamen
Benzongummi..
Hang⸗lai⸗-Rinde.
Agillaholz
Rochenhäute.
Hirschgeweihe, von ausgewachsenen Thieren „ weiche oder junge desgleichen
Hirschhäute, feine. “ „ ordinaire
Hirschsehnen..
Büffel⸗ und Kuhhäute
Elephantenknochen . Les.gs
Tiegerknochen
Büffelhörner
Elephantenhäute. c u““
Tiegerfelle
Armadillhäute e
Hanf
Getrocknete Fische (Plahenga)a,) „ „ (GPlasalit)
Sapanholz.. L1“ 8
Salzfleisch... A“ Mangelbaumrinde.
Rosenhorlrlilll . g. Ebenholllͤ.. c . Reis
2
———11——11—A—
„ rozent. 100
sollen.
g. Diese Binnen⸗
weißen Z rothen Baumwo
8
Baares Geld, persönliche Effekten
einführen.
(L. S.) Tschau (L. S.) Tschau (L. S.) Praja
“
Ministeriun
om 1. hebung kommen:
Stationen
Stationen
c) den
a) der b) den c) den
vorstehend angeg pesche zu erheben
Findet jedoch brechung jener
trages vom
nuar 1862 gilt.
Stationen jedoch
zu erheben. Berlin, den
8
Alle übrigen Artikel bleiben von Binnen⸗ oder Transitzöllen, deren jetzige Sätze künftig nicht erhöht werden
Bohnen und Erbsen Getrocknete Krabben
Seide, rohe Bienen wachs
Solche Konsularbeamte der von ihren Regierungen der Handelsbetrieb Haushalte erforderlichen Ausstattungs und Verbrauchsgegenstände zollfrei
Opium kann zollfrei oder dessen Agenten verkauft werden. die Siamesischen Behörden oder mit deren Erlaubniß verkauft werden.
(L. S.) Graf zu Eulenburg. (L. S.) Krom-⸗ma (L. S.) Tschaupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom
im Verkehre zwischen legenen preußischen Telegraphen⸗Stationen einerseits
im Verkehre zwischen genen preußischen
im Verkehre zwischen den ad 1. genannten preußischen Sta⸗ tionen und 1u6“ a) der Station Algir. .
im Verkehre zwischen den ad 2. genannten preußischen Sta⸗ tionen und 8
Für jede ferneren 10
Für Telegramme nach tionen in Algerien und den Stationen in Tunis ist außer den
Sätzen ad 3 und 4 eine Postgebühr von 3 Sgr. 6 Pf. pro De⸗-
Sätzen eine Postgebühr von Im Uebrigen bleiben 30. Juni 1858 in Kraft. Der ermäßigte von denjenigen Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Stationen Anwendung, für welche das preußische Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Reglement vom 1. Ja-
nitt 3.
Absch 8 Ausfuhrzöllen frei, unterliegen aber
oder Transitzoͤlle betragen für: ucker ..2 Salungs per picul. „ . 1 „ 1 lle, reine und ungereinigte zehn Prozent. 1 Tical per picul. (Platu) 1 » 5» 10,000 Ein Zwölftel.
„ Ein Zwölftel. Ein Fünfzehntel. 1 Tical per picul. 6 „» „ koyan. „ 2 Salungs per 1000 Bündel. Abschnitt 4. Gold und Silber in Barren, Blattgold, Proviant und dürfen zollfrei ein⸗ und ausgeführt werden. kontrahirenden Deutschen Staaten, welchen untersagt ist, können alle zu ihrem
ngeführt, darf aber n n den Opiumpächter
Ebenso darf Kriegsmunition nur an
Luang Wongsa Tieraat Sen⸗nit. praja Rawiwong
praja Jommerat. Montri Prakralahoom Fainiie.
Maha Kosatibodi
* 8 81 8 38
uß
“ 8 v1X1X““ für Handel, Gewe
“ Bekanntmachun
85
“ Januar k. J. ab werden im telegraphischen Verkehre zwischen den Preußischen Telegraphen⸗Stationen (exkl. der Stationen in den Hohenzollernschen in Frankreich, Corsica, Algerien einer einfachen Depesche von 20
Landen) und den Telegraphen⸗Stationen und Tunis für die Beförderung Worten folgende Gebühren zur Er⸗
den westlich der Weser und Werra ge⸗
und allen in Frankreich andererseits 24 Sar. den östlich der Weser und Werra gele⸗- Telegraphen⸗Stationen einerseits und allen
in Frankreich andererseits... 1 Thlr. 2 Sgr.,
88
8
1 Thlr. 10 Sgr., 1 Thlr. 18 Sgr.,
übrigen Stationen in Algerien. Stationen in Tunis..
Station Algier. 188EEa übrigen Stationen in Algerien 1 Thlr. 14 Sgr., Stationen in Tunis 1 Thlr. 22 Sgr. Worte der Depeschen erhöhen sich die ebenen Sätze um die Hälfte. 8 der Station Algier, den übrigen Sta
Die Sätze ad 1 und 2 kommen auch im Verkehre mit den
Stationen auf Corsica zur Anwendung, phische Verbindung zwischen Frankreich und Corsica betriebsfähig ist. — wie es gegenwärtig der Fall
sofern die direkte telegra⸗
ist — eine Unter⸗
Verbindung Statt, so ist außer den erwähnten 3 Sgr. 6 Pf. pro Depesche zu erheben. die Bestimmungen des Brüsseler Ver⸗
Tarif findet auch auf alle Depeschen nach und Außer den oben angegebenen Sätzen haben diese nach wie vor die Bahntelegraphen⸗Gebühr von 8 Sgr. 30. Dezember 1864.
önigliche Telegraphen⸗ Direction. von Ch a uvin
König nahmen gestern den
1114“
Das 49. Stück der Gesetzsamn 1— vnd Nanaseh dre setzsammlung, welches heute ausgegeben Nr. 5989. den Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag zwischen den Staaten des Zollvereins und den Groß⸗ herzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗ Strelitz einerseits und dem Königreiche Siam anderer⸗
eits. Vom 7. Februar 1862; und unter 5990. das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber 8 lautender Marienburger Stadt⸗Obligationen zum Be⸗ trage von 30,000 Thalern. Vom 14 November 1864. n, den 31. Dezember 1864.
Umpfarrungs⸗Dekret.
Nachdem in der Verhandlung vom 1. November d. J. die St. Matthäusgemeinde sich damit einverstanden erklärt hat, daß der von der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn östlich belegene Theil der St. Matthäusgemeinde ausgepfarrt und mit der St. Lucaskirche zu einer selbständigen Parochie konstituirt werde, bestimmen wir auf Grund der von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten und dem Evangelischen Ober⸗-Kirchenrathe uns ertheilten Ermächti⸗ gung, daß jener Theil der St. Matthäusgemeinde und zwar: die Hirschelstraße vom Potsdamer Platz bis zur Halleschenstraße, die Köthenerstraße, die Bernburgerstraße, die Dessauerstraße, der Hafen⸗ platz, die Schönebergerstraße vom Askanischen Platz bis zur Schöne⸗ berger Brücke, die Bahnhofsstraße, der Askanische Platz, das Ter⸗ rain des Anhaltischen Bahnhofs, das Hallesche Ufer zwischen der Schöneberger⸗ und Militairbrücke, die Halleschestraße, die Militair⸗ straße von der Hirschelstraße bis zur Militairbrücke und das Terrain südlich von der Halleschenstraße bis zum Kanal fortan aus der St. Matthäusparochie ausscheiden und einen eigenen Kirchen⸗ und Pfarr⸗ bezirk bilden. Die Verbindung der in der neuen Parochie wohnen⸗ den Gemeindeglieder mit der St. Matthäusgemeinde hört mit dem 1. Januar 1865 auf. Der neuen Gemeinde bleibt indessen die Be⸗ nutzung des Kirchhofs der St. Matthäusgemeinde in seinem gegen⸗ wärtigen Umfange vorbehalten unter der Maßgabe, daß fuͤr die Beerdigung der Parochianen der neuen Gemeinde die Stolgebühren in deren Kirchenkasse, die Kirchhofsgebühren dagegen, insbesondere die Grabstell⸗-, Todtengräber⸗ und Denkzeichengebühren in die St. Matthäus⸗Kirchenkasse fließen und der Vorstand der neuen Ge⸗ meinde bei der Verwaltung des Begräbnißplatzes nicht betheiligt ist. Der Gottesdienst der neuen Gemeinde findet in der St. Lucaskirche statt. Dit Mitglieder derselben haben sich fortan wegen aller geist⸗ lichen Handlungen an den Herrn Prediger Roehricht, Schellings⸗ straße Nr. 12 wohnhaft, zu wenden, welchem die Cura der neuen Gemeinde vorläufig übertragen worden ist. Die Gebührensätze sind für die neue Parochie dieselben, wie sie bei der St. Matthäuskirche zur Anwendung kommen. “
Berlin, den 24. Dezember 1864.
Königliches Konsistorium der Pro Mathis.
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Bekanntmach
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der obersten Post⸗ behörde vom 10. Dezember c., die Einführung von Post⸗Anwei⸗ sungen betrefsend, wird darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur bei dem Hof⸗Post⸗Amte, sondern auch bei sämmtlichen Post⸗Expe⸗ ditionen hierselbst sowohl die Einzahlung von Geldbeträgen zur Uebermittelung durch Post⸗Anweisungen, als die Realisirung der für hiesige Adressaten eingegangenen Post⸗Anweisungen erfolgen kann. Berlin, den 28. Dezember 1864. “
Der Ober⸗Post⸗Direktor Suke..
un g.
Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se⸗ Majestä der Vortrag des Militairkabinets entgegen,
empfingen um 2 Uhr Nachmittags den Präsidenten der Lauenbur⸗ gischen Regierung, Grafen Kielmannsegge, und setzten sodann den
Vortrag des Militairkabinets fort. Abends erschienen Se. Majestät im Opernhaufe. Heut Vor⸗
Dompropste aufgegeben sein,
mittags begaben sich Allerhöchstdieselben zu der auf der Feldmark bei Britz stattfindenden Hofjagd.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, werden sich am 31. d. M., da die Ober⸗Hof⸗ meisterin Gräfin von der Schulenburg tiefe Familientrauer trägt und demgemäß an dem sonst üblichen Empfange verhindert ist, darauf beschränken müssen, bei derselben vorzufahren und Karten abzugeben.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern am Vormittage den Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz Wirklichen Ferrüans b von E“ und den Oberst⸗Lieutenant von
ichaeli Commandeur des 8. Pommerschen J. ie - i⸗ ments Rr. 61. g schet üsss eee ec
Um 5 Uhr war Tafel bei Ihren Königlichen Hoheiten, zu welcher Frau von Roon, Gemahlin des Kriegs⸗Ministers, Lady Ely nebst Tochter, der General der Infanterie von Werder, der General⸗Lieutenant von Moltke nebst Gemahlin, die Ge⸗ neral⸗Adjutanten Seiner Majestät des Königs General⸗ Lieutenants von Manteuffel und von Albvensleben, der Oberhof⸗ und Hausmarschall Graf Pückler, der Intendant der Königlichen Schlösser Graf Keller, der Ober⸗Ceremonienmeister Graf Stillfried nebst Gemahlin, die Herren Professoren Dorner, Droysen und Pertz und der Major von Rosenzweig vom 5. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 53 Einladungen erhalten hatten.
1— Feldprobst Pelldram ist in der gestrigen Kapitelwahl zum Bischof von Trier gewählt worden.
Salzwedel, 28. Dezember. Gestern Abend verschied hier wie dem »Magd. Corresp.⸗ mitgetheilt wird, der Konrektor des hie⸗ sigen Gymnasiums, Professor Gliemann, in dem Alter von etwa 73 Jahren. Er war ein tief wissenschaftlich gebildeter Mann, eifrig in seinem Beruf und ist fast bis zum Eintritt der Weihnachtsferien noch in seinem Amte thätig gewesen. Er hat gegen 50 Jahre aus⸗ schließlich an dem hiesigen Gymnasium gewirkt. Vor 2 Jahren war ihm das Glück beschieden, sein 50 jähriges Dienstjubiläum feiern zu können.
Köln, 28. Dezember. Die »K. Bl.“ schreiben: »Wie ver⸗ lautet wäre die Antwort von Rom in Betreff der hiesigen Erz⸗ bischofswahl eingetroffen, und zwar soll ein Schreiben an den Erz⸗ bisthums⸗Verweser, Weihbischof Dr. Baudri, und ein zweites an den Dompropst, Dr. München, gekommen sein. Der Termin, innerhalb dessen die Wahl vorzunehmen ist, soll verlängert und dem zeitig eine Sitzung des Kapitels anzu beraumen, um die Aufstellung der Liste der für die Wahl ins Auge gefaßten Personen vorzunehmen.⸗
— 29. Dezember. Außer mit der Stadterweiterung beschäftig⸗ ten sich die städtischen Behörden in Cöln auch mit der Anlegung einer Wasserleitung, für welche von dem Ober⸗Baurath J. Moore ein Plan ausgearbeitet und dem Ober⸗Bürgermeister Bachem vorgelegt ist. Nach der »Köln. Ztg.“ belaufen sich die im Plane veranschlagten Herstellungskosten auf 685,158 Thlr. Die jährlichen Betriebskosten für eine Lieferung von täglich 500,000 Kubikfuß gereinigten Rheinwassers sind auf die Summe von 57,790 Thlrn. und die jährliche Einnahme auf 95,100 Thlr. berechnet, so daß wenn auch das für öffentliche Zwecke gebrauchte Wasser außer Acht gelassen würde, die alsdann noch bleibende muthmaßliche Ein⸗ nahme doch hinreichen dürfte, um die Betriebskosten, so wie die Ver⸗ zinsung und Amortisation des Anlage⸗Kapitals zu decken.
Seit vorgestern Mittag, meldet dasselbe Blatt, ist der Rhein von Unkel bis Linz mit einer feststehenden Eisdecke belegt. Diesem Umstande wird das hier beobachtete stärkere Fallen des Wasserstandes beizumessen sein. Letzterer betrug heute einen Zoll unter Null des Pegels. Ein so niedriger Stand ist hier seit Menschen⸗ gedenken, ja, vielleicht seit Jahrhunderten nicht erlebt worden. Die niedrigsten Stände seit etwa 35 Jahren (im Februar 1845 und Januar 1848) betrugen noch immer 1 Fuß 6 Zoll über Rull.
Ueber den bereits gestern gemeldeten Brand auf dem Güter⸗ bahnhof der Rheinischen Eisenbahn erfährt die »Elberf. Ztg.⸗“ noch Folgendes: Der abgebrannte Revisionsschuppen Nr. 1 für auslän⸗ dische Waaren, dessen Dimension in der Länge den Gürzenich über⸗ traf, barg auf der Ladebühne eine große Menge von Waaren, weil während der Feiertage die Verladung unterbrochen gewesen war. Es soll eine namhafte Sendung Waffen, eine Partie roher Seide und eine große Menge anderer ausländischer Waaren vernichtet sein. Der benachbarte Schuppen ist hauptsächlich dadurch gerettet worden, daß man die Verbindung der Gasröhren direkt unterbrach. Die Waaren sind versichert.
Solingen, 28. Dezember. Im kommenden Jahre soll, wie die »B. V.⸗Z.“ berichtet, unsere bürgerliche Armenverwaltung in ihrem Vorstand eine Umbildung erfahren. Während bisher 12 Deputirte, jeder in seinem Bezirk, die Aufsicht übten, wird dem⸗ nächst die Verwaltung aus 6 Deputirten und 36 Pflegern bestehen; die Stadt soll in 6 Bezirke zerfallen, jedem wird ein Deputirter unter Assistenz von 6 Armenpflegern vorstehen. Eine ähnliche Ein⸗ hahgrns hat schon längere Zeit mit gutem Erfolge in Elberfeld be⸗
anden. 8