1865 / 2 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I. Sectio I. §. 12 f. der Fideikommiß⸗Urkunde vom 15. Mai

1794, bestehend

a) bis zum 21sten Jahre in einem von dem Ober⸗Pupillen⸗ Collegio zu seinem standesmäßigen Unterhalt und Erziehung zu bestimmenden Aussatz,

) vom 21sten Jahre bis zum zurückgelegten 24sten Jahre in die Hälfte der jährlichen Revenüen von den Fid ikommiß⸗ Gütern, 82

übrig bleibt,

diesen agnatischen Brüdern und Schwestern des Fideicommiß⸗ besitzers zu gleichen Theilen zu, wird für diese aufgesammelt und bei erreichter Majorennität denselben ausgefolgt.«

II. Die von Garniersche Familie beschließt: Die Paragraphen 13, 14, 15 und 16 Caput III. Sectio I. des Testaments der Stifterin des Fidei⸗ isses Turawa vom 15. Mai 1794, ferner die Bestimmungen im Eingange und im §. 9 des Kodizills vom 18. November 1801 und

den Beschluß zu Proposition IV. des Familienschlusses vom 1. Juli

1820, welche von der Befugniß des Fideikommißbesitzers zur Anlegung

von Eisenhuͤttenwerken und zum Verbrauche von Holz aus den Fidei⸗

kommißgütern handeln, für aufgehoben zu erklären und an deren

Stelle folgende Bestimmungen zu setzen:

»Der gesammte Forst des Fideikommisses, welcher nach Beendigung der Ablösungen zwischen 23 und 24 Tausend Mor⸗ gen umfassen dürfte, wird in zwei ungleiche Blocks getheilt, von denen der kleinere, 2000 Morgen ö“ als Baureserve im 120jährigen Turnus, der größere aber, den Rest umfassend, und im 860jährigen Turnus bewirthschaftet werden soll, der⸗ gestalt, daß es dem jedesmaligen Besitzer des Fideikommisses vollständig freistehen soll, wo er innerhalb eines jeden Blocks niederschlagen und wie er das geschlagene Holz verwerthen will, doch soll er streng gehalten sein, jährlich nicht mehr als den 120sten Theil der Flaͤche des kleineren und nicht mehr als den 80sten Theil des größeren Blocks bloszulegen, so wie auch die abgetriebenen Flächen sofort wieder zu kultiviren.

Durchforstungen jüngerer Hölzer, so wie Herausnehmen abge⸗ storbener Stämme, so weit Beides nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen geboten erscheint, ist erlaubt, anderweites Heraus⸗ nehmen einzelner Stämme aus Flächen, welche nicht zum Ab⸗ trieb kommen, dagegen verboten. Der zur Baureserve bestimmte Block wird unter Zuziehung eines Forst⸗Sachverständigen von dem Fideikommißbesitzer, beziehungsweise dessen Vormund und zweier Agnaten, genau festgestellt und herausgemessen und darf

. nicht geändert werden.«

Der seinem Leben und Aufenthalte nach, nicht bekannte Fideikommiß⸗ Anwärter, Student Eugen von Garnier zu Kiew in Rußland, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, seine Erklärung über den in vorstehender 1. zu errichtenden Familienschluß innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem

auf den 30. September 1865, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Parteizimmer Nr. 18 vor dem Kreisgerichts⸗Rath Storch an⸗

beraumten Termine abzugeben, widrigenfalls derselbe mit seinem Wider⸗

spruchsrechte gegen den zu errichtenden Familienschluß wird präkluͤdirt werden.

Oppeln in Ober⸗Schlesien, den 22. Oktober 1864.

Königliches preußisches Kreisgericht.

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[8] Oeffentliche Bekanntmachung. 1. Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regierungs⸗Ab⸗ theilung resp. bei der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domai⸗ 9” Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängigen Auseinander⸗ setzungen: 1) Die Ablösung der den bäuerlichen Nahrungen zu Groß⸗Muckrow, Kreis Lübben, im Königlichen Dammendorfer Forst zustehenden Streuberechtigung, die Gemeinheitstheilung zu Göllnitz, Kreis Luckau,

die Gemeinheitstheilung und Spezial⸗Separation von Gebersdorf,

die Gemeinheitstheilung und Spezial⸗Separation von Buckoka, die Gemeinheitstheilung und Spezial⸗Separation von Jemlitz,

die Ablösung der auf der Revier⸗Abtheilung Nieder⸗Ullersdorf der

Königlichen Ober⸗Försterei Sorau ruhenden unbestimmten Brenn⸗ holz⸗, Streu⸗ und Hütungsrechte,

die Ablösung des der Königlichen Domaine Nieder⸗Ullersdorff auf der bäuerlichen Feldmark zustehenden Schafhütungsrechts,

246d 4—7 im Kreise Sorau,

die Gemeinheitstheilung der den Erbpächtern zu Pohlo gemein⸗ schaftlich verbliebenen Schafhütungs⸗Grundstücke,

die Reallasten⸗Ablösung von Breslack,

2ad 8 und 9 im Kreise Guben,

die Gemeinheitstheilung der Domaine Sorge und der Amtsdörfer Münchsdorf und Pfeifferhahn,

die Gemeinheitstheilung der Crossener Stadtaue, die Dienstablösung und Gemeinheitstheilung von Thiemendorf,

die Gemeinheitstheilungen:

von Deutsch⸗Nettkow,

von Merzwiese,

von Rußdorf,

von Guhlow, von Alt⸗Rehfeld,

die Bober⸗Brücken⸗Bauholz⸗Ablösung von Alt⸗Rehfeld,

die Gemeinheitstheilung von Güntersberg, 8

ad 10 19 im Kreise Crossen, 8

die Forstservituten⸗Ablösung von Lippehne, Kreis Soldin, die Ablösung der unbestimmten Brennholzrechte der bäuerlichen Nahrungen zu Butterfelde und Alt⸗Lietzegöricke in der zur König⸗ lichen Oberförsterei Alt⸗Lietzegöricke gehörenden Königlichen Forst,

II.

ie Gemeinheitstheilung der gemeinschaftlichen Hütung der Klein kolonisten zu Adlich Neu⸗Reetz, ad 21 und 22 im Kreise Königsberg N. M., die Ablösung der Hütungsberechtigung im Königlichen Hangel; berger Forst, die Gemeinheitstheilung von Brieskow, die Ablösung der Forstberechtigungen, welche den bäuerlichen 2

sitzern zu Kaisermühl, Weißenspring, Ober⸗ und Neu⸗Lindow, .

wie dem Gute Schlaubehammer in den zur Königlichen Ob försterei Neubrück gehörenden Forsten zustehen, 1 8 ad 23—25 im Kreise Lebus, ““ die Ablösung der Holz⸗ resp. Hütungs⸗Berechtigungen der Kol⸗ nisten zu Spiegel, Friedrichsberg und Hopfenbruch in der König lichen Massiner Forst, Landsberger Kreis, 27) die Bauholz⸗Ablösung von Heinersdorf, 28) die Bauholz⸗Ablösung von Limmritz, ad 27 und 28 im Kreise Sternberg, werden wegen mangelnder Berichtigung des Besitztitels mehrer Interessenten im Hypothekenbuche in Gemäßheit des §. 109 des Ar sösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850, so wie des Artikels 15 des G setzes vom 2. März 1850, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821, öffentlich be kannt gemacht und alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personeg welche an den bei dieser Auseinandersetzung betheiligten Grundstücke Eigenthums⸗ resp. Besitzansprüche zu haben vermeinen, aufgeforder dieselben bei uns binnen 6 Wochen, und spätestens in dem dazu am 23. Februar 1865, Vormittags 11 Uhr, vor dem Regierungs⸗Rath Michaelis in unserem Geschäftslokal, Loga straße Nr. 8, hierselbst anstehenden Termine anzumelden und zu be

8

gründen, widrigenfalls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, wal bis zum Zeitpunkt ibrer Meldung bei den oben namhaft gemachta.

Auseinandersetzungssachen mit den nach den angezogenen Gesetzet vorschriften vorläufig legitimirten Inhabern der betreffenden Grums stücke festgesetzt worden ist.

Eben so werden folgende bei uns resp. bei der Königlichen Regierung

Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst an

hängige Auseinandersetzungen:

1) die sub I. Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 21 aufgeführten Ablösun gen und Gemeinheitstheilungen;

2) die Ablösung der unbestimmten Brennholz⸗ und der Hütungt rechte der bäuerlichen Nahrungen zu Domsdorf, Kreis Luckau den zur Königlichen Oberförsterei zu Dobrilugk gehörende Forsten; 8 die Gemeinheitstheilung des Eiserbruchs zu Zellin, Kreis Königz⸗ berg N.⸗M., die Ablösung der Weideberechtigungen in der Müllroser For Kreis Lebus, die Ablösung der den Gemeindegliedern zu Mietzelfelde, Staffeld⸗ Brügge und Schöneberg, Kreis Soldin, auf der sogenannten Lamd wehr zustehenden Hütungsberechtigung,

zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Gemähj

eit der §§. 25 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlt ekannt gemacht und alle diejenigen, welche bei den sub II. bezeichne en Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen, und dabe

och nicht zugezogen sind, aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binne

Wochen und spätestens in dem unter I. angesetzten Termine anz nelden und zu begründen, widrigenfalls sie die ad II. gedachten Au inandersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten --; sen müssen. 1 Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Regierung Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst an

ängigen Auseinandersetzungen die festgestellten Kapitalsabsindung. en eingetragenen Real⸗ und Hypothekengläubigern der berechtigte.

Güter nicht unmittelbar bekannt gemacht werden können, weil diest en todt oder ihrem Aufenthalte nach unbekannt, oder nicht mehr 2

sitzer der Forderungen sind, und zwar: 1) Waldstreuablösungs⸗Sache von Groß⸗Muckrow, Krm Lübben,

a) das für das Britzesche Bauergut Hypotheken⸗Nr. 2 daselb

festgestellte Abloͤsungs⸗Kapital von 222 Thlr. 20 Sgr. wege des Rubr. II. Nr. 14 für die verwittwete Schulz, Maria d. coothea, geb. Kussatz, eingetragenen Ausgedinges, der Rubr. 1 Nr. 1 für Gottfried Schulze und Rubr. III. Nr. 6 für Lou und Johann Christian Geschwister Schulze eingetragenen Erh der Rubr. III. Nr. 7 für Johann Christian Schulz einget genen Ausgüterung von 50 Thlr.; das für das Patkesche Halbbauergut Hypotheken⸗Nr. 10 8 selbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 124 Thlr. 1 Sgr.) Pf. wegen des Rubr. II. Nr. 14 für Gottfried Paulitz getragenen Ausgedinges und des Rubr. III. Nr. 4 für

hanne Louise Caroline Paulitz eingetragenen Vatergutes ve

207 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.;

e) das für das Lange⸗Lucassche Halbbauergut Hypotheken⸗Nr.)

daselbst festgestellte Abloͤsungs⸗Kapital von 152 Thlr. 28 S

4 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für Gottlob Machnt eeingetragenen Forderung von 22 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.;

8 2) in der Forstfervituten⸗Ablösungs⸗Sache der Weinbergsbesitzer gn

Hoerlitzer und Meuroer Flur, Kreis Calau, a) das für Matthes Richter Hypotheken⸗Nr. 13 Hoerlitzer Lat dungen festgestellte Abloͤsungs⸗Kapital von 28 Thlr. 7 1 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für den Nadlermeise Christian Gottlob Sprengel eingetragenen 200 Thlr.) b) das für Gottlieb Lehmann Hypotheken⸗Nr. 34 Meuroer Loh dungen festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 25 Thlr. weg⸗

““ 1““ 8

gelder von 15 Thlr. 21 Sgr. 4 Pf. und 32 Thlr., so

des Rubr. III. Nr. 4 für den Auszügler Kupsch eingetragenen Darlehns von 100 Thlr.; in der Forstservituten⸗Ablösungs ⸗Sache zu Thamm, Kreis Calau,

a) das für das Haus Hypotheken⸗Nr. 13 daselbst der verwitt⸗ weten Magister geb. Koblick festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 27 Thlr. 2 Sgr. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für die verwittwete Sprengel Johanne Friederike geb. Krause und deren Substituten eingetragenen 100 Thlr., das für das Haus Hypotheken⸗Nr. 24 daselbst des Friedrich Hacker festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 53 Thlr. 10 Sgr. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für den Schullehrer Christian Schwarze eingetragenen 100 Thlr.;

in der Streuberechtigungs⸗Ablösungs⸗ Sache von Seiffersdorf, Kreis Sorau, das für die Restschölzerei Hypotheken⸗Nr. 92 daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 130 Thlr. wegen der Rubr. II. Nr. 1 sub. 0. für die Johanna Friederike Wilhelm eingetragenen Leibrente und der Rubr. III. Nr. 2 für den Rentier Christian Gottlieb Koepstein zu Sorau eingetragenen 2000 Thlr.,

in der Forstservituten⸗Ablösung von Gubinchen, Kreis Guben,

a) das für das Qutlisch'sche Bauergut Hypotheken⸗Nr. 8 daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 59 Thlr. 24 Sgr. 2 Wf wegen des für Christian Quilisch Rubr. II. Nr. 2 eingetra⸗ genen Ausgedinges und Rubr. III. Nr. 3 eingetragenen Ka⸗ pitals von 25 Thlr., 4 das für das Muckensche Gärtnergut Hypotheken⸗Nr. 5 daselbst festgestellte Abfindungs⸗Kapital von 638 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. wegen des Rubr. III. Nr. 1 für den Fleischermeister Carl Hester zu Guben eingetragenen Kapitals von 200 Thlr., das für das Manschensche Gärtnergut Hypotheken⸗Nr. 20 daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 41 Thlr. 10 Sgr. wegen des Rubr. III. Nr. 2 für den Gärtner Hans George Greschke zu Schenkendorf eingetragenen Kapitals von 100 Thlr.;

6) in der Gemeinheitstheilungs⸗Sache der Wellmitzer Höhefeldmark,

Kreis Guben, 8

a) das für das Beystöringsche Bauergut Hypotheken⸗Nr. D da⸗ selbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 37 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. wegen des Rubr. II. Nr. 1 für die Gottfried Well⸗ kischschen Eheleute eingetragenen Ausgedinges, das für das Feitzensche Bauergut Hypotheken⸗Nr. 16 daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 29 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. wegen der für die Emilie Auguste, Maria Pauline und Jo⸗ hann Friedrich Wilhelm, Geschwister Hille, Rubr. III. Nr. 5 eingetragenen Forderung von 225 Thlr., das für das Gaßthausensche Kossäthengut Hypotheken⸗Nr. 84 daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 45 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. wegen des Rubr. II. Nr. 1 für die Martin Moebis⸗ schen Eheleute eingetragenen Ausgedinges, des Rubr. III. Nr. 2 für den Bauer Geppert eingetragenen Darlehns von 63 Thlr. und des Rubr. III. Nr. 6 für die 9 Geschwister Moebis ein⸗ getragenen Muttererbtheils von 410 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf.,

g) das für das Zaeumchensche Kossäthengut Hypotheken⸗Nr. 55

daselbst festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 40 Thlr. 15 Sgr. vegen des Rubr. II. Nr. 1 für den Johann Christian Schulz nodo dessen Erben eingetragenen Ausgedinges; 7) in der Reallasten⸗ und Forstservituten⸗Ablösungssache von Königs⸗ walde, Kreis Sternberg, 8 1 a) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken⸗Nr. 16 daselbst fest⸗ estellte Ablösungs⸗Kapital von 115 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. wegen des Rubr. III. Nr. 3 für die Geschwister Beate Louise und Carl Wilhelm Zerbe eingetragenen Mutterguts von b) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken⸗Nr. 37 daselbst fest⸗ gestellte Ablösungs⸗Kapital von 215 Thlr. 18 Sgr. wegen der Rubr. III. Nr. 6 eingetragenen Forderung von 300 Thlr., e) das für das Grundstück Hypotheken⸗Nr. 131 daselbst fest⸗ gestellte Abfindungs⸗Kapital von 117 Thlr. wegen der Rubr. III. b Nr. 1 eingetragenen Forderung von 21 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf.; 8) in Sachen, betreffend die Ablösung der gegenseitigen Berechtigun⸗ gen und Verpflichtungen zwischen der Gutsherrschaft zu Königs⸗ walde und den Kleinbüdner⸗ und Häuslerstellen daselbst, a) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken⸗Nr. 41 daselbst fest⸗ gestellte Ablösungskapital von 45 Thlr. 25 Sgr. wegen der Rubr. III. Nr. 7 und 12 eingetragenen Forderungen von reesp. 350 Thlr. und 300 Thlr. 8 b) das für das Haus Hypotheken⸗Nr. 49 daselbst festgestellte Ablösungskapital von 66 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 und 3 eingetragenen Forderungen von 80 Thlr. und 20 Thlr. in der Bauholz⸗Ablösung von Tschicherzig, Kreis Züllichau⸗ Schwiebus, 8 —das für das Lehnschulzengut Hypotheken⸗Nr. 1 daselbst fest⸗ gestellte Ablösungskapital von 24 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 6 eingetragenen Forderung von 300 Thlr. in Sachen, betreffend die Ablösung der Fischerei⸗ Gras⸗, Rohr⸗ und Schilf⸗Nutzung der bäuerlichen Wirthe zu Goehren auf den Goehrenschen Seen, Kreis Arnswalde, 1 a) das für das Bauergut Hypotheken⸗Nr. 3 daselbst des Carl 8 Wilhelm Bergemann festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. wegen des Rubr. III. Nr. 1 für die Berge⸗ mannschen Kinder eingetragenen Kapikals von 400 Thlr., an welchen den Schulzschen Eheleuten der Zinsgenuß zusteht, b) das für das Bauergut Hypotheken⸗Nr. 6 daselbst des Wil⸗

helm Busse festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thlr. 26 Sgr.

8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 3 für 6 Geschwister Schroe⸗ der und Rubr. III. Nr. 8 für Michael Busse eingetragenen Kapitalien von 200 Thlr. resp. 100 Thlr.

.

e) das für das Bauergut Hypotheken⸗ Nr. 8 daselbst der Carl Ludwig Meyerschen Eheleute festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für Gottfried Meyer eingetragenen 250 Thlr., mit denen dieser seiner Ehefrau Christiane geb. Radecke für ihr eingebrachtes Vermögen Sicherheit bestellt hat, das für das Bauergut Hypotheken⸗Nr. 26 daselbst des 2245 Friedrich Schalow festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thlr.

1

26 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für die Johanne

Meyer eingetragenen Lieferung eines vollständigen

ettes,

das für das Mühlengrundstück Hypotheken⸗Nr. 14 daselbst des Ludwig Augast Büttner festgesetzte Ablösungs⸗Kapital von 139 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. wegen des für den jüdischen Staatsdiener Pinkus Joseph zu Woldenberg Rubr. ml- Nr. 2 eingetragenen Kapitals von 225 Thlr. 23 Sgr.

In Gemäßheit des §. 111. des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 und des Artikels 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Ergän⸗ zung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821, werden die vorstehend aufgeführten Realberechtigten und Hypothekengläubi⸗ ger, resp. Erben, Cessionarien oder Rechtsnachfolger aufgefordert, die ihnen nach dem Allgemeinen Landrecht Theil I. Titel 20. §. 460 sequ. zustehen⸗ den Rechte auf die Kapitalsabfindungen, welche für die ihnen verhafteten Grundstücke festgestellt sind, bei uns binnen 6 Wochen, spätestens in dem unter Nr. 1 anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls ihre Real⸗ und Hypothekenrechte auf die von den gedachten Grundstücken durch die stattgefundenen Auseinandersetzungen abgetretenen Pertinenzien, so wie

auf die dafür festgestellten Kapitals⸗Abfindungen erlöschen.

Frankfurt a. O., den 23. Dezember 1864. Königliche Regierung, landwirthschaftliche Abtheilung. Roestel.

[3496] Bekanntmachung.

Die Domainen⸗Vorwerke Karschau, Scalitz und Brockguth im Kreise Nimptsch, 1 Meile von Strehlen und 6 Meilen von Breslau entfernt, sollen alternativ im Ganzen, oder Karschau und Scalitz zusammen und Brockguth allein, auf achtzehn Jahre, von Johanni 1865 bis dahin 1883 im Wege der öffentlichen Licitation verpachtet werden. 1

Das Vorwerk Karschau hat ein Areal von 1319 Morgen 15 ꝗ◻., worunter 1107 Morgen 43 R. Acker und 167 Morgen 45 —‿.R. Wiesen, während das Vorwerk Scalitz 1231 Morgen 135 ◻ͥR., einschließlich 853 Morgen 44 (R. Acker und 230 Morgen 68 R. Wiesen, umfaßt und das Vorwerk Brockguth 841 Morgen 175 ¶◻. groß ist, worunter 576 Morgen 111 ◻R. Ackerländereien und 211 Morgen 88 ◻R. Wiesen enthalten sind.

Zur Uebernahme der Pacht von Karschau und Scalitz ist zin Ver⸗ mögen von 30,000 Thlr. und zu der von Brockguth ein solßes von 10,000 Thlr. erforderlich; wer sich beim Bieten auf alle drei Vorwerke be theiligen will, hat mithin den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Ver⸗ mögens von 40,000 Thlr. nachzuweisen. Das Pachtgelder⸗Minimum be⸗ trägt für die drei Vorwerke zusammen 9000 Thlr., für Karschau und Scalitz 7500 Thlr. und für Brockguth allein 1500 Thlr. 38

Zu dem auf den 28. Januar 1865, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Amtsgebäude (Albrechtsstraße Nr. 31) vor dem Domainen-

Departements⸗Rathe, Ober⸗Regierungs⸗Rath von Struensee, anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß di Verpachtungs⸗Bedingungen und Licitations⸗Regeln sowohl in unserer Do mainen⸗Registratur, als auch auf der Domaine Karschau eingesehen wer den können und daß wir von denselben gegen Erstattung der Kopialien auch Abschriften zu ertheilen bereit sind. Brreslau, den 16. Dezember 1864. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. 1 von Struensee. *

8—

[3191] Verpachtung. Zur Verpachtung des dem Kloster Bergeschen Studienfonds zu M burg gehörigen, Meilen von Eilenburg, 1 Meile von der Leipzig⸗Dr . ner Eisenbahn (Station Machern) und 2 ½ Meile von Leipzig im Delitzscher Kreise, Regierungsbezirk Merseburg, belegenen Gutes von eirca 793 Morgen 148 IRuthen Acker, CGCG6 50 9199 „o

18

178 Hütung und Holz,

Gärten, 8 24 ofstellen, Triften, W

874 Morgen 150 ◻Ruthen Totalfläche, auf achtzehn Jahre, vom 1. Juli 1866 bis dahin 1884, haben wir eine Licitationstermin auf 1

Freitag, den 21. April 1865,

Vormittags zehn Uhr,

im Gasthofe der Stadt Hamburg zu Halle a. S., vor unserm Departements⸗Rath, Regierungs⸗ Rath Dr. Schulz anberaumt, wozu wir Pachtlustige mit dem Bemerken einladen, daß die Bedingunger der Licitation und die Pachtkontraktsbedingungen und Karten, sowohl au dem Gute selbst, beim Herrn Amtmann W. Koöhler, als auf dem Rentam des Kloster Bergeschen Studienfonds zu Magdeburg, beim Prokurator Hessel barth (Regierungsstraße Nr. 2) eingesehen, von Letzterem auch gegen Er stattung der Kopialien Abschriften der gedachten Bedingungen ertheilt wer den koͤnnen. Der Termin wird um 1 Uhr Mittags geschlossen, und werden spätere Gebote nicht mehr angenommen. Das Pachtminimum ist au 3400 Thlr. festgesetzt. I

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