1865 / 7 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hiervon sind verausgabt: a) laut letzter Bekanntmachung 9405 Thaler 27 Sgr. 3 Pf., b) ferner ausgegeben: 419) dem zwei Mal amputirten Gefreiten Ludwig Grünenthal aus Schwedt a. O. 10 Thlr., 420) dem verwundeten Gefreiten Friedr. August Standke aus Hammer, Kreis Wohlau 10 Thlr., 421) dem invaliden Sergeanten Friedrich Buchholz aus Gottschimmerbruch, Kreis Friedeberg i. d. Nm. 10 Thlr.,

422) dem verwundeten Füsilier Heinrich Helmer zur Rückreise nach Frankfurt a. O. 3 Thlr., 423) dem verwundeten Grenadier Josef Krebs aus Rohrberg, Kreis Heiligenstadt, zur Zeit in Spandau, Joh. Heinrich

Fernschild aus Mühlhausen, zur Zeit in Spandau, 10 Thlr.,

10 Thlr., 424) dem verwundeten Grenadier

25) dem verwundeten Füsilier August Wilhelm Ludwig Lichtenberg

aus Neu⸗Ruppin 10 Thlr., 426) dem invaliden Trompeter Wilhelm

Göbel zu Münster 10 Thlr, 427) dem invaliden Sergeanten Jph. Christian Schildt zu Bielefeld 10 Thlr., 428) dem verwundeten Musketier Karl Kasprzackow in Berlin 5 Thlr., 429) dem ver⸗ vundeten Füsilier Leopold Rospigaroff in Berlin 10 Tbhlr., 430) dem verwundeten Füsilier Albert Julius Went aus Schmiede⸗ berg, Kreis Wittenberg 10 Thlr., 431) dem verwundeten Grenadier Robert Fromm aus Battatrowo, Kreis Heilsberg, 10 Thlr., 432) dem invaliden Kanonier Johann Friedrich Muth aus Vietznitz, Kreis Königsberg i. d. Nm., 10 Thlr. Summa 9533 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. Summa der eingegangenen Gaben (exkl. der Elberfelder Stiftung, deren Einnahme nach der letzten Bekanntmachung 14,443 Thlr. 15 Sgr. beträgt) 214,050 Thlr. 12 Thlr. 7 Pf. Aus diesem Kapital und dem der Elberfelder Stiftung sind erworben: I. Für die Kronprinz⸗Stiftung: 1) Vier einhalb⸗ prozentige Staats⸗Anleihe 191,500 Thlr. 2) 4proz Stamm⸗Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn 19,000 Thlr. 3) 4proz. Prioritäts⸗ Actien der gedachten Eisenbahn 500 Thlr., überhaupt 211,000 Thlr. Dafür sind 212,078 Thlr. 4 Pf. verausgabt, dagegen an Zinsen 2204 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. eingenommen worden. Dem nachge⸗ wiesenen Baarbestande von 214,050 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf. treten daher die qu. Zinsen hinzu mit 2204 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., so daß sich der Bestand am Jahresschluß auf 216,255 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. belaufen würde. Nach Abzug der für die oben gedachten Werth⸗ papiere gezahlten 212,078 Thlr. 4 Pf. besitzt die Stiftung 1) baar 4177 Thlr. 3 Sgr., und 2) in zinstragenden Papieren 211,000 Thaler. II. Für die von Bürgern in Elberfeld errichtete Stiftung sind eingegangen 14,443 Thlr. 15 Sgr. Davon sind 14,400 Thlr. viereinbalbprozentige Staatsanleihe angekauft, da⸗ für 14,425 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. gezahlt und an Zinsen 223 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. eingenommen worden. Dem obigen Betrage treten daher hinzu, der qu. Zinsbetrag mit 223 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., so daß beim Jahresschluß sich ein Bestand von 14,666 Thlr. 23 Sgr. 9 Pfennige ergeben würde. Davon sind nun für die an⸗ gekauften Werthpapiere 14,425 Thaler 15 Silbergroschen 3 Pfen⸗ nige gezahlt und demnach als Vermögen der Stiftung 1) baar 241 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf., und 2) in Werthpapieren 14,400 Thlr. vorhanden. Dies wird hiermit beim Jahresschlusse dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. .“ 88 Berlin, den 31. Dezember 1864. Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister.

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Al erh 65 chste Kab inets⸗Ordre von 1 8 4 9 betreffend die Besetzung der Ehrenwachen für

Fürstliche Personen.

In Ergänzung der Bestimmungen der Kabinets⸗Ordre vom Juni 1850 in Betreff der Ehrenwachen für Fürstliche Personen

20. will Ich Folgendes festsetzen: Das im Passus 2 jener Ordre ver⸗ liehene Näherrecht zum Stellen der Ehrenwachen soll von Meinem Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 hinter dem Gre⸗ nadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und von den übrigen Grenadier⸗Regimentern der Linie nach ihren Nummern vor den anderen Linien⸗Infanterie⸗Regimentern resp. Jäger⸗Bataillonen ausgeübt werden. So wie mehrere an einem Orte stehende Garde⸗Regimenter unter sich eine Ehrenwachttour beobachten, so soll dies event. auch von den Grenadier⸗Regimentern der Linie unter sich und eben so von den übrigen Linien⸗Regimentern geschehen. Werden aber in einer Garnison gleichzeitig mehrere Ehren⸗ wachen nothwendig, so sollen diese, nach Maßgabe der obigen Be⸗ stimmungen, jederzeit von verschiedenen Regimentern gegeben wer⸗ den. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Wei .

anlassen. ““

Berlin, den 8. Dezember 1864.

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88 Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗ Kenntniß der Armee gebracht. b Berlin, den 1. Januar 18655. 8 Kriegs⸗Ministerium.

1u.“ Die nachstehende Dislocation der in den Elb⸗Herzogthümer

ügen se preußischen Truppen wird hiermit zur Kenntniß

gebracht.

Ober⸗Kommando: Kiel.

Truppentheil. 8

Garnison. Bemerkungen.

Kombinirte Infanterie⸗Di⸗ vision. Stab 1. kombinirte Infanterie⸗ 1111141a“ Magdeburgisches Füsi⸗ 8 lier⸗Regiment Nr. 36, Stab und 1. Bataillon ““ 2. Bataillon 6. Ostpreußisches Infante⸗ rie⸗Regiment Nr. 43. Stab und 1. Bataillon 1 2. Bataillon 8 Füsilier⸗Bataillon 8. Pommersches Infante⸗ rie⸗Regiment Nr. 61. Stab und 1. Bataillon 2. Bataillon Füsilier⸗Bataillon 2. kombinirte Infanterie⸗Bri⸗ gade. Stab 2. Schlesisches Grenadier⸗ Regiment Nr. 11. Stab und 1. Bataillon 2. Bataillon Füsilier⸗Bataillon 1. Rheinisches Infanterie⸗ Regiment Nr. 25, Stab und 1. Bataillon 2. Bataillon FSFüsilier⸗Bataillon 4. Posensches Infanterie⸗ Regiment Nr. 59, 8 Stab und 1. Bataillon 2. Bataillon 1 Füsilier⸗Bataillon Kombinirte Kavallerie⸗Bri⸗ Rheinisches Dragoner⸗Re⸗ giment Nr. 5, Stab und 1. Escadron Ebbadron 3. Escadron 4. Escadron Flensburg. Magdeburgisches Dra⸗ Regiment Nr. 6, 116“ 1472. Eseadron] Preetz. Stab und 3. Escadron Plön. 4. Escadron Wandsbeck. 8. Fuß⸗Abtheilung Schle⸗ sischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 6, Stab nnd 3. Haubitz⸗Batterie 3. 6 pfdge Batterie (Rendsburg. 3. 12 pfdge Batterie s Berlin, den 4. Januar 1865. Kriegs⸗Ministerium. v1“

Altona.

Neumünster. Segeberg. Oldesloe.

Ratzeburg.

Kiel. Eckernförde. Kiel.

Flensburg

sFlensburg Schleswig.

Hadersleben. Sonderburg. Apenrade.

Rendsburg. Schleswig.

Schleswig.

I. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 24. Dezember 1864. v. Liebenroth, Maj. und Commdr. des Kadettenhauses zu Bensberg

in gleicher Eigenschaft zum Kadettenhause in Wahlstatt versetzt. des Bar res, Maj. vom 5. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 48, unter Einrangirung in das Kadetten⸗Corps, zum Commdr. des Kadettenhauses in Bensberg er⸗

n

annt. v. Obernitz, Pr. Lt. und Adjutant des Kadetten⸗Corps, in da

11““ 11“

6. Pomm.

8 1—35*

nf. Regt. Nr. 49 versetzt. v. Hahnke, Sec. Lt. vom Kaiser Alegander ve. Fhr Regt. Nr. 8 kommd. als Erzieher b. d. detkent. in Berlin, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Kadetten⸗Corps als Adjutant desselben einrangirt. Frhr. v. Rechenberg J., Pr. Lt. vom Kaiser Franz Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadetten⸗ zum 1. Mai 1865, kommandirt. v. Unruh, Nr. 36, von seinem Fprv g Er⸗ i dem Kadettenhause in Wahlstatt entbunden. v. Donat, Major vhe ge beng Inf. vehhe Nr. 68, in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, v. Schramm, Hauptm. und Comp. Chef im 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, unter Beförderung zum Major in das 6. Rheinische Infanterie⸗ Regiment Nr. 68, v. Kracht, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom Leib⸗Grenadier⸗Regiment (1. Brandenb.) Nr. 8, als ältester Hauptmann in das 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, v. Wussom, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, in das Leib⸗Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, Hensel, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, unter Beförderung zum Major, in das 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, Scheppe, Hauptm. und Comp. Chef im Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, unter Beförderung zum Major, in das 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, v. Lupinski, Hauptm. und Comp. Chef im Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, in das Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36 versetzt. Jänicke, Pr. Lt. vom Magdeburgischen Jäger⸗Bataillon Nr. 4, zum Hauptmann und Comp. Chef, Schmidt, Sec. Lt. von dems. Bat., zum Pr. Lt. befördert. v. Diest, Hauptm. u. Comp. Chef im Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, in das 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66 versetzt. Prinz zu Solms⸗Braunfels, auptm. à la suite des Rhein. Jäger⸗Bats. Nr. 8, als Comp. Chef in das Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7 einrangirt. Schulz, Pr. Lt. vom West⸗ fäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, unter Beförd. zum Hauptm. und Comp.Chef, in das 8. Brand. Inf. Regt. Nr. 64, v. Wildemann, Pr. Lt. v. 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, in das Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, Eckert, gen. v. Roques⸗ Maumont, Pr. Lt. vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, mit einem Patent vom 13. Dezember 1860 Z2. 1. in das 4. Ostpreuß. Gren. Regt Nr. 5) v. Lucadou, Pr. Lt. vom 2. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 6, in das 2. Rhein. Inf. Negt. Nr. 28, v. Pentz, Sec. Lt. vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, in das 4. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 17 versetzt. Prinz zu Sch warzburg⸗ Rudolstadt, Pr. Lt. à la suite des Regts. der Gardes du Corps, der Charakter als Rittmstr. verliehen v. Merckel II., Sec. Lt. vom 88 Schles. Gren. Regt. Nr. 11, in das 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth versetzt. b ü Den 27. Dezember 1864.

v. Johnston, Pr. Lt. vom 1. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 46, von dem Kommando zur Dienstleistung als Insp. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Neiße entbunden. v. Raumer, Pr. Lt. von dems. Regt., zur Dienstleistung als Insp. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Neiße kommandirt. v. Studnitz, Oberst, aggr. dem 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, von dem Kommando zur Besorgung der Geschäfte als Etappen⸗ Kommandant in Flensburg entbunden und in sein früheres Kommando zur Wahrnehmung der Geschäfte des Commandrs. des 3. Bats. (Münsterberg) 4 Niederschles. Landw. Regts. Nr. 14 zurückgetreten.

Den 29. Dezember 1864. 8

v. Devivere, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, als Sec. Lieut. mit einem Patent vem 29. Dezember 1864 im 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 16 angestellt.

Den 31. Dezember 1864. 8.

Gr. v. Gneisenau, Herzogl. Nassauischer Oberst a. D., früher Maj. und Commdr. des Pomm. Jäger⸗Bats. Nr. 2, unter Wiederanstellung in der Armee, nach seiner früheren Anciennetät in derselben, als Oberst mit eimm Patent vom 25. Juni 1864 Ee 1, zum Commdr. des 4. Thüring. In, Regts. Nr. 72 ernannt. 1 B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.

Den 24. Dezember 1864. 168 1 v. Wedell, Ob. Lt. und Commdr. des Kadettenhauses in Wahlstatt, mit Pension und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt. v. Linger, Gen Lt. a. D., zuletzt Insp. der 3. Art. Insp., mit seiner Pension zur Disposition gestellt. X1“ 8

Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums Den 10. Dezember 1864. Vagner, Kasernen⸗Insp. in Colberg, nach Münster versetzt. Den 16. Dezember 1864. 11“ ZSobel, Lt. a. D., Garnison⸗Verwaltungs⸗Ober⸗Inspektor in Spandau, mit Pnsion in den nachgesuchten Ruhestand versetzt. M arth, Garnison⸗ Verwatungs⸗Ober⸗Inspektor in Berlin, nach Spandau versetzt. Rothstock, Lt. a. O., controleführ. Kasernen⸗Insp. in Spandau, mit Wahrnehm. einer Garnism⸗Verwaltungs⸗Inspektorstelle in Berlin beauftragt. Mallwitz, Kaserner⸗Inspektor in Coblenz, nach Potsdam versetzt. v. Ziemietzky, Hauptm a. D., mit Wahrnehmung einer Kasernen⸗Inspektorstelle in Coblenz beauftragt. Schedenka, Kasernen⸗Insektor in Glatz, nach Königsberg i. P Kammel, Kasernen⸗Inspektor in Cöln, nach Glatz versetzt. 4 8 Den 18. Dezember 1864. 86 Horsbs Zahlmeister a. D., früher im Ostpreuß. Füs. Regt. Nr. 33, Rendent des Milit. Knaben⸗Erziehungs⸗Instituts zu Annaburg angestellt.

II. In der Marine. Marine⸗Beamte.

Durch Verfügung des Marine⸗Ministeriums. Den 29. Dezember 1864. 3 Hinz, Verwalter⸗Applikant, zum etatsmäßigen Marine Verwalter

Garde⸗Gren.⸗Regt. Nr. 2, zur hause in Berlin, vorläufig bis Pr. Lt. vom Magdeb. Fuͤs. Regt.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Januar. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und Prinz Alfred von Großbritannien fuhren gestern früh zur Jagd nach Potsdam. Um 5 Uhr fand bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin ein Diner statt, zu welchem, außer dem Gefolge des Prinzen Alfred, der Oberst von Studnitz, der Oberst von Malotki, Commandeur des 6. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 49, und der Lieute⸗ nant Loebbecke vom 5. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 53 Einladungen erhalten hatten. Abends wohnten die Höchsten Herr⸗ schaften der Vorstellung im Circus Carré bei. 4 Das „»ZJustiz⸗Ministerial⸗Blatt« (Nr. 1) bringt ein Erkennt⸗ niß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 24. Oktober 1864. In Nachdruckssachen hat der Strafrichter nicht allein über die Geldbuße und die Confiscation, sondern auch über die dem Verletzten ge⸗ bübrende Entschädigung zu erkennen. Ist er daber einmal in ge⸗ setzlicher Weise mit einer solchen Sache durch Eröffnung der Unter⸗ suchung befaßt worden, so kann er sich der Entscheidung über Con⸗ fiscation und Entschädigung nicht mehr entziehen, sollte auch der Angeklagte im Laufe des Verfahrens gestorben sein. Dies gilt namentlich vom Richter erster Instanz, wenn der Tod des Ange⸗ klagten erst nach dem Erkenntnisse erster Instanz eingetreten⸗ ist. Außerdem Personal⸗Veränderungen ꝛc. bei den Justiz⸗Behörden. Bromberg, 6. Januar. Der »Patriotischen Ztg. f. Posen⸗ zufolge ist der Bau eines neuen Justizgebäudes, dessen wegen schon öfter petitionirt wurde, in Absicht genommen und hat der Justizminister zu die em Zwecke 57,000 Thlr. angewiesen. Indessen ist man über einen Bauplatz noch nicht schlüssig geworden. Um den mannigfachen Unzuträglichkeiten Abhülfe zu schaffen, die sich bei dem gegenwärtigen Betriebe des Treibe⸗Geschäfts der Holz⸗ kähne auf dem Brahefluß durch den Treibeverband der Wirthe von Deutsch⸗Fordon und Langenau gezeigt haben, soll demselben Blatte zufolge mit dem Frühjahr d. J. ein Strom⸗Polizei⸗Treibc⸗ gesetz, welches Seitens der Königlichen Regierung hierselbst ausge⸗ arbeitet wird, in Kraft treten. Nach demselben sollen ferner die Hölzer stets in der Reihe, wie sie sich angemeldet haben, befördert werden. Zur Handhabung und Bewachung dieser Maßregel soll ein besonderer Beamter angestellt werden. Eben so dürfte es von dem betreffenden Publikum mit Beifall begrüßt werden, daß sich noch ein zweiter Holztreiber⸗Verband aus Wirthen von den Dörfern Groß⸗Bartelsee, Schröttersdorf und Kl. Kapuszysko gebildet hat, welcher bereits im vergangenen Herbste auf Zureden einiger Floß⸗ meister, welche mit ihren Hölzern hätten liegen bleiben müssen, meh⸗ rere Hundert Treiben Holz zur größten Zufriedenheit der Auftrag⸗ geber die Brahe herauf befördert hat. 1 Stralsund, 5. Januar. Gestern fand hier, wie der »Osts. Ztg.“ geschrieben wird, die Besichtigung der Stralsu nder Hafen⸗ bahn durch das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat und die König⸗ liche Regierung statt und ist die Bekanntmachung wegen Eröffnung derselben baldigst zu erwarten. Die Wassertiefe im Hafen neben dem Kai der Eisenbahn beträgt sicherem Vernehmen nach schon 13 Fuß und wird im nächsten Frühling bis auf 15 Fuß vermehrt werden, welche Tiefe unser Hafen überhaupt erhalten soll. Gegen⸗ über den Nachrichten über die angeblich beabsichtigte strenge Aufrecht⸗ haltung des Rayon⸗Regulativs für unsere Festung ist zu erwäh⸗ nen, daß im Gegentheil gewisse Erleichterun gen für den Hafen in Aussicht gestellt sind, welche eine große Wichtigkeit für den Verkehr haben. Das mit sehr erheblichen Kosten gewonnene Terrain dürfte alsdann noch wesentlich mehr Nutzen gewähren, als bisher und kann man die Mittheilungen, welche aus dem Königlichen Kriegs⸗Ministerium bereits hierher gelangt sind, als Anzeichen einer beabsichtigten milde⸗ ren Handhabung des Gesetzes im Interesse des Handels und der Gewerbe nur freudig begrüßen. Namentlich steht in Aussicht, daß der Bau hölzerner Gebäude bis zu einer größeren Höhe als bisher gestattet werden wird. Heute wird die Besichtigung der Greifs⸗ walder Hafenbahn durch dieselben Kommissarien stattfinden. Breskau, 6. Januar. Direktor und Lehrer⸗Kollegium des Königlichen Friedrichs⸗Gymnasiums zeigen an, daß am 24. d. M. dieses Gymnasium mit Genehmigung des Presbyteriums der Hof⸗ kirche, als des Patrons der Anstalt, die Feier seines hundertjährigen Jubiläums durch einen Vormittags 11 Uhr in der Hofkirche satt findenden Gesangs⸗ und Rede⸗Aktus begehen werde. Rücksichtlich der sonst mit dieser Feier in Verbindung tretenden Veranstaltungen wird auf das später zu veröffentlichende Programm verwiesen und jetzt nur angezeigt, daß, um den Ausdruck wohlwollender, dem Gymna⸗ sium bei diesem Anlasse gewidmeter Gesinnung entgegenzunehmen, Direktor und Lehrer am Tage der Vorfeier Nachmittags 3 Uhr in der Aula der Anstalt bereit sein werden. 81 Nordhausen, 4. Januar. Die Königliche Regierung zu Erfurt macht in einer Nachweisung das Ergebniß der, nach Maß⸗ gabe der stattgehabten Ermittelung des Reinertrages der steuerpflich⸗ 8 tigen Liegenschaften, erfolgten Grundsteuer⸗ Vertheilung auf die ein⸗ zelnen Kreise und Gemeinden des Regierungsbezirks bekannt. Wenn

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8 * schon die Provinz Sachsen, schreibt der »Magd. Corresp.a, namentlich