1865 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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das Ehrenkreuz dritter Klasse:

der Kaiserlich österreichische Rath und Banquier Zelekauer Edler von Treukron in Prag,

die Kaiserlich österreichischen Landgerichtsräthe Wernusky, Franz Xaver Wolf und Roth, sämmtlich in Prag,

der Oberst⸗Lieutenant von Wedell im 1. Magdeburgischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 26,

der Major in der Land⸗Gendarmerie und Distrikts⸗Offizier in den

Hohenzollernschen Landen, von Schweinichen zu Sig⸗

maringen,

der Hauptmann Hindorf im Garde⸗Pionier⸗Bataillon, und

der Fürstlich hohenzollernsche Geheime Finanzrath und Admini⸗

sstrator der Fideikommiß⸗Herrschaften in Böhmen, Dr. von

Gwinner.

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Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Croy⸗ Dülmen, von Dülmen.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm⸗Horstmar, von Coesfeld.

ichtamtliches Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. M

König empfingen den General der Kavallerie, Prinzen Adolf von Hohenlohe, die Herzöge von Ujest und Ratibor, den General der Ka⸗ vallerie Grafen Gröben und nahmen im Beisein des Komman⸗ danten militairische Meldungen entgegen, darunter die des K. K. österreichischen Rittmeisters Grasen Solms und des Generalarzts Dr. Langenbeck.

Nach erfolgter Eröffnung des Landtages empfingen Se. Majestät den Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit und den General⸗ Lieutenant von Moltke, sowie den Kriegsminister, und arbeiteten dar⸗ auf mit dem General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten Freiherrn von Manteuffel.

15. Januar. Se. Majestät der König nahmen um 12 Uhr den Vortrag des Staatsministers Freiherrn von Schleinitz entgegen.

16. Januar. Se. Majestät der König empfingen um 10 Uhr früh Se. Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Konstantin Ni⸗ kolajewitsch so wie höchstdessen Sohn, den Großfürsten Nikolai, Beide heute früh auf der Durchreise von Goslar nach St. Peters⸗ burg hier eingetroffen, um 11 Uhr im Beisein des Gouverneurs die Meldungen der Obersten von Kotze, von Blankensee, von Witz⸗ leben, Graf Gneisenau und anderer Militairs, worauf der Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Militairkabinets begann, an welchen sich um ½1 Uhr der des Civilkabinets anschloß.

Gegen 2 Uhr machte des Königs Majestät Ihren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürsten im Kaiserlichen Gesandtschaftshotel einen Gegenbesuch und nahmen nach 2 Uhr den Vortrag des Finanz⸗ Ministers entgegen.

Ihre Majestät die Königin war vorgestern bei dem zweiten Vortrage des wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienste im Dom bei. Abends empfingen Ihre Majestäten die hier anwesenden fürstlichen Mitglieder des Herren⸗ hauses zum Thee. Heute empfing Ihre Majestät die Königin den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Konstantin von Rußland, für welchen ein Familiendiner im Königlichen Palais stattfindet.

Ihre Majestät die Königin hat das wohlgetroffene Bildniß des verstorbenen General⸗Musikdirektors Meyerbeer, vom Professor Richter, in Augenschein genommen.

Am Sonnabend wohnte Se. Königl. Hoheit der Kron prinz der kirchlichen Feier im Dome und der Eröffnung des Land⸗

tages bei und empfing dann den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Karl.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin em⸗ pfing die Fürstin Putbus.

Zu dem Diner hatten außer einigen Mitgliedern des Staats⸗ ministeriums der Fürst Bogislaw Radziwill, die Bischöfe von Culm und von Trier, der General⸗Lieutenant Hindersin, der Wirkliche Ge⸗ heime Rath von Balan mit Gemahlin, General von Pfuel, Major von Horn und Graf Blumenthal Einladungen erhalten.

Gestern wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dom bei und empfing dann einige militairische Meldungen.

Ihre Majestäten der König und die Königin speisten im Kron⸗ prinzlichen Palais.

Die erste Sitzung des H errenhauses, welche unmittelbar nach der Eröffnung des Landtags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses im Herrenhause stattfand, eröffnete Graf Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode als Präsident der vorigen Session, gemäß den Bestimmungen der in der letzten Sesston abgeänderten Geschäftsordnung. Nachdem das Büreau durch Berufung der Jugendschriftführer: die

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ajestät der

Carmor⸗Borne und Freiherr v. Hardenberg konstituirt war, forderte der Herr Vorsitzende zur Wahl des Präsidenten für die bevorstehende Session auf. Dieselbe fiel fast einstimmig wieder auf den Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode, der das Amt dankend annahm, mit einigen Worten der Ereignisse des vergangenen Jahres gedachte, und mit einem dreimaligen, von den Mitgliedern des Hauses mit dem lebhaftesten Zurufe begleiteten Hoch auf den sieg. reichen König Wilhelm schloß. Die Wahl des Ersten und Zweiten Vice⸗Präsidenten sfiel auf die Herren von Frankenberg⸗Lud⸗ wigsdorf und Graf von Brühl. Die schließlich stattfindende Schriftführer⸗Wahl ist auf die Herren Graf v. d. Groeben⸗Ponarien, Graf von Carmer, den Fürsten zu Putbus, Beyer, von Hellermann, von Reibnitz, Freiherr von Oldershausen und Graf von Goetzen efallen.

8 In der heutigen Sitzung des Herrenhauses proklamirte der Herr Präsident zunächst das Resultat der vorgestern stattgefun⸗ denen Schriftführerwahl. Nach Erledigung weiterer geschäft⸗ licher Angelegenheiten theilte der Herr Präsident mit, daß die Zahl der Mitglieder des Hauses sich auf 243 belaufe, von denen 233 eingetreten seien. Zu Vorsitzenden der 5 Abtheilungen sind gewählt worden: in der I. von Plötz, II. von Frankenberg, III. Graf von Arnim⸗Boytzenburg, IV. Herzog von Ratibor, V. von Meding. Schließlich wurde ein von den Herren Graf von Arnim⸗ Boytzenburg, Dr. Brüggemann und von Below eingebrachter Antrag auf Erlaß einer Adresse, nachdem weder für noch gegen denselben Jemand das Wort ergriffen hatte, einstmmig angenommen. Die Wahl der Adreß⸗Kommission, so wie der durch die Geschäfts⸗Ordnung vorge⸗ schriebenen 7 Fach⸗Kommissionen sollte unmittelbar nach der heutigen Sitzung erfolgen. Nächste Sitzung unbestimmt.

In der am 14ten d. gegen 3 Uhr eröͤffneten ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses präsidirte Herr Grabow nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung und hielt eine Ansprache an das Haus, worin er der Befreiung der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein von der dänischen Herrschaft gedachte, und zur Anerkennung der aufopfernden Tapferkeit der heimkehrenden Sieger die Abgeord⸗ neten aufforderte, sich von ihren Sitzen zu erheben. Mit einem drei⸗ maligen Hoch auf Se. Majestät den König wurde die Sitzung geschlossen.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Abgeordnete Grabow mit 222 Stimmen von 258 zum Präsidenten, der Abgeordnete von Unruh mit 180 von 243 zum ersten und der Abgeordnete von Bockum⸗Dolffs mit 180 von 230 Stimmen zum zweiten Vice⸗Präsidenten gewählt. Das Resultat der Schriftführer⸗ wahl wird in der nächsten Sitzung bekannt gemacht. Zu Quästoren wurden die Abgeordneten Ribold und Parrisius (Brandenburg) ge⸗ wählt. Nächste Sitzung morgen (Dienstag), Mittags 12 Uhr. Tagesordnung: Bericht über die Kommissionswahlen, Wahlprüfun⸗ gen und Vorlagen der Staats⸗Regierung. .

Königsberg, 15. Januar. Bekanntlich strengte die Breslauer Kommune gegen den Fiskus einen Prozeß an wegen Uebernahme der Unterhaltung des dortigen Nacht⸗ wächter⸗Instituts für fernere Zeiten und Rückzahlung der seit dem 11. März 1850, als dem Tage der Publication des Gesetzes über die Polizeiverwaltung, an die Nachtsergeanten und Nachtwäch⸗ ter gezahlten Gehälter, einen Prozeß, der in letzter Instanz zu Gun⸗ sten des klägerischen Theiles ausgefallen ist, indem das Geheime Obertribunal annahm, daß Nachtwachtbeamte Polizeibeamte seien, also in den Städten, in welchen die Polizei⸗Verwaltung Königlich ist, 8 die Anstellung und Besoldung derselben Sache des Fiskus wäre. Auf dieses rechtskräftige Erkenntniß gestützt, hatte der hiesige Magistrat nach eingeholter Zustimmung der Stadt⸗ verordneten die Erklärung abgegeben, er werde vom 1. Januar cr. ab weder die Anstellung resp. Absetzung der Nachtwachtbeamten mehr ausüben, noch die Gehälter an dieselben ferner auszahlen, und die seit dem 11. März 1850 gezahlte Summe von 143,764 Thaler 6 Silbergroschen zurückfordern. Die Königliche Regierung erwiederte, daß sie noöͤthigenfalls Zwangsmaßregeln anwenden werde, sobald die Gehaltszahlungen ausbleiben sollten. Hierauf hat denn am 1. d. M. der Magistrat zwar Zahlung geleistet, sich aber beschwerdeführend an den Minister gewendet. Dessen Antwort ist dieser Tage eingegangen und hat derselbe der Königl. Regierung durchweg Recht gegeben. Hier lägen die Sachen anders, als in Breslau, denn hierorts sei das Nachtwacht⸗Institut schon vor 1850 eine kommunale Einrichtung gewesen und früber auch bereits seitens des Magistrats eine Dienstinstruction für die Nachtwachtbeamten erlassen, welche heute noch gelte. Der Magistrat berufe sich zwar darauf, daß früher schon die Polizeibehörde die Verwaltung des Nacht⸗ wachtinstituts übernommen, das sei indessen irrthümlich, es wäre viel⸗ mehr nur im Jahre 1806 ein Uebereinkommen zwischen Magistrat und Polizei⸗Präsidium geschlossen, wonach letzteres die Leitung der Untersuchung und Festsetzung geringer Ordnungsstrafen in den Fällen übernommen, in welchen Nachtwächter in ihrer Eigen⸗ schaft als Beamte beleidigt worden. Das Recht der Amtsent⸗ setzung der Nachtwächter, also den hauptsächlichsten Theil der Dis⸗ iplinargewalt über dieselben, habe der Magistrat nie aufgegeben⸗

n Breslau dagegen habe die Polizei die Verwaltung des Nacht⸗ wacht⸗Instituts stets gänzlich in Händen gehabt und sei dort eine von der Königlichen Regierung verfaßte Dienstinstruction be⸗ reits vor 1850 herausgegeben gewesen. Um indessen für die Zukunft aͤlle Zweifel aus dem Wege zu räumen, ist nunmehr das Nacht⸗ wacht⸗Institut dem Magistrat vollständig überwiesen worden, wie das die Städteordnung mit besonderen Zweigen der örtlichen Polizei⸗

verwaltung zuläßt und wie es auch hier mit der Straßenreinigung,

der öffentlichen Beleuchtung und der Feuerwehr schon früher ge⸗ cheben ist. So weit die »Ostpreuß. Ztg.⸗ unterrichtet ist, wird nunmehr der Magistrat auf Grund der Entscheidung des höchsten Gerichtshofs klagen. Danzig. 14. Januar. Sr. Majestät Corvette »Gazelle⸗, meldet das»Dampfboots ist neueren Nachrichten zufolge in Cherbourg im Dock und sind die Mannschaften, welche sich bereits bedeutend echolt haben, an Land kasernirt. Schweidnitz, 12. Januar. Auf die vor einigen Wochen an die hiesige Kommunalbehörde Seitens der Königlichen Regierung ge⸗ scheene Anfrage, ob es in den Wünschen der Bewohner des innern Stadtbezirks liege, daß an Stelle der Mahl⸗ und Schlachtsteuer die Klassensteuer eingeführt würde, ist, der »Prov. Ztg.⸗ f. Schles. zu⸗

folge, auf Grund des Votums der Stadtverordneten eine ablehnende

Antwort erfolgt. In den äußeren Stadtbezirken ist bekanntlich be⸗ reits seit 8 Jahren an Stelle der indirekten Besteuerung die direkte etreten. Cöln, 12. Januar. Die Freistellung des Cölner Doms wird in der nächsten Zeit eine nahezu vollendete sein. Nachdem die Feuer⸗ versicherungsgesellschaft »Colonia« und die Coͤln⸗Mindener Eisen⸗ bahngesellschaft zwei in unmittelbarer Nähe des Doms stehende Ge⸗ bäude zum Abbruch unentgeltlich abgetreten haben, sind die zwischen den betheiligten Corporationen geführten Verhandlungen schließlich

zu dem Ergebniß gelangt, daß in kurzer Frist fünf bis sechs theil⸗

weise sehr große Gebäude, die jetzt noch den Anblick der Kathedrale verkümmern, völlig abgebrochen werden. Das große kirchliche Ge⸗ bäude wird dann eigentlich nur an einer Ecke noch einigermaßen verbaut sein, und schwerlich wird es dann in Deutschland ein großes öffentliches Gebäude geben, welches in so erheblichem Grade sich der Freistellung erfreut. Zugleich wird der Dom durch einen schönen Umgang an der Nordseite, an der der festen Rheinbrücke zu⸗ gekehrten Ostseite und an der Südseite bis zu dem Hauptportal eine neue Zierde erhalten. Das letzte »Domblatt« enthält überhaupt außer dieser auch noch andere interessante Mittheilungen. Der Frei⸗

herr von Waldbott⸗Bassenheim⸗Bornheim hat einen Aufruf an die

Genossen des rheinisch⸗westfälischen Adels zur Uebernahme der Voll⸗ endung der großen Fenster im Quer⸗ und Langschiff erlassen. Jedes Fenster wird etwa 1400 Thlr. kosten und es sind bereits, nach der Mittheilung des »Domblattes- vier Fenster übernommen, zu denen in den letzten Tagen noch drei weitere hinzugetreten sein sollen. Der nördliche Thurm ist bereits bis zu einer Höhe von 63 Fuß aufge⸗ führt; doch wird es wohl noch zwei Jahre wenigstens dauern, bis dieser Thurm die Höhe des südlichen mit dem »Krahnen⸗ versehenen erhält. Erst dann kann von der gleichzeitigen Weiterführung beider

Thürme die Rede sein; indeß ist es erfreulich, daß sich die völlige

Tragfähigkeit des Mauerwerks des alten südlichen Thurms heraus⸗ gestellt hat. Früher fürchtete man wohl, daß die Verwitterung so vieler Jahrhunderte der Festigkeit des Mauerwerks Eintrag gethan haben möchte; indeß scheint die Besorgniß glücklicherweise grundlos gewesen zu sein.

Hagen, 14. Januar. Heute fand in unserer Stadt die Wahl eines Abgeordneten für den Wahlkreis Hagen, an Stelle des bis⸗ herigen Abgeordneten Rechtsanwalt Gerstein statt. Gewählt wurde, der „Elberf. Ztg.“ zufolge, im zweiten Wahlgange mit 145 Stim⸗ men von 273 Stimmenden Kaufmann Peter Harkort auf Haus Schede bei Wetter.

Hannover, 13. Januar. Der Industrieverein in Osna⸗ brück hat bereits die Anfrage des Magistrats wegen Aufhebung der Puchergesetze dahin beantwortet, daß er die unverzügliche Aufhe⸗ bung dieser Gesetze für eine dringend nothwendige Maßregel hält. Hier in Hannover hat der Magistrat Behufs Berichterstattung in der nämlichen Frage den Handelsverein zur Erklärung über dieselbe aufgefordert.

Oldenburg, 13. Januar. Das neueste Gesetz⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt für die evangelisch⸗lutherische Kirche des Herzogthums enthält in Abänderung der bestehenden Verfassung mit Zustimmung der Landessynode die Anordnung, daß künftig auch die Sitzungen der Kreissynoden regelmäßig öffentlich sein sollen. Zwar soll die Kreissynode in einzelnen Fällen die geheime Berathung beschließen können, dann aber doch den im Kreise wohnenden Mitgliedern der Landessynode und Kandidaten der Theologie sowie Aeltesten und Ehrenältesten des Kreises der Zutritt gestattet sein. Durch ein wei⸗ teres Kirchengesetz wird das der Wittwe und den Kindern eines ver⸗ storbenen Pfarrers bisher zugestandene Gnadengehalt aufgehoben. binterläßt ein Pfarrer eine Wittwe ohne Kinder, so soll ihnen künf⸗ tig nur noch während des ersten halben Jahres nach dem Tode des⸗ selben der Genuß des ganzen Diensteinkommens verbleiben, wobei

ihnen die etwaigen Kosten der während des Gnadensemesters ange-

ordneten Vacazverwaltung zur Last gelegt werden können. Der Vorstand des hiesigen Kunstvereins hatte sich bereits vorlängst an den Oberkirchenrath mit der Bitte gewandt, zu veranlassen, daß die⸗ jenigen Kunstwerke und Alterthümer in den evangelischen Kirchen des Herzogthums, welche zur Zeit nicht mehr zum Schmucke der Gottes⸗ hauser dienen oder sonst beim Gottesdienst gebraucht werden, son⸗ dern bei Seite gelegt und dem allmäligen Untergange preisgegeben sind, dem Kunstvereine zur Aufbewahrung und Aufstellung in dem zu errichtenden Museum (Augusteum) überlassen werden. Der Oberkirchenrath ist auf die Absichten des Kunstvereins bereitwillig eingegangen und es hat letzterer aus den darauf eingesandten Ver⸗ zeichnissen und Beschreibungen diejenigen Gegenstände näher bezeich⸗ net, welche ihm zur Aufbewahrung in der erwähnten Weise geeignet schienen. Hierdurch ist die Aufmerksamkeit der Kirchenräthe in den einzelnen Gemeinden auf manches Werthvolle hingelenkt, es wird der Vernichtung des immerhin Schätzbaren vorgebeugt und mitunter auch Veranlassung gegeben, auf die Wiederbenutzung und würdige Restauration noch brauchbarer Gegenstände Bedacht zu nehmen. (Wes. Ztg.)

Schleswig⸗Holstein. Die oberste Civilbehörde hat am 12. d. bekannt gemacht, daß der Sitz der Kaiserlich Königlich öster⸗ reichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein und Lauenburg vom Februar d. J. ab in die Stadt Schleswig verlegt werden wird.

Eben so publizirt dieselbe Behörde folgende Verordnung, be⸗ treffend die Einsetzung einer gemeinsamen Landesregierung für die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein:

Um bis zur Entscheidung über die definitive staatsrechtliche und admi⸗ nistrative Stellung der Herzogthümer Schleswig die aus der getrennten Verwaltung derselben unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die ein⸗ heitliche und geregelte Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten entsprin⸗ genden Nachtheile zu beseitigen, verordnen wir im Anschluß an unsere Be⸗ kanntmachung vom 7. Dezember v. J., laut welcher wir die obere Ver⸗ waltung in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg mit übernommen haben, hiermit wie folgt:

§. 1. Die unter dem Namen Herzogliche Landes⸗Regierung am 12ten Januar v. J. für die gesammte Verwaltung im Herzogthum Holstein in Kiel errichtete Behörde wird als solche aufgelöst und vom 1. Februar d. J. ab mit der Verwaltung des Herzogthums Schleswig zu einer Regierungs⸗ behörde vereinigt, die unter dem Namen »Schleswig⸗Holsteinische Landes⸗ Regierung« in der Stadt Schleswig auf Schloß Gottorff ihren Sitz nehmen wird.

§. 2. Die Landesregierung ist der Kaiserlich Königlich österreichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für Schleswig⸗Holstein und Lauenburg untergeordnet und hat mit Ausnahme der im §. 3 bezeichneten Gegenstände und unter den im §. 4 angegebenen Einschränkungen alle Zweige der Verwaltung zu besorgen, welche früher zu dem Wirkungskreise der be⸗ treffenden Ministerien und Centralbehoͤrden in Kopenhagen, so wie der hol⸗ steinischen Regierung in Ploen gehörten und seitdem von der Herzoglichen

Landesregierung in Kiel und der obersten Civilbehörde in Flensburg ihre

Erledigung fanden. . 3. Ausgenommen von dem Geschaͤftskreise der Landesregierung

sind: 1) die bereits besonderen Behörden von uns übertragene Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens, und 2) die Verwaltung des Zollwesens mit Einschluß des den Kreuzzoll⸗Inspektoren unterliegenden Lootsen⸗, Leucht⸗

feuer⸗ und Bakenwesens an der Ost⸗ und Westküste der Herzogthümer welche wir laut unserer anderweitigen Verordnung vom heutigen Tage eben⸗ falls einer besonderen Behörde übertragen haben.

.4. Die hiernach zum Geschäftskreise der Landesregierung gehörenden Angelegenheiten hat dieselbe in Gemäßheit der bestehenden Gesetze und Ver⸗- fügungen unter folgenden Einschränkungen selbstständig zu erledigen und zu

Der Entscheidung der obersten Civilbehörde werden vorbehalten: Angelegenheiten, welche bisher eine landesherrliche Reso⸗ lution erfordert haben. b) Die auf die Verfassung bezughabenden Angelegenheiten. c) Alle Normativ⸗Verfügungen. d) Die pensation von Gesetzesvorschriften, in so weit deren Behörden bereits gesetzlich zusteht. mäßigung von Strafen, mit Ausnahme der

entscheiden. a) Alle

lassenden Geldbrüchen. f) Die Suspendirung und Constituirung von Beam⸗ ten, Geistlichen und Lehrern, in so weit die Befugniß hierzu nicht anderen Behörden gesetzlich zusteht. g) Die Bewilligung der Ueberschreitungssummen

des jährlichen Budgets, so wie der Verwendung der auf allgemeines Budget⸗ Conto »außerordentliche Ausgaben⸗« ausgeworfenen Summen im Einzelnen. h) Die Bewilligung von Gratificationen und Unterstützungen, mit Ausnahme der aus der Unterstützungskasse der Landesregierung nach ihrem Ermessen Z.“

gewährenden geringeren Unterstützungen bis zum Belauf von 200 Mark Cour. im Einzelnen als Maximum. und der Angelegenheiten der Presse und der Vereine.

gen an die schleswig⸗holsteinsche Hauptkasse in Rendsburg zu erlassen.

§. 5. Die Landesregierung besteht aus einem Regierungs⸗Präsidenten und sechs Sectionschefßs. In Abwesenheit des Präsidenten oder in dessen Verhinderung übernimmt der rangälteste Sectionschef das Präsidium. Die Bestimmung über die Vertheilung der verschiedenen Geschäftszweige unter die Sectionen und über die Art und Weise der Geschäftsbehandlung bleibt einer besonderen Verardnung vorbehalten.

Dis-

dieselbe nicht a-. *) Der Erlaß und die Er. nach den bestehen⸗

den gesetzlichen Vorschriften von der Landesregierung ad mandatum zu er-

i) Die obere Leitung der Staatspolizei Auch behält sich die oberste Civilbehöͤrde vor, unmittelbar Verfügungen und Zahlungsanweisun-

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§. 6. Gegen Entscheidungen und Verfügungen der

findet der Rekurs an die oberste Civilbehörde statt. Ferner eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der für die Herzogthümer Schleswig und Holstein getrennt bestehenden