1865 / 27 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Corporation der Berliner Kaufmannschaft

tion der Berliner Kaufmannschaft die

groschen groschen

§. 1.

Die Korporation

geschrieben Hundert und Funfzig von 120 Schuldverschreibungen gen zu 100 Thlr. Courant. 1

Die Schuldverschreibungen werden, auf jeden Inhaber dem beigefügten Schema A. mit der Bezeichnung Serie II. unter fortlau fenden Nummern ausgefertigt und ausgereicht, sobald der volle Betrag der selben zur Kasse der Korporation ist.

Die durch die Schuldverschreibungen verbrieften Kapitalsbeträge werden mit fünf Prozent pro anno in halbjährlichen Raten am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres verzinst.

Die Auszahlung einer jeden Zinsrate geschieht gegen Einlieferung des auf den betreffenden Termin lautenden, nach dem anliegenden Schema B auszufertigenden Coupons.

Die Ausreichung der Zins⸗Coupons erfolgt jedesmal für einen vier⸗ jährigen Zeitraum. Mit denselben werden jedesmal Talons nach dem

Schema C. ausgegeben, gegen deren Rückgabe die neue Serie der Zins⸗ Coupons ausgereicht wird. 1

Verlorene Schuldverschreibungen können nur nach geschehener gericht⸗ licher Amortisation durch neue Schuldverschreibungen ersetzt werden. Ver⸗ lorene Talons und Zlns⸗Coupons können nicht amortisirt werden.

6

Das Gesammt⸗Darlehn der 150,000 Thlr. wird vom Jahre 1867 ab alljährlich mit Einem Prozent amortisirt und zwar unter Hinzuziehung der Zinsen der amortisirten Kapitalsraten. Die im Wege dieser Amortisation durch baare Zahlung des Nominalbetrages zu tilgenden Schuldverschreibun⸗ gen werden im Juni eines jeden Jahres, zuerst also im Fun 1867, in Gegenwart zweier Deputirten der Aeltesten der Kaufmannschaft und des Syndikus durch Ausloosung bestimmt.

Die ausgelooseten Nummern werden im Juni durch den Staats⸗An⸗ zeiger und durch Aushang an der Börse bekannt gemacht und die betreffen⸗ den Schuldverschreibungen dadurch zum nächsten 1. Januar gekündigt. Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Schuldverschreibun⸗ gen und der dazu gehörigen, von dem gedachten 1. Januar ab laufenden Toupons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung auf, ohne daß es einer gerichtlichen Deposition der etwa nicht rechtzeitig abgehobenen Kapitalsbeträge der ausgeloosten Schuldverschreibungen bedarf. Der Betrag der etwa feh⸗ lenden Coupons wird von dem Kapital in Abzug gebracht.

. 1.

Eine Kündigung der durch die Schuldverschreibungen verbrieften Dar⸗ lehnskapitalien von Seiten der Inhaber findet nicht statt. Dagegen bleibt der Kaufmannschaft das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1867 ab so⸗ wohl die Amortisation zu verstärken, als auch die Schuldverschreibungen insgesammt in der §. 6 vorgeschriebenen Form zu kündigen. Die Kuündi⸗ gung darf jedoch nur zum 1. Januar oder 1. Juli und mit sechsmonat⸗ licher Frist geschehen. Mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist hört die Ver⸗ bindlichkeit zur Zinszahlung auf, ohne daß es der gerichtlichen Deposition der nicht rechtzeitig abgehobenen 11“““ bedarf.

Die in Folge der Amortisation oder Kündigung eingegangenen und ezahlten Schuldverschreibungen werden kassirt.

Schema A. Series II. No. Berliner Kaufmannschaft.

Schuldverschreibung der Corporation der Thaler Courant. E11“

trockener 500 1“ über 700 Unterschrift.

Der Inhaber dieser Schuldverschreibung wird hierdurch als Gläubiger für ein Darlehn von ünfhundert

Hundert Thalern Courant anerkannt, welches zur Kasse der Corpora⸗

tion baar und vollständig eingezahlt ist und nach Maßgabe des unter dem von uns festgestellten und durch die

Allerhöchste Ordre vom enehmigten Plans und der Bedingungen für er Berliner Kaufmannschaft im Betrage von urückgezahlt wird. Berlin, den ““ 8 Aelteste der Kaufmannschaft von Berlin.

Faesimile der Unterschriften.)

° 2 2 2 *

eine Anleihe der Corporation 150,000 Thlrn. verzinset und

Corporation der Berliner Kaufmannschaft C6EöHo n zur Schuldverschreibung

Series I. 4I . 8 Thlr.

über 100 Rückgabe dieses Coupons zahlt die Kasse der Corpora⸗

Zinsen axa durch die obige Schuldv eibung verbrieften 1 zwoͤlf Thalern funfzehn Silber⸗ u“ ““ zwei Thalern funfzehn Silber⸗ für 812

das zweite

Aelteste

Gegen

Semester des Jahres 18.. am 18..

der Kaufmannschaft zu Berlin

1

der Berliner Kaufmannschaft kontrahirt zur Bestrei⸗ tung der Rest⸗Baukosten der neuen Börse eine Anleihe von 150,000 Thlr., Tausend Thalern Courant, gegen Ausgabe zu 500 Thlr. und 900 Schuldverschreibun⸗

lautend, nach

zur Schuldverschreibung. Series II. Nr....

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons zu obiger

.. über 1700 Thlr.

Schuldverschreibung für vier Jahre vom ..

3 ab laufend. Aelteste der Kaufmannschaft von Berlin

.

(Faesimile der Unterschriften)

eingetragen Fol

(Un

8

terschrift.)

Justiz⸗ Ministerium.

zugleich zum Notar im Departement des

Frankfurt a. O. mit Anweisung seines Wohnsitzes in nannt worden. ““

Finanz⸗Ministerium.

Die Ziehung der am 7. Februar d. J.. Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes unter

Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. Berlin, den 31. Januar 1865. liche General⸗Lotterie⸗Direction.

rd8duung.

Sechste Sitzung des Hauses der Abg am Dienstag, den 31. Januar, Mittags 12 Uhr. 1) Verlesung der Interpellation des Abgeordneten von Roenne.

lichen Boten und Exekutoren bei schäften außerhalb des Gerichtsortes. neter Senff. atrag: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Gesetzentwurfe die Nbeert Mündlicher Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über den Gesetzentwurf wegen Berechnung der Steuer für die Bereitung von Zucker aus getrockneten Rüben. Berichterstat⸗ ter: Abgeordneter Krieger (Berlin). Antrag: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

dem Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Nichtamtliches Preußen. Berlin, 30. Januar. Seine Majestät der König begaben Allerhöchstsich am Sonnabend früh 8 Uhr, in Be⸗ gleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen, der Prinzen Karl, Friedrich Karl, Albrecht und des Prinzen Ludwig von Hessen, zur Besichtigung der Rekruten der Leib⸗, 5., 9., 11. Compagnie des 1. Garde⸗ Regiments zu Fuß nach Potsdam und nahmen unterwegs den Vor⸗ trag des General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants Freiherrn vor⸗ Manteuffel entgegen. Später nahmen Se. Majestät das Kaserne⸗ ment des Garde⸗Jäger⸗Bataillons in Augenschein, begaben Aller⸗ höchstsich nach Schloß Babelsberg und kehrten gegen 1 Uhr Mittag! hierher zurück. Im Laufe des Nachmittags nahmen Se. Majestat den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen und erschienen am Abend mit Ihrer Majestät der Königin auf dem Ball beim Kammelr⸗ herrn Grafen Pourtaleés.

Am Sonntag wohnten Allerhöchstdieselben dem Gottesdienf im Dome bei, empfingen den General⸗Feldmarschall Grafen poh. Wrangel und ertheilten im Beisein des Minister⸗Präsidenten vol⸗ Bismarck dem bisherigen Koͤniglich italienischen Gesandten am hie sigen Hose, Grafen von Launay, die Abschieds⸗Audienz.

(Trockener Stempel).

b Sodann nahmen des Königs Majestät den Vortrag des M nister⸗Präsidenten entgegen und begaben Allerhöchstsich mit Ihre

Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neut

0 6695 8

Der bishberige Gerichts⸗Assessor Selcke zu Greifenberg in Pom⸗ mern ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Soldin und Appellationsgerichts zu Soldin er⸗

2. Klasse 131. Königl. Klassen⸗Lotterie wird Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des

so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind h d Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse bis zum 3. Februar c,

2) Mündlicher Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Gesetzentwurf, betreffend die Zehrungskosten der gericht⸗ Besorgung von Dienstge⸗ Berichterstatter: Abgeord⸗

verfassungsmäßige Zustimmung vom 12. Dezember v.

werden und dann auch die Ausgleichung des bis der seit dem 1. Januar

zichten sollten (nach §. 19

Mittheilung der Heberolle beziehungsweise

Königin zum Familien⸗Diner bei Ihren Königlichen eiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Karl. PHeute nahmen Se. Majestät der König den Vortrag des Ge⸗ enants und General⸗Adjutanten Freiherrn von Manteuffel 8 en des Wirklichen Geheimen Raths, Geheimen Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober Regie⸗ * Fostenoble entgegen. ge⸗Raihs Majesta! Hie Königin war vorgestern in der V orlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend. Gestern wohnte re Majestät dem Gottesdienste in der St. Matthäi⸗Kirche Das Familien⸗Diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit i Prinzen Friedrich Karl statt. Ihre Majestät die Königin er⸗ ilte dem Gesandten Sr. Majestät des Königs von Italien die e esuchte Abschieds⸗Audienz. Heute speisten Ihre Königlichen Ho⸗ hhes der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie der Prinz und bee Prinzessin von Hessen bei den Königlichen Majestäten. Fe. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich Gonnabend früh zur Rekruten⸗Besichtigung nach Potsdam. Abends hnten die Höchsten Herrschaften dem Ball beim Grafen Pourtalés bei. 8 Gestern besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz, die Kronprinzessin und die Zessischen Herrschaf⸗ ten den Gottesdienst in der Kapelle der Königlich Großbritannischen Potschaft; Nachmittags wurden Gräfin Linden und Baronin Türk⸗ en. üen Telegramm an das General⸗Post⸗Amt sind die rück⸗ ständig gewesenen Posten aus England vom 28. d. M. Morgens und Abends in Cöln heute früh eingetroffen und auf den Schnell⸗ zug nach Berlin übergegangen. Danzig, 28. Januar.

gjestät der

Nachdem Sr. Majestät BHsgt 8 Zund »Musquito⸗ meldet die »Westpr. Ztg.“ am 11 dis Rhede von Gibraltar verlassen, haben dieselben, durch guten Wind begünstigt, das Ziel ihrer Segelordre in kurzer Zeit er⸗ zeicht und ist Sr. Majestät Brigg Rover⸗ am. 18. d. M. im Golf von Neapel und Sr. Maheßier Brigg »Musquito⸗ im Hafen von lücklich vor Anker gegangen. b 8 lterne ns 1 Regierungsbezirk Posen theilt die »Bromb. Patr. in Betreff der Grund⸗ und Gebäudesteuer Folgendes mit: Nach einer Bekanntmachung der Königlichen Regierung, Abtheilung für direkte Steuern ꝛc., ist die Untervertheilung der neuen, vom d. M. ab zur Erhebung kommenden Grundsteuer auf die einzel⸗ en Gemeinden, Gutsbezirke ꝛc. im diesseitigen Departement i dem Maßstabe des Reinertrages der Liegenschaften zur Zeit noch icht überall ausführbar gewesen, weil die vollständige aller Eigenthumsgrenzen, die Ermittelung der Besitzungen, zu denen 88 der Eigenthümer, welchen die einzelnen Grundstücke gehören, ferner 89 zerechnung der Flächen, Reinerträge und jährlichen Steuerbeträge aller inzelnen Grundstücke und der aus denselben gebildeten Besteungen, endlich die Anfertigung des Flurbuches und der Mutterrolle für 8 e Gemeinde und jeden aus verschiedenen Besitzungen bestehenden se öst⸗ ändigen Gutsbezirk ꝛc. nicht rechtzeitig hat bewirkt werden können. Es muß daher vorläufig behufs Erhebung der Grundsteuer in Fb betreffenden Gemeinden und Gutsbezirken ein anderweiter, Königlichen Regierung nach §. 19 der Allerhöchsten Verordnung J. bestimmter Vertheilungs⸗Maß tab in Letzterer wird indessen so bald als thunlich im Laufe dieses Jahre ersteren zersetzt dahin während d. J. verflossenen Monate im Vergleich mit den nach dem Maßstabe des Reinertrags ermittelten Individual⸗ steuerbeträgen zu viel oder zu wenig Gezahlten, durch Anrechnung, beziehungsweise Aufschlag auf die zunächst fällig werdenden G“ steuerbeträge herbeigeführt werden, sofern nicht die Grundsteuerpfli 8 tigen selbst durch Uebereinkommen auf eine solche Ausgleichung e der oben erwähnten Allerhöchsten Verord⸗ nung vom 12. Dezember v. J.) Die Feststellung und lung der Grundsteuer⸗ Heberollen/ beziehungsweise der 89 weisungen über das Grundsteuer⸗ Sollaufkommen eines jeden 8 meindebezirks oder mehr als einen Grundeigenthümer umfassenden Gutsbezirks und die Aufstellung der speziellen Hebelisten hat 16 überall so zeitig erfolgen können, daß danach schon im Laufe 1b ieses Monats (Januar) mit Einziehung der ersten Monatsraten 88 gangen werden kann und müssen die letzteren dann mit den fo gen den Monatsraten zusammen zur Einziehung gebracht werden. dn Fällen dieser Art wird den Gemeinden und vorbezeichneten 8 . eigenthümern empfohlen, 8 die betrefenden Wonatt ,n 88 8 s auf die neue C alte Grundsteuer, als Abschlag f ue heasad hiustg font zu entrichten. In Betreff der Gebäudesteuer wird von der König. lichen Regierung darauf hingewiesen, daß dieselbe zunächst mit 188 veranlagten Beträgen auch da entrichtet werden muß, wo das 8 klamations⸗ oder Rekursverfahren noch nicht zum Abschluß gebrech sein sollte; daß aber, falls im Reclamations⸗ oder Rekurswege. er auf Grund des §. 12 des Gebäudesteuergesetzes Seitens des Herrn Finanz⸗Ministers von Amtswegen eine Ermäßigung der Steuer erfolgen sollte, die dem entsprechende Erstattung

Ztg.⸗

Anwendung kommen. zund jedenfalls noch

des zu viel

V

Gezahlten in derselben Weise, wie bei der Klassen⸗ Einkommen⸗Steuer alljährlich geschieht, im Laufe des

res durch Abrechnung mit den zu entrichtenden Steuerbeträgen statt⸗ finden wird. Eben so ist die Zahlung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer von der Austragung des etwaigen Entschädigungsverfahren in Betreff solcher Grundstücke und Gebäude, deren Besitzern ein Ent⸗ schädigungs⸗Anspruch für die Uebernahme der neuen Grund⸗ und Gebäudesteuer zur Seite steht, nicht abhbängig. Doch wird event. die Verzinsung der Staatsschuldverschreibungen, in welchen die eventuelle Entschädigung zu leisten ist und eben so die der etwaigen Entschä⸗ digungsbeträge, welche in baarem Gelde zu leisten sind, insofern deren Auszahlung erst nach dem 1. Februar d. J. geschehen kann, mit 4* beziehungsweise 4 pCt. von Hundert vom 1. Januar d. J. ab erfolgen.

Görlitz, 26. Januar. Die Errichtung einer höhern Webe⸗ schule scheint, dem ⸗Anzeiger⸗ zufolge“ jetzt ernstlich in Erwägung gezogen zu werden. Es hat bereits eine Anzahl von Berathungen darüber stattgefunden und in voriger Woche ist eine Deputation in Reichenberg gewesen, um die dortige Webeschule in Augenschein zu nehmen. Da dieselbe aber eine niedere Webeschule ist, die Lehrlinge und Gesellen zu fördern bestimmt ist, so wird man von ibren Ein⸗ richtungen wenig oder gar nichts anwenden können. Nach einer vorläufig aufgestellten Berechnung würde das Schulgeld eines jeden Schülers 120 Thlr. pro Jahr betragen müssen, wenn die Kosten gedeckt werden sollen, während auf der Gewerbeschule der Unterricht jedes Schülers durchschnittlich 90 Thlr. kostet, wovon die Stadt⸗ Kommune 40, der Staat 30 und der Schüler 20 Thlr. trägt.

Creuzburg, 26. Januar. Das hiesige Land⸗Armenhaus wurde, wie die „Schles. Ztg.“ meldet, am 3. d. M. an die stän⸗ dische Kommission übergeben. Als Staats⸗Commissarius und Vor⸗ sitzender fungirt bei dieser ständischen Kommission, welche ihren Sitz in Oppeln haben soll, Ober⸗Regierungsrath v. Eichhorn, der die laufenden Geschäfte führen wird. Jetzt befinden sich in dem Land⸗ armenhause ungefähr 200 Personen aus ganz Schlesien. Die An⸗ stalt soll nunmehr für 400 Arme resp. Corrigenden aus dem Regie⸗ rungsbezirk Oppeln eingerichtet werden. Zu diesem Zweck wird ein vor mehreren Jahren ausgebrannter Flügel des Hauses neu ausge⸗ baut, auch sind einige angrenzende Häuser zur Benutzung bei der neuen Einrichtung angekauft. Die bisherige Armenschule soll nun⸗ mehr aufhören. Mit dem Neu⸗ und Ausbau soll schleunigst vorge⸗ gangen werden, damit noch in diesem Jahre alles fertig wird. Die Armen des Breslauer und des Liegnitzer Regierungsbezirkes sollen alsdann von hier fortgenommen, resp. in ihre betreffenden Regie⸗ rungsbezirke übergesiedelt werden und dagegen die Corrigenden des Oppelner Regierungsbezirkes hier eintreffen. Feste Beschlüsse über alle Zweige der neuen Verwaltung sind noch nicht gefaßt. Am 27sten d. M. tritt die Kommission der „Landarmen⸗Direction⸗ (dies ist jetzt der offizielle Titel) in Oppeln zur Berathung zusammen.

Hamm, 24. Januar. Die hiesige Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung hat auf den Antrag des Magistrats mit Rücksicht auf die fort⸗ dauernde Zunahme der Bevölkerung und die dadurch bedingte Mehr⸗ arbeit beschlossen, das Gehalt für den in Kürze nun zu wählenden Bürgermeister von 850 Tblr. auf 1000 Thlr. zu erhöhen und bierzu die Genehmigung der Königlichen Regierung nachzusuchen. Gegen⸗ wärtig cirkulirt auch wie die »Elberf. Ztg.“ meldet, eine Petition, welche in Anbetracht der Zunahme der Bevölkerung die nach der Städte⸗Ordnung zulässige Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten von 18 auf 30 Mitglieder bezweckt. 28. Januar. Den seit mehreren Jahren in brachten Gerüchten gegenüber, als sei die Verlegung Appellationsgerichts Absicht der Regierung, kann die die aus glaubwürdiger Quelle geschöpfte Mittheilung G dies durchaus nicht der Fall ist, indem der beschlossene Erweiterungs⸗ und Ausbau des Appellationsgerichtsgebäudes, so wie die Creirung zweier neuer Richterstellen am hiesigen Appellhof den schlagendsten Gegenbeweis liefert.

Umlauf ge⸗ des hiesigen „Westf. Ztg.⸗ machen, daß

Coblenz, 28. Januar. Ihre Majestät die Königin Augusta, welche bereits früher den Bestrebungen des Gewerbe⸗ Vereins Ihre Allerhöchste Theilnahme zu beweisen geruhten, haben, der »Coblenzer Zeitung“ zufolge, auf Veranlassung der naturwissen⸗ schaftlichen Vorkesungen, die hierselbst zu Gunsten einer projektirten Gewerbe⸗Ausstellung gehalten werden, für jenes Unternehmen die Summe von 50 Thalern an den Vorsitzenden des Gewerbe⸗Ver⸗ eins durch Höchstihren Kabinets⸗Sekretair übersenden zu lassen Aller⸗ nädigst geruht. . 9 28. Januar. Der Wasserstand der Mosel bhat heute hier, meldet die „Triersche Ztg.“, eine Pegelhöhe von 14 ½ Fuß erreicht. Seit verflossener Nacht ist das Wasser um einige Zoll ge⸗ fallen. Da der Schnee auf den Gebirgen der Eifel und des Hoch⸗ waldes größtentheils verschwunden und die Saar schon seit vorgester im Fallen ist, so scheint die Mosel für diesen Winter ihr 8 Nipeau erreicht zu haben, und ist also das Wasser gerade in dem Augenblicke gewichen, als es die Thürschwellen der niedrig Seher Häuser der Vororte St. Barbara und Zurlauben bereits bespals 1g Schleswig⸗Holstein. Der Stadt Ripen ist durch de⸗

8