adung anwesend waren, fand die definitive Konstituirung des Provinzial⸗Comités der Provinz Sachsen statt. In den Vorstand wurden Landrath von Gerlach von hier als erster, Amts⸗ rath Franz von Eggenstedt als zweiter Vorsitzender und Bürger⸗ meister Würfel von hier als Schriftführer gewählt. Das Provin⸗ zial⸗Comité wird von nun an regelmäßige Sitzungen abhalten und die zur Errichtung des Zweckes erforderlichen Geldmittel disponibel nachen.
e“ 13. Februar. Der Vorstand des Comité''s für die sächsisch⸗thüringische Gewerbe⸗ und Industrie⸗Ausstellung hat unter dem 10. folgende Bekanntmachung erlassen:
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen geruht hat, das Protektorat über unsere Ausstellung zu übernehmen. Da Höchstderselbe zugleich Protektor der internationalen Gewerbe⸗ und Industrie⸗Ausstellung in Stettin und der internatienalen landwirthschaftlichen Ausstellung und Thierschau in Cöln ist, so bedarf es gesteigerter Anstrengungen, damit die hohe gewerbliche und industrielle Ent⸗ wickelung Sachsens und Thüringens auf unserer Ausstellung würdig zur Anschauung gebracht wird. Wir ersuchen alle diejenigen, welche sich für diese Landestheile und die in denselben blühende Industrie interessiren, ins⸗ besondere die Aussteller selbst, uns in diesem Bestreben durch Zeichnung von Beiträgen und durch Einlieferung von Ausstellungsgegenständen kräftig zu unterstützen. 8
Trier, 13. Februar. Die Handelskammer zu Düsseldorf hat, nach Mittheilung der »Trierer Ztg.⸗, auf den 19. d. M. eine Ver⸗ sammlung von Deputirten der Handelskammern und Han⸗ delsgerichte der Rheinprovinz nach Cöln berufen, damit dort der auf die Organisation und Kompetenz der in ganz Preußen zu errichtenden Handelsgerichte bezügliche Gesetzentwurf gemeinsam be⸗ gutachtet wird. Bei dieser Delegirten⸗Versammlung wird die hie⸗ sige Handelskammer durch ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertre⸗ ter, das Handelsgericht durch dessen Präsidenten und ein Mitglied vertreten sein. 1
Hamburg, 14. Februar. Die preußische Bank hat, der »Hamb. Börs. H.“ zufolge, auf dem hiesigen Firmenbüreau die Er⸗ richtung einer Filiale hier am Platz deklarirt. Die Herren Schayer und Fellingen aus Berlin brachten zu dem Zwecke eine Auto⸗ risation des preußischen Handelsministers als Chefs der preußischen Bank bei. Da aber aus den gleichzeitig mit vorgelegten Statuten und Papieren hervorging, daß zu solcher Errichtung einer Filiale im Auslande, welche eine Abänderung der bisherigen Bankstatuten in⸗ volvirt, die Zustimmung des preußischen Landtags erforderlich sei, so wurde die Eintragung in das Firmenregister bei der Anmeldung am vorigen Freitag zuerst beanstandet und am folgenden Tage nur unter dem Vorbehalte verstattet, daß der preußische Handelsminister auch wirklich nach den preußischen Gesetzen befugt sei, die Errichtung einer solchen Filiale auch ohne vorgängige Genehmigung des Landtags zu verfügen, so wie auch unter dem ferneren, allen fremden Gesell⸗ schaften auferlegten Vorbehalte, daß dieselbe sich in Bezug auf alle hier abgeschlossenen Geschäfte den hiesigen Behörden und Gerichten unterwerfe. Das Firmen⸗Büreau des Handelsgerichts verlangt übrigens, worauf wir bei dieser Gelegenheit das Publikum aufmerk⸗ sam zu machen nicht verfehlen wollen, jetzt von Jedermann, der neu eine Firma deklariren oder auch in eine bestehende eintreten will, die Beibringung eines auf dem polizeilichen Gewerbebüreau zu lösenden Gewerbescheines, wogegen es der Production eines Bürgerbriefes, Heimathscheines oder irgend sonstiger Dokumente nicht mehr bedarf.
Sachsen. Dresden, 14. Februar. Nach dem »Dresdner Journal« beschränken sich die angeblichen Verhandlungen in der schleswig⸗holsteinschen Frage mit dem Tuilerienkabinet auf ein Ge⸗ spräch des französischen Gesandten mit dem Staatsminister von Beust, in Folge dessen der erstere eine Depesche seiner Regierung erhalten. Von einem Rheinbunde oder dem Aehnlichen sei überall keine Rede gewesen.
Neuß. Gera, 13. Februar. Der Wiederzusammentritt des Landtags ist auf den 13. k. Mts. festgesetzt. Als Gegenstände der Berathung werden neben einigen andern Vorlagen bezeichnet: die Staatsverträge wegen Rekonstituirung des Zollvereins, ein Nach⸗ tragsgesetz zur deutschen Wechselordnung, eine Vorlage über Ab⸗ haltung der freien Gerichtstage. (G. Z.)
Württemberg. Stuttgart, 14. Februar. Die Kam⸗ mer der Abgeordneten beschloß in ihrer heutigen Sitzung mit 56 gegen 27 Stimmen, die Regierung um Abschaffung der Todesstrafe zu ersuchen. Justizminister Freiherr von Neurath vertheidigte deren Beibehaltung.
Banern. München, 12. Februar. In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungsausschusses der Kammer der Abgeordneten kam der Majoritätsantrag bezüglich der Staatsanwaltsfrage zur Vorlage. Vor dem Eintritt in die Verhandlung erklärte die Staatsregierung: daß sie zwar auf dem bisher eingenommenen Stand⸗ punkt durchaus verharre, daß jedoch nichts im Weg stehe, sich an der Feststellung des Majoritätsantrags selbst zu betheiligen.
Dem nun gefaßten Beschlusse gemäß erhielt der §. 133 folgende Fassung:
8 fug wieweit die Staatsanwaltschaft bei dem Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mitzuwirken hat, bestimmt das Gesetz. Bei den Bezirks⸗
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und Appellationsgerichten ist der Staatsanwalt in folgenden Fäͤllen beh den oͤffentlichen Sitzungen beizuwohnen und nach dem Schlusse den d. handlung dem Gerichte seine Ansicht vorzutragen, wenn er Dieß im ißn lichen Interesse oder zur Aufrechthaltung der Gesetze für dienlich 8 1) bei Rechtsstreitigkeiten über den Personenstand; 2) bei Verhandlung über die Bestellung von Vormündern und Pflegern; 3) bei Rechtssten keiten der unter Vormundschaft stehenden Personen; 4) wenn Abwesen bei der Sache betheiligt sind; 5) bei Verhandlungen über , dikatsklagen, Klagen gegen gerichtliche Beamte und Diener, 1 gegen Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, wegen Entschädigung Ansprüchen aus Amts⸗Handlungen dieser Personen; 6) bei Sttiih keiten uͤber die Gültigkeit oder Trennung von Ehen; 7) bei Klagen aufxgt hebung der ebelichen Gütergemeinschaft oder Aenderung der ehelichen Güt verhältnisse, wenn das betreffende Civilrecht den Eheleuten nicht gestat diese Aufhebung oder Aenderung durch Vertrag vorzunehmen; 8) wenn Kuratel einer vakanten Erbschaft betheiligt ist; 9) bei Gantsachen. Na dem der Staatsanwalt gesprochen hat, soll den Parteien das Wort g. gegeben werden, um Thatsachen zu berichtigen oder auf neue Rechtzarin zu antworten.⸗ .
Vorbehalten blieb die Regelung für das Ober⸗Appellatiog gericht, so wie die Einstellung eines Artikels, der den allgemein Satz enthalten soll, daß die Bestimmungen über das Versahren; öffentlichen Sitzungen auch für jene Sitzungen anwendbar sind t denen die Oeffentlichkeit durch Gerichtsbeschluß ausgeschlossen witz
Oesterreich. Wien, 13. Februar. Die heutige „Genmn Corresp.⸗ bringt folgende tbeilweise bereits telegraphisch angrzeh Mittheilungen:
In der »Ost⸗Deutschen Post« begegnen wir heute einem eingehenie Berichte über die Konferenz, welche gestern im Palais des Staats⸗Minst riums zwischen einer größeren Anzahl von Mitgliedern des Abgeordnte bauses und dem Herrn Staatsminister stattgefunden hat. Nachdem Ui Zusammenkunft sich streng innerhalb des Charakters einer ganz vertraulite Besprechung bewegte und in derselben eine Berichterstattung über den Em der Debatte weder stattgefunden hat, noch stattfinden konnte, so ist es in Natur der Sache gelegen, daß auch die erwähnte Mittheilung der „c— Deutschen Posta⸗ Wahres mit Unrichtigem und Falschem vermengt m demnach den Charakter der Authenticität nicht ansprechen kann, übrign wie wir glauben, auch selbst nicht wird ansprechen wollen.
Die nach einem heutigen Londoner Telegramm von der »Timesc brachte Nachricht über die Abreise eines englischen Delegirten nach Wir welcher über die Bedingungen eines Handelsvertrages verhandeln soll, baͤn wenigstens in Beziehung auf den angegebenen Zweck einer Richtigstellwn da erst in den jüngsten Tagen die Kaiserliche Regierung die Absicht zue kennen gegeben bat, eine gemischte Kommission zusammentreten zu lase welche über die Frage zu berathen haben wird, ob überhaupt Stoff zu em vertragsmäßigen Vereinbarung zwischen beiden Staaten über gegenseit Verkehrserleichterungen vorliege.
Ueber das Vorgehen der Kaiserlichen Regierung in Betreff der 8 schickung der Kommission, welche mit der Ausarbeitung einer allgemeim deutschen Civilprozeßordnung betraut ist, von Seite Frankfurts, enthält d. »Frankfurter Journal« vom 9. d. Mts. Angaben, die als durchaus img bezeichnet werden müssen. Der wahre Sachverhalt ist einfach der, daß a Antrag Oesterreichs aus persönlichen Verhinderungsgründen der am Schlif der ersten Lesung des diesfälligen Gesetzentwurfes auf den 15. Januar fe gesetzte Termin zur Vornahme der zweiten Lesung auf den 15. Februard legt ward. Es werden denn auch an diesem Tage die Arbeiten der Kem mission wieder aufgenommen werden.
Nachdem die Verhandlungen über den Verkauf der Staatz domainen ohne eine durch die Finanzverwaltung gebotene Veranlassuu sich bis nahe zum 14. Februar ausgedehnt hatten, fand das K. K. Finamg Ministerium sich veranlaßt, dieselben abzubrechen und ein separates Ablan men über die Zahlung der an jenem Tage fälligen Rate der Staatsscht an die Nationalbank von 11,146,671 Fl. zu treffen. Dasselbe ist mit de Bankhause Rothschild und den meisten Mitgliedern des für das Staatsgäüte verkaufsgeschäft zusammengetretenen Konsortiums, aber von letzterem umn hängig, vereinbart worden und wird mittelst dieses Abkommens die obtz Zahlungsrate am 14. d. M. geleistet. Die Verhandlungen über den A— mainenverkauf werden nach diesem Termin wieder aufgenommen und jt voraussichtlich zu einem günstigeren Resultate führen, gegen welches die ringen Kosten des Abkommens nicht weiter in Betracht kommen können.
Was die mehrfach angeregte Emission von Pfandbriefen alf die Staatsdomainen betrifft, so hat, wie uns mitgetheilt wird,“ Nationalbank es abgelehnt, eigene Pfandbriefe darauf auszugeben, dagegg sich damit einverstanden erklärt, wenn der Staat es geeignet finden seln dieselben aufzunehmen. Der Verkauf der Staatsgüter würde dadurch uit alterirt, vielleicht noch erleichtert werden, da zum Ankauf der mit Pfan briefen belasteten Domainen eine wesentlich geringere Anzahlung erforderln sein würde. Bereits Betrachtungen über den Werth der Domainen⸗Pfeanl briefe anzustellen, möchte wohl kaum angezeigt sein, ehe die eventuellc Bedingungen und der Grad der dadurch gebotenen Sicherheit bekannt 9 worden ist, in keinem Falle dürfte aber ein Grund zu der Annahme voe handen sein, daß dieselben bei etwa ähnlichen Emissionsmodalitäten gegg die Pfandbriefe der Bank oder der österreichischen Boden⸗Kreditanstalt i Werthe zurückstehen würden.
Großbritannien und Irland. London, 13. Februm Ihre Majestät die Königin wird gegen Schluß der Woche vot Osborne nach Windsor zurückkehren.
Ein Bündel Depeschen, welches nicht weniger als 99 Kol⸗ respondenzstücke umfaßt, ist dem Parlament vorgelegt worden. handelt über die Konflikte, die im vorigen Jahre zwischen der tüt⸗ kischen Regierung und verschiedenen Missionsgesell’ schaften vorgekommen sind. Lord Russell drückte die gang Kontroverse in einer Depesche vom 15. Dezember aus, wo es heißt⸗
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„Wenn die Missionaire in Zukunft etwas mehr Klugheit und die fürkische Regierung etwas mehr freundschaftliche Langmuth beweisen
wollen, so wird sich einer Wiederholung derartiger betrübender Vor⸗ fälle wohl vorbeugen lassen.- 1
Zu dem Blaubuche über die deutsch⸗dänische Angelegen⸗ eit wird heute dem Parlament ein Nachtrag, in einigen früheren Aktenstücken bestehend, vorgelegt werden. Er wird nur Bekanntes enthalten: den Wiener Traktat, die Note Herrn von Bismarcks an Lord Russell, worin ersterer das Lob der Mäßigung für sich in An⸗ spruch nimmt, und die Antwort Lord Russells.
Gestern starb auf dem Schlosse Alnwick in der Grafschaft Northum⸗ berland im Alter von 72 Jahren der Herzog von Northum⸗ berland. Derselbe ward für den Seedienst erzogen, trat im Jahre 1805 auf der Kriegsflotte ein, ward im Jahre 1815 Capitain, 1850 Contre⸗Admiral, 1857 Vice⸗Admiral und 1862 Admiral. In der
olitik gehoͤrte der Verstorbene der konservativen Partei an. Im ersten Ministerium Derby (1852) bekleldete er den Posten eines ersen Lords der Admiralität. Da er keine Leibeserben hinterläßt, so geht der Titel auf George Percy, zweiten Earl von Beverley, über, dessen Vater, Algernon, der erste Earl, der zweite Sohn Hugh's, des ersten Herzogs von Northumberland, war. Der gegenwärtige Herzog entstammt der weiblichen Linie des Hauses Percy.
Fraukreich. Paris, 13. Februar. Der „Moniteur⸗ mel⸗ det, daß auf sämmtlichen Fakultäten und Lyceen des Reiches die olnischen Studenten von den Einschreibegebühren und Studien⸗ geldern befreit sind. Zugleich ersucht das Comité der literarischen Abende der Sorbonne die Zuhörer, zu einer Kollekte beizusteuern, die bei den Soiréen am 13. und 24. Februar veranstaltet und zum Ankauf von Büchern und wissenschaftlichen Instrumenten für pol⸗ nische Studirende verwendet werden soll.
Die »Patrie⸗ bringt Berichte vom Senegal, vom 18. Januar datit. Der Gouverneur hatte einige Tage vor Jahresschluß im Administrationsrathe das Budget der Kolonie für das Jahr 1865 estgestelt. Die Gesammt⸗Einnahme wird auf 1,078,000 Frs. ver⸗ anschlagt und die Ausgaben ebenfalls auf 1,078,000 Frs., wovon 549,000 auf das Personal und 529,000 auf das Material kamen. Der Gouverneur hatte im Namen des Kaisers Verträge mit meh⸗ eren Staaten und namentlich mit Cayor, Futa, Baol und Djolof abgeschlossen. Es waren Nachrichten eingetroffen vom Linienschiffs⸗ jeutenant Mage und dem Marine⸗Chirurgen Quentin, welche von Saint⸗Louis abgegangen waren, um eine Reise in die Region des oberen Niger zu unternehmen. Sie hielten sich noch immer in Segu heim Könige Ahmadu⸗Cheikuh auf, der sie gut behandelte, aber un⸗ geachtet des ihnen gegebenen Versprechens weigerte er sich, sie weiter eisen zu lassen. Seit zwei Jahren hatte man durchaus keine Nach⸗ ichten aus Tombucktu gehabt und wußte nur durch Nachrichten aus Tabra, daß dieser ganze Theil von Nigritien augenblicklich von hef⸗ igen inneren Kriegen heimgesucht ist, die den Reisenden nicht ge⸗ atten, dorthin zu gehen.
Italien. Turin, 13. Februar.— Wie die hiesigen Blätter elden, ist die Deputation des Gemeinderathes nach Florenz abgereist nd wird am 15. d. zu San Rossore vom Könige empfangen berden. — Die Adresse des Turiner Gemeinderathes an den König autet:
Sire! Anhänglich an Ihre Person, geboren und aufgewachsen in erselben Stadt, wo Sie selbst das Licht der Welt erblickt haben, koͤnnen pir besser als irgend Jemand Ihre Tugenden und Ihre Liebe für Italien kezeugen, und, tief betrübt von Ihrer Abreise, glauben wir zu den Füßen Ew. Naäjestät den aufrichtigen Ausdruck unseres Bedauerns niederlegen zu müssen. jire! Wenn wir betrübt sind, so ist es, weil wir Sie betrübt haben abreisen hen. Sie sind zu edelmuüͤthig, Sire, um nicht die Begebenheiten zu ver⸗ essen, welche Sie mit Trauer erfüllt haben. Ja, Sire, vergessen Sie die⸗ lben, wir beschwoͤren Sie darum. Es steht künftig fest, daß das Volk von urin, das wahre Volk, diese Begebenheiten verläugnet hat. Die sprüch⸗ örtlich gewordene Treue Turins gegen das Haus Savoyen darf wegen es Augenblicks, wo eine Handvoll verirrter Bewohner ihre Pflichten ver⸗ ssen haben, nicht für geschwächt gelten. Die Jugend Turins liebt Sie, fire; sie ist stolz, einen so edelmüthigen Monarchen zum Mitbürger zu aben. Sie wünscht, daß ihre Gebete die Stunde beschleunigen mögen, wo ihr gestattet sein wird, Ihnen zu zeigen, daß die Erinnerung an die Pohlthaten Ew. Majestät in den Herzen der Bewohner von Turin unver⸗ öbar eingegraben ist.
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Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Februar. ie heutige »Deutsche Petersb. Ztg.⸗ bringt folgendes bereits tele⸗ nßßisch angezeigte Reskript an den Minister des Innern vom 10. sebruar d. J.: Peter Alexgandrowitsch!, Die Anfangs Januar im Gouvernement oskau vollzogenen Gouvernementswahlen haben keinen Erfolg gehabt. Folge der von dem dirigirenden Senat anerkannten Ungesetzlichkeit der krordnung der Vorversammlung der Adelsmarschälle und Deputirten hin⸗ btlich der Berechtigung einiger Edelleute zur Theilnahme an den Geschäf⸗
der Gouvernements⸗Versammlung, haben alle Beschlüsse, welche diese esammlung bis zum Augenblick ihrer Schließung gefaßt, keine gesetzliche aft. Mir ist aber nicht unbekannt geblieben, daß die Moskauer Gouver⸗ ments Adelsversammlung während ihrer Berathungen auf Diskussionen se solche Gegenstände eingegangen ist, welche nicht zu ihrer Kompetenz ge⸗
hören, und Fragen berührt hat, welche sich auf eine Aenderung der bestehenden Grundprinzipien der Reichs⸗Institutionen in Rußland beziehen. Die während Meiner zehnjährigen Regierung glücklich vollzogenen und nach Meiner Wei⸗ sung noch jetzt sich vollziehenden Reformen haben für Meine beständige Sorge, verschiedene Zweige der Reichsorganisation nach Maßgabe der Mög⸗ lichkeit und in der von Mir vorher bestimmten Ordnung zu verbessern und zu vervollkommnen, hinlängliches Zeugniß abgelegt. Das Recht der Initia⸗ tive in den Haupttheilen dieser allmäligen Vervollkommnung gehört aus⸗ schließlich Mir und ist unzertrennlich mit der Mir von Gott anvertrau⸗ ten Selbstherrschergewalt verbunden. Die Vergangenheit muß in den Augen aller Meiner Unterthanen als Bürgschaft für die Zukunft dienen. Keinem von ihnen ist es gestattet, Meinen ununterbrochenen Sorgen um das Wohl Rußlands zuvorzukommen, oder Fragen über die bestehenden Grundlagen der allgemeinen Reichs⸗Institutionen vorweg zu entscheiden. Kein einziger Stand hat gesetzlich das Recht, im Namen der andern Stände zu sprechen. Niemand ist berufen, Mir gegenüber eine Fürsprache für das allgemeine Beste und die allgemeinen Bedürfnisse des Reiches auf sich zu nehmen. Derartige Abweichungen von der durch die bestehenden Gesetze festgestellten Ordnung können Mir nur die Durchführung Meiner Pläne erschweren, da sie in keinem Falle die Erreichung des von ihnen er⸗ strebten Zweckes foͤrdern. Ich bin fest überzeugt, daß Ich solchen Hinder⸗ nissen von Seiten des russischen Adels, dessen jahrhundertalter Verdienste um Thron und Vaterland Ich stets eingedenkt bin und zu welchem Mein Vertrauen stets unerschüͤtterlich war und ist, künftig nicht mehr begegnen werde. Ich beauftrage Sie, hiervon alle General⸗Gouverneure und Gou⸗ verneure derjenigen Gouvernements, in welchen Adels⸗Versammlungen be⸗
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ee oder Landversammlungen eingerichtet werden sollen, in Kenntniß zu eßen.
Von der polnischen Grenze 13. Februar, wird der »Osts. Ztg.“⸗ geschrieben: »Der Warschauer Korrespon⸗ dent der »Moskauer Nachrichten« charakterisirt die Lage der in Warschau lebenden Russen. Sie hätten die schönsten Pferde und Equipagen und nähmen die ersten Plätze in den Theatern und Concerten ein, aber sie sprächen fast ohne Ausnahme polnisch, sogar mit ihren Lakaien, und manche wären dreist genug, zu behaupten, es sei ihre Pflicht, dies zu thun, weil sie sich in Polen befänden. Diese Erscheinung beunruhigt den Korrespondenten. Man müsse sich sichern, meint er, daß jene Zeiten nicht zurückkehren, wo die Russen nach 33jähriger Herrschaft in Warschau und 25jähriger Verwaltung einer Persönlichkeit, wie die des Fürsten Paskiewitsch, dort gänzlich fremd waren und nicht festeren Fuß gefaßt hatten, als eine bivouakirende Zigeunertruppe, die jeden Augenblick ihre Zelte abbrechen und weiter ziehen kann, ohne daß Jemand sie vermißt. So lange der gegenwärtige Andrang der Russen aus der Hei⸗ math dauert, sei das Uebel nur halb so schlimm; aber es sei vorauszusehen, daß nach Aufhebung des Belagerungszustandes und nach Beendigung der Reformen dieser Andrang aufhören und die Zahl der Russen sich bedeutend vermindern werde, was sei dann zu erwarten? Der Korrespondent fordert seine Landsleute auf, daß sie russisch sprechen, Buchhandlungen gründen, Schulen un⸗ terstützen, auf russische Weise essen, trinken, sich vergnügen, und sich auf diese Weise ein moralisches Uebergewicht sichern. — Den »Moskauer Nachrichten« zufolge treibt der Geistlich? Brzoska mit sei⸗ ner Insurgentenbande im Gouvernement Lublin noch immer sein Un⸗ wesen. Er übernachtete am 30. v. M. mit fünf bis an die Zähne bewaffneten Mitgliedern seiner Bande in dem Dorfe Przewozka, im Kreise Siedlce, in einer Scheune. Die Russen, die dies erfahren hatten, besetzten um Mitternacht die Scheune, und als sie anfingen, die Thür einzu⸗ schlagen, feuerten die Insurgenten mehrere Schüsse auf sie ab und entflohen durch eine andere Oeffnung. Der russische Offizier und die Soldaten setzten ihnen nach und ersterer streckte bereits die Hand aus, um Brzoska zu ergreifen, als dieser sich umwandte und zwei Re⸗ volverschüsse auf den Offizier abschoß, welche demselben die Brust durchbohrten. Brzoska rettete sich hierauf mit drei Gefährten in den Wald, zwei Insurgenten blieben todt auf dem Kampfplatz und einer wurde ergriffen und sofort standrechtlich gehängt. — Am 4. d. M. wurde von Warschau ein Transport politischer Gefangener, deren Zahl auf 230 angegeben wird, mittelst Eisenbahn nach dem Innern Rußlands und Sibirien abgeführt.. 8
Dänemark. Kopenhagen, 7. Februar. In der heutigen Sitzung des Reichstags⸗Volksthings gab der Minister des Innern eine Erklärung der Regierung ab, daß sie nicht von dem eingeschlagenen Wege in der Verfassungssache abweichen koͤnne, daß sie nicht einsehe, zu welchem Nutzen die bauernfreundlichen Bestre⸗ bungen in dieser Sache dienen sollten, da die Regierung den Hansen⸗ schen Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes, wodurch seiner Zeit das Juni⸗Grundgesetz vom Reichsgrundgesetz zur Provinzialverfassung beschränkt wurde, nicht zum Gesetz erheben könne, daß sie lediglich den Zweck vor Augen habe, dem Lande eine Repräsentation zu schaffen, womit ihm gedient sein könne. Die Regierung könne sich in keine Verfassungsverhandlung mit dem Reichstage einlassen, sie werde sich daher unter allen Umständen von jeder Theilnahme an der Diskussion enthalten. Herr J. A. Hansen fand dies vom Stand⸗ punkt der Regierung natürlich, meinte jedoch, das sei kein Grund für das Reichstags⸗Volksthing, jetzt die Sache zu sistiren. Die Ab⸗ stimmung über den Uebergang zur zweiten Behandlung geschah
durch Namensaufruf. Dafür stimmten 59 (Bauernfreunde), dagegen