Laufende Nummer.
Von dem Vermögen der Sparkasse (Kolonne 6,
7 und 8) find zinsbar angelegt:
1) auf Hypothek
Regierungs⸗Bezirk. a. auf städtische
1
Thlr.
ssg. pf.
b.
Grundstücke
auf ländliche
Thlr. sg. pf.
Inhaber lautende
Papiere
Thlr.
2) auf den
ssg. pf.
Thlr.
3) auf Schuld⸗ scheine gegen Bürg⸗ schaft
ssg. pf.
pfand
Thlr.
4) gegen Faust⸗
ssg. pf.
5) bei öffent⸗ lichen Instituten und Corporationen
ssg. pf.
Thlr.
Königsberg
Marienwerder Posen Bromberg Stettin
Cöslin
Stralsund
lich Berlin) Frankfurt Magdeburg Merseburg .. Erfurt.
Breslau
lausitz
Münster Minden Arnsberg Aachen Coblenz
Gumbinnen. ..
Danzz
Potsdam leinschließ⸗
889/191
Liegnitz und ....
Markgrafthum Ober⸗
165,063 42,001 116,865
133,579
1,520,241 223,398 36,149
1,173,862
2,681,443
1,112,020 %
330,003 1,497,656 635,954
117/,775 146,342 515,181
3,009,655 782,621
64,083 263,138 1,003,500 19,650
482,570]2
10
20,173 518,108
537,691 2,279,737 1,543,364 3,809,989 482,300 573,414 435,605
300,290 52,276 824,048 747,624 3,528,102 1,183/718 86,661 155,622 782,245 7,277
11 125,959% 41 26,750 — 89,842¾ 26,400 76,350 7621 422,742% 230,069 116,408
J3,141,934 1,110,492 2,135/564 1,890,491 341,551/2 1,900,442 22 1,139,426 15
77,587 375,925 312,679 2,897,181 der.c a taen 1,272,539 21,494%
260,332 5
8¹ 66,206
14,732 44,131 230,601 75,911 43,540 166,431 300,588
29,727
34,193 63,284 119,972 70,575 79,520 12,180 24,561
18,329 665,459 2,142,194 1/735,498 1,469,823 129,851 306,247
84,298
815,900
27
37,429
113,190
5,930 2
312,328 395,948
485
38,812 311,373 351,871. 162,210
2,232 1,054,661]1 283,721
47,836 99,278 98,112
118/760
136,753
454,369 29,094
144,853
117,163
24 5,541
22,900
213/,787 35,913 31,450
57,000 434,838 243,621
222,658
512,923 138,569 678,662 462,015 637,614 155,569
3,153,641
1,477,018 324,559
4,921,652
5,383/,586 8,837,368
114,038 525,591
344,594
35,068“
27,868 405,629 239,771 1,188,751 521/736 186,530 373,891 844,146 108/790
1,349,646 5,563/946 2,863,864
1/730,980
604,427 2,586,019 4,106,847 9,911,440 7,309,449
647,296 1,896,075 4,835,495
241,512
5,373,289 %
Summa pro 1863
Nach der Haupt⸗Ueber⸗ sicht pro 1862 betrug die Summe
W
17,303,239
15,333,454
18,731,187
16,059,785
20,032,894
2 †
18,191,390
8,743,763
7,729,386
4,316,851
3,889,851
6,575,536
6,1687726
75,703,473
Mithin hat im Jahre 1863 eine Steige⸗ rung des Sparkassen⸗ verkehrs stattgefunden
und eine Verminde⸗ rung um
1,969,785
2/671,402
1,841,504
427,000
406,8108
Schwester;
. Nichtamtliches.
8
„Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der König
Nachmittag mit Ihrer Majestät der Königin und empfingen später den Minister⸗Präsidenten von gismarck⸗Schönhausen zum Vortrage. Am Abend fand in dem tißen Saale des Königlichen Schlosses ein großes Ballfest statt, auf welchem Allerhöchstdieselben bis Mitternacht verweilten. Heute nahmen des Königs Majestät den Vortrag des General⸗ Adjutanten, General⸗Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, ent⸗
gegen. 1“ Majestät Majestät dem Könige n örit rinzessin. Heute wohnte Ihre Majestät der Prinzessin Karl, der Gedächtnißfeier für ihre Mutter, der verstorbenen Großherzogin von Weimar, Groß⸗ fürstin von Rußland, in der griechischen Kapelle der hiesigen russischen Gesandtschaft bei. — Die Erklärung, welcht Namens der Regierung der Herr gandels⸗Minister, Graf von Itzenplitz, im Abgeordnetenhause vor Eröffnung der Debatten über die Arbeiterfrage verlas, lautet oörtlich: 8 Königliche Staats⸗Regierung hat sich mit der vorliegenden Frage bereits vor Einbringung des Antrages eingehend beschäftigt. Sie hat dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß die bestehenden gesetzlichen Be⸗ stimmungen über das Coalitionsrecht der Arbeitgeber und Arbeiter einer Aenderung im Sinne des Gesetzentwurfs bedürfen. Sie hat sich aber auch nicht verbergen können, daß eine Modification dieser Bestimmungen in den Zusammenhang des Systems der Gewerbegesetze eingreife und daß die Frage nicht abzuweisen sei, inwieweit die Konsequenz und das praktische Be⸗ dürfniß eine Abänderung auch anderer Vorschriften dieser Gesetze bedinge.
Ihre Erwägungen haben sie ferner zu der Ueberzeugung geführt, daß die der Coalitionsfreiheit gezogen sind,
Wegräumung der Schranken, welche .
allein nicht den Erfolg haben werde, die Lage der arbeitenden Klassen ma⸗
teriell in erheblichem Belange zu verbessern, daß vielmehr in den Kreis der Erörterungen auch die Frage zu ziehen sein werde, inwieweit durch positive Mittel, insbesondere durch Förderung des Genossenschafts⸗ wesens, jener Erfolg anzustreben sei. Zu einer Aenderung der Gesetzgebung auf dieser Grundlage reichen die Vorbereitungen, die dem vorliegenden Gesetzentwurf vorangegangen sind, nicht aus. Bei der hohen Bedeutung der Sache und der unverkennbaren Wichtigkeit der praktischen Folgen hält die Koͤnigliche Staats⸗Regierung es für Pflicht, durch eine gründliche und allseitige Prüfung von ihr zu ergreifende legis⸗ lative Maßnahmen vorzubereiten. Sie wird daher eine Erörterung der ein⸗ schlagenden Fragen, außer durch eine Umfrage bei den Provinzialbehörden und den Organen des Handelsstandes, durch eine besondere Kommission veranlassen, zu welcher Mitglieder beider Häuser des Landtags und Sachverständige aus den Kreisen der Betheiligten, sowohl der Arbeitgeber als der Arbeiter, zugezogen werden sollen. Auf diesem Wege hofft sie der Lösung eines Problems näher zu treten, welches zu den bedeutendsten der Zeit gehört und von dessen Wichtigkeit für das gesammte Staatsleben sie durchdrungen I erlaube mir nur noch eine eigentlich kaum bedarf, nämlich die, daß mit dem Genossenschaftswesen, wovon hier die Rede ist, Genossenschaft der Neuzeit gemeint ist: die Kon⸗ sumvereine, Vorschußvereine, Produktivvereine.«
— In der gestrigen (10.) Sitzung des Abgeordnetenhauses begleitete der Herr Finanz⸗Minister von Bodelschwingh den von ihm vorgelegten Gesetz⸗Entwurf mit folgenden erläuternden Worten:
»Von des Königs Majestät sind der Kriegsminister, der Minister des Innern und ich ermächtigt worden, einen Gesetzentwurf einzubringen, be⸗ sreffend die Errichtung und Erhaltung von Marksteinen, behufs der zur Legung eines trigonometrischen Netzes über die sechs östlichen Provinzen der Monarchie zu bestimmenden trigonometrischen Punkte. Es i bekanntlich die Absicht der Regierung, ein trigonometrisches Netz über die sechs östlichen Provinzen zu legen, um dadurch zu einer gründlichen Vermes⸗ sung und Katastrirung dieser Landestheile zu gelangen. Das Haus hat im vorigen Jahre bei der Berathung des Etats die erste Rate, welche zum Etat⸗Entwurf gebracht wurde, seinerseits gutgeheißen, und so ist es die Absicht, mit dieser Vermessung vorzugehen und wenn es nöthig scheint, gesetzlich festzustellen, daß die Grundeigenthümer sich das Setzen der Mark⸗ steine gefallen lassen müssen, daß die Marksteine, so wie der Fleck, auf dem die Marksteine gesetzt werden, in das Eigenthum des Staats über⸗ gehen. Es handelt sich da überall nur um Theile von ◻0, aber eine gesetzliche Regelung und Erleichterung des Expropriationsverfahrens scheint der Sache entsprechend. Der Gesetzentwurf schlägt nun vor, daß den großen
Grundeigenthuͤmern die Verpflichtung auferlegt werde, das Grundstücke gegen Bezahlung der etwa vorkommenden Beschädigungen sich gefallen lassen zu müssen, so wie, daß sie verpflichtet sind, die kleinen Theile ihrer Grundstücke, wo die Marksteine gesetzt werden sollen, gegen 6— ja sogar gegen Entschädigung für den außerordentlichen Werth ab⸗ utreten.
Bei der Geringfügigkeit der Objekte, um die es sich handelt, glaubt die Regierung, daß ein Abschätzungs⸗Verfahren nicht möglich sei, sondern daß durch das Gesetz bestimmt werden könne, ohne
irgendwie eine Verletzung der Betreffenden eintreten zu lassen, daß der Satz, wie die Regierung vorschlägt, von dem 40fachen ermittelten Kata⸗ stralreinertrage als Entschädigung gewährt werde. Sie glaubt ferner, daß es zur Erleichterung des Verfahrens eben bei der Geringfügigkeit der Objekte, um die es sich haͤndelt, und da für die Staatskasse nicht irgend eine bedeutendere Summe als zur Verwendung nöthig ist, in Ausgabe erscheinen wird, sich auch rechtfertigen dürfte, das Verfahren wegen der Ausführung gegen bisher in dieser Beziehung bestehende Bestimmungen
machten gestern eine Schlittenfahrt,
die Königin speiste gestern mit Seiner bei dem Kronprinzen und der Kron⸗ mit Allerhöchstihrer
Bemerkung hinzuzufügen, der es
Betreten ihrer
“ 8 11“n
wesentlich zu erleichtern und das Verfahren nicht so weitläufig bestehen zu lassen, wie es sonst bei größeren Expropriationen nothwendig erscheint. — Was die geschäftliche Behandlung der Sache betrifft, so möchte ich fast glauben, daß die Justiz⸗Kommission geeignet wäre, der der Gesetzentwurf zu überweisen sein werde. Ob die Agrar⸗Kommission auch noch hinzu⸗ zuziehen sein moͤchte, kann ich nur anheimgeben; eine Nothwendigkeit scheint mir nicht vorzuliegen. Ich übergebe den Gesetz⸗Entwurf mit den dazu gehörigen Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung vom 7. d. M. «; Danzig, 15. Februar. Sr. Majestät Briggs „Rover⸗ und „Musquito« sind, dem⸗Danz. Dampfboot⸗ zufolge, auf der Rückreise Konstantinopel Malta angelaufen und ankerten nach den letzten Kachrichten noch dort.
Aachen, 14. Februar. Die in Nr. 39 S. 486 dieses Blattes aus Aachen enthaltene Nachricht bedarf einer Berichtigung. Der dort erwähnte Beschluß der Stadtverordneten betrifft nicht die po⸗ lytechnische Schule, sondern die Provinzial⸗Gewerbeschule. Die polytechnische Schule ist eine Staatsanstalt, bei welcher die städti⸗ schen Behörden weder in Bezug auf den Bau, noch in Bezug auf die Organisation betheiligt sind.
Schleswig⸗Holstein. Die unglücklichen Fuhrleute, welche von den Dänen beim Rückzuge von dem Dannewerk mitge⸗ nommen wurden und monatelang auf Alsen in einem schlimmen Dienst aushalten mußten, sind, schreibt man den »Hamb. Nachr., lange Zeit Gegenstand des Mitleides gewesen. Diese Fuhrleute, welche meist Bauerknechte waren, haben indessen ihren Herren wäh⸗ rend ihrer Abwesenheit meist einen schönen Verdienst erworben. Denn die Fuhren wurden im Januar vorigen Jahres hier und insbesondere in den einzelnen Kirchspielen der Landschaft Eiderstedt von den ver⸗ pflichteten Distrikten zu hohen Preisen verdungen, häufig mit 7 Mark 8 Sch. und darüber per Tag. Man nahm an, die gestellten Fuhr⸗ werke würden etwa 14 Tage ausbleiben, während die meisten über 3Mo⸗ nate von den Dänen zurückbehalten wurden und gerade aus hie⸗ siger Gegend verschiedene Fuhrwerke erst nach der Einnahme Alsens, also 3 Monate nach der Gestellung zurückkehren konnten. In dieser Zeit hatten die Fuhrleute und Pferde ihren Eigenthümern keinerlei Kosten verursacht, da die Dänen für Kleidung, Verpflegung und Löhnung der Fuhrleute anfangs zwar spärlich, später aber vollkom⸗ men ausreichend sorgten und für die Pferde die volle Fourageration ausgegeben wurde. Auch war nach dem Düppeler Sturm die Leistung des Fuhrdienstes weniger beschwerlich. Verschiedene Hof⸗ besitzer haben daher ihre Fuhrwerke und Pferde in eben so gutem Zustande wieder erhalten, als sie gestellt waren und haben für ihre Fuhrenstellung 1000 Mark und darüber vom Kirchspiele ausgezahlt erhalten. Eine allgemeine Verfügung der obersten Civilbehörde hatte die Vergütung für die Kriegsfuhren auf Alsen auf 5 Mark pr. Tag festgesetzt, um den sonst schon schwer belasteten Steuerpflichtigen eine billige Erleichterung zu Theil werden zu lassen; aber viele Hofbesitzer haben sich dabei nicht beruhigt, sondern suchen vielmehr ihre höhere Forderung bei den Gerichten durchzusetzen, was ihnen auch theilweise gelungen sein soll. So kommt es, daß einzelne Kirchspiele lediglich für die der dänischen Armee geleisteten Kriegsfuhren 10 bis 20,000 Mark werden aufbringen müssen.
Lübeck, 14. Februar. Die Arbeiten für das Nivellement des Nord⸗Ostsee⸗Kanals in der Richtung über Lübeck sind in den letzten Wochen, der »Lübecker Ztg.“ zufolge, mit verstärkten Kräften in der Nähe unserer Stadt in Angriff genommen, um wo möglich noch vor Ostern ein bestimmtes Resultat zu erzielen. — Wie dasselbe Blatt vernimmt, sind mehrere bedeutende hiesige Geschäftsbäuser, welche besonders das dänische Geschäft betreiben, zusammengetreten, um eine regelmäßige Dampfschifffahrt nach den dänischen Inseln ins Leben zu rufen. Das Projekt unterscheidet sich von dem vor mehreren Jahren beabsichtigten Unternehmen dadurch, daß eine Reihe von Häfen angelaufen, sondern nur mit Nykjöbing, als dem Mittelpunkte des Verkehrs nach und zwischen den Inseln Laa⸗ land, Falster und Möen, eine möglichst schnelle Verbindung unter⸗ halten werden soll.
Hesterreich. volle Stunden beschäftigte sich heute Etat des Ministeriums des Aeußern. Der Minister Graf Mens⸗ dorff, in Begleitung des Sectionschefs von Menßhengen und des Hofraths Gagern war zugegen. Das Referat führte Abgeordneter Kinsky. Bei Titel 1, „Zentralleitung« wird das selbstständige Zahlamt des auswärtigen Amtes gestrichen, trotzdem von Seite der Regierung und mehrer ihrer Freunde geltend gemacht wird, daß ein eigenes Zahlamt nothwendig sei, weil oft geheime Auszahlungen zu machen seien. Bei Titel 2, „diplomatische Besoldungen«, beantragt Referent einen Abstrich von 22,680 Fl., weil die Gesandtschaften zu Baden und Dänemark, dann die Stellen von 7 Legations⸗ secretairen und zwei besoldeten Attachés unbesetzt sind. Die Ab⸗ geordneten Taschek und Hopfen meinten, man köͤnne einen solchen Abstrich dahin deuten, daß mit den zwei erwähnten Staaten der diplomatische Verkehr pro 1865 abgebrochen werden sollte, worauf Referent erklärt, daß er diesen Abstrich nur mit Rücksicht auf das Interkalare vorgenommen wissen will. Es wird schließ⸗ sich ein Abstrich von 20,000 Fl. genehmigt. Die Ge⸗ sandtschaften zu Kassel furt und Darmstadt geben zu einer
—
Wien, 15. Februar. Nicht weniger als sechs der Finanzausschuß mit dem
8 ““ 8 8