1865 / 50 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Feuer überhand nahm, konnte nicht viel gerettet werden. Möbeln, Spiegeln u. s. w. im Schloßhofe steht, was von und Papieren in die nächstgelegenen Häuser gebracht von Bedeutung. Se. Hoheit der Herzog befand sich bis nach 12 Uhr an dem Orte des Unglücks und begab sich dann nach dem Schlosse Richmond vor dem Augustthore.

Frankfurt a. M., 23. Februar. destagssitzung erstattete der Militair⸗Ausschuß einen über Festungsbausachen (Proviantirung und Ausrüstung betreffend). Oesterreich, Kurhessen und Waldeck legten ihre militairischen Standes⸗ listen vor; Bayern zeigte den Wechsel seiner hiesigen Garnisonstrup⸗ pen (dieselben kommen nach Sulzbach); Reuß ä. L., Hamburg und Lippe⸗Detmold meldeten ihre Zustimmung zu dem Nachdruckgesetz an; Bayern und Nassau gaben Eisenbahnnachweis schen Standpunkt. Ein Gesuch des ehemaligen schleswig⸗ schen Hauptmanns von Düsterloh um Unterstützung wurde ab⸗ fällig beschieden, da derselbe nicht als berechtigt erschien. (Fr. Bl.)

Baden. Mannheim, 23. Februar. Ueber den telegraphisch bereits gemeldeten Putsch entnehmen Journ.“ noch Folgendes: Schon am Vormittage gab sich durch Zuzug von Landleuten eine größere Bewegung auf den Straßen kund. Ehe die festgesetzte Stunde herannahte, Theil der Bevölkerung auf dem Wege nach den Plätzen der beiden katholischen Kirchen postirt, die letzteren in⸗ dessen von der Polizei besetzt. Schon wurden Einzelne der Theil⸗ nehmer, die den Eingang in die Pfarrkirche versuchten, mit Zischen und Pfeifen empfangen, als sich die Nachricht verbreitete, daß sich die Zuzügler in Masse vom Bahnhofe aus nach der begäben. Alsbald strömten Tausende unter großem dahin. Von Seite der Behörde waren die nöthigen getroffen, sämmtliches Militair in den Kasernen konsignirt, die obersten Vertreter des Gesetzes und die Gemeindebehörde am Platze selbst anwesend und Polizeimannschaft bereit, um die Be⸗ tretung der Kirche zu verhüten. Die Aufregung war schon aufs Höchste gestiegen, als die Führer der Partei den Eingang versuchten, aber alsbald, ehe die Behörde einzuschreiten Zeit fand, durch das anwesende Volk unter fürchterlichem Geschrei davon abgehalten und in die Flucht getrieben wurden. Die Nachfolgenden entzogen sich durch schleuniges Entrinnen dem Angriffe und flüchteten sich zum großen Thbeile nach Ludwigshafen, nicht aber, ohne daß es vorher zu Thätlichkeiten, selbst Verwundungen und Verhaftungen kam. Schon der Empfang auf dem Wege von der Eisenbahn in die Stadt geschah unter einem Höllenlärm, und es konnte nicht verhin⸗ dert werden, daß Mehrere beim Eingange von den Straßenjungen mit Koth beworfen wurden.

Bayern. München, Sitzung gelangte der Abgeordneten an die Berathung derjenigen Artikel, welche von den »Einreden⸗ handeln. Der erstere derselben, Art. 160, nach welchem ein Recht, welches zur Begründung einer Klage dient, auch als Ein⸗ rede geltend gemacht werden kann, wurde gestrichen, und auch der folgende, Art. 161, Einreden von Amtswegenbetreffendz vorerst abgelehnt, jedoch vorbehaltlich der Reproduktion desselben bei Art. 240. Art. 162 wurde modifizirt und in folgender Fassung angenommen: »Alle Einreden, welche, ohne das Rechtsverhältniß selbst zu berühren, nur auf Grund von Prozeßvorschriften die einstweilige Abwendung oder den Aufschub des Prozesses bezwecken, sind zugleich und auf einmal vorzubringen und mit der eventuellen Einlassung in die Hauptsache zu verbinden, in so sern das Gesetz keine Ausnahme macht. Werden solche Einreden verspätet vorgebracht, fo soll keine Rücksicht auf die⸗ selben genommen werden, es wäre denn, daß sie erst im Laufe des Verfahrens zur Entstehung gelangen.« (N. C.)

Hesterreich. Wien, 24. Februar. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde beschlossen, das Ministerium schrift⸗ lich zu befragen, mit welchen Ziffersätzen die Regierung Ersparungen in einzelnen Etats durchzuführen gedenke und unter welchen Vor⸗ aussetzungen sie diese Ersparungen für ausführbar balte. Der Finanz⸗ ausschuß beschloß ferner, die Detailberathung über das Budget für 1865 fortzusetzen, dem Ministerium diesen Beschluß schriftlich mit⸗ zutheilen und bei Bestimmung der Tagesordnung, wie bisher, selbst⸗ ständig vorzugehen.

Die vorgestrige Verhandlung des Kapitels »Unterrichte, zu dessen Vertretung Seitens des Ministeriums Staatsminister S chmer⸗ ling in dem Finanzausschusse erschienen war, berührte zahlreiche interessante Momente. Für den Titel „Schulräthe⸗« wurden 64,345 Fl., also um 1890 Fl. mehr als im Vorjahre bewilligt, was dadurch motivirt erscheint, daß durch die Vermehrung von Mittelschulen in Niederösterreich eine Schulrathsstelle neu syste⸗ mißirt werden mußte. Für den Titel: „Staatszuschuß zu Schul⸗ Anstalten“, beantragt der Referent die Summe von 390,734 Fl. Zur Rechtfertigung der Post macht der Staatsminister die Mit⸗ theilung, daß die technischen Lehranstalten zu Brünn, Lemberg und Krakau, dann die Handels⸗ und nautische Akademie in Triest unter die Studienanstalten eingereiht worden sind. Bei dem Titel »Staatszuschuß zu Studienanstalten⸗ wofür 2,136,519 Fl. be⸗

22. Februar. In seiner gestrigen

Was von antragt werden, ging es sehr heiß zu. Bildern wurde, ist nicht

In der heutigen Bun⸗ Vortrag

vom militairi⸗ holsteini⸗

wir einem Berichte des »Fr. war bereits der groͤßere

der Eisenbahn und auf

Jesuitenkirche V Getöse Vorkehrungen

der Gesetzgebungs⸗Ausschuß der Kammer

Ministerium von mehreren Seiten getadelt, daß es den schon in Vorjahre ausgesprochenen Wunsch des Hauses, die Gehalte 8 Bibliotheksbeamten zu reguliren, nicht berücksichtigt habe, wiewohl dies der Herr Staatsminister selbst in der 33. Sitzung der vorigen Session ausdrücklich zugesagt hatte. Ferner kam eine Petition der Professoren der medizinisch⸗chirurgischen Lehrabtheilung zu Innsbruck um Erhöhung der Gehalte zur Sprache, indem diese Professoren mit Gehalten von 925 Fl. jährlich auskommen müssen. Diese Petition wurde nach einer längeren Debatte, in der die Abg. Herbst, Brestl, Brinz u. a das Wort ergriffen, dem Staatsministerium befürwortend über. wiesen. Heftig getadelt wurde die Regierung, daß sie noch immer nicht die mindesten Nachweise über die Verwaltung der Fonds⸗ güter geliefert habe. Bei Dalmatien wurde beschlossen. Die ünt vorigen Jahre erfolgte Errichtung von drei neuen Staats⸗Unter⸗ Realschulen in Dalmatien zu den daselbst ohnehin schon bestehenden zwei als nicht gerechtfertigt zu erklären, den nach Abzug des Schul⸗ gelderertrages von 100 Fl. für diese Realschulen sich ergebenden Auf wand mit 11,925 Fl. unter die außerordentlichen Ausgaben zu ver⸗ setzen, das Ministerium aber zu ersuchen, daß es die betreffenden Ge⸗ meinden auffordere, vom nächsten Schuljahre angefangen diese Schu⸗ len und den sie treffenden Aufwand zu übernehmen, indem dieselben weiterbin auf Staatskosten nicht erhalten werden können. Die Abgg. Herbst und Brinz hatten nachgewiesen, daß diese Schulen eigentlich ganz überflüssig seien, weil sie nicht gehörig fre— quentirt werden. Bei dem Titel „Akademien der bildenden Kunste⸗ wurden für die in Wien 58,800 Fl. und für die in Venedig 36,142 Fl.; für die Central⸗Kommission zur Erforschung und Er⸗ haltung der Baudenkmale 8000 Fl. bewilligt. Für das Denkmal des Fürsten Schwarzenberg wurde die nun zum zweiten Mal geforderte »erste Rate des Erzgusses⸗ von 25,000 Fl. gestrichen. Für das Denkmal des Prinzen Eugen von Savoyen wurden für die Reitergruppe sammt Plinthe, dann für die Bronzever⸗ zierungen auf dem Postamente 50,000 Fl. bewilligt; für die Ent⸗ hüllungsfeier, welche nach einer Erklärung des Herrn von Schmer⸗ ling im Oktober stattfinden wird, wurden 10,000 Fl. bewilligt. Der Zuschuß zum Theresianum im Betrage von 4200 Fl. wurde vom Referenten zur Streichung empfohlen. Allein der Herr Staats⸗ Minister nahm sich als Kurator des Theresianums desselben in sehr entschiedener Weise an, so daß der Antrag des Referenten fiel. Die⸗ ses ganze, Kapitel wurde im Gesammtbetrage von 3,197,522 Fl. bewilligt. .

Beide Häuser des Reichsraths hielten gestern Sitzung, brachten jedoch, bis auf eine einzige Ausnahme, lediglich Gegenstände formeller Natur zum Abschluß. Die eben erwähnte Ausnahme betraf das Gesetz über die Erhöhung der Exportvergütung an Branntwein⸗ brenner und ereigneten sich im Herrenhause. Dasselbe trat den Be— schlüssen des anderen Hauses in der Sache nach einer kurzen Debatte bei. Den Rest seiner Sitzung verbrachte das Herrenhaus mit Kom⸗ missionswahlen, welche Behufs der Vorberathung einer Reihe von Gesetzentwürfen getroffen wurden.

Im Abgeordneten hause gelangte der bekannte Antrag des Grafen Vrints zur Annahme. Er fordert von dem Finanzausschuß eine Berichterstattung über die Frage, ob die Feststellung der Ziffer⸗ ansätze des Finanzgesetzes für die Jahre 1865 und 1866 in einer von der bisherigen Gepflogenheit abweichenden Form und im Wege der Vereinbarung mit dem Ministerium vorzunehmen sei. Eine

große Majorität sprach sich im Sinne dieses Antrages aus.

Schweiz. Bern, 22. Februar. Der polnische Exdiktator Langiewicz ist laut Mittheilung des Hrn. v. Steiger in Wien bereits vorgestern seiner Haft in Josephstadt entlassen worden und wird sich in diesem Augenblicke auf der Reise nach seiner neuen Heimat befinden. Man versichert, derselbe werde Solothurn zu sei— nem festen Aufenthaltsort erwählen. Er ist Bürger des Solothur⸗ ner Badeortes Grenchen. Die dänische Regierung hat dem Bun⸗ desrathe so eben den Wunsch, einen Handelsvertrag mit der Schweiz ab⸗ zuschließen, ausgesprochen. Mit demselben sollen laut Vernehmen gleich⸗ zeitig Bestimmungen über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern verbunden sein. Der Bundesrath hat sein Handels⸗ und Zoll⸗Departe⸗ ment vorläͤufig aufgefordert, den Antrag Dänemarks einer einläß⸗ lichen Prüfung zu unterziehen und über denselben sobald als mög⸗ lich Bericht zu erstatten. Eine andere diplomatische Mittheilung ging dem Bundesratbe heute auch aus München zu. Dieser Mit⸗ theilung zufolge ist man in München nicht abgeneigt, die Konferenz über die Bodensee⸗Gürtelbahn doch noch einzuberufen, nur spricht das bayerische Kabinet den Wunsch aus, daß Württemberg vor der Hand von derselben noch ausgeschlossen bleiben möge, weil man sich vorher über die Linie Lindau⸗Friedrichshafen mit demselben verstän⸗ digen müßte. Wird diesem Wunsche entsprochen, so würde demnach die Konferenz vorerst nur von Abgeordneten der Schweiz, Oester⸗

ichs, Badens und Bayerns besucht werden. (Köln. I“ 8

Großbritannien und Irland. London, 28 Februar. er gestrigen Sitzung des Unterhauses wurden großentheils Pii⸗

Zunächst wurde das Staatz.

weniger verzichten.⸗

Lord Denman beantragte darauf die zweite

vatgeschäfte verhandelt. . and Misdemeanour Evidence and Practice

gesung der » Felony IIl..

. er eines Angeklagten, am Schluß der Vertheidigung die Zeugen⸗ aussagen zu rekapituliren, und war schon anno 1860 im Unterhause durchgegangen, aber an einigen im Oberhause gestellten Amende⸗ ments gescheitert. Der zweite Theil bezweckt, das Verfahren in Kri⸗ minalfällen mit der schon in Civilprozessen eingeführten Praxis in Einklang zu bringen. Nach einigen, die technische Seite der Bill be⸗ treffenden Bemerkungen anderer Mitglieder wurde die zweite Lesung

genehmigt.

Heute die Best unter großer Theilnahme des Publikums stattgefunden.

Das durch den Rücktritt Herrn Gilpin's, Parlamentsmitgliedes für Northampton, erledigte Sekretariat des Armenamtes bat Lord Enfield (Unterhausmitglied für Middleser und ältester Sohn Lord Strafford's) übernommen.

Lord Russell wohnte, von einer beftigen Erkältung ans Haus gefesselt, der gestrigen Kabinetssitzung nicht bei.

von 83 Jahren vertchieden. Peerstitel und Güter gehen auf seinen einzigen Sohn Alberic (geboren 1821) über.

Frankreich. Paris, 23. Februar. Der Adreß⸗Ausschuß des Senates hat den Präsidenten Troplong zu seinem Vorsitzen⸗ den und Suin zum Secretair bei der Abfassung der die Thronrede gewählt. 1 Se

Im gesetzgebenden Körper ward heute der Gesetzentwurf über die General⸗ und Munizipalräthe vertheilt. Dieser aus 31 Artikeln bestehende Gesetzentwurf erweitert die Vollmachten der genannten Koͤrperschaften ganz bedeutend. Die Mitglieder werden auf neun Jahre gewählt, scheiden alle drei Jahre ein Drittel aus, bleiben aber auf unbegrenzte Zeit wieder wählbar.

Der »Moniteur« bringt heute den Anfang einer juristischen Abhandlung von Advokat Gustav Chaix d'Estange, »über die Publi⸗ zirung der Aktenstücke der römischen Kurie in Frankreich und über die Erklärungen wegen Mißbrauchs.⸗ Diese Abhandlung erhält durch den Abdruck im „Moniteur⸗ eine größere Bedeutung. Der Verfasser bemerkt in der Einleitung ausdrücklich, er sei durch die neuerdings erfolgte Polemik über die Encyklica veranlaßt worden, die Gesetze in Bezug auf Staat und Kirche in Angelegenheiten, wo Dogma und Glauben nicht betheiligt sind, einer gewissenhaften Untersuchung zu⸗ unterwerfen. Der erste Abschnitt, den der „Mo⸗ neteur- vom 23. Februar bringt, handelt von den Präzedenzfällen in Betreff der Promulgirung von Bullen und der Berufungen wegen Mißbrauchs. Der Verfasser kommt zu dem Schlusse: »Was ist die Verifizirung der Bullen u. s. w. 2 Die Bürgschaft der französischen Gesetze und des Staatsrechtes gegen Beeinträchtigungen, die ihm von außen zugefügt werden könnten. Man darf darauf nicht ver⸗ zichten, ohne die Souverainetät zu benachtheiligen, und man ver⸗ zichtet nicht auf etwas, das zur öffentlichen Ordnung dient. Was aber ist Berufung wegen Mißbrauchs? Sie ist das Mittel, denselben Beeinträchtigungen, die von innen kommen könnten, entgegen zu treten; hierauf könnte man aus eben so geeigneten Gründen noch

wird telegraphirt:

Spanien. Aus Madrid, 23. Februar, ph »Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Dekret, welches den Zinsfuß der von der Depositenkasse zu zahlenden Zinsen auf 5 Prozent für drei und sechs Monate, auf 6 Prozent für neun Monate und auf 7 Prozent für ein Jahr festsetzt.⸗

Morgen wird der Finanz⸗ Minister der Deputirtenkammer einen Gesetzentwurf Behufs des Zuschlages von 117,000,000 Realen in 3proz. Staatspapieren nach dem vom Ministerrathe festgesetzten Modus vorlegen. Es soll eine Anleihe von 300,000,000 kontrahirt werden, zu welcher jedoch nur diejenigen Steuerpflichtigen, die 600 . oder mehr als 600 Realen an Steuern bezahlen, herangezogen werden.

Italien. Rom, 23. Februar. 1 im Vatikan zwei Dekrete veröffentlichen lassen,

Heute früh hat der Papst welche die Beati⸗

fieirung einer spanischen Heiligen und eines spanischen Heiligen ver⸗

dieser Schriftstücke hielt Se. Heiligkeit eine in welchem er demselben die

Pflichten

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künden. Nach Verlesung Ansprache an den römischen Klerus, der Geistlichkeit in unserer Zeit vorzugsweise obliegenden auseinander setzte.

Griechenland. Mit der Levantepost in Triest, Februar, eingetroffene Nachrichten aus Athen melden, Unzufriedenheit im Lande, namentlich auf den jonischen Inseln, zunehme. Der Minister des Innern ist nach Korfu abgereist. Von der Abreise des Grafen Sponneck verlautet Nichts. Die Mutter des Königs wird erwartet. Der wegen Beleidigung des Königs und der Regierung verhaftete Redacteur des Journals »Licht« ist freigesprochen worden. Im Bezirke Tripolitza sind revolutionaire Proclamationen verbreitet worden.

1 Türkei. Aus Konstantinopel wird über Triest, 24. Februar, mit der Levantepost berichtet, daß die Dienstzeit in der Armee von

den

Der erste Theil dieses Gesetzentwurfs gestattet dem Verthei⸗

soll.

V V

Nachmittags hat die Bestattung des Kardinals Wisemann V

Lord Willoughby d'Eresby ist nach längerer Krankheit im Alter

Antwort auf

daß die

I

V

auf der Flotte von 7 auf 5 Jahre herab . Die Anzelegenheit des Suezkanals soll nach der binnen Rückkehr Osmani Paschas ihre Entschei⸗

5 auf 3,

Kurzem bevorstehenden dung finden. .

Aus Djeddah waren Nachrichten, die bis zum 25. Dezember reichen, in Konstantinopel eingetroffen. König Theodor von Abessinien hatte die von den britischen Bevollmächtigten gesendeten Boten festnehmen und den englischen Konsul Cameron in Ketten legen lassen.

Nußland und Polen. St. Petersburg; Ueber die Beurlaubungen im Civil wie Militair gende Kaiserliche Befehle ergangen:

A. 1) Wenn solche Personen, welche durch besondere Allerhöchste Edikte zu ihrem Amte ernannt sind, ins Ausland beurlaubt zu werden wünschen, ist jedesmal die Allerhöchste Erlaubniß dazu nachzusuchen. 2) Alle anderen Be⸗ amten außer den im Punkte 1 genannten und den im Militair⸗ und Ma⸗ rine⸗Ressort Dienenden können von den Ministern und Ober⸗Dirigirenden, unter denen sie stehen, auf die durch das Gesetz für die Beurlaubung ins Innere des Reichs angegebenen Termine beurlaubt werden. Wenn jedoch aus erheblichen Gründen ein Urlaub von mehr als 4 Monaten erbeten wird, ist jedesmal die Allerhöchste Erlaubniß nachzusuchen. 3) Die Besol⸗ dung wird nur bei einer Beurlaubung auf 29 Tage ausgezahlt; nach Ver⸗ lauf dieser Zeit und bei längerer Beurlaubung fällt sie weg. Das Gesetz über die Verabfolgung der Besoldung bei Beurlaubungen ins Ausland während der Ferienzeit bleibt in Kraft.

B. 1) Die bestehenden Vorschriften über die Beurlaubung der Generale, Stabs⸗ und Oberoffiziere für u nbestimmte Zeit werden abgeschafft. Die bestehenden Vorschriften über den verlängerten Urlaub von mehr als vier Monaten bis zu einem Jahre und für Verwundete bis zu 1 ½ Jahren bleiben in Kraft. Dajenigen Generale und Stabs⸗ offiziere, welche wegen Krankheit oder Familienverhältnisse länger als ein Jahr vom Dienst entfernt sein müssen, ebenso diejenigen, welche wegen Aufhebung ihrer Stellung außeretatsmäßig bleiben, können auf Grund besonderer Entscheidungen den Reservetruppen zugezählt werden, wenn die Vorgesetzten dieser Personen die Versicherung geben, daß dieselben für den Dienst wirklich nützlich sind.

Von der polnischen Grenze, 23. Februar. Die Polizei in Warschau will die Spur des Ausbruchs der seit vierzehn Tagen dort wiederholt verbreiteten revolutionen Proclamationen bis in einige Klöster verfolgt haben. ffenden Konvente ist

Sollte durch

23. Februar. sind nachfol⸗

Gegen die betref bereits die kriegsgerichtliche Untersuchung eingeleitet.

diese die politische Ermittelung bestätigt werden, so wird die Existenz der noch in Polen bestehenden Klöster, deren Erhaltung lediglich der

Verwendung des Statthalters Grafen Berg zu verdanken ist, ernstt

lich bedroht sein. In der polnischen Emigration besteht schon sei⸗ vorigem Herbst unter dem Namen »Militairverein⸗ eine militairische Organisation, die ihren Hauptsitz in Zürich und Besangon hat. Zur Verstärkung der Fonds dieser Organisation ist eine Pfand- Sotterie veranstaltet, deren Ziehung am 1. März stattfinden wird.

Dänemark. Kopenhagen, 19. Februar. Die Volksthings⸗ Abtheilung des ehemaligen dänisch schleswigschen Reichsraths erledigte dem »Hamb. Corresp.“« zufolge, gestern in zweiter Behand- lung den Entwurf zu einem revidirten Staatsgrundgesetze, obwohl die desfallsigen Verhandlungen erst vorgestern ihren Anfang nahmen und wissentlich nicht weniger als nahezu 120 Aenderungs⸗Vorschläge der Erledigung harrten. Der unerwartet schleunige Ausgang der zweiten Behandlung der Verfassungs⸗Vorlage wurde inzwischen dadurch veranlaßt, daß eine von den vereinigten demokratischen „Bauernfreunden« und Grundtvigianern, 33 an der Zahl, und unter ihnen Pastor Birkedahl, Hardesvogt Krabbe, Redacteur J. A. Hansen, Dr. Geert Winther, Major Müller, Capitain⸗Lieu⸗ kenant Roepstorff, Kand. Sophus Högsbro, Hardesvogt Kjaer, Ge⸗ vollmächtigter Frederik Barfod und Pastor Kühnell gestelltes Amen⸗ dement, betreffend die Annullirung des Regierungs⸗Entwurfs durch eine Bestimmung darüber, daß der Reichsrath sich nicht länger mit der Gesetzgebung zu beschäftigen, sondern sich lediglich auf die Auf⸗ hebung der November⸗Verfassung zu beschränken habe, nachdem der König und der dänische Reichstag gemeinschaftlich den Beschluß gefaßt haben wür⸗ den, die durch die ehemalige Gesammtstaats⸗Verfassung vom 2. Oktober 1855 veranlaßte Beschränkung des dänischen Staatsgrundgesetzes vom 5. Juni 1849 auf verfassungsmäßige Weise aufzubeben und das Junigrundgesetz in dessen ursprünglichem Umfange als Reichsgrund⸗ gesetz für sämmtliche Angelegenheiten des Reiches aufzustellen, durch den Beistand des Ex⸗Ministerpräsidenten, Bischofs Monrad, und Genossen bei namentlicher Abstimmung mit 50 gegen 42 Stimmen zum Beschlusse des Reichsraths⸗ Volksthings er⸗ hoben wurde. Die Regierungs⸗Vorlage wurde in Folge dessen sammt den übrigen Amendements binfällig, und die Ueberweisung des nach der Anschauungsweise der demokratischen „Bauernfreunde« ziemlich verstümmelten Entwurfs zur dritten oder letzten Behandlung wurde alsdann einstimmig beschlossen. Obwohl der Königlichen Regierung demnach durch den Verlauf der Ver⸗ fassungs⸗Debatte in der mehrgenannten Kammer von dieser ein un⸗ bedingtes Mißtrauens⸗Votum ertheilt worden ist, soll dieselbe den- noch nicht geneigt sein zur Auflösung des oppositionellen Things⸗ vielmehr wird das Ministerium

die politischen Umtriebe der gegner