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Ober⸗Regierungs⸗Rath Krug von Nidda die Erlaubniß zur An⸗ legung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Insignien erster Klasse vom Haus⸗Orden Albrechts des
y(Ksichrtamtliches. Preußen. Berlin, 9. März. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des General⸗Adjutanten, General⸗Lieu⸗ tenants Freiherrn v. Manteuffel, entgegen und empfingen den Her⸗ zoglich Anhaltischen General⸗Major Stockmarr. 1 — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf am 8ten d. M. um 9 ½ Uhr Vormittags mit dem Berliner Zuge, der »Bromb. Pat. Ztg.⸗ zufolge, in Bromberg ein. Auf dem festlich geschmückten Bahnhofe wurde er von den Spitzen der Königlichen und städtischen Behörden empfangen und fuhr sogleich nebst Gefolge in iner offenen Postchaise durch die Bahnhofsstraße nach der Danziger Chaussee zu dem Exerzierplatze, woselbst die Garnison in Parade aufgestellt war. Nachdem Se. Königliche Hoheit die Trup⸗ pen inspizirt, fuhr er, um die Rückkehr nach dem Bahnhofe zu be⸗ schleunigen, in einem von der Königlichen Direction der Ostbahn gestellten Extrazuge auf der Tborner Bahn, welche an den Exerzier⸗ platz grenzt, nach dem Eisenbahnhofe zurück, wo schon der Berliner Jersonenzug bereit stand, um Se. Königliche Hoheit wieder nach
Stettin zurückzuführen. Die Straßen, durch welche Se. Königliche Hoheit fuhr, so wie die Königlichen Gebäude, waren mit preußischen
und weimarschen Fahnen geschmückt.
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— Heute Vormittag stattete, wie die »Osts. Ztg.“ aus Stettin
vom 8. d. M. berichtet, Ihre Königl. Hoheit die Kronprinzessin der gehobenen Töchterschule in der Neustadt einen Besuch ab, nahm von den inneren Einrichtungen derselben Kenntniß und sprach über dieselben und über die Leistungen der Schülerinnen ihre Zufrieden⸗ heit aus.
1 — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte heute Abend 6 ½ Uhr von der Reise nach Schneidemühl und Bromberg nach Stettin zurück und wohnte dann nebst Ihrer Königlichen Hobeit der Kron⸗ prinzessin im Theater der Vorstellung das Glöcklein des Eremiten« bei.
Danzig, 8. März. Gestern trafen, wie die »Westpr. Ztg.⸗ meldet, per Eisenbahn 340 Seedienstpflichtige von der Flotte aus Kiel hier ein, wurden auf dem Kasernenschiff »Barbarossa⸗ aus⸗ gekleidet und heute in die Heimath entlassen. Die Gesellschaft Penn und Son in England, welche die Maschine für das Kuppelschiff „Arminius« geliefert, hat den Maschinen⸗Ingenieur Bouding, welcher srüher bei der Königlichen Marine angestellt war, bereits zur Ueber⸗ führung dieses Schiffes nach Danzig engagirt.
Heilsberg, 6. März. Nach dem Ausspruche des von der Königlichen Regierung hierher gesandten Regierungs⸗Baurathes können, wie die »Ostpr. Ztg.« meldet, die Giebel unseres niedergebrannten Rathhauses, welche ihrer architektonischen Schönheit wegen eine be⸗ sondere Zierde der Stadt sind, ohne Gefahr für das Publikum stehen bleiben. Es ist alle Aussicht vorhanden, dieses schoͤne Bauwerk dem⸗ nächst in seinem ganzen Umfange wieder hergestellt zu sehen, was um so erfreulicher ist, als die häßlichen Buden, welche dasselbe bis⸗ her verdeckten, abgebrannt sind und das Rathhaus künstig frei in⸗ mitten des Marktplatzes stehen wird.
Cöln, 7. März. Zu der heute stattfindenden fünfzigjährigen Jubiläumsfeier des Rheinischen Kürassier⸗Regiments Nr. 8 in Deutz hatten sich auch zahlreiche Offiziere von auswärts eingefunden und der Chef desselben, Großherzog von Sachsen⸗Weimar, sich durch seinen Flügel⸗Adjutanten Grafen Henkel von Donnersmark bei derselben vertreten lassen. Die Feier selbst wurde heute Morgen in der Reit⸗ bahn, die sehr geschmackvoll mit Waffen aller Art zc. decorirt war, durch einen Regiments⸗Appell eröffnet, woran außer den geladenen Gästen Seitens der hiesigen Generalität, der Divisions⸗ Commandeur General⸗Lieutenant Hiller von Gärtringen, der Kommandant hiesiger Stadt, General von Frankenberg und der Commandeur der 15. Kavallerie⸗Brigade, General von Kotze, Theil nahmen. Nachmittags ist große Festtafel für das ganze Re⸗ giment im Gasthof zur belle vue in Deutz und Abends zum Schluß des Festes Ball. Die Kaserne des Regiments in Deutz war festlich mit Flaggen und Guirlanden geschmückt und auch die Stadt Deutz mit Fahnen geziert. Das diesjährige große Gesangfest des Rheinischen Sangerbundes wird im Juni zu Brühl im Park gefeiert, — also ein großartiges Concert im Freien, indeß zum Schutz gegen Regen in einer Tonhalle.
Bornheim, 8. März. Gestern verschied hierselbst, der „Köln. Ztg.“ zufolge, auf seiner Besitzung »Burg Bornheim“⸗ der Oberhofmeister Ihrer Majestät der Königin Augusta, Graf von Boos⸗Waldeck, nach längerem Krankenlager.
Düsseldorf, 7. März. Mit Zapfenstreich und Illumination der Kaserne wurde gestern Abend, meldet man der »Düsseld. Ztg.⸗, die heute stattfindende Feier zum Andenken an die 50 jährige Gründung des 5. Westfälischen Ulanen⸗Regiments inaugu⸗ rirt. Der heutige Morgen fand die Neustadt und die daselbst gele⸗ gene Kaserne festlich mit Flaggen und Laubgewinden geschmückt. Um 11 Uhr diesen Morgen trat das hier vollständig garnisonirende
Regiment in Gegenwart des Fürsten von Hohenzollern, des Herzogs von Nassau, als Titular⸗Chef des Regiments, des Erbprinzen 885 Hohenzollern und des jüngsten Prinzen von Hohenzollern, welcher à la suite des Regiments steht, des General⸗Adjutanten Sr. Majesti des Königs, General⸗Lieutenants von Manteuffel, des Prinzen h
Holstein, des Prinzen Croy u. A. m., zum General⸗Appell zusammen
Sämmtliche Offiziere der hier garnisonirenden Truppenkörper, so wi die Spitzen der Behörden hatten sich ebenfalls eingefunden. Um 2 Uhr ist Festessen der Offiziere in dem festlich geschmückten Ritter⸗ saal der städtischen Tonhalle und Abends großartiger Festball für das ganze Regiment. 1
Duisburg, 6. März. Heute, wird der »Ess. Z.⸗ mitgetheilt wurde ein von den ersten Fabrikherren unterzeichneter Prospektus an⸗ die Bürgerschaft vertheilt, worin zur Bildung einer Gesellschaft Be⸗ hufs Erbauung von Häusern für Arbeiter aufgefordert wird Bei dem bedeutenden Ausschwung unseres Hafenverkehrs, dem Wieder⸗ Emporbluhen der Montan⸗Industrie, der neuen Anlage des Herrn Bicheroux und der Verlegung der Brückenbau⸗Anstalt des Heern Harkort hier läßt sich annehmen, daß die Seelenzahl im laufenden Jahre um mindestens 1000 Seelen zunehmen wird, ein Zuwachs der, gering angeschlagen, 100 Häuser erfordert. Der Prospekt entbält einige Grundzüge, nach welchen die Arbeiterwohnungen beschafft werden sollen, die wir im Nachfolgenden turz mittheilen: 1) Die Gesellschaft baut womöglich nicht selbst, sondern giebt den Arbeitern die Möglich⸗ keit, selbst Eigenthum von Wohnhäusern zu erwerben, durch Ankauf von Bauplätzen und Hingabe von Darlehnen zu Hänuserbauten; 2) von Seiten der Arbeiter darf zum Häuserbau kein Zwang ange⸗ wendet werden; 3) der Kaufpreis des Bauplatzes, sowie das Bau⸗ kapital wird vom Arbeiter verzinst; 4) wenn der Arbeiter Duisburg verläßt, dann hat die Gesellschaft die Verpflichtung, das Haus zuü übernehmen; 5) die Anlage von Kasernen und größeren Kolonien ist zu vermeiden; 6) jedes Haus soll ein Gärtchen haben.
Schleswig⸗Holstein. Den »Hamb. Nachr.« wird ge⸗ schrieben: Nach den aus Kopenhagen hierher gelangten Nachrichten
scheint die dort zusammengetretene finanzielle Auseinander⸗
setzungs⸗Kommission auf dieselben Schwierigkeiten zu stoßen, welche bei den Friedenskonferenzen in Wien die Verhandlungen so sehr verzögerten. Die dänische Halsstarrigkeit bewährt sich wieder im vollen Maße; eine gemeinschaftliche Thätigkeit der verschiedenen Com⸗ missaire ist dänischer Seits abgelehnt, so daß schriftlich korrespondirt werden muß. Bei den in Betracht kommenden schwierigen Fragen und dem umfangreichen Material, welches vorliegt, würde nur ein durchaus entgegenkommendes Verhalten die Sache fördern kön⸗ nen; dauert aber die dänische Widerwilligkeit fort, so ist gar nicht abzusehen, wie lange Zeit verhandelt werden und ob die Kommission nicht dereinst resultatlos auseinander gehen muß. Es vwäre dies allerdings für die betheiligten Einwohner beider Staaten der allerschlimmste Ausgang und kann man wohl hoffen, daß dänischer Seits, wenn es aufs Aeußerste kommt, nachgegeben und nur versucht werden wird, finanziell das Günstigste zu erreichen. Da die Herzogthümer bedeutende Zahlungen an Dänemark für den übernommenen Theil der öffentlichen Schuld, die Apanagen u. s. w. zu leisten haben, so ist damit das Mittel gegeben, dem dänischen Uebelwollen zu begegnen. Denn käme Dͤnemark den durch den Frieden ihm auferlegten Bedingungen nicht in allen Punkten nach, so würden auch die Herzogthümer nicht mehr an die Friedensbestimmungen gebunden sein, welche ihnen einen Theil der Ausgaben auferlegen, die vom früheren Gesammtstaate zu leisten waren. Sonach wird es wohl auf die Persönlichkeit der Commissaire und der ihnen beigeordneten Sachverständigen wesentlich ankommen und von deren beiderseitiger Thätigkeit abhängen, ob und in welcher Weise die sinanzielle Auseinandersetzung zu einem günstigen Resultat für die Herzogthümer führt. — Uebrigens zeigt sich das Widerstreben Dänemarks gegen ein sachgemäßes Arrange⸗ ment ebenfalls bei der in Hadersleben tagenden Grenzreguli⸗ rungs⸗Kommission, welche auch jetzt, wo der Schnee geschmol⸗ zen ist, mit ihren Arbeiten nicht vom Flecke kommen soll. Gegen die kommunale Trennung der Grenzdörfer werden alle möglichen Einwendungen erhoben, bald wird das Kirchenvermögen, bald die Gemeindegrundstücke und Wege für die abgetrennten Theile gefordert. Jedenfalls haben auch hier die Verhandlungen einen weitaussehenden Charakter.
Luxemburg, 5. März. Die außerordentliche Session der Kammer ist gestern geschlossen worden, nachdem die von der Re⸗ gierung behufs des Ausbaues der Nordlinie geschlossene Convention mit einer großen Stimmenmehrheit angenommen worden war⸗ Blos drei Stimmen erhoben sich dagegen.
Württemberg. Stuttgart, 6. März. Heute feierte Württemberg zum ersten Mal, das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs Karl. .
Bayern. München, 7. März. In der heutigen Sitzung gelangte der Gesetzgebungs⸗Ausschuß der Kammer der Ab⸗ geordneten mit der Berathung des ersten Buches zum Abschlusse⸗ Derselbe hat, und zwar in der Sitzung am Sonnabend, die Artikel, welche von den Fristen und Terminen handeln, erledigt.
Großbritannien und Irland.
SOesterreich. Wien, 8. März. Die heutige »Abendpost⸗ dementirt auf das Entschiedenste die Meldung der gestrigen ⸗Morning⸗ Post⸗, daß Oesterreich von der russischen Regierung ersucht worden sei, den Belagerungszustand in Galizien aufrecht zu erhalten, bis die beabsichtigte Einverleibung Polens durchgeführt sei.
Nach den neuesten telegraphischen Mittheilungen des »Wolff' schen Bureaus⸗ von gestern Abend, berichtete in der Abendsitzung des Finanzausschusses Abgeordneter Herbst Namens des Sub⸗ comité's. Polizeiminister v. Meesery stellte dem Ausschusse die Alternative, den Regierungsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Abgeordneter Hopfen schlug vor, die Anträge des Sub⸗ comite's vor das Haus zu bringen. Minister v. Mec⸗ sery erklärte, die Regierung werde keinen Vertreter zu den Berathungen des Ausschusses schicken, und machte dem Subcomité daraus einen Vorwurf, daß es keine Ab⸗ strichsziffer genannt habe. Hierauf entfernten sich die Vertreter der Regierung. Abgeordneter von Kaiserfeld beantragte, den Regierungsvorschlag, Abgeordneter Taschet, das Finanzgesetz vor das Haus zu bringen. Graf Kinsty schlug vor, der Fi⸗ nanzausschuß solle im Hause über den Vrintsschen Antrag Ueber⸗ gang zur Tagesordnung beantragen. Der Antrag Kinsky wurde mit 17 gegen 12 Stimmen angenommen, ebenso der An⸗ trag, das Budget für 1866 einem aus 36 Mitgliedern bestehen⸗ den Ausschusse zuzuweisen, welcher erst nach Erledigung des 1865er Budgets berichten solle. Bei der demnächst erfolgenden Abstim⸗ mung über das Kriegsbudget wurden die Anträge Tascheks,
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Szabels und Giskras abgelehnt, die Anträge Brestls und Baron Eiselsbergs, an dem Kriegsbudget einen Abstrich von 17 ¼ Millionen Gulden vorzunehmen, mit 18 gegen 16 Stimmen angenommen. 111“ ve.]
Belgien. Brüssel, 7. März. Das Abgeordnetenhaus hat seine Arbeiten heute wieder aufgenommen. Im Bezginne der Sitzung legte der Kriegs⸗Minister die während der neulichen Debatte eingeforderten Papiere über die mexikanische Angelegenheit auf den Tisch des Hauses nieder; dieselben bestehen aus einem Rundschreiben an sämmtliche Regiments⸗Chefs, und aus den sämmtlichen Königlichen Erlassen, welche belgischen Soldaten Urlaub und die Ermächtigung ertheilen, ohne Beeinträchtigung ihrer Eigen⸗ schaft als Belgier in mexikanischen Dienst zu treten. Außerdem brachte Herr Frère die Budgetentwürfe für 1866 und der Bauten⸗ Minister Vanderstichelen ein Gesetz ein, welches die Regierung er⸗ mächtigen soll, den Personentarif auf den Staats⸗Eisenbahnen her⸗ abzusetzen. Das Haus schritt alsdann zur Fortsetzung der Debatte über die Freigebung des Zinsfußes, dessen erster Artikel genehmigt ward, nachdem man die Inkonsequenz begangen hatte, ein Amende⸗ ment des Herrn Pirmez, wodurch auch der Zinseszins den bestehen⸗ den gesetzlichen Beschränkungen wäre enthoben worden, mit 49 gegen
14 Stimmen abzulehnen. (Köln. Ztg.)
London, 7. März. Eine in der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung von Bentinck beantragte Resolution, dahin lautend, daß es „wegen des häufigen Vorkommens und der zunehmenden Zahl von Eisenbahn⸗Unfällen und in Ermangelung jed⸗ weder Macht der Executions⸗Regierung, zur besseren Verhinderung derselben einzuschreiten, wünschenswerth ist, dem Handels⸗Ministerium oder irgend einer anderen Regierungsbebörde durch Parlamentsakte die Besugniß zu er⸗ theilen, eine Untersuchung der Eisenbahnunfälle anzustellen, Zeugen eidlich zu vernehmen und im Interesse der Sicherheit und Bequemlichkeit der Rei⸗ senden Regulationen zu erlassen«, wurde ohne Abstimmung verworfen. Im Subsidien⸗Comité legte Lord C. Paget das Flotten⸗Budget vor. Die von der Regierung verlangte Anzahl von Mannschaften beträgt 69,750 Mann, d. h. 2200 Mann weniger als im vorigen Jahre, die zu bewilli⸗ gende Geldsumme 10,392,224 Pfd., d. h. 316,000 Pfd. weniger, als im vorigen Jahre.
Von Herrn Gerard Ralston, dem General⸗Konsul für Li⸗ berien, und Grafen Lapradio, dem hiesigen portugiesischen Gesandten, ist auf dem Büreau des letzteren ein Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen und unterzeichnet worden. Wie es in dem Traktate zwischen den Republiken Hayti und Liberien der Fall ist, enthält auch die portugiesisch⸗liberische Uebereinkunft einen Para⸗ graphen, der den Sclavenhandel auf gleiche Linie mit der Seeräu⸗ berei stellt und mit derselben Strafe bedroht. “
Frankreich. Paris, 7. März. Der »Moniteur« enthält
heute folgende Note:
Die durch den Bericht des Herrn Ministers für den öffentlichen Unter⸗ richt über das Elementar⸗Schulwesen erhobenen wichtigen Fragen wurden während mehrerer Sitzungen von den Ministern und Mitgliedern des Staats⸗ rathes unter dem Vorsitze des Kaisers diskutirt. In Folge dieser Berathun⸗ gen hat Se. Majestät die Ueberweisung eines Gesetzentwurfes zur Prüfung an den Staatsrath beschlossen, dessen Hauptbestimmungen folgende sind: 1) Die freien Elementar⸗Lehrer sind zur vorherigen Erlangung eines Fähigkeits.Zeugnisses nicht verpflichtet; 2) die Gemeinden, deren Bevölkerung 500 Seelen übersteigt, sind gehalten, eine öffentliche Mädchenschule zu besitzen; 9 die Prämien des Eifers können den Kindern, welche die öffentliche Schule 18 13 J eden; 4) das Minimum der
Jahrgehälter für öffentliche Lehrerinnen ist auf 500 Fr. festgesetzt; 5) das Gehalt der Lehrer und Lehrerinnen wie der Gehüͤlfslehrerinnen wird aufge⸗ bessert und deren Ernennung dem Präfekten anvertraut;, 6) die Ausführung des den Gemeinden durch frühere Gesetze ertheilten Rechtes, vöoͤllig unentgelt⸗ liche Schulen zu errichten, soll wirksamer gemacht werden; jede Gemeinde soll bevollmächtigt werden, zu den jetzigen Hülfsmitteln noch zwei besondere Centimes auf die vier direkten Auflagen für Herstellung dieser Unentgeltlich⸗ keit hinzuzuschlagen; falls dies nicht genügt, kann die Gemeinde eine Depar⸗ temental⸗Subvention erhalten, und der Ausfall wird vom Staate getragen. Das Gehalt des Elementar⸗Schullehrers an der Freischule kann nicht schwächer sein, als die Summe, welche durch Zahlung von Schulgeld und festes Gehalt für ihn zusammenkäme.
Ddieser Gesetzentwurf ruht nicht auf den vom Herrn Minister de öffentlichen Unterrichts dargelegten Grundsätzen; aber sein Bericht ward der Oeffentlichkeit übergeben als Ausdruck seiner persönlichen Meinung und auf Grund der darin enthaltenen wichtigen Angaben.
Der »Courrier du Saigon« vom 20. Januar zeigt nun auch amtlich an, daß der Vertrag mit dem anamitischen Hofe vom Kaiser Napoleon nicht ratifizirt wurde. Der Aubaret'sche Entwurf, setzt er hinzu, sei durch unzulässige Ansprüche zernagt worden, indem dieser Hof die französische Suzeränetät über die sechs wieder abgetretenen Provinzen nicht habe auerkennen wollen, auch allerlei Kniffe und Pfiffe zur Beschränkung der Verkehrsfreiheit und des französischen Handels in diesen Provinzen erdacht habe. Daher habe Herr Aubaret dem so entstellten Entwurfe die Unterschrift versagt. Das Amtsblatt der Kolonie fügt hinzu, die Rhede von Saigun sei sehr belebt und im verwichenen Jahre hätten an die fünfzig Schiffe Reis geladen, da in anderen Ländern die Reisernte überall nicht ausgiebig genug ausgefallen sei.
Das »Pays« bringt Nachrichten aus Japan vom 30. Dezem⸗ ber, wonach der Mikado, welcher während einiger Zeit dem europäi⸗ schen Einflusse Widerstand leistete, endlich den Vertrag von Simo⸗ nosaki anerkannt hat. Frankreich hat vom weltlichen Herrscher eine neue Gebiets⸗Konzession bei Yokuhama erlangt, und man legt dort Werkstätten, Magazine und ein Hospital an. Eine Kommission von Offizieren, die den europäischen Flotten angehören, hat das innere Meer besichtigt und den Hafen von Simonosaki als den wichtigsten bezeichnet, der dem Handel zu öffnen wäre. Die Regierung des Taikun hat bereits den Mächten die Befugniß gegeben, Konsular⸗ Agenten dort einzusetzen. 8
Spanien. Folgendes ist der Wortlaut des zwischen V Spanien und Peru abgeschlossenen Friedensvertrages:
Art. 1. Da die Regierung Ihrer katholischen Majestät, das von Ihren Beamten am Ufer Peru's beobachtete Verfahren, als dieselben von den Chincha⸗Inseln unter Geltendmachung des Rückeroberungsrechtes Besitz ergriffen, mißbilligt hat und die peruanische Regierung zur selben gelegenen Zeit, wie das die Regierung Ihrer katholischen Majestät gleich von Anfang an vorausgesetzt batte, die dem spanischen Kommissar in Panama angethane Gewaltthat getadelt hat, wie das die Regierung der Republik durch ihre Rundschreiben und diplomatischen Agenten zur Wahrung ihrer Ehre zu wissen gethan hat, ist das Haupthinderniß der Räumung dieser Inseln be⸗ seitigt, und sie werden demgemäß von dem Geschwader Ihrer katholischen Majestät geräumt und der von der Regierung Peruls zu ihrer Uebernahme ernannten Person übergeben werden.
Art. 2. Um jede Moͤglichkeit fernerer Zerwürfnisse gründlich abzuschnei⸗ den, beglaubigt die peruanische Regierung zur Bestätigung ihrer Spanien gegenüber gehegten freundschaftlichen Gesinnungen einen Gesandten bei Ibrer katholischen Majestät.
Art. 3. Da die peruanische Regierung sich niemals unbedingt gewei⸗ gert hat, den spanischen Kommissar zuzulassen, und da die Regierung Ihrer katholischen Majestät in dem diplomatischen Rundschreiben vom 28. Juni und 8. November des vorigen Jahres verkündet hat, daß der Titel eines besonderen Commissars die Rechte Peru's und seine Unabbhängigkeit in keiner Weise präjudizire, so kommen die kontrahirenden Parteien dahin überein, daß es der Regierung Ihrer katholischen Majestät gestattet ist, einen beson⸗ deren Kommissar, der den Auftrag hat, die in Bezug auf den Vorfall von Talambo schwebende Frage zu verfolgen, nach Lima zu senden, und daß die peruanische Regierung ihn empfangen wird.
Art. 4. Die peruanische Regierung ertheilt ihrem Gesandten in Spa⸗ nien Vollmachten zum Abschlusse eines Friedens⸗, Freundschafts⸗, Schiff⸗ fahrts⸗ und Handelsvertrages, dem mit Chili geschlossenen Vertrage ähnlich, oder den mit anderen amerikanischen Republiken abzuschließenden Verträgen, zu welchen Ihre katholische Majestät und die peruanische Regierung ge⸗ neigt sind.
Art. 5. In besagtem Vertrage werden zu gleicher Zeit die Grund⸗ lagen zur Liquldation, Anerkennung und Zahlung der Summen festgesetzt, welche Peru in Folge von Beschlagnahmen, Confiscationen, während des Unabhängigkeitskrieges gemachter Anleihen oder aus irgend einem anderen Grunde den Unterthanen Ihrer katholischen Majestät schuldet, vorausgesetzt, daß diese die Bedingungen der spanischen Abstammung, so wie der Fort⸗ dauer des spanischen Unterthanenverbandes in sich vereinigen.
Art. 6. Die hohen kontrahirenden Parteien kommen dahin überein, daß die in vorstehendem Artikel erwähnte Liquidirung und Anerkennung streng auf Grund authentischer und amtlicher Beweise, nie hingegen auf Grund von Zeugenaussagen, oder aus irgend einem anderen Grunde statt⸗ zufinden hat. .
Art. 7. Sollte hinsichtlich der Liquidation oder Anerkennung einer oder mehrerer der beanspruchten Summen eine Schwierigkeit oder ein Zwei⸗ fel entstehen, so werden diese Schwierigkeiten durch eine aus sechs Personen, deren je drei jede kontrahirende Partei ernennt, bestehende Kommission ge⸗ löst werden. “