Berlin, 13. März. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rath Wilcke vom Kriegs⸗Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Comthurkreuzes des Franz⸗ Joseph⸗Ordens zu ertheilen.
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Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung der in Berlin eingehenden Postsendungen wird dem Publikum wiederholt dringend empfohlen, auf der Adresse der Briefe und Begleitbriefe die Wohnung der Adressaten nach Straße, Hausnummer und Lage in den Häusern — ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w. — mög⸗ ichst genau zu bezeichnen.
Berlin, den 8. März 1865. Der Ober⸗Post⸗Direktor.
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Preußene Berlin, 12. März. Seine Majestät der König wobhnten dem Gottesdienst im Dome bei und empfingen nachher den Gesandten von Wagner bei seiner Abreise nach Atben, so wie die Herren Oppenbeim und Mewissen aus “
Am Montag, den 13. März cr., fand bei Sr. Majestät dem Könige Vortrag des Civil⸗Kabinets durch den Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungsrath Costenoble statt. Demnächst wurde von Sr. Majestät der Staats⸗Minister von Mühler empfangen. 1 1 — Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der 10. Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familiendiner fand bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzeß Kar tt. 1 .“ der vorgestern in Sayn bei Coblenz stattgefundenen Bei⸗ setzung des Ober⸗Hofmeisters Ihrer Majestät der Königin, Reichs⸗ grafen von Boos⸗Waldeck, dessen Verlust allgemein betrauert wird, haben Seine Majestät der König Allerhöchst Seinen Flügel⸗ Adjutanten, Grafen Goltz, Ihre Majestät die Königin den König⸗ lichen Schloßhauptmann Freiherrn von Waldbott beauftragt, der Feierlichkeit beizuwohnen. 1 8 ü. Die zehnte Kommission des Herrenhauses bat über 1b letzteren zur Beschlußnahme vorgelegten Entwurf einer »Wege⸗ Ordnung für den preußischen Staat« Bericht erstattet. 88 S. halt desselben kamen bei der allgemeinen Debatte folgende drei
ragen zur Erörterung:
Sne 36 dem Bedürfniß durch ein allgemeines oder durch “ zielle Gesetze abzuhelfen, oder doch wenigstens die Pesvinztal⸗Land⸗ tage noch über den Entwurf zu hören seien; 3) die Frage, ob der eingeschlagene Weg der Kodifizirung zu empfehlen und nicht viel⸗ mehr die Beschränkung des Gesetzes auf solche Aenderungen, für welche ein Bedürfniß tbatsächlich vorliege, vorzuziehen sei. Das Bedürfniß zum Erlaß einer Wegeordnung wurde von der Kom⸗ mission im Allgemeinen anerkannt; diese entschied sich auch dahin, daß von weiterer Anhörung der Provinzial⸗Landtage abzusehen sei. Bei der Spezial⸗Debatte wurde der in dem größeren Theile seiner Paragraphen amendirte Entwurf mit 9 gegen 8 Stimmen zur An⸗ nahme empfohlen. “
Nach Inhalt der Motive zu dem Seitens der Königlichen Staatsregierung in der letzten Sitzung des Herrenhauses vorge⸗
den dem
legten Entwurfe einer Fischerei⸗Ordnung für den Regierungsbezirk
Stralsund ist das von der damals schwedischen Regierung erlassene Patent vom 6. März 1724 in Verbindung mit einer Reihe späterer, das Patent theils republizirender, theils modifizirender und erläu⸗ ternder Verordnungen das hier geltende Polizeigesetz bei Ausübung der Fischerei gewesen. Dieses Patent ist theilweise veraltet und läßt sich den seitdem wesentlich veränderten Verhältnissen nicht recht an⸗ passen; es läßt seiner Unbestimmtheit wegen in mehrfacher Beziehung Zweifel zu, welche die praktische Handhabung wesentlich erschweren. Andererseits haben sich in Folge dieser Unklarheit und Unsicherheit der gesetzlichen Bestimmungen mancherlei Mißbräuche eingeschlichen, deren Beseitigung unerläßlich erscheint. Die diesseitigen Ostsee⸗ Binnengewässer enthalten bei einer Küstenausdehnung von 60 Meilen, die Außenküsten ungerechnet, 16,70 Quadratmeilen. Das Kurische Haff enthält 29,47 Quadratmeilen, das Frische Haff 15,15 Quadrat⸗ meilen, das große und kleine Haff mit dem Achter⸗ und Papen⸗ wasser 12,72 Quadratmeilen, so daß, bei der weitaus größten Küsten⸗ ausdehnung, das diesseitige Fischerei⸗Revier das zweitgrößte der vier großen Fischerei⸗Reviere an der Ostsee ist. Die Zahl der hier vor⸗ handenen Fischer beträgt ca. 1200. Die Fischerei⸗Ordnung für die in der Provinz Pommern belegenen Theile der Oder, das Haff und dessen Ausflüsse vom 2. Juli 1859 konnte für die diesseiti⸗
gen
1) die Bedürfnißfrage überhaupt; ²) die V
Anwendung kommen,
Ostsee ⸗Binnengewässer ganz verschiedene, mit sehr
weil die Küstenbildung eine geringen Ausnahmen hier nur salziges Wasser vorhanden, während dort fast nur süßes Wasser vorkommt, die haupt⸗ sächlichsten Fische hier daher andere sind, als dort, auch die Fischerei. Methoden von einander abweichen, und die natürliche Beschaffenheit der Küsten, welche dort mit Rohr und Schilf reichlich bestanden und von süßem Wasser bespült sind, während sie hier mehr dem kahlen Sandstrande der Ostsee sich nähern, im diesseitigen Fischerei⸗ Reviere einen besonderen Schutz der Laiche der Fische erheischt, der dort, wo dieser Schutz von den natürlichen Verhältnissen mehr be⸗ fördert wird, von nicht so großer Bedeutung ist Endlich ist der aus den örtlichen Verhältnissen entspringende Um— stand, daß, bei der viel größeren und unmittelbaren Ge⸗ meinschaft mit der Ostsee, der Wasserspiegel schneller steigt und fällt, insofern ein wesentliches Hinderniß des Gedeihens der Laiche, als dieselbe dadurch schnell in eine andere Lage zum Wasser⸗ spiegel gerathen kann, als wohin er von dem Instinkt der Fische gelegt worden ist. Alle diese Verschiedenheiten lassen die Einführung gemeinsamer gesetzlicher Bestimmungen bezüglich des Fischereibetriebes für die Regierungsbezirke Stettin und Stralsund unthunlich erschei⸗ nen. Dessenungeachtet ist die Herstellung einer möglichsten Konfor⸗ mität beider Fischerei⸗Ordnungen in denjenigen Bestimmungen an. gestrebt worden, bei welchen die Aufnahme abweichender Vorschriften nicht durch die Rücksicht auf die vorstehend angedeuteten Umstände geboten war, so wie denn auch die äußeren Anordnungen des Ma⸗ terials, so wie solche in der Stettiner Fischerei⸗Ordnung angenom⸗ men worden, in dem vorliegenden Entwurfe beibehalten worden sind. — In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher der Kultusminister und der Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, so wie mehrere Regierungskom⸗ missare beiwohnten, gab vor Eintritt in die Tagesordnung der Kultus⸗ minister Namens der Staatsregierung eine Erklärung bezüglich der Dissidentenfrage ab. Darauf wurde die Debatte über diesen Gegenstand fortgesetzt. Bei Schluß unseres Blattes resümirte der Abg. Richter, als Referent der Kommission, die General⸗Diskussion. — Das in Elbing (mit dem Stabe und zwei Escadrons) in Garnison stehende Königl. Ostpreußische Ulanen⸗Regiment Nr. 8 be⸗
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geht dem »Elb. Anz.« zufolge am 29. d. M. die Feier seines fünf zigjährigen Jubiläums, indem dasselbe am 29. März 1815 gestiftet worden ist.
— Das Kommando des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rhei⸗ nisches Husaren⸗Regiment Nr. 7) zu Bonn hat die Feier des Stif⸗ tungsfestes dieses Regiments vom 9. April c. auf den 22. März, den Geburtstag Sr. Majestät des Königs, Chef des Regiments, verlegt.
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Der Regierungs⸗ und Schulrath Conditt zu Marienwer⸗ der ist, wie der »Gr. Ges.“ hört, nach Potsdam versetzt worden.
— In Neuruppin feiert das Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in diesem Jahre sein 500 jähriges Bestehen als gelehrte Schule.
Königsberg, 12. März. Am gestrigen Tage, meldet die „Ostpreuß. Ztg.“«, wurde das 50jährige Dienstjubiläum des König⸗ lichen Regierungs⸗ und Bauraths Puppel hierselbst durch ein so⸗ lennes Festmahl gefeiert, welches die Mitglieder der hiesigen Regie⸗ rung und die hiesigen Baubeamten zu Ehren des Jubilars im Deut— schen Hause veranstaltet batten. Der Herr Ober⸗ Präsident brachte in beredten Worten die Gesundheit des Gefeierten aus und knüpfte daran die ersreuliche Mittheilung, daß Se. Majestät der König, in
Anerkennung der guten und treuen Dienste des Jubilars, demselben den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen gerubt haben. Herr Geheimer Regierungs⸗Rath Puppel gehört zu dem Veteranen aus den Befreiungkriegen und hat die Schlachten bet Bautzen, Groß⸗Beeren, Dennewitz und Leipzig, den Sturm auf Arn⸗ heim, die Affaire bei Hochstraaten, wobei er blessirt wurde, ferner dit Belagerung von Soissons, den Angriff auf Compiègne und den Einzug in Paris als freiwilliger Jäger mitgemacht.
Danzig, 11. März. Um Schiffe beim Herannahen Sturmes zum schleunigen Einlaufen zu veraͤnlassen, sollen, der „»Westpr. Ztg.“ zufolge, auch in Neufahrwasser Sturmsignale ein⸗ geführt werden.
— Nach der »Danziger Ztg.⸗ stattgefundenen Monats⸗Versammlung Mittheilung gemacht worden, daß zu der fünften preußischen Pro⸗ vinzial⸗Lehrer⸗Versammlung, welche in diesem Jahre in Elbing stattfinden soll, bereits die nöthigen Vorbereitungen von einem Lokal⸗ Comité getroffen worden, an dessen Spitze der Ober⸗ Bürgermeister Burscher steht. .
Posen, 12. März. Heute Morgen 5 ½ Uhr ist der Erzbischof von Przyluski am Typhus gestorben.
Schneidemühl, 9. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl hat als Besitzer der Güter Flatow und Krojanke für den Bau einer Chaussee von Krojanke auf Schneidemühl den Betrag von 4000 Thlr. zur Verfügung gestellt. Man gewärtigt jett schreibt die »Pos. Ztg.“, daß die Herren Landräthe der konkurrie den Kreise diese Angelegenheit in die Hände nehmen und dieselbe
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ist in der am 8ten d. in Dansig des dortigen Lehrervereins die
zu begründende Militair⸗Kurhaus in
v““ demnächst zur breiten werden.
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Beschlußfassung 11. März.
den betreffenden Kreistagen unter⸗
Seine Königliche Hoheit der
Kronprinz nahm gestern Vormittag Theil an der Sitzung des
Königlichen Regierungs⸗Kollegiums.
Um Ober⸗ außer
4 Uhr wohnte Hoͤchstderselbe einem größeren Diner beim Präsidenten Freiherrn von Senfft⸗Pilsach bei, zu welchem den Spitzen der Militair⸗ und Civilbehörden auch die Mit⸗
glieder des altpommerschen Kommunal⸗Landtages eingeladen waren. Abends wohnten Ihre Königlichen Hoheiten mit Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Putbus der Vorstellung im Stadt⸗
Theater bei. 1
— 12. März. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den hiesigen katholischen Militair⸗Geist⸗ lichen Herrn Vogt und wohnte dann der Sitzung des altpommer⸗ schen Kommunal⸗Landtages bei.
Zu dem um 35 Uhr stattfindenden Diner bei Ihren König⸗ lichen Hoheiten waren der Fürst und die Fürstin zu Putbus, der Kammerherr und Landrath von Bismarck, der Landschafts⸗Direktor von Hagen⸗Premslaff, der General⸗Superintendent Dr. Jaspis und mehrere Mitglieder des Kommunal⸗Landtages zugezogen.
Abends wohnten Ihre Königlichen Hoheiten einer von dem Offizier⸗Corps des 1. Pommerschen Grenadier⸗Regiments (König Friedrich Wilhelm IV.) Nr. 2 in den Räumen des Offizier⸗Kasinos des gedachten Regiments veranstalteten Festlichkeit bei.
Heute wohnten die Höchsten Herrschaften dem Gottesdienste in der Garnisonkirche bei.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich um 12 Uhr zur Wachparade und empfing darauf eine Deputation der hiesigen Kaufmannschaft in Gegenwart des Ober⸗Präsidenten Freiherrn von Senfft⸗Pilsach. Heute Abend tritt Höchstderselbe eine Inspections⸗ reise nach Stralsund an.
Stettin, 11. März. Seitens des Vorsitzenden des Kommu⸗ nal⸗Landtages von Altpommern ist der »Ostsee⸗Ztg.“« in Bezug auf die Mittheilung, daß die für die Kronprinzstiftung übergebene Summe dem Provinzial⸗Hülfsfonds entnommen sei, folgende Berich⸗ sigung zugegangen:
»Die 4000 Thlr., welche der 36. Kommunal⸗Landtag von Altpommern Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Höchstdessen Gemahlin der Frau Kronprinzessin bei der gestern stattgehabten Vorstellung der Mitglieder des Landtags für die Kronprinzstiftung dargebracht hat, sind aus der Stän⸗ dischen Altpommerschen Dispositions⸗Kasse entnommen. — Der Provinzial⸗Hülfsfonds oder richtiger die Provinzial⸗Hülfskasse hat statuten⸗ mäßig keine Bestimmung zu solchen Zuwendungen und der Landtag keine Disposition über dieselbe.«
Ferner ist demselben Blatte in Bezug auf die Quiescirung des Gymnasial⸗Direktor Nizze, vom Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kolle⸗ gium von Pommern eine Berichtigung zugegangen, worin es heißt:
»Es ist nicht richtig, daß der Minister vom Schlußpassus seines Erlasses vom 13. Dezember pr. zurückgetreten und der ꝛc. Nizze hierauf aus egener Anregung beim Rathe zu Stralsund um seine Entlassung eingekom⸗ men sei. Vielmehr ist in erster Instanz die Emeritirung des ꝛc. Nizze zum 1. April c. angeordnet und während der Rekurs⸗Instanz nach vorheriger unbedingter Naͤchsuchung des ꝛc. Nizze um seine Pensionirung zum 1. Okto⸗ ber c. und auf die diesen Antrag unterstützende Bitte des Rathes der Stadt Stralsund, deren Gewährung von uns bei dem Herrn Minister befürwortet, und hierauf von demselben ausgesprochen.«
— Bei der am 4. d. vollzogenen Rektorwahl für Greifswald ist der Geheime Regierungsrath Professor Baumstark für das nächste Universitätsjahr gewählt worden.
— Die in Neuvorpommern noch bestehende Unsitte öffentlicher Gesinde⸗ oder Arbeitermärkte sollen nach einer Verfügung der Re⸗ gierung zu Stralsund nicht mehr geduldet werden.
— Der Grundherr von Warmbrunn, Erblandhofmeister Graf Schaffgotsch, hat sich, der »Köln. Ztg.“ zufolge erboten, da das u Warmbrunn erst für die Bade⸗ saison 1866 benutzt werden kann, während dieses Sommers sechszig in Folge der Wunden oder der Leiden aus dem Winter⸗Feldzuge üiner Kur an den Warmbrunner Thermen benöthigte Kombattanten aus dem dänischen Kriege in sein Badehospiz zu Warmbrunn kostenfrei aufzunehmen und zu verpflegen.
— Am 8. d. Mts. hat sich das Eis der Elbe bei Kehnert in
Bewegung gesetzt, unterhalb des genannten Orts aber hat sich ein
Schutz gebildet und eine Eisstopfung veranlaßt. Wesentliche Gefahr scheint indessen nach einer Mittheilung im »Magd. Corresp.⸗ nicht vorzuliegen, da das Wasser sich bereits einen genügenden Abfluß verschafft hat. Auch bei den Deichen der alten Elbe war keine Gefahr. Von Kehnert aufwärts bis Magdeburg soll die Elbe offen sein.
Dortmund, im Februar. Im vergangenen Jahre hat der vergbau, der Zeitschrift »Glück auf« zusolge, im diesseitigen Distrikt 13 Opfer gefordert. Davon sind 23 in Schächten, 84 in den Bauen und 6 über Tage verunglückt. Obschon die Zahl der an⸗ sehrenden Mannschaften noch nicht genau ermittelt ist, so ist doch so e cer, daß mehr als 3 auf jedes Tausend derselben verunglückt 9 jein leider sehr ungünstiges Verhältniß.
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3 Anlaß der Vorgänge in Mannheim hat sich in Coblenz ein Comité gebildet, welches, wie in der »Coblenzer Ztg.⸗ mitgetheilt wird, eine Adresse an den Erzbischof in Freiburg in Circulation gesetzt hat, in der diesem der Dank der Coblenzer Katho⸗ liken »für seinen Muth und seine Ausdauer in dem für die ganze gläubige Christenwelt gekämpften Kampfe und Entrüstung über die Mißhandlung seiner glaubenstreuen Diözesanen in Mannheim aus⸗ gesprochen wird. Trrier, 11. März. Die Präconisation unseres hochwürdigen Herrn Bischofs, schreibt die »Tr. Ztg.⸗, erfolgt erst in dem Kon⸗ sistorium zu Rom, welches auf den 27. d. M. angesagt ist. Wie verlautet, soll die Consekration in der Kathedrale zu Breslau, deren Ehren⸗Canonikus Herr Dr. Pelldram ist, erfolgen. Auch der vor⸗ letzte Oberhirte der Trierischen Diözese, von Hommer, wurde in einer anderen Stadt konsekrirt und traf als Bischof hier ein. Zur Abhaltung des diesjährigen Kongresses der katholischen Vereine Deutschlands zu Trier gebricht es an einem Sitzungslokal von wünschenswerth großen Dimensionen. Als das größte und ge⸗ eignetste Lokal wurde das neue Theater bezeichnet und deshalb zur Benutzung ausersehen. In demselben wird das Podium durch den ganzen Parterre⸗Raum fortgesetzt; in diesem Falle können dort 2000 Personen bequem Platz finden. Zu Abtheilungssitzungen sollen der Theatersaal und die freundlichen Kasinoräume in Anspruch genom⸗ men werden. — Auf den Höhenzügen, dem Hunsrücken und Hochwald, der Eifel und den Ardennen liegt, wie die »Trier. Ztg.“ unter dem 9. d. M. meldet, durchschnittlich der Schnee noch mindestens einen Fuß, in der hohen Eifel sogar stellenweise 10—12 Fuß und das genannte Blatt spricht die Befürchtung aus, daß, wenn die milde Frühlings⸗ Temperatur mit warmem Regen auftritt, die Gewässer abermals hoch anschwellen werden. 1 Schleswig⸗Holstein. Für unsere Schiffahrt, schreibt die »Eckernf. Ztg.“ aus Cappeln, sind die Aussichten augenblicklich sehr trübe. Der größte Theil der Schleiflotte besteht aus kleinen Handelsschiffen, deren Besitzer mit Landesprodukten auf Kopenhagen und die dänischen Inseln handelten. Die letzte Herbstreise hat sie aber zu der Einsicht gebracht, daß es unter obwaltenden Verhältnissen mit der Fahrt auf Dänemark, namentlich auf Kopenhagen, vorbei ist, indem ihnen dort von ihren mehrsten Kunden die Erklärung ge⸗ macht, daß sie aus Patriotismus fortan nicht mehr mit ihnen han⸗ deln würden. Zudem ist der Einfuhrzoll auf unsere Landesprodukte — nmentlich auf Käse, welche einen Hauptausfuhrartikel gebildet haben, so wie auch sämmtliche Schiffsabgaben für die Fahrzeuge der Herzogthümer, die jetzt als Ausland betrachtet werden, zu hoch, als daß an eine Rentabilität dieser Fahrten zu denken wäre. Nur die Aufnahme Schleswig⸗Holsteins in den deutschen Zollverband könnte den kleineren Schiffen wieder Erwerbsquellen eröffnen. Mecklenburg. Die »Wism. Ztg.«“ bringt in einer Extra⸗ Beilage folgendes Publicandum vom 2. d. M.: G 1 Nt immer mehr sich kundgebende Mangel an Gesellen in ver⸗ schiedenen Gewerken und die damit für die Meister und das gesammte Pu⸗ blikum verbundenen Nachtheile gebieten die Aenderung einzelner amtsrollen⸗ mäßiger und zunftrechtlicher Bestimmungen. Demnach, und da bereits im ganzen übrigen Lande zur Abhülfe jenes Mangels mit Verfügungen vorge⸗ schritten ist, verordnet Ein Hochedler Rath: 1) Die einwandernden Gesellen sind fortan der Umschau nicht mehr unterworfen, es wird denselben viel⸗ mehr die Wahl freigelassen, bei welchem Meister sie in Arbeit treten wollen. 2) Jedem Amts⸗Meister ist ohne Beschränknng gestattet, zwei Lehrlinge zu halten. Die noch weiter gehende Berechtigung einiger Aemter bleibt daneben von Bestande. Uebrigens wird das Gewett in Bezug auf sämmtliche Handwerksämter hierdurch autorisirt, für solche Meister, welche regelmäßig mehr als sechs Gesellen halten, auf je weitere drei Gesellen die Einschreibung noch eines Lehrlings zuzulassen, so jedoch, daß die Anzahl aller von einem Meister gleichzeitig gehaltenen Lehrlinge nie mehr als sechs beträgt. 3) Neben zünftigen Gesellen oder statt derselben kann jeder Amtsmeister in seinem Gewerbe auch andere Arbeitsgehülfen ohne Unterschied des Geschlechts verwenden.« Eine Versammlung des »Landw. Vereins⸗ in Neubrandenburg hat bei der Regierung um Einführung von Dienstbüchern peti⸗ tionirt. Es soll damit der Verschlechterung der Dienstboten abgehol⸗ fen werden. Sachsen. Meiningen, 9. März. Heute erfolgte hier, in Gegenwart der herzoglichen Familie, die Taufe der neugeborenen Prinzessin des Prinzen Moritz zu Sachsen⸗Altenburg. Dieselbe erhielt die Namen: Elise Auguste Marie Agnes. — Ueber die Besetzung der Stelle des Ministers verlautet noch nichts; man glaubt jedoch, daß sie schon mit Hinblick auf den am 20. d. M. zusammentretenden Landtag nicht lange auf sich warten lassen wird. L. Ztg.) Frankfurt a. M., 11. März. Die offizielle Melehecfaag über die Bundestagssitzung vom 9. März lautet: Von Großherzoglich hessischen Regierung ward die Bereitwilligkeit, erklärt, dem Entwurfe des Gesetzes gegen den Nachdruck unter der Voraus⸗ setzung beizutreten, daß ein Gleiches von der Mehrzahl der am mei⸗ sten dabei betheiligten Bundesregierungen geschehe. Dieselbe Erklä⸗- rung ward von Seiten der Großherzogthümer Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz abgegeben, dabei jedoch noch besonders auf die Berück⸗