In das Handels · Register bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: Nr. 468 des Gesellschafts⸗Registers. Die vermöge Uebereinkunft der Gesellschafter Friedrich Wilhelm Kremer und Wilhelm Maxaner, Han⸗ delsleute zu Barmen auf Westkotten, am 9. März 1865 stattgehabte Auflösung der Handelsgesellschaft unter der Firma F. Wm. Kremer et Maganer daselbst. Aktiven und Passiven des Geschäfts hat der genannte Maxaner übernommen und ist die berührte Gesellschafts⸗Firma erloschen. Elberfeld, den 13. März 1865. 8 Der Handelsgerichts⸗Secretait
v ““ In das Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register des hiesigen Königlichen Han⸗ delsgerichts ist heute eingetragen worden sub num. 328: die Handelsgesell⸗ schaft Gebrüder Tattenberg in Gladbach. Gesellschafter sind die Kauf⸗ leute Friedrich und Johann Tattenberg, in Gladbach wohnend. Die Ge⸗ sellschaft hat begonnen am 16. Oktober 1864.
Gladbach, am 11. März 1865. v.“*“ Handelsgerichts⸗Secretair Kanzlei⸗Rath Kreitz.
KeQconkurse, Subhastationen, Aufgebote Vorladungen u. dergl.
[811] Bekanntmachung.
Der über das Vermögen des Tuchmachermeisters
Forst eroͤffnete kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren ist nach
gehaltener Schlußvertheilung der Masse 1“”“ Königliche KFreisgerichts⸗Deputation.
Ferdinand Noeltge zu ab⸗
[808] Bekanntmachung. (Konkurs⸗Ordnung §. 183; Instr. §. 34.) In dem Konkurse über das Vermögen des Friseurs und Handelsmanns Adolph Seidel hier ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 25. März cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar an hiesiger Gerichtsstelle, im Termins⸗ zimmer Nr. 7, eine Treppe hoch anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genom⸗ men wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung üb den Akkord be⸗ rechtigen. . Fandsberg a. W., den 13. März 1865. X“ Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. — (gez.) Schatz.
[810] Bekanntmachung. Der über den Nachlaß des Mühlenbaumeisters Bernhard Gust ming zu Zehdenick unterm 19. Juli 1864 eröffnete Konkurs ist durch
kord beendigt. Templin, den 28. Februar 1865. Königliches Kreisgericht.
Abtheilung I.
11“ Bekanntmachung.
Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Wein⸗ berg zu Gilgenburg hat die Synagogen⸗Gemeinde zu Gilgenburg nachträg⸗ lich eine Forderung von 13 Thlr. Abgaben angemeldet. Der Termin zur
rüfung dieser Forderung ist Vormittags 11 Uhr,
auf den 4. April cr., in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. I., vor dem unterzeichneten
Kommissar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderung gemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. v1I1A16“““ Osterode, den 10. März 1865. “ Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Radloff.
Konkurs⸗Eröffnun eisgericht zu Merseburg. E 865, Vormittags 12 Uhr. Keßler zu Schkeuditz Zahlungseinstellung
[809] önigliches Kr den 14. März 1
Ueber das Vermögen des Fabrikbesitzers Dr. Georg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der uf den 12. Januar 1865 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Herr Behrens u Schkeuditz bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 30. März d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem Kommissar, Herrn Kreis⸗
richter Rindfleisch, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge
über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen
instweiligen Verwalters, so wie über es Geschäfts abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm twas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 13. April cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles,
lung,
11““
wohnhaften oder zur
die Art und Weise der Fortführung
Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstucken bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche alz Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Forrecht
innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗
fung der sämmtlichen, Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs.
derungen, so wie na
personals,
auf den 12. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, vor dem obengenannten Kommissar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäaͤch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Bervol⸗ mächtigten vorgeschlagen die Justiz⸗Räthe Hunger hier und Herrfurth in Wehlitz, die Rechtsanwälte Wetzel, Vitz und Klinkhardt hier und Wölfel in Lützen.
8
118383 Ediktalladung. 1 Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zum Vermoöͤgen des Kaufmanns Carl Bonardy zu Zwoͤnitz auf dessen Insolvenzanzeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekann⸗ ten Gläubiger desselben, so wie diejenigen, welche aus einem Rechtsgrunde Anspruch an dessen Vermögen zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem auf E“ ö 8 8 ben S “ anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bei⸗ Strafe der Ausschließung von diesem Kreditwesen und des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren, zu be⸗
schließen und den 31. Mai 1865 der Publication des Präklusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf aber den 14. Juni 1865, Vormittags 9 Uhr, fernerweit persönlich oder sonst gehörig vertreten an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und, wo möglich, scch zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen oder sich über Annahme des Vergleichs nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmend werden erachtet werden, und endlich, falls im lett⸗ gedachten Termine ein Hauptvergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 12. August 1865 der Publication eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. G6 Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe Bevol⸗ mächtigte zur Empfangnahme der Ladungen am hiesigen Orte oder wenig⸗ stens in der Nähe desselben zu bestellen. Königlich sächsisches Gerichtsamt. am 7. Januar 1865. Für den Beamten
Müller, Act.
Grünhain, 88
Subhastations⸗Patent. “ Nothwendiger Verkauf Schulden halber.
Das zur Konkursmasse des Spinnereibesitzers Carl Ludwig Kruͤger hier⸗ selbst gehörige, hierselbst in der Wilhelmsstraße belegene, im Hypothekenbuche von Luckenwalde Band VI. C. Nr. 670 Blatt 259 verzeichnete Spinnerer⸗ Grundstück, gerichtlich geschätzt auf 9345 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf., soll
am 6. Juni 1865, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau II. einzusehen.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens in dem Termin zu melden. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem “ nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mi ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.
Luckenwalde, den 4. Oktober 1864.
ESIFEKFhhnigl. Kreisgerichts⸗Kommission J.
[2780] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Mittenwalde, den 12. Oktober 1864. Die der verehelichten Auguste Wilhelmine Bochow, geborenen Mexten, gehörigen, in Telz, Kreis Teltow, belegenen, im Hypothekenbuche vom geh etz Vol. I. Nr. 9 pag. 97, Vol. I. Nr. 36 pag. 433, Vol. I. 6 pag. 613 und Vol. I. Nr. 43 pag. 517 verzeichneten Grundstücke, besteher aus einem Resthüfnergute und mehreren Acker⸗ und Wiesenflächen, abgeschä nach ritterschaftlichen Taxprinzipien auf 457 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. Minus⸗ werth und nach landwirthschaftlichen auf 6277 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserem II. Büreau einzusehenden Tage, solln
am 29. April 1865, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 1 Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersch lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre
mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab⸗
. —
Anspruch bei dem Sub astations ericht anzumelden.
Beilage
n zum 25. April ecer. einschließlich 1 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnäͤchst zur Prü.
Kronen⸗Orden
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1I“]
pas Abonnement beträgt: 1 Thlr.
für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne 8 pPreis- Erhöhung.
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.HrhAue post-Anstatten des In⸗ und er Auslandes nehmen Sestellung an, uüfr Berlin die Expedition des Aönigl. 1“ Preußischen Staats-Anzeigers: 1 Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
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ien.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
Dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath Chri⸗ stian Gustav Adolph Delius zu Cöln den Rothen Adler⸗ Drden dritter Klasse mit der Schleife, dem Stadtgerichts⸗Deposital⸗ Kassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Friedrich Wilhelm Conrad zu Berlin und dem Post⸗Inspektor Zschueschner den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Baurath der freien Stadt Bremen, von Ronzelen, zu Bremerhaven den Königlichen dritter Klasse, dem Königlich bayerischen Haupt⸗ mann Ko erbling im Geniestabe den Königlichen Kronen Hrden vierter Klasse, dem katholischen Schullehrer Nassadowski zu Rakowitz, im Kreise Marienwerder, das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Gefreiten Suplie im Litthauischen Ulanen⸗Regiment Nr. 12 ie Rettungs⸗Medaille am Bande; ferner
Dem Staatsanwalts⸗Gehülfen Schoene
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in Anclam den
Charakter als Staats⸗Anwalt zu verleihen.
Urkunde, betreffend das Tragen der Insignien des Rothen Adler⸗Ordens I. Klasse und des Kronen⸗ Drdens IJ. Klasse bei gleichzeitigem Besitz beider
b9 DOrden. u““
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. ꝛc. haben durch die Stiftung des Großkreuzes zu dem Rothen Adler⸗ Drden diesem die Stellung als zweiter Ritter⸗Orden des König⸗ ichen Hauses, welche ihm die Urkunde vom Jahre 1792 zuspricht, für immer gesichert, ungeachtet des gleichen Ranges, welchen der Königliche Kronen⸗Orden in allen seinen Klassen mit ihm hat. Unter Aufrechthaltung dieser Gleichstellung bestimmen Wir mit Be⸗ zugnahme auf die Urkunden wegen Erweiterung der 1J. Klasse des Rothen Adler⸗Ordens und wegen Stiftung des Königlichen Kronen⸗ drdens vom 18. Oktober 1861 (Gesetz Samml. für 1861 S. 797 und für 1862 S. 9), was folgt:
1) Die Sterne des Rothen Adler⸗ und des Kronen⸗Ordens 1. Klasse werden nicht mehr gleichzeitig getragen. Der Stern
des Rothen Adler⸗Ordens J. Klasse wird bei Verleibung des Kronen⸗Ordens I. Klasse abgelegt, wogegen in diesem Falle, als ein Zeichen, daß der Rothe Adler⸗Orden I. Klasse bereits vorher erworben worden war, die Insignien des Kronen⸗ Ordens I. Klasse in der Art ausgezeichnet werden, daß das Band des Rothen Adler⸗Ordens in Emaille bei dem Stern um die Spitzen desselben und bei dem Kreuze um die Balken desselben geschlungen istj Kreuz des Rothen Adler⸗HOrdens J. Klasse wird hier⸗ bei um den Hals getragen. Wird dagegen der Rothe Adler⸗ Orden I. Klasse nach dem Kronen⸗Orden I. Klasse verliehen, so wird der Stern des letzteren abgelegt, und werden als ein Zeichen, daß der Kronen⸗Orden bereits vorher erworben wor⸗ den war, die Insignien des Rothen Adler⸗Ordens I. Klasse in der Art ausgezeichnet, daß das Band des Kronen⸗Ordens in Emaille bei dem Stern um die Spitzen desselben und bei dem Kreuze um die Balken desselben geschlungen ist; das e. des Kronen⸗Ordens I. Klasse wird hierbei um den Hals
agen.
Das Eichenlaub des Rothen Adler⸗Ordens geht in diesem Falle, wenn die I. Klasse desselben mit Eichenlaub verliehen gewesen war, auf den Kronen⸗Orden I. Klasse über, wie dies
2 .
das
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auch vice versa stattfindet, wenn der Rothe Adler⸗Orden 1ee e 8n der Kronen⸗Orden I. Klasse mit Schwertern am Ringe verliehen gewesen war, bevor der Beli des anderen Prdens sehant 1“ War der Rothe Adler⸗Orden oder Kronen⸗Orden IJ. Klasse mit Schwertern erworben worden, so wird bei der Verleihung der böheren Orden nur das Kreuz dieser Klasse, aber an einem schwarzweißen Bande, um den Hals getragen. Bei Inländern wird in der Regel die J. Klasse des Kronen⸗ Ordens nur verliehen, wenn der Rothe Adler⸗Orden I. Klasse erworben worden war. Bei Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler⸗Ordens, so wie bei der des Schwarzen Adler⸗Ordens wird der Stern des Kronen⸗Ordens abgelegt, das Kreuz desselben, eventualiter mit dem Bande des Rothen Adler⸗Ordens in Emaille, resp. das Kreuz des Rothen Adler⸗Ordens IJ. Klasse mit dem Bande des “ g Fne . a um den Hals fortgetragen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen ri beigedrucktem Königlichen 11“ W Gegeben Berlin, den 18. Januar 1865.
-. s.) Wilbelm. G
von Bismarck⸗Schönhausen. von Bodelschwingh von Roon. Graf von Itzenplitz.
1 . von Mühler Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
Ministerium Gewe
8*
für Handel, Alrbeiten.
Das dem Kaufmann C. F. Wappenhans zu Berlin unter dem 12. Juni 1863 ertheilte Patent, auf mechanische Vorrichtungen zum Zerkleinern und 3 theilen von Thon zu Ziegeln, ist aufgehoben.
1
rium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
. 88 e nat machung
Die Universität wird das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs am 22. d. Mts., Mittags um 12 ügg 1 in dee e be eem feiern. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Die Herren Studirenden haben Zutritt auf Vorzeigung ihrer
Erkennungskarte. A“ 9
Berlin, den 15. März 18s655..
Der Rektor der Uni Herner.