1865 / 80 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

a) bis zum 21sten Jahre in einem von dem Ober⸗Pupillen⸗ auf der Amtsstube des Unterzeichneten anberaumt ist, in Verding gegeben

Collegio zu seinem standesmäßigen Unterhalt und Erziehung zu bestimmenden Aussatz,

b) vom 21sten Jahre bis zum zurückgelegten 24sten Jahre in die Hälfte der jährlichen Revenüen von den Fideikommiß⸗ Gütern, 84

übrig bleibt, .“

diesen agnatischen Brüdern und Schwestern des Fideicommiß⸗

besitzers zu gleichen Theilen zu, wird für diese aufgesammelt

und bei erreichter Majorennität denselben ausgefolgt.«

II. Die von Garniersche Familie beschließt: Die Paragraphen 13, 14, 15 und 16 Caput III. Sectio I. des Testaments der Stifterin des Fidei⸗ kommisses Turawa vom 15. Mai 1794, ferner die Bestimmungen im Eingange und im §. 9 des Kodizills vom 18. November 1801 und den Beschluß zu Proposition IV. des Familienschlusses vom 1. Juli 1820, welche von der Befugniß des Fideikommißbesitzers zur Anlegung

vpon Eisenhüttenwerken und zum Verbrauche von Holz aus den Fidei⸗

kommißgütern handeln, für aufgehoben zu erklären und an deren Stelle folgende Bestimmungen zu setzen: 8 »Der gesammte Forst des Fideikommisses, welcher nach

Beendigung der Ablösungen zwischen 23 und 24 Tausend Mor⸗

gen umfassen dürfte, wird in zwei ungleiche Blocks getheilt,

von denen der kleinere, 2000 Morgen umfassend, als Baureserve

im 120jährigen Turnus, der größere aber, den Rest umfassend,

und im 80jährigen Turnus bewirthschaftet werden soll, der⸗

gestalt, daß es dem jedesmaligen Besitzer des Fideikommisses vollständig freistehen soll, wo er innerhalb eines jeden Blocks niederschlagen und wie er das geschlagene Holz verwerthen will, doch soll er streng gehalten sein, jährlich nicht mehr als den 120-sten Theil der Flaͤche des kleineren und nicht mehr als den 80sten Theil des größeren Blocks bloszulegen, so wie auch die abgetriebenen Flächen sofort wieder zu kultiviren. Durchforstungen jüngerer Hölzer, so wie Herausnehmen abge⸗ storbener Stämme, so weit Beides nach forstwirthschaftlichen

Grundsätzen geboten erscheint, ist erlaubt, anderweites Heraus⸗

nehmen einzelner Stämme aus Flächen, welche nicht zum Ab⸗

trieb kommen, dagegen verboten. Der zur Baureserve bestimmte

Block wird unter Zuziehung eines Forst⸗Sachverständigen von

dem Fideikommißbesitzer, beziehungsweise dessen Vormund und

zweier Agnaten, genau festgestellt und herausgemessen und darf nicht geändert werden.«

2

Der seinem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannte Fideikommiß⸗ Anwärter, Student Eugen von Garnier zu Kiew in Rußland, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, seine Erklärung über den in vorstehender

Art zu errichtenden Familienschluß innerhalb sechs Monaten, spätestens aber

in dem . auf den 30. September 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Parteizimmer Nr. 18 vor dem Kreisgerichts⸗Rath Storch an⸗

beraumten Termine abzugeben, widrigenfalls derselbe mit seinem Wider⸗

spruchsrechte gegen den zu errichtenden Familienschluß wird präkludirt werden.

Oppeln in Ober⸗Schlesien, den 22. Oktober 1864. 8 Khönigliches preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8

72 828 8 8 Verkäufe, Verpachtun Submissionen ꝛc.

Am Dienstag, den 4. April dieses Jahres, von Morgens 9 Uhr ab, sollen auf dem Kasernenhofe des Garde⸗Pionier⸗Bataillons, Köpnickerstraße

Nr. 13, verschiedene ausgetragene Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücke, als:

Röcke, Hosen, Mäntel, Helme, Tornister ꝛc. meistbietend gegen sofortige baare V

Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 27. März 1865. Eus2 Das Kommando des Königlichen Garde⸗Pionier⸗Bataillons.

EIEEETII 88

Westfälis

Die auf verschiedenen Stationen der Westfälischen und Altenbeken⸗

Holzmindener Eisenbahn lagernden alten Eisentheile und Geräthschaften sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden.

Die desfallsigen Bedingungen nebst der Uebersicht über die zu verkau⸗ fenden Gegenstände liegen in unserem Central⸗Büreau zur Einsicht aus und sind in Abschrift von dem Büreau⸗Vorsteher Martini gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen.

Offerten sind verschlossen und mit der Aufschrift »Submission auf den Ankauf von ausrangirten Eisentheilen« bis zu dem am 12. April cur, Vormittags 10 Uhr, hierselbst anstehenden Termine, in welchem diesel⸗ ben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, an uns einzureichen.

Münster, den 20. März 1865.

Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

““

[938] Für die Königliche Steinkohlengrube Heinitz bei Saarbrücken sollen: a) zwei kleine Dampfmaschinen und

b) eine Drehbank

uf dem Wege der öffentlichen Submission, wozu Termin am:

» Sonnabend, den 15. April d. J., Vormittags 10 Uhr⸗«,

pons⸗Ausgabestellen unentgeltlich verabfolgt.

werden. 86

Die Bedingungen liegen hierselbst zur Einsicht offen.

am 24. März 1865. 8 Der Königliche Schichtmeister ““ Ihar Hite [911] Rheinische Eisenbahn.

Der eiserne Ueberbau zur Brücke über die Ruhr bei Mülheim, bestehend in drei Oeffnungen à 115 Fuß, soll verdungen werden.

Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem Centralbau⸗Büreau hierselbst unter Sachsenhausen Nr. 3 einzusehen, auch durch porto⸗ freie Gesuche zu beziehen. Offerten werden ebendaselbst bis zum 10. April cr. entgegengenommen.

Cöln, den 21. März 1865.

8 Die Direction.

[1004] e. Aectien „Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗

Die Ausloosung der sechs in diesem Jahre zur Amortisation gelangen⸗ den Aectien der Actien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗Stiftung findet in der öffentlichen Sitzung des unterzeichneten Kuratoriums am 11. d. M., Nach⸗ mittags 5 ½ Uhr, im Bau⸗Büreau des Neuen Museums statt, was hier durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirrd.s

Berlin, den 1. April 1865. 5.

Das Kuratorium der Alexandra⸗S

Belkanntmachung.

Bei der am 30. Januar ecr. zum Behufe der Amortisation stattgehab⸗ ten Verloosung der vom hiesigen Kreise emittirten Kreis⸗Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worde: 1““ 18

Lit. A. über 500 Thlr. Nr. 1.

B. 100 vVylr. 88588 1 1111145 193 1161 1 Z 1111618 309. . 3888. 4723 42127 482. 496. 6544. 609 1111“ FeIevHb. 875. 895. 898. 911. 912. 939. 959. 963. 971. 1040. 1044. 1060. 1421er e IIIITTTTTDTT 1384. 1408. 1413. 1420. 1533. 1589. 1596. 1599. 1607. 1609. h““ 11229 1234 D18181

Dieselben werden den Besitzern mit der Afforderung gekündigt, den

darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. Oktober a. c. ab entweder

bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst oder bei de Herren Cohn U. Tietzer zu Berlin, Unter den Linden Nr. 64, gegen Rück⸗

gabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen, nach dem 1. Oktober ecr. fälligen Zins⸗Coupons Schubin, den 14. März 1865. d86b 7 Köegiche andrath. Lehmang, Kreis⸗Secretair

20

hlr. Nr. 820. 8 Fe 1142.

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4122 Eühth

Stargard⸗Posener Eisenbahn. Die Ausgabe der neuen, vom 1. April 1865 ab laufenden Zins⸗Cou⸗ pons zu den Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Obligationen II. Emission wird a) in Stettin im Geschäftslokale des Bankhauses S. Abel jun. vom 31. März bis inkl. 4. April cr., b) in Berlin im Geschäftslokale der Diskonto⸗Gesellschaft vom 6. bis inkl. 11. April ecer., 8

durch einen diesseitigen Beamten, demnächst aber 86

c) vom 18. April crx. ab nur bei unserer Kaupt⸗Kasse in Breslau in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr ausschließlich der Sonn⸗ und Festtage erfolgen.

Die Talons, welche zur Erhebung der neuen Zins⸗Coupons berechtigen,

sind mit einem Verzeichnisse zu übergeben, welches die einzelnen, zusammen präsentirten Coupons nach der Nummerfolge und deren Stückzahl, sowie Namen, Stand und Wohnung des Präsentanten ersehen läßt.

Formulare zu solchen Verzeichnissen werden an den betreffenden Cou⸗ Schriftwechsel und Sendungen finden nicht statt. At. Breslau, den 10. März 1865.

Koöhigliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

ee 8 99791G chener Eisenbah

1“ 6“

8 üneMme 5 11“ 1 In Gemäßheit des §. 20 des Statuts bringt der Aus chuß hierdurch ur Fffentlichen Kunde, daß die für das Betriebsjahr 1864 zu zahlende jvidende auf 4 ½ pCt. = 9 Thlr. pro Actie festgesetzt worden ist. Lübeck, den 30. März 1865. EEEI1“ .“ EX“ der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die von dem Ausschusse der Wbeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1864 auf 9 Thlr. pro Actie festgestellte Dividende ist gegen Einlieferung der betreffenden Dividendenscheine bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Bahnhofe zu Lübeck an den Tagen des 18. bis 72. April d. J., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, in Empfang zu nehmen. 8 L 11“

Lübeck, 8

8 114““ 8 Neu⸗Schottland, Berg⸗Z u. Hütten⸗Actien⸗Verein. Ausgabe neuer Dividenden⸗Scheine II. Serie. b Wir bringen hierdurch zur Kenntniß unserer Herren Actionaire, daß die Ausgabe der neuen Couponsbogen zu den Actien unseres Vereins, welche die II. Serie der Dividenden⸗Scheine

1865 1874 Nr. 1 10, enthalten, gegenwärtig stattfindet, und ersuchen erstere daher, ihre Talons zur rhebung der genannten Dividendenscheine bei unserer Haupt⸗Kasse in Horst bei Steele a. d. Ruhr, und der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin, ni einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnisse baldigst ein⸗ treichen. 8 Die bezeichneten Stellen werden den Inhabern Talons demnächst je neuen Couponsbogen sofort ausliefern resp. zusenden. Horst bei Steele, den 31. März 1865. Neu⸗Schottland, Berg⸗ u. Hütten⸗Acti Die Direction.

I Ar hrih f 48. - zur Gründung einer Militair⸗Kur⸗Ans zu Bad Landeck in Schlesien. Unter dem Höchsten Protektorate Ihro Königlichen Hoheit der

Frau Prinzessin Carl von Preußen ind die Unterzeichneten zusammengetreten, um für die erkrankten und inva⸗ lidgewordenen Krieger unserer tapferen Armee und Flotte eine Militair⸗

Kur⸗Anstalt zu Landeck in Schlesien unter der Bezeichnung:

»Prinzessin Marie⸗Stiftung« ins Leben zu rufen. öb Schon der große Heldenkönig Friedrich fand Erstarkung und Kräfti⸗ gung seiner, durch die Strapatzen des siebenjährigen Krieges angegriffenen Hesundheit in den Heilquellen Landecks. Desgleichen hat Seine Majestät Friedrich Wilhelm III. mit seinem hohen Alliirten, dem Kaiser von Ruß⸗ and Alexander I., im Jahre 1813 die Bäder mit Erfolg ge⸗ braucht. So stehen Landecks Quellen in engster Beziehung zu den ruhmreichsten Epochen der preußischen Armee, deren erkrankte und verwundete Krieger seit den Zeiten der Befreiungskriege fort und fort in ihnen Genesung gefunden haben. Auch von den in dem letzten ruhm⸗ vollen Kriege verwundeten Ofsizieren und Soldaten haben nicht wenige ihre vollständige Wiederherstellung in den⸗Heilquellen Landecks erhalten, wodurch deren heilsame Wirkung bei allen Krankheiten, welche das Soldatenleben be⸗ sonders hervorruft, aufs Neue glänzend bewährt worbe k. Um nun für die Zukunft den Gebrauch der Landecker Bäͤder einer größeren Zahl preußischer Krieger zugänglich zu machen und unserer tapfe⸗ ren Armee eine Heilstätte für alle Zeiten zu gründen, zugleich als Denkmal dankbarer Anerkennung, wenden sich die Unterzeichneten an den Patriotismus aller derer, welche die preußische Armee auf ihrem Herzen tragen mit der ergebensten Bitte, dieses Unternehmen sowohl durch Darreichung von Bei⸗ trägen, als durch Erweckung von Theilnahme für dasselbe ins Werk setzen zu helfen. Wenngleich ein ähnliches Unternehmen für unsere Provinz schon ins Leben gerufen worden ist, welches sich mit Recht der allgemeinsten Theil⸗ nahme erfreut, so glauben wir doch, daß die Zahl der im letzten Kriege ver⸗ wundeten und der alljährlich erkrankenden Krieger eine so große, die Form der Krankheitserscheinungen eine so mannigfache ist, daß selbst mehrere Militair⸗ Kuranstalten an verschiedenen Heilquellen dem vorhandenen Bedürfnisse noch bei weitem nicht genügen. Aus diesem Grunde hegen wir keinen Zweifel, daß es der allgemeinen Opferwilligkeit gelingen werde, auch die zur Errichtung der projek⸗ tirten Anstalt erforderlichen nicht geringen Mittel in kürzester Zeit zu beschaffen. Landecks Kommune ist bereits mit einem schönen Beispiele patriotischer Opferwilligkeit vorangegangen und hat einen in der Nähe der Bäder gele⸗ genen sehr geeigneten Bauplatz im Werthe von 2800 Thlr. uns unentgelt⸗ lich überlassen, und die Kommunal⸗Behörden haben durch einen Beschluß nicht blos den erkrankten Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts, sondern auch den Subaltern⸗Offizieren die unentgeltliche Benutzung der Bäder und onstigen Kurmittel für die Zukunft gestattet. Nach dem bis jetzt feststehenden Plan

sollen in der Militair⸗Kur⸗-

11““

Anstalt mindestens 15 Offiziere und 60 Soldaten Aufnahme finden können, die jedesmalige Kurzeit auf 4 Wochen festgesetzt sein, und die Aufnahme in dieselbe vom 1. Mai bis Mitte September erfolgen. .

Schließlich bitten wir die werthen Förderer dieses patriotischen Unter⸗ nehmens, welchem auch Se. Excellenz der Herr Ministes des Innern und Se. Excellenz der Herr Kriegsminister ihre fördernde Unterstützung zugesagt haben, ihre Beiträge dem unterzeichneten Comité, per Adresse des Sanitäts⸗ Rath Dr. Langner in Landeck, gütigst einsenden zu wollen.

Durch öffentliche Bekanntmachungen werden wir über die eingehenden Beiträge von Zeit zu Zeit quittiren. Besondere Quittungen werden wir über eingehende Gelder nur auf ausdrückliches Verlangen ertheilen.

Landeck, im März 1865. .

Das Comité

zur Gründung einer Militair⸗Kur⸗Anstalt zu Bad Landeck in Schlesien. von Götz, Königl. Regierungs⸗Präsident in Breslau, Vorsitzender. Dr. Langner, Königl. Sanitäts⸗Rath und erster Badearzt zu Landeck, stell⸗ vertretender Vorsitzender. Anderseck, Bürgermeister zu Landeck. von Biela, Rittmeister a. D. und Königl. Badeinspektor zu Landeck. von H ochberg, Königl. Landrath des Kreises Habelschwerdt. J. Hoffmann, Kaufmann in Berlin. Kofler, Pastor zu Landeck. Kulmiz, Königl. Kommerzienrath zu Saarau. Dr. Lauer, Königl. Geh. Sanitätsrath, Generalarzt und Leibarzt Sr. Maäjestät des Königs zu Berlin. von Löbbecke auf Eisersdorf. von Ludwig auf Schoͤnau. Graf Anton Magnis, Königl. Kammerherr und Landesältester auf Ullersdorf. Martius, Königl. Prinz. Hof⸗Bau⸗ Direktor. Frhr. von Mü⸗ nchhausen auf Niederschwedeldorf. Graf Pfeil, Königl. Landrath des Kreises Neurode. Rother, Oberst⸗Lieute⸗ nant a. D. zu Landeck. Frhr. von Seher⸗Thoß, Königl. Landrath des Kreises Glatz. von Warburg, Landesältester auf Alt⸗Waltersdorf. Dr. Wehse, Badearzt zu Landeck. F. B. Wehse, Stadtverordneten⸗Vorsteher zu Landeck. Th. Frhr. von Zedlitz⸗Neukirch, Landschafts⸗Direktor auf

Pischkowitz.

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Die Berliner gemeinnützige Bau⸗Gesellschaft und die mit ihr verbundene Actien⸗Bau⸗Gesellschaft »Alexandra⸗Stiftung« haben durch den Tod des Geheimen Ober⸗Bau⸗Raths Dr. Stüler einen schweren Verlust erlitten.

Bei der Gründung der Bau⸗Gesellschaft mit dem lebhaftesten Interesse betheiligt, hat er sich während der letzten 12 Jahre, wo ihn das Vertrauen der Mitglieder alljährlich einstimmig zum Vorsitzenden des Vorstandes berief, der Verwaltung dieses Amtes mit solcher Hingebung und Umsicht ge⸗ widmet, daß die Gesellschaft ihm zum großen Theil ihre gedeihliche Lage verdankt.

Eben so gebührt ihm ein Hauptverdienst für das ekomme Alexandra⸗Stiftung in der gegenwärtigen Gestalt. Der aufs Tiefste em⸗ pfundene Dank nicht nur der Gesellschafts⸗Mitglieder, sondern auch aller Derer, welche sich der Wohlthaten unserer Gesellschaften erfreuen, folgt ihm nach, und sein Gedächtniß wird für alle Zeiten bei uns ein gesegnetes sein!

Berlin, den 28. März 1865. Der Vorstand der Berliner gemeinnützigen Bau⸗Gesellschaft, zugleich als

Kluratorium der Alexandra⸗Stiftung und der Ausschuß der 8

Alexandra⸗Stiftung.

von Olfers. von Patow. De. Gaebler. A.

von Greiffenberg. Dr. Neander. S. A. Benda. Wiesenthal.

Wittich. von Thümen. Miliesky. Leßhafft. Victor

von Magnus. Baron von Linstow.

F. W. Krause. J. Dr.

Zustandekommen der

Waldeck.

Huland.

Vereinigte südösterreiche, lombardische und central⸗ 8 ttalienische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Kundmachung. 8 Die Herren Actionaire werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die siebente ordentliche General⸗Versammlung der Gesellschaft am 22sten April d. J., Nachmittags 3 Uhr, in Paris (Salle Herz, Rue de la Victoire 48) stattfinden wird. Gegenstände der Tagesordnung sind: Mittheilung des Jahresberichtes, 1 2) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1864, Festsetzung der Jahresdividende, Ersatz der ausgetretenen Verwaltungsräthe. Dann eventuell: Beschlußfassung über eine Vermehrung des Gesellschaftsfonds, 8 Genehmigung der behufs Trennung der beiden Netze zu erzreifenden

Maßregeln. 1bn Der General⸗Versammlung können nur diejenigen Actionaire beiwohnen,

welche mindestens 40 Actien besitzen und dieselben

dem Zusammentritte der General⸗Versammlung bei einer der nachfolgenden

Kassen hinterlegt haben: in Paris bei den Herren London bei den Herren 3 Wien bei der K. K. priv. österr. Kreditanstalt für

werbe, Mailand bei Herrn C. F. Brot, b »„ Bologna bei den Herren Rafaelli Rizzoli u. Comp., Genf bei den Herren Lombard⸗Odier u. Comp. h Gegen die deponirten werden b“ ausgefolgt, welche den Zutritt zur General⸗Versammlung gewähren. 8 Die khr Theilnahme an der General⸗Versammlung berechtigten Actio⸗

naire können sich durch einen anderen, schriftlich bevollmächtigten Actionair’

Gebrüdern von Rothschild, 1 N. M. Rothschild u. Söhne, * Handel und Ge⸗

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spätestens 14 Tage vor

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Wenzel. Borchardt.

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