1865 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt geher bloße Rück⸗ abe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver- chreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse zu Roessel, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termins folgenden Zeit. Mit der zur entirten Schuldverschreibung sind auch die

Empfangnahme des Kapitals präs 1 Wöö“ 1 dazu gehörigen Zins -Coupons der späteren Fälligkeits⸗Termine zurückzu⸗ liefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapital

abgezogen. 1 Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach

dem Ruüͤckzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren vom Ablauf des Kalender⸗Jahres der Fälligkeit ab gerechnet nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗

verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Th. 1. Tit. 51 §. 120 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Rössel.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. T

soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ Coupons vor Ablauf der

vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den

Vorzeigung der Schuldverschrei⸗

n. Doch

38 1 8

2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus- zum Betrage von 80,000 Thlrn., in Buchstaben Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: e1“ 0 Stück à 500 Thaler = 60,000 Thlr., v16166 à 100 . v—““] ö1““ 4,000 80,000 Thlr. 8 nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1869 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dür⸗

fen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium welches Wir vorbehaltli der -

in Gemäßheit des §. stellung von Obligationen

stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch d bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ ldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗

frist der Betrag der angeme Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. .“ Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗Coupons Füͤr die weitere Zeit wer⸗ Perioden ausgegeben.

bis zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. inscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗

den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Roessel gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗

Die Ausgabe einer neuen Z Kommunal⸗Kasse zu d Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an 8— Fahaser der Schuldver⸗

ehen ist.

schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ges 1 Verpflichtungen haftet der

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen

Kreis mit seinem Vermögen. Iab en wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

Dessen zu Urkunde hab schrift ertheilt. 8 Beansen, den. CCCE“ SDSOKdie Kreisstände des Roesseler Kreises Regierungsbezirk

Erster (bis Cuva

n DBerieet

Kreis⸗Obligation des Roesseler Kreises

Zinsen über. Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber uͤpons empfängt gegen dessen Rückgabe i

der Zeit vom. ten 1 8 2 8 b vo Ser.ian für. das. Salbiabr vom bis

Die Kreisstände des c⸗ . ecc venungnbg. wenn defsles lblauf des Kalenderjahres der Fünnt'ag gerechnet, erhoben wird. 8 ab

Regierungsbezi 5 . 21 T a l on 98 9 zur Kreis⸗Obligation des Roesseler Kreises

. Der Inhaber dieses Talon b h s empfängt fern ni iti spruch dagegen erhoben ist, gegen e Thaler à 5 Prozent

Roesseler Kreises Littr Zinsen die .. te Serie Zir 8 Fr. bei der de.z8. bnfsafn an Aans für die fünf Jahre von 18.. bis Bansen, den . .ten vih 8 vn. 43 8 ““ . (Stempel.) D des Kreises Roessel.

g tum wegen Ausfertigun vö6 g auf den Inhaber la der Ritbo aatoman des Pr. Eylauer 8 age von 80,000 Thale Wbeee

Wir Wilhelm,

Nachdem von den Kreisstä den Kreis eisständen des Pr. h“ 1112“— 1esa desissen hften Hergabe des zum 8 88 Kreise uüͤbernommenen ““ Grund und Bodens i u der Ostpreußischen Südbahn erforderli 88 Geldmittel im W innerhalb des Pr. Eylauer Kreises e 8 den Antrag der 8 einer Anleihe zu beschaffen 1““ Inhaber Pte de achten Kreisstände, zu deesem Zweche a ir auf biger unkündbar⸗ Soli Zins⸗Coupons versehene, Seitens 8e; ausstellen zu dürfen kgcesn dü. g. Betrage von 80,000 Thabäin e noch der Schuldner Ehrng z 8öS. hah 1 8 L den hat,

.. Thaler zu fünf Prozent 2

und späterhin die Zinsen der vor⸗

2 8 V das Loos bestimmt.

aden König von Preußen c.

Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur all⸗

gemeinen Kenntniß zu bringen.

V Urkundlich unter Unserer

beigedrucktem Königlichen Insiegel. ““ Gegeben Berlin, den 13. März 1865. 1ein t. An

Höchsteigenhändigen Unterschrift und

112122 1ö8 8 8 8

Graf von Itzenplitz.

von Bodelschwingh. Graf zu Eulenburg. G16 MReiegierungsbezirk Königsberg. Obligation 16

des Pr. Eylauer Kreises.

Litt. No Thaler Preußisch Courant. Auf Grund der unterm 24. Oktober 1864 Allerhöchst bestätigten Kreis⸗ tagsbeschlüsse vom 7. April und 6. Juli desselben Jahres wegen Aufnahme n eines Darlehns von 80,000 Thlrn. bekennt sich die ständische Kommission für Verwaltung des Eisenbahn⸗Fonds des Kreises Pr. Eylau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers ewrernr ANv. „. , einor Doerlav KFreß 8 *.—.., 8 venhersge Münzfüße, welcher L ] Lburant, nach dem en und mit fünf Prozent jährli etrag an den Kreis baar gezahlt

Die Rückzahlung der heas z” verzinsen ist. gez uld von 80,000 Thalern geschieht vom

ren aus einem zu di

stens Ei 8“ iesem Behufe gebildeten Ti 8.7 G des gesammten Kapitals atanags 1““ 8 Die geüälgten Schuldverschreibungen ch, unter Zuwachs der 1 daze edraplssans der Schuldverschreibungen wird durch vor, den Tilgungsfonds burch arößer den alt, üeh e-.

Feeeh 8 durch größere Auslo jedoch das Recht sämmtliche noch umlaufende 111““ sündisfne

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Königsberg, dem P

9/ de r. Eylauer Kreisblat

8 eh Se be und der Schng 1“““

st, Dis zu dem Fage, wo solchergestalt das Kapit

von heute 8 ss. harcls r ggs Terminen am 1. 1 ““

86 vgem 8 mit fünf Prozent jährlich in lescger Wige fcre⸗ Die Aus 8

schreibung, bei der 1““ beziehungsweise e

ur in Königsberg und al⸗Kasse in Pr. Eylau und deren 3

bomigs folgenden Zeit. zwar auch in der nach dem Eintritt des Fänigeg. Mit der zu

u Ebö1“ des Kapitals präsentirten Schuldverschrei

termine zurü lgen. ege Zins⸗Coupons der viterm Fäͤlli schics

8 Zevtan dügegsgen. ie fehlenden Zinscoupons wird der 1 Die gekündigten Kapital 1

dem Rück gten Kapital⸗Beträge, welche inner ißi

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SZinsen versähren zu Gunseen Tö““ ahebenen

as 2 ufgebot und die Amortisation r 8

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nung Theil I. Ti K F.b Tit. 51. §§. 120 sequ. bei dem Koöniglichen Kreisgerichte zu Sins-⸗Coupons könn 7 z. dereg en weder aufgeboten Ochesn ehe. frist bei der Kreisverwaltung an vaSgssne oder sonst durch Vorzeigung öe eise darthut, nach Ablauf der Berzähehnägens

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Die ausgeloosten je d 1 unter Bezeichn en, so wie die gekündigten Schuldv e 8 . Termins, 86 1g daanmen ans eeee . Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bek

h bekannt ge⸗

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der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins·

eeaeh; Pef⸗ Sesugpi Feshecphahe werden. 5 it dieser uldverschreibung sind ... halbjährige Zins⸗C 8 ”- bis zum Schlusse des Jahres 18.. ausgegeben. an⸗ 95 büte Zeit 10)

recht: Montag und Donnerstag von 4—5 Uhr (Ober⸗Berg⸗

Rath Klostermann); Repetitorien und Colloquien über die Geognosie

des sog. Urgebirges und des vulkanischen Ge⸗

werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. birges: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 1— 2, Sonn⸗

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Krei g 8 reis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Pr. Eylau gegen Ablieferung des, der gilteren Zins⸗Cou. pons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ 11) v ,,02 4 Uesn ve Fesesgnens rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der ierdurch eingegangenen Verpfli 2 Kreis Defe seinem Vermögen. SSsags Lech rgrease Stetahe 12 essen zur Urkunde haben wir diese Aus ertigun s .

scrift elsbeil v fertigung unter unserer Unter

Pr. Eylau, den . ten 13)

111“ 1 (Stempel.) vi1111A4““ Die s isson für Verwaltung des Eisenbahnfonds des 8E111 öo —“ vvieqKpewer 8. 1I11““ Unterschriften geschehen eigenhändig. v“ Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsb I Ersster (bis ) Zins⸗Coupon I. Serie zu der Kreis⸗Obligation des bittr. E“ Adr Thaler zu fünf Prozent Zinsen ““ Thaler Silbergroschen. 1ö1.“ Der Inhaber dieses Zins⸗Co vom .. bis und späterhin die Zinse . 8 ees Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom .... bis mit (in Buch⸗ staben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Pr. Eylau oder deren Agentur in Königsberlrgl. 7 (Stempel.)

217 Die ständische Kreis⸗Kommission für Verwaltung des Eisenbahnfonds des F Pr. Eylauer Kreises. Faecsimile der Unterschriftl)

dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah⸗ 1““

en, vom Schlusse des Kalender⸗Jahres der

Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. 1

Provinz Preußen. Regier Talon EEcET 8 zur Kreis⸗Obligation b 1 Dder Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Obliqafien des Pr, Lylauer Kreises, pfängt gegen dessen Rüͤckgabe zu der die.. te Serie inscoupons für die Jahre 18.. bis E“ Pr. Eylau nach Maßgabe der diesfälligen in der Obli ation enthaltenen Bestimmungen. 8 . Pr. Eylau, den 2

S 8

je ständische Kreis⸗ Kommission für Verwaltung Hi 8 di 6 Pr. Eylauer Kreises. ö der Unterschrift.)

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andel, Gewerbe und Arbeiten.

erium für 8 1. ... Bekanntma ch 8 8 81 Während des bevorstehenden Sommer⸗ emesters werden Königlichen Berg⸗Akademie die nachstehend aufgeführten Vorlesungen ; und Uebungen gehalten werden: 2 kunde (2. Abtheilung): Dienstag, dittwoch, e“ nnabend von 9 10 Uhr Gerg⸗

Doonnerstag Freitag und So rath Lottner)j 1 und Meßkunst:

2) Markscheide⸗ Täglich von 8—9 Uhr (

8

Donnerstag von 10 bis 11 Uhr (derselbe)j 8) 11 vhe gtenkunde: Berg⸗Assessor Dr. Wedding)j Probirkunst auf nassem Wege: (derselbe); 5) Löthrohr 1 6) Praktische Arbeiten ral⸗Analyse: a) Qualitativ und EGeübtere): Täglich von 8— 72 J2.e . Pßs 5 8 .(Finkener pb) Qualitativ (für Anfänger): Diens⸗ ltag und Freitag von 3—5 Uhr 8 Mechanik 2. Abtheilung Montag, und Freitag von 788 Uhr Morgens

HF g) Maschinenlehre (2. Abtheilung): M

R. R. Werner)j Bergrecht

8 1 E

9) Französisches

Mittwoch von 3—6 Uhr

. birkunst: Dienstag von 10—1 Uhr (derselbe); e. ber Laboratorium für Mine⸗

d quantitativ (für und Dr. 8

(Oberlehrer Dr.

ontag und Freitag

Sonnabend von —5 Uhr (Professor

d Bergverwaltungs⸗ 1“ 8

8

Dr. G. Rose);

upons empfängt gegen dessen Rückgabe im Akademie⸗Gebäude (ehemalige Börse Lustgarte bekannt gemacht weden.

Berlin, den 8. April 1865.

919 89 11,747. 12,275. 12,281. 1 10,433. 10,/869. 11, 22

24706. 25,141. 25,213. 25

Kasse abzuführen, widrigenf Anstalt zu gewärtigen haben.

Dienstag, Donnerstag

(Geh. Regierungsrath Professor

desgl. über Geognosie des Flötz 1

m gebirges: Monta und Donnerstag von 2— 4 Uhr (Professor 1ge ggs hz, g desogt,Lanh e8ne Disziplinen: Mittwoch

von 7— r

der seae, hr Morgens (Oberlehrer Dr. b eichnen und Konstruiren: Dienstag und Freitag von 3—5 Uhr, Mittwoch von 10 12 Uhr, deee. von

11 12 Uhr

12 8 Hertzer).

Mit Hinweisung auf die K. 9—- 11. der durch die Allerhü Ordre vom 28. September 1863 genehmigten cedee schriften für die Königliche Berg⸗Akademie ergeht an diejenigen welche an den Vorlesungen theilzunehmen beabsichtigen, hierdurch die Aufforderung, ihre Gesuche entweder persönlich bei dem Unterzeich⸗ neten oder mit Beifügung der bezüglichen Atteste portofrei unter der

esse: An die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin,

„Lindenstraße 47⸗ einzureichen.

Der Beginn der Vorlesungen wird demnächst durch Anschlag n Nr. 6) bierselbst,

24 n. 918419 3158. 86 8 egi(I

Lottner,

8 8 Bergrath.

Aiumninmnmblo. 8 ““ v11A1A44X“ 8 . 8 4 E“

ADZustiz⸗Ministerium.

8 Der bisherige Gerichts⸗Assessor Herrmann hierselbst ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Calbe a. S. und Sb. 8— Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Magdeburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Calbe, ernannt wotbden..

2

Kriegs⸗Ministerium.

Die bei der Militair⸗Witt

6“

wen⸗Kasse unter den Nummern:.— 15,653. .121818. 16,192. 16,132. 16,691. 16800. 17191. 17,672. 18,287. 18530. 19,130. 20,218. 20,498. 20752. 70. 22,222. 22,328. 22,113

21,001. 21,047. 21,108. 21,699. 20528 232 231881. 23,340. 23,478. 23,582

22/638. 227808. 22,484. 227559. 25 3329. 25,405. 25,460. 25/498. 26,138. 26,345. 29,391. 26,609. 26,635. 29735. 26,7776.226,878. 27,043. 27,015. 27,181. 27, C6. L77721. 24129;durch ”“ vigton haensene sen ungesäumt an die genannte

ugeendigen Beiträge und Wechselzinf h ückständigen 9 alls dieselben ihre Ausschließung von der

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ement, Abtheilung für das Ete ts⸗ und Kassenwesen. e1“

8 Berlin, den 5. April 1865.

Militair⸗Oekonomie⸗Depart

2 11

Marine⸗Ministerium.

öI1““ n8 1.“ Sr Majestät Brigg »Rover⸗ ist am a d. Mts. Abend Cadix eingetroffen. An Bord ist Alles wohl 8 Sat 11116164“ Von Seiten des Ober⸗Kommandos der M

Der Chef des Stabes. IMHH HIH bilUmnft H 1 8 nlebed nsi8 3 e1“

Berlin,