1865 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Allerhöͤchste Kabinets⸗Ordre vom 1. April 1865 betreffend die von den Offizieren des Westfälischen Krürassier⸗Regiments Nr. 4 anzulegende Reiter⸗

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Nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: v“

Ich will im Verfolg Meiner Ordre vom 17. Januar d. J. hierduͤrch genehmigen, daß auch die Offiziere des Westfälischen Kürassier⸗Regiments Nr. 4 die Reiterbekleidung, wie sie von den Offizieren Meines Regiments der Garde du Corps getragen wird, nämlich weiße Beinkleider und lange Stiefeln, anlegen dürfen. Hierbei bestimme Ich jedoch erneut, daß von den Offizieren die Stie⸗ feln in der Form zu tragen sind, welche für die Mannschaften durch die gegebene Probe festgestellt ist. Das Kriegs⸗Ministerium hat hier⸗ nach das Weitere bekannt zu machen.

5.

(gegengez.) von Roon. An das Kriegs⸗Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 12. April 1865.

Dislocations⸗Angelegenheiten.

Mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 30. März d. J. sind die künftigen Garnisonen der Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilungen be⸗ stimmt worden, wie folgt:

Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗Regiment. ͤaa———1-1 Stab und 2 Compagnieen ... Torgau, LLompanie ..... Wittenberg. 1 1 Compagnie Cüstrin. Ostpreußisches e ea e z8e e h e Nr. 1,. Stab und 3 Compagnieen ... Danzig, 8 1. Abtheilung 1 Compagnie... Pillans ““ d8öSFänigsberg i. Pr. Pommersches Artillerie⸗Regiment Nr. 2. ; (Stab und 3 Compagnieen .. Stettin, 1. Abtheilung 3 1 Compagnie .. Swinemünde, 8 Stab und 2 Compagnieen .. Colberg, 6 8 2 Compagnieen .. Stralsund. randenburgisches Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister). üeuürg, 2. Abtheilug 88. Mainz. Magdeburgisches Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4. 1. Abthetlun Magdeburg, Niederschlesisches Uisen g. Artillerie⸗Regiment 2 Stab und 3 Compagnieen .. Posen, 88 Abtheilung 2 Compagnie .. Graudenz, 8 Stab und 2 Compagnieen .. Glogau 8* 2 Compagnieen.. Thorn. Schlesisches Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 6. 1. Abtheikhihgebr 7... .2 ü . Neeisse, 29 Stab und 2 Compagnieen. .. Glatz, 2 Compagnieen... Cose öbbEbEPe kweeewemenr Nr. ab und 3 Compagnieen. .. Wesel, Abtheilung 8 4 Compagnie Minden, ab und 3 Compagnieen. .. Cöln, Abtheilung 1 Compagnie Minden. Rheinisches Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 8. 1. Abtheilung.. CInz, 188 Stab und 2 Compagnieen... Cöln, 2. Abtheilung V

2. Abtheilung

1 Compagnie Coblenz, 1 Compagnie Saarlouis. Berlin, den 12. April 1865.

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Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement.

von Glisczinski. von Hoffmann.

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(gez.) von Bismarck.

nisten und Ober⸗Zimmerleute; sth 2. Klasse: Steuerleute, Feuer⸗

rE vom 12. April 1865 die Berechnung des Gehalts⸗Verbesserungs⸗Ab⸗ zuges bei der Anstellung von Militairs im Civil⸗

Nachstehender Beschluß der Köoͤniglichen Staats⸗Minister

Iiün wad St. M. Per. 82. [IIu

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Da der dem Abschnitt 1. des Staats⸗Ministerial⸗Beschlusses vom 29. Dezember 1853 beigefügte Tarif über das Einkommen der Militair⸗Personen bei Berechnung des Gehalts⸗Verbesserungs⸗Abzuges in Fällen der Civil⸗Anstellung nicht mehr zutrefsend ist, weil die Löhnungen der Unteroffiziere nach der Allerhöchsten Ordre vom 30sten Juni 1859 erhöht worden und auch sonstige Verhältnisse vorhanden sind, deren Berücksichtigung im Tarife wünschenswerth erscheint, so beschließt das Staats⸗Ministerium, daß statt des gedachten Tarifs von jetzt ab der von dem Kriegs⸗ und Marine⸗Minister anderweit mitgetheilte, hier wieder beigefügte Tarif bei Berechnung des Gehalts⸗ Verbesserungs⸗Abzuges zum Grunde gelegt werde. Dagegen behält es bei der in dem vorerwähnten Staats⸗Ministerial⸗Beschlusse aus⸗ gesprochenen Bestimmung sein Bewenden, daß dieser Tarif, und das in jedem Einzelnfalle nachzuweisende Diensteinkommen der Offiziere nur bei der ersten Anstellung ehemaliger Militairs im Civildienste Behufs Berechnung des Zwölftel⸗Abzuges zum Pensionsfonds in Anwendung zu bringen sei, dergestalt, daß bei späteren Gehalts⸗ Verbesserungen nicht nochmals darauf zurückgegangen werden darf, der Zwoölftel⸗Abzug in solchen Fällen vielmehr von dem Betrage der Gehalts⸗Erhöhung zu entrichten bleibt.

1 Abschrift dieses Beschlusses und des Tarifs ist sämmtlichen Königlichen Ministerien und der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗Kam⸗ mer zur weiteren Veranlassung mitzutheilen.

Beerlin, den 3. April 1865.

Köͤnigliches Staatsministerium.

von Bodelschwingh. von Roon. von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.

raf von Itzenplitz. von Selchow.

Tarif des jährlichen Einkommens der verschiedenen

Grade im Militair Behufs Berechnung des Gehalts⸗

Verbesserungs⸗Abzuges bei Anstellung im Civildienst.

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Milita

Einkommen.

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Jeder im Civildienst zur Anstel⸗ lung gelangende Offizier hat durch ein Attest des Truppen⸗ theils, welchem er zuletzt ange⸗ hörte, darzuthun, welches Ein⸗ kommen (Gehalt und Servis, bei dem 1. Garde⸗Regiment z. F. und dem Regiment der Gardes du Corps auch Tafel⸗und Kleider⸗ geld) er bei seinem Ausscheiden aus dem Militairdienst bezogen hat. Ebenso hat jeder im Civil⸗ dienst zur Anstellung gelangende Wallmeister, Zeugfeldwebel und Zeugsergeant durch ein Zeugniß der Behörde, bei welcher er zu⸗ letzt gestanden hat, das bei der⸗ selben bezogene Einkommen (Ge⸗ halt, Servis, Brodgeld) nachzu⸗ weisen, desgleichen die Deck⸗Offi⸗ ziere der Marine (1. Klasse: Ober⸗ Steuerleute, Ober⸗Feuerwerker, Ober⸗Bvotsleute, Ober⸗Maschi⸗

werker, Bootsleute, Maschinisten und Zimmerleute).

Oberfeuerwerker, Wacht⸗ meister, Feldwebel und Obermeister, (mit Ausnahme der unter III. bezeichneten Feld⸗

Den bei den Gene⸗ ral⸗Kommandos, bei der General⸗ Inspection der In⸗

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Milita

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Einkommen.

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Bemerkungen.

Etatsmäßige und überzäh⸗

Ober⸗Gefreite,

webel bei den Invaliden⸗Com⸗ pagnieen ꝛc.), ferner die erste Klasse der Matrosen⸗Unter⸗ offiziere, Maschinisten⸗ maaten, Meistersmaaten, Lazarethgehülfen⸗Unter⸗ offiziere der Flotten⸗ Stamm⸗ und Werft⸗Di⸗ vision, so wie Stabswacht⸗ meister der Marine. a) Wachtmeister vom Regi⸗ ment der Garde du Corps b) Feldwebel vom 1. Garde⸗ Regiment z. F. und Stabs⸗ Wachtmeister der Marine c) Die vorbezeichneten Char⸗ gen bei den übrigen Trup⸗ pentheilen.

lige Feldwebel der In⸗ validen⸗Compagnien und Invalidenhäuser, Porte⸗ pee⸗Fähnriche Feuerwer⸗ ker, Sergeanten (tinschl. Vice⸗Feldwebel und Vice⸗Wacht⸗ meister), so wie die 2. Klasse der unter II. bezeichneten Char⸗ gen der Flotten⸗Stamm⸗ und Werft⸗Division. a) Sergeanten 1. Gehalts⸗ Kllasse vom Regiment der Garde du Corps, so wie die aufgeführten Chargen 2. Klasse der Flotten⸗ Stamm⸗ und Werft⸗Divi⸗ sion und die Portepee⸗ Fähnriche des See⸗Ba⸗ taillons und Stabs⸗Ser⸗ geanten der Marine... Sergeanten 1. Gehalts⸗ Klasse beim 1. Garde⸗Regt. z. F., dem Garde⸗Jäger⸗ und Garde⸗Schützen⸗Ba⸗ taillon, der Garde⸗ und Linien⸗Kavallerie, der Ar⸗ tillerie, den Pionieren, dem Train und dem See⸗Ba⸗ taillon, so wie sämmtliche Feuerwerker 1. Klasse... Die unter III. bezeichneten Chargen bei den übrigen Truppentheilen und bezügl. bei dem See⸗Bataillon ..

Trompeter (Regiments⸗ und Bataillons⸗Tamboure, Stabs⸗ Hornisten und Stabs⸗Trompeter der Artillerie, Pioniere und Jäger, etatsmäßige Hautboisten),

Bombardiere der See⸗ Artillerie⸗Compagnien, Matrosen, Heizer, Hand⸗ werker und Lazareth⸗Ge⸗ hülfen der

Marine 1.;,

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Unteroffiziere, Oberjäger,

2. und 3. Klasse, sowie—

Oekonomie ⸗Handwerker der Marine 1. Gehalts⸗

Gemeine (Oekonomie⸗Hand⸗ werker der Land⸗Armee und der 2. Gehalts⸗Klasse bei der Marine) aller Waffen, Matro⸗ sen, Heizer, Handwerker und Lazareth⸗Gehülfen der

Marine 4. Klasse.. 88

genieur⸗Corps u⸗ der Festungen, bei dem 2. Gene⸗ ral⸗Inspecteur der Festungen und der General⸗Inspec⸗ tion der Artillerie, als Registratoren sungirenden Mili⸗ tairpersonen, wird außer dem Ein⸗ kommen ihrer Mi⸗ litair⸗Charge noch die Zulage ange⸗ rechnet, welche sie als Registratoren beziehen.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, mit dem Bemer ken, daß vom 3. d. M. ab hiernach zu verfahren üum wmnmtiek n Beerllin, den 12. April 1865.

Kriegs⸗Ministerium.

von Roon.

Tages⸗Ordnung.

Achtunddreißigste Sitzung des Hauses der Abgeordneten 2 am Donnerstag, den 20. April, Mittags 1 Uh

Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen. Abänderungs⸗Vorschlag zu dem Antrage der XV. Kommission zur Berathung des Antrages des Abgeordneten von Rönne wegen der Prüfung der Rechts⸗ gültigkeit des Allerhöͤchsten Erlasses vom 20. Juni 1864, betreffend die Genehmigung eines Prisen⸗Reglements, so wie der Bestimmun⸗ gen über das Verfahren in Prisensachen. 8 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Das durch Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Königs vom 20. Juni 1864 promulgirte Prisen⸗Reglement nebst den Be⸗ stimmungen über das Verfahren in Prisensachen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der verfassungsmäßigen Genehmigung beider Häuser des Landtags, 8 1 ) diese Genehmigung hierdurch zu ertheilen. Berlin, den 8. April 1865. 14““

1

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Schwar⸗

zenberg, Kaiserlich Königlich österreichischer General der Kavallerie, 6 se. 8

Berlin, 18. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Historienmaler Professor Pfannschmidt in Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Bel⸗ gier Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 8

5

Preußen. Berlin, 17. April. Se. Majestät der wohnten am Oster⸗Sonntage mit Ihrer Majestät der Königin, so wie Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe und den Königlichen Prin⸗ en und Prinzessinnen dem Gottesdienst im Dome bei und fuhren um 12 Uhr Mittags mit Ihrer Majestät der Königin nach Schloß Babelsberg. Allerhöchstdieselben verweilten dort längere Zeit im Schloß und Park, besuchten den erkrankten Hofgärtner Kindermann und kehrten um 2 Uhr nach Berlin zurück. Nach einer Spazier⸗ fahrt nahmen des Königs Majestät den Vortrag des Minister⸗Prä⸗ sidenten von Bismarck⸗Schönhausen entgegen und empfingen den K. K. österreichischen General der Kavallerie Fürsten Edmund Schwar⸗ zenberg, den des Kaisers von Oesterreich Majestät zur Feier der Grundsteinlegung hierher zu senden geruht haben.

Das Diner der Königlichen Familie fand bei Ihren Majestäten im Königlichen Palais statt. b b

Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen Vormittags den Hof⸗Baurath Strack, welcher die Ehre hatte, Zeich⸗ nungen vorzulegen. u]

Der Kaiserlich französische Bokschafter, Herr Benedetti, überreichte im Auftrage seines Souverains am vorigen Sonnabend Sr. Majestät dem Könige das Werk seines Kaiserlichen Herrn über Julius Cäsar.

Se. Majestät der König wohnten heute dem Gottes⸗ dienste im Dome bei, nahmen die Vorträge des Ministers Grafen von Eulenburg und des Wirklichen Geheimen Raths von Olfers ent⸗ gegen und empfingen den Großberzoglich mecklenburgischen Ober⸗ Stallmeister von Brandenstein, welcher die Todesnachricht Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin überreichte. 1A6“*“

18. April. Ihre Majestät die Königin wohnte am Charfreitage der Passions⸗Musik in der Sing⸗Akademie bei. Am Sonnabend Abend wohnte Ihre Majestät die Königin der liturgischen Andacht bei. 8

Heute wonnte, Ihre Majestät die Königin der Grundsteinlegung

iin Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und

deren beiden ältesten Kinder bei.

15. April. Am verflossenen Sonnabend begab sich Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Kronprinz 10 Uhr Morgens zu Sr. a. jestät dem Könige, und nahm später die Meldungen 18 manns v. Luck vom 5. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 42, des Seconde⸗Lieutenants Kehl I. vom 5. Westfälischen Infanterie⸗