b.
4) I. Personen⸗Post zwischen Neustadt⸗Ebersw. Bhf. und Oderberg:
5) II. Personen⸗Post zwischen Neustadt⸗Ebersw. Bhf. und Oderberg.
9
1.
88
11) Personen⸗Post zwischen Templin und Wilmersdorf:
mmiliit ernn “
in Templin 1225 Uhr Nachts; ersonen⸗Post zwischen Lychen und Prenzlau:
in Boitzenburg 1115 Uhr Abds.,
8 in Freienwalde 1140 Uhr Vorm.,
Personen⸗Post zwischen Angermünde und Königsberg N. M:
““ Berlin 222 Uhr, nach Stettin und Stralsund 317 Uhr Nachm.
10) III. Personen⸗Post zwischen Angermünde und Königsberg N⸗M.:
in Angermünde 655 Uhr Abds. zum Anschluß 8 saͤmmiliche
in Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 2 Uhr Nachm., zum Anschluß e ’ 8 bes e genannten Züge. 8 “ 1; ersonen⸗Post zwischen Neustadt⸗Ebersw. Bhf. und Wri bee. Bhf. 910 Uhr Abds 4 . nach Ankunft der Züge aus Stetti 7 8 8 hie. 8 Züge aus Stettin und aus Berlin 813 in Freienwalde 1115 Uhr Abds., 8 in Wrietzen 1230 Uhr früh, aus Wrietzen 5 Uhr Nachm, in Freienwalde 6 Uhr Abds., 4X“ in Neustadt ⸗Ebersw. Bhf. 815 Uhr Abds., zum Anschluß Züge nach Stettin 813 und Berlin 847 Abds.
an die
Aus Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 915 Uhr Vorm, nach Ankunft der
Züge aus Berlin 813 und 858, aus Stettin 849 Vorm.,
in Oderberg 1125 Uhr Vorm.,
aus Oderberg 515 Uhr früh,
1. Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 725 Uhr früh, zum Anschluß an die vorstehend bezeichneten Züge.
Aus Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 9 Uhr Abds.; nach Ankunft der Züge aus Berlin 813 und aus Stettin 847 Abds., 8 in Oderberg 1110 Uhr Abds., aus Oderberg 515 Uhr Nachm., in Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 725 Abds. zum Anschluß an die vor⸗ stehend bezeichneten Züge. Personen⸗Post zwischen Joachimsthal und Neustadt⸗Ebersw. Bhf.: Aus Joachimsthal 540 Uhr früh, in Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 745 Uhr früh, zum Anschluß an die Frühzüge nach Berlin, Stettin und Stralsund, aus Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 915 Uhr Vorm., nach Ankunft der Frühzüge von Berlin und Stettin, b in Joachimsthal 1115 Uhr Vorm. v“ 8 Personen⸗Post zwischen Joachimsthal und Neustadt⸗Ebersw. Bhf.: Aus Joachimsthal 530 Uhr Nachm., G in Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 730 Uhr Abds., zum Anschluß an die hethebena⸗ 1“ und Berlin, aus Neustadt⸗Ebersw. Bhf. 9 Uhr Abds., na Ankunft di ü in Joachimsthal 11 Uhr Abbs u 1““ Personen⸗Post zwischen Angermünde und Koͤnigsberg N. M.: Aus Angermünde 11 Uhr Vorm., nach Ankunft sämmtlicher in Schwedt 1 Uhr Nachm., 8 “ 6 in Königsberg NM. 35 Uhr Rachm.; aus Königsberg NM., 330 Uhr früh, in e 510 früh, in Angermünde 725 Uhr früh zum Anschluß an die Züge nach Berlin 87 Uhr, nach Stettin 854 Uhr, nach S 1019 Uhr Vorm. 8 11““
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8 Angermünde 345 Uhr Nachm., nach Ankunft der Züge von Pasewalk 156 Uhr, von Stettin 222 18 von Berlin 312 Uhr Nachm.,
n Königsberg N. M. 750 Uhr Abds., P1““ “
aus Königsberg N. M. 930 Uhr Vorm.,
in Schwedt 118 Uhr Vorm,, ““ in Angermünde 120 Uhr Nachm. zum Anschluß an die Züge nach
und resp. 331 Uhr Nachm.
Aus Angermünde 930 Uhr Abds., nach Ankunft sämmtlicher Abendzüge, in Schwedt 1130 Uhr Abds.,
in Königsberg N. M. 135 Uhr Abds.,
aus Königsberg N. M. 3 Uhr Nachm,
in Schwedt 440 Uhr Nachm, 11“]
Abendzüge. 111““ Aus Templin 535 Uhr früh, in “ 3oEboboo in Wilmersdorf 930 Uhr Vorm., zum Anschlusse an die Züge nach Berlin 1022 Uhr, nach Stralsund 1038 Uhr aus Wilmersdorf 830 Uhr Abds., nach Ankunft des Zuges aus Berlin 749 in Gerswalde 945 Uhr Abds,
aus Lychen 315 Uhr früh, in Boitzenburg 525 Uhr früh, in uu Fu e fiseaha an die Züge nach valk resp. Stettin 745 Uhr, nach Be lin 9 Rüerihghns 11¹1 Uhr Verm, E au renzlau 915 Uhr Abds., nach Ankunft des Z Berlin 823 Uhr Abds., “ 8 38 G 8—
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11“
2
Pasewalk 745 Uhr, nach B 1 45 Uhr, nach Berlin t 12 Uhr Vorm., “ aus Prenzlau 12 Uhr Mitt, nach Ankunft der Zü 2 sund 926 Uhr, aus Berlin 117 Vorm,, 1u“ in Gramzow 149 Uhr Nachm., v1XA“ aus Gramzow 6 Uhr Abds⸗, “ Cb11m Passow 7 Uhr Abds., zum Anschluß an die Züg hs 738 Uhr, nach Stettin 921 Uhr Abds. eaes an Verlh 14) Personen⸗Post zwischen Pasewalt und Straßburg U. M.: 8 aus Pasewalk 945 Uhr Abds., nach Ankunft der Zü -.* “ Stettin 845 Uhr Abds., von Berlin 93 Abds., e⸗ in Straßburg 1133 Uhr Abds., 1 ö“ 1 ö 615 Uhr früb, “ 8 in Pasewa 5 Uhr Vorm., zum Anschluß an die Zü 1 Berlin 9, nach Stettin 97 Uhr “ “ 15) Personen⸗Post zwischen Brüssow und Löcknitz: ““ 545 Uhr früh, 8 in Löcknitz 715 Uhr früh, zum Anschluß an die Zü Jas walk 8 Uhr Vorm., nach Stettin 935 Uhr “ aus Löcknitz 1145 Uhr Vorm., nach Ankunft der Züge von Pase⸗ walk 935, von Stettin 117 Uhr Vorm. Iin Brüssow 115 Uhr Nachm. u Potsdam, den 29. April 1865. 8 Der Ober⸗Post⸗Direktor. Balde.
“ S 8 i “ liches. Preußen. VBer in, 1. Mati. Se. Majestaͤt d König nahmen heute im Beisein des üichetasbiih ee dee mmältia rischen Meldungen des General⸗Majors v. Gordon, der Obersten Weise und Minameyer, des Majors Grafen zu Dohna und des K. K. Lieutenants Baron v. Holtzhausen und aus den Händen der “ die Rapporte des Regiments der Garde du Corps des . v 3. F. und des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments sowie der Leibkompagnieen entgegen, empfingen hierauf den Vortrag des Militair⸗Kabinets und des Kriegs⸗Ministers, begaben sich Sa 1 Uhr nach dem Bahnhof der Anhaltischen Eisenbahn, um daselbst Necleshes der verwittweten Königin von Bayern Abschied „ und empfinge Palais 8 . ..“ — n, nach dem Palais zurückgekehrt, den
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz gestern der Kirchenparade in Potsdam bei, 8; 111“ kehr den Legationsrath und General⸗Konsul von Rehfues und “ 11““ Grafen Stillfried .
Von Ihrer Königlichen Hoheit der Fra 1 rin⸗ wurden Ihre Durchlaucht 1 Frau SGge Alrten von Radziwill und Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin zu Putbus empfangen, und sattete Höchstderselben Jbre Königliche Hoheit die IZJ von Hessen einen Besuch ab ö“ m 2 hr nahmen die Kronprinzli 5 in Gemeinschaft des Prinzen und der 1 agrhcefsth e Hessen, “ Hoheit, den Thee ein. 8 1““ Post⸗Anweisun 8⸗Verkehr durch di Post⸗Anstalten in Berlin den Seren ist a dis 30. April d. J. solgender: In Berlin zur Post gegeben: 1-. außerhalb 14,110 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 207 598 Thlr. 10 Sgr. 1 Pf., für Cinwohner in Berlin 2204 Post⸗Anwei⸗ sungen, im Ganzen auf 21,413 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf.; nach Ber⸗ lin gerichtet von außerhalb: 44,954 Post⸗Anweisungen, im Ganzen 5 8 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf.
— Die po izeilichen Haussuchungen betreffend, si reits i dem Cirkular⸗Erlasse vom 13. Juni 8849 hüeee tinsai fü die 1 82 132) die Grundsätze festgestellt wor⸗ en, olizeibehörden bei Vornahme von Haussuchungen zu beobachten haben, und es ist in dieser Verfügung namentli 8 “ daß in der Regel die Polizeibehörden e 16. Veranlassung seitens der Staatsanwaltschaft Haussuchungen über⸗ haupt nicht vorzunehmen haben, so wie daß eine Ausnahme hier⸗ von nur dann eintreten darf, wenn durch die Communication mit der Staatsanwaltschaft eine solche Verzögerung zu be⸗ sorgen steht, daß der Zweck der Haussuchung, die Aufklärung der Sache, muthmaßlich verfehlt werden möchte. Da gegen diese Vorschriften vielfach verstoßen und, namentlich bei der Ver⸗ folgung von Uebertretungen, die Ausnahme nicht selten zur Regel gemacht wird, so fordert eine Ministerialverfügung die Königlichen Regierungen auf, die ihr untergeordneten Polizeibehörden um so mehr zur strengsten Innehaltung dieser Vorschriften anzuweisen, als vielfach mit Haussuchungen vorgegangen worden ist, wo sie entweder überhaupt entbehrlich, oder doch jedenfalls nicht so dringend gewesen sind, um nicht zuvor die nöthige Communication mit der Staats⸗
in Lychen 135 Uhr früh.
13) Personen⸗Post zwischen Passow und Prenzlau:
Aus Fasoh⸗ 10 Uhr Abds., nach Ankunft der Züge aus Stettin in Gramzow 1 t Uhr Abds.,.,. eh git .
aus Gramzow 545 Uhr früh, qqE11I1616q6 in Prenzlau 128 Uhr früh, zum Anschluß an die
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anwaltschaft eintreten zu lassen und deren Bestimmung abzuwa te Diese Ministerialverfügung ist jetzt von Seiten der Hebörden krhtt dem Bemerken republizirt worden, daß Ortsgerichten grund⸗ sätzlich die Vornahme von Haussuchungen nicht zusteht.
Danzig, 29. April. Heute Nachmittag, meldet das »Dampf⸗ boot«, legte Sr. Majestät Fregatte »Niobe« an die Königliche Werft, um kleine Reparaturen vorzunehmen und für weitere Kreuzfahrten auf der Ostsee, Material und Proviant an Bord zu nehmen.
.“
Posen, Der General⸗Administrator der Erzdiözese Posen, Domdechant von Brzezinski, hat, wie der »Pos. Ztg.⸗ geschrieben wird, unterm 21. d. Mts. ein Rundschreiben an die ihm untergebene Welt⸗ und Klostergeistlichkeit, so wie an alle Diözesanen erlassen, durch welches der vom verstorbenen Erzbischof von Przyluski binterlassene Hirtenbrief in Bezug auf die päpstliche Encyclica veröffentlicht und die offizielle Verkündigung der Encyclica angeordnet
wird. Die Zeit und die Art und Weise der Abhaltung des durch
neyclica angeordneten Jubiläums sollen später bestimmt werden. Halle, 29. April. Wie die »N. Hallesche Ztg. vernimmt,
ist auch der hiesigen Universität (gleiches ist nämlich anderweitig aus gemeldet worden) eine Ministerialverfügung zugegangen,
welche die obligatorischen Testate über fleißigen Besuch der
2
Vorlesungen abgeschafft werden. Demgemäß wird in die Anmelde⸗ bücher der Studirenden und später in die Abgangszeugnisse für jede einzelne Vorlesung nur das Datum der Anmeldung und der Ab⸗
meldung beim Dozenten eingetragen. —
Cöln, 29. April. Gestern, wird der »„Düsseldorfer Ztg.« ge⸗ meldet, besichtigte der Erzbischof von Smyrna; apostolischer Vikar von Kleinasien, Msgr. Spaccapietra, unsern Dom, in Begleitung seines Hofkaplans und eines Paters des hiesigen Lazaristenklosters, in welchem er hier logirt. Der Prälat ist auf einer längeren Reise durch Deutschland begriffen und wird sich später über Wien und
—
Triest nach Rom begeben. 1“” 9 1 1 Der Erzbisthums⸗Verweser, Herr Weihbischof Dr. Baudri, hat
den »Köln. Blättern⸗ zufolge, unter dem 25. April d. J. folgende
erfügung erlassen: 85 15. Nai d. J. sind 50 Jahre verflossen, seitdem die Rheinpro⸗ vinz von dem Joche der Fremdherrschaft befreit und mit der Krone Preu⸗ ßen vereinigt worden ist. Allwärts im Lande giebt sich die Absicht kund, diesen Tag in dankbarer Erinnerung an die vielen Wohlthaten, welche uns von da ab während der Zeit eines halben Jahrhunderts zugeflossen sind, festlich zu begehen. Denn die Provinz hat seitdem durch Gottes gnädige Fügung und die Weisheit unserer erlauchten Könige das hohe Glück gehabt, eines ungestörten Friedens zu genießen, der materielle Wohlstand ist in nie geahnter Weise gestiegen und die geistigen Inter⸗ essen des⸗ Volkes sind nicht minder gefoͤrdert worden. Der Kirche namentlich ist durch die besondere Huld und Weisheit der er⸗ habenen Könige aus dem Hause Hohenzollern außer vielen anderen Gunstbezeigungen die erforderliche Selbstständigkeit gewährt worden, um ihren hohen Beruf für das zeitliche und ewige Glück des Volkes mit segensreichem Erfolge erfüllen zu können. Alles dieses, legt uns die heilige Pflicht auf, Gott, dem Spender alles Guten, für so viele und große Gna⸗ den in feierlicher Weise unseren schuldigen Dank darzubringen, und Ihn inständigst zu bitten, daß Er, der Allgütige, unseren allergnädigsten Konig und das ganze Königliche Haus segnen, erhalten und beschützen, uns aber die Gnade verleihen wolle, auch fortan unter der hohen Regierung dieses erlauchten Hauses in ungestörtem Frieden des reichen Segens von oben zu genießen, Ihm nach Seinem heiligen Willen und Gesetz zu dienen und uns der ewigen Belohnung würdig zu machen. Wir verordnen hierdurch, daß zu dem Ende in den Städten, in welchen sich Ig Kirchen befinden, in der Hauptkirche so wie außer denselben in jeder Pfarrkirche am Montag den 15. Mai d. J. ein feierliches Hochamt mit TPe Deum abgehalten un 1 als 8
dem Hochamte mit allen Glocken eingeläutet werde. Gegenwärtiger Erlaß soll am Sonntage vorher in allen Kirchen der Erzdiözese von der Kanzel
verlesen werden. b Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 28. April. Die hiesige »Nordd. Zeitung« veröffentlicht folgende (im telegr. Auszuge schon mitgetheilte) Cirkular⸗Verfügung des Herrn von Bismarck vom 18. April an die Königlich preußischen Konsular⸗Agenten: .
Da nach Inhalt des zwischen Preußen, Oesterreich und Daͤnemark am 30. Oktober v. J. abgeschlossenen Friedensvertrages die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg in den Mitbesitz von Preußen über⸗ gegangen sind, so haben die Angehörigen dieser Länder Anspruch auf den Beistand der Königlichen Konsular⸗Aemter. An Orten, an welchen sich gleichzeitig eine Kaiserlich Oesterreichische Konsularbehörde befindet, haben dieselben die Wahl, ob sie sich an diese oder an das Königlich
—
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Preußische Konsularamt wenden wollen. Tritt der letztere Fall ein,
so haben sich die Königlichen General⸗Konsuln, Konsuln, Vice⸗Kon⸗ suln und Konsular⸗Agenten derselben ebenso wie der Preußischen Staats „Angehörigen anzunehmen. — Dabei wird unter Bezug⸗ nahme auf das Cirkular vom 16. November v. J. bemerkt, daß die Schleswig⸗Holsteinischen Schiffe zwar zur Führung der preußischen Flagge berechtigt sind und daß die Zusatzbestimmung 6 zu K. 1. des Konsular⸗ Reglements (Allgemeine Dienst⸗Instruction Seite 7) auf dieselben An⸗ wendung findet, daß aber diese Schiffe auf den Beistand der Königlichen Konsular⸗Aemter auch dann Anspruch haben, wenn sie unter österreichischer Flagge oder unter der provisorischen Flagge der Elbherzogthümer (blau/ weiß, roth in horizontalen Streifen mit einem gelben Felde in dem blauen Streifen) fahren. 1“
Mit Rücksicht auf die am 29. Mai in Kiel abzubaltende Ver⸗ sammlung Behufs Gründung eines allgemeinen deutschen Vereins zur Rettung Schiffbrüchiger bildete sich am 27. April daselbst ein Comité. Dasselbe wird die für den Empfang der Theilnehmer an jener Versammlung nöthigen Vorbereitungen treffen und sonstige Vorarbeiten ausführen. b dnn
Die Kieler Stadtbehörden haben beschlossen, im Allgemeinen ihre Bereitwilligkeit auszusprechen, der »Norddeutschen Schiffsbau⸗ Gesellschaft« zu gestatten, daß sie eine Verbindung der Stadt mit dem
d diese Feier sowohl am Vorabende als auch vor
jenseitigen Ufer von der Gegend des Kirchhofes aus herstelle und den innerhalb dieser Verbindung liegenden Theil der Hafenbucht, die so⸗ genannte »Hörn⸗, trocken lege. Doch sind spezielle Verhandlungen mit der Gesellschaft und Benehmungen mit der Landes⸗Regierung über das Projekt vorbehalten.
Frankfurt a. M., 29. April. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 27. April lautet, wie folgt: Die Bundesversammlung empfing die Anzeige, daß der seitherige präsidirende Bevollmächtigte der Bundes⸗Militair⸗Kommission, Gene- ral⸗Major Freiherr von Rzikowsky, unter gleichzeitiger Ernen- nung zum Feldmarschall⸗Lieutenant abberufen und an seine Stelle der K. K. General Major Freiherr Packenj von Kielstädten er⸗ nannt worden sei. Von der K. K. österreichischen Regierung wurde ferner mit Beziehung auf den Bundesbeschluß vom 8. Oktober 1863 die Erklärung abgegeben: die Kaiserliche Regierung sei geneigt, unter Vorbehalt seinerzeitiger verfassungsmäßiger Behandlung,
1) der von der in Folge Bundesbeschlusses vom 5. Dezember 1861 einberufenen Kommission von Fachmännern entworfenen Ver⸗ einbarung über die bei Gewährung des Patentschutzes für Erfindun⸗ gen zu beobachtenden allgemeinen Bestimmungen beizutreten und diese Bestimmungen zur gesetzlichen Geltung zu bringen, und
2) auch der von dieser Kommission entworfenen Vereinbarung über gegenseitige Geltung der Patente sich anzuschließen, wenn noch der Beitritt einer hinreichenden Anzahl anderer deutscher Staaten erfolgt, welche zusammen ein Gebiet von angemessener Größe für die Wirksamkeit der Vereinspatente herstellen. — Von dem Ausschuß zur Vollziehung des vierzehnten Artikels der Bundesakte ward über eine Beschwerde des Grafen von Erbach⸗Erbach wegen Zurückgabe entzogenen Eigenthums Bericht erstattet, und darauf der Beschluß gefaßt, in einer späteren Sitzung darüber abzustimmen. Ein Vor⸗ trag des Militair⸗Ausschusses betraf die sämmtlichen Rechnungen der Bundesfestung Luxemburg aus dem Jahre 1861, deren Er⸗ ledigung nunmehr ausgesprochen wurde. — Auf Antrag des han⸗ delspolitischen Ausschusses ward der Beschluß gefaßt, wegen der an⸗ gestrebten Einführung gleichen Maßes und Gewichtes in allen Bundes⸗ staaten nochmals eine Kommission von Fachmännern niederzusetzen und dieselbe zu beauftragen, auf Grundlage des bereits vorliegenden, im Prinzip nahezu von sämmtlichen hohen Bundesregierungen ge⸗ billigten Sachverständigen⸗Gutachtens, alle diejenigen Punkte des Systems und der Ausführung, deren unbedingte Uebereinstimmung
in allen Staaten festzuhalten sein würde, definitiv zu formuliren
und in einer zur Publication geeigneten Weise zu redigiren. Von der Koͤniglich preußischen Regierung ward bieran die Erklärung ge⸗ knüpft, daß dieselbe an den desfallsigen Berathungen sich betheiligen 8 werde und daß der bevorstehende Sommer als geeigneter Zeitpunkt für die Zusammenkunft der Kommission erscheine. (Fr. Bl.) Nassau. Wiesbaden, 29. April. Die heutige öffentliche Sitzung der Ständeversammlung, in welcher über die Anfor⸗ derung von zwei Steuersimpel pro 1865 verhandelt werden sollte,
kam nicht zu Stande. In der vorhergegangenen Ausschußsitzung
gaben die Mitglieder der Linken aus der Zweiten Kammer folgende Erklärung ab:
„Nachdem durch die Weigerung von 11 Mitgliedern, an den Wahl⸗ prüfungen Theil zu nehmen, fernere Sitzungen der Zweiten Kammer vor⸗ erst unmöglich geworden sind und aus demselben Grunde auch in der Ständeversammlung Landtagsgeschäfte nicht zur Erledigung gebracht wer⸗ den können, halten wir es für ein Gebot der Schicklichkeit, auf ferneren Diätenbezug auf so lange zu verzichten, bis das verehrliche Präsidium in der Lage sein wird, uns zur regelmäßigen Vorlage von Landtagsarbeiten wieder einladen zu können. Indem wir das hiermit thun, erklären wir uns zugleich bereit, auf Einladung jeden Augenblick uns zur Theilnahme an ordentlichen Sitzungen einzufinden« 9
Der Abgeordnete Raht brachte sodann den Antrag ein, di 11 Mitglieder der Rechten der zweiten Kammer so lange von der Theilnahme an den Verhandlungen der Ständeversammlung aus⸗ zuschließen, bis sie ihre Weigerung der Theilnahme an den Wahl⸗ prüfungen zurückgenommen haben, und den Geh. Regierungsrath von Trapp als Vertreter des Grafen von Schönborn so lange als nicht berechtigt zu erklären, an den Verhandlungen des Landtags Antheil zu nehmen, bis er gehörige Vollmacht seines Mandanten bei⸗ gebracht habe. Der Präsident der Stände⸗Versammlung, Prinz Nicolas, machte hierauf von dem ihm nach der Geschäftsordnung zustehenden Rechte Gebrauch und kündigte an, daß die auf heute bestimmte öffentliche Sitzung nicht stattfinde. (Fr. I b
Luxemburg) 26. April. Das fünfzigjährige Dienstjubiläum unseres Gouverneurs, Generals der Infanterie von Brauchitsch,
wurde gestern Abend, dem Luxemb. »Wort⸗ zufolge, von der Gar⸗ nison durch großen Zapfenstreich, Fackelzug zum Gouvernements⸗ Hotel und durch 50 Fanonenschüsse gefeiert; auch die Luxemburgi⸗ schen Behörden beglückwünschten heute den General zu seiner langen, ehrenvollen Dienstzeit und am Abend brachten die städtischen Musik⸗ Corps dem Gefeierten eine Serenade. .
Hesterreich Wien, 29. April. Im Abgeordnetenbause wurde gestern mit den Berathungen über Erfordernisse des Staats⸗ Ministeriums fortgefahren. Ein lebhafter Kampf entspann sich über die Kosten der politisch Verwaltung in den Kronländern, bei
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