1865 / 121 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verpflichtung, dem dafür, daß ein unter solchen Bedingungen eingesetzter Fürst nicht

8 8 ““ E 8 wand für das Land, und für die Regierung die e Regelung als gleichberechtigtes und stimmfäbiges Mitglied in den Kreis der

be 1“ kegierungen vorgezogen, von selbst hatte die Anleihe nicht in der Absicht ablehnen können, di finiti Sofortige Lossagung von dem Londoner Vertrage und Königliche Regierung in der Vertretung deutschen Rrchtes n, die Landtage die Gründe darzulegen, welche eine definitiv V ges 2 n b Vereinbarungen von 1851/52, Anfechtung der ein 8185 8. 88 dh meph sondern nur in der irrigen Voraussetzung, daß die g läb. bisher verhindert haben. V Souveraine des deutschen Bundes eingeführt werden könne. Die bewaffnete Durchführung der Ansprüche des Eroprih . V Regierung diese Vertretung nicht übernehmen und durchführe nigliche Eine rein legistische Entscheidung ist unmöglich, jede denkbare Bedingungen gingen nur auf den individuellen Gewinn Preußens, burg. Wenn die Königliche Regierung diesen 8 neh Tgufhe sea,h den dazu geeigneten Augenblick nach Maßgabe 8 Lösung muß darin besteben, die Rechtsfrage und das politische Be⸗- wäbrend Oester eich und der Bund Anspruch auf das hätten, was konnte sie wahrscheinlich auf eine Majorität in de gerxaxen⸗ so tischen Lage für eingetreten hielt. e dürfniß auszugleichen. Denn jeder der in dem älteren Recht beruhen⸗ die Herzogthümer an Wehrkraft zu Lande und zu See leisten könn⸗ lung rechnen, aber nicht auf die Zustimmun Fversamm⸗ Der Verlauf des Krieges ist bekannt. den Ansprüche erstreckt sich nach der Rechtsansicht, welche die Königliche ten. Lie Kaiserliche Regierung sei bereit zu bewilligen, daß Rends⸗ dennoch, unter dem Dissense dieser Gae b ““ Wurde 8 Er wurde unterbrochen durch die Konferenz von Vertret Regierung ich bisher hat bilden können, nur auf Stücke, die Cession burg zur Bundesfestung erboben werde, daß Preußen den Kieler so trat die Möglichkeit einer Gruppirung aller M“ ““ Mächte, die den Londoner Vertrag unterzeichnet hatten a der Christians IX. gebt auf das Ganze; aber berechtigt Oesterreich und Hafen für seine Marine, eine Kanal⸗Verbindung zwischen beiden um den damaligen Standpuntt Oesterreichs auf u“ Plchte deutschen Bundes, welche am 25. April in London 6s reußen zu gleichen Antheilen und doch stüͤnde eine Zer. Meeren und den Eintritt des neuen Staates in den preußischen Zoll⸗ doner Vertrages in nahe Aussicht, und der nterver hsic e Fen. um Mittel zur Herstellung des Friedens aufzusuchen. Die da ihah stückelung oder Trennung der Lande so sehr im Widerspruch ETöu“ verlange. Indessen sei, so lange die Frage der Souverainetät unterzeichner des letzteren wäre durch den schöoffe C“ seits erhobene Forderung, vorweg die Vereinbarungen von v ihren eigenen und den deutschen Interessen, und mit den Wünschen in der Schwebe bleibe, für Oetail⸗Verbandlungen kein Boden. ens von demselben die Thür geöffnet Pra. als Basis anzunehmen, batten Preußen und Oeste⸗ 8. und Bedürfnissen der Bevölkerung, daß sier als unmöglich bezeichnet Oesterreich lehne das mitgetbeilte Programm ab, und schließe eine Eventualität gegenüber erschien der zujalir 1“ als durch das Jaktum des Krieges rechtlich beseitigt, abgeleh werden darf. 1 Pbase der Verhandlungen, in der definitive Vereinbarungen über⸗ nach Prüfung der militairisch 8 Königlichen Regierung, den Antrag als Voraussetzung für die ge Auch Aus diesen Voraussetzungen, über welche die beiden Mächte ein⸗ haupt nicht möglich. Abwägung der 11““ 1116“*“ und nach tät der dänischen Monarchie zu Grunde zu 1AX“X“ Integri verstanden, zog die Kaiserlich österreichische Regierung den Schluß 8 Die Königliche Regierung glaubt zu wissen, daß der Gang,⸗ den Krieges auf die Verhältnisse innerhalb 88 98 ir hungen eines schen Maͤchte nicht annehmen. daß keine andere, als eine politisch Lösung möglich sei, und schlug sie genommen; und die Richtung der öffentlichen Meinung des er Herzogthümer, auf das Interesse Peeußens, 84 S Zutunft .“ brachten ihrerseits kein Programm zu der Konferen in diesem Sinne unterm 12. November v. J vor, die aus Art. III. Landes parallel laufen. Ein enger Anschluß der Herzogthümer an eitender, aber haupisächlich mit Se 113 8 vom Bunde zu Seinen Zweck: durch Herstellung eines gerechten und Rw. sJeaee nur des Wiener Friedens erworbenen Rechte weieer an den Erbprinzen Preußen wird allseitig gefordert und erwariet, die wirkliche Einver⸗ Bundeskrieg für einen Prätendenten dessen Recht shr 1 führender standes in Schleswig⸗Holstein, durch Bürgschaften gegen che n Zu⸗ von Augustenburg zu cediren, vorbehaltlich einer Austrägal⸗Instanz leibung segaf gewünscht. Die Königliche 5 ist der Ueber⸗ b war, als unannehmbar. Geleitet üh ] Entschlu 2 nachgewiesen kehr dänischer Bedrückung der Herzogthümer den 8de 8 Wabr⸗ für den Großherzog von Oldenburg. aae 1 ““ zeugung, daß die letztere Lösung an sich ie zweckmäßigste wäre, der deutschen Sache das Aeußerste zu erlangen 8S isse, zu Gunsten V heit zu sichern. Sie hofften und bemübten sich Fiefen A 8 äbr⸗ Die Königliche Regierung ist diesem Vorschlage prinzipiell in nicht nur für Preußen, sondern auch für Deutschland und die Herzog⸗ tischen Gesammtlage erreichbar schien 84 8 nach der poli⸗ weitergehenden Bruch des europäischen Friebens u err ohne soweit nicht entgegengetreten, als sie in ibrer Antwort vom 13. De- tbümer selbst; aber sie verkeunt nicht/ daß sie fur Preußen mit großen günstiger Gruppirung der andern d berben Btuch unter un⸗ (se waren genöthigt, in ihren Vorbereitungen 8 aber zember erklärte, daß sie weder die Augustenburger noch die Olden⸗ finanziellen Opfern in Betreff der Kriegskosten und der Staatsschulden und erreichte die Königliche Regierung 8 heeren cgee⸗ erstrebte Auge zu fassen, daß ihnen dies nicht gelingen sollte burger Kandidatur ausschließe; aber sie müsse darauf balten, daß die verbunden sein würde, und sie baͤlt dieselbe nicht in dem Maße durch volles Einverständniß dü.e L1“ vertrauens⸗ Nachdem die Erreichung ihres Zieles sich in and 8 Entscheidung für den einen Bewerber nicht dem anderen und seinen das Staatsinteresse für geboten, daß ibre Durchfübrung unter allen Wahrung der deutschen Interessen asttache e. hischen über den zur als unmöglich erwiesen hatte, schien beiden deutsch 8.he Formeg Freunden in und außer Deutschland den Eindruck der Willkürlichkeit Umsänden und ohne Rücksicht auf die Erbaltung des Friedens Der Versuch, den Bund an der gem so 4 CCTö“ Moment gekommen, die vpöllige Lostrennun d 188 kgchtten der mache. Sie würde sich, sobald sie eine Schädigung der preußischen erstrebt werden müsse. Dagegen glaubt sie an denjenigen Bedin- scheiterte an dem ablehnenden Kenchlusse vo zu betheiligen, drücklich zu fordern. Als Modus dieser 111““ aus. Ignteressen zu befürchten hätte, der Verpflichtung nicht ent. gungen unter allen Umständen festbalten zu sollen, zu deren Auf⸗ worauf beide Mächte das weitere Verfahren 5 11 1864, reich, durch das Recht der Eroberung zu ergän 8. la Oester⸗ ziehen können, auch die Prüfung der brande burgischen Ansprüche stellung Preußen, aus der Pflicht zum militairischen Schutze de ständig in die Hand nahmen. Sie E“ L“ selbst⸗ sprüchen des Erbprinzen von Augustenburg 81e Esür. den An⸗ u verlangen, denn, während Oesterreich auf diesen Besitz, der geo⸗ Herzogrbumer wie des eigenen Landes und zur Entwicklung der deut⸗ n die Kopenhagener Regierung die Küfförberunt B . Ee 1864 politische Transaction, nicht als eine Entscheidun 8 R als en graphischen Verhältnisse wegen, keinen Werth lege, seien die gesamm⸗ schen Wehrkraft zur See, die Berechtigung schöpft. So. lange⸗ bis Gesetz vom 18. November binnen 48 Stund 8, c8 Verfassungs⸗ schlug Preußen mit Oesterreich in der Sitzun 68 28. ichtsfrage ten staatlichen und wirthschaftlichen Interessen Preußens an der die auf diesem Gebiete für Preußen notbwendigen Einrichtungen und dadurch wenigstens den vorherigen 5 da weder aufzuheben Lösung vor. In den damit zusammenhän 8 ¹ Mai diese künftigen Gestaltung der Herzogtbümer wesentlich betbeiligt, schulde zweifellos sichergestellt sind, muß das Prorisorium und mit ihm die vendige Vorbedingung jeder Vel ZE1 als die noth- über die Grenze des zu bildenden Staates 8 1 zerhandlungen die preußische Regierung es dem eigenen Lande, Bürgschasten dafür Oeccupation fortdauern und die Regierung ist der Zustimmung des stellen. 3 en Verhandlung wieder herzu⸗- fragung der Bevölkerung gegen die verschied sh Przußen die Ve⸗ zu gewinnen, daß die Befriedigung und Achtung dieser Interessen Landes gewiß, wenn sie ibren Besitz in den Herzogthuͤmern bis dabin Die Mitwirkung Oesterreichs verringerte allerdings die W vorgeschlagenen Grenzlinien. Dieses Prinzip fand ö Reustalen nicht von dem zweifelhaften guten Willen des Landesherrn, von aufrecht erbält. Sie wartet die Prüfung und Klärung der Rechts. scheinlichkeit der möglichen, verminderte die Gefah ngs die Wahr⸗ V anderer Mächte indessen nur in der beschränkten A nersst items er Sümmung der Stände, von dem Spiel der Parteien abhängig frage ab, sie ist zu Verständigungen bereit, welche/ diese Frage mit den Intervention; weer kar 1 bep. eittirenen⸗ die Theile der Herzogthuͤmer, welche füdlich von en nwendung auf bleibe. Solche Bürgschaften würden darin zu finden sein, daß die V dem politischen Bedürfniß versöhnend, dem Interesse Preußens, der ung der Verbältnisse, für ein Vnr fen gbesgen Weg. gesteigerte Span⸗ annehmbaren Grenzlinie Deutschland zugewiesen an sich un⸗ Militair⸗Organisation der Herzogthümer in ein festes Verhältniß zu Herzogtbümer und Deutschlands genüͤgen, und wird in den Wünschen zu treffen. Die Regierung hatte S. W 8b b Fürsorge Mit dem Ablauf des nicht verlängerten Waff Reasc sollten. er preußischen gesetzt, die maritimen Wehrkräfte für die preußische und Ueberzeugungen der Bevölkerung der Herzogtbümer, sobald es simmung zu einer Anleibe von zwölf em Landtage die Zu⸗ der Krieg seinen Fortgang Es verstand sich vo selbst sanse nabm Marine nutzbar gemacht, die natürliche, dem Vortbeile beider Theile V ibr gelungen sein wird, dieselben durch eine geeignete Vertretung zum den die Vorlage begleitenden Motiven 8 6 gefordert und in den Mitgliedern der Konferenz ausgetauschten Crtlar das hes tat usagende Entwickelung von Schifffahrt und Handel gegen künstliche V Ausdruck zu bringen, era wesentliches Moment für ihre eigene Ent⸗ nission abgegebene Erklärung ihres Vertreters als; ve der gta Kom⸗ keine Rechte gegeben und mit dem 1““ 8e eeg Hemmungen geschützt werde. Die Regierung babe die erforderlichen schließung finden. 8 zeichnet: die Erfüllun der ihr 684, Zwe er Rüstungen lungen nach allen Seiten ihre Bed ; 6 Verhand⸗ Schritte gethan, um eine gründlichere wissenschaftliche Prüfung der g der ihr unmittelbar obliegenden Bundes⸗ li K hre Bedeutung verloren hatten. N 3 8 1 6 bes aui⸗ und die Vorkehrung gegen weitere Verwickelungen 9 Se hehe Regierung von Hause aus die 8 Rechtsfrage und 8r bezeichneten Punkte en 8 aus der Executi igen, das Recht der Herzogtbü⸗ . üne a 9„S res Programm vorzubereiten. 1 b C1““ C. 1 senelchon Zu⸗ auf 1egsheeng geat gassth aen as at den Eihhta. und teres 68 Lr. Dezember erfolgte eine Rückäußerung von Wien. Das Die Staats⸗Regierung glaubt nicht unterlassen zu dürfen, dem beilungen über die Absichten Nheöahtg FTee Mit⸗ burgischen Hauses, nicht für rechtlich begründet cb nh. es Augusten⸗ lärte sich bereit, die Frage durch Verständigung Landtage schon jetzt über die Ausgaben, welche durch die vorgedach⸗ rschien nach Lage der Dinge nicht 8 öffentlich zu machen, spruch, auf den der Herzog Christian Halten. Der An⸗ mit Preußen abzuschließen, allein der Gesammtheit des Bundes stehe gten Maßnabmen füͤr Preußen veranlaßt sind, Mittbeilung zu machen Das Haus der Abgeordneten versagte A. .“ von Augustenburg verzichtet hat, war bereits 111* es zu, darüber zu wachen, daß der politische Zustand eines Bundes⸗ und die na birägliche Genebmigung zur Verwendung der bierzu er⸗ Genehmigung zu der Anleihe und ertlacte auf d „Tänuar 1864 die der preußischen Depesche vom 30 de ember 1851 4 der Anlage landes den Grundgesetzen des Bundes entspreche, und daß nicht in forderlich gewesenen Mittel zu erbitten. . 8 geordneten e uf der Ab⸗ verständiger Prüfung als zweifelhaft 9 a 6 auf Grund sach⸗ den Vereinen der Souveraine Deutschlands ein unselbftständiges In Bezug bierauf ist zunächst zu bemerken, daß die Kosten der preußisch⸗österreichische Politik kein anderes 82 88 Erwägung,g daß die des Erbprinzen Friedrich Christian Au ust hes. I der Person Mitglied eingeführt werde. Was die vorgeschlagene Cession betreffe, Bundes⸗Execution in Holstein und Lauenburg noch nicht feststehen, die Herzogthümer abermals Dänemark haben könne, als ten diese Zweifel unter fortgesetzter Prü vieder aufgetreten ist, hat⸗ so sei dieselbe nur als eine Verfügung über die aus Art. III. er- da die Prüfung der Liquidation der betheiligten Staaten beim angedrohte Vergewaltigung den d111“ daß die dern zu der Ueberzeugung erhärtet, zerstreut, son⸗ worbenen Rechte, nicht als eine Entscheidung der Rechtsfrage ge-. Bundestage bis jetzt nicht beendet ist. 9 G übrigen deutschen Staaten 8 erstand der steins, in Betreff Schleswigs, gerade des gcs 1 Theilen Hol⸗ meint/ wobei allerdings zu erwägen sein werde, ob das Verfügungs⸗ Zu den Matrikular⸗Umlagen, welche zur Deckung dieser Kosten and herausfordern mit allen ihm zu Gebote en steg in Deutsch— flikte am schärfsten seinen irtt te ten u“ 29 hes dem Kon⸗ recht Christians IX. sich nur auf solche Landestheile beziebe, die dem seither ausgeschrieben sind, hatte Preußen incl der Hobenzollern⸗ Mitteln dieser Politik entgegentreten r 8 stehenden gesetzlichen Successionsrecht der Augustenburgische e nrakter aufprägte, ein Könige, abgesehen von dem Thronfolgegesetze, angefallen sein wur⸗ schen Lande, einen Beitrag von 1,363,925 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. zu b zu wollen. sen sei. gischen Familie nicht nachgewie⸗ den, oder nicht vielmehr auf das Ganze erstrecke. leisten. Diese Summe ist indeß nicht baar gezablt, sondern auf die d. J. empfieblt von Preußen gemachten Auslagen in Anrechnung gebracht worden. G den Herzogthuͤmern Holstein

In der Alternativ . 8 ive, vor welche die Staats⸗Regierung durch Am 30. Oktober wurde der wi 8 1 Die diesseitige Erwiederung vom 26. Januar iener Friede unterzeichnet. In⸗ die angeregte Frage nach der Dispositions⸗Befugniß Christians IX. Da die Kosten der Bundesexecution von Bunde zu erstatten sind, so ist nicht zu erwar ch Zahlungen an den Bund

diesen Beschluß gestellt war 1 var, entmeder es bei der Bundesexecuti d je bei s xecution dem die beiden deutschen Mächte laut dieses Vertrages 242 1 gie e“ 8 V ges nur Jütland einer sorgfältigen Untersuchung. Die Staatsregierung erwarte auch und Lauenburg dem

der Herzogthümer zu benutzen, durfte die Entschei , durfte die Entscheidung nicht sch , Zu dem Bewußtsein der Pflicht, für die nati g nicht schwanken. tes der Eroberung; denn w e Wied . kba⸗ lands 1. zu 8CS - Interessen Deutsch⸗ Krieg veränderten Besizstandes A“ des durch den kennen, wenn die österreichische Regierung auf analoge, in ibren zu leisten haben wird. b e, daß Preußen die Ehrenpflicht der bei dem neuen. Außerdem cedirte ausgesprochen ist, verbleibt es Institutionen gegebene Weise die sachverständige Prüfung aufnehmen Ebenso bleibt hier zu erwähnen, daß die Kosten der seit Been⸗ Dänemark alle seine Rechte auf di Sieh III. der König von wollte. Die brandenburger Ansprüche zu erwähnen, babe Preußen digung des Krieges stattfindenden Occupation der Elbherzogthümer gungen der ernstesten Art. Mit d 1 e drei Herzogthümer Ihren Maje⸗ sich nur da berufen gefunden, wo es sich um die rechtliche Seite der von denselben wieder eingezogen werden und daher nur als ein Sinis ün em Aussterben der Königlichen Bei dem Bemühen beider Mächte, ei finiti Frage gehandelt, nicht in London, wo es darauf angekommen seig vorübergebender Vorschuß anzuseben sind. . lange hinaus über die Stellun ben Moment eingetretfn, der auf Dinge herbeizuführen, hatte die V“ Ordnung der 8 die Lostrennung der Herzogthümer ohne Vergrößerung der Kriegs⸗ Die außerordentlichen, durch den Krieg gegen Dänemark und scher Hinsicht allein entschied 88g nicht in dynasti⸗ fest im Auge zu behalten die sie mit b. 8a zunächst die Zwecke gefabr durch einer politische Transaction zu erreichen. Die Königliche aus Anlaß desselben entstandenen Kosten, welche für jetzt allein in Eider, konnte überhaupt vint in E reichte nur bis an die doner Verhandlungen verf lat hatte: 1 1 zaffen und in den Lon⸗ Regierung wünsche zunächst klar gestellt zu sehen, wie weit das Betracht zu ziehen sind, vertbeilen sich auf 114“ sr in g ene. in Betreff Schleswigs durch einen gerechten und balib batte: Befestigung des Friedens Rehcht des Erbprinzen von Augustenburg reiche, wie groß darüber 1adie Pellitair⸗Verwaltung, ae fällen ausgesetzte Wirkuͤng deshalb unberechenbaren Zwischen⸗ Herzogthümer gegen 88 Schutz der binaus also das Geschenk sein würde, welches sie gemeinschaftlich II. die Marine⸗Verwaltung, Fs 842 5.421. 1 8 3 88 3 der edrückung und Siche⸗ ; Sersreich sie seiner Einsetzun U⸗ je Post⸗Verw ltun Es mußte der Königlichen Regierung unmöglich erscheinen, die Heutschäands in seinen Nordmarken. Die ö 5 88b Oesterreich ihm zu machen 11“ 1 8 Pes Bngen Verwvaltung 1 11“ preußische Interesse zu wahren in N war die Königliche Regierung in der Lage, wie folgt: ͤ

2 . M u 8 1 ; 1 welches ihnen unter vorwiegendem Einflusse der 5 ße deuts 1- eine n g nzen Umfange, soweit es mit dem 8 e tschen zusammen⸗ em u“ Seeg die Grundsätze mittheilen zu können, bvon

Mächte bereitet war, und fällt, und sofern es d ie indivi z 3 b käch ereite 1 gegen welches der deutsche Bund ihnen es durch die individuellen Verhältnisse des Preußi⸗ h. e gerband it Oesterreich über die selbst⸗ 8 E119 * gewähren vermochte. Die vecnäcliah 1“ 16“ als ieegübrender ahele Fen3 erbandlungen zeins auszugeben beabsichtigte, bN ö Militair⸗Verwaltung⸗ w88 und die Nothwendigkeit, ibre düsch SSe. döhen euß sn welches Blut und Schätze veea. 8 8 und 58 vege Anmhr⸗ 8. letztere mit den preußischen iis der unter Lit. A beigefügten Nachweisung be⸗ veeünhncten te ec. ee sene Hüre die von dem Hause der 1ge Sgnh c der Oldenburgischen sch 1egG dvepesch ist dieser Denkschrift beigefügt. laufen sich die Kosten im Bereiche dieser I“ ur sie w2 , - en Kosten ihrer Action aus d ei en Erbrechte. hBAXX“ 1 1 oer Devesche des G in den Mitteln der ewöhnlichen Verwaltung ihre De ung gefunden Mitteln des Staates rei 8 8₰ is den bereiten Die Aufgabe ist no 3 Die Erklärung darüber erfolgte in einer Depesche des Grafen in Leu auf t gerds e 2v. 10 Pf, und zw zu bestreiten. Das Haus der Abgeordneten]· mit ihm deftate og enigehel Zö1ö“ s- von Mensdorff vom 5. März. Die Kaiserliche Regierung hielt] haben, auf überhaupt 18,522,459 Rthlr. 25 Sgr. 10 Pf. und zwar Kostenauf⸗

Kaiserliche Kabinet erk

88 Jahren erfolglos unternommenen 1 1 8 e e en j ü 2 2 2 922* 6 22 4*¼

sich für die Regierung politische Erwä⸗ stäten dem Könige von Preußen und dem Kaiser von Oesterreich

ich.