1865 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Finanz⸗Ministeriumt. 88 e, I1n FAmmftißBns 5 Bekanntmachung.

Mitt dem 1. Juli d. J. wird für die Stadt Berlin bei ander⸗ weiter Abgrenzung des mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Stadt⸗ bezirks und bei Verlegung mehrerer Steuerabfertigungsstellen nach der Grenze dieses Bezirks, das bisher gültige Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer⸗Regulativ vom 1. Oktober 1833 (Beilage zu Stück 49 des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam für 1833) nebst Nachträgen vom 22. November 1836 (genanntes Amtsblatt für 1836, Beilage zu Stück 51)

vom 7. Juli 1849 (Amtsblatt für 1849, Beilage zu Stück 29), vom 30. Juli 1850 (Amtsblatt für 1850 Seite 285), voom 5. Oktober 1850 (Amtsblatt für 1850 Seite 361), vom 21. März 1861 (Amtsblatt für 1861, Beilage zu Stück 13) uund den sonst dazu ergangenen abaͤndernden und ergän⸗

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6 zenden Bestimmungen hierdurch außer Kraft gesetzt. Die Bekanntmachung vom 20. Juni 1864 (Amtsblatt von 1864 Stück 34) bleibt, so weit dieselbe nicht die Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer betrifft, in Kraft, ferner verbleibt es bei der Bestimmung im §. 5 dieser Bekanntmachung. An die Stelle aller der nach Vorstehendem aufgehobenen Vor⸗ chriften treten vom 1. ull d. J. ab das nachstehend (a) von mir

Regulativ für Erhebung und Beaufsichtigung der Mahl⸗, Schlacht⸗ und Wildpretsteuer in 1111“¹“ o wie das angehängte ““ Regulativ für die Erhebung der Braumalzsteuer im Wege

dder Mahlsteuer in Berlin. Durch das neue Regulativ wird die Stadtmauer als Grenze der Steuererhebung für lebendes Vieh aufgegeben und an Stelle dieser Mauer die Grenzlinie des engeren Stadtbezirks als Erhe⸗ bungsgrenze bestimmt. Es ist deshalb das am bbd engeren Stadtbezirke außerhalb der Ringmauer befindliche und noch nicht versteuerte Rind⸗, Schwein⸗, Schaaf⸗ und Ziegenvieh aller Art nachträglich zu versteuern. 1 Jeder Besitzer oder Inhaber von dergleichen Vieh hat für dasselbe bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe der Defraudation binnen vierzehn Tagen vom genannten Zeitpunkte ab die Steuer bei der zunächst gelegenen Hebestelle zu entrichten. 1 Wenn das Vieh bereits unter Anschreibungs⸗Controle, gemäß §§. 126, 135 und 136 des Regulativs vom 1. Oktober 1833, ge⸗ standen hat, so erhebt diejenige Stelle, welche die geführten Anschrei⸗ bungen übernimmt, den Steuerbetrag. Berlin, den 4. Juni 1865.

Dder Finanz⸗Minister von Bodelschwingh.

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mer dieses Blattes in besonderer Beilace bei. .,S n829

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst von Lichnowsky von Kuchelna.

Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Mühler, aus Halberstadt.

Eule nburg aus Neu⸗Vorpommern. ““ 1116“ a elssdtn un 1“ Fremmrat um Füinakhem 8 nmaneiebochun HRldtsscs An:. vnunghe

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Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ g⸗Glauchau, nach Gusow.

Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister des Innern Graf zu b von Geld und geldwerthen Papieren aus den Depositorien

Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath und Ministerial⸗Direktor

Philipsborn nach der Schweiz.

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1A“*“*“ nrttich i,1b 6““ Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Oberst⸗Lieutenant Stein von Kaminski, Commandeur des Rheinischen Ulanen⸗Regiments Nr. 7, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Or⸗ ens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.. 1

vom 21. Mai 1861 a) einerseits die Kostensu⸗

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Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem

1. Oktober d. J. ein neuer Kursus in dem Schullehrer⸗Seminarx

zu Oranienburg beginnt und die Prüfung der Aspiranten auf den

17., 18. und 19. August d. J. von uns anberaumt worden ist.

Diejenigen, welche die Aufnahme in das gedachte Seminar nachzusuchen beabsichtigen, werden aufgefordert, bis zum 1. Auguß d. J. mit dem betreffenden Gesuche

a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf

vwflcher außer den nöthigen Personal⸗Nachrichten *

Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt

darstellt, b) ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein, c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religibse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre un— tadelhafte Führung, d) ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß, ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗Impfung, ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wie viel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im Stande sind, an den Herrn Seminar⸗Direktor Dr. Crüger in Oranienburg ein⸗ zureichen und dessen weitere Anweisung zu gewärtigen.

Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme wird auf die in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1861 Stück 35 Seite 268 und in dem Amtsblatt der Königlichen Regie⸗

rung zu Frankfurt a. O. de 1861 Stück 35 Seite 205 veröffent⸗

lichte Nachricht Bezug genommen. dusI-I H S . Tr Berlin, den 6. Juni 1865. 3“ Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. 411 1

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156 4 . WII1 Preußen. Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der König landeten, nach Berichten aus Putbus vom 10., Tags zuvor mit

der »Grille⸗ in Lauterbach, fuhren sogleich nach dem Jagdschlosse

trafen um 6 Uhr in Putbus ein und wurden am Schlosse von der Schützengilde und den Lehrern und Schülern des Pädagogiumd empfangen. Um 7 Uhr fand das vom Fürsten von Putbus ver⸗ anstaltete Festdiner von einigen 60 Couverts statt, und Abende brachten die Bürger und der Männergesangverein bei glänzender Illumination Sr. Majestät einen Fackelzug. Heute machten Se. Majestät einen Ausflug nach Stubbenkammer und erfolgt morgen früh 9 Uhr die Rückreise mit der „Grille«- nach Wolgast, woselbt Se. Majestät kurzen Aufenthalt nehmen und dann die Reise nach Stettin fortsetzen werden. Die Ankunft Sr. Majestät in Berlin er⸗ folgt an demselben Tage Abends.

In der heutigen Sitzung des Herrenhauses erfolgte die Wahl zweier Mitglieder der Staatsschulden⸗Kommission in Stelle der Herren Graf von Arnim⸗Boytzenburg und von Rabe, deren Mandat abgelaufen; es wurden gewählt die Herren von Kröcher und von Rabe. Demnächst erhielten die Verträge zwischen Preußen und dem Kurfürstenthum Hessen resp. dem Herzogthum Sachsen⸗ Altenburg wegen der Final⸗ Abrechnung über die gegenseitigen An⸗ sprüche Preußens und Kurhessens aus den früheren Fuldaischen Besitzverhältnissen und wegen des Austausches des Dorfes Königs⸗ hofen gegen Theile der Doͤrfer Willschütz und Gräfendorf, die ver⸗

fassungsmäßige Zustimmung. Darauf wurden die Gesetz⸗Entwürft

betreffend a) die Gerichtsbarkeit der Konsuln, b) die Uebersendung

an die Empfänger durch die Post, c) die Aufhebung des preußischen Landrechts vom Jahre 1721 zc. in den zur Proving Pommern gehörenden vormals Westpreußischen Landestheilen, so wie d) der Entwurf einer Fischerei⸗Ordnung für den Regierungs⸗Bezit Stralsund, in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung ange⸗ nommen. Schließlich ertheilte das Haus dem aus der Inittative des Abgeordnetenhauses hervorgegangenen Gesetz⸗Entwurfe, betreffend die Aufbringung der Kosten für die Regulirung der Grundsteuch, unter Abänderung des §. 2, nach welcher diese Kosten durch eine Staats⸗Anleihe beschafft werden sollen, bei gleichzeitiger Annahme

einer vom Grafen von Arnim vorgeschlagenen Resolution die

dahin geht: 2 »„Das Herrenhaus spricht die Erwartung aus: 1) daß die Königlich Staats⸗Regierung die Erfüllung der durch den §. 6, Alinea 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 den verschiedenen Provinzen der Monarchie als eine allen Angehörigen derselben obliegende Provinzial⸗Leistung nicht anders als unter Beachtung der Nr. 4, Art. III. des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823 (Gesetz⸗Sammlung 1823 S. 129) ver langen, 2) mithin der Finanz⸗Minister nach §. 12 des Gesete

m? mme, waͤlche den beiden weh⸗

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lichen Provinzen, und andererseits die Kostensumme, welche den sechs östlichen Laien Behörden ie Schulj Provinzen zur Last fällt, feststellen, b) diese Summen nach dem Maßstabe beeeen bag dun .eaeneg 0 ℳ.8888e,s

des aus der Veranlagung der Grundsteuer auf Grund des gedachten Her Gesetzes sich ergebenden Grundsteuer⸗Aufkommens, oder Süc einem Herr Bischof von dem Bisthums⸗Verweser, General⸗Vicar und

anderen gesetzlichen Maßstabe auf die einzelnen Provinzen ver⸗ eeer Martini empfangenj alsdann wurde die Neise theilen, und c) die Jahresraten, in welchen diese Summen der zu Wagen nach Matheis fortgesetzt. Hier begrüßte Domprobst Staatskasse seitens der Provinzen zu erstatten sind, bestimmen werde, 3) dem⸗- Dr. Holzer den Oberhirten, der alsdann am Portale der Mathias⸗ nächst aber nach Nr. 4 Art. III. des Gesetzes vom 5. Juni 1823 die Be⸗ Kirche an Geistlichkeit und Volk eine Anrede hielt. Nachdem Bischof schlußfassung der einzelnen Provinzial⸗Vertretungen über die Art und Weise, Leopold in der Kirche ein Gebet verrichtet und die bischöflichen Ge⸗ wie die hiernach von der betreffenden Provinz zu zahlende Summe inner⸗ wänder angelegt hatte, begab sich der Zug, in ihm de ist halb veaes „—* 88 Vorbehalt der Genehmigung und die Stadtverordneten von Trier dem Geläute dc Gloc n 3 2 verb ver 6 d san Züsimmung. . erHeihotren wersee 8 88 Dom, wo die Feier mit einem Te Deum und 8 Erthei⸗ Die heutige (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten dats 8 ve Segens endete. Zu dieser Empfangsfeierlichkeit wurde um 10 Uhr durch den Präsidenten Grabow eröffnet. jed auswärtige Kleriker eingefunden, deren Zahl sich Am Ministertische: Herr von Bodelschwingh und Herr von Sel⸗ 1ea vbch. Sonntag, als dem Tage der In⸗ chow, späterhin Herr Graf zur Lippe, so wie mehrere Re⸗ Straßen veis 8 2. ver g. Der Schmuck der Häuser und gierungs⸗Kommissarien. Auf Grund des Artikel 84 der Ver⸗ Schleswig⸗Holstein. 88 8. d. Y L“ fassung wird vom Hause einstimmig beschlossen, die Aufhebung hung des Fsterrei chischen 8 * ets. e-- die Einwei⸗ des. gegen den Ahgeordneten Dr. Jacoby anhängigen Straf⸗ Auf der abgeplatteten Kuppe des Berges e verfahrens für 8 Dauer der gegenwärtigen Sitzungs⸗Periode zu langer Sarkophag. Die Breitseiten üind. 809 96 88 2 Fuß verlangen. Bei Berathung des Schlußberichts der Budget⸗Kom⸗ gewendet. In der Mitte der Südseite vn. österreichische 1 mission über das Budget pro 1865 erbebt sich eine Debatte. Die aus Bronze mit Lorbeerkranz, rechts und links n eWaphen Regierungs⸗Vorlage wird verworfen, dagegen §. 1 des Geset⸗Ent. der gefallenen Offiziere im 8 . Nhgich 1 amensverzeichniß wurfes der Kommission bei namentlicher Abstimmung mit 212 ebenso, trägt bgg. als Pendank FH Fsn. Die vrsssse- gegen 50 5Semmen endlich der ganze Entwurf [der Kom⸗- mung. Die Stirnseiten tragen das Ver wahan 82 5— dene mission angenommen. v der Frsa⸗ folgenden Debatte über den der eisernen Brigade, die hier den blutigen 8 e9 lene enn ““ v Remee 1 vgeehe as Monument ist von den betheiligten Truppen beschaff 85 Hesteht des Zustizminister hsn Fhotagltsftans 1 boͤhmischem Sandstein. Aus dem Ueberschuß der freiwilligen Laza⸗ Justich dauert die Debatte noch sort. ge. Bei Schluß des LIETEE ist 86 Planirung, Unterfütterung 1 nd die Umfriedigung ergestellt. Von den betheiligten Truppen⸗ E“ ET E“ “] waren im Laufe des vorhergehenden böreits wird, daß wenn in einzelnen Provinzen das Schießen von Reh⸗ Küer. kbetheiligten sich böcken während der Schonzeit durch Provinzialgesetze untersagt ist, Zedlitz isteee 9 28 Herr von diese Bestimmung durch die neuere Gesetgebung nicht für aufgehoben Garnison waren Ofstzier Eorps 88* las 8 G go⸗ 88 ein Bataillon Füsiliere mit dem Musit Corps 7Ideee zung d z-⸗Konflikte vom 18. März c., wonach die Ver⸗ erste Rede hielt der österreichi E waltungsbehörden berechtigt sind, den in einer Gemeinde bisher 8. 15 S. dhe scea nedca0 e8 r bee üblich gewesenen Repartitionsmodus der Kommunallasten durch eine Holsteiner; der Verbitter des adeligen .e. 2 8 42 88— egehena abzuändern, ohne daß der Rechtsweg Brockdors, der die Ritterschafts⸗Uniform trug, K.es e. 2 agegen zulässig ist. mal zu schi vr 9 Denk⸗ ee““ b hützen und zu wahren und schloß mit einem Hoch auf den ist 82 1.h 1. Jemt. ee nasghc nagc ees ete Pia ha Kaiser. Darauf folgte die Weihrede des vaeeehennzabes Gencase ece A1“” geführt. Die am lichen. Eine Compagnie österreichischer Soldaten (Ungarn) beschloß Milchpeter neu aufgeführten Artilleriegebäude (Laboratorium und mit einer Ehrensalve die Feier, welche im G eine balbe Gießhaus) werden zur Zeit dem Artillerie⸗Etablissement durch Er⸗ dauerte . anzen eine halbe Stunde Cit e Aitserta Schritt; Sachsen. Koburg. Am 8. d. M., schreibt man dem „Dresd .““ 18 1 sehr eene Fin⸗ hfegung von Journ.⸗, ist der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Ko⸗ die Wesor 1 eee.. loscs 8 8 B8. 1iühen 8g sche durg und Gotha hier wieder zusammengetreten. Die Herzoglichen Erlasse, 1es stp b 8e selbstständigen Stellung gemäß, welche welche demselben zugingen, betrafen den Handelsvertrag zwischen dem 4 sich auf der De egirten⸗Versammlung zu Kiel gewahrt hat, zwar deutschen Zollverein und Belgien und zwischen dem erstern und an den allgemeinen deutschen Bestrebungen Theil nehmen, zuvörderst Großbritannien, und ein weiterer Erlaß bezog sich auf die deutschen n. ars ala auf ““ 1 Zollverträge überhaupt. Diese Eingänge wurden der Zollgesetz riren, und die Errichtung von Re⸗ ungsstationen zu Hela, gebungs⸗Kommission N esa. gelet⸗ 2,1 1 1 zur Begutachtung und Berichterstattung über⸗ Heistern est, Bodenwinkel, Coppalin und Leba in Angriff wiesen. Ferner ging dem Landtage ein höchstes zu 24 wel⸗ nehmen. Die letzte Station wird in rühmender Anerkennung der chem wiederholt beantragt wurde, daß die emnibeüubtiebin ihre Verdienste des Familienblatts⸗Daheim⸗ um die Beförderung der Sache Genehmigung dazu ertheilen möge, daß dert diesseitigen Sceh⸗

den Namen Daheim erhalten. Die ersten Stationen dürften Ende F, . 8 * 4 Juli errichtet werden. Die sich bis söhl auf nahe an 10c Thaler scastichen Bantesgegesanttede za Eentatg. Sha He” ; 42 20 ) Sr. 5., M Sg skasse ent⸗ htüder Ph haben sh Bestellung von 2 Francis⸗Patent- fallende Rate bewilligt werde. Bekanntlich ist der desfallsige Antrag 6 8 8 ag icht, zu we chem Behuf sich das Comäts zit dem schon einmal beim Landtage gestellt, das hierauf gerichtete Postulat fude uͤrger Hause Macdonald in Verbindung gesetzt hat. Die Boote aber abgelehnt worden. Motivirt wurde die nochmalige Vorlage sin e dem Prinzip Ser Selbstentleerung und des Selbstwieder⸗ dieser Angelegenheit namentlich damit, daß die übrigen Staats⸗ 28 htens konstruirt. Zum P. dieser Zwecke wird dem Ver⸗ regierungen nebst Landesvertretungen die Gehaltserhöhung für den nch auch 8. Woöche ein öffentliches von den Schiffs⸗ gemeinschaftlichen Bundestagsgesandten bereits verwilligt hätten und nüscge e Briggs ö 5* ver. daß ein Gehalt von 10,000 Fl. für den Vertreter einer Curie nicht altet werden, bei welchem der seit der ersten Einführung des zu hoch sei. Diese Vorla I“ 8 6 . ge wurde der Finanzgese gebungs⸗Kom⸗ Pfeeitz ätenrichte, vor 1 ½ Jahren gemachte große Fortschritt an das mission zur Begutachtung und öde eeh Fhnes ees n 8 öööe * Dem ⸗Wolff'schen⸗ Büre f der Landtag jed 8 228 8 1s 8 L * au zufolge hat der Landtag jedoch auch de Breslau, L. Juni⸗ nch atnewe imodar gestrigen Stadtver⸗ diesmal das Postulat auf Gehaltserböbung für den thüͤringischen neene,ege gefaßten Beschlusse wird, wie die „Prov. Ztg. Bundestagsgesandten abgelehnt, und zugleich mit der Genehnugung 5 e vpecdeh⸗ zur Feier des 18. Juni der Zollvereinsverträge einen Antrag auf Aufbebung des Salz⸗ Abend venen ihsgen. m III. und Blüchers bekränzen und am Phr opols und Codisizirung der Zollvereins⸗Gesetz⸗ V ö“ gebung angenommen. „Cz Coblenz, 8. Juni. Ihre Majestät die Königin hat, wie die Hessen. Darmstadt, 9. Juni. Die Regierung soll, wie öln. Blätter- melden, dem Direktor der hiesigen Provinzial⸗ die ⸗Hess. Ldsz.⸗ mittheilt, ihren ursprünglichen Plan, den 18. Land⸗ Gewerbeschule, Dr. Dronke, die Summe von 50 Thaler it der 6 6“”“ r-wev- aeu Besti B 1“ che von 90 F.ennn mit der tag schon Ende Juli einzuberufen, dabin abgeändert haben, daß der 2 immung übersenden lassen, mittellosen, würdigen Gewerbe⸗ Zusammentritt erst im September erfolgt. Als Grund dieses Auf⸗ b. zu bieten, die internationale Ausstellung in schubs wird angegeben, daß der Hauptvoranschlag der Staats⸗Aus⸗ oln zu esuchen. b d H.. 11 8 4 8 . 1es Se 6ee ““ 1 Küeaeen2 gaben und Einnahmen noch nicht ganz vollendet sei. Der heutige He Seisen 8. Juni. An diesem Tage Bischof Leopold Geburtstag des Großherzogs wurde in gewohnter solenner Weise St SE Ztg.“ zufolge seinen Einzug in die festlich geschmückte begangen. Bei dem großen Festdiner der Civilbeamten und Bürger F adt gehalten. Zu Bingen, Kreuznach und Saarlouis hatten sich brachte der Minister Freiherr v. Dalwigk den Toast auf den Groß⸗ ie Ehren⸗Canonici des Bisthums der Begleitung des Bischofs an⸗ herzog aus. geschlossen. Von Bingerbrück stellten sich auf allen Bahnhöfen Württemberg. Stuttgart, 10. Juni. Se. Königliche er Rhein⸗Nahe⸗ und Saarbrücken⸗Trier⸗ Bahn Cleriker und Hoheit der Fürst von Hohenzollern .S igmaringen ist zum