1865 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise schreibung/ bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Domnau; so 4 üns von der ständischen Kommission ꝛc. zu bezeichnenden Banquier in und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermin folgen den Zeit.

Nit der zur Empfangnahn bung sind auch die dazu gehö termine zurüͤckzuliefenne Für b itale abgezogen. 6“ ttals ügten Kapital⸗Betrage, welche innerhalb dreißig. 38 88 dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden; sowie die 1ch 88 Jahren, vom Ablauf des Lee eeeed “; ab gerechnet ni erhob Zinsen verjähren zu Gunsten de G Fnseto c. die Amortisation verlorener oder vernichteter 85 verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerich 8 rd nung Theil I. Tit. 51. §§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu

Bartenstein. 18 b Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt 8 Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor 8 er en jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung Hrahe und d 8 8 2 - 8 8 8 5 8 n Iwiwarhran. 4 F , b gehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverf grei ün oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrif der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ den Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.. Mit dicher Schuldverschreibung sind balbjährliche Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1870 Zins⸗Coupons auf für eri Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons Kommunal⸗Kasse zu Domnau, 1o0 wie bei einem von mission zu bezeichnenden Banquier i . älteren Zins⸗Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. eim Ve 8 Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons „Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ ehen ist. ¹ . 1 8 b sh 8 Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertig

schrift ertheilt. Domnau, den

2 3 fis HsN. b Die Auszahlung der

ge des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ rigen Zi ons der späteren Fälligkeits⸗ f Zinscoupons wird der Betrag

Scoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ der ständischen Kom⸗

ung unter u

(Stempel.) . 1 Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. Anmerkung.

1 I“ 8 unz Preußen. Regierungs⸗B ezirk Königsberg. Erster (bis EETI1“

rovi z.Obligation des Friedländer Sebifet. .

zu der Krei gation er K. 2 II. Serie über Thaler zu fuͤnf Proz nt

““ Zinsen üͤber

u““ 11u1u“ 8 Der Inbaber dieses Zins Coupons empfäͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am und späͤterhin die Zinsen der vorbenannten -e Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buch⸗ aben) Thaler Silbergroschen zu Domnau.

Domnau, den

““ (Stempel.) 1 WI“

Ddie ständische Kommission des Friedländer Kreises. (Namen.) ins⸗Coupon ist unguͤltig / wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah⸗ ren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird. 1 Anmerkung. 8 Die Ramens⸗Unterschriften der Mitglie der der Kommission können mit Lett b oder Facsimilestempeln gedruckt werden, ““ doch muß jeder Zins⸗Coupon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Control⸗Bram Regierungsbezirk Königsberg. Talon 8 zur Kreis⸗Obligation des Friedländer Kreises. (II. Serie,)

.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe z Obligation des Friedländer Kreises Littr. No. über . I à fünf Prozent Zinsen, die. te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Domnau, sofern dagegen Sei⸗ tens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. 111“

Domnau, den

u der

18.

Anmerkung. 8 898 8 8 Die Ramens⸗Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimilt⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder

Talon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Control⸗

beamten versehen werden. . Der Talon 4 zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den

beiden letzten Zins⸗Coupons mit davon abweichenden Lettern in nach⸗ stehender Art abzudrucken 1u“

dirten Statuts der „Actien⸗Gesellscha

. . . 2 3.

ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 59 Wrän d. ffüͤnsfährige eFe ausgegebene für Fabrication von Eisenbahnbedarf 8 nigen ruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das

Königsberg gegen Ablieferung des der Amtsb g zu Beim Verluste des werden. nenam im th,g

aahgirA 18 184*

10ter Zins⸗Coupon.

andel, Gewerbe Arbeiten.

betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revi⸗ st für Fabri⸗ cation von Eisenbahnbedarf⸗ in Berlin

vom 29. März 1865.

Des Königs Majestät baben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom uni 1865, das in der ordentlichen General⸗Versammlung vom J. verlautbarte revidirte Statut der „Actien⸗Gesellschaft r. in Berlin zu genehmigen ge⸗

latt der Königlichen Regierung zu Potsdam bekannt gemacht

Berlin, den 13. Juni 1865. iJ4118 178 mcl nabilene 1“*“ Z“ für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1

Graf von Itzenplit. 8

wI HI.;

Das 28ste Stüͤck der Gesetzsammlung, welches heute aussßege⸗

Nr. 6094. den Vertrag zwischen Preußen; Kurhessen, Sachsen⸗Wei⸗

mmar⸗Eisenach, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha, Schwarzburg⸗ Rudolstadt, Schwarzburg⸗ Sondershausen Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie, wegen Fortdauer des Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereins. Vom 27. Juni 1864; unter

den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kurhessen,

den bei dem Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereine der freien

betheiligten Staaten, Braunschweig und der - Stadt Frankfurt, die Fortdauer des Zoll⸗ und Handels⸗ Vereins betreffend. Vom 28. Juni 1864; unter

2 88 n. 9⸗ den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, den zum Thürin gischen Zoll⸗ und Handelsvereine verbundenen Staaten und Braunschweig über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse. Vom 28. Juni 1864; unter

den Vertrag zwischen Preußen; Sachsen, Kurhessen, den

zum Tbüringischen Zoll⸗ und Handelsvereine verbu

denen Staaten und Braunschweig über den Verkel mit Tabak und Wein. Vom 28. Juni 1864; unter

den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kurbesser den bei dem Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Hannover so 8 Oldenburg andererseits, betreffend den Beitritt Hanno⸗ vers und Oldenburgs zu dem Zollvereinigungs⸗Ber⸗ trage vom 28. Juni 1864 und zu dem Vertrage übe den Verkehr mit Tabak und Wein von demselben Tage⸗

Vom 11. Juli 1864; unter 6 be

9

6099. den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Bada Kurhessen, den bei dem Thüringischen Zoll⸗ und Ha⸗ sddoels⸗Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig „Oldes. 88 889 . burg und der freien Stadt Frankfurt einerseits, um 84 Bayern, Württemberg, Großherzogthum Hessen un 886 Nassau andererseits, betreffend den Beitritt Bayerns 88 S Württembergs; des Großherzogthums Hessen 1. Nassau’'s zu den Zollvereinigungs „Verträgen res 8 28. Juni und 11. Juli 1864. Vom 12. Oktober 1862 6100. die Uebereinkunft über die ZSchifffahrts⸗Abgaben auf doen Rheine. Vom 12. Oktober 1864; und unter

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dnum nhrl.

01. den Vertrag zwischen Preußen und . wegen der weiteren Eisenbahn⸗ ““ ddeen beiderseitigen Staaten. 1

Juni 1865..

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Mecklenburg⸗Schwerin

Verbindungen zwischen

Vom 20. Mai 1865. 8

ö8I16 iyntitalet.

111“4“““ 8 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

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Berlin, 16. Juni. i Geheimen Ober⸗ Anlegung des von liehenen Comthurkreuzes drichs⸗Ordens zu

Allergnädigst geruht, der Berlin die Erlaubniß zur temberg Majestät ihm ver dem Stern des Frie

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Summarische

Von Universität 8

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Eeerr sirzg 6. Se. Majestät der König haben Regierungsratb Wolf zu

des Königs von Würt⸗

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Uebersicht d

Davon sind abgegangen

daher...

Es find demnach geblieben Vom 30. November 1864 bis 31. M

Die Gesammtzahl der immatrikulirten

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erster Klasse mit

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Sun immatrikulirte shsirenden auf der Königlichen verein Friedrichs⸗ Universität Halle Ostern 1865 bis Michaelis 1865.

Die theologische Fakultät zählt...

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SDdiee juristische Fakultät zählt.

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Wittenberg von

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ai 1865 sind binzugekommen Studirenden beträgt

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Die medizinische Fakultät zaͤhlt...

1 Khu Die philosophische Fak b 8 ments vom 4. Juni oe) Inländer, auf Grun 1 ir. ments vom 4. 1 bö-9¹.)) Ausländer

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Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hie⸗:

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1) Pharmaceuten. 2) Hospitanten

Es nehmen folglich an den

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Juni

ultät zählt: dem Zeugnisse 5 des §. 35 des Regle⸗ 191132 1834 immatrikulirt.. 8 30 d des §. 36 des Regle⸗

Inländer

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1834 immatrikulirt..

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im Ganzen.

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ElS N2 164 g09 Preußen.

nl König nahmen des Militair⸗ und

lichen Hoheit des Prinzen

von Alvensleben,

nach ihrer Rückkehr von

Mittags war

Nichtamtliches. 86

Berlin, 15.

gestern auf Schloß Civil⸗Kabinets und die

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Juni.

Commandeurs der

2. Gar

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Se. Majestät der

Babelsberg Meldungen Sr. König⸗ Albrecht (Sohn) und des General⸗Majors de⸗Insanterie⸗Brigade, St. Petersburg entgegen. .

Tafel bei Sr. Majestät, an welcher

dam anwesenden Königlichen Prinzen

gebung Theil nahmen; zum Thee bega

nach Sanssouci zu 16. Zuni.

auf Schloß Babelsberg den begaben Allerhöchstsich dann pallerie, General⸗Adjutanten

und Prinze

die Vorträge

die in Pots⸗

ssinnen mit Um⸗ ben sich Allerhöchstdieselben

Ihrer Majestät der Königin Wittwe.

Se. Majestät de Rittmeister a. in die Wohnung von Tümpling, 70 J

zu gratuliren, an welchem er vor und um demselben eigenhändig den

zu übergeben.

Mit der 12 Uhr⸗Fahrt beg und nahmen die Vorträge des sters von Roon und des Minister

gegen. Wmahheee wmm.

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aben Sich Militair⸗Ka

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Orden

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r König empfingen gestern

D. von Arnstedt und

um ihm

vom Sch

des Generals der Ka⸗

zu dem Tage

ahren in die Armee getreten,

warzen Adler

e. Majestät nach Berlin binets, des Kriegs⸗Mini⸗ Prstdenten von Bismarck ent⸗

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82 Im Laufe des Nachmittags statteten Allerhöchstderselbe der Fürstin Mutter von Lippe⸗Schaumburg Durchlaucht einen Besuch ab und fuhren zur Nacht nach Babelsberg zurück.

EIII Herrenhaus ertheilte in seiner heutigen Sitzung dem mit der Herzoglich gothaischen Staatsregierung abge⸗ schlossenen Staatsvertrage über die Ausführung einer Eisenbabn von Gotha nach Leinefelde, so wie dem Gesetz⸗Entwurfe über Ge⸗ währung einer Zinsgarantie von 4 Prozent für das Anlage⸗ Kapital einer Eisenbahn von Leinefelde nach Langensalza ꝛc. und dem Gesetz⸗Entwurfe, betreffend die Errichtung und Er⸗ haltung von Marksteinen Behufs der zur Legung eines tri⸗ gonometrischen Netzes über die sechs östlichen Provinzen der Mo⸗ narchie zu bestimmenden trigonometrischen Punkte, seine verfassungs⸗ mäßige Zustimmung. Darauf beschäftigte sich das Haus mit Berathung des Berichts seiner Budget⸗Kommission über den Staats⸗ haushalts⸗Etat für das laufende Jahr. Nach einer lebhaften Debatte fanden die Anträge der Kommission, das Herrenhaus wolle beschließen:

1) die Köͤnigl. Staats⸗Regierung zu ersuchen, das im Art. 85 der Verf.

AUrk. vorbehaltene Gesetz wegen Festsetzung der Höhe der den Mit⸗

gliedern des Abgeordnetenhauses bewilligten Diäten und Reisekosten

8 anderweit vorzulegen;

2) der Königl. Staats⸗Regierung seine Bereitwilligkeit zu erklären, einer entsprechenden Anleihe zum Zwecke der Vergrößerung der Kriegs⸗ Marine seine Zustimmung zu erklären; 8

und darauf eine vom Grafen von Arnim⸗Boytzenburg zu dem letzteren Antrage in Vorschlag gebrachte Resolution, das Herrenhaus wolle beschließen:

In Erwägung, daß die volle Ausbildung der deutschen Wehrkraft zur

See nur durch die dauernde Sicherstellung ihrer Hülfsquellen, die Bürg⸗

schaft gegen die Erneuerungen kriegerischer Verwickelungen in den Elb⸗

herzogthümern, so wie die Sicherheit Preußens selbst an seinen nordwest⸗ lichen Grenzen aber nur durch einen engen Anschluß jener Landestheile

.

an Preußen zu erreichen ist, ohne deshalb die Selbstständigkeit eigner Verwaltung in den Herzogthümern und die Berücksichtigung ihrer eigen⸗ thümlichen Verhältnisse und Bedürfnisse zu beeinträchtigen, . erkennt das Herrenhaus die Forderungen, welche die Königliche Staats- Regierung in ihrer Depesche vom 22. Februar d. J. für die Lösung . Schleswig⸗Holsteinschen Verhäͤltnisse gestellt hat, als vollberechtigte 8 an, und spricht die Ueberzeugung aus, daß das Land in der energischen Verfolgung der in vorstehender Erwägung bezeichneten Ziele der Re⸗ gierung Sr. Majestät des Königs freudig zur Seite steht, mit großer Majorität Annahme.

Bei dem Schlusse unseres Blattes war die Debatte über den

letzten, auf Ablehnung des vom Abgeordnetenhause beschlossenen Staatshaushalts⸗Etats gerichteten Antrag der Kommission noch nicht egschlossen. Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich beut mit dem Antrag des Freiherrn von der Heydt, betreffend einen Zusatz zu §. 60 der Geschäftsordnung. An der sehr lebbaften Diskussion, welche erst um 22 Uhr geschlossen wurde, betheiligten sich die Ab⸗ geordneten Freiherr von der Heydt, Wantrup, Graf Eulenburg, Graf Wartensleben, Wagener zur Unterstützung des Antrages, welchen Abg. Aßmann als Berichterstatter der Geschäftsordnungs⸗Kommission abzulehnen vorschlägt, während die Abgg. Kosch, Zung, Waldeck, Gneist den Antrag des Freiherrn von der Heydt bekäͤmpfen.

Die Theile der jetzigen Provinz Westfalen, welche in diesem Jahre das Gedächtniß ihrer ersten Vereinigung mit Preußen feiern, indem sie als neue Erwerbungen demselben durch die Wiener Verträge von 1815 zufielen, sind die westliche Hälfte des ebemaligen Bisthums Münster, die Grafschaften Steinfurt und Recklingdausen, die Herrschaften Anholt, Gehmen, Rheda, Gronau und Rietderg, das Amt Reckeberg, das eigentliche, bis 1803 kurkölnisch gerefene Herzogthum Westfalen nebst der ebenfalls früher kölnischen Grafschaft Arnsberg, die Grafschaft Wittgenstein, die Grafschaft und cde N freie Reichsstadt Dortmund, das Fürstenthum Früͤdere Corvey, das Fürstenthum Siegen und ein Tdeil des FürFrntdun * Dillenburg. Die übrigen Theile der Provinz Westsalen wurden mit Preußen nur wieder vereinigt. .

Mecklenburg⸗Schwerin, 14 Juni. nachdem die bald nach Abschluß der mecklendurgai Zollreform eingeleiteten betressenden Verhandlunses en bd zen Abschluß gediehen sind, zwischen Medlendurs⸗* hwerin nd Frankreich ein neuer Handels⸗ und Schifadrtsdertras und eine Convention zum wechselscitigen Schutze des eed c. und künstlerischen Eigenthums zu Paris unterzeichmet Nerden Oie Ratification derselben steht dem Nerd. Corr.« zufense vaer Aussicht, da es die Absicht i daß deide Verträàge 1. Ien 8 J. gleichzeitig mit den Verträgen, Welche der SecdesRn ͤ Hansestäͤdie mit Frankreich geschlosen dadene b WnbhemkR N sollen. 8 Sachsen. Meiningenn 14. Junt. Henn N. Serdn in das schweizerische Bad Raat adgexcat. M den NüAbhseR Toen wird die regierende Herzogin nt der ͤeNRANNN RHWhueme. residenz Altenstein bezteden. Oer MNMeNbʒNnd u“.“ von Uitenhoven hat eine vNerwschentte W NNNNN xn gegenwaͤrtig das StaatsèwminiRertamh ür de ARNAe

Giseke und Wacner desteht. . Ze)