1865 / 145 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf den Linien der genannten kleineren Telegraphen⸗Systeme u

erheben. I Berlin, den 20. Juni 1865. IKonigliche Telegraphen ⸗Direction.

von Chauvin.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Wundarzt erster Klasse Buchmann in Alvensleben, ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Neuhaldensleben ernannt worden.

. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 1— Bekanntm a ch u y. g.. etreffend die Verloosung Niederschlesisch⸗Märkischer

Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien und Prioritäts-

Obligationen.

Die von den Stamm⸗Actien und Prioritäts⸗Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn statutenmäßig zu tilgenden 897 Stück Stamm⸗Actien à 100 Thlr. b 201 Prioritäts⸗ Obligationen Ser. IJ. à 100 Thlr. ö““ . II. 8. 50 Thlr. 1“ * IV. à 100 Tbhlr. werden am 1. Juli d. J., Mittags 12 ½ Uhr, in unserem Sitzungs⸗ zimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost und demnächst bekannt gemacht A11A6A6A“ 8. Berlin, den 18. Juni 1869 .tng

Büssnt; Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

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Berlin, 22. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihnen verliehe⸗ nen Auszeichnungen zu ertheilen und zwar: IW

des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone:

dem Gouvernementsgerichts⸗Aktuar Rohde zu Berlin, und

des goldenen Verdienstkreuzes: i Schreiber der Kommandantur zu Berlin, Sergeanten Rohde vom 1. Bataillon (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments.

MNiichtamtliches. ““ v11414“*“

Preußen. Da nzig, 21. Juni. (D. D.) Die Vorräthe an Ar⸗ matur und Bekleidungsgegenständen der 1. und 3. Compagnie des König⸗ lichen See⸗Bataillons werden aus dem Speicher⸗Einhorn⸗ mittelst Bor⸗ ding heute nach der Rhede an Bord Sr. Majestät Korvette »Vi⸗ neta⸗ verladen und findet morgen die Einschiffung der beiden Com⸗ pagnieen statt. Die Korvette »Vineta⸗ wird morgen die Rhede verlassen, die Truppen in Friedrichsort ausschiffen und wieder hier⸗ her zurückkehren, um die 2. und 4. Compagnie nebst dem Stabe und das Kasernenschiff »Barbarossa⸗ abzuholen.

Elbing, 21. Juni. (Elb. Anz.) In den letzten Tagen sind hier einige äußerst akute Fälle von Genickstarre bei Kindern vorgekommen, in denen die Krankheit so plötzlich eintrat und einen so rapiden Ver⸗ lauf nahm, daß schon einige Stunden nach den ersten Zeichen eines anscheinend leichten Unwoblseins der Tod erfolgte. Dabei zeigen sich die ersten Symptome keineswegs in gleichartiger Form, sondern weichen mitunter wesentlich von einander ab. Auch hier ist es, wie an anderen Orten, in mehreren Fällen gelungen, die Krankheit selbst zu überwindenj in den meisten dieser Fälle sind dann aber, als Folge der überstandenen Krankheit selbst, Uebel der traurigsten

Taubheit, Blind⸗

Art, als: theilweise oder allgemeine Lähmungen, heit und fast durchgängig Geistesschwäche, zurückgeblieben.

Cöln, 21. Juni. (K. Z.) Auch die gestrige Sitzung des Metropolitan⸗Domkapitels über die Erzbischofswahl ist dem Vernehmen nach zu einem anderen Resultate nicht gelangt, als daß üͤber den Stand der Sache von Neuem nach Rom berichtet wer⸗ den soll.

Gestern fand bei Germersheim ein Zusammenstoß zweier Dampf⸗ schiffe statt, und zwar des »Gutenberg⸗ von der Düsseldorfer mit der ⸗Agrippina⸗ von der Niederländischen Gesellschaft, in Folge dessen der »Gutenberg⸗ sank.

Schleswig⸗Holstein. Das Königlich preußische Kanonen⸗ boot »Komet⸗, Kommandant Lieutenant zur See Donner; lief, berichtet die Kieler Ztg.⸗ unter dem 19. d. M., gestern von Stral⸗ sund in unsern Hafen ein. Capitain zur See von Bothwell hat in Abwesenheit des Contre⸗Admirals Jachmann die Functio⸗

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stimmigkeit beigestimmt.

sittlichkeit entspringenden Krankheit vorgebeugt werden Kammer stimmte nach eingehender Debatte dem neuen Artikel zwar

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nen des Stations⸗Chefs übernommen. 13. d. Mts. hat die ober Herstellung einer Eisenbahn in Eckernförde⸗Flensburg nachgesuchte Erlaubniß zur namentlich pflichtung zum Ersatz alles unter dem Vorbehalt ertheilt, daß dadurch dem s. Z. eventuell zu fassenden Beschlüssen über die Ertheilung einer entsprechenden Bene und Beriebs⸗Kommission in keiner Weise präjudizirt und dem Co.⸗ mité auf die Verleihung der Letzteren keinerlei Anwartschaft gegeben sein soll.

Hamburg, 21. Juni. sionsgesetzes von der Bürgerschaft am 28. Dezember 1861 niedergesetzte Ausschuß hat jetzt, Hamburger Blättern zufolge, Bericht erstattet. Der Ausschuß konnte die Rechtsfrage durch den seiner Niedersetzung vorausgegangenen Bürgerschaftsbeschluß: Die Beamten und Offizianten des hamburgischen Staats haben Anspruch auf eine nach der Länge der Dienstjahre zu bemessende Pension, für erledigt ansehen, hat es aber außerdem als Pflicht erachtet, die Frage selbst eingehend zu prüfen, und ist auf Grund dessen zu dem Resultate ge⸗ langt, daß nach gemeinem deutschen Staatsrecht die Staatsbeamten das Recht auf vollen Fortbezug der Besoldung im Falle wirklicher und dauernder Dienstunfähigkeit haben. Die Frage nach dem Erlaß eines Pensionsgesetzes glaubt der Ausschuß aber doch verneinen zu müssen und empfiehlt die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens, die Pen⸗

Mittelst Re⸗

Civil⸗ —“ serpa der Richtung Kiel. zusammengetretenen Comité die Vornahme der nöthigen Vorarbeiten,

sion im einzelnen Falle durch die gesetzgebenden Gewalten bestimmen

zu lassen. Er stellt nur den Antrag, um die unerquicklichen per⸗ sönlichen Debatten in der Bürgerschaft zu vermeiden, ein für alle Mal auf je 3 Jahre einen Ausschuß von 7 Personen einzusetzen, dem alle Pensions⸗Anträge zu überweisen wären.

Sachsen. Dresden, 21. Juni. (Dr. J.) Ihre Majestät die Königin Elisabethvon Preußen sind heute Nachmittag von Sanssoucihier eingetroffen und haben sich in das Hoflager nach Pillnitz begeben. Der König hat sich heute früh nach Leipzig begeben, um daselbste Se. Majestät den König von Preußen auf der Durchreise nach Karlsbad zu begrüßen, und wird heute Nachmittag wieder in Pillnitz eintreffen.

Baden. Die Unterhandlungen zwischen der Groß⸗ herzoglichen Regierung und der Kurie in Freiburg bhinsicht⸗ lich des Schulstreites werden, wie man dem »Schwäb. M.⸗ unter dem 16. d. M. schreibt, zu keinem Resultat führen. Beiderseitig stellt man Forderungen auf, die nach seitherigen Kundgebungen eine gütliche Vereinbarung nicht in Aussicht stellen. Von Seite der Kurie wird auf Aenderungen bestanden, die nur im Gesetzeswege vollführt werden können; sie betont dabei, daß nur auf diesem Wege einer augenblicklichen Strömung eines Kabinets vorgebeugt werden könne. Dagegen beharrt die Großherzogliche Regierung auf Bei⸗ behaltung der Grundsätze, die dem Schulgesetze zu Grunde liegeni sie ist aber bereit, in Bezug auf Persönlichkeiten, welche die Schule in oberster Instanz leiten und ebenso in Bezug auf die Anstellung geistlicher Kreisschulräthe, weitgehende Konzessionen zu machen.

—. Aus Baden vom 20. Juni wird gemeldet: Der Verlauf des Wochenbettes Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin war bisher ein vollkommen regelmäßiger und glücklicher, und auch heute erfreut sich die hohe Wöchnerin, sowie der Prinz eines aus⸗ gezeichneten Befindens, so daß die Fortdauer dieser günstigen Ver⸗ hältnisse mit Zuversicht gehofft werden darf; weshalb auf Aller⸗ höchsten Besehl keine weiteren Bülletins mehr erscheinen.⸗

Württemberg. Stuttgart, 21. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die Eisenbahn⸗Staatsverträge mit Preußen und Baden einstimmig und mit dem Vorbehalt der ständischen Zustimmung für etwaige spätere Zusatzverträge ange⸗ nommen.

Bayern. München, 19. Juni. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten gelangte der Gesetzentwurf zum Schutze der Urbeberrechte von literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst zur Berathung und wurden sämmtliche Artikel, größten⸗ theils ohne jede Debatte, nach den Vorschlägen der Kommisston angenommen und schließlich dem ganzen Gesetzentwurf mit Ein⸗ Die Kammer berieth dann noch eine vom ersten Ausschuß in Uebereinstimmung mit dem König⸗ lichen Staatsminister des Innern beantragte Abänderung des Art. 97 des Polizeistrafgesetzbuches durch welchen dem Umsich

greifen einer gewissen, hier nicht näher zu bezeichnenden, aus der Un⸗

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soll. Die

bei, jedoch mit der Beschränkung, daß derselbe nur bis zum Schlusse des nächsten Landtages gesetzliche Geltung haben soll, weil dann eine weitere gesetzliche Regelung des Gegenstandes erfolgen 18 46 Der Beschluß lautet: 80 es wird an den König die Bitte gestellt, im Landtagsabschied mit Ge⸗ setzeskraft auszusprechen, daß Weibspersonen, die mit ihrem Körper unzuüch⸗ tiges Gewerbe treiben oder Gelegenheit hierzu auf Straßen oder an öffent⸗ lichen Orten aufsuchen mit 30tägigem Arrest, im Rückfall mit Einschaffung

dem zut

des Nivellements der vorbezeichneten Linie mit der Ver. etwa dadurch verursachten Schadens

Der zur Entwerfung eines Pen⸗

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8 in eine Anstalt bestraft, und daß solche schon verurtheilte Personen ärztlich untersucht werden können, daß überdies die Staatsregierung ermächtigt wird, im Falle dringender Bedürfnisse für bestimmte Orte oder Bezirke an⸗ nordnen, daß auch solche Weibspersonen ärztlich untersucht werden können, welche in dringendem Verdacht stehen, mit ihrem Körper unzüchtiges Ge⸗ werbe zu treiben und von einer ansteckenden Krankheit ergriffen zu sein. Wie der offiziöse Münchener Korrespondent der „Allg. Ztg.“ herichtet, ist die Dauer der gegenwärtigen Sitzungen des Landtags zurch Allerhöchste Verfügung bis zum 8. Juli verlängert worden. Der Gesetzentwurf über die weiteren Militairbeduͤrfnisse in den Jahren 1865 67 bat in Folge der Ausschußbeschlüsse in seinem eisten Artikel folgende Gestalt angenommen: „Es wird ein Kredit er⸗ lfjnet 1. für den Mehrbedarf des ordentlichen, für die VIII. Finanzperiode bewilligten Militair⸗Etats in der Periode vom 1. Oktober 1865 bis 31. Dezember 1867 jährlich: 1) für die aktive Armee 1,468,7 14 Fl. nach dem Entwurf 1,647,480 Fl.), 2) für die Gendarmerie 410,000 Fl. 3) für das topographische Bureau 6600 Fl., 4) für die Militair⸗ pensionen 180,000 Fl., 5) für die Festungsdotationen sonach für 2 ½ Jahre 4,691,957 Fl. (nach dem Entwurf 5,091,750). II. Für den vorübergehenden Mehraufwand wegen allmählicher Re⸗ duction des höheren Standes an Offizieren und Unteroffizieren: für das Etatsjahr 1865 66 296,000 Fl., für das Etatsjahr 1866 67 5 Monate) 191,000 Fl. Zusammen für Jahre 487,000 Fl. 8*9b— 21. Juni. In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗ Kammer s betreffend einen dem Kriegs⸗

wurde der Gesetzentwurf, dem 8 Ministerium zu ertheilenden Kredit, mit allen gegen 3 Stimmen auf Revision der Bundes⸗

ungenommen, unter Beifügung eines 1 matrikel gerichteten, Wunsches. Der Antrag auf Entsernung der Bundesgarnison aus Frankfurt a. M. wurde abgelehnt.

Oesterreich. Wien, 21. Juni. Der Kaiser ist gestern früh Morgens von Ischl in Wien angekommen.

Die vom Finanz⸗Ausschusse gestellten Anträge in Betreff der von der Regierung geforderten Kreditbewilligungen, lauten: »„Das Haus wolle: w

1. Den angeschlossenen Gesetz⸗Entwurf (s. unten) annehmen

Il. beschließen, es sei in eine weitere Kredithewilligung in so lange nicht iinzugehen, als nicht die Finanzgesetze für 1865 und 1866 in verfassungs⸗ mäßiger Weise zu Stande gekommen sind;

III. dem Finanzausschuß für 1866 auftragen, daß er Regierungsvorlage einer eingehenden Berathung unterziehe, nicht auf die materielle Pruͤfung vielmehr auch diejenigen Garantien ermittle und formulire, welche nothwen⸗ dig und geeignet sind, die Wiederkehr solcher Vorkommnisse, wie sie in den Jahren 1863, 1864 und 1865 stattfanden, unmöglich, sowie die Grundsätze der Verfassung, daß Staatsschulden nur mit vorgängiger Zustimmung des Reichsrathes kontrahirt werden dürfen, und daß die Staatsschuld unter die Controle des Reichsrathes gestellt ist, zur Wahrheit zu machen; endlich zu bewirken, daß die Verwendung der nur für bestimmte Zwecke bewilligten Kredite für andere als diejenigen Zwecke, für welche sie bewilligt wurden, verhindert werde. 8 1.

Gesetz. Artikel 1. Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Ergän⸗ zung der Geldmittel, welche zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Staates im Monat Juli I. J. benöthigt werden, mittelst einer Kredit⸗

mittlerweile die

Operation den Betrag von 13 Millionen Gulden in österreichischer Währung

auf eine den Staatsschatz möglichst wenig belastende Weise aufzubringen. Artikel 2. Von jedem Geschäft, welches zur Durchführung der im Artikel 1 gestatteten Kredit⸗Operationen eingegangen wird, ist die Staats⸗ schulden⸗Kontrolkommission des Reichsrathes in Kenntniß zu setzen, alle hier⸗ über ausgestellten Urkunden sind, so weit sie eine Verbindlichkeit des Staats begründen sollen, der Kontrasignatur dieser Kommission zu unterziehen und ohne solche Kontrasignatur rechtsunwirksam.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses kamen diese Anträge zur Verhandlung. Abgeordnerer Das check beantragte, das Haus möge in eine Kreditforderung überhaupt jetzt nicht eingehen. Die Abgeordneten Graf Kinsky und Schindler sprachen sich in gleichem Sinne aus. Bei der Abstimmung wurde indessen der Antrag Taschecks abgelehnt und der Antrag des Finanz⸗Aus⸗ schusses, dem Finanz⸗Minister 13 Millionen Gulden zu bewilligen, angenommen, eben so die weiteren Anträge des Ausschusses.

Die internationale Enquete⸗Kommission wird in den nächsten Tagen abermals eine Sitzung abhalten. Der Leiter des Handelsministeriums, Herr Baron Kalchberg, hat das Präsidium füͤr diese Sitzung an den Präses⸗Stellvertreter Fürsten Jablonowski abgegeben. 8

Triest, 19. Juni⸗ sche Bampfschif Principe di Carignan⸗ welches am 12. d. M. von Alexandrien abgegangen war, ungeachtet es einen Sanitäts⸗ wächter hatte und an Bord ein vollkommener Gesundheitszustand

herrschte, in Ancona auf Weisungen aus Genua hin eine siebentägige

Observationsquarantaine verhängt worden, in Folge welcher die nach Ancona bestimmten Passagiere in das dortige Lazareth ausgeschifft wurden und das Schiff selbst

in Marseille desbalb eine 48 stündige Quarantäne

ausgeschifft hatte, ündig t hat der Marine⸗Minister das Präsidium der K. K.

auferlegt worden, chti Central⸗Seebehörde mit Telegramm vom 18. Irmäccsg

alexandriner Provenienzen in Ancona getroffenen Maßregeln einst⸗

20,000 Fl.,

sich jedoch dabei der einzelnen Posten beschränke, sondern

(Triest. Ztg.) Nachdem über das italieni⸗

am 17ten in Contumaz seine Reise

8 46½0 8 Earer nach Triest fortsetzte, und nachdem ferner dem franzöͤsischen enaeae V „Said⸗, der, von Alexandrien kommend, in Messina zwei Cholerakranke

den gegen

weilen zu folgen. Demgemäß werden vor der Hand diese Prove⸗ nienzen hier einer siebentägigen Observations⸗Quarantäne unterzogen. Nachrichten in französischen Blättern aus Alexandrien vom 14. melden, daß einige Cholerafälle dort vorgekommen seien; Telegramme vom 15. in deutschen Zeitungen sagen: „Hier (in Alexandrien) ist die Cholera in heftiger Weise zum Ausbruch ge⸗ kommen. Seit drei Tagen zählt man 49 Todesfälle.⸗ Einem gestern Abend hier eingelangten Telegramm zufolge waren 57 Er⸗

krankungsfälle in Alexandrien vorgekommen.

e s va,s, Belgien. Brüssel, 20. Juni. Das Abgeordneten⸗ haus hat heute den großen Bauten⸗Entwurf, zu dessen Kosten⸗ bestreitung das Anlehen von 60 Millionen dienen wird, einstimmig genehmigt. Das von 33 Mitgliedern eingebrachte Amendement, den Nord⸗ (Kölner) und den Süd⸗ (Pariser) Bahnhof in Brüssel durch eine direkte, die Stadt durchschneidende Linie zu verbinden und eine Centralstation in deren Mittelpunkt zu errichten, wurde abgelehnt und durch einen Paragraphen ersetzt, welcher die Regie⸗ rung ermächtigt, einen solchen Bau zu concediren.

—21. Juni. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer wurde der preußisch⸗belgische Handelsvertrag mit 65 gegen 10 Stimmen angenommen; 3 Kammer⸗Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. Wegen des zwischen dem Kriegsminister Baron Chazal und dem Abgeordneten Delaet vor⸗ gefallenen Duells verlangte der General⸗Prokurator die Ermächti⸗ gung der Kammer zu einer gerichtlichen Verfolgung der Bethei⸗ ligten. Die Angelegenheit wurde an eine aus 5 Mitgliedern be⸗ stehende Kommission verwiesen.

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Die bei dem Duell li Zeugen werden nicht gerichtlich verfolgt werden. Iüh RrI. 1698 Großbritannien und Irland. London; 20. Juni. In den gestrigen Parlamentsverhandlungen kam nichts von beson⸗ derer Erheblichkeit vor. Im Oberhause zeigte Graf Russell an, daß die Correspondenz aöͤber den Sklavenhandel in ein Paar Monaten druckreif sein werde, und im Unterhause legte . Cardwell einige auf die Angelegenheiten Canada's bezügliche Aktenstücke auf den Tisch des Hauses nieder. Mr. Layard erklärte auf Befragen, der Handelsvertrag mit dem Zollverein werde hoffentlich in wenigen Tagen ratificirt sein. Der Vertrag enthalte keinen Tarif. Später wurde dieser Vertrag noch Gegenstand einer kurzen Diskussion, indem Mr. Hubbard die Aufmerksamkeit des Hauses auf den 5. Artikel desselben lenkte, wodurch sich England auf eine lange Reihe von Jahren verpflichte, die zollfreie Kohlenausfuhr zu gestatten. Kohl und Eisen, diese schätzenswerthesten Gaben der Vorsehung, so wie die wesentlichsten aller Kriegsmaterialien, solle man nicht ohne entsprechenden Entgelt dem Auslande zukommen lassen. Ueber⸗ dies habe man versäumt, zu bedingen, daß in Deutschland kein Einfuhrzoll auf die frei exportirte Kohle gelegt werden dürfe. Der Zollverein habe keinen Wunsch gezeigt;, den Englän⸗ dern in gleich liberalem Sinne entgegen zu kommen; da er die Ausfuhr von Lumpen durch einen Zoll von 5 L. per Ton erschwere. Von Mr. Milner Gibson wurde darauf erwiedert, daß das Parlament sich, schon aus Rücksicht auf die einheimische Industrie und den Erwerb der Grubenarbeiter, gegen jeden Ausfuhr⸗ zoll auf Kohlen erklärt habe. Was den Zollverein betreffe, so habe er den Zoll auf Baumwollen⸗, Wollen⸗ und Leinen⸗ und Sta L fabrikate und viele andere Artikel ermäßigt, und England mit Einem Schlage alle Zugeständnisse gemacht, welche Frankreich, Belgien und Oesterreich erst nach jahrelangen Unterhandlungen von ihm erlangt ätten. 1 Dem Mayor von Ply mouth ist seitens der Admiralität die amtliche Anzeige zugegangen, daß die französische Flotte den

Hafen jedenfalls nicht vor dem Monat August besuchen wird.

Frankreich. Paris, 20. Juni. Deoer „Moniteur- be⸗ stätigt die Unterzeichnung der Handelsübereinkunft mit Spanien in Madrid, deren wichtigster Gegenstand die gegenseitige Unterdrückung der hoͤheren Zollabgaben für die Einfuhr zu Lande ist. Das offi· zielle Blatt hofft, daß diese Uebereinkunft die Genehmigung der Cortes vor Ende der Session erhalten werde. Der gesetzgebende Körper dat gestern die Diskussion des Budgets der öffentlichen Arbeiten sortgesetzt. Die Oebatten dezogen sich be⸗ sonders auf Fragen des Ackerbaues, ohne daß man zu Beschluß⸗ fassungen gelangte. Pouyer⸗Quertier; Quessns und Marie klagten, daß der franzöͤsische Handelsvertrag mit Preußen die französischen Erzeugnisse zu wenig gegen deutsche Nachahmungen schütze. Nament- lich Art. 28 über die Fabrikzeichen und Emballagen; üder Muster u. s. w. sei zu unbestimmt gehalten und gewähre nicht den nötdigen Schutz. VicePrästdent des Staatsrathes und der Sraats- Minister erkläͤrten jedoch, der Vertrag biete den französischen Hadri⸗ katen den noͤthigen Schutz, man habe den französtschen Fabrikanten aber nicht umsassendere Rechte verschaffen können, ats Preußen zeinen eigenen Fabrikanten biete, das keine Zeichs sondern nur

Marken mit Namen anerkenne.

Der