1865 / 154 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Coöͤln, 1. Juli. Das 1. Rheinische Infanterie⸗Regiment Nr. 25 feierte gestern in Schleswig das Fest des 50 jährigen Bestehens; eben so hatte das hier zurückgebliebene Detachement dieses Regiments an diesem Tage eine dergleichen Feier begangen. Hierzu hatte der Führer desselben die alten Veteranen, so wie alle ehemals im Re⸗ giment gedienten Unteroffiziere, welche hier Civilstellungen eingenom⸗ men, eingeladen. Schleswig⸗Holstein. Zur Jahresfeier des Uebergangs nach Alsen ging, wie der »N. Pr. Ztg.“ in Ergänzung früherer telegraphischer Mittheilungen geschrieben wird, Sr. Majestät Corvette »Augusta⸗, welche dem tommandirenden General Herwarth v. Bittenfeld zur Verfügung gestellt war, am 29. 7 ½ Uhr unter einem Salut von 25 Schuß von Sr. Maäjestät Wachtschiff »Arcona⸗ von Kiel nach Sonderburg. Unter den von dem kommandirenden General Geladenen, befanden sich die Generale v. Podbielsky und Kapphengst, der Kaiserlich österreichische Oberst und Commandeur des Khevenhüller Regiments, v. Baillau, mebrere österreichische Of⸗ fiziere des Stabes, der Cavallerie und Infanterie und viele preußische Offiziere mit ihren Damen und einige Civilpersonen. Sr. Majestät Corvette »Augusta⸗ legte sich nach drei⸗ stündiger, vom schönsten Wetter begünstigter Fahrt unter Böller⸗ schüssen bei Sonderburg vor Anker. Nachdem General Herwarth v. Bittenfeld und dessen Gäste in der mit preußischen und schles⸗ wig⸗holsteinischen Flaggen geschmückten Stadt gelandet und vom General⸗Lieutenant v. Canstein, Amtmann Sarau, Bürger⸗ und Polizeimeister, Offizieren des Schlesischen 11. und Rheinischen 25. In⸗ fanterie⸗Regiments bewillkommnet waren, setzte sich der Zug, mit der Musik des 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 61 an der Spitze, nach dem Friedhofe in Bewegung, woselbst das 2. Bataillon des Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25 unter Kommando des Majors v. Bassenge die mit Guirlanden, preußischen und dänischen Farben gezierten Gräber der Gefallenen nach drei Seiten einschloß. Nachdem durch die Damen die Bekränzung der Gräber unter einem von der Regimentsmusik begleiteten Gesange vom Soldaten⸗Sängerchor des 25. Regiments stattgefunden, hielt Divisionsprediger Frank eine kräftige und kurze Rede, in welcher auch der Wunsch ausgesprochen wurde, daß das für unser Vaterland geflossene preußische Blut nicht allein König und Volk näher verbinden, sondern auch das Band zwischen dem preußischen und schleswig⸗holsteinschen Volke fest⸗ knüpfen möge. Hierauf hielt der kommandirende General Herw arth von Bittenfeld in begeisternden Worten eine Ansprache an die Trup⸗ pen und das zahlreich versammelte Publikum und brachte unter einem Salut von 21 Schuß von Sr. Majestät Corvette »Augusta⸗ ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den König Wilhelm aus. Nach der Feierlichkeit, welche mit einem Parademarsch der Truppen beendet wurde, fuhr der General sofort nach Flensburg, um einem ihm zu Ehren veranstalteten Diner beizuwohnen, und von dort nach Apenrade zum Stiftungsfest des Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25.15 Imn Sonderburg wurde er durch Glückwunsch⸗Telegramme, welche Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Karl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl, sowie Graf von Wrangel, Freiherr v. Zedlitz und Prinz Hohenlohe gesandt, überrascht. Die Gäste Sr. Exzellenz, welche sich zu einem gemeinschaftlichen Diner im Holsteini⸗ schen Hause vereinigt, traten um 6 Uhr die Rücksahrt nach Kiel an. Sachsen. Dresden, 1. Juli. Auf einen Artikel der »Augsb. Allg. Ztg.“⸗, worin gesagt war:

»Die Königlich sächsische Regierung habe sich veranlaßt gesehen, in eeiner nach Berlin gerichteten Depesche sich dahin auszusprechen, daß Gründe ö8. mancherlei Art, und vor Allem die dynastischen Beziehungen des Königl. Sr sächsischen Hofes, sich für die sächsische Regierung der Erledigung der Vor⸗ frrage, welche einer handelspolitischen Verhandlung des Zollvereins mit der 8 deresrls Regierung vorangehen müsse, d. i. der Anerkennung des Königreichs Italien durch die Regierungen des Zollvereins, als nicht zu bpeseitigendes Hinderniß in den Weg stellen.«

und in Betreff eines Artikels der »Nat. Ztg.⸗, worin diese mit Be⸗ ziehung auf die vorhergehende Mittheilung schreibt:

»Von Oesterreich hat die sächsische Regierung bereits ihr Lob ein⸗ geerntet. Ueber die Cirkularnote, welche das österreichische Kabinet in der Frage der Anerkennung des Königreiches Italien durch die Zollvereins⸗ RKegierungen an diese letztern abgehen ließ, schreibt man uns nämlich aus

n Wien, daß in derselben den einzelnen Regierungen der Dank für diese Haltung, die sie den »preußischen Zumuthungen« gegenüber beobachteten, w und zugleich die Hoffnung ausgesprochen wird, daß sie auch in der Folge deenselben Standpunkt beobachten würden, da die Anerkennung des König⸗ reiches weder im Interesse des Bundes, noch in dem der einzelnen Staa⸗ ten liegen könne. « bemerkt das »Dresdener Journal-: »1) daß in der von der Königlich sächsischen Regierung nach Berlin ergangenen Depesche von »dynastischen Beziehungen des Königlich sächst⸗ schen Hofes⸗ mit keinem Worte die Rede sei, 2) daß die oben erwähnte Cirkularnote des K. K. österreichischen Kabinets längst vor dem Abgange der sächsischen Depesche nach Berlin abgegangen sei, mithin erstere mit letzterer in keiner Wechselbeziehung stehen könne,

3) daß in der sächsischen Depesche gerade die materielle Frage auf

das Eingehendste erörtert worden sei, wobei die sächsische Regierung deren Wichtigkeit vollständig anerkannt, zugleich aber die Mittel be⸗ zeichnet habe, wie eine befriedigende Lösung derselben herbeigeführt

Frage damit in Verbindung zu

werden könne, ohne die politische

bringen.⸗

Gotha, 30. Juni. Der hiesige Sonderlandtag faßte in heutiger Sitzung den Beschluß, die Herzogliche Staatsregierung zu ersuchen, auf Aufhebung des Salzmonopols hinzuwirken. Ein

anderer bei Gelegenheit der Etatsposition über die Einnahme aus der Einkommen⸗ und Klassensteuer gestellter Antrag, die Staats⸗ regierung um Vorlegung eines Gesetzes zu ersuchen, durch welches

die Einsicht in die Steuerlisten und gegenseitiges Rekursrecht gewährt werde, wurde mit überwiegender Majorität abgelehnt. Hessen. Kassel, 29. Juni. Die Ständeversammlung be⸗

handelte heute zunächst die Anlegung eines Staatstelegraphennetzes, und wurden die Forderungen der Regierung hierfür

bewilligt. Dann erhob sich eine längere Debatte über die Frage: wer Eigen⸗ thümer der Domainen sei, ob der Staat oder der Landesherr, oder ob die Domainen zum Staatsvermögen oder zum Hausfideikommiß gehören? Dieselbe schloß mit der einstimmigen Annahme des Aus⸗

schuß⸗Antrages: »Die Ständeversammlung wolle, unter entschiedener

Verwahrung gegen die von dem Landtags⸗Kommissar in der Sitzung

vom 16. Mai d. J. vorgetragene Rechtsansicht (die Domainen seien V Bestandtheile des Hausfideikommiß⸗Vermögens) das an die Staats⸗ Regierung gerichtete Ersuchen vom 29. Januar d. J. um Zurück⸗

ziehung des Beschlusses des Finanzministeriums vom 15. Februar 1861 (wodurch die Revenuen der Domainen zu Gunsten der Hof⸗ kasse eine Schmälerung erfunden haben) wiederholen.- Schließlich

richtete Herr Weigel an die Regierung die Frage, ob sie zu dem Zustandekommen eines Handelsvertrages zwischen den Staaten des

Zollvereins und Italien mitwirken werde.

1. Juli. Die Ständeversammlung ist heute Mittag unter Zusicherung des landesherrlichen Wohlwollens durch den Landtags⸗ Kommissar vertagt worden.

Frankfurt a. M., 1. Juli. In der heutigen Bundestags⸗ Sitzung wurde Seitens des Präsidiums der in Dresden tagenden

V Kommission für ein allgemeines Obligationenrecht zur An⸗ zeige gebracht, daß die erste Lesung des Entwurfes vollendet sei und mit der zweiten im Oktober begonnen werde.

n i Oesterreich machte seinen Bevollmächtigten in die am 20. d. hier zusammentretende Kommission für gleiches Maß und Gewicht in Person des Ritters von Ettinghausen namhaft. Ein Antrag von Frankfurt bezieht

sich auf dessen Kontingentsverhältnisse, die zum Theil noch nicht ge⸗ regelt sind, und ging an den Militair⸗Ausschuß.

Zur Genehmigung vorgelegt wurden die Rechnungen der Bundeskanzlei und der Bundes⸗ Matrikularkasse für 1864.

1 Bayern. München, 2. Juli. Gegenüber einem auch in öffentliche Blätter übergegangenen Gerüchte versichert die »Bayr. Ztg.⸗, daß der König nicht in Person den Landtag schließen, son⸗ dern diesen Akt auf dem Wege der Stellvertretung vornehmen lassen werde, wie dies seit dem Bestehen der Verfassung stets üblich gewesen. Nach demselben Blatte hat die Kammer der Reichsräthe gestern den Regierungs⸗Vorlagen bezüglich Erneuerung der Zollvereinsverträge und bezüglich der Handelsverträage mit Belgien ꝛc. ihre Zustimmung ertheilt,

sodann die Petitionen betreffs der Landwehr berathen und unter Ab⸗ lehnung des desfallsigen Beschlusses der Kammer der Abgeordneten einstimmig beschlossen, an den König die Bitte zu richten, zu ver⸗ fügen, daß mit der neuen sozialen Gesetzgebung eine Revision der

gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Landwehr ver⸗ bunden, bis dahin aber im Verordnungswege entsprechende Erleichte⸗ rung in Bezug auf Dienstdauer, Uniformirung und Armirung, Uebungen und Reluitions⸗ und Rüstgelder gewährt werde.

Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nach längerer

Debatte den Gesetzentwurf, die Bodenzinskapitalien der Grund⸗

Rentenablösungskassa, der Stiftungen, Gemeinden und Privaten be⸗

treffend, mit mehrfachen Modificationen und Zusätzen mit 105 gegen

28 Stimmen angenommen. Der von der Kammer der Reichs⸗ räthe beschlossene Zusatz zu Art. 221 des Polizeistrafgesetzbuches (in Betreff der prostituirten Frauenzimmer), so wie die Verschärfung der⸗ jenigen Bestimmungen, welche provisorisch an die Stelle des Art. 97 des Polizeistrafgesetzbuches treten sollen, wurde verworfen und be⸗ schlossen, auf den früheren Beschlüssen bezüglich der Abände⸗ rung des erwähnten Artikels 97 zu beharren. Endlich wurde der Antrag des Ausschusses bezuüglich der von Dr. M. Barth angeregten Abänderung der Geschäftsordnung einstimmig

angenommen. Dieselben gehen dahin: »Die Kammer wählt sogleich nach

ihrer Konstituirung sechs besondere Ausschüsse: 1) für Gegenstände der Justiz; 2) für Gegenstände der Finanzen und Staatsschuld;

3) für Gegenstände des Handels, der Gewerbe, des Ackerbaues und

der öffentlichen Arbeiten; 4) für die übrigen Gegenstände der inne⸗ ren Verwaltung; 5) für die Untersuchung der Beschwerden wegen Verletzung der Staatsverfassung; 6) fbr die Prüfung der von Mit⸗

gliedern der Kammer gestellten oder angeeigneten Anträge.⸗

Oesterreich. Wien, 1. Juli. In der gestri . 1 gen Sitzun des Herrenhauses wurde das Gesetz über die Wö“

rung des österreichischen Lloyd nach den Beschlüssen des Ab⸗ geordnetenhauses angenommen, dann die Berathung über das Bud⸗

200 Fl. für jedes der nachgelassenen beiden Kinder bewilligt.

MNiieederlande.

get fortgesetzt. Die einzelnen Kapitel, welche nur solche Theile des Etats des Finanzministeriums betrafen, die zu weiteren Er⸗ zrterungen keinen Anhaltspunkt gaben, wurden meist ohne Debatte angenommen. Nur das Kapitel „Allgemeiner Pensions⸗Etat⸗, bei dem das Abgeordnetenhaus die, den früheren Ministern Gra⸗ fen Wickenburg, Grafen Rechberg und Grafen Forgach über das Pensions⸗Ausmaß von 8400 Fl. bemwilligten, Gnadenzulagen von resp. 5250 Fl., 4000 Fl. und 3000 Fl. ge⸗ strichen hatte, veranlaßte den Grafen Thun zu einer Egplication, in welcher er bemerkte, daß er nur deshalb dem Antrage der Finanz⸗ Kommission zustimme, weil es seinem Gefühle widerstrebe und, wie er glaube, auch den Gefühlen der ganzen Bevölkerung widerstreben dürfte, die Anforderung zu stellen, daß eine in Gnadensachen erfolgte Allerhöchste Entschließung, die bereits zum Vollzuge gelangt sei, wieder rückgängig gemacht werde. Auf dieser Grundlage dürfte wohl auch auf eine Verständigung mit dem anderen Hause gehofft werden. Das Haus beschloß die höheren Pensionen, gemäß dem Antrage der Finanz⸗Kommission, zu bewilligen.

Das Herrenhaus hat heute, berichtet die »Ostd. P.“, die Be⸗ rathung über den umfassenden Etat des Finanzministeriums endlich beendet und dazu noch die Budgeis der Ministerien der Justiz, der Polizei und auch das der Kontrolsbehörden durchgenommen. Fast in jedem dieser vielen Kapitel ergaben sich Differenzen zwischen den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und den Anträgen der Finanz⸗ Kommission. Dingen den Anträgen seiner Finanzkommission anzuschließen, und bei dem Umstande, daß die Minister bisher noch in allen Fällen auf den höheren Summen bestanden haben, hat diese Unterlassung den Vortheil, daß die Budgetverhandlung sich in diesem Hause ziemlich rasch abwickelt und zu gewärtigen ist, der Staatsvoranschlag werde noch am Schlusse der nächsten Woche an das Abgeordnetenhaus zurückgelangen.

Dasselbe Blatt meldet: Der »Wiener Zeitungskorrespondenz⸗ kam gestern folgendes Telegramm zu: Der Kaiser und die Kaiserin verlassen heute Nachmittags um 1 Uhr Ischl, treffen um 4 Uhr Nachmittags in Gmunden ein und begeben sich von da direkt bis Wels, bis zu welcher Station Se. Majestät die Kaiserin begleitet. Die Kaiserin begiebt sich dann, ohne Aufenthalt, von Wels über Passau nach Kissingen zum Kurgebrauche. Der Kaiser begiebt sich von Wels mittelst Courierzug der Elisabethbahn nach Penzing, wo⸗ selbst Se. Majestät morgen (2. d.) früh eintrifft. Die Kaiserlichen Kinder verbleiben einstweilen noch in Ischl. (Nach der »Konst. Oesterreichischen Zeitung⸗ sollte der Kaiser erst nächsten Mittwoch hier eintreffen.)

Die »Wiener Abendpost⸗ bringt folgende Mittheilung:

Der auf Allerhöchste Anordnung zur Sequestration des fürstlich Ester⸗

hazyschen Vermögens ernannte Kurator bringt zur Kenntniß, daß die Zah⸗ lungen, welche wegen der Einführung der Sequestration und wegen der

zum Behufe der künftigen Administrationsweise erforderlichen Erhebungen seine volle Kohlenfracht einzunehmen.

sistirt werden mußten, in möglichst kurzer Zeit nach einer den Bestimmun⸗ gen des Gesetzes entsprechenden Ordnung wieder aufgenommen werden. Aus Ofen, 30. Juni, wird den »Wiener Blättern⸗ tele⸗ graphirt. Den heutigen »Ungar. Nachr.⸗ zufolge hat Se. Majestät der Kaiser der Wittwe des Historikers Szalay eine lebenslängliche Pension von jährlichen 1000 Fl. und einen Erziehungsbeitrag von

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Haagg, 1. Juli. (W. T. B.) Die erste Kammer hat die Abschaffung der Accisen genehmigt. Die end⸗ gültige Unterzeichnung des Handelsvertrages mit Frankreich, in welchem den Niederlanden ein neuer Tarif zugestanden wird, steht somit in nächster Aussicht. 4 n 1979 E““ 30nf i wen Se C6*““ üee Großbritannien und Irland. London, 1. Juli. In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses legte Charles Wood, der indische Staatssekretair, sein Budget für Indien vor. Nachdem er die Steigerung der Einnahmen und der Vermehrung der Aus⸗ gaben Indiens während der letzten drei Jahre nachgewiesen, und die Unterschiede zwischen den jeweiligen Voranschlägen und thatsächlichen Ausgaben hervorgehoben, bemerkte er, daß die allmälige und stetige Vermehrung der Revenüen den besten Beweis für die steigende Wohlfahrt Indiens abgebe. Andererseits sei aber auch das Ausgabe⸗ Budget mächtig angewachsen, zumal das der Armee, woran der Krieg gegen Butan, die Solderhöhung des ärztlichen Stabes, die Zulagen und mehr als alles andere die Theuerung der Lebensmittel Schuld sei. Gestiegen seien ferner die Ausgaben für Justizverfahren, Schu⸗ len, Pensionen und öffentliche Bauten, wie dies im Verhältniß zu den gestiegenen Repenüen nur billig sei. Wäͤhrend der letzten sechs Jahre waren in Indien für gemeinnützige öffentliche Bauten 73 Millionen Pfd. St. verausgabt worden, davon in den beiden letzten Jahren allein 13,200,000 Pfd. St., die Eisenbahnbauten nicht mit eingerechnet. In Betreff der Baumwollkultur sei zu erwähnen, daß die zur Hebung derselben getroffenen Maßregeln vom besten Erfolge gekrönt worden seien, und reiche Kapitalisten von Bombay seien gegenwärtig bedacht, an verschiedenen Haupt⸗Eisenbahnstationen Maschinen zum Reinigen, Pressen und Verpacken der Baumwolle anzulegen, überdies aber große Webereien zu gründen, um Stoffe, wie

Bei der Geneigtheit des Herrenhauses, sich in allen

sie Indien ausschließlich braucht, zu fabriziren. Der Redner spricht hier⸗

auf von den kürzlich in Audh verhandelten Streitfragen mit den kleinen Landeigenthümern, und giebt die beruhigende Versicherung, daß diese in publizistischer Weise, ohne Berufung auf die Gerichte, zur Zufrie⸗ denheit aller Betheiligten beigelegt worden seien. Zum Schlusse be⸗ antragt er eine Reihe von Resolutionen, deren Hauptinhalt folgen⸗ der ist: daß die gesammten Netto⸗Revenüen aller Präsidentschaften in dem mit dem 30. April 1864 abgelaufenen Verwaltungsjahre Pfd. 35,636,898, und die Ausgaben Pfd. 26,018,388 betragen haben, somit ein Ueberschuß von Pfd. 9,618,510 vorhanden gewesen sei; daß die im selbigen Jahre für die registrirte indische Schuld

fälligen Interessen Pfd. 3,093,250, und die in England bestrittenen

Kosten, mit Inbegriff der Zinsen für in England abgeschlossene indische Anleihen, Eisenbahn⸗Garantieen und dergleichen Pfd. 6,446,913 betragen haben, wonach sich ein Ueberschuß von Pfd. 78,347 herausstellen würde. (Die Netto⸗Einnahmen der unter der direkten Controle der Regierung stehenden Gebietstheile berechnet er auf 3,956,776 Pfd., deren Kosten (Armee nicht eingerechnet) auf 3,208,118 Pfd.; die Einnahmen der Präsidentschaft Bengalen auf 11,662,738 Pfd.; Ausgaben: 2,513,263 Pfd.⸗ Einnahmen der nordwestlichen Provinzen auf 4,847,051 Pfd., Ausgaben: 1,485,351 Pfd.; des Pendschabs Einnahmen auf 2,755,189 Pfd., dessen Ausgaben auf 1,096,999 Pfd.’ Einnahmen in Madras: 5,973,313 Pfd.; Ausgaben: 5,167,165 Pfd.; Ausgaben von Bombay: 5,386,261 Pfd.; Einnahmen: 6,441,851 Pfd.). Von Mr. Seymour, Oberst Sykes und andern wurden zwar gegen diese Resolutionen mancherlei Einwendungen gemacht, schließlich dieselben aber doch von den sehr wenig zahlreichen Mitgliedern genehmigt.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses kam die Gefan⸗ gennahme des englischen Konsuls in Abyssinien nochmals zur Sprache, in Betreff deren Mr. Layard die Erklärung abgab, daß die Regie⸗ rung Alles, was in ihren Kräften stehe, in dieser Angelegenheit ge⸗ than habe und auch ferner sich bemühen werde, die Befreiung des Gefangenen zu bewirken, indessen gab er zu verstehen, daß der Kon⸗ sul einen großen Theil des ihm widerfahrenen Unfalls selbst verschuldet habe, indem er unklugerweise im Lande geblieben sei, nach⸗ dem er wiederholt zur Abreise gedrängt worden.

Die Königin der Niederlande hat Ihrer Majestät gestern einen Besuch auf Schloß Windsor gemacht. Sie verweilte den Morgen in Windsor und kehrte im Laufe des Nachmittags nach London urück. Die Prinzessin von Wales hielt gestern ihren ersten Kirchgang nach der Geburt ihres zweiten Sohnes.

In Lord Palmerston's Amtswohnung hat heute ein Kabinets⸗

rath stattgefunden.

Der ⸗Great Eastern⸗ mit dem atlantischen Kabel an Bord liegt jetzt einige Meilen vor der Tbemsemündung draußen im Kanal, um Ist dies geschehen, dann wird

sich sein Gewicht auf 24,000 Tonnen (480,000 Ctr.) belaufen, sein Tiefgang aber nur auf 32 ½ Fuß während ein Kriegsschiff von nur 2500 Tonnen selten weniger denn 28 ½, Tiefgang hat. Zur Fort⸗ bewegung während der Versenkung des Kabels wird lediglich die Schraube verwandt werden, und nur wenn dieser ein Unfall zustoßen sollte, will man von den Maschinen der Schaufelräder Gebrauch machen. Die Bedienung besteht aus 200 Mann, zu denen sich 100 andere gesellen, welche ausschließlich die Legung des Kabels zu be⸗ sorgen haben werden. Während der Fahrt wird des Morgens und Abends regelmäßig über den Fortgang direkt (über Valentia) nach London telegraphischer Bericht abgestattet werden, und wenn eines schönen Morgens kein Bericht eintreffen sollte, nun, dann werden wir wissen, daß nicht Alles ist, wie es sein soll. Bis jetzt hat die Isolirung des nun ganz unter Wasser befindlichen Kabels nichts zu wünschen übrig gelassen, und wenn erst das umhüllende Gutta⸗ Percha auf dem Meeresgrunde liegt, hofft man, daß sie vermöge des die Hüllen komprimirenden Wasserdruckes noch vollkommener sein werde. Ferner hoffen die Unternehmer, mit Hülfe vollkommener Instrumente acht Worte pr. Minute telegraphiren zu können (vor⸗ erst bringt man es nicht üͤber vier), und von der Schnelligkeit, mit der telegraphirt werden kann, wird natürlich der Tarif ab⸗ hängig sein.

Ueber diesen glaubt die „Lithogr. Korrespondenz⸗ vorläufig folgende Angaben als verläßliche bezeichnen zu dürfen:

a) für eine Depesche von 20 Worten, die aber zusammen nicht über 100 Buchstaben ausmachen dürfen (Adressen mitgerechnet), ist der Tarifsatz zwischen jedem Orte Großbritanniens und Irlands nach jeder Telegraphen⸗

Station der Vereinigten Staaten und Canadas 20 Pfd. b) für jedes hinzutretende Wort von 5 Buchstaben 1 Pfd.) e) Depeschen in Chiffern zahlen das Doppelte; d) Ziffern müssen mit Buchstaben ausgeschrieben werden und werden als solche berechnet; e) die Buchstaben in allen Worten, nach den 20 ersten, werden addirt, durch 5 dividirt, und für je 5 wird 4 Pfd. berechnet. Daraus ist ersichtlich, daß je 5 Buchstaben ungefähr 6 Thlr. 20 Sgr. kosten werden. Etwas höher ist der Satz zwischen Amerika und dem europäischen Festlande. Zwischen diesen beiden sollen die ersten 20 Worte 21 Pfd. und je 5 Buchstaben überhaupt eine Guinee (7 Thlr.) kosten. Noch höber der Satz zwischen Amexika einerseits, Asien, Afrika und Australien anderseits. V Zwischen diesen kostet die einfache Depesche von 100 Buchstaben 25 Pfd.,