GSöubhastations⸗Patent. ATqöTTITTIIW3“” FKFäöhnigliches Kreisgericht zu Cöslin. 1. (Civil⸗) Abtheilung, den 24. Juni 1865. Das dem Kaufmann Johann Friedrich Schubert gehörige, hierselbst am Markte sub Nr. 137 des Hypothekenbuchs belegene Wohnhaus, gerichtlich abgeschätzt auf 5714 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf., soll im Termiinine de0. Jonvax 1866, b 111, vor dem Herrn Kreisrichter Naatz, im Wege der nothwendigen Subhasta⸗ tion an ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. . Taxe und Hypothekenschein können werden. — 22 1 Auf Erfordern eines Subhastations⸗Interessenten hat jeder Bieter den zehnten Theil des Tagbetrages mit 571 Thir. 12 Sgr. 10 Pf. baar oder in Staatspapieren als Caution nieder zu legen. 8 8 Seeer. welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Unspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. 288
8
in unserm III. Büreau eingesehen
ETEIZI““ vX “ ttfza1s asemtimnanounn ͤ1114A4“
18155 Nothwendiger Schiffs⸗Verkauf. 8
1 Jag in hiesigem Winterhafen liegende, zur Schiffsbaumeister Most'schen Konkursmasse gehörige, neu erbaute Barkschiff »Ceres«, welches am 9. März er. vom Stapel gelassen, beil⸗ und bohrfertig, zu 204 preußischen Lasten vermessen und berechnet, und gerichtlich auf 15,000 Thlr. abgeschätzt, in das Schiffsregister aber noch nicht eingetragen ist, soll am 17. Juli er., von 11 Uhr Vormittags ab, in unserem Zimmer Nr. 11 auf dem Rathhause hier subhastirt werden. 8
bganga e Segel 85 Inventarium sind bei dem Schiffe nicht vorhan⸗ den; dasselbe ist aber mit vollständig beschlagenen Rundhölzern und 2 neuen Booten versehen. b
Die Tax⸗ und Kaufbedingungen können nicht nur in unserem Bureau IIIa, sondern auch bei dem Verwalter der Most'schen Konkursmasse, Kauf⸗ mann Lüttke hier, eingesehen werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden.
Gläubiger, welche wegen einer Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations ⸗ Gerichte anzumelden.
Colberg, den 8. Juni 1865.
Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
EE1111
[1081] Nothwendiger Verkaufßf. Die dem Müller Friedrich Albert Körner zu Griefstedt gehörende, da⸗ selbst unter Nr. 31 belegene Mahl⸗ und Oelmühle mit Zubehoͤr, abgeschätzt auf 7624 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Büreau einzusehenden gerichtlichen Taxe, soll am 3. November eaoe 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. 1 vigses Gläͤubiger⸗ welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ chtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern des Grundstücks Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte zu
melden. 1 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Gläubigers August
Poblenz werden zu dem Termin öffentlich vorgeladen. Cölleda, den 3. April 1865. 8 1 eee Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.
8 1 8
I dars ummA n 18 99 [13788 Nothwendiger Verkau E11“” beim Königl. Preuß. Kreisgericht zu Halle a. d S., I. Abtheilung. Das dem Maurermeister R. Korn hierselbst zugehörige, im Hypotheken⸗ buche von Halle, Band 64 unter Nr. 2297, eingetragene Grundstück: »Ein am Harz belegenes Stück Garten mit den darauf stehenden Baulichkeiten,« nach der, nebst Hypothekenschein, in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe abgeschätzt auf 13,300 Thlr., soll am 15. November 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Landwüst meistbietend verkauft werden. 8 8 Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht anzumelden. “
2
[11051 Rothwmenbigen Berkanf.. 8 Königliche E11“ III. Bezirks zu eißenfels.
Die nach Maßgabe des Bauerlaubnißscheins vom 12. Februar 1862 auf denjenigen Grundstücken, welche im Flurhypothekenbuche von Roßbach, de bat. Nr. 415 unter 10 Ziffern auf den Namen des Steigers Leopold Thurm eingetragen stehen und an deren Stelle bei der faktisch ausgeführten
18. Ss
Separation der Feldmarken Roßbach⸗Nahlendorf besage Ausweisungsattestes der Separationsbehörde vom 2 Februar 1865 die Planstücke: 1.““ Nr. 157 von 3 Morgen 89 Q.⸗Ruthen, s 8 Nr. 158 von 3 Morgen 88 O.⸗Ruthen, G Nr. 159 von 173 Q.⸗Ruthen, 83 Nr. 160 von 176 Q.⸗Ruthen, Nr. 161 von 1 Morgen 110 O.⸗Ruthen, Nr. 162 von 1 Morgen 73 O.⸗Ruthen, Nr. 163 a. von 3 Morgen 162 O.⸗Ruthen, 4 öntehe sind, angelegte am westlichen Ausgang des Dorfes Nahlendorf be⸗ 8 Braunkohlengrube Nr. 380 bei Roßbach, “ deren Theilhaber nach dem Societätsvertrag vom 26. März 1862 sind: .“ der Grubenbesitzer Leopold Thurn,F der Schichtmeister Carl Thurm, dder Rentier Gottlieb Dockhorn, dder Hüttenschreiber Wilhelm Zobel, 3 und welche ausweislich der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden gerichtlichen Tage vom 13. d. Mts. nach erfolgtem Abbau von etwa anderthalb Morgen, einschließlich eines einstöckigen Wohnhauses, des Maschinenhauses und Kohlenschuppens, auf 5550 Thaler abgeschätzt ist, soll am Dienstag, den 24. Oktober 1865, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer 12 hierselbst, Schulden halber sub⸗ hastirt werden. 1 2 Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch, das nur die alten zur Separation gezogenen Grundstücke und von den auf deren Separations⸗Aequivalenten entwickelten Anlagen Nichts enthält, nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. b Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens im Licitationstermin zu melden. eEE“
8K1118 1I1“ 8
gairn rs unambunn.
hac, nangag, unmun 11““ zun zrIIr
[1845] Oeffentliche Aufforderung. Bei dem unterzeichneten Gericht ist auf Amortisation verlorenen, von Ewald Kittel in Schwiebus am 10. Juli 1864 auf die Gebrüder Levy in Berlin gezogenen, von diesem acceptirten Prima⸗Wechsels über 320 Thlr., zahlbar am 18. November 1864, angetragen worden. Der unbekannte Inhaber dieses Prima⸗Wechsels wird hierdurch aufgefordert, uns denselben binnen sechs Monaten, spätestens aber in dem auf den 30. Dezember 1865, Vormittags 11 ⅔ Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstr. 58, Zimmer 11, vor dem Herrn Stadt⸗ gerichtsrath Dannenberg angesetzten Termine vorzulegen, widrigenfalls der⸗ selbe für kraftlos erklart werden wird. Auswärtigen werden die Rechts⸗ nwälte Justizräthe Valentin und Ulfert als Mandatarien vorgeschlagen. Berlin, den 31. Mai 1865. “ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ und Nachlaßsachen.
111“
6““
ga et 888868 [1379] 8
Der unbekannte Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. d. Stettin den 30. Juli 1864, welcher von Carl Schroeder u. Co. in Stettin an eigene Ordre über 81 Thlr., zahlbar den 15. Oktober 1864, auf Alexander Schneider in Danzig gezogen und von demselben acceptirt ist, wird aufgefordert, denselben binnen 3 Monaten und spätestens in be
am 26. August c., 11 Uhr Vormittags, b
vor Herrn Secretair Siewert im Gerichtshause, Langenmarkt Nr. 43, an⸗ stehenden Termine uns vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Danzig, den 3. Mai 1865. 8
Koönigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
von Groddeck.
vAN11111161**
Der unbekannte Inhaber des angeblich verloren gegangenen trockenen Sola⸗Wechsels d. d. Loebez, den 22. Januar 1863, ausgestellt vom Hof⸗ besitzer Josef Dominik in Loebcz, zahlbar am 21. März 1863 und zwar in Höhe von 50 Thlrn. an den Lehrer Ruttkowski in Darzlub und in Höhe von je 25 Thlin. an den Lehrer Landmesser und den Freischulzen Kopitzti in Loebcz, auf welchem der ꝛc. Ruttkowski seinen Anspruch von 50 Thlrn. unterm 17. Februar 1863 an den Schmidt Hempel in Darzlub und dieser denselben unterm 20. April 1863 an den Mühlenbesitzer Chri⸗ stian Friedrich in Putzig abgetreten hat, — wird hierdurch aufgefordert, den bezeichneten Wechsel binnen 6 Monaten dem Gericht vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe auf ferneren Antrag des Extrahenten für kraftlos erklärt den wird. den 27. Juni 1866
Putzi en 27. Juni 5. G 878828
[1402] deffentliche Vorladung. . 8 Der Kaufmann Adolphe Morell hat aus dem von E. Böttcher unter
dem 5. Januar d. J. auf Frau Böttcher, geborene Stiller, ü ber 200 Thlr.
gezogenen, am 5. April d. J. fälligen und von ihm weiter girirten Wechsel, welcher am 6. April er. Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Architekten E. Böttcher und dessen Ehefrau Louise, geborene Stiller, Wechsel⸗ klage auf Höhe von 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 5. April d. J., 2 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und ½ pCt. Provision erhoben. 8 Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Architekten E. Boͤttcher und dessen Ehefrau Louise, gebornen Stiller, unbekannt ist, so werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung
und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 21. August 1865, Vormittags 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗
straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei⸗ nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 3. Mai 1865. igliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. 8 Prozeß⸗Deputation I.
1909
83
is n D sid mertbn. “ “
WVIWI1“ dem zum gerichtlichen Protokoll erklärten wechselseitigen Testamente 1 des Zieglermeisters Johann Ludwig Lange und seiner Ehefrau, MarieLouise, gebornen Pimpler aus Lossowcw, d. d. Müllrose, den 31. März 1830, findet sich folgende Bestimmung des Testators Johann Ludwig Lange:
Ich habe noch eine leibliche Mutter, die verwittwete Ziegler⸗ meister Lange, Eve Dorothee, geborne Blaesing, hierselbst am Leben, und will daher diese meine Mutter und meine mitgegenwärtige Ehefrau Marie Louise, geb. Rimpler, dergestalt zu Erben meines Nachlasses einsetzen, daß meine gedachte Ehefrau nach meinem Tode meinen ganzen Nachlaß, er bestehe, worin er wolle, haben, erben und behalten, und meiner Mutter, falls dieselbe alsdann noch am Leben ist, den ihr nach den Gesetzen gebührenden Pflichttheil her⸗ ausgeben soll, jedoch bestimme ich hierbei ausdrücklich, daß, wenn bei meinem Ableben meine Mutter, die Wittwe Lange, Eve Do⸗ rothee, geborne Blaesing, schon alsdann mit Tode abgegangen sein sollte, meine Ehefrau Marie Louise, geborne Pimpler, meinen ganzen Nachlaß ohne alle Ausnahme erb⸗ und eigenthümlich be⸗ halten und an Niemanden davon etwas herauszugeben eine Verpflichtung haben soll.
Ferner haben beide obengenannte Testatoren in dem zum gerichtlichen Protokoll erklärten Nachtrage zu vorgedachtem Testamente vom 1. Mai 1861 Folgendes bestimmt:
Der überlebende Ehegatte soll im ungetheilten und alleinigen Besitz unseres beiderseitigen Vermögens verbleiben. Nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten soll das dann noch vorhandene beiderseitige Vermögen zur einen Hälfte an meine des Ehemannes Geschwister resp. deren Kinder und Kindeskinder, zur anderen Hälfte an meine der Ebefrau Geschwister resp. deren Kinder und Kindeskinder als Erben zufallen und zwar in den beiden Theilen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Notherben haben wir nicht, und bestimmen wir ganz aus⸗ drücklich, daß erst nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten unser dann etwa noch vorhandenes beiderseitiges Vermögen unter unsere obenbenannten Erben zur Theilung kommen soll.
Auf Grund des §. 231 Tit. 12 Th. I. des Allgemeinen Landrechts ver die vorhandenen Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Frankfurt a. O., den 27. Juni 1865. C““
Königliches Kreisgericht. Zweite Abtheilung. “““
81 R ee ads we. tisld Abha. dohs IMr8 . 118 19
11 191881 1 s k aw wit uh a chiwgng e Die zu Dönstedt am 17 März 1864 verstorbene Wittwe des Barons
Carl Jacob Friedrich von Schenck, Caroline Sophie Henriette Louise, geb.
Gräfin von der Schulenburg⸗Ottleben, hat durch Testament aus ihrem Nachlaß eine von Schencksche Familien⸗Stiftung errichtet und uns die Verwaltung des Stiftungs⸗Vermögens übertragen. Zur Theil⸗ nahme an den Revenüen der Stiftung sind berechtigt Wittwen, geschiedene Frauen und unverheirathete Töchter, welche ihre eheliche Abkunft aus der Ehe des im Jahre 1732 verstorbenen Jacob von Schenck mit der im Jahre 1724 verstorbenen Catharine von Kisleben herleiten. Ausgeschlossen sind nur die saͤmmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schenck, welche mit dem Stiftsprediger Schrader zu Schildsche verheirathet gewesen ist. Aus der einen Hälfte der Jahres⸗Zinsen sollen ordentliche Stiftsstellen von je 200 Thlr. gebildet werden. Einen Anspruch auf diese Stellen haben die oben genannten Personen, die unverheiratheten Töchter nur dann, wenn ihre Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürf⸗ niß, Kränklichkeit, Gebrechlichkeit, höheres Alter Verloren gehen die ordent⸗ lichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung, resp. Wieder⸗ verheirathung, und wenn die Berechtigte anderswoher so viel Ver⸗ mögen erwirbt, daß sie davon mehr als 200 Thlr. jährliche Revenürn hat. Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außer⸗
8 — “ “ ordentlichen jährlichen Unterstützungen von 30 bis 50 Thlr.
8 ““ ro Kopf ver⸗ wendet. Es haben an denselben Antbheil die oben bezeichneten 1.S sie nicht im Besitz einer ordentlichen Stiftstelle sich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jacob von Schenck abstammen; ganz verwaiste Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, mögen sie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jacob von Schenck herleiten, ferner Wittwen und geschiedene Frauen, selbst wenn sie schon für ihre Person an den — ordentlichen oder außerordent⸗ lichen — Vortheilen der Stiftung Theil nehmen, mit einem Anspruch auf 4 Erziehungsgelder für ihre Söhne, bis deren 15. Jahr und für ihre Töchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Möͤtter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstützungen soll eine Unverheirathete — jedweden Alters — berücksichtigt werden, welche, wenn sie vaterlos ist, mag sie durch den Vater oder die Mutter von dem Jacob v. Schenck ab- stammen, zum Zweck der Heirath eine Aussteuer von 200 Thlr. erhält.
Es sollen jetzt die Revenüen des Stiftungs⸗Vermögens aus der Zeit vom 18. März 1864 bis 1865 nach Maßgabe der vor he ic testamen· tarischen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden diejenigen, welche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu können glauben hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf E
den 27. September d. J., 10 Uhr Vormittags, vor dem Kreis⸗Richter Philler anberaumten Termin bei uns sich zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jacob v. Schenck und Catharine v. Kisleben an⸗ zugeben und ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ob und welche besondere Legitimation die sich Meldenden noch zu führen haben werden, darüber . wird später Bescheid ergehen, da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern ab- stammen und welchen deshalb die desfallsige Legitimirung erlassen ist.
Uebrigens sind wir und der Stiftungs⸗Kurator, Herr Justiz⸗Rath Weniger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs⸗Urkunde gegen Bezahlung der Schreib⸗Gebühren in Abschrift mitzutheilen.
Neuhaldensleben, den 27. Mai 1865.
B Königliches Kreisgericht.
II. Abtheilung.
EE11ö1ö“ Verkänfe, Verpachktungen, Submissionen ꝛe. 198 179 1 Pferde⸗Auction. Donnerstag, den 13. Juli d. J., von Vormittags 9 Uhr ab, sollen auf dem Köͤniglichen Gestüthofe zu Repitz bei Torgau einige zwanzig ältere Hengste und Stuten öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung und unter den, im Termin bekannt zu machenden Bedin⸗ gungen verkauft werden. G Das Nähere über die Abstammung ꝛc. dieser Pferde wird aus den, mit dem 10. Juli c. sowohl in Repitz als hier in Graditz zur Empfang⸗ nahme bereit liegenden Listen zu ersehen sein. 1X““ Graditz, den 15. Juni 1865. “ 8
Königliche Gestüt⸗Direction. 1 ni penh.
2081l Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz incl. Anfuhr (ca. 1860 Klftr. Kiehn⸗ und 30 Klftr. Elsenholz) im Ganzen oder getheilt, für hiesige und Charlottenburger Garnison⸗Anstalten und Behörden pro 1866, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Klosterst einzusehen und Offerten mit entsprechender Aufschrift bis zum 12. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
daselbst abzugeben. Berlin, den 5. Juli 1865. “
B Königliche Garnison⸗Verwaltung.
jasd ss8ä11 114“ 111AA“X“ C
Bekanntmachung.
Wegen Lieferung des Bedarfs an Fourage, Bivouakholz und Lager⸗ stroh für die Truppen der 11. und 12. Division und des Bedarfs an Vik⸗ tualien für die Truppen der 12. Division während der diesjährigen Herbst⸗ übungen bei Schweidnitz und Leobschütz, sowie wegen des Transports des Brod⸗ und event. auch des Haferbedarfs aus den Königlichen Magazinen zu Schweidnitz, Cosel und Neiße in die zu errichtenden Cantonnements⸗ Magazine und der Distribution dieser Gegenstände baben wir einen Sub⸗ missions⸗ und resp. Licitations⸗Termin auf den 24. Juli c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäftslokal anberaumt, wozu Unternehmungslustige mit der Aufforderung vorgeladen werden, ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift: »Submission, die Manöver⸗Verpflegung betreffend« bis zur bezeichneten Stunde bei uns einzureichen. Später eingehende Offer⸗ ten werden nicht berücksichtigt. Die Lieferungs⸗Bedingungen, in welchen die ungefähren Bedarfsquan⸗ titäten ꝛc. angegeben sind, koͤnnen in unserm Geschäftslokal, sowie bei den Koͤniglichen Magazin⸗Verwaltungen zu Schweidnitz, Neiße und Cosel einge⸗ sehen werden. “ 1 . Breslau, den 4. Juli 1865. 1 —
“
Koöniglsche Intendantur des 6. Armee⸗Corps.