1865 / 164 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Emanuel Löffler, so wie dessen Chefrau Helene Juliane Charlotte, geborne Schwerdtmann, als Hypothekengläubigerin, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

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vom 29. Dezember 1755 über 650 Thlr., vom 16. November 1789 (gerichtlich konfirmirt am 16. Juli 1790)

über 350 Thlr.,

vom 26. Februar 1791 (gerichtlich konsirmirt am 18. März 1791)

über 200 Thlr., aus welchen auf dem Grundstücke Band 5 Nr. 380 des Hypothekenbuches von Alt⸗Cöln sub rubr. III. Nr. 1,2 und 3 auf Grund gerichtlicher Cession

der verehelichten Riemann, Marie Louise, geb. Fiek, vom 8. Juli, zufolge Verfügung vom 13. Juli 1795 für den Direktor der Königlichen Stück⸗ gießerei Johann George Maukisch die oben angegebenen Summen einge⸗ tragen sind. Dieselben sind demnaͤchst bei Regulirung seines Nachlasses sei⸗ ner Wittwe Auguste, geb. Wenzel, übereignet worden, und sollen auf die

letzterwähnte Post 100 Thaler abgezahlt sein, welche indessen nicht ge⸗ löscht sind.

Es werden daher Alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Do⸗ kumenten als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder Brief⸗Inhaber, oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche spätestens in dem auf rh. den 29. September 1865, Mittags 12 Uhr,

vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Dannenberg, im Stadtgerichtsgebäude, ZJüdenstraße 58, Portal III., Zimmer 12, anberaumten Termine anzumelden uͤnd nachzuweisen, widrigenfalls sie damit werden „räkludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt, die Dokumente aber für amortisirt werden erklärt werden. Auswärtigen werden die Rechtsanwälte Justizräthe Vogler und Weber als Sachwalter in Vorschlag gebracht. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. 19

Deputation für Kredit⸗ und Nachlaßsachen. 1

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Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist auf Antrag und beziehendlich

kraft Auftrags

A. 1.““ zur Ermittelung des Lebens oder Todes nachbenannter Personen, als:

1) Johann Gottlob Roscher’s aus Rötha (Stadttheil Theka), über welchen seit dem Jahre 1813 keine Nachricht vorhanden ist und der sich nach Helmstedt im Herzogthum Braunschweig gewendet haben soll sein Vermögen besteht in einem Sparkassenbuch über 20 Thlr. 16 Ngr.

5 Pf nebst den seit 1847 verstandenen Zinsen,

2) Johann Gottfried Schneider's aus Geschwitz, welcher im Jahre 1812 als Soldat am russischen Feldzuge Theil genommen, seitdem aber ver⸗

sschollen ist und für welchen ein Sparkassenbuch über 11 Thlr. 23 Rgr.

sammt Zinsen seit 1861 beim hiesigen Depositum verwahrt wird,

3) Johann August Busch's aus Geschwitz, geboren den 29. November 1807, welcher sich im Jahre 1825 als Tischlergeselle von seiner Hei⸗ math weggewendet hat, seitdem aber verscheben ist und dessen Ver⸗ nögen in einem Sparkassenbuche über 3 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. sammt Zinsen seit 1848 besteht, Johann Heinrich Waitz’s, des am 3. November 1807 geborenen

Sohnes des Hintersässers und Barbiers Johann Friedrich Wilhelm

Waitz in Kreudnitz, welcher im Jahre 1836 nach Amerika ausge⸗

wandert, seitdem aber verschollen ist, und dessen Vermögen 70 Thlr.

26 Ngr. 6 Pf. beträgt,

1210

egen Cassation alter ungelöschter Hypotheken und zwar heg fuc ktüchss. Ib a) 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. Cour. zahltes Kaufgeld für Johann David Mietzsch, ) 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Rgr. 8 Pf. zahltes Kaufgeld für Johann Christian Mietzsch, 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. zahltes Kaufgeld für Johanne Sophie Mietzsch, 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. Cour. zahltes Kaufgeld für Johanne Christiane Mietzsch, e) 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. Cour. zahltes Kaufgeld für Johann Gottlob Mietzsch, 8 Pf. Cour.

k) 25 Thlr. Conv. Geld oder 25 Thlr. 20 Ngr. Geld oder 205 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. Cour.

zahltes Kaufgeld für Johann August Mietzsch, g) 200 Thlr. Conv. b 1 Tagezeitgelder mit jährlich 10 Thlr. Conv. M. oder 10 Thlr. 8 NRgr. 3 Pf. Cour., zahlbar an den Auszügler Johann David Miietzsch und dessen Ehefrau Regine Mietzsch, geb. Kunath, in Rötha, ““ welcher unter 1a. bis mit 5 erwähnten Forderungen laut sKRaufs vom 23. November 1808 auf den dermalen Julianen Henrietten, verehel. Breiting, vorher verw. Mietzsch, in Rötha gehoͤrigen Grundstücken Fol. 76 und 420 des Grund⸗ und Hypothekenbuches von Rötha haften; 40 M. Fl. 3 gGr. 11 Pf. Conv. M. = 36 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. Cour. väterliches Erbtheil für den Zimmermann Gottlob Bierling, llaut Kaufs vom 12. April 1810, auf dem dermalen Johann Heinrich Schulzen und dessen Ehefrau Johannen Friederiken, geb. Bierling,

unbe⸗ Cour. unbe⸗ Cour. unbe⸗ unbe⸗ unbe⸗

unbe⸗

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1891

werden hierselbst circa 100

gehörigen Hausgrundstücke Fol. 58 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs von Oelzschau haftend, 44 Thlr. Conv. Geld oder 45 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. Cour. nach einem Kaufe vom 1. April 1786 für Johann Andreas Wagner und dessen Ehefrau Marie Rosine, geb. Schmeil, auf Johann Gottlob Wolfer⸗ manns in Trachenau⸗Grundstücken Fol. 46 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuches von Gaulis und Fol. 95 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buches von Kieritzsch haftende, jährlich mit 3 Thlr. 12 gGr. Conv. Geld zahlbare Termingelder, welche nach dem Tode der schon ge⸗ nannten Forderungsberechtigten auf den Kürschner Johann Andreas Wagner, Christiane Elisabeth Heinold in Rötha, Johanne Sabine,

verehel. Riedel in Dreiskau und auf Johann Christian Wagner in

Trachenau haben erblich übergehen sollen, a. 23 Thlr. Conv.⸗M. oder 23 Thlr. 19 Ngr. 2 Pf. Courant sammt Zinsen zu 5 vom Hundert väterliche Kauf⸗ und Tagezeitgelder für Sden Kürschnergesellen Johann Friedrich Raabe aus Rötha laut Kon- sseenses vom 24. Oktober 1780 und 4 bb. 6 Thlr. 7 gGr. Conv.⸗M. oder 6 Thlr. 14 Ngr. im 14 Thaler⸗ Fr

Hundert für den Tischlergesellen Christian Gottlieb Berger aus Rötha laut Kaufs vom 30. Oktober 1792 8 auf dem Hausgrundstücke des Tapezierers Gottfried Ludwig Karthe, a a 111 des Grund und Hypothekenbuchs von Rötha haftend, 8 endli 3 5) 19 Thlr. Conv.⸗Geld oder 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. Courant Begräb. nißgeld, welche laut Kaufs vom 13. Januar 1814 für Johann Gott⸗ fried Breiting auf dem Hause Sebastian Ebersberger's, Fol. 21 des Grund⸗ und Hypothekenbuches von Rüben haften, 8 die Eröffnung des Ediktalverfahrens beschlossen worden, da die Vermuthung des Todes der unter A. genannten Personen und des Erlöschens der unter B. angegebenen Forderungen eingetreten ist. Nachdem nun in Folge dessen

der 4. September 1865 zum Anmeldungstermin anberaumt worden, so werden die unter A. 1—4 genannten Abwesenden, oder, wenn sie verstorben wären, deren Erben, Gläubiger oder sonstwie Berechtigte, ingleichen die unter B. 1—5 gedachten Forderungsberechtigten oder deren Erben und sonstigen Rechtsnachfolger, sowie überhaupt alle diejenigen, welche an die oben angegebenen Vermögens⸗ bestände aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, an⸗ durch vorgeladen, an dem gedachten Tage bis Vormittags 12 Uhr an hiesi⸗ ger Gerichtsamtsstelle in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Personenidentität darzuthun, so wie ihr etwaiges Erbrecht oder ihre sonstigen Ansprüche zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß außerdem die Abwesenden für todt erklärt und ihr Vermögen ihren gesetz⸗ lichen Erben oder sonstigen Berechtigten verabfolgt, die übrigen Interessenten aber für ausgeschlossen und beziehendlich ihres Erbrechts oder ihrer sonstigen Ansprüche, auch sie sämmtlich der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig, die betreffenden Hypotheken an den ver⸗ pfändeten Grundstücken für ungültig erklärt und im Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuche werden gelöͤscht werden, sodann aber das rechtliche Verfahren unter einander und nach Befinden mit dem zu bestellenden Contradictor und den Abwesenheitsvormündern binnen 6 Wochen abzusetzen und spätestens

bis zum 1 SeitSEere zu beschließen, sodann aber “*“ der Eröffnung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Außengebliebenen um 12 Uhr Mittags für publizirt zu achten, gewärtig zu sein. Zur Annahme von Ladungen haben auswärtige Interessenten Bevoll⸗ mächtigte am hiesigen Orte bei 5 Thlr. Strafe zu⸗ bestellen am 9. Mai 1865.

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von Gottschalck

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ssion hEu nmn 8 im Königlichen Hauptgestüt Trakehne Sonnabend den 5. August cr., von Vormittags 10 Uhr ab, überzählige Gestütspferde, bestehend aus Land⸗ beschälern, Mutterstuten, welche von Hauptbeschäͤlern gedeckt sind, 4 jährigen Hengsten und Stuten und einigen jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baar⸗ zahlung verkauft werden. Sämmtliche 4 jährigen und älteren ritten. Vom 29. Juli bis 3. August werden exel. Sonntag von Morgens 8 ½ 11 ½ Uhr die sämmtlichen Pferde auf Wunsch gezeigt. Die Courierzüge halten in Trakehnen⸗ Für Personenbeförderung von und zum Bahnhofe wird an diesen Tagen und Stunden gesorgt sein. Trakehnen, den 4. Juni 1865. Der Landstallmeister.

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Pferde sind mehr oder weniger ge⸗

ferde⸗Auction.

Am 2. August cr. von Mittags 12 Uhr ab sollen 5 bis 7 Stück ausrangirte Königliche Landbeschäler verschiedenen Alters auf dem Land⸗ gestüt⸗Reitplatze, nach vorheriger Publication der bezüglichen Bedingungen, gegen gleich baare Bezahlung in öffentlicher Auction verkauft werder .

Marienwerder, den 5. Juli 1865. 1nII““ un , he i Königlich westpreußisches Landgestüt.

fuße, großmütterliche Tagezeitgelder sammt Zinsen zu 5 vom

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Beilage zum Königlich

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H111“ Sonnabend 15. Juli 9

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[2049] Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 26. Ju li d. J., Morgens 9Uhr, sollen auf dem Hofe des Zeughauses hierselbst verschiedene zu militairischen Zwecken nicht mehr geeignete Gegenstände und Materialien, als: Eiserne Achsen, Räder, Radereifen, diverse Taue und Stricke, Sattel⸗ bpöcke, Kummte und verschiedene andere Geschirr⸗ und Reitzeugstücke, Kardätschen, Striegeln, Peitschen, diverse Futtersäcke, Riemen, 1 Brücken⸗ waage, 1 großer eiserner Schornsteinaussatz, Eisen, Stahl, Blech und Leder zc. öffentlich meistbietend verkauft erden. werden. n, den 2. Juli 1865. a10 IIIEA1 Artillerie⸗Depot. 1 1111“ 11““” 8 t E1“ 108,t 866 1“*“ 11“ Iekik 11I111111“ Die Lieferung 23 Woylachs, franko hier, fordernden zu üͤberlassen und sind die Offerten bis zum

werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen

ist an den Mindest⸗ 24. d. M. einzu⸗

2

reichen.

Die Lieferungsbedingungen

Ansicht bereit. 8

Bischofswerder, den 12. Juli 1865. I Die Materialien⸗Verwaltungs⸗Kommission des Train⸗Bataillons

2. Armee⸗Corps. G

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und die Probe liegen in unserm Büreau zur

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8 2168 Thüringische Eisenbahn. ““ 8 88 Lieferung des . Uniformnirung der diesseitigen Beamten pro 1866 erforderlichen Tuches, und zwar: 8 1 180 Berl. Ellen hellbraunes Tuch I. Klasse zum Preife von 1 Thlr. 25 Sgr. pro Elle, 1900 Berl. Ellen hellblaues Tuch II. Klasse zum Preise 1 Thlr. 18 Sgr. pro Elle, 230 Berl. Ellen dunkelblaues Tuch zum Preise von 1 Thlr. 15 Sgr. pro Elle, 200 Berl. Ellen graues 1 ,1 Thlr. 16 Sgr. pro Elle, 28 830 Berl. Ellen graues Tuch II. Klasse zum Preise i. 1 Thlr. 12 Sgr. pro Elle, 32 1 1320 Berl. Ellen graues Tuch III. Klasse zum Preise 21

2 Berl. Ellen breit,

1 ¾ Berl. Ellen breit, Tuch I. Klasse zum Preise von 8 gen. 2 Berl. Ellen breit,

1 Thlr. 8 Sgr. pro Elle, 475 Berl. Ellen graues Doppelköpertuch zum Preise von

1 Thlr. 10 Sgr. pro Elle, 670 Berl. Ellen Doppeldüffel zum 60 Berl. Ellen schwarzes Tuch zum Preise von 1 Thlr.

18 Sgr. pro Elle, b

00 Berl. Ellen blaubaumwollen Zeug zum Preise von 6 Sgr. 6 Pf. Süesn

n Bestliefernden vergeben werden. E“ können in unserer Ober⸗Bahnhofs⸗Inspection hier und in unserer Registratur eingesehen oder von hier gegen portofreie Einsendung von 5 Sgr. abschriftlich bezogen werden. Die Öfferten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: 8

8 »Offerte zur Tuchlieferung für die Thüringische Eisenbahn e⸗ vesellschaft, zu Händen des Herrn Hof⸗Rentmeisters Riemann in

vyeErfurt« 1“ W“ versehen und unter Proben, bis längstens den 1. August c.,

1 ³. Ellen breit, Preise von 1 Thlr.

2 Berl. Ellen breit, 1 ½ Berl. Ellen breit,

soll

Beifügung der einzusenden. 1 W“ 5 Später eingehende oder nicht vorschriftsmäßig. bezeichnete Offerten können keine Berücksichtigung finden. 8679 Erfurt, den 11. Juli 1865 598,9 90 Die Direction 1 Nb er Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 1I1

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Amortisatisn, üoszahlung u⸗ s. w. von öffentlichen Papieren. 8 0f . S9h ld schseibungen der In dem am 9. d. M. zur Ausloosung von zuldvers

mit 5. hiestgen Provinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeld schen Tilgungs⸗ kasse für das Halbjahr vom 1. Juli bis ult. Dezember 1865 hierselbst ab. gehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden:

1) von Litt. A. a 3 ½ p Ct

zu 500 Thlr. Nr. 88 338. 510., 1 Iest . 25 Thlr. Nr. 195. 152. 695.; 9 11“

2don Uitt. 1. 24 pEt. zu 500 Thlt. Nr. 72. 125. 519. 713. 1461. 2495. 2597. 3662. 3855.,

Kenntniß gesetzt, daß

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Nr. 1045.

e] zu 25 Thlr. Nr. 932. 1309. b 42

Die Zahlung der Veträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1866 ab

ch der Wahl der Interessenten entweder

durch die Kaffe der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4

hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, sofort

ggegen Zurücklieferung b8 ausgeloosten Schuldverschreibungen im

coursfähigen Zustande, oder

8 deFeeRossce Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen

nach der an dieselbe im coursfähigen Zustande bewirkten Ueber⸗

gabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der

Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Empfangsbeschei⸗

Ueber den gezahlten Geldbetrag

b) zu 200 Thlr. e) zu 100 Thlr. 3219.,

ist außerdem von dem Praͤsentanten

der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmen-

den Formulare Quittung zu leisten. .

Mit dem 1. Januar 1866 hört die Schuldverschreibungen auf.

Indem wir die Inhaber der ausgeloosten durch auffordern, vom 2 Januar 1866 ab die erwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, treffenden beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen.

Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, ausgeloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen⸗ folgenden Ausloosungsterminen:

a) 1. Juli 1863 2 4 pCt.

100 Thlr. 100, Nnuh 1864 a 4 pt. Nr. 2696. 3152. zu 500 Thlr, Nr. 2911. zu 100 FChlr.,

Sr S Ihn . 4 pet. NMe 3697

1. Juli 1864 à 4 pCt. Nr. 3897.

Ja 1865 a 3 pCt. Nr. 509. zu 500 Thlr.,

8 Weh⸗ 4 per 1399 zu. 500 Thlr., Nr. 3539. zu 25 Thlr.,

25 Mhir, 89G pCt. dn 2

200 Thlr., Nr. 2663. zu Thlr., Nr.

diech ct dieselben bei e Rentenbankkasse hierselbst oder bei de Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren.

Magdeburg, den 11. Mai 1865.

Königliche

der Rentenbank für

Zahlung unter den vor⸗ bemerken wir, daß die be⸗ Geldbetrages an

in früheren Terminen und zwar von

Nr. 658. zu 1468 zu

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Direction 8115 die Provinz Sachsen.

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ündi - ner 4prozentiger dbriefe. Aufkündigung der Posener 4prozentig hiermit 8

werden

Die Inhaber Posener Aprozentiger Pfandbriefe eanns e 19 wir F. Aefgebot der in termino Johannis 1865 einzuliefernden verlooseten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die er⸗ wähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, Huch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öfsentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs Amtsblätter in Posen und Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden sollen. 5

8 Diese Pforobläef müssen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Weihnachten 1865 ab, event. dem Talon oder der Recognition darüͤber, entweder in dem bevorstehenden Zinsenauszahlungs⸗Termine namentlich in der Zeit vom 21. Juli bis zum 4. August 1865, spätestens aber bis zu dem Einlösungs⸗Termine, zur vorläufigen Empfangnahme eines Re⸗ cognitionsscheines, oder in dem Einlösun s⸗Termine selbst vom 8 bis zum 16. Januar 1866 in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, die Sonn⸗ und Festtage ausgenommen 8 18 venssenneee 82 hse an un⸗

Kasse in coursfähigem Zustande eingeliefert werden. B 8 88 in vefähigen Fungs⸗Lermine die Einlieferung nicht gescheben, so werden die Inhaber zufolge der Vorschrift im Artikel 4 §. 13 85 er. ordnung vom 15. April 1842 und des Allerhöchsten Erlasses vom b8S tember 1864 mit ihrem Realrechte auf die in dem gekündigten Pfan büef ausgedrückte Spezial⸗Hypothek präkludirt, mit ihren Ansprüchen Le2 2 Pfandbriefswerth nur an die Landschaft verwiesen und der Le. Hn. . betrag wird auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum landschaftlichen De⸗ positorio genommen werden.

Eine zweite Aufforderung wird nicht ergehen, sitzer der in früheren Terminen gelooseten, bis jetzt gelieferten Pfandbriefe an endliche portofreie Einreichung hebung der Kapitalien dafür erinnert. Posen, den 4. I 5“ 6 General⸗Landschafts⸗ Direction.

8 .

es werden indeß die Be⸗ aber bei uns nicht ab⸗ derselben und Ab⸗

u 8 1 der Provinz Schleiten. von ausgeloosten Rentenbriefen. ünz 1 2 e in Gemäßheit der Bestimmungen §§. 41 . 2 2 8 3 2 8 158½ ½ 8 8 Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 in Beisein der Abgeordueken d

Schuldverschreibungen hier⸗

Nr. 1437. zu 300 Thlr., Nr. 3849. zu

. vnn gat nutzanE vithic aqf

Preußischen Staats⸗Anzeiger.

8

1243. 1725. 2057. 2352. 2765. 2890.

weitere Verzinsung der gedachten