Siue. baü
ö11 1. Fpien 29
“
Stamm-Actien.
Aachen-Düsseldorfer.. Aachen-Mastrichter... Berg.-Märk. Lit. A... B -Anhalter... Berlin-Hamburger. Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner 1 Breslau-Schw.-Freib... Brieg-Neisee
Cöln-Mindener.
Magdeb.-Halberstadt 5
Magdeb.-Leipziger.. Münster-Hammer.
Niederschles.-Märk. .
Niederschlez. Zweigb...
Oberschl. Lit. A. u. C. 3 ½
do. Lit. B..
Ireh Tarnowitzer.. — R
Unitelle ..v.... do. (Stamm-) Prior... Rhein- Nahe . Ruhrt.-Cref.-Kr. Gladb.
Stargard-Posden
Thüringer ..
Wilh. (Cosel-Oderbg.)
do. do. do.
v“ 2 Prioritàts-O blig. Aachen-Düsseldorfer.. do. II. Emission.. do. III. Emission.. Aachen-Mastrichter.. do. II. Emission.
„[Berg.-Märkische conv..
do. II. Ser. conv...
o. III. S. v. Staat 3 ½ gar.]
do. Lit. B... IV. Serieck.. V. Serie..
do. do.
* 40.
5 ½ do. Düsseld.-Elberf. Pr.
do. II. Ser.. do. do. do.
Zerlin-AnhalterH
do.
Zerlin-Anhaster ..
do. (Stamm-) Prior.. ..
Dortm.-Soest.. II. Ser.
8
00—bg
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E.“
2n —
2f Br.
86 ⅔ 92 ⅔
Gld. 56
91
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pOt.
berechnet.
r1“
91¾
5
80 ⅔
99 ½ 10¹½
[Cöln-Mindener
Magdeburg-Halberstadt
[Magdeburg.-Wittenbge.
Berlin-Hamburger.. Berlin-Hamb. II. Emiss. Zerl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. Litt. B.
do. Litt. C. Berlin-Stettirer. do. II. Serie
do. IIlIl. Serie
do. IV. Ser. v. Staat gar. Besl.-Schw.-Frb. Lit. D. Cöln-Crefelder..
1I. Em.. do. III. Em.. do. IV. Em.. V. Em..
do. do. do. do. do. do. do. Wittenbge. Niederschles.-Märk... do 8
do. do. HI. Serie.. do. IV. Serie..
8 22
— ℳMℳℳ—V⸗ öqq
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12—
85—
Nied.-Zweigbahn Lit. C.
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„1o0.
Ober-Schles. Litt. A.. do. Litt. B... do. Litt. C.. do. o. 9. Litt. F.. RheinischeV
do. III. Em. v. 18 do. do. do. do. von 1864.. do. v. Staat garantirte. Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em... Rhrt. Cref.-Kr. Gladb.. do. II. Serie..
do. III. Serie.. Stargard-Posen do. de. III. NEI11“” Thüringer conbvrn. do. II. Serie’. do. III. Serie conv... e. IWW N Wilh. (Cosel-Odbg.)..
do. III. Emission..
8/60
Litt. D. . Litt. E. 3 ½
vom Staat .
von 1862..
SSIII
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229—
—
—
—
— — —
— II
— S— ’
ISb
Nichtamtliche Notirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Galiz. 1Carl Ludw.). Löbau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger.. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb.. Westbahn (Böhm.).
Berlin-Görlitz ..... do. Stamm-Prior....
Ausl. Prioritäts- Actien. Belg. Oblig J. de l'Est do. Somb. et Meuse Oester. Franz. Staatsbahn
ℛAACR᷑REEEEmRmEE†
5
4 4 3
Disc, Commandit-Anth.
Oest. frz. Südb. (Lomb.) Meskau-Rjäsan (v. St. g.) Rjäsan-Kozlow .
Galiz. (Carl Ludw.).
Inländ. Fonds. Berl. Hand.-Gesellsch..
Schles. Bank-Verein .. Preuss. Hyp. Vers...
do. Cred. B. (Henckel) 4 Erste Preuss. Hyp.-G.
do. Gew. Bk. (Schuster)
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk..
Minerva...
Fabrik v. Eisenbahnbed.
Dessauer Kont. Gas... Fabr. f. Holzw. (Neu- haus)
Berl. Pferdebahn...
77 3 5
4 5
Br. 244 ¼ 88
1¹
102 111 116 105 ½
37 120 156
102; 90 ½
S1 243;⁄ 87
80½
101 ½ 110
104 ½ 103 ½ 103 ½
116
55 ½
101 ½
(Rostocker E“
89 ½
Ausl. Fonds. Braunschweiger Bank. Bremer Bank . Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit.
do. Landesbank. Genfer Creditbank. Geraer Bank. Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit...
Thüring. Bank. Weimar. Bank. Oesterr. Metalll.... do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe.. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860)
k —
100 ¾
2 116;
833 117 ½⅔ 97 90¾ 88 40¾ 105
5(10 1¾
95 84½ 81¾
115 ½ 82²
2 4
100 ⅓
64 ½ 693 78
85 ¾
Oester. Loose (1864). do. Silb.-Anl. (1864). Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl.. EEPöPPFö1““ do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. X““ do. ZZ“ ee111“”“; FF86 do. Präm.-Anleihe v. 64 do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. CEE161““ Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A.... Amerikaner...
11“
S
₰2. 2 8 *.8
Galiz. (Carl Lndw.) 91 a 90 ¾ gem.
Nordbahn (Friedr. Wilh.) 71 ⅞ a 72 gem.
Oesterr. Franz. Staatsb. I113 a I112 ¾ gem.
ist vo
südl. Staatsb. Lomb. 130 ¾ a 131 ¼ gem. Russ. Poln. Schatz-Oblig. kleine 72 ¾ bez.
Berlin, 15. Juli. Bei ziemlich fester Haltung im Allgemeinen war doch das Geschäft heut wenig belebt: österreichische Papiere er- öffneten etwas höher und belebter, ermatteten jedoch wieder nachdem die Wiener Course bekannt geworden; von Bahnen waren Rheinische und Bergisch-Märkische beliebt, Cöln-Mindener und Halberstädter nie- driger, sehwere im Allgemeinen matt; Amerikaner blieben sehr still; preussische Fonds angenehm; Wechsel sehr mässig belebt.
Stettin, 15. Juli, 1 Uhr 33 Minuten Nachmittags. (Tel Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 50 — 60, Juli -August 59 ¾.,— 59 ½ bez. u. G., September-Oktober 61 ¼ — 61 bez. u. Br., Oktober-November 61, Frühjahr 63 ½ Br. Roggen 43— 44, Juli-August 42 ½ — 42, August-Sep- tember 42 ¾ bez., September- Oktober 43 ½ — 42 ¾ bez., 43 Br., Oktober- November 43 bez., Frühjahr 45 ½. — 45 bez. u. Br. Rüböl 14 ½, Juli 14 ½ Br., September-Oktober 14 ½ Br., 14 ⁄2 G., Oktober-November 14 Q2 Brief. Spiritus 14 ½ nom., Juli -August 14 bez. u. Br., August-Sep- tember 14 ⅛ — 13 bez, September-Oktober 14 ½ bez. u. Br.
Breslau, 15. Juli, Nachmittags 12 Uhr — Minuten. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 93 ¼ Br., 93572 G. Freiburger Stamm-Actien 141 3½ G. Oberschlesische Actien Littr. A. u. C. 171 ½ Br.; do. Litt. B. —. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Litt D., 4proz., 96 ⅓ Br.; do. Litt. F., 4 ½proz., 102 ½ Br.; do. Litt. E., 3 ½proz., 84 ¼½ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien —. Oppeln-Tarno- witzer Stamm-Actien 89 Br. Neisse-Brieger Actien 79 Br. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 106 ¾e Br.
Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 14 Thlr. G., 16 ¼ Br. weisser 56 — 68 Sgr., gelber 56 — 64 Sgr. Roggen 47— 50 Sgr. 31 — 37 Sgr. Hafer 27 — 31 Sgr.
Günstige Stimmung bei mässigem Geschäft und etwas höheren Co sen der meisten Speculations-Papiere.
Weizen, Gerste
imen Ober⸗Hofbuchdruckerei
5 166
pas Abonnemen beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr b in allen Theilen der Monarch 89 preis Erhöhung.
Aule Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an für Berlin die Expedition des önigl Preußischen Staats-Anzeigers:
Wilhelms⸗Straße No. 5f. (nahe der Lripzigerstr.)
Berlin,
Dienstag den 18 Juli
le. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich niederländischen General⸗Major Knoop den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem König⸗ lich niederländischen Hauptmann im Generalstabe, de Man, und dem Königlich niederländischen Greffier des Etats, J. Lebens, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, so wie dem Lieute⸗ nant a. D. und Rittergutsbesitzer Freiherrn v. Rothkirch⸗Panthen auf Schön⸗Ellguth im Kreise Trebnitz, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern und dem Kanonier Kegel von der Feuerwerks⸗Abtheilung die Rettungs⸗Medaille am Bande; ferner Dem Domainenpächter, Oberamtmann Mertz zu Klein⸗Wal⸗ tersdorf, im Regierungsbezirk Liegnitz, den Charakter als Amts⸗ Rath zu verleihen; und Den bisherigen Verweser des preußischen Konsulats zu Smyrna, n Bülow, zum Konsul daselbst zu
1 ..“
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Legationsrath Freiherrn vo
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Pre n der Inspizirung der Truppen hierher zurückgekehrt.
Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Kecker ist von Königs⸗ berg i. Pr. nach Bromberg und der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Lademann von Bromberg nach Königsberg i. Pr.
versetzt worden.
Der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Wex zu Saarbrücken ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die II. Betriebs⸗Inspection bei der Ostbahn mit dem Wohnsitze zu Schneidemühl verliehen worden.
.—“ 8 1.
“ “ betreffend die Unzu⸗ lässigkeit der Anträge auf Erhöhung der ursprüng⸗
lich konzessionirten Dampfspannung in einem
Erlaß vom 20. Juni 1865 —
8 72 8
4 8— “ Dampfkessel.
“ 82
Mehrere z Spezialfälle haben
Veranlassung zur Erörterung der Frage gegeben: ob es zulässig sei, zu gestatten, daß ein im Betriebe befindlicher oder gewesener Dampfkessel, sei es nach vorausgegangener Repa⸗ ratur resp. Verstärkung mittelst Anker und Bolzen ꝛc. oder ohne eine solche, auf Grund einer nochmals vorzunehmenden Druckprobe mittelst Wassers, mit einer höheren, als der bei seiner Konzessio⸗ nirung festgestellten höchsten Dampfspannung betrieben weirh.
Diese Frage ist zu verneinen. 1 “ Nach der Bestimmung im §. 13. des Regulativs über die An⸗
T 8 1 1““
. 8 ₰ 86
lage von Dampfkesseln vom 31. August 1861 ist die Bestimmun der Stärke des Materials und der ganzen Construction der Dampf⸗ kessel den Verfertigern der letzteren bei eigner Verantwortlichkeit überlassen. Es ist hiernach vorauszusetzen, daß der Kesselverfertiger beim Bau eines Dampfkessels die Blechstärke und Construction des selben nach Maßgabe der beabsichtigten Dampfspannung und der Güte des ihm zu Gebote stehenden Materials, unter Berücksichtigung aller sonstigen Bedingungen, nach rationellen Grundsätzen und bestem Wissen bemessen und anordnen wird. Es liegt ferner kein Grund zu der Annahme vor, daß bei dem Antrage auf polizeiliche Genehmigung zur Anlegung eines Kessels eine geringere, als die von dem Ver⸗ fertiger beabsichtigte höchste Dampfspannung angegeben werde. Es folgt hieraus, daß eine wesentliche Voraussetzung für den gefahrlosen Betrieb des Kessels nur so lange vorhanden, und daß insbesondere der Verfertiger für die Angemessenheit der Stärke des Materials: und der gewählten Construction nur so lange verantwortlich zu machen ist, als die Dampfspannung, für welche der Kessel concessio⸗ nirt ist, nicht überschritten wird. Die im §. 14 des Regulativs vom 31. August 1861 angeord⸗ nete Prüfung der Dampfkessel mittelst Wassers hat lediglich den Zweck, die gute und dichte Zusammenfügung des Kessels fest⸗ zustellen. Sie ist weder geeignet, noch dazu bestimmt, die dauernde Widerstandsfähigkeit des Kessels gegen einen bestimmten Dampfdruck in verläßlicher Weise su konstatiren. In der That hat die Erfahrung gelehrt, daß auch solche Kessel, welche in ihren Blech⸗ stärken offenbar zu schwach waren, der Prüfung mittelst einer Wasser⸗ druckpumpe mit dem zwei⸗ und mehrfachen Betrage des dem Druck der beabsichtigten Dampfspannung entsprechenden Gewichts wider standen, ohne eine wahrnehmbare Veränderung ihrer Form zu zeigen. Die durch den Nachtrag zu dem Regulativ vom 1. Dezem⸗
ber v. J. herbeigeführte Abänderung in der Bestimmung des §. 14
dieses Regulativs ist hiernach für die Beurtheilung der Höhe der zu- lässigen Dampfspannung in Dampfkesseln, welche vor dem 1. Dezem⸗ ber v. J. konzessionirt worden sind, von keinem Einflusse. Es würde vollkommen unzulässig sein, darum, weil das für die Druckprobe maßgebende Gewicht um ein Drittheil ermäßigt worden ist, in den älteren Dampfkesseln die zulässige Dampfspannung um den ent⸗ sprechenden Betrag zu erhöhen. Die Erhöhung der ursprünglich gestatteten Dampfspannung wird besonders in denjenigen Fällen häufig beantragt, wenn ältere Dampfkessel durch theilweise Erneuerung der Kesselbleche einer größe⸗ ren Reparatur unterworfen, oder durch Einziehen von Ankern, Bolzen u. s. w. verstärkt worden sind. Mit Rücksicht auf die in- zwischen erfolgte Abnutzung der älteren Kesseltheile ist auch in diesen Fällen die Erhöhung der ursprünglichen Dampfspannung auf Grund einer wiederholten Druckprobe nicht zu gestatten, gleichviel ob die Reparatur, beziehungsweise Verstärkung von dem ersten Verfertiger des Kessels oder von einem anderen Fabrikanten ausgeführt wor⸗ den ist. b.. Königliche Regierung wird hiernach angewiesen, alle An⸗ träge, welche auf Erhöhung der ursprünglich konzessionirten Dampf⸗ spannung in einem Dampfkessel gerichtet sind, abzulehnen. Berlin, den 20. Juni 1865. Süses
nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenpliz.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Kom⸗ mandant von Berlin und Chef der Landgendarmerie, von Alvens⸗ leben, von Franzensbad. 1“