2360
27,770. 42,466. 42,467. 45,360, jede zu 100 Thlr. Nennwerth, mit den Dividendenscheinen des laufenden Jahres 1865 entwendet worden. Der ac. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Actien angetragen.
Es werden daher alle diejenigen, welche auf die oben bezeichneten Actien nebst Dividendenscheinen Ansprüche haben, in Gewäßheit des §. 385 des Anhanges zur Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen 3 Monaten und späͤtestens in dem auf ““
den 15. November d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem hiesigen Geschäftslokale, Lindenstraße Nr. 54, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath von Piper anstehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und die genannten Actien nebst Dividendenscheinen amortifirt werden sollen.
Potsdam, den 12. Juli 1865.
KRsöhnigliches Kreisgericht. Abtheilung I.
ö““
E sssentlsch Worlahdnng.
Die Kaufleute Gebrüder Neumann haben aus einem von dem H. Zawadsky unterm 20. Oktober 1864 über 800 Thlr. gezogenen, am 4. März 1865 fälligen, von dem Lieutenant a. D. George Praetorius acceptirten Wechsel, welcher am Fälligkeitstage Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Letzteren Wechselklage auf Zahlung von 800 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 4. März 1865, 4 Thir. 11 Sgr. Protestkosten und Porto und † pCt. Provision erhoben.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Lieutenants a. D. George Praetorius unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf m“
den 11. September 1865, Vormittags 10 Uhr,“ vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus⸗ gesprochen werden. “
Berlin, den 19. Mai 1865. .
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
111“X“
8
Prozeß⸗Deputation II. eeeee bkheehngd
[2234] 1I1“ 8 b Der Karl Wilhelm August Daniel Kuntze, geboren zu Lissa am 16. Januar 1826, ein Sohn des Apothekers Karl Wilhelm Kuntze und seiner Ehegattin Wilhelmine, gebornen Andersch, hat sich im Jahre 1849 von hier entfernt und bisher von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach⸗ richt gegeben.
Da seine Todeserklärung beantragt, so ergeht an ihn, sowie seine un⸗ bekannten Erben und Erbnehmer hierdurch die Aufsorderung, sich vor oder den 4. Mai 1866, Vormittags 10 Uhr‧,f an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 17, vor dem Kreisgerichtsrath Gerber anberaumten Termin schriftlich oder persönlich zu melden und weitere An⸗ weisung zu erwarten, widrigenfalls der Karl Wilhelm August Daniel Kuntze CC114“
Lissa, den 15. Juli 1865. 88
Koönigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. 8
—
Submissionen ꝛc.
Verkäufe, Verpachtungen, [1800] gssh LWEE11“ Verkauf eines Eisenhütten⸗ und Zinkwalzwerkes.
Das dem Königlichen Fiskus gehörende, im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Oppeln, unmittelbar an dem Malapane⸗Fluß und ½ Stunde von dem Hüttenamt und der Eisenbahnstation Malapane liegende Eisen⸗ hütten⸗ und Zinkwalzwerk Jedlitze soll verkauft werden.
Dasselbe besteht in 4 Frischfeuern resp. Frischheerden, 4 Aufwerfhammer⸗ gerüsten, 1 Zinkwalzwerk nebst zugeböriger Scheere und Wärmofen. Es wird durch eine Wasserkraft von ca. 60 Pferden betrieben und umfaßt ca. 267 preußische Morgen Acker, Wiesen, Hof⸗ und Baustellen nebst Teichen, mit 1 Beamtenwohngebäude, 4 und Magazingebäuden. “
Der Bauzustand ist fast durchweg ein guter.
Zur Annahme von Geboten haben wir einen Termin auf Frei⸗ tag, den 18. August 1865, Vormittags 9 Uhr, in unserem biesigen Amtslokale, Neue Taschenstraße 31, vor dem Königlichen Gerichts⸗ Assegor Kletke, anberaumt. Wir laden zu demselben Kauflustige mit dem Bemerken ein, daß Tagxen und Verkaufsbedingungen sowohl in unserer Registratur, als auch in der des Königlichen Hüttenamtes zu Malapane eingesehen, als auch gegen Zahlung der Copialien von uns abschriftlich mit⸗ getheilt werden können.
Aus den Verkaufsbedingungen wird hier Folgendes angeführt:
1¹) Jeder Bieter hat im Termine eine Caution in baarem Gelde oder in inländischen Staatspapieren in Höhe von 3000 Thlr. zu leisten; 2) die Ertheilung des Zuschlages bleibt höherer Genehmigung vorbehalten;
8 t;
8 1““ 2 9 4
Hhitaeta H 1“
erforderlich.
vZE
3) die drei Bestbietenden bleiben drei Monate an ihr Gebot 4) dem Ersteher bleibt überlassen, die zur Zeit der Uebergabe vpporhandenen beweglichen Inventarienstücke und etwaigen und Produktenbestände gegen Zablung eines besonders zu den Preises zu übernehmen; 5) das Kaufgeld ist noch vor dem innerhalb 4 Wochen nach ertheiltem Zuschlage zu erfolgenden Abschluß des Kaufvertrages an unsere Kast zu zahlen, doch können zwei Drittheile desselben auf Wunsch des or. stehers zu 5 pCt. verzinslich gegen hypothekarische Eintragung auf die verkauften Realitäten gestundet werden. — 3 Breslau, den 26. Mai 1865. Königliches Ober⸗Bergamt. u““ 8 u“ ö“ gg
“““
gebunden;
des Werkes Materialien.
vereinbaren.
EIIJI 1““ Die dem Rektor und Organisten in Gr. Ottersleben gehörige Scheune soll am Montag, den 31. Juli d. J., Abends 7 Uhr an Ort und Stelle öffentlich meistbietend auf Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen können vorher beim Hülfsprediger und Rektor Goͤdicke eingesehen werden. Groß Ottersleben den S. Juli 18655. ““
5
[1957]
Die im Mansfelder Seekreise an der Halle⸗Nordhäuser Chaussee und der im Bau begriffenen Halle⸗Kasseler Eisenbahn belegene, ½ Meile von Eisleben und 4 Meilen von Halle entfernte Königliche Domaine Helfta, nebst Vorwerk Bischoffrode soll von Johannis 1866 bis Johannis 1884 im Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.
Zu dieser Pachtung gehören: v1116“
a) zur Domaine Helfta: “ 5 2231 Morgen 5,58 ¶Ruthen Acker, 182 8 „995 72 67 2 46,00 „ Wiesen, 1n . “ b 83 „, 119372 98 ⸗ bepflanzter Anger, 1190 » 2Jhoo raumer Anger, 1 8 9 12 Hof und Baustellen, 1 28600 „ Unland, 2579 Morgen 32,11 [¶Ruthen in Summa.
3 8
b) zum Vorwerke Bischoffrode: 923 Morgen
18 *
44
18 7 Gärten, “ 3 Hof⸗ und Baustellen,
34 » 2 Wege und Triften, 1046 Morgen 20 ◻᷑Nuthen in Summa. 819298 Das Pachtgelder⸗Minimum beträgt 16,500 Thlr. und ist zur Ueber⸗ nahme der Pachtung überhaupt ein disponibles Vermögen von 65,000 Thle.
◻ Ruthen Acker, uX“ “ 8 1.X“ bepflanzter Anger, raumer Anger, Holzungen,
1
Den Licitations⸗Termin haben wir auf ae den 23. August d. J., Vormittags 10 Uhr‧,f
vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Lentz in dem Sessionszimmer der unter⸗
zeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt, zu welchem wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor der Licitation den Nachweis ihrer Qualification als Landwirth, und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen disponibelen Vermögens zu führen haben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, Regeln der Licitation, Karten und Vermessungs⸗Register können, mit Ausnahme der Sonntage, täglich sowohl in unserer Domainen⸗Registratur als auch auf der Domaine Helfta ein⸗ gesehen werden und sind wir bereit, Abschrift der speziellen Pacht⸗Bedin⸗ gungen, so wie Exemplare der gedruckten allgemeinen Bedingungen auf des⸗ fallsigen besonderen Antrag gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten zu ertheilen. .
Pachtlustige, welche die Domaine nebst Vorwerk und die dazu gehörigen Ländereien in Augenschein nehmen wollen, haben sich an den Domainen⸗ Pächter, Herrn Oberamtmann von Dötinchem in Helfta zu wenden. 1 1 Merseburg, den 16. Juni 1865.
8 Königliche Regierung.
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und F.
u“ 1“ “ 1“
[2236] [Barerha mnit mach umn gh...—..
Die Postfuhr⸗Entreprise in Stettin, welche gegenw ärtig für Königliche Rechnung verwaltet wird, soll an einen Privat⸗Unternehmer vergeben wer⸗ den. Die näheren Bedingungen sind im Büreau der Ober⸗Post⸗Direction
einzusehen. Zahlen ausgedruckt,
Geeignete Bewerber können ihre Forderungen, in in verschlossenen Briefen mit der Aufschrift „Submissions⸗Offerte bis zum 31. August 1865, rection einsenden. Der Postverwaltung bleibt die Auswahl unter den auftretenden Be⸗ werbern ohne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung hiermit aus⸗ drücklich vorbehalten. Juli 1865.
Stettin, den 18. 11“ königliche Ober⸗Post⸗Direction,
G
Abends 7 Uhr, an die Ober⸗Post⸗Di⸗
2361
““
As1st 86 Mlhries unh, 85 12 1782101 2 7,q 228⅔ 884 FEX
1 8 8 Die durch den Abbruch des Hauses Bellevuestraße Nr. 15 erübrigten alten Thüren, Fenstern, Oefen, Fußböden, Balkenhölzer, Pflastersteine ꝛc.
sollen . am Donnerstag, den 27. d. M., Vormittags 9 Uhr, an Ort und Stelle unter der Bedingung sofortiger Wegschaffung gegen gleich baare Zahlung oöͤffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 22. Juli 1865. Der Königliche Hof⸗Baurath Lohse.
Montag, den 24. Juli c., Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depok, Hinter der Garnison⸗Kirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnsteinbrücken übrig gebliebenen alten kiehnen Bohlen ꝛc. unter Beding der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung öffent⸗ lich versteigert werden.
August Lanz, Königlicher Straßen⸗Inspektor. EWE1“]
Dienstag, den 25. Juli, Vormittags 11 Uhr, soll an der früheren Aufschwemme bei der Waisenbrücke eine Partie alter Schälungs⸗ pfähle und Halbhölzer unter der Bedingung der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung versteigert werden.
Berlin, den 21. Juli 1865.
In Vertretung des Bau⸗Inspektors der Baumeister v. Ludwiger.
Für die Köͤnigliche preußische rung von a) acht Stück Schnellzugs⸗Lokomotiven, b) fünfzehn Stück vierrädrigen Personenwagen I. II. Klasse, c) fünf und dreißig Stück Gußstahl⸗Achsen mit Gußstahl⸗Scheibenrädern, d) sechs und sechszig Stück Gußstahl⸗Tragfedern von 5 ½˙ Länge, e) fünfzig Stück vierrädrigen offenen Güterwagen mit eisernem Untergestell und höͤlzernen Kasten, f) zwanzig Stück Gußstahl⸗Achsen mit Speichenrädern und Puddelstahl⸗ Bandagen, 8 b 1 I g) zweihundert zwanzig Stück Gußstahl⸗Tragfedern von 3 ½ Länge, 888 im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. 882 Unternehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „»Submission auf Güterwagen ꝛc.« versehen, bis zu dem auf Montag, den 7. August d. J., Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine an die unterzeichnete Direction einsenden. Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeichneten Stunde in unserem Central⸗Büreau auf dem Bahnhofe hierselbst in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten. Die Submissions⸗Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem Central⸗Büreau zur Einsicht offen, und werden auf portofreie, an unseren Ober⸗Maschinenmeister Rohrbeck hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. Letzterer wird auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die qu. Lieferung Auskunft ertheilen. — Bromberg, den 16. Juli 1865. Königliche Direction der Ostbahn.
1““
und
Lieferung von Lokomotiven, Personen⸗ und 8 v“ milra.
1 v11““
1
v1414A“
Amortisution, Finszuhlung u. s.
pon öffentlichen Papieren. “
237] Bekanntmachung. S Die Einlösung der im Johannis⸗Termin 1865 und früher fällig ge⸗ wesenen Zins⸗Coupons Westpreußischer Pfandbriefe findet im Comtoir des Unterzeichneten vom u“ “
“
e4“*“ (mit Ausnahme der Sonntage), in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr statt. b Die Präsentanten haben behufs der Zinserhebung ein genaues, nach den, durch die verschiedenen Farben der Coupons bezeichneten, Provinzial⸗ Landschafts⸗Kassen geordnetes (Nummer, Gut und Zinsbetrag enthaltendes) Verzeichniß einzureichen. . Nach dem 14. August wird die Zinszahlung geschlossen, und können die nicht erhobenen Coupons f im Weihnachts⸗Termin 1865 bezahlt werden. eG, 8g., 2152 “ Jacob Saling, .(Keeine Prasitdemtenstr. 2I.
5 1“ g [2238]
“
30 Rekamnnetmach u ng. ..0110 176 Die im Johannis⸗Termin 1865 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der 4* als auch der 3 ½ prozentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe, wer⸗ den gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Verlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Coupons⸗Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Schlesischen Bankverein ausgezahlt. Nach dem 16. August wird die
her. 8291291 bit un 1nc* „tfIi 54144 54 it gttit mmn
Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst Weihnachts⸗Termin 1865 gezahlt werden. 8 an1
Berlin, den 22. Juli 1865
im
*
Behrenstraße Nr. 44.
In.
n [2039] Rostocker Bank. b Es ist mit Zustimmung der General⸗Versammlung der Actionaire der Rostocker Bank beschlossen, eine neue Serie von 2500 Stück Actien auszu geben, wobei den gegenwaͤrtigen Inhabern der bereits emittirten 7500 Stück Actien das Vorrecht gegeben werden soll, die neu auszugebenden Attien zum Pari⸗Course zu erwerben. Die nachfolgenden Bestimmungen sind hierbei maßgebend: 1) Jeder Actionair kann nur auf 3 der älteren Actien eine neue be⸗ ommen.
gabe der Nummer ihrer älteren Actien, wofür neue Actien im B halte der Vorschrift sub 1 verlangt werden, bei der Bank zu Rostock
8
Actien zum Zwecke der Abstempelung zu produziren, so wie denn auch diejenigen Actionaire, welche nicht als solche im Actienbuche stehen, die Umschreibung ihrer Actien binnen 4 Wochen a dato zu erwirken haben.
resp. abstempeln lassen, gehen ihres Rechtes auf Erwerbung neuer Actien verlustig. Bis zum 31,. August d. J. der Actien bei der Rostocker Bank eingezahlt werden. Einzahlungen, welche so festgesetzt werden sollen,
werden. Denjenigen Actionairen, welche eine Einzahlung nicht zur rechten Zeit leisten,
nach dem Einzahlungs⸗Termine den schuldigen Betrag mit Hinzu⸗
rechnung einer Conventional⸗Poen von 10 pCt des Rückstandes nach.
zuzahlen, zu welchem Zwecke die Rostocker Bank die säumigen Actio⸗ naire, in Grundlage der Vorschriften des §. 7 des Statuts, zur Nachzaͤhlung auffordern wird. Wer auch die zur Nachzahlung ge⸗ stattete Frist von 4 Wochen ungenutzt vorübergehen läßt, also nicht binnen derselben den Rückstand 10 „Ct. entricht t, verliert sein Anrecht auf die Actie und auf die geleisteten Einzahlungen. b Ueber die jedesmalige Zahlung werden auf den Namen des Actionärs lautende Interimsscheine ausgegegen, die jedoch in Grundlage der Vorschriften des §. 6 der Statuten der Rostocker Bank übertragbar sind. Bei jeder folgenden Natenzahlung ist die ertheilte Interims⸗ OQOuittung mit zu überreichen, und wird auf derselben die weitere Ein⸗ ZFZahlung vermerkt, in der Art, daß bei der letzten Ratenzahlung die Aetit gegen Rückgabe der Interims⸗Quittung ertheilt wird. Verloren gegangene Interims⸗Quittungen sind gerichtlich zu mortifiziren, und können die bezüglichen neuen Actien erst, nachdem solches geschehen und gehörig docirt ist, ertheilt werden. Auf die Theilzahlungen werden die Zinsen mit 4 pCt. pro anno ver⸗ gütet, und ist es gestattet, diese bei den resp. Einzahlungen bis zum 1. Juli 1866 abzurechnen, so daß am 31. August d. J. für jede Actie 48 Thlr. 16 Sch. einzuzahlen sind. G Wenn Actionaire schon am 31. August d. J. die weiteren Einzahlun⸗ gen ganz oder theilweise leisten wollen, so steht ihnen dieses, unter Abzug der Zinsen zu 4 pCt. pro anno bis zum 1. Juli 1866, frei. Die Actien selbst können aber, auch wenn die ganze Einzahlung früher geschehen ist, nicht vor ultimo Februar 1866 ertheilt werden. An die Superdividende für das Geschäftsjahr vom 1. März 1865 bis ultimo Februar 1866 haben die Inhaber der neuen Actien keinen An⸗ spruch, im Uebrigen haben dieselben aber vom 1. März 1866 an ganz und gar die Rechte der älteren Actionaire. Alle Einzahlungen geschehen in Rostock im Lokale der Rostocker Bank, und zwar in Silber. Diejenigen Actien, welche von den bisherigen Actionairen nicht ge⸗ nommen, oder welche durch Verzug bei den resp. Einzahlungen in Grundlage der Vorschriften dieses Publicandi frei werden, sind für Rechnung des Instituts bestmöglichst zu verkaufen. Rostock, den 1. Juli 1865. “ Der Verwaltungsrath der Rostocker Bank. J. F. Schalburg sen. Ernst Paetow. Jul. Eberstein. E. Passow. Carl Josephi. G. Meyenn.
E16“
Verschiedene Bekanntmachungen.
Aufr u fi 38
Kameraden und Waffenbrüder der 3. Jäger⸗Abtheilung 898
resp. 3. Jäger⸗Batgillons!
Düppel und Alsen bilden durch die jungen Helden unseres Ba⸗ taillons Glanzpunkte in der Geschichte desselben.
Obgleich nun der Ruhm der dort siegend gebliebenen Kameraden ein unvergänglicher ist, sind wir doch gewillt, ihnen unsere Dankbarkeit zu der Errichtung ihres Denkmals für die Gefallenen und Verwundeten, zu wel⸗ chem am heutigen Tage der Grundstein gelegt, durch Beiträge, deren wohl⸗ wollende Annahme bereits gesichert ist, zu bezeugen.
Noch lebt der Corpsgeist in uns zu mächtig, als daß nicht Jeder nach seinen Kräften eine so heilige Pflicht unterstützen wollte. B In der Ueberzeugung, daß kein Kamerad, der unserem Corps früher
2) Actionaire, welche von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, haben binnen 4 Wochen a dato ihre desfallsige Erklärung schriftlich mit An-
einzureichen, und sind daselbst auch binnen derselben Frist die älteren
erwirken Actionaire, welche sich binnen der vorbezeichneten Frist nicht melden, oder welche ihre Actien nicht rechtzeitig umschreiben,
incl. müssen 25 pCt. des Nominalwetths Die weiteren daß die Einzahlung bis ultimo Februar 1866 vollständig beschafft wird, und die nur in 8 Zwischenräumen von 8 Wochen, so wie in Raten von 25 pCt. des Nominalwerths eingefordert werden können, sollen 8 Wochen vor dem jedesmaligen Fälligkeits⸗Termine von dem Verwaltungsrathe publicirt
soll es gestattet sein, noch innerhalb 4 Wochen 8
mit der Conventional⸗Strafe von
8