1865 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jahres nach Aufhebung der Execution, zu d. bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem jene Umstände aufgehört haben.

In dem sub e. vorgesehenen Fall ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prio⸗ ritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗Quantums hätte erfolgen sollen.

Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts ist den Obligationen⸗Inhabern das gesammte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen der Gesellschaft nach Maßgabe des folgenden Para⸗ So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗Obligationen eingelöst sind, oder der Einlösungs⸗Geldbetrag gerichtlich deponirt

ist, darf die Gesellschaft von den zur Bahnlinie, zu den Bahnhöfen und zum Bahnbetriebe verwendeten und eingerichteten Grundstücken nichts veräußern, auch neue Anleihen nur mit der Maßgabe auf⸗ nehmen, daß den Prioritäts⸗Obligationen der jetzigen Emission für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Obligationen reservirt und gesichert bleibt. In der Veräußerung solcher Grundstücke hingegen, welcher weder zur Bahnlinie, noch zu

Gesellschaft unter Genehmigung des Staats (G. ber 1838 §. 7) hierdurch nicht beschränkt. 8 Die Nummern der nach der Bestimmung des §. sirenden Obligationen werden jäbrlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht. Es soll jedesmal ein moͤglichst gleicher Kapitalbetrag in Obligationen à 500 Thlr. und in Obligationen à 100 Thlr. ge⸗ zogen werden. 8 §. 8

Die Verloosung geschieht durch die Gesellschafts⸗Direction in Ge⸗ genwart zweier Notare in einem vierzehn Tage vorher zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern

der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet ist.

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Rach K§. 19 des Gesellschafts⸗ Statuts wird dieser Zins⸗Coupon nach dem 2. Juli 18. . nicht mehr I111XX“

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59. 1 1*- azu bestimmten Tage in Berlin von der Gesellschaftskass Nominalwerthe an die Vorzeiger der Soee x8 ven- rung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der a 8 loosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die * reichten, noch nicht fälligen Zins⸗Coupons und Talons einzmihsne Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗Cou 8 von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons 1gnn8 det. Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen oiter in Gegenwart zweier Notare verbrannt und es soll, daß dans 8 schehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht ie Die Obligationen aber, welche in Folge der Rückforderung s Kündigung der Inhaber außerhalb der Amortisation den (§. 4) kann die Gesellschaft wieder verausgaben. §. 10.

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Rücksichtlich der Obligationen, welche ausgelooset sind h

Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht bin⸗ nen sechs Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung präsen⸗ tirt worden, tritt gerichtliche Deposition ein.

§. 11.

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Die in den §§. 4, 7, 8, 9 vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, den Preußischen Staats⸗Anzeiger, mindestens zwei Berliner Zeitungen und eine Leipziger Zeitung.

2 2 2 2 8 2 2 Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Koͤniglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In. habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Fe⸗ währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Drit⸗ ter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.

Gegeben Carlsbad, den 1. Juli 1865.

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Wilhelm.

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Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an 8

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theile sind angewiesen,

Kiel zu bringen.

sterium der geistlichen, Unterrichts⸗ un 1 Medizinal⸗Angelegenheiten. DOem Seminar⸗ und Musiklehrer Carl Josepb Nachbar; Paradies ist das Prädikat »Musikdirektor⸗ verliehen worden.

mss Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und General⸗

von Hindersin, nach Stettin.

Inspecteur der Artillerie, v o⸗ Wirkliche Geheime Rath und General⸗

Se. Excellenz der

Direktor der Steuern, von Pommer⸗Esche, nach der Provinz

Berlin, 25. Juli. Se. Majestät der Köoͤnig haben Aller⸗ guädigst geruht, dem General⸗Major von Rohr, Commandeur der 2 Kavallerie⸗Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St Stanislaus⸗

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Ordens erster Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches. 1“

Preußen. Berlin, 25. Juli. Se. Majestät der König sind, wie aus Salzburg, den 24. d. Vormittags telegraphisch gemeldet wird, mit seinem Gefolge denselben Vormittag 9 Uhr ven dort nach Gastein weiter gereist.

Ihre Majestät die Königin wohnte vorgestern dem Gottesdienste in der Kirche des großen Waisenhauses zu Rummels⸗ burg bei, woselbst Allerhöchstdieselbe von den Vorstands⸗Mitgliedern und Stadtverordneten empfangen wurde. Ihre Majestät begab sich mittelst Extrazugs vom Potsdamer Bahn hofe nach Rummelsburg hin und zurück. In der vergangenen Woche war der Botschafter Ihrer Majestät der Königin von England, Lord Naäpier, zum Diner nach Schloß Babelsberg geladen.

Die von mebreren Zeitungen gebrachte Nachricht, daß Ihrer Majestät der Königin vom Kaiser Napoleon eine Einladung zu einem Besuch nach Biarritz zugegangen sei, ist erfunden.

Die Nachricht mehrerer Blätter über die morgige Abreise Ihrer Majestät der Königin ist verfrüht.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 22. Juli. Das gestern ausgegebene 40. Stück des »Verordnungsolattes⸗ enthält u. A. die folgende, in der Kürze schon erwähnte Bekanntmachung der Landes⸗ Regierung vom 14. Juli, betreffend die Zusammen ziehung der Königlich preußischen Besatzungstruppen in einem Zelt⸗ lager auf der Lockstedter Haide: 1““

»Die Cöniglich preußischen Besatzungstruppen werden für die Zeit vom 1. August bis 2 September c. in der Stärke von ungefähr 9000 Mann⸗ unter Befehl des General⸗Lieutenants Frhrn. von Canstein zu Uebungs⸗ zwecken zusammengezogen werden und auf der Lockstedter Haide bei Kelling⸗ husen ein Zeltlager beziehen. Für die Lagertruppen und während des Hin⸗ marsches und des Rückmarsches derselben in die Garnisonen tritt die Verordnung vom 9. Mai 1806) betreffend das Verhalten bei außerordentlichen Truppensamm⸗ lungen, in Kraft. Die Berechnung der Vergütungsbeträge für Quartierleistungen ꝛc. bleibt indeß die bisherige. Während der Lagerperiode ist der Amtmann von Harbou zu Rendsburg zum Kommissarius der Landesregierung bestellt und der fungirende Bürcauchef Fischer demselben beigegeben worden. Die Lokalbehörden werden ersucht, bezuͤglichen Requisitionen derselben schleunige Folge zu geben. Das Büreau des diesseitigen Kommissarius besindet sich in Kellinghusen und werden Gesuche oder Beschwerden, welche die außer⸗ ordentliche Zusammenziehung oder das Lager s. w. d. a. betreffen, daselbst vorzubringen sein. Auf dem Hin⸗ und Rückmarsche der Truppen, ins⸗ besondere am 30. und 31. Juli und am 4. und 5. September findet die Verpflegung durch die Quartier Wirthe statt. Die Truppen⸗ - hierfür vor dem Abmarsch den reglementsmäßigen Betrag von 5 Sgr. = 6 Sch. Courant pro Kopf und Tag sofort baar zu entrichten. Die Verfügung für gelieferte Fourage (Hafer und Heu) ist unter Einreichung der Militairquittungen bei der Besatzungs⸗Intendantur in Die erforderlichen Formulare gehen den Ortsbehörden zu. Das in der Bekanntmachung vom 2. Mai ecr. (24stes Stück des Verord⸗ nungsblattes) normirte Quartier⸗ und Stallgeld wird aus der Landeskasse gewährt, dasselbe gilt von Vorspann und Fuhrenleistungen, wofür die Geldvergütung unter Vorlegung der bezüglichen Quittungen bei der Landes ⸗Regierung zu beantragen ist. Während der ganzen Lagerzeit findet die Verpflegung der Truppen, eben so die Fourage⸗ und Strohlieferung aus den zu diesem Bebufe etablirten Militairmagazinen statt. Desgleichen ist die Beschaffung des Brennholzes an Lieferanten über⸗- tragen und eben so die Gestellung der dauernd erforderlichen Fuhren an einen Unternehmer verdungen worden. Dagegen werden die insbesondere während der letzten Lagerwoche in Folge Bivouakirens der Truppen egxtra⸗ ordinair erforderlichen Fuhrenleistungen durch Ausschreibung beschafft werden, in welcher Bezichung der diesseitige Kommissarius die erforder⸗ lichen Anordnungen zu trefsen hat. Die Vergütung für diese Fuhren⸗ leistung geschieht aus der Landeskasse. Wegen Tagxation der bei den Truppen⸗ übungen etwa vorfallenden Flurbeschädigungen wird der Civilkommissarius im Beisein der dazu kommandirten Militairbeamten an Ort und Stelle das Erforderliche veranlassen. Die Corpsintendantur empfiehlt es, besonders

werthvolle Felder durch Ausstecken von Strohwischen den Truppen schon von Weitem erkennbar zu machen. Uebrigens beschränken sich die übenden Truppen bis zum 29. August inkl. voraussichtlich auf die Umgebung des zwischen Sringhoe und Neumühlen aufzuschlagenden Lagers, also auf die eigentliche Lockstedter Haide und nur am 31. August, 1. und 2. September werden sich die Manöver auf das zwischen Kellinghusen, Hohenwestedt und Rendsburg liegende Terrain ansdehnen. Ueber die einzelnen Marschquartiere ergeht spezielle Verfügung an beikommende Behörden.«

Sachsen. Dresden, 24. Juli, Nachmittags 3 Uhr. Der große Festzug der Sänger ist so eben in die Festhalle eingezogen. In dem Zuge, welcher von vielen Tausenden begleitet wurde, zäblte man mehr als 600 Fahnen; 30 Musikchöre, darunter sämmtliche Militairmusikchöre in Gala⸗Uniform, nahmen an demselben Theil. König Johann, welcher gestern, begleitet von den Prinzen und Prinzessinnen, den Festplatz besuchte und dem ersten Hauptconcerte beiwohnte, wurde mit jubelnden Hochs empfangen. Am Abend er⸗ schien der Staatsminister Freiherr von Beust in der Festhalle; auch dieser wurde durch zahlreiche Hochs gefeiert.

Eisenach, 23. Juli. (L. Z.) Gestern Abend ist der Groß⸗ herzogliche Hof von Weimar hier angekommen und hat sich alsbald nach der Sommer⸗Residenz Wilhelmsthal begeben.

Oesterreich. Wien, 24. Juli. (Wolff's Tel. Bur.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses verlas der Prä⸗ sident nach Erledigung der Tagesordnung eine Zuschrift des Minister⸗ Präsidiums, des Inhalts, daß die feierliche Schließung der Session am Donnerstag, den 27. d., Vormittags 11 Uhr, unter denselben Modalitäten, wie das vorige Jahr, erfolgen werde. Hierauf be⸗ schloß das Haus, keine Sitzung mehr zu halten. Der Abgeordnete Pratobevera dankte dem Präsidenten im Namen des Hauses, worauf der Praͤsident Hafner dem Hause für das ihm bewiesene Entgegenkommen seinen Dank aussprach und nach einem summa⸗ rischen Rückblicke auf die Thätigkeit des Abgeordnetenhauses in dieser Session mit dem Wunsche schloß, daß die Verfassung unter dem Schutze des Himmels und des Kaisers gedeihen und sich entwickeln möge. Nach dreimaligem Hoch auf den Kaiser schloß die Sitzung.

(Bohemia.) Die Einladungen zum feierlichen Schluß der Reichs⸗ rathssession am 27. d. sind bereits ergangen. Das Herrenhaus wird morgen und übermorgen Sitzungen halten zur Erledigung der Eisenbahngesetze, welche von den Kommissionen, mit Ausnahme der Kaschau⸗Oderberger Bahn, durchwegs konform mit dem Abgeordne⸗ tenhause angenommen wurden. ö 8

Schweiz. Bern, 22. Juli. (Köln. Z.) Heute Nachmittag sind die eidgenössischen Räthe, der Ständerath nach 3, der National⸗ rath nach 5 Uhr, in ihre Heimath wieder entlassen worden. Die Schluß⸗Sitzungen im Nationalrathe waren äußerst belebt. Es han⸗ delte sich um einen Kampf zwischen den Partisanen des St. Gott⸗ hardt⸗- und denen des Luckmanier Alpenbahn⸗Projektes, wel⸗ cher durch eine von dem Ständerath Jost Weber von Luzern gestellte Motion, die, falls eine über die Bauarbeiten für die Eisenbahn Chiasso⸗Biasca⸗Locarno anzustellende Expertise nicht befriedigend ausfallen sollte, Entziehung der Konzession ver⸗ langte, angeregt worden war. Der Ständerath hatte dieser Motion anfänglich seine Genehmigung ertheilt, während der Nationalrath einen von Stämpfli amendirten Verschiebungsantrag mit großer Mehrheit, mit 77 gegen 44 Stimmen, annahm. Der Wortlaut dieses durch den nachträglich erfolgten Beitritt des Ständerathes zum Bundesbeschluß erhobenen Antrages ist folgender: »Der Bundesrath wird eingeladen, den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnarbeiten im Kanton Tessin untersuchen zu lassen, die Ansichten der Regierung dieses Kantons darüber einzuholen und der Bundesversammlung in der nächsten Oktobersitzung Bericht zu erstatten, welch letztere sich vor⸗ behält, nöthigenfalls die Zurückziehung der Konzessions⸗Genehmigung auszusprechen. Inzwischen wird der Bundesrath einer allfälligen Uebertragung der Konzession seine Zustimmung nicht ertheilen.⸗

Großbritannien und Irland. Aus London, 22. Juli, schreibt die »H. B. H.⸗: Bis jetzt ist das Resultat von 637 Wahlen bekannt geworden, wonach 363 Parlaments⸗Abgeordnete der libera⸗ len und 274 der konservativen Partei angehören werden. Da nur noch 21 Wahlen zu erledigen sind, von welchen die letzte auf über⸗ morgen fällt, und welche voraussichtlich meistens zu Gunsten kon⸗ servativer Vertreter ausschlagen werden, läßt sich annehmen, daß die liberale Majorität im künftigen Parlamente circa 80 Stimmen betragen wird.

Der ehemalige konfoͤderirte Kriegs⸗Secretair General John C. Breckenridge wird Ende d. M. hier eintreffen. In Paris sind während der letzten Tage zahlreiche Konföderirte, unter ihnen General Meyers, angelangt.

Es ist ein Prospekt der Anglo-Greek Steam Navigation and TPrading Company ausgegeben worden, mit einem Kapital von 750,000 Pfd. St., wovon zunächst die Hälfte in Antheilscheinen à 25 Pfd. St. gezeichnet werden soll. Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung einer Dampferlinie von London nach Gibraltar, Sicilien, Malta, den Jonischen Inseln und den Haupthäfen Griechenlands, der Türkei, ‚Schwarzen Meeres, der Inseln des Archipelagos,