8 8. 8 4 v1““ 1“ 81“
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. 8 1“ “ ““ Bromberg, den v111A“ Die ständische Finanz⸗Kommission des Bromberger Kreises.
Provinz Posen. Regierungs⸗Bezirk Bromberg. 8 Zins⸗Coupon b h“ der Kreis⸗Obligation des Bromberger Kreises. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins Coupons empfängt gegen am 1. April resp. am 1. Oktober 18.. und späterhin die halbjährigen Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation mit (in Buchstaben) Tha⸗
Silbergroschen bei inem anderen durch öffentliche Blätter zu bezeichnenden Orte. Bromberg, den 6. 1 Die ständische Finanz⸗Kommission des Bromberger Kreises. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn “ dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah⸗ “ 8 ren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem derselbe fällig geworden ist, er⸗ hoben wird.
Provinz Posen.
8 8 Regierungsbezir Brombe Tatkon Kreis⸗Obligation des Bromberger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Kreis-
Obligation des Bromberger Kreises Litir No. über Thaler à fünf Prozent Zinsen, die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Bromberg oder an einem anderen durch öffentliche Blätter zu bezeichnenden Orte. Wird iergegen rechtzeitig bei der Kreisverwaltung Widerspruch erhoben, so erfolgt ie Ausreichung der neuen Coupons an den Besitzer der gedachten Schuld⸗
verschreibung gegen besondere Quittung.
8 Bromberg, den ten 1865. 8
Die ständische Finanz⸗Kommission des Bromberger Kreises.
9 1 n P 8 its g — udel, Gewerbe und vff
Arbeiten.
entliche
Bekanntmachung.
21. Juni d. J. ist mit der Königlich dänischen Staats⸗Regierung ein neuer Postvertrag abgeschlossen worden, welcher mit dem 1. August d. J. in Kraft tritt.
. Die Auswechselung der Korrespondenz zwischen Preußen und Dänemark erfolgt: a) auf dem Wege über Stralsund und Malmoe, b) auf dem Wege über Lübeck, 1 8 c) auf dem Wege über Hamburg im Transit durch die Elb⸗ herzogthümer.
Von diesen Speditionswegen wird stets derjenige benutzt, auf ihren Bestimmungsort am schnellsten
welchem die Korrespondenz erreicht.
Der neue Vertrag findet gleichmäßig Anwendung auf die übri⸗ gen deutschen Postvereins⸗Gebiete, soweit der Verkehr der⸗ selben durch die preußischen Posten vermittelt “ Das Gesammtporto beträgt: S.
für den einfachen frankirten Brief nach Dänemark 3 Sgr., für den einfachen unfrankirten Brief aus Dänemark 4 Sgr.
Das Gewicht des einfachen Briefes wird bis zu 1 Loth excl. 8u Für jedes Loth Mehrgewicht tritt ein einfacher Portosatz inzu.
Rekommandirte Briefe nach Dänemark unterliegen dem Frankirungszwange. Außer dem Porto wie für gewöhnliche fran⸗ kirte Briefe wird eine Recommandations⸗Gebühr von 2 Sgr. erhoben. Der Absender eines rekommandirten Briefes nach Dänemark kann verlangen, daß ihm das vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde. Für solche Beschaffung des Recepisse ist vom Ab⸗ sender ein weiterer Betrag von 2 Sgr. im Voraus zu entrichten.
Sendungen mit Waarenproben und Mustern unterliegen dem Frankirungszwange. Dieselben müssen den gleichen Bedingungen entsprechen, welche für solche Sendungen im internen preußischen Verkehr vorgeschrieben sind. Namentlich darf den Waarenproben und Mustern kein Brief beigefügt sein. Die Taxe beträgt: X Sgr. für je 2 ½ Loth incl. —
Zeitungen, Preis⸗Courante, Circulare, Kataloge, Anzeigen und sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegenstände unter Band müssen vom Absender ebenfalls bis zum Bestim⸗ mungsorte frankirt werden. Die Taxe beträgt: X Sgr. für je 2 ½ Loth inecl. —
Expreßbriefe sind zulässig nach solchen Orten in Dänemark, an denen sich eine Post⸗Anstalt befindet. Derartige Briefe müssen vom Absender mit dem Vermerk „durch Expressen zu bestellen« ver⸗ sehen sein.
Sowohl das Porto, als auch die Expreßgebühr, welche 2 Sgr.
beträgt, sind vom Absender im Voraus zu entrichten. “
dessen Rückgabe
der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Bromberg oder
Zur Beförderung m deklarirtem Werthe, sowie Paket⸗ und Geldsendungen angenommen. Auf gewoͤhnliche Briefe und auf Fahrpostsendungen können Postvorschuͤüsse bis zur Höhe von 50 Thlrn. entnommen werden. 8
Die Fahrpostsendungen nach Dänemark können ganz unfran⸗ kirt, oder franco Ausgangsgrenze — Stralsund, Lübeck oder Hamburg — oder franco bis zum Bestimmungsort zur Absendung gelangen
Für die Beförderung vom Abgangsorte bis zur Ausgangs. grenze werden dieselben Portosätze erhoben, welche für Sendungen nach dem betreffenden Orte an der Ausgangsgrenze zur Berechnung kommen. In Betreff des für die Weiterbeförderung bis zum Be⸗ stimmungsorte zu entrichtenden Portos, so wie in Betreff der sonsti⸗ gen Bestimmungen, welche wegen der äußeren Beschaffenheit der Sendungen ac. zu beachten sind, ertheilen die Post⸗Anstalten auf Verlangen nähere Auskunft.
In Folge des neuen Preußisch⸗Dänischen Postvertrages tritt auch für die Korrespondenz nach und aus Norwegen, welche nach den zur Zeit bestehenden Verbindungen am zweckmäßigsten über Lübeck geleitet wird, eine Porto⸗Ermäßigung ein.
Das Porto beträgt: b im a) für den einfachen frankirten Brief nach Nor⸗
wegen 18 b) für den einfachen unfrankirten Brief aus Nor⸗ wegen... 1 c) für Waarenproben preußisch⸗dänisches Porto und Muster nach, für je 2½ Lolh intl... Norwegen bis zum norwegisches und Seeporto Gewichte von SLoth) für je 2 Loth inI. in Summa d) für gedruckte Sachen preußisch⸗dänisches Porto
8 (für je 2 ⅞ Loth inkl.
1 898 n nach norwegif ches und Seeporto I für e 1
8 Sgr. Sgr.
4 Sgr. 4 ½1 Sgr.
Sgr.
1. Sgr. 1 ½⅔ Sgr.
ö.
. 8 4 8 Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. August. Der Post⸗Anweisungs⸗ Verkehr, welcher durch die Post⸗Anstalten in Berlin vermitttelt worden ist, war vom 1. bis 31. Juli d. J. folgender: In Berlin zur Post gegeben: Nach außerhalb 17,927 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 279,201 Thlr. 10 Sgr. 1 Pf.- für Einwohner in Berlin 4513 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 39,916 Thlr. 26 Sgr 2 Pf. Nach Berlin gerichtet von außerhalb 52,267 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 928,223 Thlr. 19 Sgr. 3 Pfennige. Schleswig⸗ Holstein. Schleswig, 29. Juli. Das 42ste Stück des ⸗Verordnungsblattes« enthält u. A. eine proviso⸗ rische Verordnung der obersten Civilbehörde vom Listen d., betreffend die Organisation der Gensd'armerie im Herzogthum Schles⸗ wig mit Ausnahme der für den Zolldienst bestimmten Abtheilung derselben. Die beiden ersten Paragraphen dieser Verordnung besagen: Die Gensd'armerie ist ein militairisch organisirtes Polizeicorps, dessen Aufgabe es ist, in Verbindung mit der Lokalpolizei im Herzogthum Schleswig, namentlich in den Landdistrikten die öffenliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, so wie die Behörden in der Hand⸗ habung der bestehenden Gesetze und Verfügungen zu unterstützen. Es ist die Aufgabe der Gensd'armerie, durch eine ununterbrochene und umfassende Aufsichtsführung Verbrechen, Ordnungsstörungen und Uebertretungen der bestehenden Vorschriften vorzubeugen oder zu ver⸗ eiteln, sowie nach Eintritt derartiger Fälle den gesetzlichen Zustand wiederherzustellen und es zu veranlassen, daß die Thäter zur Ver⸗ antwortung gezogen werden. — Die Gensdarmerie ist ein Organ der Landesregierung und steht unter der schleswig⸗holsteinischen Landesregierung. Rendsburg, 30. Juli. (H. N.) Der auf unserm sogenannten wilden Moore (welches Eigenthum der Stadt ist) am verflossenen Mittwoch Nachmittag entdeckte Brand hat größere Dimensionen an⸗ genommen, als man Anfangs geglaubt hat. Da die von der Kom⸗ mune⸗Verwaltung getroffenen Anordnungen, das Feuer zu beschränken, als nicht genügend sich erwiesen, so sah man sich gezwungen, die Militair⸗ behörden um Unterstützung anzurufen, da nur von zahlreichen und gut organisirten Arbeitskräften ein Erfolg zu erwarten war. Die Militair⸗ behörden gingen bereitwillig auf das Ansuchen ein. Am Freitag Mittag war eine größere Anzahl preußischen und gestern eine Abtheilung österreichischen Militairs auf dem Moore mit dem Ausheben von
stizzirt die Pflichten eines politischen Beamten; kehr habe wobl seine Berechtigung, aber in viel engeren Grenzen als
Eisenbahn⸗Bauten auf tessiner Gebiet, zur Kenntniß bringt. —
Projekt, als das einzige rationelle, verständigt hat. —
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Gräben beschäftigt und gelang es auch dem Weiterumsich⸗ greifen des Feuers, welches bereits eine große Fläche, man sagt von fast einer Meile im Umkreis, beherrschte, vorzubcugen. Das eigent⸗
liche Löschen desselben hat der heute Morgen eingetretene starke Regen
übernommen.
Gestern trafen hier die 11r, beute 2 Bataillone der 25r auf ibrem Marsche ins Lager von Lockstedt ein. Nachdem diese Trup⸗ penabtheilungen hier die nöthigen Patronen von dem hierselbst be⸗ findlichen Pulverdepot requirirt hatten, setzten selbige ihren Marsch weiter fort.
Precklenburg. Schwerin, 31. Juli. (Mecklenb. Ztg. Se. Königliche Hoheit der Großbherzog reist heute Nachmittag une 38 Uhr mit dem Bahnzuge von bier ab und begiebt sich vorläufis nach Darmstadt.
Lübeck, 30. Juli. Den 1. August erfolgt die Eröffnung der Lübeck⸗Hamburger Bahn mit dem ersten um 7 Uhr 15 Mi⸗ Lnen Vormittags von hier abgebenden regelmäßigen Zuge. (H. N.)
Reuß. Greiz, 30. Juli. (L. Z.) Die Frau Fürstin⸗Re⸗
entin Caroline befindet sich zum Gebrauche einer Brunnenkur seit länger als 14 Tagen in Franzensbad, und da ein Unwohlsein
diese Kur unterbrochen hat, durfte die Rückkehr der hohen Frau in ihre hiesige Residenz unter 3 Wochen nicht zu erwarten stehen. Unser junger, zu seinen Studienzwecken in Leipzig verweilender Fürst wird dem Vernehmen nach mit dem faktischen Beginne der Universitäts⸗ ferien für kurze Zeit hierher kommen, dann aber noch das Bad Kreuznach oder ein Seebad besuchen. Oesterreich. Wien, 31. Juli. veröffentlicht ein Rundschreiben des Staatsministers Grafen Belcredi an die Landeschefs aller nicht zur ungarischen Krone gehörenden Provinzen. Der Minister ersucht dieselben, dahin zu wirken, daß das Vorgehen der Behörden nicht nur gesetzlich korrekter, fester und würdiger sei, sondern auch das Zeichen des Verständnisses für die freie, selbstthätige Entwickelung der Landeskräfte an sich trage. Es sei die Pflicht der Be⸗ hörden, die Bestrebungen für Selbstverwaltung zu unter⸗ stützen, durch faktvolles Benehmen gegenüber den autonomen Körperschaften das gute Einvernehmen zu besestigen. Der Minister ein schriftlicher Ver⸗
Die »Wiener Abendpost⸗
disher; gewissenhaftes, sparsamstes Gebahren mit dem Staatsgute sei die wesentliche Pflicht des Beamten. Der Minister empfiehlt die Achtung vor der freien Meinungsäußerung der Presse, wenn sie von 1 geleitet wird, die strengste Unbefangenheit und ein
Wahrbeitsliebe 1 d gegen Alle gleich gerechtes Vorgehen in den Ländern gemischter
2
Nationalität. Die Bebörden und der einzelne Beamte haben mit dem Volke in dessen eigener Sprache zu verkehren.
Schweiz. Bern, 28. Juli. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrath das Schreiben redigirt, welches dem Staatsrathe des
Cantons Tessin den Beschluß der eidgenössischen Räthe, betreffend die
Heute lag dem Bundesrathe auch der Bericht der beiden schweizerischen Ab⸗ geordneten zu der von den betheiligten Staaten in Bregenz abge⸗ haltenen Rhein⸗Corrections⸗Konferenz vor. Aus diesem Berichte ergiebt sich, daß die Konferenz sich über das fussacher Durchstich⸗
Der »Neuen Züricher Ztg.⸗ schreibt man aus Stanz: ⸗ Gestern früh pas⸗ sirte das Winkelried⸗Monument auf einem Nachen von Luzern her den Vierwaldstädter⸗See und langte Morgens 9 Uhr in Stanzstaad an. Es war projektirt, den Transport bis Stanz mit Pferden zu besorgen. Das Volk von Nidwalden aber, in hoher Begeisterung für das Monument, war anderer Meinung. Die Frohsinn ⸗Gesell⸗ schaft petitionirte um die Ehre, mit Manneskraft den Transport von Stanzstaad bis Stanz zu besorgen, und es wurde ihr die Bitte ge⸗ währt. 100 Mann stark machte sie sich daher an die Arbeit und rückte heute Morgen um 10 Uhr unter Leitung des Künstlers Schlöth mit dem Denkmale in Stanz ein.
Frankreich. Paris, 30. Juli. Man bereitet eine Schrift vor, welche schon im Herbst bei Plon in Paris ausgegeben werden soll: »Die Kaiserliche Politik, nach den Reden und Proclamationen Sr. Maj. Napoleons III. von 1848 bis 1865⸗ (*Politic impériale-). In einem starken Bande wird dieses Manifest alle wichtigeren Kund⸗ gebungen des Kaisers enthalten; die einzelnen Aktenstücke werden durch Vorbemerkungen und Erläuterungen in Zusammenhang ge⸗ bracht werden, um die onsequenz der Kaiserlichen Staatskunst zu belegen. .“
Spanien. Die Progressisten wollen sich nicht an den näch⸗ sten Waͤhlen betheiligen. Prim, Olozaga und Madoz haben sich für Passivität ausgesprochen. Pacheco hat am 28. Juli seine Entlassung als Gesandter in Rom erhalten; er war bereits, gleich nachdem er um seine Entlassung eingekommen, von Rom abgereist, hatte sich in Castel⸗Gondolfo verabschiedet und sich nach Civita⸗Vecchia begeben. Ulloa reist nach Florenz, sobald er seine Creditive hat. Der italienische Gesandte wird am 30. Juli i Madrid erwartet.
Die Königin tritt am 1. August ihre Sommertour nach den baski⸗
schen Provinzen und einigen Theilen van Castilien und Aragonien
an und wird mindestens sechs Wochen von Madrid fern bleiben.
Türkei. Bucharest, 23. Juli. Fürst Kusa hat bekanntlich durch Dekret vom 3. Dezember v. J. eine selbstständige, von der Synode in Konstantinopel vollständig unabhängige orthodoxe rumä⸗ nische Kirche angeordnet, und zu deren Repräsentation eine General⸗ Synode auf den 1. Juli d. ꝛJ. einberufen, deren erste Aufgabe es sein sollte, das Verhältniß der rumänischen Kirche zur großen orientalischen festzustellen. Als nun aber am 1. d. M. die Synode zusammentreten sollte, fanden sich nicht nur formelle und sachliche Schwierigkeiten in Menge, sondern es fehlte sogar an einem be⸗ stimmten Reglement, so daß man sich genöthigt gesehen hat, die Synode bis zum 1. Dezember hinauszuschieben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Juli. Vorgestern Morgen lief die Kanonen⸗Dampfschaluppe ⸗Astrid⸗, Premier⸗Lieutenant Molander, zu einer Untersuchungs⸗Expedition aus in Bezug auf die Niederlegung eines unterseeischen Telegraphen⸗ Kabels zwischen Schweden und Finnland über das Alandsmeer.
Am Montag, den 31sten, wird die seierliche Eröffnung der schonenschen Seitenbahn von Station Eslöf an der südlichen Stamm⸗ bahn nach Landscrona und Helsingborg stattfinden. König Carl XV. wird dieser Feier beiwohnen, nachdem er am vorhergehenden Tage die Christianstadt⸗Bahn eröffnet hat.
In Malmö wurde heute, Freitag, Mittags 12 Uhr, die In⸗ dustrie⸗ und landwirthschaftliche Ausstellung durch den Landeshaupt⸗ mann von Troil eröffnet. Schweden und Dänemark sind auf die⸗ ser Ausstellung recht gut vertreten; aus letzterem Lande nehmen gegen 120 Aussteller daran Theil, aber aus Norwegen nur Einer.
Dänemark. Kopenhagen, 29. Juli. Se. Majestät der König hat im Laufe des heutigen Vormittags auf dem Dampf⸗ schiffe »Slesvig⸗ die Reise nach Malmö angetreten, um sich später von dort nach dem in der Provinz Schonen belegenen Lustschlosse Beckaskog zu begeben, woselbst seit Kurzem das schwedische Königs⸗ paar nebst Tochter (Prinzessin Louise) residirt. In Malmö wird König Christian IX. vor der Weiterreise die dort gestern von dem Landeshauptmann von Troil eröffnete Industrie⸗Ausstellung be⸗ suchen, an welcher ausschließlich Gewerbtreibende der skandinavischen Lande betheiligt sind.
Es wird jetzt allgemein angenommen, daß der Reichsrath so ungefähr zum 20. August wird einberufen werden. Die Zusammen⸗ berufung wird indessen kaum definitiv festgestellt werden vor Rück kehr des Finanzministers David von seiner Badereise, welche in den nächsten Tagen stattfinden wird.
Der Erminister Bischof Monrad bereitet sich jetzt zur Abreise vor. Als Ziel der Reise giebt »Flyveposten⸗ Neuholland, wo der Bischof mit seiner Familie festen Aufenthalt nehmen will.
Amerika. New⸗York, 20. Juli. Nur ungefähr 40 Mil⸗ lionen der dritten Serie der Sieben⸗Dreißiger Anleihe (der letzten, zu welcher der Kongreß Vollmacht ertheilt hat) sind noch unverkauft. Die Ablöhnung der entlassenen Truppen, welche täglich 4—5 Millio⸗ nen Dollars in Anspruch nahm, hat die Einnahmen aus dieser Quelle fast sofort absorbirt, sowie dieselben in den Staatsschatz flossen. An weiteren Sold für die Truppen sind noch 200 Mill. Dollars ersorderlich, und der Finanzminister Me. Culloch ist, um den Ansprüchen der Kontraktoren zu genügen, seit einiger Zeit genöthigt gewesen, Schuldcertisikate für drei Viertheile ihrer Forderungen aus⸗ zugeben. Es wird daher allgemein für nöthig erachtet, daß der Finanzminister sich bei dem Zusammentreten des Kongresses im Dezember d. J. sofort an diesen wenden muß, um die Ermächtigung zu einer neuen bedeutenden Anleihe zu erhalten, selbst wenn er sich nicht inzwischen gezwungen sieht, zur Emission weiterer Satzscheine zu schreiten. .
Der Pariser »Moniteur⸗ bringt sehr eingehende Berichte aus Mexiko. Die Bande von Pueblita, welche in Valle San Yago geschlagen worden war, setzte ihre Rückzugsbewegung gegen den Westen des Staates Michoacan fort; gegen den 15. ge⸗ lang es ihr, sich mit den Banden des Regules und Arteaga zu ver⸗ einigen, und dieser vereinigten Macht, welche ihre Anstrengung gegen die Stadt Uruapan richtet, glückte es, dieselbe am 19. den sie besetzenden mexikanischen Truppen zu entreißen. Auf diese Nachricht hin machte sich Oberst Clincchant vom 1. Zuaven⸗ Regiment, der in Puruendiro Position genommen hatte, um den Feind zu überwachen, sofort auf, ihn zu verfolgen, und der belgische Oberst van der Smissen nahm, von Morelia ausg d, dieselbe Richtung. Marschall Bazaine berichtet uͤber eine Operakion, welche in der Umgegend von Carmen auf der Halbinsel ucatan vor⸗ genommen worden ist. Eine gemischte Kolonne, bestehend aus 250 Megikanern, 180 Oesterreichern und 60 franzoͤsischen Matrosen vom „Brandon⸗“ schiffte sich am 3. Juni auf diesem Schiffe ein, bemächtigte sich am 5. Palissada's und nahm am nächsten Tage nach einem led⸗- haften Angriffe die Verschanzungen, hinter denen sich die Disside nten in